HSW Handelsgesellschaft mbH & Co.KG

Rehburg-Loccum

Stammdaten

Register
Amtsgericht Walsrode HRA 100526
Eingetragen
4.7.1995

Finanzübersicht

Historie

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Management

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Gesellschafter

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Bilanzkonten

Gewinn- und Verlustrechnung

Posten

Konzern- und Jahresabschlüsse

HSW Handelsgesellschaft mbH & Co.KG

Rehburg-Loccum

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Bilanz zum 31. März 2024

HSW Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Rehburg-Loccum

AKTIVA

31.03.2024 31.03.2023
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen
Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.506.736,57 3.342.310,36
II. Finanzanlagen
Ausleihungen 14.305.097,53 14.655.986,53
17.811.834,10 17.998.296,89
B. Umlaufvermögen
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Sonstige Vermögensgegenstände 326.869,85 70.017,60
II. Kassenbestand und Bankguthaben 1.778.943,67 1.222.662,33
2.105.813,52 1.292.679,93
19.917.647,62 19.290.976,82

PASSIVA

31.03.2024 31.03.2023
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditisten 1.900.000,00 1.900.000,00
II. Rücklagen 200.000,00 200.000,00
2.100.000,00 2.100.000,00
B. Rückstellungen
Steuerrückstellungen 247.680,20 194.938,00
C. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern 15.637.389,98 14.746.469,86
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 1.624.611,89 (Vorjahr: € 1.593.691,77)
- davon mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre: € 12.872.778,09 (Vorjahr: € 12.012.778,09)
- davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre: € 1.140.000,00 (Vorjahr: € 1.140.000,00)
2. Sonstige Verbindlichkeiten 1.932.577,44 2.249.568,96
- davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 74.237,83 (Vorjahr: € 64.684,40)
- davon mit einer Restlaufzeit von einem bis fünf Jahre: € 1.858.339,61 (Vorjahr: € 2.184.884,56)
- davon mit einer Restlaufzeit über fünf Jahre:€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00)
- davon aus Steuern: € 74.236,82 (Vorjahr: € 64.317,05)
17.569.967,42 16.996.038,82
19.917.647,62 19.290.976,82

Gewinn- und Verlustrechnung 2023/24

HSW Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Rehburg-Loccum

2023/24 2022/23
1. Umsatzerlöse 1.064.328,10 938.677,35
2. Sonstige betriebliche Erträge 311.591,80 211.395,56
3. Abschreibungen 49.790,49 55.483,80
4. Sonstige betriebliche Aufwendungen 33.319,83 58.332,08
5. Betriebsergebnis (EBIT) 1.292.809,58 1.036.257,03
6. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 435.573,61 225.282,20
7. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.117.332,06 753.791,20
8. Finanzergebnis -681.758,45 -528.509,00
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 317.696,75 162.178,00
10. Ergebnis nach Steuern 293.354,38 345.570,03
11. Sonstige Steuern 2.184,73 2.016,75
12. Jahresüberschuss 291.169,65 343.553,28

ANHANG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2023 / 2024

HSW Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Rehburg-Loccum

1. ALLGEMEINE ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN

Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Rehburg-Loccum. Die Firma HSW Handelsgesellschaft mbH & Co. KG ist beim Registergericht Walsrode, Registereintrag HRA 100526, eingetragen.

Das Unternehmen erfüllt für den Jahresabschluss des o.g. Geschäftsjahres gem. § 267a HGB die Merkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft.

Auf die Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wurde gem. § 288 (1) Nr.1 HGB verzichtet.

2. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN

2.1 Sachanlagen

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzgl. planmäßiger linearer Abschreibungen entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer bewertet. Die Gebäude werden über eine Nutzungsdauer von i.d.R. 40 Jahren abgeschrieben.

Zugänge des Geschäftsjahres werden pro rata temporis abgeschrieben.

2.2 Finanzanlagen

Die Finanzanlagen werden mit den Anschaffungskosten angesetzt. Sie enthalten im Wesentlichen drei Darlehen an den frischli Konzern.

2.3 Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern betreffen sonstige Verbindlichkeiten.

T€ 1.140 haben eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.

3. SONSTIGE ANGABEN

3.1 Persönlich haftende Gesellschafter

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die HSW Handels- und Beteiligungs GmbH mit Sitz in Rehburg-Loccum, die mit einem gezeichneten Kapital von T€ 40 ausgestattet ist.

3.2 Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen Sicherheiten in Form von Grundpfandrechten für fremde Verbindlichkeiten in Höhe von T€ 20.600 (Vorjahr: T€ 20.825). Auf Grund der positiven Entwicklung der Strategie und den damit positiven Auswirkungen auf die Ertragslage der frischli Gruppe wird das Risiko der Inanspruchnahme der Sicherheiten als gering eingestuft.

 

Rehburg-Loccum, den 20. April 2024

Hans Holtorf, Geschäftsführer

Lars Schäkel, Geschäftsführer

Hans Winkelmann, Geschäftsführer

Dr. Timo Winkelmann, Geschäftsführer

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die HSW Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Rehburg-Loccum:

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HSW Handelsgesellschaft mbH & Co. KG, Rehburg- Loccum, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der International Standards on Auditing (ISA) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften, Grundsätzen und Standards ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Personenhandelsgesellschaften im Sinne des § 264a HGB geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung sowie unter ergänzender Beachtung der ISA durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Hamburg, den 5. September 2024

Hamburger Treuhand Gesellschaft
Schomerus & Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Bolz, Wirtschaftsprüfer

Inzelmann, Wirtschaftsprüfer

Nachrichten & Medien

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