Betrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
VPS Infrastruktur GmbH
Am Hillenholz 28, 38229 Salzgitter, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Christian Pötzsch seit 20.10.2015 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (2)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 94.80% | |
| 5.10% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
VPS Infrastruktur GmbHSalzgitterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die VPS Infrastruktur GmbH Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der VPS Infrastruktur GmbH, Salzgitter - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2020 bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Hannover, 26. Februar 2021 Ernst
& Young GmbH
Eickhoff, Wirtschaftsprüfer Narttek, Wirtschaftsprüferin Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Anhang zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2020mit Sitz in Salzgitter, Handelsregister HR B-Nr. 200134, beim Amtsgericht BraunschweigI. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss für das Kalenderjahr 2020 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des HGB für kleine Kapitalgesellschaften aufgestellt. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Wertangaben in den tabellarischen Darstellungen erfolgen grundsätzlich in je 1.000 € (T€). Die nach § 265 Abs. 2 HGB angegebenen Vorjahresbeträge beziehen sich auf den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019. II. Angaben zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenDie Forderungen sind mit ihrem Nennwert bilanziert und innerhalb eines Jahres fällig. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen berücksichtigen neben den Leistungen aufgrund von Einzelzusagen auch Todesfall-Überbrückungsgelder. Die Ermittlung erfolgt aufgrund versicherungsmathematischer Berechnungen unter Berücksichtigung der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Heubeck nach dem Anwartschaftsbarwertverfahren. Inventurstichtag der Pensionsverpflichtungen ist der 30. September 2020. Der Berechnung werden erwartete Lohn- und Gehaltssteigerungen von 2,50% p.a., Rentenerhöhungen von 1,50% p.a. sowie eine jährliche Fluktuation von 1,00% zugrunde gelegt. Für die Abzinsung der Pensionsverpflichtungen wird der auf Basis der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichte durchschnittliche Marktzinssatz der vergangenen zehn Geschäftsjahre (2,31%; Vorjahr: 2,71%) zugrunde gelegt. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Bewertung der Pensionsrückstellung (Verpflichtungsbarwert) mit dem 10-Jahres-Durchschnittszinssatz und dem 7- Jahres-Durchschnittszinssatz (1,60%; Vorjahr: 1,97%) zum Geschäftsjahresende beläuft sich auf T€ 43 (Vorjahr T€ 40). Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag passiviert und sind innerhalb eines Jahres fällig. III. Erläuterungen zur Bilanz(1) Forderungen und sonstige VermögensgegenständeDie Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 6 (Vorjahr: T€ 6) sowie aus dem laufenden Konzernverrechnungsverkehr gegenüber der Salzgitter Klöckner-Werke GmbH, Salzgitter (SKWG) in Höhe von T€ 175 (Vorjahr: T€ 134); die Gewinnabführung ist im Cash-Pooling bereits verrechnet. Zudem sind Umsatzsteuerforderungen gegenüber der Salzgitter AG (SZAG) mit T€ 4 (Vorjahr: T€ 0) enthalten. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Zuschüsse für den Betrieb und die Erhaltung von höhengleichen Kreuzungen mit öffentlichen Straßen. (2) Gezeichnetes KapitalEs beträgt unverändert T€ 25. Die Stammeinlage wird von den Verkehrsbetrieben Peine-Salzgitter GmbH, Salzgitter (VPS), mit der ein Ergebnisabführungsvertrag besteht, gehalten. (3) Rückstellungen für Pensionen und ähnliche VerpflichtungenDen ausgewiesenen Rückstellungen für Pensionen und ähnlichen Verpflichtungen liegen entsprechende versicherungsmathematische Gutachten zu Grunde. (4) Sonstige RückstellungenDie sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen erwartete Aufwendungen für Tantiemen, Jahresabschlussprüfung und ausstehende Rechnungen. (5) VerbindlichkeitenDie Verbindlichkeiten bestehen aus Lieferungen und Leistungen gegen Dritte in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 0). Im Vorjahr bestanden zusätzlich Verbindlichkeiten gegen verbundene Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 8 sowie aus Umsatzsteuer von T€ 1. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen keine (Vorjahr: T€ 0,4). IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(6) UmsatzerlöseDie Umsatzerlöse beinhalten Erträge aus der Nutzung und Bereitstellung der Eisenbahninfrastruktur. Von den Umsatzerlösen entfallen T€ 9.297 (Vorjahr: T€ 9.061) auf verbundene Unternehmen. (7) Sonstige betriebliche ErträgeDie sonstigen betrieblichen Erträge enthalten hauptsächlich Fördermittel für Gleisbaumaßnahmen T€ 2.452 (Vorjahr: T€ 3.922) sowie Zuschüsse für den Betrieb und die Erhaltung von höhengleichen Kreuzungen mit öffentlichen Straßen T€ 145 (Vorjahr: T€ 128). Es werden zudem Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 96) und periodenfremde Erträge in Höhe von T€ 2 (Vorjahr: T€ 1) ausgewiesen. (8) MaterialaufwandDer Materialaufwand enthält die Aufwendungen für die Infrastruktur, davon umfassen Aufwendungen gegenüber der VPS T€ 8.040 (Vorjahr: T€ 7.569). (9) PersonalaufwandDie Gesellschaft beschäftigt einen Geschäftsführer. Der Personalaufwand beinhaltet die Zuführung zu den Pensionsrückstellungen in Höhe von T€ 21 (Vorjahr: T€ 27). (10) Sonstige betriebliche AufwendungenDie sonstigen betrieblichen Aufwendungen umfassen überwiegend von VPS an VPSI weiterbelastete Kosten sowie Aufwendungen für die Inanspruchnahme von verschiedenen Dienstleistungen der VPS in Höhe von T€ 446 (Vorjahr: T€ 448). (11) ZinsergebnisIm Zinsergebnis ist mit T€ 6 (Vorjahr: T€ 6) der in den Zuführungen zu den Pensionsrückstellungen enthaltene Zinsanteil erfasst. Aus dem Konzernverrechnungsverkehr mit SKWG entstanden Zinsaufwendungen in Höhe von T€ 7 (Vorjahr: T€ 21). (12) Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter GewinnIn Folge des zwischen VPSI und VPS bestehenden Ergebnisabführungsvertrages wurde der Gewinn in Höhe von T€ 405 (Vorjahr: T€ 303) an die VPS abgeführt. V. Sonstige AngabenAngaben zum MutterunternehmenDie VPS Infrastruktur GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Verkehrsbetriebe Peine-Salzgitter, GmbH, Salzgitter. Beide Firmen sind in den Konzernabschluss der Salzgitter AG einbezogen. Dieser Konzernabschluss/-lagebericht wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. Sonstige finanzielle VerpflichtungenSonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen in Höhe von T€ 93.898 und resultieren aus kurz- und langfristigen Verträgen mit VPS. Davon ergeben sich finanzielle Verpflichtungen aus einem Vertrag über die Pachtung von Eisenbahninfrastruktur mit einer Laufzeit bis 2050 in Höhe von T€ 86.340 und aus einem Dienstleistungsvertrag mit einer Laufzeit bis 2021 in Höhe von T€ 7.558. Ereignisse nach dem StichtagEs sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Bilanzstichtag aufgetreten. OffenlegungDer Jahresabschluss der VPSI wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht. GeschäftsführungChristian Pötzsch, Salzgitter, Dipl.-Ing. Die Angabe der Geschäftsführerbezüge ist unter Anwendung von § 286 Abs. 4 HGB unterblieben.
Salzgitter, 25. Februar 2021 Christian Pötzsch Gesonderte Bilanzen zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Regeln für die Schlüsselung der gesonderten Bilanzen: Soweit die Positionen nicht im Wesentlichen einzeln zuzuordnen sind werden folgende Regeln angewandt:
Gesonderte Bilanzen zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Regeln für die Schlüsselung der gesonderten Bilanzen: Soweit die Positionen nicht im Wesentlichen einzeln zuzuordnen sind werden folgende Regeln angewandt:
Gesonderte Gewinn- und Verlustrechnungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020
Regeln für die Schlüsselung der Konten in den gesonderten Gewinn- und Verlustrechnungen: Soweit die Positionen nicht einzeln zuzuordnen sind, werden folgende Regeln angewandt:
Gesonderte Gewinn- und Verlustrechnungen für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019
Regeln für die Schlüsselung der Konten in den gesonderten Gewinn- und Verlustrechnungen: Soweit die Positionen nicht einzeln zuzuordnen sind, werden folgende Regeln angewandt:
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