T.P.M.
Trilling Projekt-Management GmbH
Wuppertal
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
130.232,38 |
139.737,15 |
| I.
Sachanlagen |
44.530,00 |
55.912,00 |
| II.
Finanzanlagen |
85.702,38 |
83.825,15 |
| B.
Umlaufvermögen |
42.831,95 |
11.575,61 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.057,50 |
2.593,40 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
556,93 |
989,46 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.774,45 |
8.982,21 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.183,83 |
3.632,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
175.248,16 |
154.944,87 |
Passiva
|
|
31.12.2015
EUR |
31.12.2014
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.482,59 |
25.240,78 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-13.000,00 |
-13.000,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
13.000,00 |
13.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.240,78 |
29.569,15 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.241,81 |
-17.328,37 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
144.765,57 |
128.704,09 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
144.765,57 |
128.668,25 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
175.248,16 |
154.944,87 |
Anhang
T.P.M. Trilling Projekt Management GmbH
Weinberg 14, 42109 Wuppertal
Anhang
zum 31. Dezember 2015
Anwendung gesetzlicher Vorschriften
Der Jahresabschluss derTPM Trilling Projekt
Management GmbH, Wuppertal, ist nach den Vorschriften
des Handelsgesetzbuches und den entsprechenden
Bestimmungen des GmbH-Gesetzes aufgestellt worden.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren nach § 275 Absatz 2 HGB
aufgestellt. Die Darstellung der Bilanz erfolgt in
Kontenform nach § 266 HGB.
Mit Ausnahme der gesetzlich zulässigen
Durchbrechung der Bilanzkontinuität durch die
erstmalige Anwendung des BilMoG, stimmen die
Wertansätze in der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres mit denen der Schlussbilanz des
vorangegangen Geschäftsjahres überein.
Alle Vermögensgegenstände uns
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet.
Es erfolgte eine vorsichtige Bewertung der
einzelnen Geschäftsvorfälle. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, wurden
berücksichtigt. Dies gilt auch für
diejenigen Risiken, die erst zwischen dem
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gemäß den geltenden
Größenklassen des § 267 HGB ist die
Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft
einzugruppieren. Eine Pflicht zur
Betriebsprüfung im Sinne des § 316 HGB
entsteht somit nicht.
|
Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung erfasst. In
allen notwendigen Fällen wurde eine
laufzeitabhängige Abgrenzung der Kosten
vorgenommen.
Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betreffen
ausschließlich das Ergebnis der
gewöhnlichen Geschäftstätigkeit.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen
unter anderem die Kosten für die Erstellung und
Offenlegung des vorliegenden Jahresabschlusses sowie
für die Anfertigung der betrieblichen
Steuererklärungen.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Bei der Bewertung der einzelnen bilanziellen
Positionen wurde von einer
Geschäftsfortführung ausgegangen. Im
Einzelfall ergeben sich folgende
Bewertungsansätze:
Bilanzierungsposition
Bewertungsansatz
Sachanlagevermögen
Zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten,
vermindert um die planmäßige (ggf.
außer-planmäßige) Abschreibung. Die
Abschreibung erfolgte pro-rata-temporis.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Bewertung zum Nennwert, vermindert um
Wertberichtigungen und unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips.
Sonstige Vermögensgegenstände
Nennwertbewertung, vermindert um
Wertbe-richtigungen, Einhaltung des strengen
Niederstwertprinzip.
Bank- und Kassenbestand
Nominalwertbewertung.
Rückstellungen
Bewertung der Rückstellung erfolgte
jeweils in Höhe des nach kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages.
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als
einem Jahr wurden nach ihrer Restlaufzeit
entsprechend abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Bewertung erfolgte zum
Erfüllungsbetrag.
Rechnungsabgrenzung
Diese wurden nach den Vorschriften des §
250 HGB gebildet.
|
sonstige Berichtsbestandteile
Wuppertal, 15.04.2016
Hans-Peter Trilling
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 15.04.2016 festgestellt.
|