Speichern von Gas zu Versorgungszwecken
GSW Wasser-plus GmbH
Poststraße 4, 59174 Kamen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Björn Gogolin seit 30.7.2024 | Geschäftsführer |
Jürgen Richters seit 19.1.2023 | Prokura |
Andre Stoffel seit 10.1.2020 | Prokura |
Dietmar Hölting seit 12.6.2018 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich BerechtigteBeta
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 52.38% | |
Stadt Kamen | 20.00% |
Stadt Bergkamen | 20.00% |
Gemeinde Bönen | 7.62% |
GesellschafterBeta
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
2 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GSW Wasser-plus GmbHKamenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht 2023Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die GSW-Wasser-Plus GmbH hat ihren Sitz in Kamen und stellt der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW) für die Wasserversorgung an den Endverbraucher ihre und die von der GSW und der GELSENWASSER AG gepachteten Wasserversorgungsanlagen zur Verfügung. Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt zum 31. Dezember 2023 unverändert 500 T€, an der GSW und GELSENWASSER jeweils zur Hälfte beteiligt sind. Gegenstand des Unternehmens ist lt. Gesellschaftsvertrag die Planung, Errichtung, Finanzierung, Pacht oder der Erwerb sowie der Betrieb und die Unterhaltung von Anlagen der Wasserversorgung und die Übernahme von Aufgaben der Abwasserbeseitigung in den Städten Kamen und Bergkamen und der Gemeinde Bönen sowie ggfs. in solchen Städten oder Gemeinden, mit denen Kamen, Bergkamen oder Bönen eine interkommunale Zusammenarbeit in der Wasserwirtschaft vereinbaren. Die Gesellschaft ist berechtigt, zur Erfüllung des kommunalen Zwecks, ver- und entsorgungsnahe wasserwirtschaftliche Dienstleistungen durchzuführen. Die GSW-Wasser-Plus GmbH ist für die operative Tätigkeit der Wasserversorgung in Kamen, Bönen und Bergkamen zuständig. Die operative Tätigkeit umfasst dabei den technischen und den kaufmännischen Betrieb, die Instandhaltung, die Erneuerung und Erweiterung des Wasserversorgungsnetzes und die Vorhaltung der von den Kunden der GSW aus dem Wasserversorgungsnetz entnommenen Wassermengen (Betrieb der Wasserversorgung). Zur Ermöglichung und Durchführung der operativen Tätigkeiten besteht ein umfangreiches Vertragswerk, dass gemeinsam mit den Gesellschaftern erstellt wurde. Hierzu gehören im Wesentlichen technische Leistungsverträge für das Wassernetz und die Wasseranschlussleitungen, Pachtverträge für die Wasserversorgungsanlagen, ein kaufmännischer Dienstleistungsvertrag und ein Wasserlieferungsvertrag. Die Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Kurztitel Trinkwasserverordnung, Abkürzung TrinkwV) enthält Begriffsbestimmungen und Schutzvorschriften für das Trinkwasser. Am 24. Juni 2023 wurde die zweite Verordnung zur Novellierung der TrinkwV erlassen, um die Anforderungen der EU-Richtlinie 2020/2184 national umzusetzen. Sie ersetzt damit die am 21. Mai 2001 erlassene TrinkwV in ihrer vom 17. September 2021 gültigen Fassung und stellt somit eine hohe Anforderung an die Trinkwasserqualität. Das in den Wasserwerken Wickede-Echthausen und Menden-Halingen, der Wasserwerke Westfalen GmbH, gewonnene Trinkwasser entspricht in allen Punkten den Qualitätsanforderungen der geltenden Trinkwasserverordnung. Die Qualität wird sowohl im Werk als auch während des Transports und Speicherung überwacht. Die repräsentativen Probenahmestellen im Rohrnetz sind ebenso mit der zuständigen Gesundheitsbehörde des Kreises Unna abgestimmt wie der Untersuchungsumfang. Mit der Durchführung der Überwachungsmaßnahmen und mit der Beratung in Wasserqualitätsfragen (einschl. Beratung der Kunden) hat die Gesellschaft die Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH (WWU), Gelsenkirchen, beauftragt. Mit Ausnahme der Radioaktivität ist WWU für alle Parameter der Trinkwasserverordnung nach DIN EN ISO 17025 bei der Deutschen Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS GmbH), Berlin, akkreditiert. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Vermögenslage Die Gesellschaft versorgt Haushalte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen in den Städten Kamen und Bergkamen sowie in der Gemeinde Bönen mit Trinkwasser. Sie bezieht das Wasser von der GELSENWASSER AG und liefert es an die Verbrauchsstellen im Versorgungsgebiet. Zur Wasserversorgung für 115.377 Einwohnerinnen und Einwohner und 31 Sondervertragskunden betreibt die Gesellschaft 547 Kilometer Wasserversorgungsnetze und 27.528 Anschlussleitungen, die sich überwiegend im Eigentum der Gesellschafter befinden. Der eigene Bestand der Gesellschaft ist auf 41,6 Kilometer Rohrleitungen und 3.224 Anschlussleitungen angewachsen. Die Gesellschaft tätigt die Erweiterungs- als auch die Erneuerungsinvestitionen im Versorgungsgebiet und übernimmt diese in ihr Anlagevermögen. Im Berichtsjahr 2023 wurden 1.330 Meter neue Versorgungsleitungen und 108 neue Anschlussleitungen errichtet und aktiviert (Erweiterung). Zur Instandhaltung der Netze, die sich im Eigentum der Gesellschafter befinden, hat die Gesellschaft 2.452 Meter Versorgungsleitungen und 113 Anschlussleitungen investiv erneuert. Darüber hinaus haben die Gesellschafter im Rahmen ihrer Betriebsführungsaufgaben Anlagen instandgesetzt. So wurden als Unterhaltungsaufwand 608 Meter Versorgungsleitungen erneuert und 13 Anschlussleitungen instandgesetzt. Bezogen auf den Rohrnetzbestand wurde eine Erneuerungsrate von rd. 0,56 % erreicht. Zur Gewährleistung eines langfristig sicheren Betriebs hat die Gesellschaft eine risikobasierte Strategie zur Rehabilitation der Netze entwickelt. Auf die individuelle Leitung bezogen gehen in die Betrachtung die Ausfallwahrscheinlichkeit und das erwartete Schadensausmaß ein. Ein Rechenmodell liefert Hinweise zur Festlegung von Prioritäten und unter Berücksichtigung der Zielnetzplanung die erforderlichen Nennweiten. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine, haben die Gesellschafter als Dienstleister der GSW-Wasser-Plus GmbH, die Vorhaltemengen für Rohre, Armaturen, Formstücke und Reparaturmaterialien in ihren Lägern erhöht. Finanzlage Die folgende Kapitalflussrechnung zeigt die Herkunft und Verwendung der Zahlungsströme:
Ertragslage Der Wasserverbrauch im Versorgungsgebiet lag im Wirtschaftsjahr unter Berücksichtigung eines Wasserverlustes von 5 % bei 6.644 Tm 3 (VJ. 6.591 Tm 3 ). Die Umsatzerlöse von 16.383 T€ liegen 930 T€ über den kalkulierten Rahmen des Wirtschaftsplanes 2023. Der deutliche Anstieg der Umsatzerlöse ist mit dem überproportionalen Anstieg der Wasserbezugspreise, aufgrund einer bestehenden Preisgleitklausel, zu begründen. Die Wasserbezugskosten wurden in gleicher Höhe weiterberechnet und haben somit keinen Einfluss auf das Geschäftsergebnis. Der Jahresüberschuss beträgt 775 T€, von dem bei Aufstellung des Jahresabschlusses 2023 bereits 745 T€ in die Gewinnrücklagen eingestellt wurden. In den nächsten Jahren rechnen wir weiterhin mit einem konstanten Wasserabsatz von rund 6.600 Tm 3. Chancen- und Risikobericht Risikomanagement: Eine kontinuierliche und verlässliche Steuerung von potenziellen Chancen und Risiken sehen wir als Basis für einen nachhaltigen Unternehmenserfolg. Dabei gilt es, sowohl potenzielle Chancen als auch Risiken zu identifizieren und das Chancen-/Risikoprofil unserer Geschäftstätigkeit zu optimieren. Eine Überwachung der Risiken der laufenden Geschäftstätigkeit erfolgte durch permanente Auswertungen der Plan- und Istwerte des Erfolgsplanes, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie der Unternehmensliquidität. Hierzu gehören u.a. die Überprüfung von Schadensursachen und Störpotenziale, die im Rahmen der technischen und kaufmännischen Betriebsführung sowie der Investitionsdurchführung auftreten können. Darüber hinaus wurden Risiken untersucht, die in der aktuellen Mittelfristplanung nicht erkannt und beziffert wurden bzw. deren Wert möglicherweise gegenüber der Planung abweicht. Durch die Ukrainekrise bestehen weiterhin deutliche Unsicherheiten darüber, wie sich die Energiepreise sowie die Preise für Material- und Fremdleistungen im Geschäftsjahr 2024 und den Folgejahren entwickeln werden. Dieses Risiko ist derzeitig für 2024 ff. nur sehr schwer kalkulierbar. Die Geschäftsführung hat sich daher entschlossen, dieses neue Risiko zu untersuchen und in der weiteren Entwicklung zu beobachten. Die GSW-Wasser-plus ist zwar nicht direkt von dem hohen Anstieg der Strom- und Erdgaspreise betroffen, diese wirken sich aber nicht unerheblich auf GuV-Positionen wie z. B. den Wasserbezugskosten bzw. Erlöse aus dem Wasserverkauf aus. Die gestiegenen Kosten haben somit bei der Wasser-plus nur einen durchlaufenden Posten, da diese vertraglich in Form von Wasserlieferungen weitergegeben werden. Die wirtschaftlichen Risiken in dem Betrieb der Wasserversorgungsanlagen und der Wasserlieferung sind auf Grund der pauschalierten Dienstleistungsverträge mit der GSW und der GELSENWASSER AG als sehr gering einzustufen. Chancen einer weiteren Zusammenarbeit liegen möglicherweise im kommunalen Umfeld der GSW Wasser-plus GmbH. Zusammenfassend sind keine Risiken bekannt, die entweder bestandsgefährdend sind oder einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben. Prognosebericht Wir gehen von einer deutlichen Senkung des Geschäftsvolumens aus aufgrund rückläufiger Wasserbezugspreise und erwarten für das Jahr 2024 einen Nettoumsatz von 15,7 Mio. € sowie einen Jahresüberschuss von 0,7 Mio. €. Für das Geschäftsjahr 2025 erwarten wir weiterhin eine positive Entwicklung.
Kamen, 28. März 2024 GSW Wasser-plus GmbH Geschäftsführung Udo Stuhlmann Dietmar Hölting Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2023
Anhang 2023I. Allgemeine Hinweise Die GSW Wasser-plus GmbH hat ihren Sitz in Kamen und ist eingetragen in das Handelsregister unter HRB 6921 beim Amtsgericht Hamm. Aufgrund der gesellschaftsvertraglichen Vereinbarung wurde der Jahresabschluss nach den Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Der Abschluss umfasst die Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, den Anhang und Lagebericht. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses sind die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßige Abschreibung ergibt sich nach Maßgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer, welche bei Rohrnetzen und Wasserhausanschlüssen mit 50 Jahren bemessen wurde. Sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Empfangene Baukostenzuschüsse werden ratierlich über einen Zeitraum von 50 Jahren entsprechend der Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode der bezuschussten Wirtschaftsgüter ergebniswirksam aufgelöst. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz A. Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres in der Anlage zum Anhang im Anlagenspiegel dargestellt. B. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen Gesellschafter des Vorjahres bestanden gegen die GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (GSW). Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen die Umsatzsteuer (TEUR 121). Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. C. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 500.
D. Baukostenzuschüsse Für die Erstellung der Wasserhausanschlüsse erhält die Gesellschaft Baukostenzuschüsse, die entsprechend der Nutzungsdauer und Abschreibungsmethode der bezuschussten Wirtschaftsgüter aufgelöst werden. E. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen betreffen die Körperschaft- und Gewerbesteuer für 2022 (TEUR 5) und für 2023 (TEUR 62). Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Kosten des Jahresabschlusses sowie um Kosten für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen. F. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten bestehen in Höhe von TEUR 3.321. In 2023 wurde ein Darlehen von der UniCredit Bank AG in Höhe von TEUR 1.500 aufgenommen. Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen gegenüber der GELSENWAS- SER AG (TEUR 374) und der GSW Gemeinschaftsstadtwerke GmbH Kamen, Bönen, Bergkamen (TEUR 491).
(In Klammer stehende Werte betreffen das Vorjahr) IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse
Insbesondere aufgrund der Anpassungen durch die Preisindizes in den bestehenden Wasserlieferverträgen zwischen der Gelsenwasser AG und der GSW Wasser-plus sowie zwischen der GSW Wasser-plus und GSW haben sich die Umsatzerlöse für die Wasserlieferung und die Wasserbezugskosten um ca. 24 % erhöht. GSW hat als öffentlicher Wasserversorger der Städte Kamen und Bergkamen sowie der Gemeinde Bönen GSW Wasser-plus mit dem Betrieb der Wasserversorgung beauftragt. V. Nachtragsbericht Nach dem Bilanzstichtag sind keine Entwicklungen eingetreten, die die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich beeinflussen. Risiken, die wesentliche Einflussnahme auf die zukünftige Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nehmen könnten, sind derzeit nicht erkennbar. VI. GewinnverwendungsvorschlagNach Einstellungen von TEUR 745 aus dem Jahresüberschuss 2023 (TEUR 775) in die Gewinnrücklagen beträgt der Bilanzgewinn TEUR 30. Die Geschäftsführung schlägt vor, den Bilanzgewinn an die Gesellschafter im Verhältnis der Geschäftsanteile auszuschütten. VII. Ergänzende Angaben Geschäftsführung
Gesamtbezüge der Geschäftsführung Die Geschäftsführer erhalten von der Gesellschaft keine Bezüge. Mitarbeiter Die Gesellschaft beschäftigt unverändert keine Mitarbeiter. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse und sonstige Besicherungen bestanden zum Stichtag nicht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestehen vor allem aus den Pachtverträgen für die Wasserversorgungsanlagen, den technischen Leistungsverträgen Wasserversorgungsnetz und -anschlussleitungen, dem kaufmännischen Leistungsvertrag sowie dem Wasserlieferungsvertrag mit einem Gesamtbetrag von 13,1 Mio. € p.a. Diese Vereinbarungen haben eine Laufzeit vom 1. Oktober 2010 bis 31. Dezember 2038 und verlängern sich um jeweils 10 Jahre, wenn nicht mindestens zwei Jahre vor Ablauf durch einen Partner die Kündigung erfolgt. Außerbilanzielle Geschäfte Die Gesellschaft hat keine für die Beurteilung der Finanzlage bedeutsamen außerbilanziellen Geschäfte abgeschlossen. Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen und Personen Es wurden keine wesentlichen Geschäfte mit nahestehenden Unternehmen zu nicht marktüblichen Bedingungen durchgeführt. Prüfungs- und Beratungsgebühren Das für das Geschäftsjahr berechnete Honorar des Abschlussprüfers beträgt für Abschlussprüfungsleistungen TEUR 7 und für Steuerberatungsleistungen TEUR 2.
Kamen, den 28. März 2024 GSW Wasser-plus GmbH Geschäftsführung Udo Stuhlmann Dietmar Hölting Entwicklung des Anlagevermögens 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die GSW Wasser-plus GmbH, Kamen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der GSW Wasser-plus GmbH, Kamen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der GSW Wasser-plus GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Düsseldorf, den 5. April 2024 EversheimStuible
Treuberater GmbH
Semelka, Wirtschaftsprüfer Fuchs, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Niederschrift über die 29. Gesellschafterversammlung der GSW Wasser-plus GmbH am 05.05.2024 [...] TOP 2.1 Feststellung des Jahresabschlusses 2023 gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages [...] Beschlussvorschlag: Der Jahresabschluss der GSW Wasser-plus GmbH zum 31.12.2023 wird in der vorgelegten Form festgestellt. Der Beschluss erfolgte einstimmig. TOP 2.2 Genehmigung des Lageberichtes gem. § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages [...] Beschlussvorschlag: Der Lagebericht in der vorgelegten Form wird genehmigt. Der Beschluss erfolgte einstimmig. TOP 2.3 Verwendung des Jahresergebnisses gemäß § 11 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages [...] Beschlussvorschlag: Von dem Jahresüberschuss in Höhe von 774.635,96 € werden 744.635,96 € zur Stärkung des Eigenkapitals in die Gewinnrücklagen eingestellt, der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 30.000,00 € wird an die Gesellschafter je zur Hälfte ausgeschüttet. Der Beschluss erfolgte einstimmig. [...] |
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