Altenkirchener Wohnungsbau Aktiengesellschaft
Altenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
BILANZ
AKTIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Anlagevermögen
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8.362.820,25
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8.946.556,85
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I. Immaterielle
Vermögensgegenstände
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1,00
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|
1,00
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II. Sachanlagen
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8.143.797,48
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8.649.276,48
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III. Finanzanlagen
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219.021,77
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297.279,37
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B. Umlaufvermögen
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815.349,26
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1.154.277,04
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I. Zum Verkauf bestimmte
Grundstücke und andere Vorräte
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610.609,22
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416.021,20
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II. Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
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64.666,62
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83.043,19
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III. Flüssige Mittel
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140.073,42
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655.212,65
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C.
Rechnungsabgrenzungsposten
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1.446,50
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2.491,40
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Summe Aktiva
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9.179.616,01
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10.103.325,29
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PASSIVA
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Einzelposten
Geschäftsjahr
EUR
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Gesamt
Geschäftsjahr
EUR
|
Einzelposten
Vorjahr
EUR
|
Gesamt
Vorjahr
EUR
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A. Eigenkapital
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6.171.708,36
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5.921.349,62
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I. Gezeichnetes Kapital
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6.512.900,00
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|
6.512.900,00
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II. Kapitalrücklage
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22.583,00
|
|
22.583,00
|
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III. Bilanzverlust
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-363.774,64
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-614.133,38
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B. Rückstellungen
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176.842,84
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218.260,77
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C. Verbindlichkeiten
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2.831.064,81
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3.963.714,90
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Summe Passiva
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|
9.179.616,01
|
|
10.103.325,29
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ANHANG
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach
den Vorschriften des deutschen Handelsgesetzbuches (HGB) in
der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt.
Dabei wurden die einschlägigen gesetzlichen
Regelungen für Aktiengesellschaften und die
Satzungsbestimmungen ebenso wie die Verordnung über
Formblätter für die Gliederung des
Jahresabschlusses für Wohnungsunternehmen in der
Fassung vom 14. Juni 2023 (Formblatt VO) beachtet.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde entsprechend
dem § 275 Abs. 2 HGB wiederum nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter
der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB).
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden
nur insoweit zu - um planmäßige Abschreibungen
geminderte - Anschaffungskosten aktiviert, als sie
entgeltlich erworben wurden.
Das Sachanlagevermögen ist unter
Berücksichtigung planmäßiger linearer
Abschreibungen zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
angesetzt.
Als betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurden
für Wohngebäude 31 bis 50 Jahre zugrunde gelegt,
für Geschäfts- und andere Bauten 15 bis 48 Jahre,
für Außenanlagen 15 Jahre, für technische
Anlagen und Maschinen 5 bis 20 Jahre und für die
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 bis 13 Jahre.
Bewegliche geringwertige
Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten bis
zu EUR 800,00 wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG
abgeschrieben.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten
bilanziert.
Beim Umlaufvermögen wurden die zum Verkauf
bestimmten Grundstücke und die unfertigen Leistungen
zu Anschaffungskosten bewertet. Das Niederstwertprinzip
wurde beachtet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Erkennbaren Ausfallrisiken wurde durch die Bildung
von Wertberichtigungen Rechnung getragen.
Die flüssigen Mittel sind zum Nominalwert
angesetzt.
Unter den Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesene Geldbeschaffungskosten werden nach den
Zinsbindungsfristen für die entsprechenden Darlehen
abgeschrieben.
Die AG hat ein versicherungsmathematisches Gutachten
unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden
Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen
erstellen lassen. Dabei wurden die Richttafeln von Dr.
Klaus Heubeck aus dem Jahr 2018 sowie der von der Deutschen
Bundesbank zum jeweiligen Bilanztermin veröffentlichte
durchschnittliche Marktzins gemäß § 253
Abs. 2 HGB der vergangenen 10 Jahre für eine
Restlaufzeit von 15 Jahren in Höhe von 1,82 % zugrunde
gelegt. Da bei der Zusage keine dynamischen Erhöhungen
etc. vereinbart wurden, sind bei dieser Berechnung keine
Trends berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Ihre
Bewertung erfolgte nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung in Höhe des
künftigen Erfüllungsbetrages.
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Die Zusammensetzung und Entwicklung des
Anlagevermögens ergibt sich aus dem folgenden
Anlagespiegel (Anlage 3 Blatt 5).
Ein erschlossenes Baugrundstück wird als zum
Verkauf bestimmtes Grundstück bilanziert. Die unter
dem Umlaufvermögen ausgewiesenen unfertigen Leistungen
beinhalten ausschließlich noch nicht endabgerechnete
Betriebskosten.
Forderungen gegen verbundene Unternehmen bestehen in
Höhe von EUR 13.546,98 gegen die Energie- und
Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH.
Bestehenden Risiken wurde durch
Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen.
Das Gezeichnete Kapital und die Rücklagen haben
sich im Berichtsjahr nicht verändert.
Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit
dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 10
Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen 7 Jahre
ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 2,6. Dieser
abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist gemäß
§ 253 Abs. 6 Satz 2 HGB für die Ausschüttung
gesperrt.
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im
Wesentlichen Rechts- und Beratungskosten in Höhe von
TEUR 25,0, die zur Durchsetzung von Garantieansprüchen
gebildet wurde, Verpflichtungen aus Prüfungs- und
Steuerberatungsaufwendungen in Höhe von TEUR 12,5
sowie für die Aufbewahrung von
Geschäftsunterlagen in Höhe von TEUR 8,4.
Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten werden im
folgenden Verbindlichkeitenspiegel angegeben, aus dem sich
auch die Art und Form der Sicherheiten ergeben (Anlage 3
Blatt 6).
Die Besicherung der Verbindlichkeiten gegenüber
Kreditinstituten in Höhe von TEUR 2.103,3 erfolgt in
Höhe von TEUR 674,4 durch Bürgschaften der
Gesellschafterin, Gemeinde Altenkirchen, und in Höhe
von TEUR 1.428,9 durch Grundschulden.
Unter Verbindlichkeiten aus Lieferungen und
Leistungen sind Sicherheitseinbehalte in
Höhe von TEUR 26,1 ausgewiesen.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und
Verlustrechnung
Die Umsatzerlöse enthalten Erlöse aus
Hausbewirtschaftung in Höhe von TEUR 1.546,0.
Die Aufwendungen für Hausbewirtschaftung
enthalten TEUR 249,5 Instandhaltungsaufwendungen.
V. Sonstige Angaben
Es bestehen sonstige, nicht in der Bilanz
ausgewiesene oder vermerkte Verpflichtungen, die für
die Bewertung der Finanzlage von Bedeutung sind, aus einem
abgeschlossenen Leasingvertrag, die sich wie folgt
zusammensetzen:
bis 1 Jahr EUR 514,08
Vorstand der Gesellschaft war im Geschäftsjahr
2023 Frau Dipl.-Ing. Petra Harder, Wiek. Sie ist
alleinvertretungsberechtigt.
Die Gesamtbezüge gemäß § 285 Nr.
9 HGB für die Tätigkeit im Geschäftsjahr
2023 betragen EUR 76.642,24.
Die Zahl der auf der Basis von Monatskennzahlen im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich beschäftigten
Arbeitnehmer (ohne Vorstand) betrug:
Angestellte: 1
Mitglieder des Aufsichtsrates:
Frau Jutta Sill (Vorsitzende)
Bürgermeisterin
Herr Dr. Bernd Rost (stellvertretender Vorsitzender)
Rentner
Herr Frank Scheibe Angestellter
Das Sitzungsgeld für den Aufsichtsrat betrug in
2023 EUR 2.546,25.
Das entsprechend § 285 Nr. 17 HGB von dem
Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr
berechnete Gesamthonorar für die
Abschlussprüfungsleistungen beträgt EUR 9.000,00.
VI. Angaben zum Anteilsbesitz
Die AG hält 100 % des Stammkapitals der Energie-
und Dienstleistungsgesellschaft Wittow mbH in Höhe von
EUR 25.000,00.
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 der
Tochtergesellschaft weist einen Jahresüberschuss in
Höhe von EUR 424,88 aus.
VII. Angaben zur Ergebnisverwendung
Der Vorstand empfiehlt, den Jahresüberschuss in
Höhe von TEUR 250,4 auf das folgende
Geschäftsjahr vorzutragen.
VIII. Nachtragsbericht
Im Zuge der Corona-Pandemie und des russischen
Angriffskriegs auf die Ukraine sind auch in 2023 weitere
Preiserhöhungen bei Energie, Baustoffen etc. zu
verzeichnen. Diese Entwicklung sowie der Mangel an
Fachkräften und Materialien durch Unterbrechung der
Lieferketten wird auch Auswirkungen auf das
Geschäftsjahr 2024 der Altenkirchener Wohnungsbau AG
haben.
Die Auswirkungen von Gesetzesänderungen im
Zusammenhang mit der Energiewende
(Gebäudeenergiegesetz etc.) sind ebenfalls noch nicht
vollumfänglich abzuschätzen.
Bezüglich der Chancen und Risiken für die
AG verweisen wir auf die Ausführungen im
Lagebericht.
Altenkirchen, den 16. April
2024
gez.
Petra Harder
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses
erfolgte am: 23. Mai 2024
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