Pavel
Gerätebau GmbH
Halle
(Westf.)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
282.770,00 |
339.449,50 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
4,00 |
4,00 |
| II.
Sachanlagen |
282.766,00 |
339.445,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
554.072,21 |
628.656,46 |
| I.
Vorräte |
216.772,56 |
98.328,63 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
190.409,07 |
233.506,25 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.607,35 |
8.331,71 |
| III.
Wertpapiere |
0,00 |
33.303,56 |
| IV.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
146.890,58 |
263.518,02 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
18.870,71 |
20.007,09 |
| Aktiva |
855.712,92 |
988.113,05 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
568.191,44 |
527.493,55 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
5.000,00 |
5.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
497.493,55 |
569.621,07 |
| IV.
Jahresüberschuss |
40.697,89 |
-72.127,52 |
| B.
Rückstellungen |
77.507,30 |
136.665,35 |
| C.
Verbindlichkeiten |
210.014,18 |
323.954,15 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
210.014,18 |
323.954,15 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
32.170,30 |
28.663,45 |
| Passiva |
855.712,92 |
988.113,05 |
Anhang
I.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Pavel Gerätebau GmbH hat ihren Sitz in Halle
(Westfalen). Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts
Gütersloh unter HR B 5324 eingetragen.
II.
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 Absatz 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der
§§ 242 ff. HGB unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen für kleine
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG)
sowie des GmbHG aufgestellt.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Absatz 1, 276, 288 HGB)
des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Der vorliegende Jahresabschluss ist
grundsätzlich unter Beibehaltung der für den
Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätze
nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 Absatz 1 Satz 2, 266 ff. HGB).
III.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Absatz 1 Satz 1 und
Absatz 3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen erfolgt die Abschreibung
linear. Die beweglichen Anlagegüter werden linear bzw.
degressiv abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 800 € wurden
aus Vereinfachungsgründen analog § 6 Abs. 2 EStG
im Erwerbsjahr voll abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 Absatz 1 Satz 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 Absatz 4 HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 Absatz 2 HGB).
Fremdkapitalzinsen wurden ausdrücklich nicht in die
Herstellungskosten mit einbezogen.
Forderungen und
sonstige Vermögensgegenstände werden zum
Nominalwert angesetzt. Den in den Forderungen aus
Lieferungen und Leistungen enthaltenen Risiken wird durch
Bildung angemessen dotierter Einzel- und
Pauschalwertberichtigungen Rechnung getragen.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die
ursprünglich auf fremde Währung lauteten, wurden
zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag gem. §
256a Absatz 2 HGB bewertet (§ 284 Absatz 2 Nr. 2 HGB).
Flüssige Mittel und
Rechnungsabgrenzungsposten werden zu Nominalwerten
angesetzt (§ 253 Absatz 1 HGB).
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche
Verpflichtungen wurden berechnet unter Verwendung der
Richttafeln 2018 G von Klaus Heubeck. Der Zinssatz
entspricht dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssatz gem § 253 Abs. 2
HGB zum 31.12.2022. Vib den Veuvehaltungswahlrecht gem.
Artikel 67 Abs. 1 EGHGB wurde nicht Gebrauch gemacht, die
Grundsätze gem. dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz
(BilMoG) wurde angewendet.
Gem. § 246 Abs. 2 HGB wurden die Ansprüche
aus der Rückdeckungsversicherung i.H.v. Euro
151.160,68 mit dem Pensionsrückstellungen i.H.v. Euro
186.317,00 verrechnet und auf der Passivseite ausgewiesen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Absatz 2 Satz 1
HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 Absatz 1 Satz 2 HGB).
IV.
Angaben zur Bilanz
Die
Entwicklung
des
Anlagevermögens (Anlagenspiegel) ist als Anlage
zu diesem Anhang beigefügt. Hieraus ergeben sich auch
die Abschreibungen des Geschäftsjahres (§ 268
Absatz 2 HGB).
Forderungen gegen Gesellschafter (§ 42 Absatz 3
GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag in Höhe von 0,00
€ (Vorjahr: 0,00 €).
Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter (§
42 Absatz 3 GmbHG) bestehen am Abschlussstichtag
in Höhe von 32.170,30 € (Vorjahr: 28.663,45
€).
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr
als 5 Jahren betragen 0,00 € (§ 285 Nr.1a HGB)
VI.
Sonstige Pflichtangaben
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 9,00
(Vorjahr: 9,25) Arbeitnehmer beschäftigt.
Geschäftsführer und Auszubildenden wurden nicht
berücksichtigt
(§ 285 Nr. 7 HGB).
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens -
unverändert - geführt durch
Herrn Klaus Pavel, Maschinenbauschlosser
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt und befugt, im Namen der
Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter
eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Die Schutzklausel gem. § 286 Absatz 4 HGB wurde
in Anspruch genommen.
Von den Erleichterungen der §§ 274a, 266,
288 HGB wurde teilweise Gebrauch gemacht.
sonstige Berichtsbestandteile
Halle (Westfalen), den 03. Dezember 2024
Pavel Gerätebau GmbH
Klaus Pavel
Geschäftsführer
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 03.12.2024
festgestellt.
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