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Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Heidelberg Pharma AGLadenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010Aktiva
Anhang für 2010A. Allgemeine HinweiseDer vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den Vorschriften des AktG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 267 HGB. Die erforderlichen Vermerke zu einzelnen Positionen der Bilanz sind in diesem Anhang enthalten. B. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenNach der gegenwärtigen Finanz- und Ertragsplanung sind die Ausgaben des Geschäftsjahres 2011 nicht durch vorhandene liquide Mittel gedeckt. Weiterhin droht im Geschäftsjahr 2012 die bilanzielle Überschuldung. Zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit sowie zur Vermeidung einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne im Prognosezeitraum ist die Gesellschaft auf die Unterstützung der Wilex AG, München, angewiesen, welche eine Patronatserklärung mit Rangrücktrittsvereinbarung abgegeben hat. Durch die Patronatserklärung der Wilex AG ist die Finanzierung über das Jahr 2011 hinaus gegeben. Die Bewertung erfolgte daher unverändert unter der Prämisse der Unternehmensfortführung. Im Geschäftsjahr erfolgte erstmals die Anwendung der des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG). Im Übrigen waren für die Aufstellung des Jahresabschlusses unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der linearen Methode vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Anlagegüter bis zu einem Netto-Einzelwert von EUR 150,00 (bis zum 31. Dezember 2007 EUR 410,00) sind im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst worden; ihr sofortiger Abgang wurde unterstellt. Für Anlagegüter mit einem Netto-Einzelwert von mehr als EUR 150,00 bis EUR 1.000,00, die nach dem 31. Dezember 2007 angeschafft worden sind, wurde der jährlich steuerlich zu bildende Sammelposten aus Vereinfachungsgründen in die Handelsbilanz übernommen. Von den jährlichen Sammelposten, deren Höhe insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist, werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften pauschalierend jeweils 20 Prozent p.a. im Jahr, für dessen Zugänge er gebildet wurde, und den vier darauf folgenden Jahren abgeschrieben. Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgt zu durchschnittlichen Einstandspreisen oder zu niedrigeren Tagespreisen am Bilanzstichtag. Die Bewertung der unfertigen Leistungen erfolgt zu Herstellungskosten oder dem niedrigeren beizulegenden Wert. Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nennwert abzüglich angemessener Einzelwertberichtigungen angesetzt. Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen werden auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens nach der Projected Unit Credit-Methode unter Anwendung der "Richttafeln 2005 G" ermittelt. Für die Abzinsung wurde pauschal der durchschnittliche Marktzinssatz bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren von 5,15 % gemäß der Rückstellungsabzinsungsverordnung vom 18. November 2009 verwendet. Erwartete Gehalts- und Rentensteigerungen sowie die erwartete Fluktuation waren nicht zu berücksichtigen. Eine kongruent rückgedeckte Altersversorgungszusage, deren Höhe sich somit ausschließlich nach dem beizulegenden Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs bestimmt, ist entsprechend § 253 Abs. 1 Satz 3 HGB mit diesem bewertet. Eine Rückdeckungsversicherung ist als kongruent zu bezeichnen, wenn die aus ihr resultierenden Zahlungen sowohl hinsichtlich der Höhe als auch hinsichtlich der Zeitpunkte mit den Zahlungen an den Versorgungsberechtigten deckungsgleich sind. Der beizulegende Zeitwert eines Rückdeckungsversicherungsanspruchs besteht aus dem geschäftsplanmäßigen Deckungskapital des Versicherungsunternehmens zuzüglich eines etwa vorhandenen Guthabens aus Beitragsrückerstattungen (sog. Überschussbeteiligung). Der ausschließlich der Erfüllung der Altersversorgungsverpflichtungen dienende, dem Zugriff aller übrigen Gläubiger durch Verpfändung entzogene Rückdeckungsversicherungsanspruch (Deckungsvermögen i.S.d. § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB) wurde mit seinem beizulegenden Zeitwert in Höhe von T€ 880 mit den Pensionsrückstellungen, die in gleicher Höhe gebildet wurden, verrechnet. Angaben zur Verrechnung nach § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB:
Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in der Höhe angesetzt, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. C. Erläuterungen zur BilanzVorräte Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe betreffen ausschließlich Betriebsstoffe. Als unfertige Leistungen sind in Arbeit befindliche und noch nicht abgeschlossene Kundenaufträge ausgewiesen. Die Herstellungskosten werden retrograd anhand der Verkaufserlöse abzüglich der Kosten für noch anfallende Arbeiten sowie eines Gewinnaufschlages ermittelt. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände haben in Höhe von T€ 64 (im Vorjahr T€ 0) Restlaufzeiten von mehr als einem Jahr. Gezeichnetes Kapital und Kapitalrücklage Das gezeichnete Kapital beträgt 9.303.400 € und ist voll eingezahlt. Das Grundkapital ist eingeteilt in 9.303.400 Stück auf den Inhaber lautende Stückaktien. Mehrheitsgesellschafter der Heidelberg Pharma AG war zum 31. Dezember 2010 die Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH, St. Leon-Rot. Im Geschäftsjahr 2011 hat die Wilex AG, München, alle Anteile der Heidelberg Pharma AG übernommen. Am 11. Mai 2010 hat die Hauptversammlung eine Erhöhung des Grundkapitals um € 581.400,00 auf € 9.303.400,00 beschlossen. Die Kapitalerhöhung erfolgt gegen Ausgabe von 581.400 neuen nennwertlosen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zum Ausgabebetrag von € 1,72 je neuer Stückaktie. Das Agio von € 418.608,00 wurde in die Kapitalrücklage eingestellt. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Personalverpflichtungen. Verbindlichkeiten
D. Sonstige AngabenOrgane Aufsichtsrat Der Aufsichtsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Geschäftsführung Zum Vorstand ist bestellt:
Schlusserklärung zum AbhängigkeitsberichtDie Heidelberg Pharma AG war im Geschäftsjahr 2010 im Zeitraum vom 1. Januar bis 2. November 2010 ein nach § 17 AktG von der HDP Beteiligungs-GmbH, Wiesloch, und vom 3. November bis zum 31. Dezember 2010 ein nach § 17 AktG von der Verwaltungsgesellschaft des Golf Club St. Leon-Rot mbH, St. Leon-Rot, abhängiges Unternehmen. Aufgrund dieses Abhängigkeitsverhältnisses hat die Gesellschaft gemäß § 312 AktG einen Bericht über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2010 erstellt. In diesem Bericht wurde folgende Erklärung für das Geschäftsjahr 2010 abgegeben: Der Vorstand erklärt nach § 312 Abs. 3 AktG, dass die Gesellschaft nach den Umständen, die zu dem Zeitpunkt bekannt waren, in denen Rechtsgeschäfte vorgenommen oder Maßnahmen getroffen beziehungsweise unterlassen wurden, bei jedem Rechtsgeschäft eine angemessene Gegenleistung erhielt und dadurch, dass Maßnahmen getroffen oder unterlassen wurden, nicht benachteiligt wurde.
Ladenburg, 27. Juni 2011 Der Vorstand |
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