SCHUSTER
TEC GmbH
Wohratal-Wohra (vormals: Rauschenberg)
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
115.645,00 |
147.776,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
2.833,00 |
9.019,00 |
| II.
Sachanlagen |
112.812,00 |
138.757,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
118.480,28 |
184.060,30 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
15.000,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
112.557,86 |
141.098,87 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
5.922,42 |
27.961,43 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.663,14 |
10.670,34 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
237.788,42 |
342.506,64 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
31.12.2008
EUR |
| A.
Eigenkapital |
57.304,03 |
122.065,55 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,01 |
25.000,01 |
| II.
Gewinnvortrag |
97.065,54 |
49.176,64 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
64.761,52 |
-47.888,90 |
| B.
Rückstellungen |
10.719,74 |
8.719,74 |
| C.
Verbindlichkeiten |
169.764,65 |
211.721,35 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
165.080,66 |
121.765,15 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
237.788,42 |
342.506,64 |
Anhang
I. ALLGEMEINE ANGABEN
Der Jahresabschluss der Schuster TEC GmbH ist nach
den Vorschriften des 3. Buches des HGB erstellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Bei der Gliederung der Bilanz wurde von den
größenabhängigen
Erleichterungsmöglichkeiten für kleine
Kapitalgesellschaften (§ 267 Abs. 1 HGB) Gebrauch
gemacht.
II. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
Die Bewertung wurde unter der Annahme der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit (§ 252
Abs. 1 Nr. 2 HGB) vorgenommen.
Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu
Anschaffungskosten vermindert um lineare Abschreibungen
bewertet.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Sätze und
Zeiträume linear und degressiv vorgenommen.
Bewegliche, abnutzbare und selbständig nutzbare
Vermögensgegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von € 150,00 wurden im Zugangsjahr
sofort als Aufwand behandelt (§ 6 Abs. 2 EStG).
Abnutzbare, bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung
fähig sind (ab € 150,00 bis zu € 1.000,00),
wurden in einen Sammelposten eingestellt. Dieser
Sammelposten wird im Geschäftsjahr der Bildung und in
den folgenden vier Geschäftsjahren linear
aufgelöst (§ 6 Abs. 2a EStG).Für Werkzeuge
besteht ein Festwert (§ 240 Abs. 3 HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung des Niederstwertprinzips mit dem
Nennwert, dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.
Die liquiden Mittel wurden zum Nominalwert angesetzt.
Für Zahlungen im Geschäftsjahr, die Aufwand
für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag
darstellen, wurde ein aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
(§ 250 Abs. 1 HGB) gebildet.
Das gezeichnete Kapital wurde zum Nennbetrag
angesetzt.
Rückstellungen wurden in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
III. SONSTIGE ANGABEN
Im Geschäftsjahr 2009 erfolgte die
Geschäftsführung durch Herrn Thomas Schuster,
Konstrukteur. Außer dem Geschäftsführer
waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt.
Wohratal-Wohra, 02. Juni 2010
Der Geschäftsführer:
Thomas Schuster
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