Großhandel mit Anstrichmitteln
Sprint Sanierung GmbH
Düsseldorfer Straße 334, 51061 Köln, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Axel Weeber seit 9.10.2023 | Prokura |
Eva Kaets seit 2.8.2023 | Geschäftsführer |
Olaf Arns seit 17.11.2020 | Geschäftsführer |
Beteiligungen
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 15.38% |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Sprint Sanierung GmbHKölnJahresabschluss 2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeine AngabenDer Jahresabschluss der Sprint Sanierung GmbH, Köln, ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Kapitalgesellschaften aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet worden. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Köln und ist beim Amtsgericht in Köln unter HRB 28662 eingetragen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Sprint Sanierung GmbH, Köln, ist eine große Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 3 HGB. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sowie Angaben zur BilanzDie entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden grundsätzlich nicht aktiviert. Die planmäßige Abschreibung erfolgt linear mit Sätzen von 20% p. a. Das Sachanlagevermögen ist mit Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten neben den Materialkosten und Fertigungslöhnen auch angemessene Teile der Gemeinkosten. Soweit die Nutzung zeitlich begrenzt ist, erfolgt die Abschreibung linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert bis EUR 150 werden im Zeitpunkt ihrer Anschaffung oder Herstellung unmittelbar als Aufwand erfasst. Geringwertige Vermögensgegenstände mit einem Einzelanschaffungswert über EUR 150,00 bis EUR 410,00 werden im Zugangsjahr vollständig abgeschrieben. Die planmäßigen Abschreibungen erfolgen unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Es werden folgende Abschreibungssätze verwendet:
Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 besitzt die Gesellschaft folgende Anteile an verbundenen Unternehmen gemäß § 285 Nr. 11 HGB:
Der Buchwert der Anteile am Unternehmen Sprint Italia wurde im Jahr 2023 um TEUR 255 auf einen Restbuchwert von EUR 1 vermindert, da aufgrund der Reduzierung des Eigenkapitals und der ungewissen zukünftigen Entwicklung von einer dauerhaften Wertminderung auszugehen ist. Darüber hinaus hat die Gesellschaft zur Stärkung des Eigenkapitals der Sprint Italia auf ein langfristiges Darlehen in Höhe von TEUR 763 ohne Besserungsschein verzichtet. Zusätzlich wurden Kontokorrentforderungen gegen die Sprint Italia in Höhe von TEUR 742 auf EUR 1 wertberichtigt. Für die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wird ein Festwert gemäß § 240 Abs. 3 HGB angesetzt. Zum 31. Dezember 2023 erfolgte gemäß § 240 Abs. 3 Satz 2 HGB eine körperliche Bestandsaufnahme. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten bewertet, die neben Materialeinzelkosten und Fertigungslöhnen auch angemessene Teile der Gemeinkosten enthalten. Zinsen für Fremdkapital werden nicht mit einbezogen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Auf zweifelhafte Forderungen werden Einzelwertberichtigungen gebildet; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben in Höhe von TEUR 91 (i. Vj. TEUR 129), die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 56 (i. Vj. TEUR 34) eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Die Absicherung der Mietobjekte erfolgt primär über Bankbürgschaften, weshalb im Jahr 2023 lediglich Kautionen in Höhe von TEUR 14 hinterlegt waren. In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind Forderungen in Höhe von TEUR 20.913 aus bereits erbrachten, jedoch noch nicht in Rechnung gestellten Leistungen, enthalten. In Vorjahr betrug dieser Wert TEUR 17.871. Es handelt sich dabei um bereits realisierte, aber noch nicht fakturierte Lieferungen und Leistungen. Der Ansatz der Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten erfolgt zum Nennwert. Das Stammkapital ist zum 31. Dezember 2023 noch nicht auf Euro umgestellt und beträgt DM 2.000.000,00 (entspricht EUR 1.022.583,76). Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist, um zukünftige Zahlungsverpflichtungen abzudecken. Bei der Ermittlung der Rückstellungen werden zukünftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt, wenn ausreichend objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Die Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen nach der Projected-Unit-Credit-Methode passiviert. Es wurden unverändert die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck angewandt. Da es sich um Jubiläumszuwendungen in fester Höhe handelt, entfällt die Berücksichtigung von Gehalttrends. Gebildete Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden und von der Deutschen Bundesbank herausgegebenen durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Bei Rückstellungen für Jubiläumszuwendungen wurde der Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB mit einer fiktiven 15-jährigen Restlaufzeit ermittelt und beträgt zum Bilanzstichtag 1,74 %. Die sonstigen Rückstellungen betreffen insbesondere Personalrückstellungen (TEUR 8.129) und vertriebsbezogene Rückstellungen (TEUR 818). Die Rückstellungen für Steuern betreffen Ertragsteuern zzgl. Zinsen auf diese Steuern für das Jahr 2023 (TEUR 979) und für den Zeitraum 2017 bis 2022 (TEUR 6.501) sowie für sonstige Steuern (TEUR 520). Die erwarteten Steuernachzahlungen entstehen aufgrund von Korrekturen bei der Periodenabgrenzung der Jahre 2018 bis 2022. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter Berücksichtigung der Restlaufzeiten gliedern sich die Verbindlichkeiten wie folgt:
Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich zu den zeitlichen Bilanzierungsunterschieden werden steuerliche Verlustvorträge in Höhe der innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden Verlustverrechnung berücksichtigt. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis des kombinierten Ertragssteuersatzes, der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag umfasst. Eine sich insgesamt ergebende Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer angesetzt. Im Fall einer Steuerentlastung wird von dementsprechenden Aktivierungswahlrecht gemäß § 274 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht. Bei Anwendung eines Steuersatzes von 30,53 % (i. Vj. 30,57 %) (Gewerbesteuer 14,70 % (i. Vj. 14,75 %); Körperschaftsteuer inklusive Solidaritätszuschlag 15,83 % (i. Vj. 15,83 %)) würde sich eine aktive latente Steuer ergeben. In Ausübung des Wahlrechts des § 274 Abs. 1 HGB wurde auf die Bilanzierung diese Aktivüberhangs verzichtet. Sonstige finanzielle VerpflichtungenDie sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzen sich wie folgt zusammen:
Die Mietverbindlichkeiten resultieren aus Mietverträgen mit Laufzeiten bis einschließlich 2033; die den Leasingverbindlichkeiten zugrunde gelegten Leasing- und Serviceverträge haben Laufzeiten bis einschließlich 2028. 3. Ergänzende Erläuterungen zur Gewinn- und VerlustrechnungIn den Umsatzerlösen sind periodenfremde Umsatzerlöse (aus Vorjahren) in Höhe von TEUR 6.883 (i. Vj. TEUR 23.646) enthalten. In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 32 enthalten, die im Wesentlichen aus sonstigen Erstattungen für Betriebskostenabrechnungen, Personalaufwand und aus Schadenersatz für Vorjahre resultieren. In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 241 enthalten. Diese beinhalten im Wesentlichen Aufwendungen aus Versicherungsbeiträgen für Vorjahre sowie Aufwendungen im Rahmen der Lohnsteueraußenprüfung. Die nicht abzugsfähige Vorsteuer ergibt sich aus den Vorsteuern auf zuordbare Kosten bei Projekten innerhalb der Organschaft sowie der anteiligen Berücksichtigung von Vorsteuern auf nicht zuordbare Kosten. Im Geschäftsjahr 2023 wurde die nicht abzugsfähige Vorsteuer den jeweils verursachenden Positionen zugeordnet. Die TEUR 14.017 nicht abzugsfähiger Vorsteuer (i. Vj. TEUR 13.386) wurden den bezogenen Leistungen mit TEUR 11.166 (i. Vj. TEUR 10.781), den RHB mit TEUR 919 (i. Vj. TEUR 855) und dem sonstigen betrieblichen Aufwand mit TEUR 1.931 (i. Vj. TEUR 1.750) zugeordnet. 4. Ergänzende Angaben4.1 MitarbeiterIm Geschäftsjahr waren durchschnittlich 1.427 Mitarbeiter beschäftigt.
4.2 AbschlussprüferhonorarDas im Geschäftsjahr 2023 an den Abschlussprüfer KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft berechnete Honorar beträgt TEUR 444 und verteilt sich wie folgt:
4.3 GeschäftsführungDie Geschäftsführung besteht aus folgenden Mitgliedern:
Die Gesamtbezüge der Geschäftsführung betragen im Geschäftsjahr 2023 TEUR 636 und werden von der R+V Allgemeine Versicherung AG, Wiesbaden an die Gesellschaft weiterbelastet. 4.4 AufsichtsratDer Aufsichtsrat gemäß § 8 DrittelbG besteht aus den Mitgliedern:
Der Aufsichtsrat erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. 4.5 BeiratDer Beirat besteht aus folgenden Mitgliedern:
Der Beirat erhält von der Gesellschaft keine Vergütung. 4.6 KonzernzugehörigkeitDie Sprint Sanierung GmbH, Köln, ist mittelbares Tochterunternehmen der R+V Versicherung AG, Wiesbaden. Sie wird in den im Bundesanzeiger bekannt zu machenden Teilkonzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, nicht einbezogen. Der Teilkonzernabschluss der R+V Versicherung AG, Wiesbaden, wird in den im Bundesanzeiger bekanntzumachenden Konzernabschluss der DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank, Frankfurt am Main, einbezogen. 4.7 Ereignisse nach dem AbschlussstichtagMit Wirkung zum 10./11. Oktober 2024 wurden sämtliche Anteile an der Sprint Italia S.r.l, Bozen/Italien veräußert. Aus dem Vorgang ergeben sich keine wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens- Finanz und Ertragslage. 4.8 GewinnverwendungsvorschlagDie Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Köln, den 22. November 2024 Die Geschäftsführung Eva Kaets Olaf Arns Dr. Christoph Kerner Entwicklung des Anlagevermögens zum 31. Dezember 2023
Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. GeschäftsmodellDie Sprint Sanierung GmbH, Köln (kurz "Sprint"), ist ein Komplettanbieter für Sanierungsarbeiten an Gebäuden, Hausrat und Einrichtung (einschließlich technischer und kaufmännischer Betriebseinrichtungen sowie Warenvorräten) nach Brand-, Wasser- und Elementarschäden. Als 100%ige mittelbare Tochtergesellschaft der R+V Versicherung AG betreute Sprint im Geschäftsjahr 2023 rund 72.200 neue Projekte. Die Kundenbasis besteht überwiegend aus Versicherungen, wobei ca. 88 % der Schäden im Jahr 2023 im Rahmen von bestehenden Vertragsvereinbarungen bearbeitet wurden. Um eine flächendeckende Verfügbarkeit der Dienstleistungen zu gewährleisten, betreibt Sprint 38 Niederlassungen bundesweit. 1.1 Ziele und StrategienSprint verfolgt seit Jahren die Strategie des kontinuierlichen und nachhaltigen Wachstums bei gleichbleibend hohem Qualitätsniveau. Dies ist die Grundlage für die langfristige Zusammenarbeit mit Rahmenvertragspartnern und anderen Kunden. Das im Jahr 2023 erzielte Umsatzwachstum von TEUR 25.393 (i. Vj. TEUR 13.465) soll auch langfristig fortgesetzt werden. Dieses Wachstum ist maßgeblich auf den Klimawandel und die damit verbundenen Starkregenereignisse in Deutschland zurückzuführen. Ziel der Sprint Sanierung ist es, das prozentuale Ergebnis vor Steuern in Höhe von -1,5 % (i. Vj. -2,0 %) nachhaltig zu verbessern, um kurz- bis mittelfristig ein positives Ergebnis zu erzielen. 1.2 SteuerungssystemDie bedeutsamsten finanziellen Leistungsindikatoren bei Sprint sind der Umsatz und das Ergebnis vor Steuern. Abweichungen bei diesen Kennzahlen werden durch ein Controllingsystem überwacht und im Bedarfsfall werden Maßnahmen zur Korrektur initiiert. 1.3 Forschung und EntwicklungDie Forschung und Entwicklung zielt maßgeblich auf die Steigerung der Effektivität auf dem Gebiet der Gebäudetrocknung ab. Diese soll die Laufzeit und damit die Kosten von Trocknungsmaßnahmen für den Kunden reduzieren sowie die Nachhaltigkeit in der Sanierung steigern. Die Aufgaben aus dem Forschungsbereich werden unter anderem von drei eigenen Mitarbeitern sowie von externen Anbietern durchgeführt. Die hier entstehenden Entwicklungskosten werden unmittelbar als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung verbucht und das Aktivierungswahlrecht gemäß § 255 Abs. 2a HGB wird nicht genutzt. 2. Wirtschaftsbericht2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene RahmenbedingungenSprint erbringt deutschlandweit Sanierungsarbeiten. Das wirtschaftliche Umfeld der Gesellschaft ist von wenigen größeren Wettbewerbern und einer Vielzahl mittelständischer Unternehmen mit handwerklichen Strukturen geprägt. Trotz des volatilen Schadeneingangs im Geschäftsjahr konnte durch den Einsatz von zahlreichen Steuerungsmöglichkeiten ein solides Geschäftsergebnis erzielt werden. In den vergangenen Jahren ist der Bestand an Wohngebäuden kontinuierlich gewachsen, im Jahr 2022 stieg er laut statistischem Bundesamt um 0,7 % gegenüber dem Vorjahr 1. Im Jahr 2022 waren 52 % der Wohngebäude in Deutschland durch eine erweiterte Elementarschadenversicherung gegen Naturgefahren versichert, womit die Versicherungsdichte ihr langjähriges Wachstum fortsetzte und erstmals die 50 %-Marke übertraf 2. Sprint saniert primär Schäden an versicherten Wohngebäuden und kann daher von dieser Entwicklung profitieren. Im Jahr 2023 sank das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) im Vergleich zum Vorjahr leicht um 0,3 % bei weiterhin robuster Arbeitsmarktlage 3. Die Bundesbank beschreibt das Jahr 2023 als Teil einer "Schwächephase", die langsam abklingt, und prognostiziert für 2024 ein geringes Wachstum von 0,3 % bei steigender Anspannung am Arbeitsmarkt 4. Trotz der erhöhten Unsicherheit, die mit einem verlangsamten oder negativen Wirtschaftswachstum einhergeht, sind die Auswirkungen auf Sprint tendenziell gering, da die Reparatur versicherter Gebäudeschäden in der Regel keine diskretionären Ausgaben darstellt.
1 vorherige Berichtsweise 2021 eingestellt,
Verweis durch Destatis auf neuen Bericht: Statistisches
Bundesamt Deutschland - GENESIS-Online: Statistik: 31231
(destatis.de)
2.2 GeschäftsverlaufIm Geschäftsjahr 2023 setzte Sprint sein Wachstum fort. Es wurden 69.876 (i. Vj. 67.725) Projekte abgerechnet, was einer Mengensteigerung von 3,2 % entspricht. Der Umsatz stieg von TEUR 230.275 im Vorjahr um 11,0 % auf TEUR 255.667 im Geschäftsjahr 2023, wobei TEUR 26.633 (i. Vj. TEUR 17.871) auf bereits erbrachte aber noch nicht in Rechnung gestellte Leistungen zurückzuführen sind. Darin enthalten sind TEUR 6.883 (i.Vj. TEUR 23.646) periodenfremde Erträge. Damit konnte die im Vorjahr prognostizierte leichte Umsatzsteigerung sogar noch übertroffen werden, was neben der Mengensteigerung insbesondere auch auf die Erhöhung der Ausgangspreise gegenüber weniger profitablen Kunden zurückzuführen ist. Das Ergebnis vor Ertragssteuern liegt mit TEUR -3.800 insgesamt um TEUR 899 über dem Vorjahreswert von TEUR -4.699. Die Prognose eines stark über dem Vorjahr liegenden Ergebnisses wurde nicht erreicht. Die angespannte Situation bezüglich der Verfügbarkeit von Fachkräften am Handwerksmarkt beeinflusst Sprint sowohl im eigenen gewerblichen Bereich als auch bei der Beauftragung von Subunternehmern negativ. Wenn der Bedarf nach eigenen Fachkräften nicht vollständig gedeckt werden kann, muss dieser durch weniger profitable Fremdleistung substituiert werden, was mit negativen Auswirkungen auf das Ergebnis einhergeht. Die Reklamationsquote betrug zum 31. Dezember 2023 2,00 % (i. Vj. 2,21 %). 2.3 Lage2.3.1 VermögenslageIm abgelaufenen Geschäftsjahr erhöhte sich die Bilanzsumme um 1,5% auf TEUR 121.477 (i. Vj. TEUR 119.636). Das Anlagevermögen erhöhte sich um 5,9 % auf TEUR 15.746 (i. Vj. TEUR 14.867). Die Steigerung ist insbesondere auf Investitionen in Trocknungsgeräte und Fahrzeuge zurückzuführen. Die Vorräte verringerten sich um 9,7 % auf TEUR 38.481 (i. Vj. TEUR 42.610). Verglichen mit dem Umsatzwachstum von 11,0 % konnte die Kapitalbindung in den Vorräten somit deutlich verbessert und auf das vor den Starkregenereignissen 2021 übliche Niveau gesenkt werden. Diese Optimierung ist insbesondere auf Maßnahmen zur Verkürzung der Bearbeitungszeit von Ausgangsrechnungen zurückzuführen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 10,2 % auf TEUR 63.454 (i. Vj. TEUR 57.578). Dies ist insbesondere auf das Umsatzwachstum von 11,0 % zurückzuführen. Die sonstigen Vermögensgegenstände verringerten sich um TEUR 8 auf TEUR 842 (i. Vj. TEUR 849). Der Gesamtbestand der Rückstellungen erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 50,2 % auf TEUR 21.126 (i. Vj. TEUR 14.064). Die Veränderung resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung von Ertragssteuerrückstellungen für Vorjahre um TEUR 6.332 auf TEUR 6.501 sowie für das Jahr 2023 auf TEUR 979. Die Verbindlichkeiten verringerten sich um 4,4% auf TEUR 80.990 (i. Vj. TEUR 84.740). Dies ist im Wesentlichen auf eine Verringerung der erhaltenen Anzahlungen in Höhe von TEUR 7.612 zurückzuführen, wohingegen die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Summe um TEUR 3.796 auf TEUR 55.078 gestiegen sind. Dies geht auf die Erhöhung der Darlehen von verbundenen Unternehmen um TEUR 7.000 bei Reduzierung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 3.204 zurück. Des Weiteren erhöhten sich die Sonstigen Verbindlichkeiten um TEUR 67 auf TEUR 1.012 (i. Vj. TEUR 945). Die Eigenkapitalquote hat sich im Vergleich zum Vorjahr von 17,2 % auf 15,9% verringert. Dies ist im Wesentlichen auf den Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR 11.259 sowie der Erhöhung der Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 3.796 zurückzuführen. Gegenläufig ist der Effekt aus der Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 10.000. 2.3.2 FinanzlageDie Finanzierung der Gesellschaft erfolgt primär durch Eigenkapital und die Gewährung von Darlehen seitens verbundener Unternehmen. Die derzeitigen Darlehen belaufen sich auf TEUR 51.700, wobei TEUR 15.000 der Darlehen eine Laufzeit von weniger als einem Jahr haben und weitere TEUR 36.700 der Darlehen eine Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren haben. Im Jahr 2024 wurden alle 2024 auslaufenden Darlehen verlängert bzw. abgelöst. Der Cashflow zum 31. Dezember 2023 stellt sich wie folgt dar: Nach einem Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit von TEUR 2.685 im Vorjahr beträgt dieser im abgelaufenen Geschäftsjahr TEUR -10.637. Der Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit ergibt sich dabei primär aus einer Zunahme der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 5.876 in den Aktiva, der eine Abnahme der Vorräte um TEUR 4.128 entgegensteht, sowie einer Abnahme der erhaltenen Anzahlungen um TEUR 7.612 und einer Abnahme der Verbindlichkeiten ggü. verbunden Unternehmen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 3.204 in den Passiva. Zudem liegen Abschreibungen in Höhe von TEUR 5.032 und noch nicht gezahlten Ertragssteueraufwendungen in Höhe von TEUR 7.203 vor. Der Cashflow aus Investitionstätigkeit verändert sich von TEUR -3.988 im Vorjahr auf TEUR -5.735 im Jahr 2023. Die Investitionen betrafen im Wesentlichen erworbene immaterielle Wirtschaftsgüter mit TEUR 637, Fahrzeugeinbauten mit TEUR 624, Trocknungsgeräte mit TEUR 1.620 und Mietereinbauten mit TEUR 593. Der Cashflow aus Finanzierungstätigkeit erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr von TEUR 2.122 im Vorjahr auf TEUR 15.513 im Geschäftsjahr 2023. Dies ist im Wesentlichen auf die Erhöhung der Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 10.000 und die Erhöhung der Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 7.000 zurückzuführen. Als Folge der oben dargelegten Cashflow-Veränderungen verringerte sich der Finanzmittelbestand von TEUR 3.364 im Vorjahr auf TEUR 2.506 zum 31. Dezember 2023. Der Finanzmittelbestand wird primär in Form von Bankguthaben gehalten. Die going-concern Prämisse steht für Sprint nicht in Frage. Der Jahresfehlbetrag ergibt sich insbesondere auch vor dem Hintergrund der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der R+V Versicherung. Diese führt zu einer Belastung der Sprint mit nicht abzugsfähiger Vorsteuer in Höhe von TEUR 14.017. Ohne diesen Effekt hätte sich im Geschäftsjahr 2023 ein Ergebnis vor Ertragssteuern von TEUR 9.776 ergeben. Insofern ist das Unternehmen außerhalb der steuerlichen Ausgestaltung profitabel und wird langfristig fortgeführt. 2.3.3 ErtragslageSprint hat im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Jahresfehlbetrag in Höhe von TEUR -11.259 (i. Vj. TEUR -6.167) erzielt. Die wesentlichen Ergebniskomponenten stellen sich dabei wie folgt dar:
Im Geschäftsjahr 2023 stiegen die Umsatzerlöse auf TEUR 255.667, was einem Zuwachs von TEUR 25.393 im Vergleich zum Vorjahr entspricht. In den Umsatzerlösen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 6.883 (i. Vj, TEUR 23.646) enthalten. Auch die Gesamtleistung erhöhte sich deutlich um TEUR 22.106 auf TEUR 257.107. Das EBITDA konnte sich im Vergleich zu 2022 mehr als verdoppeln und erreichte TEUR 3.308, was einer Verbesserung um TEUR 1.633 entspricht. Trotz dieser positiven operativen Entwicklungen bleibt das EBIT weiterhin negativ, konnte jedoch von TEUR -3.286 im Jahr 2022 auf TEUR -2.231 verbessert werden. Ähnlich verhielt es sich beim Ergebnis vor Steuern, das sich von TEUR -4.699 im Vorjahr auf TEUR -3.800 im abgelaufenen Geschäftsjahr verbesserte. Der Jahresfehlbetrag verschlechterte sich auf TEUR -11.259, was einen Anstieg des Verlusts um TEUR 5.093 gegenüber dem Vorjahr bedeutet. Hauptursache für diese negative Entwicklung ist der Anstieg der Ertragssteuern, die im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 7.084 höher ausfielen. Diese Steigerung resultiert aus erwarteten Steuernachzahlungen, die hauptsächlich aus Umsatzkorrekturen der Jahre 2018 bis 2023 resultieren. 2.3.4 Personal- und SozialbereichDie durchschnittliche Mitarbeiterzahl (umgerechnet auf Vollbeschäftigte) erhöhte sich im Geschäftsjahr 2023 um 42 auf 1.427. Dies resultierte gemeinsam mit den laufenden Lohn- und Gehaltserhöhungen in einer Erhöhung des Personalaufwands von TEUR 77.677 im Vorjahr auf TEUR 85.830 im Geschäftsjahr 2023. Die Erhöhung um TEUR 8.153 wurde teilweise durch einmalige Inflationsausgleichsprämien in Höhe von TEUR 2.047 verursacht. Der Fokus liegt bei Sprint auf einer hervorragenden Dienstleistung. Die kann man nur mit Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen erreichen, die sich sehr gut aufgehoben fühlen. Das gemeinsame Leitbild "Miteinander. Füreinander." beschreibt die Werte, die für jeden wichtig und bindend sind. Und es lädt jeden neuen Kollegen dazu ein, die Leitlinien im Innen- und Außenverhältnis aktiv zu vertreten. Zur Gewährleistung der hohen Qualitätsanforderungen an Sanierungsleistungen absolviert jeder Sprint-Mitarbeiter Schulungsmaßnahmen. Im Rahmen dieser Fortbildungsmaßnahmen werden Abschlussprüfungen vorgenommen. Darüber hinaus bietet Sprint im Rahmen der Sprint Akademie auch seinen Kunden Fortbildungsmöglichkeiten auf verschiedenen Gebieten an. Durch eine umfangreiche Zertifizierung des Personalbereiches durch den TÜV Rheinland hat Sprint das Zertifikat "Ausgezeichneter Arbeitgeber" erworben. 2.3.5 Erklärung zur UnternehmensführungDer Aufsichtsrat und die Geschäftsführung sind ihrer Verpflichtung gemäß § 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 111 Abs. 5 AktG bzw. § 36 GmbHG nachgekommen und haben Festlegungen zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen getroffen. Durch das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst vom Mai 2015 sind in Deutschland bestimmte Gesellschaften verpflichtet, erstmals Zielgrößen für den Frauenanteil in Aufsichtsrat, Vorstand und den nachfolgenden zwei Führungsebenen festzulegen und zu bestimmen, bis wann der jeweilige Frauenanteil erreicht werden soll. Die betroffenen Gesellschaften müssen ihre Zielgrößen nebst Umsetzungsfrist bis zum 30. September 2015 beschlossen haben. Derzeitiges Ziel für den Frauenanteil mit Umsetzungsfrist zum 30. Juni 2027 ist eine Quote von 33,3 % in der Geschäftsführung und 33,3 % im Aufsichtsrat. Im Jahr 2023 wurde ein Frauenanteil von 33,3 % sowohl im Aufsichtsrat als auch in der Geschäftsführung erreicht. Das Ziel auf der ersten Führungsebene unterhalb der Geschäftsführung ist es, bis zum 30. Juni 2027 eine Frauenquote von 9,1 % zu erreichen. Im Jahr 2023 wurde ein Frauenanteil von 11,1% auf dieser Ebene verzeichnet. Bezüglich der zweiten Führungsebene liegt das angestrebte Ziel bei 15,0 % bis zum 30. Juni 2027. Der Frauenanteil auf der zweiten Führungsebene betrug 21,4 % im Geschäftsjahr 2023. 2.4 Finanzielle und nicht finanzielle LeistungsindikatorenNeben den Umsatz- und Ertragsgrößen misst Sprint seinen Erfolg auch über die Kundenzufriedenheit und über die Quote der Reklamationen. Die Kundenzufriedenheit wird per Net Promoter Score (NPS) gemessen. Der NPS ist eine Kennzahl, die misst, inwiefern Konsumenten ein Produkt oder eine Dienstleistung weiterempfehlen würden. Gemessen werden die Antworten auf einer Skala von 0 (unwahrscheinlich) bis 10 (äußerst wahrscheinlich). Als Promotoren werden die Kunden bezeichnet, die mit 9 oder 10 antworten. Als Detraktoren werden hingegen diejenigen angesehen, die mit 0 bis 6 antworten. Kunden, die mit 7 oder 8 antworten, gelten als "Indifferente". Der Net-Promoter-Score wird nach folgender Formel berechnet: NPS = Promotoren (in % aller Befragten) Detraktoren (in % aller Befragten) Der Wertebereich des NPS liegt damit zwischen plus 100 und minus 100. Im Jahr 2022 erreichte der NPS einen Wert von 37, die Gesamtzufriedenheit lag bei 44 und der Kundenzufriedenheitsindex betrug 53. Im Jahr 2023 zeigten sich einige Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr. Der NPS stieg im Jahr 2023 auf 41, die Gesamtzufriedenheit auf 47 und der Kundenzufriedenheitsindex erreichte einen Wert von 56. Die aktuellen Daten spiegeln eine Stabilisierung und leichte Verbesserungen in den wichtigen Beurteilungskennzahlen der Kundenzufriedenheit wider. Insgesamt sind 76% der Befragten mit den erbrachten Leistungen zufrieden und würden Sprint weiterempfehlen. Die Hauptkritikpunkte betreffen die Schnelligkeit sowie die Bearbeitungsdauer, dabei wurden insbesondere interne Abstimmungen und Kapazitätsmängel als herausragende Problembereiche identifiziert. Dennoch zeigen die Kunden Verständnis für längere Wartezeiten und betonen die Bedeutung von umfangreicher und transparenter Kommunikation. 2.5 Nachhaltigkeit 5Sprint hat von Beginn an auf den Einsatz lösungsmittelfreier Reinigungsmittel gesetzt und sorgt für eine umweltgerechte Entsorgung von Abwässern, die bei der Sanierung von Brandschäden anfallen. Energieeffizienz ist ein weiteres Thema, bei dem sich Sprint besonders in der Pflicht sieht. Durch Investitionen in einen sparsamen Fuhrpark und entsprechende Fahrtrainings für die Mitarbeiter wird der Energieverbrauch des Unternehmens deutlich vermindert. Dazu trägt auch der Ankauf energieeffizienter Trocknungsgeräte auf dem neuesten Stand der Technik bei. Es ist für Sprint daher eine Selbstverpflichtung, verantwortungsvoll zu arbeiten und die Belastung der Umwelt so weit wie derzeit möglich zu reduzieren. Nach Außen zeigt sich das Umweltengagement von Sprint durch die langjährige Unterstützung von diversen Projekten des WWF als Kooperationspartner.
5 Die Aussagen zur Nachhaltigkeit sind nicht
durch KPMG im Rahmen des Jahresabschlusses geprüft.
2.6 GesamtaussageDas abgelaufene Geschäftsjahr ist nach Einschätzung der Geschäftsführung gut verlaufen. Auf Basis des operativen Ergebnisses ist die Geschäftsführung mit dem abgelaufenen Geschäftsjahr zufrieden. 3. PrognoseberichtFür das kommende Geschäftsjahr rechnet Sprint bei konstantem Umsatz mit einem auf dem Niveau des Jahres 2023 liegenden Ergebnis vor Steuern. Für 2025 wird aufgrund laufender Preisverhandlungen ein signifikant verbessertes Ergebnis bei leicht steigenden Umsätzen erwartet. Dies soll bei gleichbleibend hoher Kundenzufriedenheit und niedriger Reklamationsquote erreicht werden. Wir erwarten, dass die Umsatz- und Ertragsziele erreicht werden. Aufgrund der mit jeder Prognose verbundenen Unsicherheit ist es möglich, dass die tatsächliche zukünftige Entwicklung von unseren Erwartungen abweichen wird. Im Vertriebsbereich sind für das Jahr 2025 Maßnahmen geplant, die eine Optimierung des Schadenprofils, eine konsequentere Steuerung der Vertriebsaktivitäten sowie Schulungen und Motivationsanreize für die Mitarbeiter der Niederlassungen vorsehen. Der Abschluss von weiteren Rahmen- und Serviceverträgen mit namhaften Versicherungsgesellschaften wird angestrebt. 4. RisikoberichtDie Risiken werden nach ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und dem möglichen Ausmaß der Auswirkungen in die Kategorien niedrig, mittel und hoch eingestuft. Grundsätzlich ist der Eintritt eines Schadens - als Gegenstand der geschäftlichen Aktivität der Gesellschaft - hinsichtlich seines Eintrittszeitpunktes, seiner Häufigkeit sowie des Ortes des Eintritts nicht planbar. Risiken bestehen insoweit, als die personellen Ressourcen in entsprechendem Umfang, am richtigen Ort und zum richtigen Zeitpunkt im Rahmen der Personalbedarfs- und -einsatzplanung vorgehalten werden müssen bzw. die entsprechenden Kapazitäten an Fremdunternehmern verfügbar sein müssen. Während die Eintrittswahrscheinlichkeit größerer Naturkatastrophen gering ist, werden die potenzielle Auswirkungen insbesondere vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels im Handwerksbereich als groß angesehen. Das Risiko wird somit insgesamt als mittel bewertet. Es ist jedoch zu beachten, dass die Eintrittswahrscheinlichkeit großer Naturkatastrophen, so z.B. von Starkregenereignisse, aufgrund des Klimawandels zunimmt. Das Risiko wird daher regelmäßig neu bewertet und wird in zukünftigen Berichtszeiträumen potenziell höher klassifiziert. Aufgrund des hohen Versicherungsstandes der deutschen Bevölkerung ist die Entwicklung der Gesellschaft neben dem Eintritt von Schadensfällen zentral abhängig von der Entwicklung der Versicherungsbranche. Die Umsatzentwicklung der Gesellschaft hängt zum einen vom Schadenanfall, zum anderen vom Regulierungsmodus der Versicherungsgesellschaften ab. Darüber hinaus ist die Umsatzentwicklung der Gesellschaft auf die Vermittlung von Sanierungsfällen durch die Versicherungen angewiesen. Um eine größere Bindung an die Versicherungen zu erreichen, wurden daher mit zahlreichen Versicherungen Rahmenverträge abgeschlossen. Da den Risiken, welche aus Umstrukturierungsmaßnahmen in der Versicherungswirtschaft erwachsen, mit verstärktem Kundenkontakt und speziell auf die Bedürfnisse der Kunden ausgerichteten Maßnahmen begegnet wird, schätzt die Geschäftsführung dieses Risiko niedrig ein. Dem hohen Risiko der Personalfluktuation und dem damit verbundenen Qualitätsverlust wird erfolgreich mit zahlreichen Maßnahmen, welche die Personalbindung unterstützen, begegnet. Dazu zählen u.a. die Mitarbeiterkonditionen bei der R+V Versicherung, die flexible Arbeitszeit und Vergütung, die Prämien- und Tantiemeregelung und das betriebliche Vorschlagswesen. Besonders hervorzuheben ist die Einrichtung einer Mitarbeiterberatung (Employee Assistance Program) für private und betriebliche Probleme. Die Preisentwicklung bei den Materialkosten und dem Fremdleistungseinkauf bringt das Risiko mit sich, dass die Umsatz- und Gewinnerwartungen geringer ausfallen als in der Prognose verarbeitet. Wir sehen zwar eine hohe Eintrittswahrscheinlichkeit, aber aufgrund der teilweisen Weitergabe von Kosten an die Kunden nur geringe Auswirkungen. Daher bewerten wir dieses Risiko mit mittel. Aufgrund der umsatzsteuerlichen Organschaft mit der R+V Versicherung AG, die gleichzeitig der größte Kunde der Sprint Sanierung GmbH ist, weisen die Umsatz- und Ertragssteuern der Sprint Sanierung GmbH eine hohe Komplexität auf. Sowohl die Eintrittswahrscheinlichkeit fehlerhafter Steuermeldungen als auch deren Auswirkungen auf das Unternehmen werden als hoch angesehen, weshalb das Risiko insgesamt als hoch eingestuft wird. Zur Reduzierung des Risikos wurde durch die Geschäftsführung die Einführung eines TCM-Systems (Tax Compliance Management) beschlossen, das ab 2025 genutzt werden soll. Die Finanzierung der Gesellschaft erfolgt mittelbar durch Gesellschafterdarlehen. Diese sind derzeit ausreichend bemessen, um den Fortbestand der Gesellschaft bis einschließlich 2025 zu sichern. Auch wesentliche Anteile der Umsatzerlöse werden mit dem Gesellschafter erzielt. Die weitere Entwicklung der Gesellschaft über den Prognosezeitraum hinaus ist abhängig von der vertraglichen Gestaltung mit der R+V Gruppe bezüglich der Erhöhung der Verrechnungspreise, sowie der weiteren Darlehensgewährung. Soweit die getroffenen Annahmen bezüglich der Vertragsgestaltung nicht eintreten, können die geplanten zukünftigen Jahresergebnisse nicht erreicht werden. Die Eintrittswahrscheinlichkeit wird als niedrig eingeschätzt, während die Auswirkungen hoch wären, daher ist das Risiko insgesamt als mittel eingestuft. Mit dem Wachstumschancengesetz (BGBl. I 2024 Nr. 108) sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 Umsatzsteuergesetz (UStG) für nach dem 31. Dezember 2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Als Kernpunkt der Neuregelung wird die obligatorische Verwendung einer elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern (inländische B2B-Umsätze) eingeführt. Bereits jetzt gibt es vereinzelt Kunden, die nur E-Rechnungen akzeptieren. Die daraus resultierenden Forderungen können erst mit der Umstellung auf E-Rechnung eingefordert werden. Der Fall der Nicht-Anerkennung der nachträglichen Korrektur der Rechnungen ist vereinzelt möglich. Das finanzielle Risiko daraus ist als mittelschwer einzustufen. Die Neuregelung zum 1. Januar 2025 stellt für Sprint eine große Herausforderung hinsichtlich der Umstellung der Prozesse und Abläufe zur Erstellung einer E-Rechnung in den operativen Systemen dar. An der Anpassung der Systeme und Prozesse wird mit Hochdruck gearbeitet, um die effiziente Versendung von E-Rechnungen sicherzustellen. Es besteht das Risiko der nicht erfolgten technischen Umsetzung zum 1. Januar 2025. Aktuell liegen keine zusätzlichen Kundenanforderungen zur sofortigen Umstellung auf E-Rechnungen vor. Die Eintrittswahrscheinlichkeit des Risikos wird daher als gering eingeschätzt, während die Folgend mittelschwer bis schwer wären. Das Risiko wird daher als mittelhoch eingeschätzt. 5. ChancenberichtSprint gewährleistet durch moderne Informationstechnologien, welche sich an den Bedürfnissen der Versicherungswirtschaft orientieren, insbesondere durch den Einsatz der digitalen Schadenakte SESAM, schnellen und transparenten Zugriff auf relevante Schadendaten und eröffnet somit mögliche Kostensenkungspotenziale für die Kunden. Die digitale Schadenakte SESAM hat einen hohen Stellenwert und bietet weiteres Potenzial für die Intensivierung der Kundenbeziehungen. Sprint bietet seinen Kunden die Möglichkeit, über verschiedene Schnittstellen Daten mit Sprint auszutauschen, um eine effiziente Schadenabwicklung zu erzielen. Durch die ständige Weiterentwicklung im IT-Bereich ist es Sprint auch in Zukunft möglich, Abläufe zu begleiten und zeitgemäß voranzutreiben. Dem direkten Austausch von Daten mit dem Kunden über Schnittstellen wird ebenfalls einem hohen Stellenwert beigemessen. Durch die enge Kundenbeziehung besteht eine weitere Möglichkeit zum Ausbau des Geschäftsvolumens. Durch die Konzentration auf die Kernkompetenzen Ersthilfe/Notdienst, Sanierung und Wiederherstellung soll eine hohe Qualität und Wettbewerbsfähigkeit sichergestellt werden. Darüber hinaus werden neue Produkte entwickelt, welche das bestehende Produktportfolio ergänzen und erweitern. Ein hoher Ausbildungsstandard der Mitarbeiter und die stetige Fortentwicklung dieses Standards sollen auch in Zukunft wesentliche Erfolgsfaktoren für ein hohes Qualitätsniveau darstellen, welches Sprint von den Wettbewerbern am Markt absetzen soll. Durch die weitere Intensivierung und Verbesserung der Partnerschaft zwischen Versicherungswirtschaft und Sprint sowie die Erweiterung des Kundenkreises ist auch in Zukunft mit einem stetigen Wachstum zu rechnen. Dank an die Mitarbeiter und KundenWir danken unseren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr mit großem Engagement eingesetzt haben. Wir danken auch unseren Kunden für das erneute Vertrauen, das sie uns im Geschäftsjahr entgegengebracht haben.
Köln, den 22. November 2024 Eva Kaets Olaf Arns Dr. Christoph Kerner Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Sprint Sanierung GmbH, Köln PrüfungsurteileWir haben den Jahresabschluss der Sprint Sanierung GmbH, Köln, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Sprint Sanierung GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Die im Abschnitt "Sonstige Informationen" unseres Bestätigungsvermerks genannten Bestandteile des Lageberichts haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die PrüfungsurteileWir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige InformationenDie gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die folgenden nicht inhaltlich geprüften Bestandteile des Lageberichts:
Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die oben genannten sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den LageberichtDie gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des LageberichtsUnsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 22. November 2024 KPMG
AG
gez. Hargarten, Wirtschaftsprüfer gez. Somplatzki, Wirtschaftsprüfer Bericht des AufsichtsratesDer Aufsichtsrat hat bei seiner Arbeit die allgemeinen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen berücksichtigt. Er hat die Geschäftsführung nach den gesetzlichen und satzungsgemäßen Vorschriften überwacht und beratend begleitet. Zusammensetzung des AufsichtsratesHerr Andreas Werning hat sein Mandat als Mitglied und stellvertretender Vorsitzender des Aufsichtsrates mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember 2022 niedergelegt. Frau Dr. Claudia Held, Bereichsleiterin R+V Allgemeine Versicherung AG, wurde mit schriftlichem Gesellschafterbeschluss vom 28. November 2022 mit Wirkung ab 01. Januar 2023 in Nachfolge von Herrn Werning als Anteilseignervertreterin zum Mitglied des Aufsichtsrates der Gesellschaft bestellt. In der Aufsichtsratssitzung am 22. November 2022 wurde Frau Dr. Held zur stellvertretenden Vorsitzenden des Aufsichtsrates ab dem 01. Januar 2023 gewählt - vorbehaltlich der Zuwahl als Aussichtsratsmitglied durch Gesellschafterbeschluss. In der Zusammensetzung des Aufsichtsrates waren im Übrigen im Geschäftsjahr 2023 keine Änderungen zu verzeichnen. Zusammenarbeit mit der GeschäftsführungDie Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat über die Lage und Entwicklung der Gesellschaft regelmäßig und umfassend informiert. Dies erfolgte im Geschäftsjahr 2023 in zwei Sitzungen, zu denen der Aufsichtsrat am 19. Juni 2023 und am 06. November 2023 zusammentrat. In fünf Fällen erfolgte eine Beschlussfassung des Aufsichtsrats im Wege des schriftlichen Beschlussverfahrens. In den Sitzungen hat der Aufsichtsrat mündliche und schriftliche Berichte der Geschäftsführung entgegengenommen und erörtert. Alle Maßnahmen, welche die Beschlussfassung des Aufsichtsrates erfordern, wurden eingehend beraten. Darüber hinaus wurde der Vorsitzende des Aufsichtsrates auch außerhalb der Sitzungen über wesentliche Entwicklungen und Entscheidungen in Kenntnis gesetzt. Im Vordergrund der Berichterstattung und der Beschäftigung des Aufsichtsrates standen die Darstellung der operativen Leistungs- und Finanzkennzahlen, der Ausbau und die Strukturierung der Gesellschaft und der Geschäftsfelder. Der Aufsichtsrat hat sich in diesem Zusammenhang insbesondere auch mit der finanziellen Ausstattung und der finanziellen Gestaltung der Gesellschaft beschäftigt. Daneben befasste sich der Aufsichtsrat mit der Errichtung von 2 neuen Betriebsstätten, Themen des Qualitäts- und Prozessmanagements, der Digitalisierung sowie mit IT-Themen. Zudem beschäftigte sich der Aufsichtsrat mit dem Thema der Mitarbeiterentwicklung, den Ergebnissen einer Kundenzufriedenheitsbefragung, der Elektrifizierung des Fuhrparks sowie der Beteiligung an der Sprint Italia S.r.l. Veränderungen in der GeschäftsführungFrau Janette Bohne wurde mit Gesellschafterbeschluss vom 23. März 2023 mit Wirkung zum 31. März 2023 als Geschäftsführerin und als Vorsitzende der Geschäftsführung abberufen. Mit Gesellschafterbeschluss vom 29. März 2023 wurde Herr Andreas Werning mit Wirkung zum 01. April 2023 als weiterer Geschäftsführer und als Vorsitzender der Geschäftsführung bestellt. Herr Werning hat sein Mandat als Geschäftsführer und Vorsitzender der Geschäftsführung mit Wirkung zum Ablauf des 30. Juni 2023 niedergelegt. Mit Gesellschafterbeschluss vom 24. Mai 2023 wurde Frau Eva Kaets mit Wirkung zum 01. Juli 2023 als weitere Geschäftsführerin und Vorsitzende der Geschäftsführung bestellt. Im Übrigen gab es keine Veränderungen in der Geschäftsführung. Prüfung des JahresabschlussesDer Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023 eingehend geprüft. Zur Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2023 lag der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers, der KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, der den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt hat, vor. An der Sitzung zur Prüfung des Jahresabschlusses am 27. November 2024 nahm eine Vertretung des Abschlussprüfers teil. Diese berichtete dem Aufsichtsrat zusammenfassend über die Prüfungsergebnisse und stand für alle zusätzlichen Erläuterungen und Stellungnahmen zur Verfügung. Gegen den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023 hat der Aufsichtsrat keine Einwendungen erhoben und sich dem Prüfungsergebnis des Abschlussprüfers angeschlossen. Der Aufsichtsrat billigt den aufgestellten Jahresabschluss 2023.
Köln, 27. November 2024 Der Aufsichtsrat Dr. Endres, Vorsitzender Die Gesellschafter haben am 27.11.2024 den Jahresabschluss 2023 festgestellt. Es wurde beschlossen, den Jahresfehlbetrag auf neue Rechnung vorzutragen. |
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