SoftArt Lederveredelung GmbHLiquidiert
71540 Murrhardt, DEUStammdaten
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Konzern- und Jahresabschlüsse
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SoftArt Lederveredelung GmbHMurrhardtJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008BILANZ
ANHANGA Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die SoftArt Lederveredelung GmbH weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte somit nach den Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.
Die Ausweis- und Gliederungsbestimmungen wurden entsprechend den gesetzlichen Vorschriften befolgt. Die Bilanz ist in Kontoform aufgestellt worden. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung ändert sich gegenüber dem Vorjahr nicht.
Die Wertansätze in der Bilanz der Gesellschaft zum 31.12.2007 wurden unverändert übernommen. Es ergaben sich gegenüber dem Vorjahr keine Abweichungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.
Die Bilanzierung erfolgt hinsichtlich Bilanzansatz und Bewertung als Einheitsbilanz nach dem Grundsatz Handelsbilanz = Steuerbilanz. Zwingende oder freiwillige Abweichungen haben sich nicht ergeben. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen und Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet worden. Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet worden.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht entgegen. Aufgrund einer vorliegenden Rangrücktrittsvereinbarung über zum Bilanzstichtag bestehende Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern besteht trotz des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags keine materielle Überschuldung. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tage der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert sind. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlung im Jahresabschluss berücksichtigt worden. Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bewertungsmethoden sind beibehalten worden.
Einzelne Positionen sind wie folgt bewertet worden:
Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibung ausgewiesen. Die beweglichen Anlagegüter wurden nach Maßgabe der jeweils kürzesten steuerlich für zulässig gehaltenen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die gem. § 7 Abs. 3 EStG mögliche Umstellung von der degressiven Abschreibung auf die gleichmäßige Verteilung des Restwertes auf die Restnutzungsdauer erfolgt in dem Jahr, in dem der Übergang zu einem höheren Abschreibungsbetrag führt als die Fortführung der degressiven Absetzung.
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nominalwert bewertet. Erkennbare Einzelrisiken wurden berücksichtigt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung und entsprechend der steuerlichen Rechtsprechung bewertet.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr in Höhe von 108.066,89 € (Vorjahr: 1.267.793,63 €). Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren haben nicht bestanden.
Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 106.789,18 € (Vorjahr: 648.550,00 €). Von den bestehenden Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern wurde über den Betrag von 90.000 € der Rangrücktritt erklärt.
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB bestehen nicht.
Im Berichtsjahr waren zu Geschäftsführern bestellt: Herr Josef Göggel jun., Dipl.-Betriebswirt (BA), Gammertingen Herr Markus Heckmann, Dipl.-Betriebswirt (BA), Murrhardt
Vorschüsse und Kredite an den Geschäftsführer bestanden nicht bzw. wurden in 2008 nicht gewährt.
Murrhardt, 16.12.2009
Josef Göggel jun. (Geschäftsführer)
Markus Heckmann (Geschäftsführer)
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