Kuhn
Elektronik GmbH
Schwanstetten
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.273,00 |
17.662,00 |
| I.
Sachanlagen |
14.273,00 |
17.662,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
170.106,59 |
183.117,73 |
| I.
Vorräte |
114.798,82 |
124.083,69 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
52.471,05 |
55.837,35 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.836,72 |
3.196,69 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
230,00 |
0,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
93.183,65 |
95.238,11 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
277.793,24 |
296.017,84 |
Passiva
|
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31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
120.802,70 |
140.147,28 |
| III.
Jahresüberschuss |
2.054,46 |
19.344,58 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
93.183,65 |
95.238,11 |
| B.
Rückstellungen |
10.200,00 |
7.530,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
267.593,24 |
288.487,84 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
267.593,24 |
288.487,84 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
277.793,24 |
296.017,84 |
Anhang
Der Jahresabschluss der Kuhn Elektronik GmbH wurde
auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angabe der auf Bilanz angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
gesetzlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und Sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Restlaufzeit beträgt weniger als 1 Jahr.
Die Rückstellungen wurden für alle
ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle
erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Sie haben eine Restlaufzeit von weniger als 1 Jahr.
Angabe der Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
Gegenüber dem Gesellschafter und
Geschäftsführer bestehen die nachfolgenden Rechte
und Pflichten:
Verbindlichkeiten
185.333,83 €
Die kurzfristigen Darlehen und Verrechnungskonten
werden nicht verzinst.
Ein Darlehen über 31.333,48 € wird mit
6,45% verzinst.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten über fünf
Jahre
Es bestehen keine bilanzierte Verbindlichkeiten mit
einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren.
Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten, durch Pfandrechte
o.ä. gesichert
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt 0,00 €.
Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz aufgeführten
Verbindlichkeiten sind keine Haftungsverhältnisse nach
§ 251 HGB zu vermerken.
Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag
buchmäßig überschuldet. Aus diesem Umstand
haben die Gesellschafter für Ihre Darlehen und
Verrechnungskonten die Rangrücktrittserklärung
abgegeben.
Die Gerald Kuhn BMB-GmbH ist als atypisch stiller
Gesellschafter an der Kuhn Elektronik GmbH beteiligt. Die
atypisch stille Gesellschaft wurde zum 31.12.2010
aufgelöst.
Angabe aller Mitglieder des
Geschäftsführungsorgans
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer:
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Gerald Kuhn
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Beruf:
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Kaufmann
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Geschäftsführer:
|
Thomas Kuhn
|
Beruf:
|
Kaufmann
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Geschäftsführer:
|
Anni Kuhn
|
Beruf:
|
Kauffrau
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sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 25.11.2011 festgestellt.
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