Stammdaten

Register
Amtsgericht Ulm HRB 532259
Eingetragen
17.5.1994
Branche
UnternehmensberatungKünstler- und ModelagenturenTätigkeiten von Werbeagenturen
Gegenstand
Werbung, Marketing und Unternehmensberatung

Historie

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Management

NameRolle
Thomas Schillinger
seit 17.10.2022
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

Name
Ort
Anteil
Thomas Schilling
Lessingstrasse 4, 73084 Salach
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

AMS GmbH

Salach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

II. Sachanlagen

1247,00

III. Finanzanlagen

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände


1332,51

III. Wertpapiere

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

860,65

C. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Aktiva

3440,16



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

26000,00

II. Kapitalrücklage

III. Gewinnrücklagen

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

-19378,96

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-5753,64

B. Rückstellungen

1500,79

C. Verbindlichkeiten

1071,97

D. Rechnungsabgrenzungsposten

Summe Passiva

3440,16

ANHANG

ANHANG

A. Allgemeines

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Regelungen des Handelsgesetzbuchs und des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Von dem Wahlrecht zur Aktivierung selbsterstellter immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurde kein Gebrauch gemacht.

Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige lineare oder degressive Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet.

Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig.

Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt.

Bei der Bewertung der Forderungen wurden sämtliche erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr liegen nicht vor.

Die sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nennwert angesetzt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt.

Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet.

Die Steuerrückstellungen betreffen die Steuern für das laufende Geschäftsjahr.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Auf fremde Währung lautende Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden zum Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.

Latente Steuern

Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen.

C. Abweichung von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten werden.

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

D. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Gezeichnetes Kapital

Das gezeichnete Kapital von 26.000 Euro wurde mit dem Nennbetrag angesetzt.

Angabe zu Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit bis zu einem Jahr

1.071,97 Euro

Verbindlichkeiten mit Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren

0,00 Euro

Ausschüttungssperre

Nach § 268 Abs. 8 HGB unterliegt ein Gesamtbetrag von 0,00 Euro der Ausschüttungssperre.

Der Gesamtbetrag gliedert sich wie folgt auf:

Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens

Euro 0,00

Aktive latente Steuern, die die passiven latenten Steuern übersteigen

Euro 0,00

Aktivierung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert (Betrag der die Anschaffungskosten übersteigt) abzüglich der hierfür gebildeten passiven latenten Steuern

Euro 0,00

Gesamtbetrag der Ausschüttungssperre

Euro 0,00

Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen folgende Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten:

Ausleihungen

0,00 Euro

Forderungen

553,62 Euro

Verbindlichkeiten

0,00 Euro

E. Sonstige Angaben

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Erster Geschäftsführer: Thomas Schillinger, Lessingstr. 4, 73084 Salach

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 07.01.2013

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