O.M.T.-Heizungssysteme GmbH
Blankenheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
HANDELSBILANZ
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
259.203,32 |
172.514,82 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
955,50 |
1.475,50 |
| II.
Sachanlagen |
257.573,50 |
170.365,00 |
| III.
Finanzanlagen |
674,32 |
674,32 |
| B.
Umlaufvermögen |
529.185,79 |
536.703,01 |
| I.
Vorräte |
243.477,48 |
252.573,44 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
60.222,81 |
45.833,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
225.485,50 |
238.296,19 |
| C.
Aktive latente Steuern |
54.951,00 |
54.578,00 |
| Aktiva |
843.340,11 |
763.795,83 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
722.699,29 |
628.017,11 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.666,85 |
25.666,85 |
| II.
Gewinnvortrag |
602.350,26 |
482.510,56 |
| III.
Jahresüberschuss |
94.682,18 |
119.839,70 |
| B.
Rückstellungen |
77.784,73 |
103.682,97 |
| C.
Verbindlichkeiten |
42.856,09 |
32.095,75 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
42.856,09 |
32.095,75 |
| Summe
Passiva |
843.340,11 |
763.795,83 |
Anhang
O.M.T. GmbH
53945 Blankenheim
Anhang zum Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023
A. Allgemeine Angaben zur Gesellschaft, zum
Jahresabschluss und zu den Grundsätzen der
Bilanzierung und Bewertung
Die Gesellschaft ist unter der Firma O.M.T. -
Heizungssysteme GmbH mit Sitz in Blankenheim unter der
Nummer HRB 4502 im Handelsregister beim Amtsgericht
Düren eingetragen.
Die Gesellschaft beschäftigte im
Geschäftsjahr 2023 durchschnittlich 8 Arbeitnehmer.
Der Jahresabschluss der Firma O.M.T. GmbH zum 31.
Dezember 2023 wurde
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen des
Handelsgesetzbuches unter
Berücksichtigung der ergänzenden
Vorschriften für Kapitalgesellschaften (§§
264 ff. HGB)
aufgestellt.
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten,
gemindert
um planmäßige Abschreibung, ausgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände und
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten
wurden zum Nennwert angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des
Betrages, der nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist,
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten sind zum
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Der
Ausweis sowie die
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unter
Beachtung des erstmals für das Geschäftsjahr 2016
anzuwendenden Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetzes (BilRUG)
vom 17.07.2015 gegenüber dem Vorjahr mit Ausnahme der
latenten Steuern unverändert.
B. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung
Die Darstellung und Entwicklung des
Anlagevermögens sowie die Abschreibungen des
Geschäftsjahres ergeben sich aus der gesonderten
Anlage zum Jahresabschluss.
Die ausgewiesenen
Forderungen in Höhe von € 60.222,81
(Vorj.: € 45.833,38) haben eine Restlaufzeit von bis
zu einem Jahr.
Die Position
Aktive latente Steuern in Höhe von €
54.951,00 (Vorj.: € 54.578,00) resultiert im
Wesentlichen aus der temporären Differenz wegen des
vom handelsrechtlichen Ansatz abweichenden
steuerrechtlichen Ansatz der Pensionsrückstellung zum
31.12.2023. Der Ausweis erfolgt in Einklang mit § 266
HGB als gesonderter Posten auf der Aktivseite der Bilanz.
Von der Möglichkeit des Verzichts des Ausweises der
aktiven latenten Steuern bei einem Aktivüberhang wird
im Einklang mit den Vorjahren kein Gebrauch gemacht.
Für passive latente Steuern wird das
Saldierungswahlrecht von aktiven und passiven latenten
Steuern gem. § 274 HGB ausgeübt. Die passiven
latenten Steuern werden aufgrund von geringfügigen
Abweichungen durch Sonderabschreibungen nach § 7g EStG
ausgewiesen.
Bei der Ermittlung der
Rückstellungen für Pensionen wurden die
Richttafeln von Dr. Klaus Heubeck in der Form der RT 2018 G
verwendet. Gemäß Artikel 75 Abs. 6 EGHGB sind
die neuen Zinssätze, die sich aus der Anwendung von
§ 253 Abs. 6 HGB n.F. ergeben, erstmals auf
Jahresabschlüsse für das Geschäftsjahr, das
nach dem 31.12.2015 endet, zwingend anzuwenden.
Der Rechnungszins für den neu anzuwendenden
10-Jahresdurchschnitt beträgt 1,82 % gegenüber
dem bisher anzuwendenden 7-Jahresduchschnittszins (für
2023: 1,74 %).
In Übereinstimmung mit den Regeln der IAS 19
wird als Bewertungsverfahren die "Projected Unit Credit
Method" angewandt. Hiernach werden die in den einzelnen
Jahren erdienten Teile der Versorgung als Bausteine
angesehen, die insgesamt die Pensionsverpflichtung ergeben.
Die Rückstellung wird nach der Barwertmethode für
die erdiente Anwartschaft errechnet. Die Berechnungen
erfolgten gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB,
§ 253 Abs. 2 HGB sowie § 246 Abs. 2 HGB. Der
Unterschiedsbetrag gegenüber der Bewertung mit dem
7-Jahreszinssatz gemäß § 253 Abs. 6
HGB n.F. beträgt € 5.981(€ 430.098
abzüglich
€ 424.117) und unterliegt der
Ausschüttungssperre gemäß § 253 Abs. 6
Satz 2 HGB.
Für die Altersvorsorgerückstellungen
besteht nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB eine
Saldierungspflicht mit dem Anspruch aus
Rückdeckungsversicherungen. Zum 31.12.2023 ergibt sich
die auszuweisende saldierte Rückstellung für
Pensionen in Höhe von € 26.720,37
(Vorjahr: € 50.761,18) aus dem Saldo zwischen
der Rückstellung in Höhe von € 422.792,00
(Vorjahr: € 409.650 - (Sollwert) abzüglich des
Rückdeckungsanspruches in Höhe von
€ 396.071,63 (Vorjahr: € 358.888,82). Den
damit im Zusammenhang stehenden Aufwendungen in Höhe
von € 11.816 stehen verrechnete Erträge in
Höhe von € 37.182,81 gegenüber. Der in dem
für das laufende Geschäftsjahr zu erfassenden
regulären Zuführungsbetrag enthaltene Zinsanteil
in Höhe von € 7.603,00 ist entsprechend §
277 Abs. 5 Satz 1 HGB gesondert ausgewiesen.
Bei der Neubewertung der Pensionsrückstellung
wurde hinsichtlich des Zuführungsbetrages die
Vereinfachungsregel gemäß Artikel 67 Abs. 1 Satz
1 EGHGB in Anspruch genommen. Zum 31.12.2023 beträgt
der nicht passivierte Zuführungsbetrag zur
Pensionsrückstellung € 1.333.
Die ausgewiesenen
Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt €
42.856,09 (Vorjahr:
€ 32.095,75) haben eine Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr.
C. Ergänzende Angaben
Von dengrößenabhängigen
Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaftengem.
§ 274a HGBund § 288 HGB wurde in
eingeschränktem Umfang Gebrauch gemacht.
Die Geschäftsführung schlägt vor, den
Jahresüberschuss des Geschäftsjahres vom
01. Januar bis zum 31. Dezember 2023 auf neue
Rechnung vorzutragen.
Geschäftsführung
Zu Geschäftsführern der O.M.T. GmbH sind
bestellt:
Herr Hartmut Franzen, Bad Münstereifel
Herr Dietmar Franzen, Blankenheim
Blankenheim, den 09. April
2025
gez.
Hartmut Franzen
gez.
Dietmar Franzen
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 10.04.2025
festgestellt.
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