HiFi-Tower Limited & Co. KG

Berlin

Stammdaten

Register
Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) HRA 40182
Eingetragen
12.9.2007

Historie

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Konzern- und Jahresabschlüsse

HiFi-Tower Limited & Co. KG

Berlin

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Amtsgericht Charlottenburg, Berlin, HRB 40182

BILANZ zum 31. Dezember 2019

AKTIVA

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2.250,00 2
II. Sachanlagen 29,00 0
2.279,00 (2)
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 0,00 0
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 725.021,17 806
- davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr: € 3.865,11 (Vorjahr: T€ 4)
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten 278.524,37 922
1.003.545,54 (1.728)
C. Rechnungsabgrenzungsposten 229,21 0
1.006.053,75 1.730

PASSIVA

Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Kapitalanteile der Kommanditistin 1.000,00 1
II. Bilanzgewinn der Kommanditistin 0,00 0
1.000,00 (1)
B. Rückstellungen 52.575,04 79
C. Verbindlichkeiten 952.478,71 1.650
davon
- mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: € 952.478,71 (Vorjahr: T€ 1.650)
- gegenüber Gesellschaftern: € 694.225,67 (Vorjahr: T€ 687)
1.006.053,75 1.730

Anhang für das Geschäftsjahr 2019

Gliederung des Anhangs

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses

IV. Sonstige Angaben

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die HiFi-Tower Limited & Co. KG (im Folgenden Gesellschaft oder Unternehmen) weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Personenhandelsgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB in Verbindung mit § 264a Abs. 1 HGB auf.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) sowie den einschlägigen Vorschriften des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

II. Angaben zu Bewertungs- und Bilanzierungsmethoden

Die angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB) und werden stetig angewendet.

Die Gesellschaft verzichtet auf die Aufstellung eines Lageberichts gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die im Jahr 2020 eingetretene Covid-19 Pandemie hat nach derzeitigem Stand keine Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

Vermögensgegenstände und Schulden in Fremdwährungen werden um Zeitpunkt der Zugangsbewertung mit dem jeweiligen amtlichen monatlichen Umsatzsteuer-Umrechnungskurs umgerechnet. Die Folgebewertungen erfolgen mit dem Devisenkassamittelkurs, die Restlaufzeiten liegen nicht über einem Jahr.

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten und soweit sie einer wirtschaftlichen Abnutzung unterliegen, abzüglich Abschreibungen angesetzt. Zinsen auf Fremdkapital werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.

Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zulässigen Zeiträume linear vorgenommen. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen im Zugangsjahr grundsätzlich zeitanteilig.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden erkennbare Einzelrisiken durch die Bildung angemessener Wertberichtigungen berücksichtigt.

Die liquiden Mittel sind zu Nennwerten bewertet.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Aufstellung der Bilanz erfolgt nach Verteilung des Jahresergebnisses.

Rückstellungen werden in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrags nach dem Grundsatz vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung bemessen und berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken. Abzinsungen wurden nicht vorgenommen, da die Restlaufzeit der Rückstellungen nicht zuverlässig geschätzt werden kann bzw. unter einem Jahr liegt.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

Von den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden des Vorjahres wurde nicht abgewichen.

III. Erläuterungen zu einzelnen Posten des Jahresabschlusses

1. Anlagevermögen

Auf die Aufstellung eines Anlagespiegels wurde gemäß § 274a Nr. 1 HGB verzichtet.

IV. Sonstige Angaben

1. Persönlich haftende Gesellschafterin

Persönlich haftende Gesellschafterin ist die MSPT Administration Limited (Companies House, Cardiff/Großbritannien, Company No. 06339795). Das gezeichnete Kapital beträgt GBP 100,00.

2. Mitglieder des Geschäftsführungsorgans

Geschäftsführende Gesellschafterin ist die MSPT Administration Limited, diese wird vertreten durch ihren Geschäftsführer (Direktor) Herrn Andreas Hebestreit.

Der Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Er ist befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen.

 

Berlin, den 5. Mai 2020

MSPT Administration Limited

Die Geschäftsführung

gez. Andreas Hebestreit

HRA 40182 B

Feststellung des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 wurde am 5.5.2020 festgestellt.

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