Stammdaten

Register
Amtsgericht München HRB 200123
Vorher
Blitz F12-eins-sieben GmbH
Eingetragen
17.4.2012
Branche
Managementtätigkeiten von sonstigen HoldinggesellschaftenKauf und Verkauf von eigenen Gewerbegrundstücken und NichtwohngebäudenBeteiligungsgesellschaften
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens.

Historie

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Management

NameRolle
Günther Sailer
seit 7.8.2020
Prokura
Sandra Rehm
seit 16.10.2019
Geschäftsführer
Rainer Stäbler
seit 16.10.2019
Geschäftsführer

Wirtschaftlich Berechtigte

0.00% identifiziert100.00% ungelöst

Ungelöste Beteiligungen (1)

NameAnteil
HSE Investment S.à r.l.LUX
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Germany
27.935 €
100.00%

Beteiligungen

Konzern- und Jahresabschlüsse

HSE24 Multichannel GmbH

Ismaning

Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HSE24 Multichannel GmbH

Prüfungsurteile

Wir haben den Konzernabschluss der HSE24 Multichannel GmbH, Ismaning, und ihrer Tochtergesellschaften (der Konzern), - bestehend aus der Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019, der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, der Konzerngesamtergebnisrechnung, der Konzern-Kapitalflussrechnung und der Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Konzernanhang, einschließlich einer Zusammenfassung bedeutsamer Rechnungslegungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der HSE24 Multichannel GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Die in Abschnitt 3.2 des Konzernlageberichts enthaltene Erklärung zur Unternehmensführung (Frauenquote) haben wir in Einklang mit den deutschen gesetzlichen Vorschriften nicht inhaltlich geprüft. Weiterhin haben wir die lageberichtsfremden Angaben in den Abschnitten 1.1.1 Kunden, 1.1.2 Servicequalität, 1.1.3.1 Eigen- und Fremdmarken, 1.1.4 Verbreitung und Vertriebswege, 1.3.2 Ziele Kundenstamm, 3.1.1 Arbeitsumfeld, 3.4 Gesellschaftliches Engagement, 3.5 Nachhaltigkeit und Umweltbelange, 3.6 Datenschutz, die als solche im Konzernlagebericht bezeichnet und als nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogen gekennzeichnet wurden, ebenfalls nicht inhaltlich geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Konzernabschluss in allen wesentlichen Belangen den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Konzerns zum 31. Dezember 2019 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 und

vermittelt der beigefügte Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Konzernlagebericht in Einklang mit dem Konzernabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Unser Prüfungsurteil zum Konzernlagebericht erstreckt sich nicht auf den Inhalt der oben genannten Erklärung zur Unternehmensführung (Frauenquote), sowie den oben genannten im Konzernlagebericht als nicht in die inhaltliche Prüfung einbezogen gekennzeichneten lageberichtsfremden Angaben.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von den Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die oben genannte Erklärung zur Unternehmensführung (Frauenquote) sowie die oben genannten im Konzernlagebericht als solche gekennzeichneten lageberichtsfremden Angaben.

Unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und Konzernlagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Konzernabschluss, Konzernlagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, es sei denn, es besteht die Absicht den Konzern zu liquidieren oder der Einstellung des Geschäftsbetriebs oder es besteht keine realistische Alternative dazu.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher - beabsichtigter oder unbeabsichtigter - falscher Darstellungen im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können;

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Konzernabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Konzernlageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme abzugeben;

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben;

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Konzernabschluss und im Konzernlagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Konzern seine Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann;

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Konzernabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Konzernabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der IFRS, wie sie in der EU anzuwenden sind, und der ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt;

holen wir ausreichende, geeignete Prüfungsnachweise für die Rechnungslegungsinformationen der Unternehmen oder Geschäftstätigkeiten innerhalb des Konzerns ein, um Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht abzugeben. Wir sind verantwortlich für die Anleitung, Überwachung und Durchführung der Konzernabschlussprüfung. Wir tragen die alleinige Verantwortung für unsere Prüfungsurteile;

beurteilen wir den Einklang des Konzernlageberichts mit dem Konzernabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Konzerns;

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Konzernlagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 30. April 2020

Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Christ, Wirtschaftsprüfer

Timphaus-Möller, Wirtschaftsprüferin

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2019

Aktiva

31. Dezember 2019 31. Dezember 2018 31. Dezember 2017
Anhang TEUR TEUR TEUR
Kurzfristige Vermögenswerte        
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9.1 54.682 17.530 58.580
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.4 62.043 73.826 65.783
Vorräte 9.11 86.251 129.467 135.470
Vermögenswerte aus Rückgaberechten 9.3 5.778 5.252 -
Ertragsteuerforderungen 9.5 3.949 4.258 353
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 9.4 2.430 2.142 5.412
Sonstige Vermögenswerte 9.4 0 175 165
Aktive Rechnungsabgrenzung 9.6 3.255 3.236 2.601
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte   218.390 235.887 268.365
Langfristige Vermögenswerte        
Immaterielle Vermögenswerte 9.7 552.207 574.044 591.082
Sachanlagen 9.8 12.754 43.716 41.156
Nutzungsrechte 12.1 45.969 - -
Anteile an assoziierten Unternehmen 8.7 55 26 16
Latente Steueransprüche 8.12 1.549 868 965
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 9.10.1 5.408 4.237 3.879
Finanzielle Vermögenswerte 9.10.1 3.854 3.083 2.851
Aktive Rechnungsabgrenzung 9.6 97 129 289
Summe der langfristigen Vermögenswerte   621.893 626.102 640.238
Summe der Aktiva   840.284 861.989 908.603

Passiva

Kurzfristige Schulden Finanzielle Verbindlichkeiten 9.10.2 12.319 16.250 11.843
Leasingverbindlichkeiten 9.10.2 14.015 - -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 9.12 75.694 108.006 99.051
Vertragsverbindlichkeiten 9.13 1.483 1.305 -
Rückerstattungsverbindlichkeiten 9.3 5.089 4.823 -
Sonstige Rückstellungen 9.14 11.525 284 1.890
Ertragsteuerschulden 8.12 539 2.902 3.804
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 9.12 334 14 311
Sonstige kurzfristige Verbindlichkeiten 9.12 33.468 14.499 37.866
Passive Rechnungsabgrenzung   - - 987
Summe der kurzfristigen Schulden   154.466 148.083 155.752
Langfristige Schulden        
Finanzielle Verbindlichkeiten 9.10.2 395.519 430.352 488.136
Leasingverbindlichkeiten 9.10.2 36.106 - -
Vertragsverbindlichkeiten 9.13 368 333 -
Latente Steuerschulden 8.12 62.649 66.226 74.118
Sonstige Rückstellungen 9.14 350 350 350
Sonstige langfristige Verbindlichkeiten 9.12 22.179 27.656 1.527
Ertragsteuerschulden 8.12 2.045 2.045 2.045
Passive Rechnungsabgrenzung   - - 267
Summe der langfristigen Schulden   519.217 526.963 566.443
Eigenkapital        
Stammkapital 9.15 32 32 32
Kapitalrücklage   188.856 188.856 188.856
Verlustvortrag   -1.067 -7.489 -34.765
Konzernjahresfehlbetrag (Vj. Konzernjahresüberschuss)   -24.555 6.422 27.276
Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen   3.335 -877 5.009
Summe des Eigenkapitals   166.601 186.944 186.408
Summe der Passiva   840.284 861.989 908.603

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

1. Januar 2019 - 31. Dezember 2019 1. Januar 2018 - 31. Dezember 2018 1. Januar 2017 - 31. Dezember 2017
Anhang TEUR TEUR TEUR
Fortzuführende Geschäftsbereiche        
Umsatzerlöse 8.1 774.914 776.257 767.955
Umsatzkosten 8.2 363.768 373.071 349.149
Bruttogewinn   411.146 403.186 418.807
Sonstige betriebliche Erträge 8.3 6.774 7.482 2.610
Vertriebskosten 8.4 266.971 268.529 248.820
Verwaltungskosten 8.5 89.495 79.379 69.288
Sonstige betriebliche Aufwendungen 8.6 1.597 9.528 26.330
Wertminderungen gem. IFRS 9 8.6 3.985 1.112 -
Betriebsergebnis   55.872 52.120 76.979
Ergebnis aus assoziierten Unternehmen 8.7 29 9 -3
Finanzaufwendungen 8.8 25.517 21.471 25.883
Finanzerträge 8.9 1.414 1.864 1.454
Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen   31.798 32.522 52.547
Ertragsteuern 8.12 12.499 8.632 13.403
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen   19.299 23.890 39.144
Aufgegebene Geschäftsbereiche        
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen 10 -43.854 -17.468 -11.867
Konzernjahresfehlbetrag (Vj: Konzernjahresüberschuss)   -24.555 6.422 27.276

Konzerngesamtergebnisrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019

1. Januar 2019 - 31. Dezember 2019 1. Januar 2018 -31. Dezember 2018 1. Januar 2017 - 31. Dezember 2017
Anhang TEUR TEUR TEUR
Konzernjahresfehlbetrag (Vj: Konzernjahresüberschuss) 9.15 -24.555 6.422 27.276
Sonstiges Ergebnis Währungsumrechnung ausländischer Geschäftsbetriebe 1)   4.212 -5.886 -2.210
Sonstiges Ergebnis nach Steuern   4.212 -5.886 -2.210
Konzerngesamtergebnis nach Steuern   -20.343 536 25.066

1) Es handelt sich dabei um Posten, die später aufwands- oder ertragswirksam umgegliedert werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

Konzern-Kapitalflussrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

für den Zeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 1. Januar 2019 - 31. Dezember 2019 1. Januar 2018 - 31. Dezember 2018 1. Januar 2017-31. Dezember 2017
Anhang TEUR TEUR TEUR
1. Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit        
Ergebnis nach Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen   19.299 23.890 39.144
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen   -43.854 -17.468 -11.867
Ergebnis nach Steuern 9.15 -24.555 6.422 27.276
Anpassungen zur Überleitung des Ergebnisses nach Steuern zum Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit        
Ertragsteuern   12.501 8.636 13.408
Finanzaufwendungen   25.773 21.577 25.895
Finanzerträge   -1.414 -1.875 -1.460
Abschreibungen auf das Anlagevermögen 9.16 58.572 40.527 36.113
Sonstige zahlungsunwirksamen Aufwendungen (+) / Erträge (-)   6.775 -8.616 -3.495
Verlust aus dem Abgang von Anlagevermögen (immaterielle Vermögenswerte, Sachanlagen und finanzielleVermögenswerte)   2.580 162 162
Ertrag (-) / Aufwand (+) in Bezug auf anteilsbasierte Vergütung   -3.699 6.792 12.257
    76.535 73.625 110.157
Veränderung der Vermögenswerte und Schulden        
Verminderung (+) / Erhöhung (-) der Vorräte   36.034 6.003 -30.377
Verminderung (+) / Erhöhung (-) der Vermögenswerte aus Rückgaberechten   -526 -5.252 -
Verminderung (+) / Erhöhung (-) der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen   9.630 -8.402 -8.312
Erhöhung (-) / Verminderung (+) der sonstigen Vermögenswerte   -598 2.665 -3.735
Erhöhung (-) / Verminderung (+) des aktiven Rechnungsabgrenzungsposten   -214 -538 769
Verminderung (-) / Erhöhung (+) der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   -19.582 8.956 24.308
Verminderung (-) / Erhöhung (+) der Vertragsverbindlichkeiten und Rückerstattungsverbindlickeiten   738 6.461 -
Erhöhung (+) / Verminderung (-) der Rückstellungen   11.241 -1.606 470
Erhöhung (+) / Verminderung (-) des passiven Rechnungsabgrenzungsposten   0 -1.254 331
Erhöhung (+) / Verminderung (-) der sonstigen Schulden   23.593 -2.956 -4.581
Cashflow aus betrieblicher Tätigkeit   136.851 77.703 89.029
Gezahlte (-) Ertragssteuern   -19.438 -21.391 -22.712
Netto - Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit   117.413 56.312 66.317
2. Cashflow aus der Investitionstätigkeit        
Auszahlungen für Investitionen in immaterielle Vermögenswerte (inkl. Entwicklungskosten)   -16.468 -12.703 -11.723
Auszahlungen für Investitionen in Sachanlagen   -4.888 -9.279 -5.731
Mittelabfluss aufgrund des Abgangs von Tochterunternehmen   -10.886 - -
Erhaltene Zinsen   1.263 1.740 1.350
Netto - Cashflow aus Investitionstätigkeit   -30.979 -20.242 -16.104
3. Cashflow aus aus Finanzierungstätigkeit        
Tilgungen von langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten   -11.543 -56.293 -17.452
Auszahlungen zur Tilgung von kurz- und langfristigen Leasingverbindlichkeiten   -16.092 -4.767 -4.063
Gezahlte Zinsen   -21.969 -15.801 -20.008
Netto-Cashflow aus Finanzierungstätigkeit   -49.604 -76.861 -41.523
4. Finanzmittelfond am Ende der Periode        
Veränderung des Finanzmittelfonds (Zwischensumme 1.-3.)   36.830 -40.792 8.690
Wechselkursbedingte Änderungen der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente   322 -259 -152
Finanzmitttel am Anfang der Periode   17.530 58.580 50.043
Finanzmittelfond am Ende der Periode   54.682 17.530 58.580
Finanzmittelfond beinhaltet:        
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 9.1 54.682 17.530 58.580

Konzern- Eigenkapitalveränderungsrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019

Stammkapital Kapitalrücklage Gewinn- / Verlustvortrag
Anhang TEUR TEUR TEUR
Stand zum 1. Januar 2017   32 188.856 -49.975
Konzernjahresüberschuss   0 0 0
Sonstiges Ergebnis   0 0 0
Konzerngesamtergebnis   0 0 0
Gewinnvortrag   0 0 15.210
Stand zum 31. Dezember 2017   32 188.856 -34.765
Stand zum 1. Januar 2018   32 188.856 -34.765
Konzernjahresüberschuss   0 0 0
Sonstiges Ergebnis   0 0 0
Konzerngesamtergebnis   0 0 0
Gewinnvortrag   0 0 27.276
Stand zum 31. Dezember 2018   32 188.856 -7.489
Stand zum 1. Januar 2019   32 188.856 -7.489
Konzernjahresfehlbetrag   0 0 0
Sonstiges Ergebnis   0 0 0
Konzerngesamtergebnis 9.15 0 0 0
Gewinnvortrag 9.15 0 0 6.422
Stand zum 31. Dezember 2019   32 188.856 -1.067
Konzernjahresüberschuss/ -fehlbetrag Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen Summe des Eigenkapitals
TEUR TEUR TEUR
Stand zum 1. Januar 2017 15.210 7.219 161.342
Konzernjahresüberschuss 27.276 0 27.276
Sonstiges Ergebnis 0 -2.210 -2.210
Konzerngesamtergebnis 27.276 -2.210 25.066
Gewinnvortrag -15.210 0 0
Stand zum 31. Dezember 2017 27.276 5.009 186.408
Stand zum 1. Januar 2018 27.276 5.009 186.408
Konzernjahresüberschuss 6.422 0 6.422
Sonstiges Ergebnis 0 -5.886 -5.886
Konzerngesamtergebnis 6.422 -5.886 536
Gewinnvortrag -27.276 0 0
Stand zum 31. Dezember 2018 6.422 -877 186.944
Stand zum 1. Januar 2019 6.422 -877 186.944
Konzernjahresfehlbetrag -24.555 0 -24.555
Sonstiges Ergebnis 0 4.212 4.212
Konzerngesamtergebnis -24.555 4.212 -20.343
Gewinnvortrag -6.422 0 0
Stand zum 31. Dezember 2019 -24.555 3.335 166.601

Anhang zum Konzernabschluss zum 31. Dezember 2019

für die HSE24 Multichannel GmbH, Ismaning

Inhalt

1. Informationen zum Unternehmen und Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze

2.1 Allgemeine Informationen zum Konsolidierungskreis

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

3. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.1 Allgemeine Bewertungsgrundlagen

3.2 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

3.3 Anteile an assoziierten Unternehmen

3.4 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

3.5 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

3.6 Fremdwährungsumrechnung

3.7 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

3.8 Vorräte

3.9 Sachanlagen

3.10 Leasingverhältnisse

3.11 Fremdkapitalkosten

3.12 Immaterielle Vermögenswerte

3.13 Geschäfts- oder Firmenwerte

3.14 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer und von Sachanlagen

3.15 Finanzinstrumente - Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

3.16 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

3.17 Derivative Finanzinstrumente

3.18 Rückstellungen

3.19 Eventualverbindlichkeiten

3.20 Steuern

3.21 Anteilsbasierte Vergütung

4. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

5. Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

6. Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

7. Geschäftssegmente

7.1 Grundlagen über die Segmentierung

7.2 Informationen über die berichtspflichtigen Segmente

7.3 Überleitungsrechnung des bereinigten EBITDAs der berichtspflichtigen Segmente zu den Konzernwerten

8. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

8.1 Umsatzerlöse

8.2 Umsatzkosten

8.3 Sonstige betriebliche Erträge

8.4 Vertriebskosten

8.5 Verwaltungskosten

8.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

8.7 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

8.8 Finanzaufwendungen

8.9 Finanzerträge

8.10 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

8.11 Forschungs- und Entwicklungsausgaben

8.12 Ertragsteuern

9. Erläuterungen zur Konzernbilanz

9.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

9.2 Vertragssalden

9.3 Vermögenswerte aus Rückgaberechten und Rückerstattungsverbindlichkeiten

9.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

9.5 Ertragsteuerforderungen

9.6 Aktive Rechnungsabgrenzung

9.7 Immaterielle Vermögenswerte

9.8 Sachanlagen und Nutzungsrechte

9.9 Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte mit

unbestimmter Nutzungsdauer

9.10 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

9.11 Vorräte

9.12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

9.13 Vertragsverbindlichkeiten

9.14 Rückstellungen

9.15 Eigenkapital

9.16 Anteilsbasierte Vergütungen

10. Aufgegebene Geschäftsbereiche

11. Angaben über Beziehungen zu nahe- stehenden Unternehmen und Personen

12. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

12.1 Leasingverhältnisse - Konzern als Leasingnehmer

12.2 Finanzierungs-Leasing in den Berichtsjahren 2018 und 2017

12.3 Bestellobligo

12.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

12.5 Schwebende Rechtstreitigkeiten

12.6 Bürgschaften

12.7 Patronatserklärungen

12.8 Eventualverbindlichkeiten

13. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements

13.1 Marktrisiko

13.2 Zinsrisiken

13.3 Währungsrisiken

13.4 Ausfallrisiko

13.5 Liquiditätsrisiko

13.6 Kapitalsteuerung

13.7 Sicherheiten

14. Ereignisse nach Bilanz Stichtag

15. Honorare des Abschlussprüfers

16. Aufstellung des Anteilsbesitzes der HSE24 Multichannel GmbH

1. Informationen zum Unternehmen und Grundlagen der Aufstellung des Abschlusses

Die HSE24 Multichannel GmbH ("HSE24", der "Konzern" oder die "Gesellschaft") wurde in Deutschland gegründet und wird beim Amtsgericht München unter der Nummer HRB 200142 geführt. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Ismaning, Münchener Straße 101h. Die Informationen über ihr oberstes Mutterunternehmen sind in Textziffer 11 beschrieben. Der Konzern ist ein international tätiger Omnichannel-Versandhandelskonzern, der auf die kanalübergreifende, vernetzte Inszenierung von Themen- und Markenwelten mit Lifestyle-Charakter setzt. Informationen über die Konzernstruktur werden in Textziffer 2.1 dargestellt.

Der Konzernabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurde am 30. April 2020 durch den Beschluss der Geschäftsführung freigegeben.

Informationen über andere Beziehungen des Konzerns zu nahestehenden Unternehmen und Personen werden in Textziffer 11 dargestellt.

Grundlagen zur Aufstellung des Abschlusses

Gegenstand des Konzernabschlusses sind die HSE24 Multichannel GmbH und deren Tochterunternehmen. Die HSE24 Multichannel GmbH erstellt den Konzernabschluss freiwillig gemäß § 315e Abs. 3 Handelsgesetzbuch (HGB) in Übereinstimmung mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, und den ergänzend nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Der Konzernabschluss wird in der Darstellungswährung Euro (EUR) aufgestellt, welche die funktionale Währung der Konzernmuttergesellschaft, der HSE24 Multichannel GmbH, ist. Für jedes Unternehmen legt der Konzern die funktionale Währung fest. Die im Abschluss des jeweiligen Unternehmens enthaltenen Posten werden unter Verwendung der funktionalen Währung bewertet. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden sämtliche Werte entsprechend kaufmännischer Rundung auf Tausend (TEUR) auf- oder abgerundet. Der Konzernabschluss enthält Vergleichsinformationen über die vorangegangene und vorvorangegangene Berichtsperiode.

Die Bilanz ist nach Fristigkeit gegliedert, die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Umsatzkostenverfahren erstellt worden. Die Gesamtergebnisrechnung wird in zwei miteinander verbundenen Darstellungen vorgenommen. Soweit zur Verbesserung der Klarheit der Darstellung die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst sind, wurden sie im Anhang gesondert ausgewiesen.

Aufgrund von Rundungen ist es möglich, dass sich einzelne Zahlen in diesem Konzernabschluss nicht genau zur angegebenen Summe addieren lassen und dass dargestellte Prozentangaben nicht genau die absoluten Zahlen widerspiegeln, auf die sie sich beziehen.

2. Konsolidierungskreis und Konsolidierungsgrundsätze

2.1 Allgemeine Informationen zum Konsolidierungskreis

Informationen zu Tochterunternehmen

In den Konzernabschluss sind neben der HSE24 Multichannel GmbH zum 31. Dezember 2019 vier inländische Gesellschaften und eine ausländische Gesellschaft einbezogen, an denen der HSE24 Multichannel GmbH unmittelbar oder mittelbar die Mehrheit der Stimmrechte zustehen. Die im Vorjahr erstmals vollständig konsolidierten Gesellschaften TSC Trading FZE und TSC Broadcast FZ LLC wurden zum 31. Dezember 2019 entkonsolidiert. Zum 5. Juli 2019 wurde die 100%-ige Beteiligung an der HSE24 S.p.A., Italien mit Sitz in Rom an eine italienische Mediengruppe veräußert. Eine Entkonsolidierung erfolgte zum 30. Juni 2019.

Anzahl der vollkonsolidierten Gesellschaften 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Inland 4 4 4
Ausland 1 5 3
Gesamt 5 8 7

Assoziiertes Unternehmen

Der Konzern hält einen Anteil von 20% an der TV Shopping Media LLC (2018: 20%; 2017: 20%).

Die vollständige Aufstellung der in den Konzernabschluss einbezogenen Gesellschaften zum 31. Dezember 2019 ist unter der Textziffer 16 dargestellt.

2.2 Konsolidierungsgrundsätze

Der Konzernabschluss umfasst den Abschluss der HSE24 Multichannel GmbH und ihrer Tochterunternehmen zum 31. Dezember 2019. Tochterunternehmen sind vom Konzern beherrschte Unternehmen.

Insbesondere beherrscht der Konzern ein Beteiligungsunternehmen dann, und nur dann, wenn er alle nachfolgenden Eigenschaften besitzt:

die Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen (d.h., der Konzern hat aufgrund derzeit bestehender Rechte die Möglichkeit, diejenigen Aktivitäten des Beteiligungsunternehmens zu steuern, die einen wesentlichen Einfluss auf dessen Rendite haben),

eine Risikobelastung durch oder Anrechte auf schwankende Renditen aus seinem Engagement in dem Beteiligungsunternehmen und

die Fähigkeit, seine Verfügungsgewalt über das Beteiligungsunternehmen so zu nutzen, dass dadurch die Rendite des Beteiligungsunternehmens beeinflusst wird.

Im Allgemeinen wird davon ausgegangen, dass der Besitz einer Mehrheit der Stimmrechte zur Beherrschung führt. Zur Unterstützung dieser Annahme und wenn der Konzern keine Mehrheit der Stimmrechte oder damit vergleichbarer Rechte an einem Beteiligungsunternehmen besitzt, berücksichtigt er bei der Beurteilung, ob er die Verfügungsgewalt an diesem Beteiligungsunternehmen hat, alle relevanten Sachverhalte und Umstände. Hierzu zählen u.a.:

Vertragliche Vereinbarungen mit den anderen Stimmberechtigten

Rechte, die aus anderen vertraglichen Vereinbarungen resultieren

Stimmrechte und potenzielle Stimmrechte des Konzerns.

Ergeben sich aus Sachverhalten und Umständen Hinweise, dass sich eines oder mehrere der drei Beherrschungselemente verändert haben, muss der Konzern erneut prüfen, ob er ein Beteiligungsunternehmen beherrscht. Die Konsolidierung eines Tochterunternehmens beginnt an dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt. Sie endet, wenn der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen verliert. Vermögenswerte, Schulden, Erträge und Aufwendungen eines Tochterunternehmens, das während des Berichtszeitraums erworben oder veräußert wurde, werden ab dem Tag, an dem der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen erlangt, bis zu dem Tag, an dem die Beherrschung endet, im Konzernabschluss erfasst.

Der Gewinn oder Verlust und jeder Bestandteil des sonstigen Ergebnisses werden den Anteilseignern des Mutterunternehmens und den nicht beherrschenden Anteilen zugerechnet, selbst wenn dies zu einem negativen Saldo, der nicht beherrschenden Anteile führt. Bei Bedarf werden Anpassungen an den Abschlüssen von Tochterunternehmen vorgenommen, um deren Rechnungslegungsmethoden an die des Konzerns anzugleichen. Alle konzerninternen Vermögenswerte und Schulden, Eigenkapital, Erträge und Aufwendungen sowie Cashflows aus Geschäftsvorfällen, die zwischen Konzernunternehmen stattfinden, werden bei der Konsolidierung vollständig eliminiert.

Eine Veränderung der Beteiligungshöhe an einem Tochterunternehmen ohne Verlust der Beherrschung wird als Eigenkapitaltransaktion bilanziert.

Verliert der Konzern die Beherrschung über das Tochterunternehmen, so erfolgt eine Ausbuchung der damit verbundenen Vermögenswerte (einschließlich Geschäfts- oder Firmenwert), Schulden, nicht beherrschenden Anteile und sonstigen Eigenkapitalbestandteile. Jeder daraus entstehende Gewinn oder Verlust wird in der Gewinn- und Verlustrechnung berücksichtigt. Jede zurückbehaltene Beteiligung wird zum beizulegenden Zeitwert erfasst.

3. Zusammenfassung wesentlicher Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

3.1 Allgemeine Bewertungsgrundlagen

Die Erstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind die Derivate.

3.2 Unternehmenszusammenschlüsse und Geschäfts- oder Firmenwert

Unternehmenszusammenschlüsse werden unter Anwendung der Erwerbsmethode bilanziert. Die Anschaffungskosten eines Unternehmenserwerbs bemessen sich als Summe der übertragenen Gegenleistung, die mit dem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt bewertet wird, und der nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen. Bei jedem Unternehmenszusammenschluss entscheidet der Konzern, ob er die nicht beherrschenden Anteile am erworbenen Unternehmen zum beizulegenden Zeitwert oder zum entsprechenden Anteil des identifizierbaren Nettovermögens des erworbenen Unternehmens bewertet. Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses angefallene Kosten werden als Aufwand erfasst und als Verwaltungskosten ausgewiesen.

Erwirbt der Konzern ein Unternehmen, so beurteilt er die geeignete Klassifizierung und Designation der übernommenen finanziellen Vermögenswerte und Verbindlichkeiten in Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen, wirtschaftlichen Gegebenheiten und am Erwerbszeitpunkt vorherrschenden Bedingungen. Dies beinhaltet auch eine Trennung der in Basisverträgen eingebetteten Derivate.

Die vereinbarte bedingte Gegenleistung wird zum Erwerbszeitpunkt zum beizulegenden Zeitwert erfasst. Eine als Vermögenswert oder Schuld klassifizierte bedingte Gegenleistung in Form eines in den Anwendungsbereich von IFRS 9 Finanzinstrumente fallenden Finanzinstruments wird gemäß IFRS 9 erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet.

Der Geschäfts- oder Firmenwert wird bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Summe aus der übertragenen Gesamtgegenleistung, dem Betrag der nicht beherrschenden Anteile und der früher gehaltenen Anteile über die erworbenen identifizierbaren Vermögenswerte und übernommenen Schulden des Konzerns bemessen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens die übertragene Gesamtgegenleistung, so beurteilt der Konzern erneut, ob er alle erworbenen Vermögenswerte und alle übernommenen Schulden richtig identifiziert hat, und er überprüft die Verfahren, mit denen die Beträge ermittelt worden sind, die zum Erwerbszeitpunkt ausgewiesen werden müssen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert des erworbenen Reinvermögens nach der Neubewertung immer noch die übertragene Gesamtgegenleistung, so wird der Unterschiedsbetrag in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Nach dem erstmaligen Ansatz wird der Geschäfts- oder Firmenwert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet. Zum Zweck des Wertminderungstests wird der im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten des Konzerns zugeordnet, die vom Unternehmenszusammenschluss den Erwartungen zufolge profitieren werden. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden.

Wenn ein Geschäfts- oder Firmenwert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit zugeordnet wurde und ein Geschäftsbereich dieser Einheit veräußert wird, wird der dem veräußerten Geschäftsbereich zuzurechnende Geschäfts- oder Firmenwert als Bestandteil des Buchwerts des Geschäftsbereichs bei der Ermittlung des Ergebnisses aus der Veräußerung dieses Geschäftsbereichs berücksichtigt. Der Wert des veräußerten Anteils des Geschäfts- oder Firmenwerts wird auf der Grundlage der relativen Werte des veräußerten Geschäftsbereichs und des verbleibenden Teils der zahlungsmittelgenerierenden Einheit ermittelt.

3.3 Anteile an assoziierten Unternehmen

Ein assoziiertes Unternehmen ist ein Unternehmen, bei welchem der Konzern über maßgeblichen Einfluss verfügt. Maßgeblicher Einfluss ist die Möglichkeit, an den finanz- und geschäftspolitischen Entscheidungen des Beteiligungsunternehmens mitzuwirken, nicht aber die Beherrschung oder die gemeinschaftliche Führung der Entscheidungsprozesse.

Die Überlegungen, die zur Bestimmung des maßgeblichen Einflusses angestellt werden, sind mit denen vergleichbar, die zur Bestimmung der Beherrschung von Tochterunternehmen erforderlich sind.

Die Anteile des Konzerns an einem assoziierten Unternehmen werden nach der Equity-Methode bilanziert.

Nach der Equity-Methode werden die Anteile an einem assoziierten Unternehmen bei der erstmaligen Erfassung mit den Anschaffungskosten angesetzt. Der Buchwert der Beteiligung wird angepasst, um Änderungen des Anteils des Konzerns am Nettovermögen des assoziierten Unternehmens seit dem Erwerbszeitpunkt zu erfassen. Der mit dem assoziierten Unternehmen verbundene Geschäfts- oder Firmenwert ist im Buchwert des Anteils enthalten und wird weder planmäßig abgeschrieben noch einem gesonderten Wertminderungstest unterzogen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält den Anteil des Konzerns am Periodenergebnis des assoziierten Unternehmens. Änderungen des sonstigen Ergebnisses dieser Beteiligungsunternehmen werden im sonstigen Ergebnis des Konzerns erfasst. Außerdem werden unmittelbar im Eigenkapital des assoziierten Unternehmens ausgewiesene Änderungen vom Konzern in Höhe seines Anteils erfasst und, soweit erforderlich, in der Eigenkapitalveränderungsrechnung dargestellt. Nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Transaktionen zwischen dem Konzern und dem assoziierten Unternehmen werden entsprechend dem Anteil am assoziierten Unternehmen eliminiert.

Der Gesamtanteil des Konzerns am Ergebnis eines assoziierten Unternehmens wird in der Gewinn- und Verlustrechnung nicht als Teil des Betriebsergebnisses ausgewiesen und bezieht sich auf das Ergebnis nach Steuern und nach nicht beherrschenden Anteilen an den Tochterunternehmen des assoziierten Unternehmens.

Die Abschlüsse des assoziierten Unternehmens werden zum gleichen Abschlussstichtag aufgestellt wie der Abschluss des Konzerns. Soweit erforderlich werden Anpassungen an konzerneinheitlichen Rechnungslegungsmethoden vorgenommen.

Nach Anwendung der Equity-Methode ermittelt der Konzern, ob es erforderlich ist, einen Wertminderungsaufwand für seine Anteile an einem assoziierten Unternehmen zu erfassen. Er ermittelt an jedem Abschlussstichtag, ob objektive Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Anteil an einem assoziierten Unternehmen wertgemindert sein könnte. Liegen solche Anhaltspunkte vor, so wird die Höhe der Wertminderung als Differenz zwischen dem erzielbaren Betrag des Anteils am assoziierten Unternehmen und dem Buchwert ermittelt und dann der Verlust im Posten "Anteil am Ergebnis von assoziierten Unternehmen" erfolgswirksam erfasst.

Bei Verlust des maßgeblichen Einflusses auf ein assoziiertes Unternehmen bewertet der Konzern alle Anteile, die er am ehemaligen assoziierten Unternehmen behält, zum beizulegenden Zeitwert. Unterschiedsbeträge zwischen dem Buchwert des Anteils am assoziierten Unternehmen zum Zeitpunkt des Verlusts des maßgeblichen Einflusses und dem beizulegenden Zeitwert der behaltenen Anteile sowie den Veräußerungserlösen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.4 Klassifizierung in kurzfristig und langfristig

Der Konzern gliedert seine Vermögenswerte und Schulden in der Bilanz in kurz- und langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden. Ein Vermögenswert ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird oder der Vermögenswert zum Verkauf oder Verbrauch innerhalb dieses Zeitraums gehalten wird,

der Vermögenswert primär für Handelszwecke gehalten wird,

die Realisierung des Vermögenswerts innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird,

 

oder

es sich um Zahlungsmittel oder Zahlungsmitteläquivalente handelt, es sei denn, der Tausch oder die Nutzung des Vermögenswerts zur Erfüllung einer Verpflichtung ist für einen Zeitraum von mindestens zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag eingeschränkt.

Alle anderen Vermögenswerte werden als langfristig eingestuft.

Eine Schuld ist als kurzfristig einzustufen, wenn:

die Erfüllung der Schuld innerhalb des normalen Geschäftszyklus erwartet wird,

die Schuld primär für Handelszwecke gehalten wird,

die Erfüllung der Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Abschlussstichtag erwartet wird, oder

das Unternehmen kein uneingeschränktes Recht zur Verschiebung der Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach dem Abschlussstichtag hat.

Ist die Schuld mit Bedingungen verbunden, nach denen diese aufgrund einer Option der Gegenpartei durch die Ausgabe von Eigenkapitalinstrumenten erfüllt werden kann, so beeinflusst dies ihre Einstufung nicht.

Alle anderen Schulden werden als langfristig eingestuft.

Latente Steueransprüche und -schulden werden als langfristige Vermögenswerte bzw. Schulden eingestuft.

3.5 Bemessung des beizulegenden Zeitwerts

Der beizulegende Zeitwert ist der Preis, der in einem geordneten Geschäftsvorfall zwischen Marktteilnehmern am Bemessungsstichtag für den Verkauf eines Vermögenswerts eingenommen bzw. für die Übertragung einer Schuld gezahlt wurde. Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts wird davon ausgegangen, dass der Geschäftsvorfall, in dessen Rahmen der Verkauf des Vermögenswerts oder die Übertragung der Schuld erfolgt,

entweder auf dem Hauptmarkt für den Vermögenswert oder die Schuld

oder, sofern kein Hauptmarkt vorhanden ist, auf dem vorteilhaftesten Markt für den Vermögenswert bzw. die Schuld

getätigt wird.

Der Konzern muss Zugang zum Hauptmarkt oder zum vorteilhaftesten Markt haben.

Der beizulegende Zeitwert eines Vermögenswerts oder einer Schuld bemisst sich anhand der Annahmen, die Marktteilnehmer bei der Preisbildung für den Vermögenswert bzw. die Schuld zugrunde legen würden. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Marktteilnehmer in ihrem besten wirtschaftlichen Interesse handeln.

Bei der Bemessung des beizulegenden Zeitwerts eines nichtfinanziellen Vermögenswerts wird die Fähigkeit des Marktteilnehmers berücksichtigt, durch die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung des Vermögenswerts oder durch dessen Verkauf an einen anderen Marktteilnehmer, der für den Vermögenswert die wirtschaftlich sinnvollste und beste Verwendung findet, wirtschaftlichen Nutzen zu erzeugen.

Der Konzern wendet Bewertungstechniken an, die unter den jeweiligen Umständen sachgerecht sind und für die ausreichend Daten zur Bemessung des beizulegenden Zeitwerts zur Verfügung stehen. Dabei ist die Verwendung maßgeblicher beobachtbarer Inputfaktoren möglichst hoch und jene nicht beobachtbarer Inputfaktoren möglichst gering zu halten.

Alle Vermögenswerte und Schulden, für die der beizulegende Zeitwert bestimmt oder im Abschluss ausgewiesen wird, werden in die nachfolgend beschriebene Bemessungshierarchie eingeordnet, basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist:

Stufe 1 - In aktiven Märkten für identische Vermögenswerte oder Schulden notierte (nicht berichtigte) Preise,

Stufe 2 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt direkt oder indirekt beobachtbar ist,

Stufe 3 - Bewertungsverfahren, bei denen der Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist, auf dem Markt nicht beobachtbar ist.

Bei Vermögenswerten und Schulden, die im Abschluss auf wiederkehrender Basis zum beizulegenden Zeitwert erfasst werden, bestimmt der Konzern, ob Umgruppierungen zwischen den Stufen der Hierarchie stattgefunden haben, indem er am Ende jeder Berichtsperiode die Klassifizierung (basierend auf dem Inputfaktor der niedrigsten Stufe, der für die Bewertung zum beizulegenden Zeitwert insgesamt wesentlich ist) überprüft.

Weitere Details zum beizulegenden Zeitwert werden in der Textziffer 9.10.4 erläutert.

3.6 Fremdwährungsumrechnung

Die Wechselkurse der wichtigsten Währungen betragen je EUR:

Stichtagskurs Durchschnittskurs
31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017 2019 2018 2017
US Dollar 1,1234 1,1450 1,1993 1,1195 1,1810 1,1297
VAE Dirham (AED) 4,1257 4,2050 - 4,1121 4,3372 -
Russischer Rubel 69,9563 79,6581 68,8668 72,4553 73,9567 65,9014

Fremdwährungstransaktionen und Salden:

Fremdwährungstransaktionen werden von Konzernunternehmen zu dem Zeitpunkt, zu dem der Geschäftsvorfall erstmalig ansetzbar ist, mit dem jeweils wöchentlich gültigen Kassakurs in die funktionale Währung umgerechnet.

Monetäre Vermögenswerte und Schulden in einer Fremdwährung werden zu jedem Stichtag unter Verwendung des Stichtagskassakurses in die funktionale Währung umgerechnet.

Differenzen aus der Abwicklung oder Umrechnung monetärer Posten werden erfolgswirksam erfasst. Hiervon ausgenommen sind monetäre Posten, die als Teil einer Absicherung der Nettoinvestition des Konzerns in einen ausländischen Geschäftsbetrieb designiert sind. Diese werden bis zur Veräußerung der Nettoinvestition im sonstigen Ergebnis erfasst; erst bei ihrem Abgang wird der kumulierte Betrag in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Aus den Umrechnungsdifferenzen dieser monetären Posten resultierende Steuern werden ebenfalls direkt im sonstigen Ergebnis erfasst.

Nichtmonetäre Posten, die zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten in einer Fremdwährung bewertet werden, werden mit dem Kurs am Tag des Geschäftsvorfalls umgerechnet, solche, die mit ihrem beizulegenden Zeitwert in einer Fremdwährung bewertet werden, mit dem Kurs, der zum Zeitpunkt der Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts gilt. Die bilanzielle Behandlung des Gewinns bzw. Verlusts aus der Umrechnung von zum beizulegenden Zeitwert bewerteten, nichtmonetären Posten orientiert sich an der Erfassung des Gewinns bzw. des Verlusts aus der Änderung des beizulegenden Zeitwerts des Postens (Umrechnungsdifferenzen aus Posten, bei denen der Gewinn oder Verlust aus der Bewertung zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst wird, werden ebenfalls im sonstigen Ergebnis bzw. erfolgswirksam erfasst).

Konzernunternehmen:

Die Vermögenswerte und Schulden der ausländischen Geschäftsbetriebe werden im Rahmen der Konsolidierung zum Stichtagskurs in Euro umgerechnet. Die Umrechnung von Erträgen und Aufwendungen erfolgt zum Durchschnittskurs der jeweiligen Periode. Die im Rahmen der Konsolidierung hieraus resultierenden Umrechnungsdifferenzen werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Der für einen ausländischen Geschäftsbetrieb im sonstigen Ergebnis erfasste Betrag wird bei der Veräußerung dieses ausländischen Geschäftsbetriebs in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Jeglicher im Zusammenhang mit dem Erwerb eines ausländischen Geschäftsbetriebs entstehender Geschäfts- oder Firmenwert und sämtliche am beizulegenden Zeitwert ausgerichteten Anpassungen der Buchwerte der Vermögenswerte und Schulden, die aus dem Erwerb dieses ausländischen Geschäftsbetriebs resultieren, werden als Vermögenswerte und Schulden des ausländischen Geschäftsbetriebs behandelt und zum Stichtagskassakurs umgerechnet.

3.7 Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der Konzern ist ein international tätiges Omnichannel-Versandhandelsunternehmen. Erlöse aus Verträgen mit Kunden werden erfasst, wenn die Verfügungsgewalt über die Güter auf den Kunden übertragen wird. Die Erfassung erfolgt in Höhe der Gegenleistung, die der Konzern im Austausch für diese Güter voraussichtlich erhalten wird. Der Konzern ist ganz überwiegend als Prinzipal tätig, da er üblicherweise die Verfügungsgewalt über die Güter innehat, bevor diese auf die Kunden übergehen.

Die wesentlichen Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen im Zusammenhang mit Erlösen aus Verträgen mit Kunden werden in Textziffer 4 erläutert.

Verkauf von Waren an Kunden

Der Konzern erzielt seine Erlöse durch den Verkauf von Eigenmarken und den Verkauf von Gütern, die der Konzern von Dritten erworben hat. Die Erlöse werden zu dem Zeitpunkt erfasst, zu dem die Verfügungsgewalt über den Vermögenswert auf den Kunden übergeht. Dies ist im Allgemeinen bei Lieferung der Güter der Fall, wobei die durchschnittliche Dauer der Auslieferung (Zeitraum zwischen Übergabe der Lieferung an Spediteur und Zeitpunkt, zu welchem der Kunde über die Lieferung verfügen kann), bei der Erlöserzielung berücksichtigt wird.

Die übliche Zahlungsfrist beträgt für Kauf auf Rechnung 14 Tage nach Erhalt der Ware. Erfolgt die Bezahlung mittels Kreditkarte, erfolgt die Abbuchung sofort. Bei Ratenkäufen erfolgt die Bezahlung zu den festgelegten Zahlungsterminen der jeweiligen Ratenvereinbarung.

• Variable Gegenleistung

Enthält eine vertragliche Gegenleistung eine variable Komponente, bestimmt der Konzern die Höhe der Gegenleistung, die ihm im Austausch für die Übertragung der Güter auf den Kunden zusteht. Die variable Gegenleistung wird zu Vertragsbeginn geschätzt und darf nur dann in den Transaktionspreis einbezogen werden, wenn es hoch wahrscheinlich ist, dass es bei den erfassten kumulierten Erlösen nicht zu einer signifikanten Stornierung kommt, sobald die Unsicherheit in Verbindung mit einer variablen Gegenleistung nicht mehr besteht. Die Verträge über den Verkauf der Waren räumen den Kunden ein Rückgaberecht ein. Diese Rückgaberechte führen zu einer variablen Gegenleistung.

• Rückgaberechte

Die Verträge über den Verkauf von Gütern räumen den Kunden das Recht ein, die Produkte innerhalb einer festgelegten Frist zurückzugeben. Für die Schätzung der Produkte, die zurückgegeben werden ("Retoure") basieren die Annahmen des Konzerns auf historischen Erfahrungswerten, da mit dieser Methode die variable Gegenleistung, auf die der Konzern keinen Anspruch hat, am verlässlichsten geschätzt werden kann. Für weitere Ausführungen hierzu siehe Textziffer 4. Für erwartete Produktrückgaben wird vom Konzern kein Erlös, sondern basierend auf den Zahlarten eine Rückerstattungsverbindlichkeit erfasst, wenn die Forderung bereits bezahlt ist. Wird basierend von den Zahlarten davon ausgegangen, dass die Forderung noch nicht bezahlt ist, erfolgt eine Minderung bei den entsprechenden Forderungen. Darüber hinaus wird für das Recht auf Rückerhalt der Waren von einem Kunden ein Vermögenswert aus Rückgaberechten (und eine entsprechende Anpassung der Umsatzkosten) erfasst.

• Signifikante Finanzierungskomponenten

Eine signifikante Finanzierungskomponente liegt bei Ratenzahlungsverkäufen vor.

In Anwendung der in IFRS 15 vorgesehenen Erleichterungsregelung verzichtet der Konzern darauf, die Höhe der zugesagten Gegenleistung um die Auswirkungen einer signifikanten Finanzierungskomponente anzupassen, wenn er bei Vertragsbeginn erwartet, dass die Zeitspanne zwischen der Übertragung der zugesagten Güter auf den Kunden und der Bezahlung dieser Güter durch den Kunden maximal ein Jahr beträgt.

Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen werden erfasst, wenn die Zinserträge vereinnahmt werden. Dies ist der Zeitpunkt des Zahlungseingangs der Teilzahlungsrate. Die noch nicht vereinnahmten Zinserträge aus Teilzahlungen werden abgegrenzt und in den Vertragsverbindlichkeiten erfasst. Die vereinnahmten Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Zinserträge im Finanzergebnis ausgewiesen.

Vertragssalden

• Vertragsvermögenswert

Ein Vertragsvermögenswert ist der Anspruch auf den Erhalt einer Gegenleistung im Austausch für Güter, die auf einen Kunden übertragen wurden. Kommt der Konzern seinen vertraglichen Verpflichtungen durch Übertragung von Gütern auf einen Kunden nach, bevor der Kunde die Gegenleistung entrichtet oder bevor die Zahlung fällig wird, wird ein Vertragsvermögenswert für den bedingten Anspruch auf Gegenleistung erfasst.

• Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Eine Forderung wird erfasst, wenn gegen den Kunden ein unbedingter Anspruch auf Gegenleistung besteht (d.h., die Fälligkeit tritt automatisch durch Zeitablauf ein). Die Rechnungslegungsmethoden werden unter Textziffer 3.15 erläutert.

Da die Lieferungen des Konzerns immer gebündelt und inklusive aller Leistungsverpflichtungen stattfinden, werden keine Vertragsvermögenswerte generiert bzw. erfasst.

• Vertragsverbindlichkeiten

Eine Vertragsverbindlichkeit wird erfasst, wenn der Kunde die Zahlung leistet oder diese fällig wird (je nachdem, welches der beiden Ereignisse früher eintritt), bevor der Konzern die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt. Vertragsverbindlichkeiten werden als Erlöse erfasst, sobald der Konzern seine vertraglichen Verpflichtungen erfüllt (d. h. sobald er die Verfügungsgewalt über die entsprechenden Güter oder Dienstleistungen auf den Kunden überträgt).

Vermögenswerte und Verbindlichkeiten, die durch ein Rückgaberecht entstehen

• Vermögenswert aus Rückgaberechten

Ein Vermögenswert aus Rückgaberechten wird erfasst, wenn der Konzern das Recht hat, die voraussichtlich vom Kunden zurückgegebenen Produkte zurückzuholen. Der Vermögenswert wird mit dem ursprünglichen Buchwert der Vorräte nach Abzug aller für den Rückerhalt der Produkte erwarteten Kosten bewertet, einschließlich potenzieller Wertminderungen der zurückgeholten Produkte. Der Konzern korrigiert die Bewertung des erfassten Vermögenswerts unter Berücksichtigung der geänderten Erwartungen im Hinblick auf die Menge der zurückgegebenen Produkte sowie der zusätzlichen Wertverluste der zurückgegebenen Produkte. Für ausführlichere Erläuterungen hierzu siehe Textziffer 4.

• Rückerstattungsverbindlichkeiten

Eine Rückerstattungsverbindlichkeit wird für die Verpflichtung, die vom Kunden erhaltene (oder noch zu erhaltenen) Gegenleistung ganz oder teilweise zu erstatten, angesetzt. Die Verbindlichkeit wird in Höhe des Betrags angesetzt, den der Konzern dem Kunden voraussichtlich erstatten muss. Der Konzern korrigiert seine Schätzungen der Rückerstattungsverbindlichkeiten (und der entsprechenden Änderungen des Transaktionspreises) am Ende jedes Berichtszeitraums. In diesem Zusammenhang wird auf die vorstehend erläuterten Rechnungslegungsmethoden zu variablen Gegenleistungen verwiesen. Für ausführlichere Erläuterungen hierzu sieh unter Textziffer 4.

3.8 Vorräte

Vorräte umfassen bezogene Waren (Handelsware). Sie werden mit dem niedrigeren Wert aus Anschaffungskosten und Nettoveräußerungswert bewertet. Der Nettoveräußerungswert ist der geschätzte, im normalen Geschäftsgang erzielbare Verkaufserlös abzüglich der geschätzten Vertriebskosten. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit oder ähnlichen Sachverhalten ergeben, werden durch Abwertungen berücksichtigt. Wenn die Gründe, die zu einer Abwertung der Vorräte geführt haben, nicht länger bestehen, wird eine Wertaufholung vorgenommen. Die Bewertung gleichartiger Gegenstände des Vorratsvermögens beruht grundsätzlich auf der Durchschnittsmethode.

3.9 Sachanlagen

Sachanlagen werden bei ihrer erstmaligen Erfassung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten sind der zum Erwerb oder Herstellung eines Vermögenwerts entrichtete Betrag an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten oder der beizulegende Zeitwert einer anderen Entgeltform zum Zeitpunkt des Erwerbs oder der Herstellung. Auf qualifizierte Vermögenswerte werden gem. IAS 23 Fremdkapitalkosten aktiviert. Nach der erstmaligen Erfassung werden Sachanlagen im Rahmen der Folgebewertung mit ihren Anschaffungs- oder Herstellungskosten vermindert um kumulierte planmäßige Abschreibungen und kumulierte Wertminderungen angesetzt. Sie werden über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen liegen folgende Nutzungsdauern der Vermögenswerte zugrunde:

Mietereinbauten 5 - 10 Jahre
Betriebs- und Geschäftsausstattung 5-13 Jahre
Computer und Broadcast Equipment 3 - 10 Jahre

Mietereinbauten werden linear über den jeweils kürzeren Zeitraum der Laufzeit des Mietvertrages oder der geschätzten gewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.

Sachanlagen werden entweder bei Abgang ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des Vermögenswertes kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Die aus der Ausbuchung des Vermögenswerts resultierenden Gewinne oder Verluste werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode erfolgswirksam in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst, in der der Vermögenswert ausgebucht wird.

Die Restwerte, wirtschaftlichen Nutzungsdauern und Abschreibungsmethoden der Sachanlagen werden am Ende eines jeden Geschäftsjahres überprüft und bei Bedarf prospektiv angepasst.

3.10 Leasingverhältnisse

Der Konzern beurteilt bei Vertragsbeginn, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Dies ist der Fall, wenn der Vertrag dazu berechtigt, die Nutzung eines identifizierten Vermögenswerts gegen Zahlung eines Entgelts für einen bestimmten Zeitraum zu kontrollieren.

Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern erfasst und bewertet alle Leasingverhältnisse nach einem einzigen Modell. Er erfasst Verbindlichkeiten zur Leistung von Leasingzahlungen und Nutzungsrechte für das Recht auf Nutzung des zugrunde liegenden Vermögenswerts.

Der Konzern hat außerdem Leasingverträge für Gebäude abgeschlossen, die eine Laufzeit von 12 Monaten oder weniger aufweisen. Auf diese Leasingverträge wendet der Konzern die praktischen Behelfe an, die für kurzfristige Leasingverhältnisse und für Leasingverhältnisse, denen ein Vermögenswert von geringem Wert zugrunde liegt, gelten.

Nutzungsrechte

Der Konzern erfasst Nutzungsrechte zum Bereitstellungsdatum (d. h. zu dem Zeitpunkt, an dem der zugrunde liegende Leasinggegenstand zur Nutzung bereitsteht). Nutzungsrechte werden zu Anschaffungskosten abzüglich aller kumulierten Abschreibungen und aller kumulierten Wertminderungsaufwendungen bewertet und um jede Neubewertung der Leasingverbindlichkeiten berichtigt. Die Kosten von Nutzungsrechten beinhalten die erfassten Leasingverbindlichkeiten, die entstandenen anfänglichen direkten Kosten sowie die bei oder vor der Bereitstellung geleistet Leasingzahlungen abzüglich aller etwaigen erhaltenen Leasinganreize. Nutzungsrechte werden planmäßig linear über den kürzeren der beiden Zeiträume aus Laufzeit und erwarteter Nutzungsdauer der Leasingverhältnisse wie folgt abgeschrieben:

• Gebäude 2 bis 10 Jahre
• Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2 bis 10 Jahren

Wenn das Eigentum an dem Leasinggegenstand am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses auf den Konzern übergeht oder in den Kosten die Ausübung einer Kaufoption berücksichtigt ist, werden die Abschreibungen anhand der erwarteten Nutzungsdauer des Leasinggestands ermittelt.

Die Nutzungsrechte werden ebenfalls auf Wertminderung überprüft. Einzelheiten zu den Rechnungslegungsmethoden sind in Textziffer 3.14 enthalten.

Leasingverbindlichkeiten

Am Bereitstellungsdatum erfasst der Konzern die Leasingverbindlichkeiten zum Barwert der über die Laufzeit des Leasingverhältnisses zu leistenden Leasingzahlungen. Die Leasingzahlungen beinhalten feste Zahlungen (einschließlich de facto fester Zahlungen) abzüglich etwaiger zu erhaltender Leasinganreize, variable Leasingzahlungen, die an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind und Beträge, die voraussichtlich im Rahmen von Restwertgarantien entrichtet werden müssen. Die Leasingzahlungen umfassen ferner den Ausübungspreis einer Kaufoption, wenn hinreichend sicher ist, dass der Konzern sie auch tatsächlich wahrnehmen wird, und Strafzahlungen für eine Kündigung des Leasingverhältnisses, wenn in der Laufzeit berücksichtigt ist, dass der Konzern die Kündigungsoption wahrnehmen wird. Variable Leasingzahlungen, die nicht an einen Index oder (Zins-)Satz gekoppelt sind, werden in der Periode, in der das Ereignis oder die Bedingung, das bzw. die diese Zahlung auslöst, eingetreten ist, aufwandswirksam erfasst.

Bei der Berechnung des Barwerts der Leasingzahlungen verwendet der Konzern seinen Grenzfremdkapitalzinssatz zum Bereitstellungsdatum, da der dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmt werden kann. Nach dem Bereitstellungsdatum wird der Betrag der Leasingverbindlichkeiten erhöht, um dem höheren Zinsaufwand Rechnung zu tragen, und verringert, um den geleisteten Leasingzahlungen Rechnung zu tragen. Zudem wird der Buchwert der Leasingverbindlichkeiten bei Änderungen des Leasingverhältnisses, Änderungen der Laufzeit des Leasingverhältnisses, Änderungen der Leasingzahlungen (z. B. Änderungen künftiger Leasingzahlungen infolge einer Veränderung des zur Bestimmung dieser Zahlungen verwendeten Index oder Zinssatzes) oder bei einer Änderung der Beurteilung einer Kaufoption für den zugrunde liegenden Vermögenswert neu bewertet.

Die Leasingverbindlichkeiten des Konzerns sind in den verzinslichen Darlehen enthalten (siehe Textziffer 9.10.2).

Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2018 und Geschäftsjahr 2017:

Die Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis ist oder enthält, wird auf der Grundlage des wirtschaftlichen Gehalts der Vereinbarung zum Zeitpunkt des Abschlusses der Vereinbarung getroffen. Eine Vereinbarung ist oder enthält ein Leasingverhältnis, wenn die Erfüllung der vertraglichen Vereinbarung von der Nutzung eines bestimmten Vermögenswerts (oder bestimmter Vermögenswerte) abhängt und die Vereinbarung ein Recht auf die Nutzung des Vermögenswerts (oder der Vermögenswerte) überträgt, selbst wenn dieser Vermögenswert (oder diese Vermögenswerte) in einer Vereinbarung nicht ausdrücklich bestimmt ist (sind).

Bei Leasingvereinbarungen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen wurden, gilt in Übereinstimmung mit den Übergangsvorschriften von IFRIC 4 der 1. Januar 2005 als Zeitpunkt des Abschlusses dieser Leasingvereinbarung.

Die Gesellschaft überprüft regelmäßig ihre Vertragsbeziehungen mit Lieferanten dahingehend, ob sie entsprechend IFRIC 4 "Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält" gemäß diesen Bestimmungen als ein Leasingverhältnis einzuordnen wäre.

Konzern als Leasingnehmer

Ein Leasingverhältnis wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses als Finanzierungs- oder als Operating-Leasingverhältnis eingestuft. Ein Leasingverhältnis wird als Finanzierungsleasing eingestuft, wenn im Wesentlichen alle Risiken und Chancen, die mit dem Eigentum verbunden sind, auf den Konzern übertragen werden.

Bei Finanzierungsleasingverhältnissen werden zu Beginn der Laufzeit des Leasingverhältnisses ein Vermögenswert und eine Schuld angesetzt, und zwar in Höhe des zu Beginn des Leasingverhältnisses beizulegenden Zeitwerts des Leasinggegenstandes oder mit dem Barwert der Mindestleasingzahlungen, sofern dieser Wert niedriger ist. Leasingzahlungen werden so in Finanzierungskosten und den Tilgungsanteil der Restschuld aufgeteilt, dass sich ein konstanter Zinssatz auf die verbliebene Leasingverbindlichkeit ergibt. Der Zinsanteil wird im Finanzergebnis in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

Leasinggegenstände werden planmäßig über die wirtschaftliche Nutzungsdauer des Vermögenswerts abgeschrieben. Ist der Eigentumsübergang auf den Konzern am Ende der Laufzeit des Leasingverhältnisses jedoch nicht hinreichend sicher, so wird der Leasinggegenstand über den kürzeren der beiden Zeiträume aus erwarteter Nutzungsdauer und Laufzeit des Leasingverhältnisses vollständig abgeschrieben.

Ein Operating-Leasingverhältnis ist ein Leasingverhältnis, bei dem es sich nicht um ein Finanzierungs-Leasingverhältnis handelt. Leasingzahlungen für Operating-Leasingverhältnisse werden linear über die Laufzeit des Leasingverhältnisses als Vertriebs- oder Verwaltungskosten in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst.

3.11 Fremdkapitalkosten

Fremdkapitalkosten, die direkt dem Erwerb, dem Bau oder der Herstellung eines Vermögenswerts zugeordnet werden können, für den ein beträchtlicher Zeitraum erforderlich ist, um ihn in seinen beabsichtigten gebrauchs- oder verkaufsfähigen Zustand zu versetzen, werden als Teil der Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des entsprechenden Vermögenswerts aktiviert. Alle sonstigen Fremdkapitalkosten werden in der Periode als Aufwand erfasst, in der sie angefallen sind. Fremdkapitalkosten sind Zinsen und sonstige Kosten, die einem Unternehmen im Zusammenhang mit der Aufnahme von Fremdkapital entstehen.

Der Konzern hat im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019, im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 und im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 keine Fremdkapitalkosten aktiviert.

3.12 Immaterielle Vermögenswerte

Immaterielle Vermögenswerte sind Patente, Software, Lizenzen und ähnliche Rechte sowie im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Kundenstämme und Marken. Immaterielle Vermögenswerte, die nicht im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworben werden, werden bei der erstmaligen Erfassung zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Die Anschaffungskosten von im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbenen immateriellen Vermögenswerten entsprechen ihrem beizulegenden Zeitwert zum Erwerbszeitpunkt. Die immateriellen Vermögenswerte werden in den Folgeperioden mit ihren Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich kumulierter planmäßiger Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen, falls vorhanden, angesetzt. Sie werden über ihre voraussichtliche wirtschaftliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Es wird zwischen immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter und solchen mit unbestimmter Nutzungsdauer unterschieden.

Immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden über die wirtschaftliche Nutzungsdauer abgeschrieben und auf eine mögliche Wertminderung überprüft, sofern Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der immaterielle Vermögenswert wertgemindert sein könnte. Die Abschreibungsdauer und die Abschreibungsmethode werden bei immateriellen Vermögenswerten mit einer begrenzten Nutzungsdauer mindestens zum Ende jeder Berichtsperiode überprüft. Die aufgrund von Änderungen der erwarteten Nutzungsdauer oder des erwarteten Verbrauchs des zukünftigen wirtschaftlichen Nutzens des Vermögenswerts erforderlichen Änderungen der Abschreibungsmethode oder der Abschreibungsdauer werden als Änderungen von Schätzungen behandelt. Abschreibungen auf immaterielle Vermögenswerte mit begrenzter Nutzungsdauer werden in der Gewinn- und Verlustrechnung unter der Aufwandskategorie erfasst, die der Funktion des immateriellen Vermögenswerts im Unternehmen entspricht. Bei den immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer handelt es sich im Wesentlichen um Softwarelizenzen mit einer Nutzungsdauer von 3 Jahren sowie um einen im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Kundenstamm mit einer Nutzungsdauer von 15 Jahren.

Den planmäßigen linearen Abschreibungen der immateriellen Vermögensgegenstände mit begrenzter Nutzungsdauer liegen folgende Nutzungsdauern zugrunde:

Eigene Entwicklungen 3-7 Jahre
Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3-5 Jahre
Kundenstamm 15 Jahre

Bei immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird mindestens einmal jährlich für den einzelnen Vermögenswert oder auf der Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheit eine Werthaltigkeitsprüfung durchgeführt. Diese immateriellen Vermögenswerte werden nicht planmäßig abgeschrieben. Die Nutzungsdauer eines immateriellen Vermögenswerts mit unbegrenzter Nutzungsdauer wird einmal jährlich dahin gehend überprüft, ob die Einschätzung einer unbegrenzten Nutzungsdauer weiterhin gerechtfertigt ist. Ist dies nicht der Fall, wird die Änderung der Einschätzung von einer unbegrenzten zu einer begrenzten Nutzungsdauer prospektiv vorgenommen. HSE24 weist im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbene Marken als immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzter Nutzungsdauer aus.

Ein immaterieller Vermögenswert wird entweder bei Abgang (d.h. zu dem Zeitpunkt, zu dem der Empfänger die Verfügungsgewalt erlangt) ausgebucht oder dann, wenn aus der weiteren Nutzung oder Veräußerung des angesetzten Vermögenswerts kein wirtschaftlicher Nutzen mehr erwartet wird. Gewinne oder Verluste aus der Ausbuchung immaterieller Vermögenswerte werden als Differenz zwischen dem Nettoveräußerungserlös und dem Buchwert des Vermögenswerts ermittelt und in der Periode, in der der Vermögenswert ausgebucht wird, erfolgswirksam erfasst.

Entwicklungskosten für selbsterstellte Software

Entwicklungskosten eines einzelnen Projekts werden nur dann als immaterieller Vermögenswert aktiviert, wenn der Konzern Folgendes nachweisen kann:

die technische Realisierbarkeit der Fertigstellung des immateriellen Vermögenswerts, die eine interne Nutzung oder einen Verkauf des Vermögenswerts ermöglicht,

die Absicht, den immateriellen Vermögenswert fertigzustellen, und die Fähigkeit und Absicht, ihn zu nutzen oder zu verkaufen,

die Art und Weise, wie der Vermögenswert einen künftigen wirtschaftlichen Nutzen erzielen wird,

die Verfügbarkeit von Ressourcen für Zwecke der Fertigstellung des Vermögenswerts,

die Fähigkeit, die dem immateriellen Vermögenswert während seiner Entwicklung zuzurechnenden Ausgaben zuverlässig zu ermitteln.

Die Entwicklungskosten werden nach ihrem erstmaligen Ansatz als Vermögenswert zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Abschreibungen und kumulierter Wertminderungsaufwendungen bilanziert. Die Abschreibung beginnt mit dem Abschluss der Entwicklungsphase und ab dem Zeitpunkt, ab dem der Vermögenswert genutzt werden kann. Sie erfolgt über den Zeitraum, über den künftiger Nutzen zu erwarten ist, und wird in den Vertriebskosten erfasst. Während der Entwicklungsphase wird jährlich ein Werthaltigkeitstest durchgeführt.

3.13 Geschäfts- oder Firmenwerte

Geschäfts- oder Firmenwerte aus einem Unternehmenszusammenschluss werden bei erstmaligem Ansatz zu Anschaffungskosten bewertet, die sich als Überschuss der Anschaffungskosten des Unternehmenszusammenschlusses über die beizulegenden Zeitwerte der identifizierbaren Vermögenswerte, Schulden und Eventualverbindlichkeiten des erworbenen Unternehmens bemessen. Nach dem erstmaligen Ansatz werden Geschäfts- oder Firmenwerte zu Anschaffungskosten abzüglich kumulierter Wertminderungsaufwendungen bewertet.

Geschäfts- oder Firmenwerte werden nicht planmäßig abgeschrieben, sondern mindestens einmal jährlich entsprechend den Regelungen des IAS 36 auf ihre Werthaltigkeit überprüft. Der Konzern nimmt die jährliche Überprüfung der Geschäfts- oder Firmenwerte auf Werthaltigkeit zum 31. Dezember vor. Eine Überprüfung findet auch dann statt, wenn Ereignisse oder Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte.

Zum Zwecke des Werthaltigkeitstests wird ein im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbener Geschäfts- oder Firmenwert ab dem Erwerbszeitpunkt den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten ("cash-generating units") des Konzerns zugeordnet, die von den Synergieeffekten aus dem Unternehmenszusammenschluss profitieren sollen. Dies gilt unabhängig davon, ob andere Vermögenswerte oder Schulden des erworbenen Unternehmens diesen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet werden. Die Geschäfts- oder Firmenwerte werden auf Ebene der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten, denen sie zugeordnet wurden, getestet, indem der Buchwert der zahlungsmittelgenerierenden Einheit bzw. Einheiten mit ihrem erzielbaren Betrag ("recoverable amount") verglichen wird. Übersteigt der Buchwert den erzielbaren Betrag, liegt eine Wertminderung vor und es ist auf den erzielbaren Betrag abzuschreiben. Der erzielbare Betrag entspricht dem höheren der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten ("fair value less cost to disposal") und Nutzungswert ("value in use"). Der Nutzungswert einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist definiert als der Barwert der erwarteten Cashflows, die dem Unternehmen aus der zahlungsmittelgenerierenden Einheit zufließen werden. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst.

Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Discounted-Cashflow-Bewertungsmodelle oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.

Eine spätere Zuschreibung infolge des Wegfalls der Gründe für einen in vergangenen Geschäftsjahren oder Zwischenberichtsperioden erfassten Wertminderungsaufwand des Geschäfts- oder Firmenwerts ist nicht zulässig.

3.14 Wertminderungen von immateriellen Vermögenswerten mit bestimmter Nutzungsdauer und von Sachanlagen

Regelmäßig wird eine Einschätzung vorgenommen, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass langfristige Vermögenswerte wertgemindert sein könnten. Liegen entsprechende Anhaltspunkte vor, wird der erzielbare Betrag ("recoverable amount") des Vermögenswertes bestimmt und seinem Buchwert gegenübergestellt. Können den einzelnen Vermögenswerten keine eigenen, von anderen Vermögenswerten oder anderen Gruppen von Vermögenswerten weitgehend unabhängig generierten Cashflows zugeordnet werden, wird deren Werthaltigkeit auf Basis der kleinsten übergeordneten zahlungsmittelgenerierenden Einheit von Vermögenswerten getestet. Unterschreitet der erzielbare Betrag den Buchwert, wird eine Abwertung auf den niedrigeren erzielbaren Betrag vorgenommen. Der erzielbare Betrag ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich Veräußerungskosten und Nutzungswert. Letzterer ist der Barwert der künftigen Cashflows, der voraussichtlich aus dem Vermögenswert abgeleitet werden kann. Zur Ermittlung des Nutzungswerts werden die erwarteten zukünftigen Cashflows unter Zugrundelegung eines Abzinsungssatzes vor Steuern, der die aktuellen Markterwartungen hinsichtlich des Zinseffektes und der spezifischen Risiken der zahlungsmittelgenerierenden Einheit widerspiegelt, auf ihren Barwert abgezinst. Zur Ermittlung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten wird ein angemessenes Bewertungsmodell angewandt. Dieses stützt sich auf Bewertungsmultiplikatoren, Discounted-Cashflow-Bewertungsmodelle, Börsenkurse bzw. Marktwerte oder andere zur Verfügung stehende Indikatoren für den beizulegenden Zeitwert.

Wenn die Gründe für eine früher vorgenommene Abwertung weggefallen sind, werden die Vermögenswerte wieder zugeschrieben. Die Zuschreibung ist auf den Wert beschränkt, der sich bei Berücksichtigung der planmäßigen Abschreibungen ergeben hätte.

Unabhängig davon, ob ein Anhaltspunkt für eine Wertminderung vorliegt, wird für noch nicht nutzungsbereite immaterielle Vermögenswerte wie auch für immaterielle Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer einmal jährlich eine entsprechende Wertminderungsprüfung durchgeführt.

3.15 Finanzinstrumente - Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Ein Finanzinstrument ist ein Vertrag, der bei dem einen Unternehmen zu einem finanziellen Vermögenswert und bei dem anderen zu einer finanziellen Verbindlichkeit oder einem Eigenkapitalinstrument führt. Als finanzielle Vermögenswerte oder finanzielle Verbindlichkeiten erfasste Finanzinstrumente werden grundsätzlich getrennt ausgewiesen. Sie werden nur dann saldiert ausgewiesen, wenn bezüglich der Beträge zum gegenwärtigen Zeitpunkt ein Aufrechnungsrecht besteht und beabsichtigt wird, den Ausgleich auf Nettobasis herbeizuführen.

3.15.1 Finanzielle Vermögenswerte

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Beim erstmaligen Ansatz werden finanzielle Vermögenswerte für die Folgebewertung entweder als zu fortgeführten Anschaffungskosten, als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis oder als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert.

Die Klassifizierung finanzieller Vermögenswerte bei der erstmaligen Erfassung hängt von den Eigenschaften der vertraglichen Cashflows der finanziellen Vermögenswerte und vom Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte ab. Mit Ausnahme von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, bewertet der Konzern einen finanziellen Vermögenswert zu seinem beizulegenden Zeitwert sowie im Falle eines finanziellen Vermögenswerts, der nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet wird, zuzüglich der Transaktionskosten. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, die keine signifikante Finanzierungskomponente enthalten oder für die der Konzern den praktischen Behelf angewandt hat, werden mit dem gemäß IFRS 15 ermittelten Transaktionspreis bewertet. In diesem Zusammenhang wird auf die Rechnungslegungsmethoden in Textziffer 3.7 Erlöse aus Verträgen mit Kunden verwiesen.

Damit ein finanzieller Vermögenswert als zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet klassifiziert und bewertet werden kann, dürfen die Cashflows ausschließlich aus Tilgungs- und Zinszahlungen (solely payments of principal and interest - SPPI) auf den ausstehenden Kapitalbetrag bestehen. Diese Beurteilung wird als SPPI-Test bezeichnet und auf der Ebene des einzelnen Finanzinstruments durchgeführt. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet.

Das Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung seiner finanziellen Vermögenswerte spiegelt wider, wie ein Unternehmen seine finanziellen Vermögenswerte steuert, um Cashflows zu generieren. Je nach Geschäftsmodell entstehen die Cashflows durch die Vereinnahmung vertraglicher Cashflows, den Verkauf der finanziellen Vermögenswerte oder durch beides. Finanzielle Vermögenswerte, die zu fortgeführten Anschaffungskosten klassifiziert und bewertet werden, werden im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten. Finanzielle Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis klassifiziert und bewertet werden, werden demgegenüber im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht.

Käufe oder Verkäufe finanzieller Vermögenswerte, die die Lieferung der Vermögenswerte innerhalb eines Zeitraums vorsehen, der durch Vorschriften oder Konventionen des jeweiligen Marktes festgelegt wird (marktübliche Käufe), werden am Handelstag erfasst, d. h. an dem Tag, an dem der Konzern die Verpflichtung zum Kauf oder Verkauf des Vermögenswerts eingegangen ist.

Folgebewertung

Für die Folgebewertung werden finanzielle Vermögenswerte in vier Kategorien klassifiziert:

zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) (= AC)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte mit Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Schuldinstrumente) (= FVTOCI)

erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte ohne Umgliederung kumulierter Gewinne und Verluste (Eigenkapitalinstrumente)

erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (= FVTPL)

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) (= AC)

Diese Kategorie hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Der Konzern bewertet finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung darin besteht, finanzielle Vermögenswerte zur Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows zu halten,

 

und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in Folgeperioden unter Anwendung der Effektivzinsmethode bewertet und sind auf Wertminderungen zu überprüfen. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn der Vermögenswert ausgebucht, modifiziert oder wertgemindert wird.

Innerhalb des Konzerns wurden folgende Posten dieser Kategorie zugeteilt: Zahlungsmittel - und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, finanzielle Vermögenswerte, sonstige finanzielle Vermögenswerte mit Ausnahme der Derivate.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Schuldinstrumente) (= FVTOCI)

Der Konzern bewertet Schuldinstrumente erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis, wenn die beiden folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der finanzielle Vermögenswert wird im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten, dessen Zielsetzung sowohl in der Vereinnahmung der vertraglichen Cashflows als auch in dem Verkauf finanzieller Vermögenswerte besteht,

 

und

die Vertragsbedingungen des finanziellen Vermögenswerts führen zu festgelegten Zeitpunkten zu Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Bei Schuldinstrumenten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, werden Zinserträge, Neubewertungen von Währungsumrechnungsgewinnen und -verlusten sowie Wertminderungsaufwendungen oder Wertaufholungen in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst und so berechnet wie bei zu fortgeführten Anschaffungskosten bewerteten finanziellen Vermögenswerten. Die verbleibenden Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden im sonstigen Ergebnis erfasst. Bei Ausbuchung wird der im sonstigen Ergebnis erfasste kumulierte Gewinn oder Verlust aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert.

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurden keine Posten dieser Kategorie zugeordnet.

Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete finanzielle Vermögenswerte (Eigenkapitalinstrumente)

Beim erstmaligen Ansatz kann der Konzern unwiderruflich die Wahl treffen, seine Eigenkapitalinstrumente als erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente zu klassifizieren, wenn sie die Definition von Eigenkapital nach IAS 32 Finanzinstrumente: Darstellung erfüllen und nicht zu Handelszwecken gehalten werden. Die Klassifizierung erfolgt einzeln für jedes Instrument.

Gewinne und Verluste aus diesen finanziellen Vermögenswerten werden niemals in die Gewinn- und Verlustrechnung umgegliedert. Dividenden werden in der Gewinn- und Verlustrechnung als sonstiger Ertrag erfasst, wenn der Rechtsanspruch auf Zahlung besteht, es sei denn, durch die Dividenden wird ein Teil der Anschaffungskosten des finanziellen Vermögenswerts zurückerlangt. In diesem Fall werden die Gewinne im sonstigen Ergebnis erfasst. Erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertete Eigenkapitalinstrumente werden nicht auf Wertminderung überprüft.

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurden keine Posten dieser Kategorie zugeordnet.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte (FVTPL)

Die Gruppe der erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerte enthält die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte, die beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet eingestuft werden, oder finanzielle Vermögenswerte, die zwingend zum beizulegenden Zeitwert zu bewerten sind. Finanzielle Vermögenswerte werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke der Veräußerung oder des Rückkaufs in der nahen Zukunft erworben werden. Derivate, einschließlich getrennt erfasster eingebetteter Derivate, werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind. Finanzielle Vermögenswerte mit Cashflows, die nicht ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, werden unabhängig vom Geschäftsmodell als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert klassifiziert und entsprechend bewertet. Ungeachtet der vorstehend erläuterten Kriterien zur Klassifizierung von Schuldinstrumenten in die Kategorien "zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet" können Schuldinstrumente beim erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden, wenn dadurch eine Rechnungslegungsanomalie beseitigt oder signifikant verringert würde.

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte werden in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert erfasst, wobei die Änderungen des beizulegenden Zeitwerts saldiert in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst werden.

Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 wurden unter dieser Position die Derivate erfasst.

Ausbuchung

Ein finanzieller Vermögenswert (bzw. ein Teil eines finanziellen Vermögenswerts oder ein Teil einer Gruppe ähnlicher finanzieller Vermögenswerte) wird dann ausgebucht (d.h. aus der Konzernbilanz entfernt), wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

Die vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert sind erloschen.

Der Konzern hat seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus dem finanziellen Vermögenswert an Dritte übertragen oder eine vertragliche Verpflichtung zur sofortigen Zahlung des Cashflows an eine dritte Partei im Rahmen einer sog. Durchleitungsvereinbarung übernommen und dabei entweder (a) im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, übertragen oder (b) zwar im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum am finanziellen Vermögenswert verbunden sind, weder übertragen noch zurückbehalten, jedoch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert übertragen.

Wenn der Konzern seine vertraglichen Rechte auf den Bezug von Cashflows aus einem Vermögenswert überträgt oder eine Durchleitungsvereinbarung eingeht, bewertet er, ob und in welchem Umfang die mit dem Eigentum verbundenen Chancen und Risiken bei ihm verbleiben. Wenn der Konzern im Wesentlichen alle Chancen und Risiken, die mit dem Eigentum an diesem Vermögenswert verbunden sind, weder überträgt noch zurückbehält noch die Verfügungsmacht an dem Vermögenswert überträgt, erfasst der Konzern den übertragenen Vermögenswert weiterhin im Umfang seines anhaltenden Engagements. In diesem Fall erfasst der Konzern auch eine damit verbundene Verbindlichkeit. Der übertragene Vermögenswert und die damit verbundene Verbindlichkeit werden so bewertet, dass den Rechten und Verpflichtungen, die der Konzern behalten hat, Rechnung getragen wird.

Wenn das anhaltende Engagement der Form nach den übertragenen Vermögenswert garantiert, so entspricht der Umfang des anhaltenden Engagements dem niedrigeren Betrag aus dem ursprünglichen Buchwert des Vermögenswerts und dem Höchstbetrag der erhaltenen Gegenleistung, den der Konzern eventuell zurückzahlen müsste.

Wertminderungen

Das Wertminderungsmodell des IFRS 9 findet auf "zu fortgeführten Anschaffungskosten" oder "erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert" bewertete Schuldinstrumente, Leasingforderungen, vertragliche Vermögenswerte (IFRS 15) und nicht "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bewertete Kreditzusagen und Finanzgarantien Anwendung.

Das Grundprinzip des "Expected Credit Loss" - Modells (ECL) ist die Abbildung des Verlaufs einer Verschlechterung oder einer Verbesserung der Kreditqualität von Finanzinstrumenten. Die Höhe der als Risikovorsorge für erwartete Kreditausfälle erfassten Wertberichtigungen bzw. gebildeten Rückstellung hängt davon ab, inwieweit sich die Kreditqualität seit dem erstmaligen Ansatz verschlechtert hat.

Der Konzern erfasst bei allen Schuldinstrumenten, die nicht erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, eine Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste (ECL). Erwartete Kreditverluste basieren auf der Differenz zwischen den vertraglichen Cashflows, die vertragsgemäß zu zahlen sind, und der Summe der Cashflows, deren Erhalt der Konzern erwartet, abgezinst mit einem Näherungswert des ursprünglichen Effektivzinssatzes. Die erwarteten Cashflows beinhalten die Cashflows aus dem Verkauf der gehaltenen Sicherheiten oder anderer Kreditbesicherungen, die wesentlicher Bestandteil der Vertragsbedingungen sind.

Erwartete Kreditverluste werden in zwei Schritten erfasst. Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz nicht signifikant erhöht hat, wird eine Risikovorsorge in Höhe der erwarteten Kreditverluste erfasst, die auf einem Ausfallereignis innerhalb der nächsten zwölf Monate beruhen (12-Monats-ECL). Für Finanzinstrumente, deren Ausfallrisiko sich seit dem erstmaligen Ansatz signifikant erhöht hat, hat ein Unternehmen eine Risikovorsorge in Höhe der über die Restlaufzeit erwarteten Kreditverluste zu erfassen, unabhängig davon, wann das Ausfallereignis eintritt (Gesamtlaufzeit-ECL).

Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wendet der Konzern eine vereinfachte Methode zur Berechnung der erwarteten Kreditverluste an und erstellt eine Wertberichtigungsmatrix. Daher verfolgt er Änderungen des Kreditrisikos nicht nach, sondern erfasst stattdessen zu jedem Abschlussstichtag eine Risikovorsorge auf der Basis der Gesamtlaufzeit-ECL.

Der Wertberichtigungsbedarf wird innerhalb des Konzerns monatlich anhand der Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überprüft. Die angewendeten Wertberichtigungsquoten basieren auf tatsächlich entstandenen historischen Daten sowie Beitreibungsquoten von Inkassounternehmen. Zeitgleich werden zukunftsbezogene Erwartungen bzgl. der Kundenstruktur des Konzerns sowie deren Zahlungsverhalten stetig überwacht und bei Bedarf in die Berechnung miteinbezogen (Textziffer 3.15). Ein Jahr nach erfolgloser Beitreibung werden die Forderungen aus Lieferung und Leistungen als nicht mehr werthaltig angesehen und folglich ausgebucht.

Durch die Risikovorsorge wird der Buchwert des finanziellen Vermögenswerts verringert. Der Konzern erfasst die erwarteten Kreditverluste (oder die erwartete Wertaufholung), die zur Anpassung der Wertberichtigung zum Abschlussstichtag, an den gemäß diesem Standard zu erfassendem Betrag erforderlich sind (ist), als Wertminderungsaufwand oder -ertrag erfolgswirksam. Auf den geminderten Buchwert werden weiterhin Zinserträge erfasst (als Teil der Finanzerträge in der Gewinn- und Verlustrechnung); dies geschieht mithilfe des Zinssatzes, der zur Abzinsung der künftigen Cashflows bei der Bestimmung des Wertminderungsaufwands verwendet wurde. Bei finanziellen Vermögenswerten, die erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wird die Wertberichtigung im sonstigen Ergebnis erfasst.

3.15.2 Finanzielle Verbindlichkeiten

Erstmaliger Ansatz und Bewertung

Finanzielle Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz als finanzielle Verbindlichkeiten, die erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden, als Darlehen, als Verbindlichkeiten oder als Derivate, die als Sicherungsinstrument designiert wurden und als solche effektiv sind, klassifiziert.

Sämtliche finanziellen Verbindlichkeiten werden beim erstmaligen Ansatz zum beizulegenden Zeitwert bewertet, im Fall von Darlehen und Verbindlichkeiten abzüglich der direkt zurechenbaren Transaktionskosten.

Die finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns umfassen Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern und sonstige finanzielle Verbindlichkeiten.

Folgebewertung

Für die Folgebewertung werden finanziellen Verbindlichkeiten in zwei Kategorien klassifiziert:

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Darlehen)

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten

Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten umfassen die zu Handelszwecken gehaltenen finanziellen Verbindlichkeiten sowie andere finanzielle Verbindlichkeiten, die bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet klassifiziert werden.

Finanzielle Verbindlichkeiten werden als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert, wenn sie für Zwecke des Rückkaufs in der nahen Zukunft eingegangen wurden. Diese Kategorie umfasst auch vom Konzern abgeschlossene derivative Finanzinstrumente, die nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen gemäß IFRS 9 designiert sind. Getrennt erfasste eingebettete Derivate werden ebenfalls als zu Handelszwecken gehalten eingestuft, mit Ausnahme von Derivaten, die als Sicherungsinstrumente designiert wurden und als solche effektiv sind.

Gewinne oder Verluste aus finanziellen Verbindlichkeiten, die zu Handelszwecken gehalten werden, werden erfolgswirksam erfasst.

Die Einstufung von finanziellen Verbindlichkeiten als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet erfolgt zum Zeitpunkt ihrer erstmaligen Erfassung, sofern die Kriterien gemäß IFRS 9 erfüllt sind. Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 sowie im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 und im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 waren Derivate als zu Handelszwecken gehalten klassifiziert. Es wurde nicht von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, finanzielle Verbindlichkeiten bei ihrem erstmaligen Ansatz als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert zu bewertenden Verbindlichkeiten zu designieren.

Zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertete finanzielle Verbindlichkeiten (Darlehen)

Die Kategorie "Darlehen" hat die größte Bedeutung für den Konzernabschluss. Nach der erstmaligen Erfassung werden verzinsliche Darlehen unter Anwendung der Effektivzinsmethode zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Gewinne und Verluste werden erfolgswirksam erfasst, wenn die Verbindlichkeiten ausgebucht werden, außerdem im Rahmen von Amortisationen mittels der Effektivzinsmethode.

Fortgeführte Anschaffungskosten werden unter Berücksichtigung eines Agios oder Disagios bei Akquisitionen sowie Gebühren oder Kosten berechnet, die einen integralen Bestandteil des Effektivzinssatzes darstellen. Die Amortisation mittels der Effektivzinsmethode ist in der Gewinn- und Verlustrechnung als Teil der Finanzaufwendungen enthalten.

In diese Kategorie fallen in der Regel verzinsliche Darlehen. Weitere Informationen sind in Textziffer 9.8 enthalten.

Ausbuchung

Eine finanzielle Verbindlichkeit wird ausgebucht, wenn die ihr zugrunde liegende Verpflichtung erfüllt, aufgehoben oder erloschen ist. Wird eine bestehende finanzielle Verbindlichkeit durch eine andere finanzielle Verbindlichkeit desselben Kreditgebers mit substanziell anderen Vertragsbedingungen ausgetauscht oder werden die Bedingungen einer bestehenden Verbindlichkeit wesentlich geändert, so wird ein solcher Austausch oder eine solche Änderung als Ausbuchung der ursprünglichen Verbindlichkeit und Ansatz einer neuen Verbindlichkeit behandelt. Die Differenz zwischen den jeweiligen Buchwerten wird erfolgswirksam erfasst.

3.16 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Posten "Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente" in der Bilanz umfasst Kassenbestände und sofort verfügbare Bankguthaben, deren ursprüngliche Laufzeit bis zu drei Monate beträgt. Sie werden entsprechend ihrem Nennwert bewertet.

Für Zwecke der Kapitalflussrechnung umfassen die Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente die oben definierten Bestandteile abzüglich in Anspruch genommener Kontokorrentkredite.

3.17 Derivative Finanzinstrumente

Erstmalige Erfassung und Folgebewertung

Der Konzern verwendet derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Devisenterminkontrakte, um sich gegen Wechselkursrisiken abzusichern. Diese derivativen Finanzinstrumente werden zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses zum beizulegenden Zeitwert angesetzt und in den Folgeperioden wiederum mit dem beizulegenden Zeitwert neu bewertet. Derivative Finanzinstrumente werden als finanzielle Vermögenswerte angesetzt, wenn ihr beizulegender Zeitwert positiv ist, und als finanzielle Verbindlichkeiten, wenn er negativ ist.

Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Derivaten werden gemäß IFRS 9 sofort erfolgswirksam erfasst.

3.18 Rückstellungen

Eine Rückstellung wird dann angesetzt, wenn der Konzern eine gegenwärtige (gesetzliche oder faktische) Verpflichtung aufgrund eines vergangenen Ereignisses hat, der Abfluss von Ressourcen mit wirtschaftlichem Nutzen zur Erfüllung der Verpflichtung wahrscheinlich und eine verlässliche Schätzung der Höhe der Verpflichtung möglich ist. Sofern der Konzern für eine passivierte Rückstellung zumindest teilweise eine Rückerstattung erwartet, wird die Erstattung als gesonderter Vermögenswert erfasst, sofern der Zufluss der Erstattung so gut wie sicher ist. Der Aufwand aus der Bildung einer Rückstellung wird in der Gewinn- und Verlustrechnung abzüglich der Erstattung ausgewiesen.

Die Bewertung der Rückstellungen erfolgt gemäß IAS 37 mit der bestmöglichen Schätzung des Verpflichtungsumfangs. Soweit Rückstellungen erst nach einem Jahr fällig werden und eine verlässliche Abschätzung der Auszahlungsbeträge bzw. -Zeitpunkte möglich ist, wird für den langfristigen Teil der Barwert durch Abzinsung ermittelt. Die Aufzinsungsbeträge werden im Zinsaufwand erfasst.

Abgegrenzte Schulden ("accruals") werden nicht unter den Rückstellungen, sondern unter den sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

3.19 Eventualverbindlichkeiten

Eventualverbindlichkeiten sind mögliche Verpflichtungen, die aus vergangenen Ereignissen resultieren und deren Bestehen von künftigen Ereignissen abhängen, die nicht unter der Kontrolle des Unternehmens stehen sowie bestehende Verpflichtungen, die nicht passiviert werden können, weil entweder ein Ressourcenabfluss nicht wahrscheinlich ist oder die Höhe der Verpflichtung nicht hinreichend zuverlässig geschätzt werden kann. Solche Eventualverbindlichkeiten werden mit ihrem am Bilanzstichtag bestehenden Haftungsumfang angegeben.

3.20 Steuern

Tatsächliche Ertragsteuern

Die tatsächlichen Steueransprüche und Steuerschulden werden mit dem Betrag bemessen, in dessen Höhe eine Erstattung von der Steuerbehörde bzw. eine Zahlung an die Steuerbehörde erwartet wird. Der Berechnung des Betrags werden die Steuersätze und Steuergesetze zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag in den Ländern, in denen der Konzern tätig ist und zu versteuerndes Einkommen erzielt, gelten oder in Kürze gelten werden.

Tatsächliche Steuern, die sich auf Posten beziehen, die direkt im Eigenkapital verbucht werden, werden nicht in der Gewinn- und Verlustrechnung, sondern im Eigenkapital erfasst. Das Management beurteilt regelmäßig einzelne Steuersachverhalte dahingehend, ob in Anbetracht geltender steuerlicher Regelungen ein Interpretationsspielraum vorhanden ist. Bei Bedarf werden Steuerrückstellungen angesetzt.

Latente Steuern

Die Bildung latenter Steuern erfolgt unter Anwendung der Liability-Methode auf bestehende temporäre Differenzen zwischen dem Wertansatz eines Vermögenswerts bzw. einer Schuld in der Bilanz und dem Steuerbilanzwert zum Abschlussstichtag.

Latente Steuerschulden werden für alle zu versteuernden temporären Differenzen erfasst, mit Ausnahme von:

latenten Steuerschulden aus dem erstmaligen Ansatz eines Geschäfts- oder Firmenwerts oder eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst,

latenten Steuerschulden aus zu versteuernden temporären Differenzen, die in Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn der zeitliche Verlauf der Umkehrung der temporären Differenzen gesteuert werden kann und es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden.

Latente Steueransprüche werden für alle abzugsfähigen temporären Differenzen, noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und nicht genutzten Steuergutschriften in dem Maße erfasst, in dem es wahrscheinlich ist, dass zu versteuerndes Einkommen verfügbar sein wird, gegen das die abzugsfähigen temporären Differenzen und die noch nicht genutzten steuerlichen Verluste und Steuergutschriften verwendet werden können, mit Ausnahme von:

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die aus dem erstmaligen Ansatz eines Vermögenswerts oder einer Schuld aus einem Geschäftsvorfall entstehen, der kein Unternehmenszusammenschluss ist und der zum Zeitpunkt des Geschäftsvorfalls weder das handelsrechtliche Periodenergebnis noch das zu versteuernde Ergebnis beeinflusst, und

latenten Steueransprüchen aus abzugsfähigen temporären Differenzen, die im Zusammenhang mit Beteiligungen an Tochterunternehmen stehen, wenn es wahrscheinlich ist, dass sich die temporären Differenzen in absehbarer Zeit nicht umkehren werden oder auch kein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das die temporären Differenzen verwendet werden können.

Der Buchwert der latenten Steueransprüche wird an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang reduziert, in dem es nicht mehr wahrscheinlich ist, dass ein ausreichendes zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung stehen wird, gegen das der latente Steueranspruch zumindest teilweise verwendet werden kann. Nicht angesetzte latente Steueransprüche werden an jedem Abschlussstichtag überprüft und in dem Umfang angesetzt, in dem es wahrscheinlich geworden ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis die Realisierung des latenten Steueranspruchs ermöglicht.

Latente Steueransprüche und -schulden werden anhand der Steuersätze bemessen, die in der Periode, in der ein Vermögenswert realisiert oder eine Schuld erfüllt wird, voraussichtlich Gültigkeit erlangen werden. Dabei werden die Steuersätze (und Steuergesetze) zugrunde gelegt, die zum Abschlussstichtag gelten oder angekündigt sind.

Latente Steuern, die sich auf erfolgsneutral erfasste Posten beziehen, werden ebenfalls erfolgsneutral verbucht. Latente Steuern werden dabei entsprechend dem ihnen zugrunde liegenden Geschäftsvorfall entweder im sonstigen Ergebnis oder direkt im Eigenkapital erfasst.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steueransprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Im Rahmen eines Unternehmenszusammenschlusses erworbene latente Steuervorteile, die die Kriterien für einen gesonderten Ansatz zum Zeitpunkt des Erwerbs nicht erfüllen, werden in Folgeperioden angesetzt, sofern sich dies aus neuen Informationen über Fakten und Umstände, die zum Erwerbszeitpunkt bestanden, ergibt. Die Anpassung wird entweder als Minderung des Geschäfts- oder Firmenwerts behandelt (solange sie den Geschäfts- oder Firmenwert nicht übersteigt), sofern diese während des Bewertungszeitraums entsteht, oder im Periodenergebnis erfasst.

Umsatzsteuer

Aufwendungen und Vermögenswerte werden nach Abzug der Umsatzsteuer erfasst. Eine Ausnahme bilden folgende Fälle:

Wenn die beim Kauf von Vermögenswerten oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen angefallene Umsatzsteuer nicht von der Steuerbehörde zurückgefordert werden kann, wird sie als Teil der Anschaffungskosten des Vermögenswerts bzw. als Teil der Aufwendungen erfasst.

Die Forderungen und Verbindlichkeiten werden mitsamt dem darin enthaltenen Umsatzsteuerbetrag angesetzt.

Der Umsatzsteuerbetrag, der von der Steuerbehörde zu erstatten oder an diese abzuführen ist, wird in der Bilanz unter den Sonstigen Vermögenswerten bzw. Sonstigen Verbindlichkeiten ausgewiesen.

3.21 Anteilsbasierte Vergütung

Im Rahmen des Erwerbs der Anteile an der HSE24 Beteiligungs GmbH im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 wurde das bis dahin bestehende Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für zehn leitende Mitarbeiter und zwei externe Berater der Home Shopping Europe GmbH, Ismaning, welches in der HSE24 lte Management Beteiligungs GmbH & Co.KG, Ismaning, abgebildet war, teilweise beendet und im Hinblick auf den weitergeführten Teil modifiziert. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses zwei weitere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für Mitarbeiter der Home Shopping Europe GmbH geschaffen. Es handelt sich hierbei um Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente.

Im Rahmen des Erwerbs aller Anteile an der Quazila Holdings Limited wurden an insgesamt vier leitende Mitarbeiter und an ein Mitglied der Geschäftsführung virtuelle Anteile ausgegeben. Die Transaktionen dienen der Incentivierung und der Mitarbeiterbindung (sog. Transaktionen mit Barausgleich). Im Geschäftsjahr 2014 wurden weiteren drei leitenden Mitarbeitern, im Geschäftsjahr 2015 einem weiteren leitenden Mitarbeiter, virtuelle Anteile ausgegeben.

Die Kosten, die aufgrund von Transaktionen mit Barausgleich entstehen, werden zunächst unter Anwendung eines Binominalmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zum Zeitpunkt ihrer Gewährung bewertet (zu Einzelheiten siehe unter Textziffer 9.16). Der beizulegende Zeitwert wird über den Zeitraum bis zum Tag der ersten Ausübungsmöglichkeit erfolgswirksam unter Erfassung einer korrespondierenden Schuld verteilt. Die Schuld wird zu jedem Abschlussstichtag und am Erfüllungstag neu bewertet. Änderungen des beizulegenden Zeitwerts werden in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst (siehe Textziffer 8.6).

Erhält das Unternehmen im Gegenzug für die Gewährung von Eigenkapitalinstrumenten Güter oder Dienstleistungen, die einzeln oder insgesamt nicht identifiziert werden können, so werden diese nicht identifizierbaren erhaltenen (oder zu erhaltenden) Güter oder Dienstleistungen mit dem Unterschiedsbetrag zwischen dem beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung und dem beizulegenden Zeitwert der erhaltenen identifizierbaren Güter oder Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Gewährung bewertet. Dieser wird dann entsprechend aktiviert oder als Aufwand verbucht.

Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente

Die Kosten von Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente werden unter Anwendung eines geeigneten Bewertungsmodells mit dem beizulegenden Zeitwert zu dem Zeitpunkt bewertet, zu dem die Gewährung erfolgt.

Diese Kosten werden zusammen mit einer entsprechenden Erhöhung der anderen Kapitalrücklagen des Eigenkapitals, über den Zeitraum, in dem die Leistungs- und/oder Dienstbedingungen erfüllt werden, in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst (siehe Textziffer 8.10). Die an jedem Abschlussstichtag bis zum Zeitpunkt der ersten Ausübungsmöglichkeit ausgewiesenen kumulierten Aufwendungen aus der Gewährung der Eigenkapitalinstrumente reflektieren den bereits abgelaufenen Teil des Erdienungszeitraums sowie die Anzahl der Eigenkapitalinstrumente, die nach bestmöglicher Schätzung des Konzerns mit Ablauf des Erdienungszeitraums tatsächlich ausübbar werden. Der im Periodenergebnis erfasste Ertrag oder Aufwand entspricht der Entwicklung der zu Beginn und am Ende des Berichtszeitraums erfassten kumulierten Aufwendungen und wird in den Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer erfasst (siehe Textziffer 8.10).

Hiervon ausgenommen sind Transaktionen mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente, für deren Ausübbarkeit bestimmte Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingungen erfüllt sein müssen. Diese werden unabhängig davon, ob die Markt- oder Nicht-Ausübungsbedingungen erfüllt sind, als ausübbar betrachtet, vorausgesetzt, dass alle sonstigen Leistungs- und Dienstbedingungen erfüllt sind.

Werden die Bedingungen einer Transaktion mit Ausgleich durch Eigenkapitalinstrumente geändert, so werden Aufwendungen mindestens in der Höhe erfasst, in der sie angefallen wären, wenn die Vertragsbedingungen nicht geändert worden wären, sofern die ursprünglichen Bedingungen der Vergütungsvereinbarung erfüllt werden. Das Unternehmen erfasst außerdem die Auswirkungen von Änderungen, die den gesamten beizulegenden Zeitwert der anteilsbasierten Vergütung erhöhen oder mit einem anderen Nutzen für den Arbeitnehmer verbunden sind, bewertet zum Zeitpunkt der Änderung.

4. Wesentliche Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen

Bei der Erstellung des Konzernabschlusses werden vom Management Ermessensentscheidungen, Schätzungen und Annahmen getroffen, die sich auf die Höhe ausgewiesener Erträge, Aufwendungen, Vermögenswerte, Schulden und jeweils zugehörige Angaben sowie auf die Angabe von Eventualverbindlichkeiten auswirken. Durch die mit diesen Annahmen und Schätzungen verbundene Unsicherheit könnten die tatsächlichen Ergebnisse in zukünftigen Perioden zu erheblichen Anpassungen des Buchwerts der betroffenen Vermögenswerte oder Schulden führen.

Sonstige Angaben im Zusammenhang mit den Risiken und Unsicherheiten, denen der Konzern ausgesetzt ist, umfassen insbesondere:

Kapitalsteuerung (Textziffer 13),

Zielsetzungen und Methoden des Risikomanagements von Finanzinstrumenten (Textziffer 13),

Angaben von Sensitivitätsanalysen (Textziffer 13).

Schätzungen und Annahmen

Die wichtigsten zukunftsbezogenen Annahmen sowie sonstige am Abschlussstichtag bestehende Hauptquellen von Schätzungsunsicherheiten, aufgrund derer ein beträchtliches Risiko besteht, dass innerhalb des nächsten Geschäftsjahres eine wesentliche Anpassung der Buchwerte von Vermögenswerten und Schulden erforderlich sein wird, werden nachstehend erläutert. Die Annahmen und Schätzungen des Konzerns basieren auf Parametern, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses vorlagen. Diese Zustände und die Annahmen über die künftigen Entwicklungen können jedoch aufgrund von Marktbewegungen und Marktverhältnissen, die außerhalb des Einflussbereichs des Konzerns liegen, eine Änderung erfahren. Solche Änderungen finden erst mit ihrem Auftreten einen Niederschlag in den Annahmen.

Wertminderung von nicht-finanziellen Vermögenswerten

Eine Wertminderung besteht, wenn der Buchwert eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit seinen erzielbaren Betrag übersteigt. Der erzielbare Betrag eines Vermögenswerts oder einer zahlungsmittelgenerierenden Einheit ist der höhere der beiden Beträge aus beizulegendem Zeitwert abzüglich der Veräußerungskosten und Nutzungswert. Der Berechnung des beizulegenden Zeitwerts abzüglich der Veräußerungskosten liegen verfügbare Daten aus bindenden Veräußerungsgeschäften zwischen unabhängigen Geschäftspartnern über ähnliche Vermögenswerte oder beobachtbare Marktpreise abzüglich direkt zurechenbarer Kosten für die Veräußerung des Vermögenswerts zugrunde. Zur Berechnung des Nutzungswerts wird eine Discounted-Cashflow-Methode verwendet. Die Cashflows werden aus dem Finanzplan der nächsten 5 Jahre abgeleitet, wobei wesentliche künftige Investitionen, die die Ertragskraft der getesteten zahlungsmittelgenerierenden Einheit erhöhen werden, und Restrukturierungsmaßnahmen, zu denen sich der Konzern noch nicht verpflichtet hat, nicht enthalten sind. Der erzielbare Betrag ist abhängig von dem im Rahmen der Discounted-Cashflow-Methode verwendeten Abzinsungssatz sowie von den erwarteten künftigen Mittelzuflüssen und der für Zwecke der Extrapolation verwendeten Wachstumsrate. Diese Schätzungen sind am relevantesten für den Geschäfts- oder Firmenwert und andere vom Konzern erfasste immaterielle Vermögenswerte mit unbegrenzten Nutzungsdauern. Die Grundannahmen zur Bestimmung des erzielbaren Betrags für die verschiedenen zahlungsmittelgenerierenden Einheiten einschließlich einer Sensitivitätsanalyse werden in Textziffer 9.9 näher erläutert.

Die Überprüfungen der Werthaltigkeit von Geschäfts- oder Firmenwerten und immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer basieren auf Berechnungen des Nutzungswertes. Die Werthaltigkeitstests von langfristigen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer wurden weitgehend ebenfalls anhand ihres Nutzungswertes vorgenommen. Der Zeitpunkt der Überprüfung der Wertminderung von immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer und des Geschäfts- oder Firmenwerts erfolgt einmal jährlich zum 31. Dezember.

Ebenfalls findet eine Überprüfung statt, wenn Umstände darauf hindeuten, dass der Wert gemindert sein könnte. Ein für einen Geschäfts- oder Firmenwert erfasster Wertminderungsaufwand darf in den nachfolgenden Berichtsperioden nicht aufgeholt werden.

Der Konzern hat seine zahlungsmittelgenerierenden Einheiten nach geographischen Märkten und operativen Einheiten aufgeteilt. Somit ergeben sich insgesamt vier zahlungsmittelgenerierende Einheiten: für den deutschsprachigen Markt die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Home Shopping Europe GmbH", für den italienischsprachigen Markt die zahlungsmittelgenerierende Einheit "HSE24 S.p.A ", für den russischsprachigen Markt die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Direct Trade LLC" und für den arabischsprachigen Markt die zahlungsmittelgenerierende Einheit "ellay.com".

Bei den immateriellen Vermögenswerten mit unbegrenzter Nutzungsdauer handelt es sich ausschließlich um die im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses erworbene Marke "HSE24". Dabei wird von einer unbegrenzten Nutzungsdauer der Marke "HSE24" ausgegangen, da keine Hinweise auf eine Begrenzung der Nutzungsdauer auf Grund der Wettbewerbersituation oder der Dominanz anderer starker Marken vorliegen.

Bei den immateriellen Vermögenswerten mit begrenzter Nutzungsdauer handelt es sich im Wesentlichen um die Aktivierung des Kundenstamms mit einem Buchwert von TEUR 148.593 (2018: TEUR 168.406; 2017: TEUR: 188.218), welcher noch eine Restnutzungsdauer von 7,5 Jahren hat.

Leasingverhältnisse - Schätzung des Grenzfremdkapitalzinssatzes

Der Konzern kann den dem Leasingverhältnis zugrunde liegenden Zinssatz nicht ohne Weiteres bestimmen. Daher verwendet er zur Bewertung von Leasingverbindlichkeiten seinen Grenzfremdkapitalzinssatz. Der Grenzfremdkapitalzinssatz ist der Zinssatz, den der Konzern zahlen müsste, wenn er für eine vergleichbare Laufzeit mit vergleichbarer Sicherheit die Mittel aufnehmen würde, die er in einem vergleichbaren wirtschaftlichen Umfeld für einen Vermögenswert mit einem dem Nutzungsrecht vergleichbaren Wert benötigen würde. Der Grenzfremdkapitalzinssatz spiegelt somit die Zinsen wider, die der Konzern "zu zahlen hätte". Wenn keine beobachtbaren Zinssätze verfügbar sind (z.B. bei Tochterunternehmen, die keine Finanzierungsgeschäfte abschließen) oder wenn der Zinssatz angepasst werden muss, um die Bedingungen des Leasingverhältnisses abzubilden (z.B. wenn dieses nicht in der funktionalen Währung des Tochterunternehmens abgeschlossen wurde), muss der Grenzfremdkapitalzinssatz geschätzt werden. Der Konzern schätzt den Grenzfremdkapitalzinssatz anhand beobachtbarer Inputfaktoren (z.B. Marktzinssätze), sofern diese verfügbar sind, und muss bestimmte unternehmensspezifische Schätzungen vornehmen.

Wertberichtigung für erwartete Kreditverluste bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Für Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird das vereinfachte Wertminderungsmodell angewendet. Nach dem vereinfachten Ansatz muss der Konzern die Änderungen des Kreditrisikos nicht nachverfolgen. Stattdessen erfasst er sowohl beim erstmaligen Ansatz als auch zu jedem nachfolgenden Stichtag eine Risikovorsorge in Höhe der "Gesamtlaufzeit-ECL". Gemäß IFRS 9 ist es möglich, eine Wertminderungsmatrix als praktische Erleichterung für die Bewertung der erwarteten Kreditausfälle der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen anzuwenden. Für diese Schätzungen werden historische Daten bezüglich der Einbringmöglichkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen hinzugezogen, indem die Forderungen jeweils nach Alter gruppiert werden. Der Wertberichtigungsbedarf wird monatlich anhand dieser Altersstruktur der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen überprüft. Die angewendeten Wertberichtigungsquoten basieren auf tatsächlich entstandenen historischen Daten sowie Beitreibungsquoten von Inkassounternehmen. Zeitgleich werden zukunftsbezogene Erwartungen bzgl. der Kundenstruktur des Konzerns sowie deren Zahlungsverhalten stetig überwacht und in die Berechnung miteinbezogen Es hat sich gezeigt, dass der Prozentsatz der erforderlichen Wertberichtigung vom Zeitraum der Überfälligkeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen abhängt und mit zunehmender Überfälligkeit ansteigt.

Zu jedem Bilanzstichtag werden die historischen Daten aktualisiert und die für die Ermittlung der Wertberichtigung verwendeten Schätzungen überprüft und gegebenenfalls angepasst.

Weitere Details zu Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden in der Textziffer 9.4 erläutert.

Steuern

Latente Steueransprüche werden für nicht genutzte steuerliche Verluste in dem Maße angesetzt, in dem es wahrscheinlich ist, dass hierfür zu versteuernde Einkommen verfügbar sein wird, sodass die Verlustvorträge tatsächlich genutzt werden können. Bei der Ermittlung der Höhe der latenten Steueransprüche, die aktiviert werden können, ist eine wesentliche Ermessensausübung des Managements bezüglich des erwarteten Eintrittszeitpunkts und der Höhe des künftig zu versteuernden Einkommens sowie der zukünftigen Steuerplanungsstrategie erforderlich.

Weitere Details zu Steuern werden in der Textziffer 8.12 erläutert.

Bemessung des beizulegenden Zeitwerts von Finanzinstrumenten

Sofern die beizulegenden Zeitwerte von angesetzten finanziellen Vermögenswerten und finanziellen Verbindlichkeiten nicht mithilfe von notierten Preisen in aktiven Märkten bemessen werden können, werden sie unter Verwendung von Bewertungsverfahren, darunter der Discounted-Cashflow-Methode, ermittelt. Die in das Modell eingehenden Inputfaktoren stützen sich soweit möglich auf beobachtbare Marktdaten. Liegen diese nicht vor, gründet sich die Bestimmung der beizulegenden Zeitwerte in hohem Maße auf Ermessensentscheidungen des Managements. Die Ermessensentscheidungen betreffen Inputfaktoren wie Liquiditätsrisiko, Ausfallrisiko und Volatilität. Änderungen der getroffenen Annahmen für diese Faktoren können sich auf die angesetzten beizulegenden Zeitwerte der Finanzinstrumente auswirken. Für weiter gehende Angaben wird auf Textziffer 9.10 verwiesen.

Entwicklungskosten für selbsterstellte Software

Entwicklungskosten werden entsprechend der in Textziffer 3.12 dargestellten Rechnungslegungsmethode aktiviert und umfassen im Wesentlichen die Entwicklung selbstgeschaffener Software. Die erstmalige Aktivierung der Kosten beruht auf der Einschätzung des Managements, dass die technische und wirtschaftliche Realisierbarkeit nachgewiesen ist; dies ist in der Regel dann der Fall, wenn ein Entwicklungsprojekt einen bestimmten Meilenstein in einem bestehenden Projektmanagementmodell erreicht hat. Für Zwecke der Ermittlung der zu aktivierenden Beträge trifft das Management Annahmen über die Höhe der erwarteten künftigen Cashflows aus dem Projekt, die anzuwendenden Abzinsungssätze und den Zeitraum des Zuflusses des erwarteten zukünftigen Nutzens.

Die eigenen Entwicklungen in Höhe von TEUR 14.021 (2018: TEUR 17.057; 2017: TEUR 19.661) umfassen wesentliche Investitionen im Rahmen der strategischen Entwicklung des Konzerns hin zu einem internationalen Omnichannel Händler. Für weitere Erläuterungen wird auf Textziffer 9.7 verwiesen.

Erlöse aus Verträgen mit Kunden

Der Konzern trifft die folgenden Ermessensentscheidungen, die einen wesentlichen Einfluss auf die Bestimmung der Höhe und des Zeitpunkts von Erlösen aus Verträgen mit Kunden haben:

• Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung

Die Dauer der Auslieferung, d.h. der Zeitraum zwischen Übergabe der Lieferung an Spediteur und Zeitpunkt, zu welchem der Kunde über die Lieferung verfügen kann, nimmt je nach Land eine unterschiedliche Zeitspanne ein. Diese Zeitspanne ergibt sich aufgrund von Erfahrungswerten und historischen Daten. Die Ermittlung wird jährlich überprüft. Der Zeitpunkt der Erfüllung der Leistungsverpflichtung findet demnach zu einem bestimmten Zeitpunkt (Tag, an dem die Lieferung in den Verfügungsbereich des Kunden gelangt) statt. Dieses Vorgehen hat sich gegenüber dem Vorjahr (IAS 18) nicht geändert.

• Rückerstattungsverbindlichkeit und Vermögenswerte aus Rückgaberechten

Die Kalkulation der Rückerstattungsverbindlichkeit sowie der Vermögenswerte aus Rückgaberechten beruhen ebenso auf tatsächlichen Werten sowie auf Schätzungen und Erfahrungswerten hinsichtlich der Zahlungsstruktur der Kunden sowie der Retourenquote des Konzerns.

Der Konzern schätzt in diesem Zusammenhang den Anteil der Retouren, die erst nach Bilanzstichtag in Bezug auf den Umsatz vor Bilanzstichtag eintreffen. Diese Annahmen basieren auf historischen Retourenquoten einzelner Produkte und Produktgruppen. Für jede Produktgruppe werden der monatliche Umsatz sowie die bereits zum Stichtag für diesen Monat erhaltenen Retouren ermittelt. Im Hinblick auf die Höhe der Retourenquote einzelner oder vergleichbarer Produkte sowie der aktuellen Sortimentsstruktur wird der Anteil der noch zu erwartenden Retouren ermittelt. Die Kosten für die Rückführung der Waren werden ebenfalls mittels historischer Werte und Informationen bezüglich der einzelnen Produkte ermittelt. Diese Ermittlungsmethode hat sich gegenüber dem Vorjahr (IAS 18) im Wesentlichen nicht geändert.

Für die Berechnung der Rückerstattungsverbindlichkeit wird neben der Retourenquote der Anteil der Kunden berücksichtigt, welche die Ware zum Bilanzstichtag erfahrungsgemäß bereits bezahlt haben und demnach einen Anspruch auf Rückerstattung der Zahlung haben werden.

Weitere Informationen finden sich hierzu unter Textziffer 9.3.

Verbindlichkeiten aus Reichweitenverträgen

Bei der Berechnung der Verbindlichkeiten aus Reichweitenverträgen kann es trotz verbesserter Datenqualität zu Schätzungenauigkeiten kommen. Der Buchwert der Verbindlichkeiten aus Reichweitenverträgen betrug zum 31. Dezember 2019 TEUR 5.316 (31.12.2018: TEUR 3.669; 31.12.2017: TEUR 3.902).

Verbindlichkeiten aus Fremdpersonal

Der Konzern hat im Geschäftsjahr 2019 unter anderem mit Hilfe von externen Beratern Compliance Projekte hinsichtlich der Klassifizierung von Fremdpersonal durchgeführt. Aufgrund des Zeitraums der Analysen, welcher mehrere Jahre umfasste, sowie der äußerst komplexen Sachverhaltsthematik in Kombination mit der vorhandenen Datenlage, musste auf Szenarioanalysen und Berechnungsvarianten bei der Abschätzung von potentiellen Mehraufwendungen zurückgegriffen werden. Unter Zuhilfenahme und Abstützung auf die Ermittlungen der externen Berater hat der Konzern zum 31. Dezember 2019 Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit einem Compliance Projekt in Höhe von TEUR. 11.364 berücksichtigt.

Sonstige Rückstellungen

Im Zuge der Schließung des Geschäftssegments VAE/SA sind zum 31. Dezember 2019 alle wesentlichen Verträge wie z.B. Miet-, Personal- sowie Dienstleistungsverträge abgewickelt. Für wenige verbleibende zum Teil mehrjährige vertragliche Verpflichtungen hat der Konzern eine Rückstellung in Höhe von TEUR 9.696 zum 31. Dezember 2019 gebildet. In der Ermittlung der Rückstellung hat der Konzern entsprechende Nebenkosten wie z.B. Vereinbarungen für vorzeitige Vertragsauflösungen sowie die Möglichkeit einer Weiterveräußerung sowie Weitervermietung berücksichtigt.

5. Änderungen der Rechnungslegungsmethoden

Der Konzern hat IFRS 16 Leasingverhältnisse im Geschäftsjahr 2019 und IFRS 15 und IFRS 9 im Geschäftsjahr 2018 erstmals angewandt. Die Art und die Auswirkungen der Änderungen infolge der erstmaligen Anwendung dieser neuen Rechnungslegungsstandards sind im Folgenden beschrieben.

Einige andere Änderungen und Interpretationen sind ebenfalls ab dem Geschäftsjahr 2019 bzw. ab dem Geschäftsjahr 2018 anzuwenden, haben jedoch keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss. Der Konzern hat keine Standards, Interpretationen und Änderungen vorzeitig angewandt, die zwar veröffentlicht, aber noch nicht in Kraft getreten sind.

IFRS 16 Leasingverhältnisse

IFRS 16 ersetzt IAS 17 Leasingverhältnisse, IFRIC 4 Feststellung, ob eine Vereinbarung ein Leasingverhältnis enthält, SIC-15 Operating-Leasingverhältnisse - Anreize und SIC-27 Beurteilung des wirtschaftlichen Gehalts von Transaktionen in der rechtlichen Form von Leasingverhältnissen. Der Standard legt die Grundsätze für den Ansatz, die Bewertung, die Darstellung und die Angabe von Leasingverhältnissen dar und verpflichtet Leasingnehmer, die meisten Leasingverhältnisse in der Bilanz zu erfassen.

Für Leasinggeber werden sich durch IFRS 16 bei der Bilanzierung im Wesentlichen keine Änderungen gegenüber IAS 17 ergeben. Sie werden Leasingverhältnisse auch künftig als Operating- oder Finanzierungsleasingverhältnisse einstufen und dabei ähnliche Grundsätze wie die in IAS 17 anwenden. Daher hat IFRS 16 keine Auswirkung auf Leasingverhältnisse, bei denen der Konzern als Leasinggeber fungiert.

Der Konzern hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Dabei wird der Standard rückwirkend angewendet, indem zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, die die kumulierte Auswirkung der erstmaligen Anwendung bilanziert wird. Der Konzern hat sich für die Anwendung des praktischen Behelfs für den Übergang auf IFRS 16 entschieden. Danach muss er zum 1. Januar 2019 nicht erneut beurteilen, ob ein Vertrag ein Leasingverhältnis begründet oder beinhaltet. Stattdessen hat der Konzern den Standard nur auf solche Verträge angewendet, die er zuvor unter Anwendung von IAS 17 und IFRIC 4 zum Erstanwendungszeitpunkt als Leasingverhältnisse eingestuft hatte.

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 zum 1. Januar 2019 (Zunahme/Abnahme) stellen sich wie folgt dar:

(in TEUR) Zunahme / (Abnahme)
Aktiva  
Sachanlagen 42.835
Bilanzsumme 42.835
Schulden  
Verzinsliche Darlehen 42.835
Summe der Schulden 42.835
Summe der Anpassungen im Eigenkapital -

Der Konzern hat Leasingverträge für verschiedene Gebäude, andere Anlagen, Kraftfahrzeuge und Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschlossen. Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 stufte der Konzern seine Leasingverhältnisse (als Leasingnehmer) zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses entweder als Finanzierungs- oder als Operating-Leasingverhältnisse ein. Für weitere Informationen zu der vor dem 1. Januar 2019 angewandten Rechnungslegungsmethode wird auf Textziffer 3.10 verwiesen. Bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 16 erfasste und bewertete der Konzern alle Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist) nach einem einzigen Modell. Für weitere Informationen zu der seit dem 1. Januar 2019 angewandten Rechnungslegungsmethode wird auf Textziffer 3.10 verwiesen. Der Standard enthält spezifische Übergangsvorschriften und praktische Behelfe, die der Konzern angewendet hat.

• Leasingverhältnisse, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft waren

Der Konzern hat die ursprünglichen Buchwerte von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft waren, nicht geändert (d.h., die Buchwerte der Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten entsprechen den Buchwerten, die sich bei Bewertung der geleasten Vermögenswerte und Leasingverbindlichkeiten gemäß IAS 17 ergeben hätten). Ab dem 1. Januar 2019 wurde auf diese Leasingverhältnisse die Vorschriften von IFRS 16 angewandt.

• Leasingverhältnisse, die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren

Der Konzern erfasst für die Leasingverhältnisse (mit Ausnahme von kurzfristigen Leasingverhältnissen und Leasingverhältnissen, bei denen der zugrundeliegende Vermögenswert von geringem Wert ist), die zuvor als Operating-Leasingverhältnisse eingestuft waren, Nutzungsrechte und Leasingverbindlichkeiten. Bei der Bewertung des Nutzungsrechts wurde für die meisten Leasingverhältnisse der Buchwert angesetzt, der sich ergeben hätte, wenn der Standard bereits seit dem Bereitstellungsdatum angewandt worden wäre, wobei dieser unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung abgezinst wurde. Bei einigen Leasingverhältnissen wurde zur Bewertung des Nutzungsrechts ein Betrag in Höhe der Leasingverbindlichkeit angesetzt, der um den Betrag der für dieses Leasingverhältnis im Voraus geleisteten oder abgegrenzten Leasingzahlungen, berichtigt wurde. Leasingverbindlichkeiten wurden zum Barwert der verbleibenden Leasingzahlungen bewertet, abgezinst unter Anwendung des Grenzfremdkapitalzinssatzes zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung.

Der Konzern nahm zudem die folgenden praktischen Behelfe in Anspruch:

Er verzichtete auf eine Wertminderungsprüfung und bewertete stattdessen unmittelbar vor dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung, ob es sich bei seinen Leasingverhältnissen um belastete Verträge handelt.

Auf Leasingverhältnisse, deren Laufzeit innerhalb von 12 Monaten nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung endet, wendet er die Ausnahmeregelung für kurzfristige Leasingverhältnisse an.

Die Laufzeit von Leasingverhältnissen, die mit einer Verlängerungs- oder Kündigungsoption ausgestattet sind, bestimmte er rückwirkend.

Zum 1. Januar 2019 ergaben sich somit folgende Vorgänge:

Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 67.799 wurden in der Bilanz getrennt erfasst und ausgewiesen. Darin enthalten sind geleaste Vermögenswerte in Höhe von TEUR 24.964, die bisher als Finanzierungsleasingverhältnisse unter den Sachanlagen ausgewiesen wurden.

Zusätzliche Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 42.835 wurden erfasst und im Posten "Finanzielle Verbindlichkeiten" ausgewiesen.

Die zum 1. Januar 2019 bestehenden Leasingverbindlichkeiten können wie folgt auf die zum 31. Dezember 2018 bestehenden Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen übergeleitet werden:

(in TEUR)
Vermögenswerte  
Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 31. Dezember 2018 25.294
Gewichteter durchschnittlicher Grenzfremdkapitalzinssatz zum 1. Januar 2019 4,31%
Abgezinste Verpflichtungen aus Operating-Leasingverhältnissen zum 1. Januar 2019 22.283
Abzüglich:  
Verpflichtungen aus kurzfristigen Leasingverhältnissen 399
Zuzüglich:  
Verpflichtungen aus Leasingverhältnissen, die zuvor als Finanzierungsleasingverhältnisse eingestuft waren 28.874
Andere Anpassungen 20.950
Leasingverbindlichkeiten zum 1. Januar 2019 71.709

IFRS 15 Erlöse aus Verträgen mit Kunden und Klarstellung von IFRS 15

IFRS 15 ersetzt IAS 11 Fertigungsaufträge, IAS 18 Umsatzerlöse sowie die damit zusammenhängenden Interpretationen und gilt, bis auf wenige Ausnahmen, für alle Erlöse aus Verträgen mit Kunden. Der Standard führt ein fünfstufiges Modell für die Bilanzierung von Erlösen aus Verträgen mit Kunden ein. Nach IFRS 15 werden Erlöse in Höhe der Gegenleistung erfasst, die ein Unternehmen im Austausch für die Übertragung zugesagter Güter oder Dienstleistungen auf einen Kunden voraussichtlich erhalten wird.

IFRS 15 verlangt von Unternehmen, bei der Anwendung jeder Stufe des Modells auf Verträge mit ihren Kunden Ermessensentscheidungen zu treffen und alle relevanten Fakten und Umstände zu berücksichtigen. Der Standard regelt darüber hinaus die Bilanzierung der zusätzlichen Kosten für die Anbahnung eines Vertrags und der Kosten, die direkt mit der Erfüllung eines Vertrags im Zusammenhang stehen. Schließlich enthält der Standard umfangreiche Angabevorschriften.

Der Konzern hat bei der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 (Erstanwendungszeitpunkt) den modifizierten rückwirkenden Ansatz gewählt. Danach kann der Standard entweder auf alle Verträge, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung bestehen, oder lediglich auf Verträge, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfüllt sind, angewandt werden. Der Konzern hat sich dafür entschieden, den Standard zum 1. Januar 2018 auf sämtliche Verträge anzuwenden.

Ein (möglicher) kumulativer Effekt aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 ist als Anpassung in der Eröffnungsbilanz im Eigenkapital auszuweisen. Im Konzern hatte die Umstellung auf IFRS 15 keinen ergebniswirksamen Effekt, so dass kein Überleitungsposten im Eigenkapital auszuweisen ist. Zudem wurde die Vergleichsperiode nicht angepasst, sondern wird weiterhin nach IAS 18 und den zugehörigen Interpretationen ausgewiesen.

Die Auswirkungen der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 stellen sich wie folgt dar:

Konzernbilanz zum 01. Januar 2018

Beträge ermittelt nach
(in TEUR) Referenz IFRS 15 IAS 18 Zunahme / (Abnahme)
Aktiva        
Kurzfristige Vermögenswerte        
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen b) 70.875 65.783 5.092
Vorräte b) 129.042 135.470 -6.429
Vermögenswerte aus Rückgaberechten b) 4.606 - 4.606
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte   258.393 255.123 3.270
Summe der Aktiva   898.628 895.358 3.270
Passiva        
Kurzfristige Schulden        
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   98.853 98.901 -48
Vertragsverbindlichkeiten b) 1.034 - 1.034
Rückerstattungsverbindlichkeiten b) 5.092 - 5.092
Sonstige Rückstellungen b) 67 1.890 -1.823
Passive Rechnungsabgrenzung   - 987 -987
Summe der kurzfristigen Schulden   279.532 276.262 3.270
Langfristige Schulden        
Vertragsverbindlichkeiten b) 267 - 267
Passive Rechnungsabgrenzung b) - 267 -267
Summe der langfristigen Schulden   569.164 569.164 -
Summe der Passiva   898.628 895.358 3.270

Nachstehend sind die für jeden einzelnen betroffenen Abschlussposten aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 resultierenden Beträge zum 31. Dezember 2018 und für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 dargestellt. In der ersten Spalte sind die gemäß IFRS 15 ermittelten Beträge ausgewiesen, in der zweiten die Beträge unter der Annahme, dass IFRS 15 nicht angewendet worden wäre. Die Erstanwendung von IFRS 15 hatte keine Auswirkung auf das sonstige Ergebnis oder die Cashflows aus der betrieblichen Tätigkeit, der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit.

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018

Beträge ermittelt nach
(in TEUR) Referenz IFRS 15 IAS 18 Zunahme / (Abnahme)
Erlöse aus Veträgen mit Kunden a) b) 829.817   829.817
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern     837.136 -837.136
Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen a)   1.632 -1.632
Umsatzerlöse   829.817 838.768 -8.951
Bruttogewinn   428.622 437.573 -8.951
Sonstige betriebliche Aufwendungen a) 10.957 18.276 -7.319
Betriebsergebnis   34.751 36.383 -1.632
Finanzerträge a) 1.875 243 1.632
Ergebnis vor Steuern   15.058 15.058 0
Konzernjahresüberschuss   6.422 6.422 0

Konzernbilanz zum 31. Dezember 2018

Beträge ermittelt nach
(in TEUR) Referenz IFRS 15 IAS 18 Zunahme / (Abnahme)
Aktiva        
Kurzfristige Vermögenswerte        
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen b) 73.826 69.004 4.823
Vorräte b) 129.467 135.795 -6.328
Vermögenswerte aus Rückgaberechten b) 5.252 - 5.252
Summe der kurzfristigen Vermögenswerte   235.887 232.140 3.747
Summe der Aktiva   861.989 858.242 3.747
Passiva        
Kurzfristige Schulden        
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen   108.006 108.140 -133
Vertragsverbindlichkeiten b) 1.305 - 1.305
Rückerstattungsverbindlichkeiten b) 4.823 - 4.823
Sonstige Rückstellungen b) 284 1.359 -1.076
Passive Rechnungsabgrenzung   - 1.171 -1.171
Summe der kurzfristigen Schulden   148.083 144.336 3.747
Langfristige Schulden        
Vertragsverbindlichkeiten b) 333 - 333
Passive Rechnungsabgrenzung b) - 333 -333
Summe der langfristigen Schulden   526.963 526.963 -
Summe der Passiva   861.989 858.242 3.747

Die Gründe für die Anpassungen zum 1. Januar 2018 sowie für die Änderungen in der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und in der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018 sind nachstehend erörtert:

a) Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wurden in der Gewinn- und Verlustrechnung die Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen mit Kunden unter den "Umsatzerlösen" ausgewiesen. Die Ausbuchung von Versandspesen im Zusammenhang mit Rückgaben wurde unter den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" erfasst.

Gemäß IFRS 15 handelt es sich bei den Zinserträgen aus Ratenzahlungsverkäufen um eine signifikante Finanzierungskomponente, welche in der Gewinn- und Verlustrechnung unter dem Finanzerträgen auszuweisen sind. Der Aufwand aus der Ausbuchung von Versandspesen im Zusammenhang mit Rückgaben ist bei der Bestimmung des Transaktionspreises zu berücksichtigen, wodurch der Aufwand umsatzerlösmindernd zu berücksichtigen ist.

b) Den Kunden steht grundsätzlich ein Rückgaberecht von 30 Tagen zu. Der Konzern schätzt die zu erwartenden Retouren gem. IFRS 15 unverändert wie bisher nach IAS 18 auf Basis von Erwartungswerten.

c) Vor der erstmaligen Anwendung von IFRS 15 wurden Erlöse in Verbindung mit den erwarteten Produktretouren umsatzerlösmindernd berücksichtigt und in der Bilanz im Posten "Forderungen aus Lieferungen und Leistungen" analog mindernd erfasst. Die Umsatzkosten wurden entsprechend angepasst und der Buchwert der erwarteten Produktretouren sowie die entsprechende Korrektur der Wertberichtigung auf diese Produktretouren wurde innerhalb der Vorräte erfasst. Die Bearbeitungs- sowie Logistikkosten im Zusammenhang mit diesen Retouren wurden als Retourenrückstellung unter der Position "Sonstige Rückstellungen" ausgewiesen.

Gemäß IFRS 15 ist die vom Kunden erhaltene Gegenleistung variabel, da der Vertrag dem Kunden das Recht einräumt, die Produkte zurückzugeben. Für Güter, die voraussichtlich zurückgegeben werden und bereits bezahlt wurden, ist unter IFRS 15 eine Rückerstattungsverbindlichkeit zu erfassen. Handelt es sich um Güter, die voraussichtlich zurückgegeben werden und nicht bezahlt sind, so erfolgt eine Berücksichtigung als Minderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Güter, die voraussichtlich zurückgegeben werden, werden als Vermögenswerten aus Rückgaberechten ausgewiesen. Die Berücksichtigung der Bearbeitungs- und Logistikkosten für diese Produktretouren erfolgt mindernd unter den Vermögenswerten aus Rückgaberechten. Des Weiteren werden je nach Fristigkeit erhaltene Anzahlungen von Kunden sowie abgegrenzte, noch nicht realisierte Zinserträge aus Ratenzahlungsgeschäften gemäß IFRS 15 als Vertragsverbindlichkeit ausgewiesen.

Für nähere Informationen zur Ermittlung der Rückerstattungsverbindlichkeit siehe Textziffer 3.7, Textziffer 4 und Textziffer 9.3.

IFRS 9 Finanzinstrumente

IFRS 9 Finanzinstrumente ersetzt IAS 39 Finanzinstrumente: Ansatz und Bewertung für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2018 beginnen. Der neue Standard vereint alle drei Aspekte der Bilanzierung von Finanzinstrumenten: Klassifizierung und Bewertung, Wertminderung und Bilanzierung von Sicherungsgeschäften.

Der Konzern hat IFRS 9 mit Erstanwendungszeitpunkt zum 1. Januar 2018 prospektiv angewandt. Er hat die Vergleichsinformationen, die weiterhin nach IAS 39 ausgewiesen werden, nicht angepasst. Aus der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 ergaben sich keine Abweichungen, die direkt in den Gewinnrücklagen und den anderen Eigenkapitalbestandteilen zu erfassen sind.

• Klassifizierung und Bewertung

Nach IFRS 9 werden Schuldinstrumente bei der Folgebewertung erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert, zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet. Die Klassifizierung basiert auf zwei Kriterien: dem Geschäftsmodell des Konzerns zur Steuerung der Vermögenswerte und der Frage, ob die vertraglichen Cashflows der Instrumente ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen.

Die Beurteilung des Geschäftsmodells des Konzerns erfolgte am 1. Januar 2018, dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung. Die Beurteilung, ob vertragliche Cashflows aus Schuldinstrumenten ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, erfolgte auf der Grundlage der Fakten und Umstände, die zum Zeitpunkt der erstmaligen Erfassung der Vermögenswerte bestanden.

Die Klassifizierungs- und Bewertungsvorschriften von IFRS 9 hatten keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzern. Sämtliche finanzielle Vermögenswerte, mit Ausnahme der derivativen Finanzinstrumente, werden weiterhin zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet, da diese lediglich gehalten werden, um die vertraglichen Cashflows, die ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen darstellen, daraus zu generieren. Derivate ohne Hedge Beziehung werden unverändert zum beizulegenden Zeitwert bewertet, da sie die mit IFRS 9 eingeführten Zahlungsstrombedingungen nicht erfüllen. Im Folgenden werden die Änderungen in den Bewertungskategorien dargestellt.

Der Konzern hat, mit Ausnahme der Derivate ohne Hedge-Beziehung, keine finanziellen Verbindlichkeiten "erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert" bewertet. Es ergaben sich keine Änderungen in der Klassifizierung und Bewertung der finanziellen Verbindlichkeiten des Konzerns.

Zusammenfassend nahm der Konzern infolge der erstmaligen Anwendung von IFRS 9 zum 1. Januar 2018 die folgenden verpflichtenden oder freiwilligen Umgliederungen vor:

(in TEUR) Bewertungskategorie IAS 39 Bewertungskategorie IFRS 9 Buchwert unter IAS 39 Buchwert unter IFRS 9 Differenz
Aktiva:          
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR AC 58.580 58.580 -
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR AC 69.661 69.661 -
Finanzielle Vermögenswerte LaR AC 2.851 2.851 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte     5.412 5.412 -
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR AC 5.373 5.373 -
Derivate ohne Hedge-Beziehung FAHfT FVTPL 39 39 -
Passiva:         -
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC AC 99.051 99.051 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten     311 311 -
Derivate ohne Hedge-Beziehung FLHfT FVTPL 311 311 -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC AC 470.834 470.834 -
Bewertungskategorien nach IFRS 9: Finanzielle Vermögenswerte erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)   FVTPL   39  
davon gem IFRS 9 verpflichtend       39  
davon Wahlrecht       -  
Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)   AC   569.885  
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)   FVTPL   311  
davon gem IFRS 9 verpflichtend       311  
Bewertungskategorien nach IAS 39:          
Loans and Receivables (LaR) LaR   136.465    
Financial Assets Held for Trading (FLAfT) FLAfT   39    
Financial Liabilities Measured at Amortised Cost FLAC   569.885    
Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT) FLHfT   311    

• Wertminderung

IFRS 9 hat die Anforderungen an die Wertminderungen der finanziellen Vermögenswerte verändert, indem das vormals geltende "Incurred Loss - Modell" durch das "Expected Loss - Modell" ersetzt wurde. IFRS 9 verlangt die Erfassung einer Wertberichtigung auf alle Schuldinstrumente, die nicht "erfolgswirkam zum beizulegenden Zeitwert" bewertet werden.

Aufgrund der Anpassung an IFRS 9 hat sich im Konzern kein zusätzlicher Wertminderungsaufwand zum 1. Januar 2018 ergeben.

• Bilanzierung von Sicherungsgeschäften

Die Regelungen zur Bilanzierung von Sicherungsgeschäften finden im Konzernabschluss keine Anwendung.

IFRIC Interpretation 23 Unsicherheit bezüglich der ertragsteuerlichen Behandlung

Die Interpretation ist auf die Bilanzierung von Ertragsteuern nach IAS 12 Ertragsteuern anzuwenden, wenn Unsicherheiten bezüglich der ertragssteuerlichen Behandlung bestehen. Sie gilt nicht für Steuern oder Abgaben, die nicht in den Anwendungsbereich von IAS 12 fallen, und enthält keine Bestimmungen zu Zinsen und Säumniszuschlägen in Verbindung mit unsicheren steuerlichen Behandlungen. Die Interpretation ist für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen und befasst sich insbesondere mit folgenden Themen:

Entscheidung, ob ein Unternehmen unsichere steuerliche Behandlungen einzeln beurteilen sollte

Annahmen, die ein Unternehmen in Bezug auf Überprüfung steuerlicher Behandlungen durch die Steuerbehörde trifft

Bestimmung des zu versteuernden Gewinns (steuerlicher Verlust), der steuerlichen Buchwerte, der nicht genutzten Verluste, der nicht genutzten Steuergutschriften und der Steuersätze

Berücksichtigung von Änderungen der Fakten und Umstände

Der Konzern muss bestimmen, ob er jede unsichere steuerliche Behandlung separat oder gemeinsam mit einer oder mehreren anderen unsicheren steuerlichen Behandlungen beurteilt. Dabei wählt er die Methode, die sich besser für die Vorhersage der Auflösung der Unsicherheit eignet.

Der Konzern ist in einem komplexen internationalen Umfeld tätig und hat deswegen geprüft, ob die Interpretation Auswirkungen auf seinen Konzernabschluss hatte.

Bei der erstmaligen Anwendung der Interpretation zog der Konzern in Betracht, ob - insbesondere im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen - unsichere Steuerpositionen bestehen. Bei den in den verschiedenen Ländern eingereichten Steuererklärungen der Gesellschaft und ihrer Tochterunternehmen wurden Abzüge im Zusammenhang mit Verrechnungspreisen vorgenommen, und die zuständigen Steuerbehörden könnten diese steuerlichen Behandlungen in Frage stellen. Der Konzern kam auf der Grundlage seiner Analyse der Steuer-Compliance und der Verrechnungspreise zu dem Schluss, dass die von ihm (und seinen Tochtergesellschaften) angewandten steuerlichen Behandlungen voraussichtlich von den Steuerbehörden akzeptiert werden. Die Interpretation hatte keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IFRS 9: Vorfälligkeitsregelungen mit negativer Ausgleichsleistung

Gemäß IFRS 9 kann ein Schuldinstrument zu fortgeführten Anschaffungskosten oder erfolgsneutral zum beizulegenden Zeitwert im sonstigen Ergebnis bewertet werden, wenn die vertraglich vereinbarten Cashflows ausschließlich Tilgungs- und Zinszahlungen auf den ausstehenden Kapitalbetrag darstellen (sog. SPPI-Kriterium) und das Schuldinstrument im Rahmen eines Geschäftsmodells gehalten wird, das dieser Einstufung entspricht. Die Änderungen an IFRS 9 stellen klar, dass ein finanzieller Vermögenswert das SPPI-Kriterium ungeachtet dessen erfüllt, welches Ereignis oder welcher Umstand die vorzeitige Beendigung des Vertrages bewirkt und welche Vertragspartei das angemessene Entgelt für die vorzeitige Beendigung des Vertrags zahlt oder erhält.

Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderungen an IAS 19: Plananpassungen, Plankürzungen und Planabgeltungen

Die Änderungen an IAS 19 betreffen die Bilanzierung von Plananpassungen, -kürzungen oder -abgeltungen, die während einer Berichtperiode vorgenommen werden. Danach hat ein Unternehmen nach einer im Verlauf eines Geschäftsjahres erfolgten Plananpassungen, - kürzung oder -abgeltung Folgendes zu ermitteln.

Den laufenden Dienstzeitaufwand für den Rest der Periode nach der Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung unter Verwendung der versicherungsmathematischen Annahmen, die zur Neubewertung der Nettoschuld (des Vermögenswerts) aus leistungsorientierten Plänen verwendet werden. Dabei bildet die Nettoschuld (bzw. der Vermögenswert) die im Rahmen des Plans gewährten Leistungen und das Planvermögen nach dem Eintrittszeitpunkt des Ereignisses ab.

Den Nettozinsaufwand für den Rest der Periode nach der Plananpassung, -kürzung oder -abgeltung unter Verwendung der Nettoschuld (des Vermögenswerts) aus leistungsorientierten Plänen, die (der) den im Rahmen des Plans gewährten Leistungen und dem Planvermögen nach dem Eintrittszeitpunkt des Ereignisses entspricht, und den Abzinsungssatz, der bei der Neubewertung dieser Nettoschuld (dieses Vermögenswerts) zur Anwendung kommt.

Derzeit gibt es im Konzern keine Pläne für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, folglich ergaben sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

Änderung an IAS 28: Langfristige Beteiligung an assoziierten Unternehmen und Gemeinschaftsunternehmen

Die Änderungen konkretisieren, dass ein Unternehmen IFRS 9 auf langfristige Anteile an einem assoziierten Unternehmen anzuwenden hat, auf die die Equity-Methode nicht angewendet wird, die jedoch de facto Teil der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen sind (langfristige Anteile). Diese Klarstellung ist relevant, da sie impliziert, dass das in IFRS 9 vorgesehene Modell in Bezug auf erwartete Kreditverluste auf solche langfristigen Anteile anwendbar ist.

Die Änderungen präzisieren weiterhin, dass ein Unternehmen bei Anwendung von IFRS 9 keine Verluste des assoziierten Unternehmens oder Wertminderungsverluste aus der Nettoinvestition berücksichtigt, die als Anpassungen der Nettoinvestition in das assoziierte Unternehmen erfasst werden, die sich aus der Anwendung von IAS 28 Anteile an assoziierten Unternehmen ergeben.

Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da der Konzern keine langfristigen Anteile an assoziierten Unternehmen hält, auf denen die Equity Methode nicht angewendet wurde.

Jährliches Verbesserungsverfahren (2015-2017)

IFRS 3: Unternehmenszusammenschlüsse

Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen, das die Beherrschung über einen Geschäftsbetrieb erlangt, der eine gemeinschaftliche Tätigkeit darstellt, die Regelungen für einen sukzessiven Unternehmenszusammenschluss anzuwenden hat, dann eingeschlossen die Neubewertung zuvor gehaltener Anteile an den Vermögenswerten und Schulden der gemeinschaftlichen Tätigkeit zum beizulegenden Zeitwert. Dabei bewertet der Erwerber seinen gesamten zuvor gehaltenen Anteil an der gemeinschaftlichen Tätigkeit neu. Ein Unternehmen wendet diese Änderungen auf Unternehmenszusammenschlüsse an, bei denen der Erwerbszeitpunkt auf den Beginn eines Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt, oder einen Zeitpunkt danach fällt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da keine Transaktionen durchgeführt wurden, bei denen die gemeinschaftliche Führung erlangt wurde.

IFRS 11 Gemeinsame Vereinbarungen

Ein Unternehmen, das an einer gemeinschaftlichen Tätigkeit beteiligt ist, aber keine gemeinsame Kontrolle darüber hat, könnte die gemeinschaftliche Kontrolle über eine gemeinschaftliche Tätigkeit erlangen, deren Aktivität ein Geschäftsbetrieb im Sinne von IFRS 3 darstellt. Die Änderungen präzisieren, dass die zuvor gehaltenen Anteile an dieser gemeinschaftlichen Tätigkeit nicht neu bewertet sind.

Ein Unternehmen hat diese Änderung auf Transaktionen anzuwenden, bei denen es die gemeinschaftliche Kontrolle zu Beginn des ersten Geschäftsjahres, das am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnt, oder danach erlangt. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Diese Änderungen hatten keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss, da keine Transaktionen durchgeführt wurden, bei denen eine gemeinschaftliche Kontrolle erlangt wurde.

IAS 12 Ertragsteuern

Die Änderungen konkretisieren, dass die ertragssteuerlichen Folgen von Dividenden unmittelbar mit vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfällen, die ausschüttungsfähige Gewinne erzeugt haben, als mit Ausschüttungen an Anteilseigner verknüpft sind. Daher bilanziert ein Unternehmen die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden in der Gewinn- und Verlustrechnung, im sonstigen Ergebnis oder im Eigenkapital, je nachdem, wo es diese vergangenen Transaktionen oder Geschäftsvorfälle ursprünglich erfasst hat. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig. Erstmals wendet das Unternehmen diese Änderungen auf die ertragsteuerlichen Folgen von Dividenden an, die zu oder nach Beginn der frühesten dargestellten Vergleichsperiode erfasst wurden.

Da die aktuelle Vorgehensweise des Konzerns mit diesen Änderungen in Einklang steht, ergaben sich durch ihre Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

IAS 23 Fremdkapitalkosten

Die Änderungen präzisieren, dass ein Unternehmen Fremdkapitalmittel, die ursprünglich aufgenommen wurden, um einen qualifizierten Vermögenswert zu entwickeln, als Teil der allgemeinen Fremdmittel zu behandeln hat, wenn die gesamten Aktivitäten, die zu Vorbereitung dieses Vermögenswerts für seinen beabsichtigten Gebrauch oder Verkauf erforderlich sind, im Wesentlichen abgeschlossen sind.

Das Unternehmen hat die Änderungen auf Fremdkapital, anzuwenden, die am oder nach Beginn des Geschäftsjahres auftreten, in dem das Unternehmen die Änderungen erstmals anwendet. Die Änderungen gelten für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2019 beginnen, eine vorzeitige Anwendung ist jedoch zulässig.

Da die aktuelle Vorgehensweise des Konzerns mit diesen Änderungen in Einklang steht, ergaben sich durch ihre Anwendung keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss.

6. Veröffentlichte, jedoch noch nicht verpflichtend anzuwendende Standards

Der Konzernabschluss der HSE24 Multichannel GmbH wurde im Einklang mit den International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union (EU) anzuwenden sind, sowie gemäß den nach § 315e Abs. 1 HGB anzuwendenden handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt. Die Gruppe wendet somit sämtliche vom IASB in London veröffentlichte Interpretationen des IFRS Interpretations Committee (vormals: IFRIC) an, die zum 31. Dezember 2019 in Kraft getreten sind, von der EU übernommen wurden und von der Gruppe anwendbar sind. Der Begriff IFRS umfasst auch alle geltenden IAS. Die Interpretationen des IFRS IC, vormals das SIC, wurden angewendet.

Für die folgenden neuen oder geänderten Standards und Interpretationen, die verpflichtend erst in späteren Geschäftsjahren anzuwenden sind, plant der Konzern keine frühzeitige Anwendung. Soweit nicht anders angegeben, werden die Auswirkungen auf den Konzernabschluss derzeit geprüft.

a) EU Endorsement ist bereits erfolgt

Änderungen an IAS 1 und IAS 8 - Definition von Wesentlichkeit

Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen an IAS 1 Darstellung des Abschlusses und IAS 8 Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden, Änderungen von Schätzungen und Fehler. Ziel der Änderungen war die Vereinheitlichung der Definition des Begriffs der "Wesentlichkeit" in allen Standards und Präzisierung bestimmter Aspekte der Definition. Gemäß der neuen Definition sind Informationen wesentlich, wenn nach vernünftigem Ermessen zu erwarten ist, dass ihre Auslassung, fehlerhafte Darstellung oder Verschleierung die Entscheidung der primären Adressaten von Abschlüssen für allgemeine Zwecke, die diese auf Grundlage eines solchen Abschlusses, der Finanzinformationen eines bestimmten Unternehmens bietet, treffen, beeinflussen können.

Der Konzern geht davon aus, dass die Änderungen der Definition der Wesentlichkeit keine signifikanten Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Änderungen der Verweise auf das Rahmenkonzept in den IFRS Standards

Zusammen mit dem überarbeiteten Rahmenkonzept für die Finanzberichterstattung, das mit Veröffentlichung am 29. März 2018 in Kraft getreten ist, hat das IASB auch Änderungen zu Verweisen auf das Rahmenkonzept in den IFRS-Standards veröffentlicht. Das Dokument enthält Änderungen an IFRS 2, IFRS 3, IFRS 6, IFRS 14, IAS 1, IAS 8, IAS 34, IAS 37, IAS 38, IFRIC 12, IFRIC 19, IFRIC 20, IFRIC 22 und SIC-32.

Nicht alle Änderungen aktualisieren jedoch diese Verlautbarungen in Bezug auf Verweise und Zitate aus dem Rahmenkonzept so, dass sie sich auf das überarbeitete Rahmenkonzept beziehen. Einige Verlautbarungen werden nur aktualisiert, um anzugeben, auf welche Version des Rahmenkonzepts sie sich beziehen (das vom IASB verabschiedete lASC-Rahmenkonzept, das lASC-Rahmenkonzept von 2010 oder das neu überarbeitete Rahmenkonzept von 2018) oder um darauf hinzuweisen, dass die Definitionen im Standard nicht mit den neuen Definitionen aktualisiert wurden, die im überarbeiteten Rahmenkonzept entwickelt wurden.

Die Änderungen, bei denen es sich tatsächlich um Aktualisierungen handelt, sind für Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen, wobei eine vorzeitige Anwendung zulässig ist.

Der Konzern geht davon aus, dass die Änderungen keine wesentlichen Auswirkungen auf den Konzernabschluss haben werden.

Änderungen an IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7: Interest Rate Benchmark Reform

Durch die Änderungen von IFRS 9, IAS 39 und IFRS 7 sollen Auswirkungen, die sich durch die Reform von Referenzzinssätzen (sog. IBOR-Reform) auf die Finanzberichterstattung ergeben, gemildert werden. Die Änderungen zielen darauf ab, dass bilanzielle Sicherungsbeziehungen (Hedge Accounting) trotz der mit der erwarteten Ablösung verschiedener Referenzzinssätze verbundenen Unsicherheiten fortbestehen bzw. weiterhin designiert werden können.

Die Änderungen sind verpflichtend anzuwenden für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2020 beginnen. Eine freiwillige vorzeitige Anwendung ist zulässig.

Der Konzern geht davon aus, dass sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

Änderungen an IAS 1 - Fristigkeit von Schulden

Das International Accounting Standards Board (IASB) hat am 23. Januar 2020 Änderungen an IAS 1 betreffend eine begrenzte Anpassung der Beurteilungskriterien für die Klassifizierung von Schulden als kurzfristig oder langfristig verabschiedet.

Die Änderungen in IAS 1 betreffen nur den Ausweis von Schulden in der Darstellung der finanziellen Lage, nicht jedoch den Betrag oder Zeitpunkt der Erfassung von Vermögenswerten, Schulden, Aufwendungen oder Erträge oder entsprechende Angaben.

Aufgrund der Änderungen wird vor allem erreicht, dass

die Klassifizierung als langfristige Schuld von den Rechten des Unternehmens zum Abschlussstichtag abhängt, die Erfüllung der Schuld um mindestens zwölf Monate nach Ende des Berichtszeitraums zu verschieben. Dieses Recht muss substanziell sein. Außerdem müssen etwaige Bedingungen für die Ausübung eines solchen Rechts am Abschlussstichtag erfüllt sein, anderenfalls handelt es sich um eine kurzfristige Schuld;

die tatsächliche Absicht des Managements, die Schuld innerhalb von zwölf Monaten nach dem Bilanzstichtag zu erfüllt, für die Klassifikation einer Schuld unerheblich ist und

sich die Erfüllung auf die Übertragung von Barmitteln, Eigenkapitaltiteln oder sonstigen Vermögenswerten oder Leistungen an die Gegenpartei bezieht.

Die Änderungen sind ab dem 1. Januar 2022 anzuwenden. Eine vorzeitige Anwendung der Änderungen ist zulässig, setzt jedoch ein EU-Endorsement voraus.

Der Konzern geht davon aus, dass sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

b) EU Endorsement ist noch ausstehend

IFRS 17 Versicherungsverträge

Im Mai 2017 veröffentlichte des IASB IFRS 17 Versicherungsverträge, einen umfassenden neuen Rechnungslegungsstandard, der Grundsätze für Ansatz, Bewertung, Darstellung und Angabepflichten in Bezug auf Versicherungsverträge enthält. Mit seinem Inkrafttreten ersetzt IFRS 17 den 2005 veröffentlichten IFRS 4 Versicherungsverträge. IFRS 17 ist unabhängig von der Art des auflegenden Unternehmens auf alle Arten von Versicherungsverträgen (d.h. Lebensversicherungen, Sachversicherungen, Direktversicherungen und Rückversicherungen und auf bestimmte Garantien und Finanzinstrumente mit ermessensabhängiger Überschussbeteiligung anzuwenden. Hinsichtlich des Anwendungszeitpunkts gelten einzelne Ausnahmeregelungen. Das übergeordnete Ziel von IFRS 17 ist es, ein für die Versicherer nützlicheres und einheitlicheres Bilanzierungsmodell zu schaffen. Im Gegensatz zu den Regelungen von IFRS 4, die weitgehend Bestandsschutz für frühere lokale Bilanzierungsvorschriften gewähren, stellt IFRS 17 ein umfassendes Modell für Versicherungsverträge dar, das alle relevanten Aspekte der Bilanzierung abbildet. Den Kern des IFRS 17 bildet das allgemeine Modell, ergänzt durch

pezifische Variante für Verträge mit direkter Überschussbeteiligung (variable fee approach: Ansatz der variablen Vergütung) und

ein vereinfachtes Modell (premium allocation approach: Ansatz der Prämienallokation), in der Regel für kurzfristige Verträge.

IFRS 17 ist erstmals auf Geschäftsjahre anzuwenden, die am oder nach dem 1. Januar 2021 beginnen. Vergleichsinformationen sind zwingend anzugeben. Eine vorzeitige Anwendung ist zulässig, sofern das Unternehmen bereits IFRS 9 und IFRS 15 anwendet oder zum gleichen Zeitpunkt wie IFRS 17 erstmals anwendet.

IFRS 17 findet auf den Konzern keine Anwendung.

Änderungen an IFRS 3: Definition eines Geschäftsbetriebs

Im Oktober 2018 veröffentlichte das IASB Änderungen der Definition eines Geschäftsbetriebs in IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse, die Unternehmen die Entscheidung, ob eine erworbene Gruppe von Aktivitäten und Vermögenswerten einen Geschäftsbetrieb darstellt, erleichtern sollen. Die Änderungen stellen folgendes klar: Präzisierung der Mindestanforderungen an einen Geschäftsbetriebs; Wegfall der Notwendigkeit zur Beurteilung der Fähigkeit eines Marktteilnehmers, fehlende Elemente zu ersetzen, um das Erworbene als Geschäftsbetrieb zu betreiben; Bereitstellung von Leitlinien, die Unternehmen bei der Beurteilung, ob ein erworbene Geschäftsprozess substanziell ist, unterstützen sollen; engere Definition der erbrachten Leistungen und Einführung eines optionalen vereinfachten Tests auf Konzentration des beizulegenden Zeitwerts in einem Vermögenswert. Neben den Änderungen wurden neue erläuternde Beispiele vorgelegt.

Da die Änderungen prospektiv auf Transaktionen oder andere Ereignisse anzuwenden sind, die am oder nach dem Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der Änderungen stattfinden, werden sich für den Konzern zum Übergangszeitpunkt keine Auswirkungen ergeben.

Der Konzern geht davon aus, dass sich keine Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergeben.

7. Geschäftssegmente

7.1 Grundlagen über die Segmentierung

Zum Zwecke der Unternehmenssteuerung ist der Konzern nach geografischen Regionen in Geschäftseinheiten organisiert und verfügt über die folgenden vier berichtspflichtigen Segmente:

Deutschland/Österreich/Schweiz (D/A/CH)

Italien

Russland

Vereinigte Arabische Emirate/Saudi-Arabien (VAE/SA)

Die in den Segmenten vertriebenen Produkte und Dienstleistungen, die die Grundlage für die jeweiligen Segmentumsatzerlöse darstellen, betreffen im Wesentlichen den Verkauf von Waren in den Bereichen Schmuck, Kosmetik und Wellness, Mode, Home und Haushalt.

Zur Bildung der vorstehenden berichtspflichtigen Geschäftssegmente wurden keine Geschäftssegmente zusammengefasst.

Für jede geographische Region prüft die Geschäftsführung des Konzerns die internen Managementberichte auf einer monatlichen Basis. Die Steuerung der operativen Tätigkeiten orientiert sich an den jeweiligen Umsatzerlösen und bereinigtem EBITDA dieser vier Geschäftssegmente. Das bereinigte EBITDA ist das Ergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibungen und nicht operativen Ergebniseffekten. Die nicht operativen Ergebniseffekte umfassen (i) Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen, (ii) Aufwendungen für Transaktionskosten, (iii) Aufwendungen für Legal, Compliance und Reorganisation. (iv) Aufwendungen für Internationalisierung und Expansion, (v) Aufwendungen für Abfindungen, (vi) Aufwendungen / Erträge aus Fremdwährungsumrechnung und (vii) Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Fremdwährungsderivaten.

Die Verrechnungspreise zwischen den Segmenten werden zu unter Fremden marktüblichen Bedingungen festgelegt.

Das Segment "Italien" beinhaltet den Zeitraum 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2019, da die Geschäftseinheit "HSE24 S.p.A." zum 5. Juli 2019 verkauft wurde.

Mit Beschluss vom 22. März 2019 wurde die Entscheidung getroffen, das Segment "Vereinigte Arabische Emirate/Saudi-Arabien (VAE/SA) aus strategischen Gründen wieder zu schließen. Der Sendebetrieb wurde eingestellt und die Gesellschaften wurden im Geschäftsjahr 2019 abgewickelt.

7.2 Informationen über die berichtspflichtigen Segmente

Informationen bezüglich der Ergebnisse jedes berichtspflichtigen Segments sind nachstehend aufgeführt. Das bereinigte EBITDA eines Segments wird zur Bewertung der Ertragskraft verwendet, da die Geschäftsführung der Auffassung ist, dass dieser die relevanteste Information bei der Beurteilung bestimmter Ergebnisse im Verhältnis zu anderen Unternehmen darstellt, die in diesen Branchen tätig sind.

Transaktionen mit anderen Segmenten werden für Konsolidierungszwecke eliminiert und sind in der Spalte "Anpassungen" zusammengefasst. Andere vorgenommene Anpassungen werden in der Überleitungsrechnung im Einzelnen dargestellt (siehe Textziffer 7.3).

2019
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche * Konzern
Erlöse mit externen Kunden 657.773 117.141 774.914 - - 774.914
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 8.237 - 8.237 -8.237 - -
Segmentumsatzerlöse 666.010 117.141 783.152 -8.237 - 774.914
Bruttogewinn 349.209 62.257 411.466 -319 - 411.146
Bereinigtes EBITDA 117.068 12.715 129.783 -329 - 129.454
Segmentvermögenswerte 813.725 59.960 873.684 -33.401 - 840.284
Langfristige Vermögenswerte 1 605.320 5.611 610.930 - - 610.930
Segmentinvestitionen 20.186 1.523 21.709 - - 21.709
Segmentschulden 673.437 15.194 688.631 -14.948 - 673.683
2018
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche * Konzern
Erlöse mit externen Kunden 662.333 113.924 776.257 - - 776.257
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 18.137 34 18.171 -18.171 - -
Segmentumsatzerlöse 680.471 113.958 794.429 -18.171 - 776.257
Bruttogewinn 342.175 66.008 408.183 -4.996 - 403.186
Bereinigtes EBITDA 87.233 17.692 104.926 -398 - 104.527
Segmentvermögenswerte 933.560 50.369 983.929 -149.573 27.633 861.989
Langfristige Vermögenswerte 1 605.666 3.075 608.741 -10.086 9.029 617.760
Segmentinvestitionen 17.221 2.030 19.251 0 7.302 26.554
Segmentschulden 646.491 13.477 659.968 -27.648 42.726 675.045
2017
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche * Konzern
Erlöse mit externen Kunden 658.008 109.947 767.955 - - 767.955
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 16.783 43 16.826 -16.826 - -
Segmentumsatzerlöse 674.791 109.990 784.781 -16.826 - 767.955
Bruttogewinn 355.859 63.783 419.642 -835 - 418.807
Bereinigtes EBITDA 114.043 18.745 132.789 -101 - 132.688
Segmentvermögenswerte 966.781 42.141 1.008.922 -120.904 20.585 908.603
Langfristige Vermögenswerte 1 623.047 2.973 626.020 2.049 4.168 632.238
Segmentinvestitionen 15.729 954 16.683 -2 768 17.450
Segmentschulden 708.084 8.280 716.364 -13.337 19.168 722.195

1 Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten die Geschäfts- oder Firmenwerte, sonstige immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte (IFRS 8.33b).
* Die aufgegegbenen Geschäftsbereiche werden für die Abstimmung der Bilanzwerte angegeben. Die aufgegebenen Geschäftsbereiche sind bereits in den GuV-Werten nicht enthalten.

7.3 Überleitungsrechnung des bereinigten EBITDAs der berichtspflichtigen Segmente zu den Konzernwerten

(in TEUR) 2019 2018 2017
Bereinigtes EBITDA der fortzuführenden Segmente 129.781 104.924 132.787
Transaktionen mit anderen Segmenten -329 -398 -101
Bereinigtes EBITDA der fortzuführenden Geschäftsbereichen 129.454 104.527 132.688
Management Anpassungen -25.890 -12.833 -20.859
davon anteilsbasierte Vergütung 3.699 -6.792 -12.257
davon Transaktionskosten -1.998 -4.930 -2.512
davon Legal, Compliance und Reorganisation -21.493 -3.122 -2.154
davon Abfindungen -7.104 -1.207 -1.766
davon Aufwendungen / Erträge aus Fremdwährungsumrechnung 1.713 2.556 -1.193
davon Aufwendungen / Erträge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Fremdwährungsderivaten -708 661 -976
Abschreibungen -47.691 -39.574 -34.850
Betriebsergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen 55.872 52.120 76.979

Die angepassten Aufwendungen für die "anteilsbasierte Vergütung" beziehen sich auf den beizulegenden Zeitwert der virtuellen Anteilsrechte, welche im Rahmen des Erwerbs aller Anteile an Quazila Holdings Limited in 2012 an das Senior Management und eine weitere natürliche Person ausgegeben wurden, um die Interessen des Managements und der Shareholder auszurichten und Leistungen zu vergüten.

Die unter "Transaktionskosten" zusammengefassten Anpassungen beziehen sich auf Finanzierungskosten und umfassen insbesondere Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Senior Facility Agreement. Des Weiteren ergeben sich Anpassung aus Konditionsveränderungen und Vertragsabschlussgebühren, Kreditprüfungsbeiträge sowie Beratungskosten und Bankgebühren für Dienstleistungen im operativen Bereich und den Bereichen Finanzen und Steuern.

Die Anpassungen über "Legal, Compliance und Reorganisation" berücksichtigt sowohl Aufwendungen als auch Erträge im Rahmen von Zoll- und Rechtsstreitigkeiten, Betriebsprüfungen, Beratungs- und Rechtskosten im Rahmen der General Data Protection Regulation (GDPR) Konformität und Compliance Projekten im Zusammenhang mit Klassifizierung von Fremdpersonal sowie Aufwendungen im Zuge von Prozessoptimierungen und Restrukturierungen der rechtlichen Einheiten.

Die Anpassungen unter "Internationalisierung und Expansion" umfassen Aufwendungen im Zusammenhang mit der Evaluierung und den Aktivitäten internationaler Markteintritte und Marktaustritte. Diese beinhalten Marktstudien zur Evaluierung eines möglichen Markteintritts, einschließlich Marketing-Beratung und Strategieanalyse, Kosten für Rechtsanwälte, Reisekosten, Schließungskosten und sonstige Aufwendungen wie beispielsweise Mieten, IT-Infrastruktur und Wartungskosten von Equipment.

Zudem erfolgt eine Anpassung des EBITDA über "Abfindungen" im Rahmen von Restrukturierungsmaßnahmen und Reorganisation innerhalb der Gruppe.

Der Posten "Aufwendungen / Erträge aus Fremdwährungsumrechnung" umfasst Anpassungen durch Gewinne und Verluste aus der Veränderung des Wechselkurses zwischen dem Zeitpunkt der Rechnungsstellung und des Zahlungsverkehrs.

"Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Fremdwährungsderivaten" beziehen sich auf Gewinne und Verluste aus der Änderung des beizulegenden Zeitwertes von Devisenterminkontrakten.

8. Erläuterungen zur Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung

8.1 Umsatzerlöse

Die Umsatzerlöse gliedern sich wie folgt:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Erlöse aus Verträgen mit Kunden 774.914 776.257 -
Umsatzerlöse aus dem Verkauf von Gütern - - 766.808
Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen - - 1.147
Gesamt Umsatzerlöse 774.914 776.257 767.955

Die Umsätze werden in den Bereichen Mode, Kosmetik und Wellness, Haushalt, Schmuck und Home & Living getätigt.

(in TEUR) 2019 2018 2017
Mode 278.580 273.693 257.340
Kosmetik und Wellness 220.143 217.020 202.375
Haushalt 110.413 121.442 137.768
Schmuck 107.744 100.504 104.481
Home & Living 58.033 63.599 65.991
Gesamt Erlöse aus Verträgen mit Kunden 774.914 776.257 767.955

Die nachfolgende Tabelle enthält die Überleitung der Erlöse aus Verträgen mit Kunden auf die in der Segmentberichterstattung ausgewiesenen Beträge (Textziffer 7).

2019
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Erlöse mit externen Kunden 657.773 117.141 774.914 - 774.914
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 8.237 - 8.237 -8.237 -
Segmentumsatzerlöse 666.010 117.141 783.152 -8.237 774.914
2018
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Erlöse mit externen Kunden 662.333 113.924 776.257 - 776.257
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 18.137 34 18.171 -18.171 -
Segmentumsatzerlöse 680.471 113.958 794.429 -18.171 776.257
2017
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Erlöse mit externen Kunden 658.008 109.947 767.955 - 767.955
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 16.783 43 16.826 -16.826 -
Segmentumsatzerlöse 674.791 109.990 784.781 -16.826 767.955

8.2 Umsatzkosten

Die Umsatzkosten beziehen sich auf den im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen verbundenen Wareneinsatz.

8.3 Sonstige betriebliche Erträge

(in TEUR) 2019 2018 2017
Erträge aus Fremdwährungsumrechnung 2.447 5.172 2.161
Erträge aus Mahngebühren 249 253 222
Erträge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Fremdwährungsderivaten 29 714 87
Erträge in Bezug auf anteilsbasierte Vergütung 3.699 - -
Übrige betriebliche Erträge 350 1.344 141
Gesamt Sonstige betriebliche Erträge 6.774 7.482 2.610

Weitere Details zu den Erträgen in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen sind in Textziffer 9.16 erläutert.

Die Erträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten beziehen sich auf Devisenterminkontrakte, welche die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen.

Der Anstieg der Erträge aus Fremdwährungsumrechnung resultiert im Wesentlichen aus USD- sowie RUB/EUR-Geschäftsvorfällen.

8.4 Vertriebskosten

Vertriebskosten entstehen im Zusammenhang mit den Aktivitäten der Gruppe im Hinblick auf Vertrieb, Präsentation und Marketing der Produkte.

Die Vertriebskosten sind in folgende Kategorien aufgeteilt:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Variable Kosten 138.745 144.440 133.099
Personalaufwand 50.438 46.054 45.387
Marketing und Vertrieb 32.058 32.218 28.842
Abschreibungen 31.700 28.995 25.705
Davon immaterielle Vermögenswerte 28.589 27.142 24.052
Davon materielle Vermögenswerte 3.111 1.853 1.653
Produktion und Sendung 11.187 13.623 12.974
Einkauf und Planung 1.980 1.848 1.513
Betriebskosten 862 1.351 1.300
Gesamt Vertriebskosten 266.971 268.529 248.820

Die variablen Kosten in Bezug auf die Vertriebskosten umfassen Leistungen für den Vertrieb TEUR 10.529 (2018: TEUR 11.132, 2017: TEUR 11.207) und Call-Center Gebühren TEUR 21.172 (2018: TEUR 23.666; 2017: TEUR 22.042), Logistikkosten TEUR 92.172 (2018: TEUR 94.030; 2017: TEUR 84.374), Provisionsaufwendungen für Marken sowie Kosten der Kreditprüfung TEUR 14.872 (2018: TEUR 15.612; 2017: TEUR 15.476).

Die auf die Vertriebskosten bezogenen Abschreibungen umfassen im Wesentlichen die Abschreibungen auf den Kundenstamm TEUR 19.812 (2018: TEUR 19.812; 2017: TEUR 19.812) sowie übrige immaterielle Vermögenswerte TEUR 8.777 (2018: TEUR 7.330; 2017: TEUR 4.240).

8.5 Verwaltungskosten

Verwaltungskosten sind Aufwendungen, die nicht unmittelbar den Kosten der zur Erzielung der Umsatzerlöse erbrachten Leistungen oder den Vertriebskosten zuzurechnen sind. Die Verwaltungskosten setzen sich wie folgt zusammen:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Allgemeine Verwaltungskosten 38.178 47.900 37.767
Personalaufwand 33.953 22.389 23.183
Abschreibungen 17.364 9.091 8.337
Davon immaterielle Vermögenswerte 1.041 1.553 1.836
Davon materielle Vermögenswerte 16.323 7.537 6.501
Gesamt Verwaltungskosten 89.495 79.379 69.288

Die allgemeinen Verwaltungskosten beinhalten Kosten für die zentralen Bereiche IT, Facility Management, Finanzen und Controlling, Human Resources, Recht und Compliance sowie Unternehmenskommunikation.

8.6 Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Aufwand in Bezug auf anteilsbasierte Vergütung - 6.792 12.257
Wertberichtigungen und Ausbuchungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - - 9.542
Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung 720 2.663 3.321
Aufwendungen aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Fremdwährungsderivaten 737 53 1.063
Verlust aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten 139 20 147
Gesamt Sonstige betriebliche Aufwendungen 1.597 9.528 26.330

Weitere Details zu den Aufwendungen in Bezug auf anteilsbasierte Vergütung sind in Textziffer 9.16 erläutert.

Der Rückgang bei den Kursverlusten resultiert im Wesentlichen aus USD - sowie aus RUB/EUR - Geschäftsvorfällen.

Verluste aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten (TEUR 737; 2018: TEUR 53; 2017: TEUR 1.063) beziehen sich auf Fremdwährungsderivate bzgl. des USD, welche die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllen.

Der Verlust aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten beträgt in 2019 insgesamt TEUR 139 (2018: TEUR 162; 2017: TEUR 147). Im Geschäftsjahr 2018 ist in Höhe von TEUR 142 der Verlust aus dem Abgang von langfristigen Vermögenswerten in den Vertriebskosten ausgewiesen.

Die Wertberichtigungen und Ausbuchungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gem. IFRS 9 werden nicht mehr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesen, sondern als eigenständiger Posten in der Gewinn - und Verlustrechnung. Der Aufwand aus der Ausbuchung von Versandspesen im Zusammenhang mit Rückgaben ist gem. IFRS 15 bei der Bestimmung des Transaktionspreises zu berücksichtigen. Ab dem Geschäftsjahr 2018 erfolgt die Berücksichtigung nicht mehr unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sondern mindernd bei den Erlösen aus Verträgen mit Kunden.

8.7 Ergebnis aus assoziierten Unternehmen

Der Konzern hält einen Anteil in Höhe von 20% an der TV Shopping Media LLC, Moskau. Es handelt sich dabei um ein Medienunternehmen, welches als Holdinggesellschaft die Anteile an der Shopping Live LLC, Moskau verwaltet. Die Shopping Live LLC wiederum besitzt eine Sendelizenz, welche über einen Servicevertrag der Direct Trade LLC zur Verfügung gestellt wird. Der Konzern bilanziert seinen Anteil an der TV Shopping Media LLC im Konzernabschluss nach der Equity-Methode. Der Buchwert betrug zum 31. Dezember 2019 TEUR 54 (2018: TEUR 26; 2017: TEUR 16). Die TV Shopping Media LLC erzielte für das Geschäftsjahr 2019 ein Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen in Höhe von TEUR 145 (2018: TEUR 46; 2017: TEUR - 15). Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen beinhaltet den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der TV Shopping Media LLC für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 29 (2018: TEUR 9; 2017. TEUR -3).

Das assoziierte Unternehmen hatte zum 31. Dezember 2019 bzw. 2018 bzw. 2017 keine Eventualverbindlichkeiten oder Kapitalverpflichtungen.

8.8 Finanzaufwendungen

(in TEUR) 2019 2018 2017
Kreditzinsen 19.298 18.601 22.723
Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten 3.845 2.549 2.865
Sonstiger Zinsaufwand 2.373 321 295
Summe Finanzaufwendungen 25.517 21.471 25.883

Die Kreditzinsen stellen die Zinsen für die Bankkredite in Höhe von TEUR 19.286 (2018: TEUR 18.601; 2017: TEUR 21.451) dar. Im Geschäftsjahr 2017 waren Zinsaufwendungen für Zinsderivate (TEUR 1.272) unter den Kreditzinsen ausgewiesen. In den Kreditzinsen sind in Höhe von TEUR 1.653 (2018: TEUR 3.188; 2017: TEUR 2.897) Zinsaufwendungen enthalten, die unter Zugrundelegung der Effektivzinsmethode ermittelt wurden.

8.9 Finanzerträge

(in TEUR) 2019 2018 2017
Erträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerten - - 1.258
Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen 1.114 1.632 -
Zinserträge 299 232 196
Summe Finanzerträge 1.414 1.864 1.454

Die Erträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten finanziellen Vermögenswerten des Geschäftsjahres 2017 beziehen sich auf Zinssicherungskontrakte, welche die Kriterien für die Bilanzierung von Sicherungsbeziehungen nicht erfüllten.

Die Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen werden nach IFRS 15 ab dem Geschäftsjahr 2018 unter den Finanzerträgen erfasst.

8.10 Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer

(in TEUR) 2019 2018 2017
Löhne und Gehälter 63.958 57.414 58.819
Soziale Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung 17.456 11.027 10.368
Aufwendungen für Leistungen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses 7.082 1.220 1.545
Summe der Aufwendungen für Leistungen an Arbeitnehmer 88.495 69.661 70.732

In den Sozialen Abgaben und Aufwendungen für Unterstützung enthalten sind Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung in Höhe von TEUR 4.052 (2018: TEUR 4.341; 2017: TEUR 3.906), davon in Höhe von TEUR 114 (2018: TEUR 114; 2017: TEUR 104) für Personen in Schlüsselpositionen.

Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt der fortzuführenden Geschäftsbereiche 2019 2018 2017
Leitende Angestellte 173 168 100
Nicht leitende Angestellte 1.117 1.110 1.036
Gesamt 1.290 1.278 1.136

Am Bilanzstichtag waren im Konzern 1.191 Mitarbeiter (2018: 1.310; 2017: 1.208) beschäftigt.

8.11 Forschungs- und Entwicklungsausgaben

Die während des Geschäftsjahres in der Gewinn- und Verlustrechnung als Aufwand erfassten Forschungs- und Entwicklungsausgaben belaufen sich auf TEUR 4.638 (2018: TEUR 4.942; 2017: TEUR 1.194). Forschungsausgaben und nicht aktivierungsfähige Entwicklungsausgaben werden im Gewinn oder Verlust erfasst, wenn sie anfallen und werden in den Vertriebs- und Verwaltungskosten ausgewiesen.

8.12 Ertragsteuern

Die wesentlichen Bestandteile des Ertragsteueraufwands für der Geschäftsjahre 2019, 2018 und 2017 setzen sich wie folgt zusammen:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Tatsächliche Ertragsteuern      
Laufender Steueraufwand 16.604 16.560 21.760
Latente Ertragsteuern -4.105 -7.928 -8.357
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener 12.499 8.632 13.403

Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung:

Der Ertragsteueraufwand beinhaltet sämtliche in- und ausländische Steuern ermittelt auf Grundlage des zu versteuernden Ergebnisses des jeweiligen Geschäftsjahres. Im Ertragsteueraufwand des Geschäftsjahres 2019 ist kein Aufwand für frühere Geschäftsjahre (2018: Aufwand TEUR 504; 2017: Ertrag TEUR 6) enthalten.

Es besteht eine gewerbe- und körperschaftsteuerliche Organschaft mit der HSE24 Trading GmbH, der HSE24 Finance & Service GmbH, der HSE24 Beteiligungs GmbH und der Home Shopping Europe GmbH als Organgesellschaften und der HSE24 Multichannel GmbH als Organträgerin.

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden anhand der Steuersätze bemessen, deren Gültigkeit für die Periode, in der der Vermögenswert oder die Schuld erfüllt wird, erwartet wird.

Bei den inländischen Gesellschaften wurde zum 31. Dezember 2019 für die Berechnung der latenten Steuern ein Körperschaftsteuersatz von 15,0% angewandt. Weiterhin berücksichtigt wurden ein Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Körperschaftsteuer sowie ein durchschnittlicher Gewerbesteuersatz in Höhe von 11,55%. Unter Berücksichtigung des Solidaritätszuschlags und der Gewerbesteuer ergibt sich für die Berechnung der latenten Steuern bei den inländischen Gesellschaften somit ein Gesamtsteuersatz von 27,38%.

Bei der ausländischen Gesellschaft wird zur Berechnung der latenten Steuern der landesspezifische Steuersatz von 20% zugrunde gelegt.

Die Berechnung des erwarteten Ertragsteueraufwands basiert auf der Anwendung des inländischen Steuersatzes von 27,38% und dem Ergebnis vor Steuern. Der Unterschied zwischen erwartetem und tatsächlichem Steueraufwand ist wie folgt überzuleiten:

2019 2018 2017
Periodenergebnis vor Steuern 31.798 32.522 52.547
Erwarteter Ertragsteueraufwand auf der Grundlage des in Deutschland gültigen Steuersatzes in Höhe von 27,38% 8.706 8.904 14.387
Abweichungen zu lokalem Steuersatz -405 -1.405 -1.383
Steuerlich nicht zu berücksichtigende Aufwendungen 5.913 4.584 5.198
Minderung tatsächlicher Ertragsteuern aufgrund bisher unberücksichtigter steuerlicher Verluste - - -2.968
Latenter Steuerertrag aus bisher nicht berücksichtigten Zinsvortrag - -3.489 -2.721
Sonstige Effekte -1.716 38 890
Tatsächlicher Ertragsteueraufwand (effektiver Steuersatz: 39,3% 31.12.2018: 26,5% ; 31.12.2017: 25,5% ) 12.499 8.632 13.403
In der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesener Ertragsteueraufwand 12.499 8.632 13.403

Die Erhöhung der "Steuerlich nicht zu berücksichtigenden Aufwendungen" ist im Wesentlichen auf höhere im Inland nicht abzugsfähige Aufwendungen zurückzuführen.

Die latenten Ertragsteuern setzen sich wie folgt zusammen:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Immaterielle Vermögenswerte -66.152 -70.985 -76.192
Sachanlagen -12.135 -6.539 -7.022
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 836 360 547
Vorräte 572 975 437
Finanzielle Vermögenswerte -473 -1.110 -1.903
Sonstige Aktiva 47 -10 -109
Verbindlichkeiten 13.216 7.033 8.361
Rückstellungen - - 8
Zinsvortrag 2.990 4.919 2.721
Latente Steueranspruch/(-schuld), netto -61.100 -65.357 -73.153
In der Bilanz wie folgt ausgewiesen      
Latente Steueransprüche 1.549 868 965
Latente Steuerschulden -62.649 -66.226 -74.118
Latente Steuerschuld, netto -61.100 -65.358 -73.153

Überleitung der latenten Steuerschulden, netto

(in TEUR) 2019 2018 2017
Stand 1. Januar -65.358 -73.153 -81.447
In der Berichtsperiode aufwandswirksam erfasster Steueraufwand / -ertrag 4.105 7.928 8.357
Effekte aus Fremdwährungsumrechnung 153 -133 -63
Stand 31. Dezember -61.100 -65.358 -73.153

Latente Steueransprüche und latente Steuerschulden werden miteinander verrechnet, wenn der Konzern einen einklagbaren Anspruch zur Aufrechnung der tatsächlichen Steuererstattungsansprüche gegen tatsächliche Steuerschulden hat und diese sich auf Ertragsteuern des gleichen Steuersubjekts beziehen, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Die ausgewiesenen latenten Steuerschulden beziehen sich auf Ertragsteuern der HSE24 Multichannel GmbH, die von der gleichen Steuerbehörde erhoben werden.

Ausschlaggebend für die Beurteilung der Werthaltigkeit der aktiven latenten Steuern sind unternehmensinterne Einschätzungen über die Ertragssituation der jeweiligen Konzerngesellschaft. Dabei werden unter anderem die geplanten Ergebnisse aus der operativen Geschäftstätigkeit miteinbezogen. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die Vorteile aus aktiven latenten Steuern realisiert werden können.

Der Konzern verfügt darüber hinaus über Zinsvorträge in Höhe von 21.591 TEUR (2018: TEUR 29.331; 2017: TEUR 34.747). Auf diesen Zinsvortrag wurde zum Stichtag in Höhe von 2.990 TEUR (2018: TEUR 4.919; 2017: 2.721) eine aktive latente Steuer gebildet. Das Unternehmen geht davon aus, dass es wahrscheinlich ist, dass ein künftig zu versteuerndes Ergebnis zur Verfügung steht, gegen das die aktivierten Zinsvorträge genutzt werden können.

Ertragsteuerforderungen

Zum 31. Dezember 2019 bestehen Ertragsteuerforderungen in Höhe von TEUR 3.949 (2018: TEUR 4.258; 2017: TEUR 353) und Ertragsteuerschulden von TEUR 2.584 (2018: TEUR 4.947; 2017: TEUR 5.856). Die Ertragsteuerforderungen stellen Forderungen aus laufenden Ertragsteuern das Geschäftsjahr 2019 dar. Die Ertragsteuerschulden betreffen Verpflichtungen aus laufenden Ertragsteuern abgelaufener Geschäftsjahre gegenüber anderen Steuerbehörden.

9. Erläuterungen zur Konzernbilanz

9.1 Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente

Der Bestand an Zahlungsmitteln und Zahlungsmitteläquivalenten setzt sich zum Bilanzstichtag sowie für Zwecke der Kapitalflussrechnung wie folgt zusammen:

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Kassenbestand 29 175 40
Guthaben bei Kreditinstituten 54.654 17.356 58.541
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente in der Bilanz 54.682 17.530 58.580
In der Kapitalflussrechnung dargestellte Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 54.682 17.530 58.580

Guthaben bei Kreditinstituten werden mit variablen Zinssätzen für täglich kündbare Guthaben verzinst. Der beizulegende Zeitwert der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalenten beträgt TEUR 54.682 (2018: 17.530; 2017: TEUR 58.580).

Der Konzern hat zum 31. Dezember 2019 eine frei verfügbare Kreditlinie in Höhe von TEUR 23.793 (2018: TEUR 21.453, 2017: TEUR 22.571), für welche eine Bereitstellungsprovision von 1,6% (2018: 1,3%; 2017: 1,3%) anfällt. Die Kreditlinie ist zum 31. Dezember 2019 nicht in Anspruch genommen.

Die Guthaben bei Kreditinstituten sind in Höhe von TEUR 49.845 (2018: TEUR 12.718; 2017: TEUR 41.798) im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag verpfändet.

9.2 Vertragssalden

Die Vertragssalden weisen zum 31. Dezember 2019 folgende Werte auf:

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen aus Verträgen mit Kunden 63.681 70.981 64.806
Vertragsverbindlichkeiten 1.851 1.638 -

Die Forderungen aus Verträgen mit Kunden werden ohne debitorische Kreditoren sowie Forderungen gegenüber Lieferanten und aus Abverkäufen (2019: TEUR 3.770; 2018: TEUR 7.081; 2017: TEUR 4.856) ausgewiesen. Die Vertragsverbindlichkeit beinhaltet erhaltene Anzahlungen von Kunden (2019: TEUR 191; 2018: TEUR 133) sowie abgegrenzte noch nicht realisierte Zinserträge aus Ratenzahlungsgeschäften (2019: TEUR 1.660; 2018: TEUR 1.505).

Zu Ausführungen im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 wird auf die Textziffer 9.13 verwiesen.

9.3 Vermögenswerte aus Rückgaberechten und Rückerstattungsverbindlichkeiten

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Vermögenswerte aus Rückgaberechten 5.778 5.252 -
Rückerstattungsverbindlichkeiten 5.089 4.823 -

In Bezug auf Vermögenwerte und Verbindlichkeiten, die aus Rückgaberechten entstehen, wird auf Textziffer 3.7, Textziffer 4 und Textziffer 5 verwiesen.

9.4 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögenswerte

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen setzen sich zum Bilanzstichtag wie folgt zusammen:

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Forderungen aus Verträgen mit Kunden 63.681 70.981 64.806
Andere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 3.770 7.081 4.856
Gesamt Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 67.451 78.063 69.661
Davon kurzfristig 62.043 73.826 65.783
Davon langfristig 5.408 4.237 3.879

Zu Konditionen von Forderungen gegen nahestehenden Unternehmen und Personen wird auf Textziffer 11 verwiesen.

Nachfolgend wird die Veränderung der Wertberichtigung für erwartete Ausfallverluste aus Forderungen aus Verträgen mit Kunden sowie aus Sonstigen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen für das Geschäftsjahr 2019 und 2018 aufgezeigt:

Forderungen aus Verträgen mit Kunden

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018
Stand 1. Januar 1.382 1.561
Wertberichtigung für erwartete Ausfallverluste 72 162
Abschreibung -493 -341
Stand 31. Dezember 962 1.382

Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018
Stand 1. Januar 1.218 985
Wertberichtigung für erwartete Ausfallverluste 97 314
Abschreibung -480 -82
Stand 31. Dezember 836 1.218

Für die weiteren finanziellen Vermögenswerte wurde aufgrund von Unwesentlichkeit keine Wertberichtigung berücksichtigt. Für weitere Informationen siehe Textziffer 3.15, Textziffer 4 sowie Textziffer 5.

Die Entwicklung der Wertberichtigung bezüglich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen während des Geschäftsjahres 2017 stellt sich wie folgt dar:

(in TEUR) Einzelwertberichtigungen Pauschale Wertberichtigung Gesamt
Stand am 31. Dezember 2016 797 2.712 3.509
Verbrauch - - -
Auflösungen -190 -1.209 -1.398
Zuführung 157 279 436
Stand am 31. Dezember 2017 764 1.782 2.546

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten sind zum 31. Dezember 2019 in Höhe von TEUR 64.382 (2018: TEUR 69.443; 2017: TEUR 61.187) im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag abgetreten.

Zum Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf die Textziffer 13.4 verwiesen.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Gesamt 2.430 2.142 5.412
Davon kurzfristig 2.430 2.142 5.412
Davon langfristig - - -

Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Vermögenswerte betreffen im Wesentlichen sonstige Forderungen TEUR 557 (2018: TEUR 268; 2017: TEUR 3.445), Devisenterminkontrakte TEUR 15 (2018: TEUR 403; 201: TEUR 39) sowie sonstige Anzahlungen TEUR 1.275 (2018: TEUR 1.149; 2017: TEUR 1.129). Der Rückgang der sonstigen Forderungen im Geschäftsjahr 2018 ergibt sich aus reduzierten Lieferanten-Rabatten auf realisierte Absatzmengen.

Sonstige Vermögenswerte

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Gesamt - 175 165
Davon kurzfristig - 175 165
Davon langfristig - - -

Die in 2018 ausgewiesenen kurzfristigen Vermögenswerte betreffen Umsatzsteuerforderungen in Höhe von TEUR 175 (2017: TEUR 165).

9.5 Ertragsteuerforderungen

Die Ertragsteuerforderungen betreffen im Wesentlichen Forderungen gegenüber der deutschen Steuerbehörde und beliefen sich zum 31. Dezember 2019 auf TEUR 3.949 (2018: TEUR 4.258; 2017: TEUR 353).

9.6 Aktive Rechnungsabgrenzung

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Gesamt 3.352 3.365 2.890
Davon kurzfristig 3.255 3.236 2.601
Davon langfristig 97 129 289

Unter der aktiven Rechnungsabgrenzung sind im Wesentlichen die periodengerechte Aufteilung von Zahlungen aus Wartungsverträgen, Vorauszahlungen für Satelliten-Einspeisungsgebühren, Lizenz- sowie Mietvorauszahlungen ausgewiesen.

9.7 Immaterielle Vermögenswerte

Angaben zu den immateriellen Vermögenswerten sind der als Anlage zum Anhang beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.

Die immateriellen Vermögenswerte beinhalten Software-Entwicklungskosten, Lizenzen, Geschäfts- oder Firmenwert, Warenzeichen sowie einen durch Unternehmenszusammenschlüsse erworbenen Kundenstamm. Die Umbuchungen in Höhe von TEUR 5.365 von den immateriellen Vermögenswerten in Entwicklung betreffen die eigenen Entwicklungen (TEUR. 3.279) sowie gekaufte Software (TEUR 1.973) und entfallen im Wesentlichen auf die Software-Infrastruktur der Home Shopping Europe GmbH.

Wesentliche Entwicklungsprojekte zum 31. Dezember 2019 bestehen im Zusammenhang mit der Entwicklung einer neuen Shop-Plattform für D/A/CH, der Entwicklung eines zentralen Produkt-Management-Tools sowie der Entwicklung einer neuen Mobile App.

Die immateriellen Vermögenswerte sind in Höhe von TEUR 249.322 (2018: TEUR 270.470; 2017: TEUR 287.370) im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag sicherungsübereignet.

9.8 Sachanlagen und Nutzungsrechte

Angaben zu den Sachanlagen sind der als Anlage zum Anhang beigefügten Entwicklung des Anlagevermögens zu entnehmen.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen ohne Nutzungsrechte und Anzahlungen/Anlagen im Bau betragen TEUR 3.837 im Geschäftsjahr 2019 (2018: TEUR 12.051; 2017: TEUR 4.484) und entfallen im Wesentlichen auf Zugänge im Rahmen der Modernisierung der TV Produktionsstätten am Standort Ismaning, auf IT- Hardware und Videokonferenzsystemen.

Die Sachanlagen sind in Höhe von TEUR 27.627 (2018: TEUR 33.144; 2017: TEUR 36.442) im Zusammenhang mit einem Kreditvertrag sicherungsübereignet.

Anzahlungen/Anlagen im Bau

Zum 31. Dezember 2019 waren Ausgaben für Anzahlungen bzw. Anlagen im Bau in Höhe von TEUR 1.404 (2018: TEUR 1.800; 2017: TEUR 1.243) enthalten. Die Ausgaben beziehen sich im Wesentlichen auf Sachinvestitionen und werden nach der Fertigstellung unter "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung" erfasst.

Nutzungsrechte

Zum 31. Dezember 2019 werden unter den Sachanlagen Nutzungsrechte in Höhe von TEUR 45.969 ausgewiesen. Für weiter Informationen siehe unter Textziffer 12.1 und 12.2.

9.9 Wertminderungstest des Geschäfts- oder Firmenwerts und der immateriellen Vermögenswerte mit unbestimmter Nutzungsdauer

Die im Rahmen von Unternehmenszusammenschlüssen erworbenen Geschäfts- oder Firmenwerte sowie die Marke "HSE24" mit unbestimmter Nutzungsdauer wurden zur Überprüfung der Werthaltigkeit den folgenden beiden zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnet.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Home Shopping Europe GmbH"

Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Direct Trade LLC"

Die zahlungsmittelgenerierende Einheit "Home Shopping Europe GmbH" stimmt mit dem berichtspflichtigen Segment D/A/CH und "Direct Trade LLC" mit Russland überein.

Den zahlungsmittelgenerierenden Einheiten zugeordnete Buchwerte von Geschäfts- oder Firmenwerten sowie die Marke "HSE24":

Zahlungsmittelgenerierende Einheit Home Shopping Europe GmbH Direct Trade LLC Summe
2019 2019 2019
TEUR TEUR TEUR
Geschäfts- oder Firmenwerte 299.232 2.931 302.163
Marke "HSE24" 74.524 - 74.524
2018 2018 2018
TEUR TEUR TEUR
Geschäfts- oder Firmenwerte 299.232 2.820 302.053
Marke "HSE24" 74.524 - 74.524
2017 2017 2017
TEUR TEUR TEUR
Geschäfts- oder Firmenwerte 299.232 2.937 302.169
Marke "HSE24" 74.524 - 74.524

Der Konzern führte seine jährliche Prüfung auf Wertminderung, wie auch im Vorjahr, zum 31. Dezember 2019 durch. Die erzielbaren Beträge der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten werden auf Basis der Berechnung eines Nutzungswerts unter Verwendung von Cashflow-Prognosen ermittelt, die auf von der Geschäftsleitung für einen Zeitraum von fünf Jahren genehmigten Finanzplänen basieren.

Bei der Wertermittlung wird von einer unbestimmten Nutzungsdauer der Marke "HSE24" ausgegangen. Es gibt keine Hinweise auf eine Begrenzung der Nutzungsdauer auf Grund der Wettbewerbssituation oder der Dominanz anderer starker Marken.

Die Cashflow-Prognosen berücksichtigen die Erfahrungen der Vergangenheit und basieren auf der besten vom Management vorgenommenen Einschätzung zukünftiger Entwicklungen.

Als wesentliche Parameter der Planung sind vor allem zu nennen:

Planung der Umsatzentwicklung basierend auf aktuellen Marktentwicklungen sowie auf dem vom Management geschätzten Marktpotential und der erwarteten Umsatzentwicklung entsprechend den jeweiligen Sortimenten für die kommenden Jahre. Aufgrund dieser Sachverhalte wird von steigenden Umsatzerlösen im unteren einstelligen Bereich ausgegangen. Dabei wird für die zahlungsmittelgenerierende Einheit Direct Trade LLC von einer überproportionalen Steigerung bei Umsatz und bereinigtem EBITDA ausgegangen. Ein weiteres entscheidendes Kriterium für die Planung ist, dass von einer stabilen Verbreitungssituation (Reichweite) ausgegangen wird, wobei insbesondere der Onlineshop mehr Kundenkontakte und -akquise ermöglichen wird.

Investitionen in den letzten Jahren haben die Basis für die Erfolgsstrategie sowie für die Umsatzentwicklung und das Marktpotential gelegt. Zentrales Investment im Jahr 2019 war das Projekt "Limelight", in welches ein Betrag im unteren zweistelligen Millionenbetrag investiert wurde. Dieses hat zum Ziel, eine optimale digitale IT Infrastruktur zu entwickeln, die in Deutschland 2019 live gegangen ist und anschließend ab 2020 weiterentwickelt und in Österreich und der Schweiz ausgerollt werden soll. Ebenfalls wurde in 2019 eine PDM Software für die Optimierung der Einkaufsprozesse und -margen eingeführt sowie ein Reengineering der Supply Cham Prozesse aufgesetzt. Diese werden ebenfalls in 2020 abgeschlossen werden. Insgesamt sinkt das Investitionsbudget jedoch, da zusätzlich nur noch noch einige andere, kleinere Projekte im Focus stehen. Außerdem wurden Anforderungen im Hinblick auf die neue Datenschutzverordnung technisch umgesetzt (DSGVO).

Der demographische Wandel unterstützt das Kundenwachstum für die Zielgruppe der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Home Shopping Europe GmbH". Aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung wird mit einem steigenden verfügbaren Einkommen der Zielgruppe gerechnet. Auch wird von einer stabilen Anzahl der aktiven Kunden für die Planung ausgegangen.

Weiterhin wird davon ausgegangen, dass der Anstieg der Kundenausschöpfung anhält, da auch in den vergangenen Jahren keine Sättigung der Kundenausschöpfung erreicht wurde und die Umsätze der Neukunden sich im Zeitablauf stabilisieren oder noch besser entwickeln als in den Jahren zuvor.

Einfluss finden auch Informationen von externen Institutionen wie z.B. Goldmedia, welche von wachsenden Märkten im Bereich des Teleshoppings für die kommenden Jahre ausgehen.

Planung der Materialaufwendungen anhand der zu erzielenden Rohertragsmargen, welche sich aufgrund von Erfahrungen aus der Vergangenheit ergeben.

Der Anstieg in den geplanten Fixkosten ist im Wesentlichen durch den Anstieg der Bonusaufwendungen in Verbindung mit der unterstellten Erreichung der Unternehmensziele begründet. Des Weiteren wird insbesondere von weiterhin steigenden Kosten für die IT Infrastruktur sowie für die Verbreitung in der russischen Gesellschaft ausgegangen. Das in 2019 durchgeführte Kostensenkungsprogramm in der deutschen und der russischen Gesellschaft kompensiert diese Effekte zum Teil.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Home Shopping Europe GmbH":

Geschäfts- oder Firmenwert und Marke "HSE24"

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des Nutzungswerts verwendet wurden, waren wie folgt:

In Prozent 2019 2018 2017
Abzinsungssatz 7,87 8,25 7,80
Nachhaltige Wachstumsrate 0,50 0,50 0,50

Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern in Höhe von 7,87% (2018: 8,25%; 2017: 7,80%) setzt sich zusammen aus dem risikolosen Zins in Höhe von 0,2% (2018: 1,00%; 2017: 1,25%) sowie einer Marktrisikoprämie in Höhe von 7,5% (2018: 7,00%; 2017: 7,00%) und der Berücksichtigung eines Betafaktors von 1,06 (2018: 1,06; 2017: 0,99). Nach dem Planungszeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows wurden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 0,5% (2018: 0,5%; 2017: 0,5%) fortgeschrieben.

In Folge der Analyse identifizierte das Management keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Home Shopping Europe GmbH", der ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 299.232 zugeordnet wurde. Es wurde auch keine Wertminderung der Marke "HSE24", welche einen Buchwert von TEUR 74.524 ausweist, der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Home Shopping Europe GmbH" identifiziert.

Zahlungsmittelgenerierende Einheit "Direct Trade LLC": Geschäfts - oder Firmenwert

Die wesentlichen Annahmen, die bei der Schätzung des Nutzungswerts verwendet wurden, waren wie folgt:

In Prozent 2019 2018 2017
Abzinsungssatz 10,24 11,99 10,82
Nachhaltige Wachstumsrate 0,50 0,50 0,50

Der für die Cashflow-Prognosen verwendete Abzinsungssatz vor Steuern in Höhe von 10,24% (2018: 11,99%; 2017: 10,82%) setzt sich zusammen aus dem risikolosen Zins in Höhe von 0,2% (2018: 1,00%; 2017: 1,25%) sowie einer Marktrisikoprämie in Höhe von 9,67% (2018: 10,53%; 2017: 10,02%) und der Berücksichtigung eines Betafaktors von 1,06 (2018: 1,06; 2017: 0,99). Das Länderrisiko kann entweder als Zuschlag zum Zinssatz oder als Abschlag bei den zu diskontierenden Cashflows berücksichtigt werden. Das Länderrisiko für Russland wird im Zinssatz berücksichtigt. Nach dem Planungszeitraum von fünf Jahren anfallende Cashflows wurden unter Verwendung einer Wachstumsrate von 0,5% (2018: 0,5%; 2017: 0,5%) fortgeschrieben.

In Folge der Analyse identifizierte das Management keine Wertminderung des Geschäfts- oder Firmenwerts der zahlungsmittelgenerierenden Einheit "Direct Trade LLC", der ein Geschäfts- oder Firmenwert in Höhe von TEUR 2.931 zugeordnet wurde. Die Veränderung im Vergleich zu den Vorjahren ergibt sich lediglich aufgrund der Fremdwährungsumrechnung von RUB in EUR.

Sensitivität der getroffenen Annahmen

Im Rahmen des Wertminderungstests für das Geschäftsjahr 2019 führt eine für möglich gehaltene Änderung einer wesentlichen Annahme aufgrund aktueller Gegebenheiten nicht zu einer Verringerung des erzielbaren Betrages der zahlungsmittelgenerierenden Einheiten "Home Shopping Europe GmbH" und "Direct Trade LLC" unterhalb des Buchwerts.

9.10 Finanzielle Vermögenswerte und finanzielle Verbindlichkeiten

9.10.1 Finanzielle Vermögenswerte zu fortgeführten Anschaffungskosten

Verzinsliche Darlehen

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Langfristige verzinsliche Darlehen      
Darlehen gegenüber nahestehenden Unternehmen und Personen 3.854 3.083 2.851
Summe langfristige verzinsliche Darlehen 3.854 3.083 2.851

Die Darlehensforderungen bestehen gegenüber mittelbaren Gesellschaftern und fremden Dritten und werden bis zur Endfälligkeit gehalten. Der Anstieg im Vergleich zu den Vorjahren resultiert aus im Geschäftsjahr 2019 und Geschäftsjahr 2018 neu gewährten Darlehen. Die Verzinsung der Gesellschafterdarlehen beträgt zwischen EURIBOR und 5,5% und generiert für den Konzern Zinserträge aus fester Verzinsung. Der Buchwert kann durch Änderungen des Ausfallrisikos der Geschäftspartner beeinflusst werden.

9.10.2 Finanzielle Verbindlichkeiten zu fortgeführten Anschaffungskosten

Verzinsliche Darlehen

(in TEUR) Fälligkeit 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Kurzfristige verzinsliche Darlehen        
Leasingverbindlichkeiten 2020 14.015 5.056 4.347
Bankdarlehen über 75 Mio. EUR (31.12.2018: 75 Mio. EUR) 2020 12.319 11.195 7.496
Summe kurzfristiger verzinslicher Darlehen   26.334 16.250 11.843
Langfristige verzinsliche Darlehen        
Leasingverbindlichkeiten 2021-2027 36.106 23.818 24.798
Bankdarlehen über 75 Mio. EUR (31.12.2017: 75 Mio. EUR) 30.09.2020 - 12.454 27.157
Bankdarlehen über 272 Mio. EUR (31.12.2017: 272 Mio. EUR) 30.09.2021 224.797 223.738 267.642
Bankdarlehen über 171 Mio. EUR (31.12.2017: 171 Mio. EUR) 31.03.2022 170.723 170.342 168.539
Summe langfristiger verzinslicher Darlehen   431.625 430.352 488.136

Die Zinssätze für die kurzfristigen verzinslichen Darlehen bewegen sich in einer Bandbreite von EURIBOR zzgl.3,25% (2018: EURIBOR zzgl. 3,25%; 2017: EURIBOR zzgl. 3,25%) am unteren Ende und rund 12,71% (2018: 8,8%; 2017: 8,8%) am oberen Ende.

Die Zinssätze für die langfristigen verzinslichen Darlehen bewegen sich in einer Bandbreite von 3,25% (2018: EURIBOR zzgl. 3,25%; 2017: EURIBOR zzgl. 3,25%) am unteren Ende und 12,64% (2018: 8,8%; 2017: 8,8%) am oberen Ende.

Bankdarlehen über 75 Mio. EUR

Das Darlehen wird halbjährlich jeweils zum 30. Juni sowie zum 31. Dezember des Geschäftsjahres in steigenden Rückzahlungsbeträgen getilgt. Zu den Sicherheiten für das Bankdarlehen siehe Erläuterungen unter Textziffer 13.7 "Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements - Sicherheiten".

Bankdarlehen über 272 Mio. EUR

Das Darlehen wird am 30. September 2021 endfällig.

Zum 13. März 2018 wurden insgesamt 45 Mio. EUR vorzeitig zurückbezahlt.

Zu den Sicherheiten für das Bankdarlehen siehe Erläuterungen unter Textziffer 13.7 "Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements - Sicherheiten".

Bankdarlehen über 171 Mio. EUR

Das Darlehen wird am 31. März 2022 endfällig.

Zu den Sicherheiten für das Bankdarlehen siehe Erläuterungen unter Textziffer 13.7 "Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements - Sicherheiten".

Im Zusammenhang mit dem Bankendarlehen bestehen verschiedene übliche Regelungen, die kapitalfluss- und ergebnisbasierte Kennzahlen beinhalten. Zum 31. Dezember 2019 werden diese Kennzahlen eingehalten.

9.10.3 Derivate

Nicht als Sicherungsinstrument designierte Derivate

Der Konzern verwendet Devisenterminkontrakte, um sich gegen einen Teil der Währungsrisiken abzusichern. Diese Kontrakte werden nicht als Absicherung der Cashflows oder des beizulegenden Zeitwerts eingestuft. Insgesamt waren zum 31. Dezember 2019 USD-Devisenterminkontrakte in Höhe von 25 Mio. EUR (2018: 30 Mio. EUR; 2017: 26 Mio. EUR) abgeschlossen. Der Zeitraum, für den Devisenterminkontrakte abgeschlossen werden, liegt in der Regel zwischen 1 und 12 Monaten und entspricht dem Zeitraum, in dem ein Fremdwährungsrisiko der zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle besteht.

Die Devisenterminkontrakte werden bzw. wurden als erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente klassifiziert.

9.10.4 Beizulegender Zeitwert und zusätzliche Angaben zu Finanzinstrumenten

Die nachfolgende Tabelle zeigt - gegliedert nach Kategorien - Buchwerte und beizulegende Zeitwerte sämtlicher in dem Konzernabschluss erfasster Finanzinstrumente des Konzerns:

Bewertungskate- Wertansatz Bilanz nach IFRS 9
(in TEUR) gorie nach IFRS 9 Buchwert 31.12.2019 Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Beizulegender Zeitwert 31.12.2019
Aktiva:            
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 54.682 54.682     54.682
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 67.451 67.451     67.451
Finanzielle Vermögenswerte AC 3.854 3.854     3.854
Sonstige finanzielle Vermögenswerte   2.430       2.430
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 2.415 2.415     2.415
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 15     15 15
Passiva:            
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 75.694 75.694     75.694
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten   334       334
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 334     334 334
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 407.838 407.838     407.838
Bewertungskategorien nach IFRS 9:            
Finanzielle Vermögenswerte            
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)   15        
davon gem IFRS 9 verpflichtend   15        
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)   128.403        
Finanzielle Verbindlichkeiten            
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)   483.533        
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)   334        
davon gem IFRS 9 verpflichtend   334        
Bewertungskategorie nach Buchwert
(in TEUR) IFRS 9 31.12.2018
Aktiva: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente AC 17.530
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen AC 78.063
Finanzielle Vermögenswerte AC 3.083
Sonstige finanzielle Vermögenswerte   2.142
Sonstige finanzielle Vermögenswerte AC 1.739
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVTPL 403
Passiva:    
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen AC 108.006
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten   14
Derivate ohne Hedge-Beziehung FVT PL 14
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten AC 417.729
Bewertungskategorien nach IFRS 9:    
Finanzielle Vermögenswerte    
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)   403
davon gem IFRS9 verpflichtend   403
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)   100.415
Finanzielle Verbindlichkeiten    
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)   525.735
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)   14
davon gem IFRS9 verpflichtend   14
Wertansatz Bilanz nach IFRS 9 Beizulegender
(in TEUR) Fortgeführte Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Zeitwert 31.12.2018
Aktiva: Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 17.530     17.530
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 78.063     78.063
Finanzielle Vermögenswerte 3.083     3.083
Sonstige finanzielle Vermögenswerte       2.142
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 1.739     1.739
Derivate ohne Hedge-Beziehung     403 403
Passiva:        
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 108.006     108.006
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten       14
Derivate ohne Hedge-Beziehung     14 14
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 417.729     417.729
Bewertungskategorien nach IFRS 9:        
Finanzielle Vermögenswerte        
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)        
davon gem IFRS9 verpflichtend        
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)        
Finanzielle Verbindlichkeiten        
zu fortgeführten Anschaffungskosten (AC)        
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert (FVTPL)        
davon gem IFRS9 verpflichtend        
Bewertungskategorie nach Buchwert
(in TEUR) IAS 39 31.12.2017
Aktiva:    
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente LaR 58.580
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen LaR 69.661
Finanzielle Vermögenswerte LaR 2.851
Sonstige finanzielle Vermögenswerte   5.412
Sonstige finanzielle Vermögenswerte LaR 5.373
Derivate ohne Hedge-Beziehung FAHfT 39
Passiva:    
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen FLAC 99.051
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten   311
Derivate ohne Hedge-Beziehung FLHfT 311
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten FLAC 470.834
Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverträgen n.a. 29.145
Bewertungskategorien nach IAS 39:    
Loans and Receivables (LaR) LaR 136.465
Financial Assets Held for Trading (FLAfT) FAHfT 39
Financial Liabilities Measured at Amortised Cost (FLAC) FLAC 569.885
Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT) FLHfT 311
Wertansatz Bilanz nach IAS 39 Beizulegender
(in TEUR) Fortgeführte Anschaffungskosten Anschaffungskosten Fair Value erfolgsneutral Fair Value erfolgswirksam Zeitwert 31.12.2017
Aktiva:          
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente 58.580       58.580
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 69.661       69.661
Finanzielle Vermögenswerte 2.851       2.851
Sonstige finanzielle Vermögenswerte         5.412
Sonstige finanzielle Vermögenswerte 5.373       5.373
Derivate ohne Hedge-Beziehung       39 39
Passiva:          
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99.051       99.051
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten         311
Derivate ohne Hedge-Beziehung       311 311
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 470.834       470.834
Finanzverbindlichkeiten aus Leasingverträgen         32.314
Bewertungskategorien nach IAS 39:          
Loans and Receivables (LaR) 136.465        
Financial Assets Held for Trading (FLAfT)       39  
Financial Liabilities Measured at Amortised Cost (FLAC) 569.885        
Financial Liabilities Held for Trading (FLHfT)       311  

Der beizulegende Zeitwert der finanziellen Vermögenswerte und finanziellen Verbindlichkeiten ist mit dem Betrag angegeben, zu dem das betreffende Instrument in einer gegenwärtigen Transaktion (ausgenommen erzwungene Veräußerung oder Liquidation) zwischen vertragswilligen Geschäftspartnern getauscht werden könnte.

Die zur Ermittlung der beizulegenden Zeitwerte angewandten Methoden und Annahmen stellen sich wie folgt dar:

Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige finanzielle Vermögenswerte kommen hauptsächlich aufgrund der kurzen Laufzeiten dieser Instrumente ihrem Buchwert sehr nahe.

Die beizulegenden Zeitwerte von sonstigen langfristigen Forderungen mit Restlaufzeiten über einem Jahr entsprechen den Barwerten der mit den Vermögenswerten verbundenen Zahlungen unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen Zinsparameter.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Verbindlichkeiten haben regelmäßig kurze Restlaufzeiten, die bilanzierten Werte stellen näherungsweise die beizulegenden Zeitwerte dar.

Die beizulegenden Zeitwerte von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten und sonstigen langfristigen finanziellen Verbindlichkeiten werden als Barwerte der mit den Schulden verbundenen Zahlungen unter Zugrundelegung der jeweiligen gültigen Zinsstrukturkurven ermittelt.

Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente mit Finanzinstituten mit guter Bonität ab. Unter Anwendung eines Bewertungsverfahrens mit am Markt beobachtbaren Input-Parametern bewertete Derivate sind zum 31. Dezember 2019, zum 31. Dezember 2018 und zum 31. Dezember 2017 Devisenterminkontrakte. Zum 31. Dezember 2019 verstehen sich die zum Marktwert bewerteten Derivate (Mark-to-Market) abzüglich der Bonitätswertberichtigung, die auf das Ausfallrisiko der Gegenseite des Derivats zurückzuführen ist. Die Änderung des Ausfallrisikos der Gegenseite hat keine wesentliche Auswirkung auf die zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Finanzinstrumente.

Zum 31. Dezember 2019, 31. Dezember 2018 und 31. Dezember 2017 hielt der Konzern folgende in der Bilanz zum beizulegenden Zeitwert bewertete Finanzinstrumente:

Vermögenswerte, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

(in TEUR) 31.12.2019 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte        
Devisenterminkontrakte 15 - 15 -
(in TEUR) 31.12.2018 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte        
Devisenterminkontrakte 403 - 403 -
(in TEUR) 31.12.2017 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Vermögenswerte        
Devisenterminkontrakte 39 - 39 -

Der Ausweis der Devisenterminkontrakte erfolgt in der Bilanz unter den Sonstigen kurzfristigen finanziellen Vermögenswerten. In den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 wurde keine Umgruppierung zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie vorgenommen.

Verbindlichkeiten, die zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden:

(in TEUR) 31.12.2019 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten        
Devisenterminkontrakte 334 - 334 -
(in TEUR) 31.12.2018 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten        
Devisenterminkontrakte 14 - 14 .
(in TEUR) 31.12.2017 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3
Erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertete finanzielle Verbindlichkeiten        
Devisenterminkontrakte 311 - 311 -

Der Ausweis der Devisenterminkontrakte erfolgt in der Bilanz unter den Sonstigen kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten. In den Geschäftsjahren 2019, 2018 und 2017 wurde keine Umgruppierung zwischen den Stufen der Bewertungshierarchie vorgenommen.

9.10.5 Überleitung der Bewegungen der Schulden auf die Cashflows aus Finanzierungstätigkeiten

Zahlungsunwirksame Veränderungen
(in TEUR) Buchwert 01.01. 2019 Zahlungswirksame Veränderungen Erwerb oder Veräußerung von Tochterunternehmen Währungseffekte
kurzfristige Bankdarlehen 11.195 1.049 - -
langfristige Bankdarlehen 406.534 -12.593 - -
kurzfristige Leasingverbindlichkeiten 5.056 -16.092 -917 -211
langfristige Leasingverbindlichkeiten 23.818 - -4.648 -87
Summe 446.603 -27.635 -5.565 -298
Zahlungsunwirksame Veränderungen
(in TEUR) Fair Value Änderungen Übrige * Buchwert 31.12. 2019
kurzfristige Bankdarlehen - 75 12.319
langfristige Bankdarlehen - 1.578 395.519
kurzfristige Leasingverbindlichkeiten - 26.179 14.015
langfristige Leasingverbindlichkeiten - 17.023 36.106
Summe - 44.855 457.959

* Die Spalte "Übrige zahlungsunwirksame Veränderung" beinhaltet Auswirkungen aufgrund der Effektivzinsmethode sowie Zugänge aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16

Zahlungsunwirksame Veränderungen
(in TEUR) Buchwert 01.01. 2018 Zahlungswirksame Veränderungen Erwerb oder Veräußerung von Tochterunternehmen Währungseffekte Fair Value Änderungen Übrige Buchwert 31.12. 2018
kurzfristige Bankdarlehen 7.496 3.699 - De - - 11.195
langfristige Bankdarlehen 463.338 -59.992 - - - 3.188 406.534
kurzfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 4.347 -413 - -76 - 1.197 5.056
langfristige Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen 24.798 -4.355 - - - 3.375 23.818
Summe 499.979 -61.061 - -76 - 7.760 446.603

9.11 Vorräte

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Handelsware 86.251 129.467 135.470
Summe der Vorräte 86.251 129.467 135.470
Buchwert der Vorräte, die als Sicherheit für Verbindlichkeiten verpfändet sind 72.578 123.292 121.638

2019 beliefen sich als Aufwand erfasste und in den Umsatzkosten enthaltene Handelswaren auf TEUR 363.768 (2018: TEUR 373.071; 2017: 349.149).

Rund ein Viertel der Vorräte sind zum 31. Dezember 2019 zum niedrigeren beizulegenden Zeitwert bewertet.

Zudem wurden Vorräte um TEUR 0 (2018: TEUR 12.309; 2017: TEUR 2.222) aufgrund einer Abwertung auf den Nettoveräußerungswert reduziert. Diese Abwertung wurde als Aufwand in den Umsatzkosten im jeweiligen Berichtsjahr erfasst. Im Geschäftsjahr 2019 wurden die Vorräte um TEUR 5.313 aufgrund einer Wertaufholung erhöht. Diese Wertaufholung wurde als Ertrag in den Umsatzkosten erfasst.

9.12 Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen gegenüber Dritten 75.694 108.006 99.051
Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75.694 108.006 99.051
Personalverbindlichkeiten 21.619 9.192 13.407
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 334 14 311
Sonstige Verbindlichkeiten 34.028 32.963 25.986
Gesamt Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten 131.676 150.175 138.755

Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen umfassen offene Verpflichtungen aus Lieferungs- und Leistungsverkehr sowie laufende Kosten.

Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus derivativen Finanzinstrumenten.

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten im Wesentlichen Umsatzsteuerverbindlichkeiten sowie Verbindlichkeiten im Rahmen der anteilsbasierten Vergütung.

Die Personalverbindlichkeiten entfallen im Wesentlichen auf Verbindlichkeiten aus Bonus, Abfindungen sowie Urlaub und Gleitzeit und im Jahr 2019 im Wesentlichen auf ein Compliance Projekt im Zusammenhang mit der Klassifizierung von Fremdpersonal.

Konditionen der oben aufgeführten finanziellen Schulden:

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind nicht verzinslich und haben in der Regel eine Fälligkeit von 0 - 90 Tagen.

Sonstige Verbindlichkeiten sowie sonstige finanzielle Verbindlichkeiten sind nicht verzinslich und haben eine durchschnittliche Fälligkeit von 0 - 30 Tagen.

Für Erläuterungen zu den "Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomanagements" des Konzerns wird auf die Textziffer 13 verwiesen.

9.13 Vertragsverbindlichkeiten

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018
Gesamt Vertragsverbindichkeiten 1.851 1.638
Davon kurzfristig 1.483 1.305
Davon langfristig 368 333

Die Vertragsverbindlichkeiten beinhalten erhaltenen Anzahlungen von Kunden sowie abgegrenzte, noch nicht realisierte Zinserträge aus Teilzahlungen.

Aufgrund der Anpassungen im Zusammenhang mit der Erstanwendung von IFRS 15 zum 1. Januar 2018 wurden TEUR 1.301 in die Vertragsverbindlichkeiten umgegliedert. Im Geschäftsjahr 2018 als Umsatz erfassten Erträge, die unter den Vertragsverbindlichkeiten zu Beginn des Geschäftsjahres enthalten waren, sind die im Vorjahr als kurzfristig ausgewiesenen abgegrenzten, noch nicht realisierten Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen. Im Geschäftsjahr 2019 als Umsatz erfassten Erträge sind die unter den Vertragsverbindlichkeiten im Vorjahr als kurzfristig ausgewiesen Beträge.

9.14 Rückstellungen

Rückstellungsspiegel

Rückstellungen 01.01.2019 Währungs- Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2019
(in TEUR) änderung
Sonstige Rückstellungen 634 - 265 2 11.509 11.875
Gesamt 634 - 265 2 11.509 11.875
Davon kurzfristig 284 - 265 2 11.509 11.525
Davon langfristig 350 - - - - 350
Rückstellungen (in TEUR) 01.01.2018 * Währungsänderung Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2018
Sonstige Rückstellungen 417 - 191 2 409 634
Gesamt 417 - 191 2 409 634
Davon kurzfristig 67 - 191 2 409 284
Davon langfristig 350 - - - - 350

* Anpassung um Retourenrückstellung aufgrund Erstanwendung IFRS 15. Bzgl. Ausweisänderung ab 01.01.2018 siehe Textziffer 5 und Textziffer 9.3

Rückstellungen (in TEUR) 01.01.2017 Währungsänderung Verbrauch Auflösung Zuführung 31.12.2017
Retourenrückstellung 1.367 -2 1.365 - 1.823 1.823
Sonstige Rückstellungen 403 - 11 2 27 417
Gesamt 1.770 -2 1.375 2 1.849 2.240
Davon kurzfristig 1.420 - 1.375 2 1.849 1.890
Davon langfristig 350 - - - - 350

Retourenrückstellung

Die im Geschäftsjahr 2017 ausgewiesene Retourenrückstellung beinhaltete die Kosten für geschätzte Retouren, welche die operativen Gesellschaften (Home Shopping Europe GmbH, HSE24 S.p.A. und Direct Trade LLC) aufgrund der Umsätze der Monate Oktober, November und Dezember des Geschäftsjahres für die Monate nach dem Bilanzstichtag erwarteten. Aufgrund der Umstellung auf IFRS 15 werden diese Kosten ab dem Geschäftsjahr 2018 unter den Vermögenswerten aus Rückgaberechten ausgewiesen.

Sonstige Rückstellungen

Die im Geschäftsjahr 2019 gebildeten sonstigen Rückstellungen beziehen sich im Wesentlichen auf Risiken im Zusammenhang mit verbleibenden zum Teil mehrjährige vertragliche Verpflichtungen bezüglich des aufgegebenen Geschäftsbereichs VAE/SA sowie Rückstellungen bezüglich Compliance Projekten als auch Rückstellungen aus nicht gezogenen Skonti in Zusammenhang mit Lieferantenverbindlichkeiten.

9.15 Eigenkapital

9.15.1 Stammkapital

Das Stammkapital in Höhe von TEUR 32 (2018: TEUR 32; 2017: TEUR 32) ist voll eingezahlt und entspricht dem Stammkapital der HSE24 Multichannel GmbH und ist in 32.185 Anteile (2018: 32.185 Anteile; 2017: 32.185 Anteile) mit je einem Nennwert von EUR 1 aufgeteilt.

9.15.2 Kapitalrücklage

Die Kapitalrücklage beträgt TEUR 188.856 (2018: TEUR 188.856; 2017: TEUR 188.856).

9.15.3 Verlustvortrag

Der Verlustvortrag beträgt TEUR 1.067 (2018: TEUR 7.489; 2017: TEUR 34.765). Die Verminderung ist auf den Vortrag des Konzernjahresüberschusses zum 31. Dezember 2018 in Höhe von TEUR 6.422 (2018: TEUR 27.276) zurückzuführen.

9.15.4 Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen

Die Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen beträgt TEUR 3.335 (2018: TEUR -877; 2017: TEUR 5.009) und resultiert insgesamt aus Umrechnungsdifferenzen für ausländische Geschäftsbetriebe aufgrund abweichender funktionaler Währung. Der Anstieg (2018: Rückgang) der Währungsumrechnungsrücklage resultiert aus der Kursentwicklung des russischen Rubels sowie von VAE-Dirham im Vergleich zum Euro im Berichtsjahr.

9.15.5 Konzernjahresfehlbetrag /Konzernjahresüberschuss

In dem Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019 belief sich der Konzernjahresfehlbetrag auf TEUR 24.555. Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 belief sich der Konzernjahresüberschuss auf TEUR 6.422. Im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 belief sich der Konzernjahresüberschuss auf TEUR 27.276.

9.16 Anteilsbasierte Vergütungen

Im Rahmen des Unternehmenszusammenschlusses im Rumpfgeschäftsjahr zum 31. Dezember 2012 hat das Management Anteile an einer der HSE24 Multichannel GmbH übergeordnete Gesellschaft erworben. Dabei wurde das bis dahin bestehende Mitarbeiterbeteiligungsprogramm für zehn leitende Mitarbeiter und zwei externe Berater der Home Shopping Europe GmbH, welches in der HSE24 Ite Management Beteiligungs GmbH & Co.KG (vormals: HSE24 Management Beteiligungs GmbH & Co.KG) abgebildet war, teilweise beendet und im Hinblick auf den weitergeführten Teil modifiziert. Darüber hinaus wurden im Rahmen des Unternehmenszusammen- schlusses zwei weitere Mitarbeiterbeteiligungsprogramme für Mitarbeiter der Home Shopping Europe GmbH geschaffen. Die Bewertung der Beteiligung erfolgte zum Zeitwert. Die Managementbeteiligungen sehen Austrittsbedingungen aus dieser Gesellschaft für sogenannte Good Leaver- und für Bad Leaver-Ereignisse vor. Dabei ist für den Fall eines Ausstiegs als "Good Leaver" eine Vergütung in Höhe des Zeitwerts der Anteile vorgesehen. Bei einem Ausstieg als Bad Leaver werden nur die Anschaffungskosten des Anteils vergütet. Aufgrund der vorliegenden Rahmenbedingungen der Beteiligungsstruktur wird die Wahrscheinlichkeit, dass eine Person als Good Leaver das Unternehmen verlässt, als sehr gering angesehen. Aufgrund dessen und aufgrund der zu Zeitwerten bewerteten Beteiligung durch das Management wird der Wert der anteilsbasierten Vergütung zum Erwerbszeitpunkt mit EUR 0 angesetzt.

Im Rahmen des Erwerbs aller Anteile an Quazila Holdings Limited zum 30. März 2012 wurden an insgesamt vier leitende Mitarbeiter und an ein Mitglied der Geschäftsführung virtuelle Anteile ausgegeben. Im Geschäftsjahr 2014 wurden weiteren drei leitenden Mitarbeitern, im Geschäftsjahr 2015 einem weiteren leitenden Mitarbeiter, virtuelle Anteile ausgegeben.

Aufgrund konzerninterner Umstrukturierungen im Geschäftsjahr 2017 und der damit einhergehenden Umhängung der Direct Trade LLC, Moskau, Russland unter die Home Shopping Europe GmbH, Ismaning, beziehen sich die virtuellen Anteile auf insgesamt 11,37% (31.12.2018: 11,37%; 31.12.2017: 11,37%) des gezeichneten Kapitals der Direct Trade LLC (vorher bezogen sich die virtuellen Anteile auf die Quazila Holdings Limited) und repräsentieren einen schuldrechtlichen Anspruch gegen die Home Shopping Europe GmbH auf die Auszahlung von anteiligen Beträgen im Falle von Dividendenausschüttungen der Direct Trade LLC sowie auf die Auszahlung von Erlösen im Falle eines direkten oder indirekten Verkaufes von mehr als 75% der Anteile der Direct Trade LLC.

Im Falle von Dividendenausschüttungen entspricht der Anspruch dem jeweiligen virtuellen Anteil an der gesamten Ausschüttung der Direct Trade LLC. Im Falle eines Anteilsverkaufs entspricht der Anspruch dem anteiligen Verkaufserlös nach Transaktionskosten und Steuern. Der Anspruch bei einem Verkauf der Anteile an der Home Shopping Europe GmbH ermittelt sich auf der Basis eines für die Direct Trade LLC mittels eines EBITDA bzw. Umsatzmultiplikators ermittelten Unternehmenswerts zum Zeitpunkt der Transaktion. Es handelt sich um eine anteilsbasierte Vergütung mit Barausgleich.

Als Gegenleistung für die Gewährung der virtuellen Anteile haben die berechtigten Teilnehmer Zahlungen an die Home Shopping Europe GmbH geleistet. Die Zahlungen des leitenden Mitglieds der Geschäftsführung entsprachen dem beizulegenden Zeitwert der virtuellen Anteile zum Zeitpunkt der Gewährung. Die virtuellen Anteile an die Mitarbeiter wurden unterhalb des beizulegenden Zeitwerts ausgegeben, um künftige Arbeitsleistungen zu vergüten.

In den Zuteilungsbedingungen wurden bestimmte Regelungen zum Verbleib bzw. Ausscheiden aus der Direct Trade LLC vorgesehen.

Im Falle des Ausscheidens, z.B. durch Berufsunfähigkeit, Tod oder Erreichen der Altersgrenze ("Good Leaver"), wird die Vergütung dabei auf den anteiligen Marktwert der virtuellen Anteile des Mitarbeiters an der Direct Trade LLC zum Zeitpunkt des Ausscheidens festgelegt, wobei eine Mindestverzinsung von 8% p.a. auf das eingesetzte Kapital nicht unterschritten werden darf.

Im Falle des Ausscheidens, z.B. Kündigung des Anstellungsvertrags durch den Arbeitnehmer ohne wichtigen Grund ("Bad Leaver"), wird die Vergütung dabei auf die Rückzahlung des eingesetzten Kapitals beschränkt. Sofern der Zeitwert der virtuellen Anteile des Mitarbeiters zum Zeitpunkt des Ausscheidens niedriger sein sollte, ist dieser Betrag maßgeblich.

Die Geschäftsführung geht derzeit davon aus, dass es zu keinem Ausscheiden von Teilnehmern kommt und dass die Vergütung durch einen (direkten oder indirekten) Verkauf der Anteile an der Direct Trade LLC fällig wird.

Der auf die virtuellen Anteile entfallende Zeitwert wurde zum Zeitpunkt der Gewährung auf der Grundlage des anteiligen Kaufpreises für 100% der Anteile an der Direct Trade LLC ermittelt. Zum Bilanzstichtag wurde der beizulegende Zeitwert durch ein vereinfachtes Discounted Cash Flow - Bewertungsverfahren ermittelt, in das die Dividenden und die darauf basierenden Auszahlungen der Home Shopping Europe GmbH eingingen.

Im Berichtsjahr belief sich der Gesamtertrag (2018 und 2017: Gesamtaufwand) für die anteilsbasierte Vergütung auf TEUR 3.699 (2018: TEUR -6.792; 2017: TEUR -12.257). Der Gesamtbuchwert für die zugeordneten Schulden beträgt TEUR 22.179 (2018: TEUR 25.878; 2017: TEUR 20.754).

10. Aufgegebene Geschäftsbereiche

Zum 5. Juli 2019 hat der Konzern seine hundertprozentige Tochtergesellschaft HSE24 S.p.A. verkauft. Die HSE24 S.p.A. wurde daher zum 30. Juni 2019 entkonsolidiert und als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Das Geschäft der HSE24 S.p.A. bildete bis zum 30. Juni 2019 das Geschäftssegement Italien des Konzerns. Seit der Klassifizierung der HSE24 S.p.A. als aufgegebener Geschäftsbereich ist dieses Segment nicht mehr in der Segmentberichterstattung enthalten.

Am 22. März 2019 hat der Konzern die Entscheidung getroffen, seine Tochtergesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten (TSC Trading FZE und TSC Broadcast FZ LLC) aus strategischen Gründen zu schließen. Die Abwicklung der Gesellschaften soll bis 30. September 2020 erfolgen. Die Tochtergesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden daher zum 31. Dezember 2019 entkonsolidiert und als aufgegebener Geschäftsbereich klassifiziert. Das Geschäft der TSC Trading FZE und TSC Broadcast FZ LLC bildet bis zum 31. Dezember 2019 das Geschäftssegment VAE/SA.

Das Ergebnis der aufgegebenen Tochtergesellschaften in Italien und den Vereinigten Arabischen Emiraten stellt sich wie folgt dar:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Umsatzerlöse 26.848 53.560 52.724
Umsatzkosten 17.173 28.124 27.249
Bruttogewinn 9.675 25.436 25.476
Sonstige betrieblichen Erträge 1.813 239 155
Vertriebskosten 24.382 31.091 28.578
Verwaltungskosten 19.462 11.636 8.608
Sonstige betrieblichen Aufwendungen 4.858 191 188
Wertminderungen gem. IFRS 9 6.382 126 113
Betriebsergebnis -43.596 -17.368 -11.856
Finanzaufwendungen 256 106 12
Finanzerträge - 12 6
Ergebnis vor Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -43.852 -17.463 -11.862
Ertragssteuern 2 4 5
Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen -43.854 -17.468 -11.867

Die Hauptgruppen der Vermögenswerte und Schulden der aufgegebenen Tochtergesellschaften in Italien und den Vereinigten Arabischen Emiraten stellen sich wie folgt dar:

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Vermögenswerte      
Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente - 1.024 558
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen - 2.663 4.118
Vorräte - 13.014 10.997
Vermögenswerte aus Rückgaberechten - 356  
Sonstige finanzielle Vermögenswerte - 267 250
Sonstige Vermögenswerte - 175  
Aktive Rechnungsabgrenzung - 862 263
Immaterielle Vermögenswerte - 1.101 972
Sachanlagen - 7.928 3.197
Finanzielle Vermögenswerte - 242 231
  - 27.633 20.585
Schulden      
Finanzielle Verbindlichkeiten - 2.952 370
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen - 12.041 11.599
Rückerstattungsverbindlichkeiten - 10 -
Sonstige Rückstellungen - - 832
Sonstige Verbindlichkeiten - 4.010 3.253
Passive Rechnungsabgrenzung - - 6
  - 19.012 16.059
Reinvermögen, das in direktem Zusammenhang mit dem aufgegebenen Geschäftsbereichen steht - 8.621 4.527

Die Netto - Cashflows der aufgegebenen Tochtergesellschaften in Italien und den Vereinigten Arabischen Emiraten stellen sich wie folgt dar:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Betriebliche Tätigkeit -12.020 -16.613 -9.899
Investitionstätigkeit -471 -4.000 -763
Finanzierungstätigkeit -1.180 -815 -436
Netto - Cashflows -13.671 -21.428 -11.097

11. Angaben über Beziehungen zu nahestehenden Unternehmen und Personen

Das oberste Mutterunternehmen

Das oberste Mutterunternehmen ist die PSMA Hold Co. S.a.r.l. mit Sitz in Luxemburg-Stadt, Luxemburg.

Geschäftsführung

Die laufende Gesamtvergütung für Mitglieder der Geschäftsführung betrug für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 insgesamt TEUR 1.181 (2018: TEUR 2.488; 2017: TEUR 2.599).

Beirat

Die Mitglieder des Beirats bezogen im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 für ihre Beiratstätigkeiten insgesamt TEUR 0 (2018: TEUR 0; 2017: TEUR 0).

Vergütung der Personen in Schlüsselpositionen des Konzerns

Die in der folgenden Tabelle dargestellten Beträge wurden in der Berichtsperiode in Verbindung mit Personen in Schlüsselpositionen (Geschäftsführung, Geschäftsleitung sowie Beirat) als Aufwand erfasst. Neben der Geschäftsführung wurde die Gesellschaft in den Geschäftsjahren 2019 (bis 30. September 2019), 2018 und 2017 auch über die Geschäftsleitung gesteuert, die sich aus den Bereichen Einkauf & Produktentwicklung, Human Resources, Finanzen, Legal & Compliance, IT/IS & Infrastructure, Marketing & Creation, Customer Experience, Supply Chain & Service Operations, Omnichannel Planung & Sales sowie Business Development, Strategy & Projects zusammensetzte. Ab dem 1. Oktober 2019 erfolgt die Steuerung des Konzerns ausschließlich durch die Geschäftsführung und den Beirat.

(in TEUR) 1. Januar 2019-31. Dezember 2019 1. Januar 2018-31. Dezember 2018 1. Januar 2017-31. Dezember 2017
Kurzfristig fällige Leistungen an Personen in Schlüsselpositionen (Geschäftsführung und Geschäftsleitung) 4.165 5.489 4.851
Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Personen in Schlüsselpositionen (Geschäftsführung und Geschäftsleitung) 3.149 879 -
Kurzfristig fällige Leistungen an Mitglieder des Beirats aus Dienstleistungsverträgen 208 852 993
Gesamtvergütung der Personen in Schlüsselpositionen 7.522 7.220 5.845

Einzelne Mitglieder des Beirats erbringen im Rahmen von Dienstleistungsverträgen Beratungsleistungen im Zusammenhang mit der strategischen Ausrichtung und internationalen Entwicklung des Konzerns. Die Dienstleistungsverträge sind jederzeit kündbar und werden zu marktüblichen Konditionen erbracht.

Langfristig fällige Leistungen sowie anteilsbasierte Vergütungen sind nicht angefallen.

Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 sind TEUR 2.809 (2018: TEUR 785; 2017: TEUR 0) als offene Salden für Leistungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses an Personen in Schlüsselpositionen ausgewiesen.

Andere Geschäftsvorfälle mit nahestehenden Unternehmen und Personen

Die Transaktionen mit nahestehenden Personen und Unternehmen entsprechen denen zu marktüblichen Bedingungen.

Werte der Geschäfts vorfälle Salden ausstehend zum 31. Dezember
(in TEUR) 2019 2018 2017 2019 2018 2017
Darlehensforderungen ggü. mittelbaren Gesellschaftern und dazugehörige Zinsen (siehe Textziffer 9.10.1) 771 232 904 3.854 3.083 2.851

Zwischen der Home Shopping Europe GmbH sowie der HSE24 Beteiligungs GmbH und mittelbaren Gesellschaftern bestehen Darlehensverträge, bei denen die Home Shopping Europe GmbH sowie die HSE24 Beteiligungs GmbH als Darlehensgeber fungieren.

12. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen

12.1 Leasingverhältnisse - Konzern als Leasingnehmer

Der Konzern hat Leasingverträge für verschiedene Gebäude, Andere Anlagen, Betriebs und Geschäftsausstattung sowie Kraftfahrzeuge, die er in seinem Betrieb einsetzt, abgeschlossen.

Die Buchwerte der bilanzierten Nutzungsrechte und die Veränderungen während der Berichtsperiode sind in Anlage C zum Anhang dargestellt.

Die folgende Tabelle zeigt die Buchwerte der Leasingverbindlichkeiten (die in den verzinslichen Darlehen enthalten sind) und die Veränderung während der Berichtsperiode:

Die Fälligkeitsanalyse der Leasingverbindlichkeiten ist in Textziffer 13.5 dargestellt.

(in TEUR) 2019
Stand 1. Januar (angepasst) 71.709
Währungsänderung 369
Zugänge 354
Zinszuwachs 4.015
Zahlungen -18.172
Abgänge -8.153
Stand 31. Dezember 50.121
davon kurzfristig 14.015
davon langfristig 36.106

In der Berichtsperiode wurden folgende Beträge erfolgswirksam erfasst:

(in TEUR) 2019
Abschreibungsaufwand für die Nutzungsrechte 14.809
Zinsaufwendungen für Leasingverbindlichkeiten 4.015
Aufwendungen für kurzfristige Leasingverhältnisse 399
Erfolgswirksam erfasster Gesamtbetrag 19.223

Die Zahlungsmittelabflüsse des Konzerns für Leasingverhältnisse betrugen 2019 TEUR 18.172. Zusätzlich wies der Konzern in 2019 nicht zahlungswirksame Zugänge zu den Nutzungsrechten und Leasingverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 354 aus. Künftige Zahlungsmittelabflüsse für Leasingverhältnisse, die noch nicht begonnen haben, werden in Textziffer 12.4 dargestellt.

12.2 Finanzierungs-Leasing in den Berichtsjahren 2018 und 2017

Der Konzern hat Leasingverträge für verschiedene Kraftfahrzeuge abgeschlossen. Die durchschnittliche Laufzeit der Leasingverträge liegt bei drei Jahren. Die Leasingverträge beinhalten keine Verlängerungsoptionen. Dem Konzern als Leasingnehmer werden keine Beschränkungen durch die Leasingvereinbarungen auferlegt.

Der Konzern hat mit der AGROB Aktiengesellschaft, Ismaning, Mietverträge über die Nutzung mehrerer Gebäude innerhalb des AGROB Medien- und Gewerbeparks in Ismaning abgeschlossen. Diese Gebäude beherbergen neben der gesamten Verwaltung auch die Fernsehstudios zur Produktion des Verkaufsprogramms. Die Mietverträge umfassen insgesamt zwölf Gebäude und die Grundlaufzeit beträgt fünf Jahre mit der Option der Sonderkündigung frühestens nach drei Jahren zum 31. Dezember 2020. Dem Konzern als Mieter werden keine Beschränkungen durch die Mietverträge auferlegt.

Weiterhin hat der Konzern einen Gebäudemietvertrag mit Investire SGR S.p.A., Rom, abgeschlossen. Dieses Gebäude in Fiumicino beherbergt neben der gesamten Verwaltung auch die Fernsehstudios zur Produktion des Verkaufsprogramms. Der Vertrag hat eine Laufzeit von sechs Jahren ab 1. Januar 2018 mit einem Kündigungsrecht ab dem 30. Juni 2022 mit einer Kündigungsfrist von sechs Monaten und kann um weitere sechs Jahre verlängert werden.

Der Konzern hat einen Mietvertrag mit TTS Ostankino ZAO, Moskau, über die TV-Senderäume in Russland abgeschlossen. Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 31. März 2021.

Weiterhin hat der Konzern Gebäudemietverträge mit TECOM Investments FZ LLC, Dubai, abgeschlossen, Diese Gebäude in der Media City Freezone in Dubai beherbergen sowohl die Verwaltung als auch die Studios für die lokale Fernsehproduktion. Die Verträge haben eine Laufzeit bis 3. Oktober 2019. Des Weiteren besteht ein Gebäudemietvertrag mit einer Laufzeit bis 6. August 2019 über ein Bürogebäude in der Jebel Ali Free Zone mit Jebel Ali Free Zone FZE, Dubai, sowie ein Mietvertrag über ein Lagerhaus, ebenfalls in der Jebel Ali Freezone mit Aramex Emirates LLC, Dubai, mit einer Laufzeit bis 31. August 2019.

Ferner besteht ein Operating-Leasingverhältnis hinsichtlich der Gebäude, die im Rahmen von Mietverträgen über zwei Logistikzentren geschlossen wurden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Erläuterungen zu Verpflichtungen aus Finanzierungsleasing verwiesen. Die Kosten werden in den Vertriebs- sowie Verwaltungskosten ausgewiesen.

Zum 31. Dezember 2018 bestehen folgende künftige Mindestleasingzahlungsverpflichtungen aufgrund von unkündbaren Operating-Leasingverhältnissen:

(in TEUR) 31.12.2018 31.12.2017
Innerhalb eines Jahres 5.181 6.960
In 2 bis 5 Jahren 17.421 19.088
Über 5 Jahre 2.692 -
Gesamt 25.294 26.048

Im Gewinn erfasste Beträge:

(in TEUR) 2018 2017
Leasingaufwand 7.056 7.551

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing zum 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017 sind wie folgt fällig:

31.12.2018 Mindestleasingzahlungen Zinszahlungen Barwert
Fälligkeit TEUR TEUR TEUR
Bis zu 1 Jahr 7.465 2.403 5.062
1 bis 5 Jahre 27.705 4.420 23.284
Über 5 Jahre 547 20 527
Gesamt 35.716 6.843 28.874
31.12.2017 Mindestleasingzahlungen Zinszahlungen Barwert
Fälligkeit TEUR TEUR TEUR
Bis zu 1 Jahr 6.885 2.538 4.347
1 bis 5 Jahre 26.017 5.907 20.111
Über 5 Jahre 4.878 191 4.687
Gesamt 37.780 8.635 29.145

12.3 Bestellobligo

Am Bilanzstichtag bestanden Bestellobligos für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte in Höhe von TEUR 0 (2018: TEUR 332; 2017: TEUR 1.002) und für zu beziehende Waren in Höhe von TEUR 95.781 (2018: TEUR 120.849; 2017: TEUR 117.555).

12.4 Sonstige finanzielle Verpflichtungen

(in TEUR) 31.12.2019 31.12.2018 31.12.2017
Dienstleistungsverträge 82.611 133.399 147.502
Davon innerhalb eines Jahres fällig 37.425 46.314 45.203
Davon in 2 bis 5 Jahren fällig 45.187 83.724 89.019
Davon über 5 Jahre fällig - 3.360 13.281

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen betreffen im Wesentlichen Verträge über die Einspeisung des Sendesignals in verschiedene Sendenetze, Dienstleistungsverträge im Zusammenhang mit dem Kundenservice sowie dem DHL Servicevertrag und Wartungsverträgen insbesondere im Bereich der EDV.

12.5 Schwebende Rechtstreitigkeiten

Es bestehen Rechtstreitigkeiten in branchenüblichem Umfang. Für diese Rechtstreitigkeiten sind angemessene Beträge bilanziell berücksichtigt worden. Mögliche zukünftige Schadensersatzpflichten könnten im branchenüblichen Umfang entstehen. Klagen oder Gerichtsverfahren, die einen erheblichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage von HSE24 haben können, sind weder anhängig gewesen noch derzeit anhängig.

12.6 Bürgschaften

Die Home Shopping Europe GmbH hat zum Bilanzstichtag Bürgschaften in Höhe von TEUR 1.090 (2018: TEUR 1.620; 2017: TEUR 2.350) gegeben. Diese bestehen im Wesentlichen für Ansprüche gegenüber der ehemaligen italienischen Tochtergesellschaft HSE24 S.p.A. bzgl. Miet- und Leasingzahlungen sowie für Ansprüche des Hauptzollamts Münchens. In den beiden Vorjahren bestand zusätzlich eine Bürgschaft für Reichweite für die ehemalig italienische Tochtergesellschaft.

12.7 Patronatserklärungen

Für die Direct Trade LLC, Moskau, hat die Home Shopping Europe GmbH, Ismaning, eine Patronatserklärung über maximal TEUR 1.200 (2018: TEUR 1.200; 2017: TEUR 1.200) gegenüber zwei Lieferanten abgegeben.

12.8 Eventualverbindlichkeiten

Es bestehen Eventualverbindlichkeiten des Konzerns in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionen-Euro-Betrags in Zusammenhang mit der steuerlichen Anerkennung der Abzugsfähigkeit von Ausgaben in Russland. Es wird als nicht wahrscheinlich eingeschätzt, dass die Tochtergesellschaft im Rahmen dieser Eventualverbindlichkeit in Anspruch genommen wird.

13. Zielsetzungen und Methoden des Finanzrisikomangements

Die wesentlichen durch den Konzern verwendeten finanziellen Verbindlichkeiten umfassen verzinsliche Darlehen, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Verbindlichkeiten. Der Hauptzweck dieser finanziellen Verbindlichkeiten ist die Finanzierung der Geschäftstätigkeit des Konzerns sowie die Aufrechterhaltung seiner Geschäftstätigkeit. Der Konzern verfügt über Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Forderungen sowie Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente, die unmittelbar aus seiner Geschäftstätigkeit resultieren. Der Konzern schließt derivative Finanzinstrumente ab.

Der Konzern ist Markt-, Kredit- und Liquiditätsrisiken ausgesetzt. Die Steuerung dieser Risiken obliegt dem Management des Konzerns. Sämtliche zu Risikomanagementzwecken eingegangenen derivativen Finanzgeschäfte werden von einem Experten gesteuert, der über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrung verfügt und einer angemessenen Aufsicht unterstellt ist. Handel mit Derivaten zu spekulativen Zwecken wird nicht betrieben. Die Richtlinien zur Steuerung der im Folgenden dargestellten Risiken werden von der Unternehmensleitung geprüft und beschlossen.

13.1 Marktrisiko

Marktrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktpreise schwanken. Zum Marktrisiko zählen folgende Risikotypen: Zinsrisiken und Währungsrisiken. Dem Marktrisiko ausgesetzte Finanzinstrumente umfassen unter anderem verzinsliche Darlehen und derivative Finanzinstrumente.

Die Sensitivitätsanalysen in den folgenden Abschnitten beziehen sich jeweils auf den Stand zum 31. Dezember 2019, 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017.

Die Sensitivitätsanalysen wurden unter der Prämisse erstellt, dass die Nettoverschuldung, das Verhältnis von fester und variabler Verzinsung von Schulden und Derivaten und der Anteil von Finanzinstrumenten in Fremdwährung konstant bleiben.

Bei den Analysen bleiben etwaige Auswirkungen von Änderungen der Rückstellungen und der nicht finanziellen Vermögenswerte unberücksichtigt.

13.2 Zinsrisiken

Zinsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Marktzinssätze schwanken. Das Risiko von Schwankungen der Marktzinssätze, dem der Konzern ausgesetzt ist, resultiert im Wesentlichen aus den langfristig variabel verzinslichen Darlehen.

Der Konzern hat derzeit keine Zinssicherungskontrakte (Zinsswaps) zur Vermeidung von Zinsänderungsrisiken der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von 408 Mio. EUR abgeschlossen.

Es wurde entschieden, das aktuelle Marktumfeld mit den historischen Negativzinsen genau zu beobachten und bei einer signifikanten Annäherung der EURIBOR-Forward-Kurve an die 0%-Marke eine Neubewertung der Zinsänderungsrisiken vorzunehmen.

Sensitivität bezüglich des Zinssatzes

Die HSE24 Multichannel GmbH erstellt eine Sensitivitätsanalyse, aus der hervorgeht, welche Auswirkungen sich auf das Periodenergebnis ergeben hätten, wenn Änderungen des im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2019, im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2018 bzw. im Geschäftsjahr zum 31. Dezember 2017 tatsächlich eingetretenen Zinssatzes (= relevante Risikovariable) eingetreten wären, die am Bilanzstichtag nach vernünftigem Ermessen möglich wären. Die Tabelle beschreibt die Veränderung des Zinsniveaus in % in Vergleich zum derzeitigen Zinsniveau.

Zinsentwicklung für Bankdarlehen Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern (in TEUR)
31.12.2019 +10,0% -1.929
  -10,0% 1.929
31.12.2018 +10,0% -1.861
  -10,0% 1.861
31.12.2017 +10,0% -2.272
  -10,0% 2.272

13.3 Währungsrisiken

Währungsrisiko ist das Risiko, dass der beizulegende Zeitwert oder künftige Cashflow eines Finanzinstruments aufgrund von Änderungen der Wechselkurse Kursschwankungen ausgesetzt sind. Der Konzern ist vor allem aus seiner Geschäftstätigkeit (wenn Aufwendungen auf eine von der funktionalen Währung des Konzerns abweichenden Währung lauten) Wechselkursrisiken ausgesetzt.

Währungsrisiken liegen aufgrund von Einkäufen in USD vor. Zur Begrenzung dieser Währungsrisiken werden Devisenterminkontrakte für den entsprechenden Betrag der Warenlieferung eingesetzt. Der Abschluss erfolgt ausschließlich über die Home Shopping Europe GmbH.

Die Devisenterminkontrakte, die nicht als Sicherungsinstrument in Sicherungsbeziehungen designiert, aber dennoch dazu bestimmt sind, das Währungsrisiko aus erwarteten Verkäufen und Käufen zu verringern, haben eine Laufzeit zwischen 1 und 12 Monaten. Gewinne oder Verluste aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Devisenterminkontrakten werden sofort ergebniswirksam erfasst und unter den Sonstigen betrieblichen Erträgen bzw. Sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst.

Bei allen Währungssicherungsderivaten liegen keine Hedge-Beziehungen vor.

Des Weiteren ergeben sich Währungsrisiken aus der Umrechnung der Tochtergesellschaft in Russland in EUR für den Einbezug in den Konzernabschluss. Dieses Risiko trägt der Konzern in voller Höhe. Aufgrund der Größe der Tochtergesellschaft wird dieses Währungsrisiko im Zusammenhang mit der Umrechnung der russischen Tochtergesellschaft von Rubel in EUR von dem Konzern jedoch als nicht wesentlich erachtet.

Sensitivität bezüglich der Währungen

Die nachfolgende Tabelle zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderungen von beizulegenden Zeitwerten der monetären Schulden) gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des US-Dollars. Alle anderen Variablen bleiben konstant.

Die Änderung des Ergebnisses resultiert aus einer Änderung des beizulegenden Zeitwerts aus auf US-Dollar lautenden monetären Verbindlichkeiten, sofern die funktionale Währung des Konzerns nicht der US-Dollar ist.

Kursentwicklung des US-Dollars Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
(in TEUR)
31.12.2019 +5,0% 81
  -5,0% -81
31.12.2018 +10,0% 352
  -10,0% -352
31.12.2017 +10,0% 175
  -10,0% -175

Die nachfolgenden Tabellen zeigt die Sensitivität des Konzernergebnisses vor Steuern (aufgrund der Änderungen des einbezogenen Abschlusses der russischen Tochtergesellschaft gegenüber einer nach vernünftigem Ermessen grundsätzlich möglichen Wechselkursänderung des russischen Rubels. Alle anderen Variablen bleiben konstant.

Kursentwicklung des Russischen Rubels Auswirkungen auf das Ergebnis vor Steuern
(in TEUR)
31.12.2019 +10,0% -274
  -10,0% 897
31.12.2018 +10,0% -2.970
  -10,0% 601
31.12.2017 +10,0% -2.438
  -10,0% 1.186

Das Risiko des Konzerns gegenüber Wechselkursänderungen bei allen anderen Währungen ist nicht wesentlich.

Da die abgeschlossenen Devisentermingeschäfte nicht als Sicherungsinstrumente in Sicherungsbeziehungen designiert und keine Devisentermingeschäfte zur Absicherung von Nettoinvestitionen in ausländische Tochterunternehmen abgeschlossen sind, besteht keine Ergebnisauswirkung auf das Eigenkapital aufgrund der Sensitivitätsanalyse.

13.4 Ausfallrisiko

Ausfallrisiko ist das Risiko, dass ein Geschäftspartner seinen Verpflichtungen im Rahmen eines Finanzinstruments nicht nachkommt und dies zu einem finanziellen Verlust führt. Der Konzern ist im Rahmen seiner operativen Geschäftstätigkeit Kreditrisiken (insbesondere ergeben sich Kreditrisiken aus Forderungen aus Lieferungen und Leistungen) sowie im Rahmen der Finanzierungstätigkeit, einschließlich Guthaben bei Kreditinstituten, Devisengeschäften und sonstigen Finanzinstrumenten, ausgesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Das Ausfallrisiko der Forderungen gegen Kunden wird von der entsprechenden Geschäftseinheit basierend auf den Richtlinien, Verfahren und Kontrollen des Konzerns für das Ausfallrisikomanagement bei Kunden gesteuert. Das Steuerungssystem für Bonitätsrisiken im Kundenbereich wird erfolgreich eingesetzt. Mit dem Bonitätsprüfungsprozess im Online-Verfahren können einerseits Risiken frühzeitig erkannt werden. Andererseits führen verlässliche Aussagen über die mögliche Zahlungsart zu einer hohen Kundenzufriedenheit. Das Steuerungssystem für Bonitätsrisiken im Bereich von Warenretouren an Lieferanten und Drittverwertungen ist ebenfalls seit mehreren Jahren erfolgreich im Einsatz. Sämtliche Bonitätsrisiken werden regelmäßig evaluiert; die Evaluierungsmaßstäbe werden unterjährig überprüft und angepasst.

Ausstehende Forderungen gegenüber Kunden werden regelmäßig überwacht. Sollte trotz erfolgter Mahnungen kein Zahlungseingang festgestellt werden, so erfolgt die weitere Beitreibung mit Hilfe von Inkassounternehmen, wobei zum 31. Dezember 2019 ungefähr 60,4% (2018: 57,5%; 2017: 55,1%) des übergebenen Forderungsvolumen auf diese Art beigetrieben werden konnte. Ein Jahr nach erfolgloser Beitreibung werden die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen als nicht mehr werthaltig angesehen und ausgebucht. Die erwarteten Ausfallquoten werden wie unter Textziffer 3.15, Textziffer 4 und Textziffer 5 beschrieben, ermittelt und spiegeln Erfahrungswerte und zukünftige Prognosen wider.

In Bezug auf die Sonstige Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird auf Textziffer 9.4 verwiesen.

Zum Abschlussstichtag gibt es keine Hinweise darauf, dass die weder wertgeminderten noch in Zahlungsverzug befindlichen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen nicht ausgeglichen werden.

Eine Risikokonzentration hinsichtlich der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen liegt aus Sicht des Konzerns nicht vor, da es sich um eine Vielzahl von Kunden handelt.

Sonstige finanzielle Vermögenswerte und Forderungen sowie derivative Finanzinstrumente

Soweit Ausfallrisiken in Verbindung mit den finanziellen Vermögenswerten und Forderungen erwartet werden, werden Wertberichtigungen erfasst. Das mit den derivativen Finanzinstrumenten bestehende Ausfallrisiko wird außerdem dadurch gemindert, dass nur Geschäfte mit Vertragspartnern erstklassiger Bonität abgeschlossen werden. Aus diesem Grund wird das allgemeine Ausfallrisiko in Verbindung mit den von der Gruppe eingesetzten derivativen Finanzinstrumenten als nicht wesentlich betrachtet. Das maximale Ausfallrisiko bei den sonstigen finanziellen Vermögenswerten und Forderungen besteht in Höhe der Buchwerte zum 31. Dezember 2019, 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017.

13.5 Liquiditätsrisiko

Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Bedarfs an Zahlungsmitteln mittels einer periodischen Liquiditätsplanung.

Zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierung hat der Konzern Darlehensverträge mit variablen Zinssätzen abgeschlossen. Informationen über die Fälligkeitsstruktur der Darlehen sind in der Textziffer 9.10 dargestellt. Hierdurch kann der Konzern jederzeit seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen.

Die kurzfristige Liquiditätssteuerung erfolgt durch in kurzen Zeitabständen durchgeführte Liquiditätsplanungen, mit Hilfe derer frühzeitig der für das operative Geschäft notwendige Zahlungsmittelbestand überwacht und geplant wird.

Aus der nachfolgenden Tabelle sind die vertraglich vereinbarten (undiskontierten) Zins- und Tilgungszahlungen der originären finanziellen Verbindlichkeiten ersichtlich:

(in TEUR) Buchwert 31.12.2019 Mittelabfluss 2020 Mittelabfluss 2021 Mittelabfluss 2022 -2026 Mittelabfluss 2027
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:          
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 75.694 75.694 - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 407.838 16.743 222.295 168.800 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 50.455 15.199 13.955 23.874 140
- davon Leasingverbindlichkeiten 50.121 15.199 13.955 23.874 140
- davon Derivate 334 - - - -
Gesamt 533.988 107.636 236.250 192.674 140
(in TEUR) Buchwert 31.12.2018 Mittelabfluss 2019 Mittelabfluss 2020 Mittelabfluss 2021 -2024 Mittelabfluss 2025
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:          
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 108.006 108.006 - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 417.729 11.990 21.948 383.791 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1 28.888 5.062 5.676 17.608 347
- davon Derivate 14 - - - -
Gesamt 554.623 125.058 27.625 401.399 347
(in TEUR) Buchwert 31.12.2017 Mittelabfluss 2018 Mittelabfluss 2019 Mittelabfluss 2020 -2023 Mittelabfluss 2024
Originäre finanzielle Verbindlichkeiten:          
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 99.051 99.051 - - -
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 470.834 16.360 7.482 453.842 -
Sonstige finanzielle Verbindlichkeiten 1 29.456 6.885 6.505 24.390 -
- davon Derivate 311 - - - -
Gesamt 599.341 122.295 13.987 478.233 -

1 Die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten umfassen die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasingverhältnissen und die sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten.

Einbezogen wurden alle Instrumente, die sich zum jeweiligen Bilanzstichtag im Bestand befanden und für die bereits Zahlungen vertraglich vereinbart waren. Fremdwährungsbeträge wurden mit dem jeweiligen Stichtagskassakurs umgerechnet. Die variablen Zinszahlungen aus den Finanzinstrumenten wurden unter Zugrundelegung der zuletzt vor dem jeweiligen Bilanzstichtag fixierten Zinssätze ermittelt. Jederzeit rückzahlbare finanzielle Verbindlichkeiten sind immer dem frühesten Zeitraster zugeordnet.

Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich zum 31. Dezember 2019 wie folgt dar:

(in TEUR) Wertberichtigungen Sonstige Nettogewinne (+) / -verluste (-) Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte 169 -12.055 -11.886
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) - -819 -819
davon gem. IFRS 9 verpflichtend - -819 -819
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) 169 -11.236 -11.067
Finanzielle Verbindlichkeiten - 1.407 1.407
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) - -320 -320
davon gem. IFRS 9 verpflichtend - -320 -320
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) - 1.727 1.727
Gesamt 169 -10.648 -10.479

Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich zum 31. Dezember 2018 wie folgt dar:

(in TEUR) Wertberichtigungen Sonstige Nettogewinne (+) / -verluste (-) Gesamt
Finanzielle Vermögenswerte 1.693 -8.625 -6.932
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) - -68 -68
davon gem. IFRS 9 verpflichtend - -68 -68
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) 1.693 -8.557 -6.864
Finanzielle Verbindlichkeiten - 2.853 2.853
erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewertet (FVTPL) - 297 297
davon gem. IFRS 9 verpflichtend - 297 297
zu fortgeführten Anschaffungskosten bewertet (AC) - 2.557 2.557
Gesamt 1.693 -5.772 -4.079

Die Nettoergebnisse der Finanzinstrumente nach Bewertungskategorien stellen sich zum 31. Dezember 2017 wie folgt dar:

(in TEUR) Wertberichtigungen Sonstige Nettogewinne (+) / -verluste (-) Gesamt
Darlehen und Forderungen (LaR) -436 -9.655 -10.092
Finanzielle Vermögenswerte Held for Trading (FAHfT) - -281 -281
Finanzielle Verbindlichkeiten bewertet mit den fortgeführten Anschaffungskosten (FLAC) - -1.193 -1.193
Finanzielle Verbindlichkeiten Held for Trading (FLHfT) - 563 563
Gesamt -436 -10.567 -11.003

13.6 Kapitalsteuerung

Das Kapital der Gruppe umfasst sowohl Eigenkapital als auch Fremdkapital. Letzteres ist zum Teil zinstragend.

Zum 31. Dezember 2019 beträgt das Eigenkapital des Konzerns TEUR 166.601 (2018: TEUR 186.944; 2017: TEUR 186.408). Zusätzlich verfügt der Konzern über verzinsliches Fremdkapital in Höhe von TEUR 457.959 (2018: TEUR 446.603; 2017: TEUR 499.979) und über nicht verzinsliches Fremdkapital in Höhe von TEUR 215.724 (2018: TEUR 228.443; 2017: TEUR 222.216).

Ziel des Kapitalmanagements ist in erster Linie die Sicherstellung der fristgerechten Erfüllung von finanziellen Verpflichtungen, um so die Risiken, die sich aus der Finanzierungsstruktur mit einem hohen Fremdkapitalanteil ergeben, zu verringern. Dabei steht die HSE24 Gruppe in kontinuierlichem Kontakt mit ihren Kreditgebern, um die Kapitalmarktbedingungen im Auge zu behalten und Optionen für eine Optimierung der Kapitalstruktur der HSE24 Gruppe zu ermitteln. Im Zusammenhang mit dem Bankendarlehen bestehen verschiedene übliche Regelungen, die kapitalfluss- und ergebnisbasierte Kennzahlen beinhalten. Zum 31. Dezember 2019 werden diese Kennzahlen eingehalten.

Die Möglichkeit zur Tilgung und Refinanzierung der Verbindlichkeiten sowie zur Finanzierung der künftigen Geschäftstätigkeit und künftigen Investitionen hängen von der Entwicklung der Gesamtleistung und der Fähigkeit ab, in ausreichendem Maße liquide Mittel zu erwirtschaften.

Die Gruppe steuert daher ihre Kapitalstruktur und nimmt entsprechende Anpassungen unter Berücksichtigung der jeweiligen wirtschaftlichen Bedingungen vor.

13.7 Sicherheiten

Der Konzern hat, um die Sicherheitsleistungen seiner Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag zu erfüllen, nachfolgend aufgeführte Sicherheitsleistungen gegeben:

Verpfändung der Gesellschaftsanteile der HSE24 Trading GmbH an der HSE24 Finance & Service GmbH sowie die hiermit zusammenhängenden Rechte

Verpfändung der Gesellschaftsanteile der HSE24 Finance & Service GmbH an der HSE24 Beteiligungs GmbH sowie die hiermit zusammenhängenden Rechte

Verpfändung der Gesellschaftsanteile der HSE24 Beteiligungs GmbH an der Home Shopping Europe GmbH sowie hiermit zusammenhängende Rechte

Verpfändung sämtlicher gegenwärtiger und künftiger Bankkonten und beinhaltet sämtliche gegenwärtige und künftige Forderungen, die im Zusammenhang mit den Bankkonten stehen oder stehen werden, einschließlich aller Nebenrechte und -forderungen, insb. im Hinblick auf etwaige Zinszahlungen. Ebenso gehören alle Ansprüche und Rechte, die sich aus den zugrunde hegenden Rechtsverhältnissen, insb. Giro-Vereinbarungen und Kontokorrentverhältnisse ergeben, dazu.

Die HSE24 Trading GmbH, die HSE24 Finance & Service GmbH, die HSE24 Beteiligungs GmbH und die Home Shopping Europe GmbH haben, um die Sicherheitsleistungen der Konzern-Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag zu erfüllen, nachfolgend aufgeführte Sicherheitsleistungen gegeben:

Abtretung sämtlicher gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus und im Zusammenhang mit gegenwärtigen und künftigen Lieferungen und Leistungen

Die Home Shopping Europe GmbH hat, um die Sicherheitsleistungen der Konzern-Verbindlichkeiten aus dem Kreditvertrag zu erfüllen, nachfolgend aufgeführte Sicherheitsleistungen gegeben:

Abtretung sämtlicher Forderungen aus und im Zusammenhang mit gegenwärtigen und zukünftigen Lizenzverträgen, der Nutzung von gewerblichen Schutzrechten und/oder die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten, insbesondere die Forderungen aus dem Lizenzvertrag

Abtretung sämtlicher Forderungen aus und im Zusammenhang mit gegenwärtigen und zukünftigen im Zusammenhang mit der Registrierung von Domains bestehenden Vertragsverhältnissen sowie sämtliche Ansprüche auf Konnektierung und Aufrechterhaltung der Domains

Sicherungsübereignung des Vorratsbestandes sowie des beweglichen Anlagevermögens, insb. "Maschinen", "Technische Anlagen" und "Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung"

Zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017 belief sich der beizulegende Zeitwert der als Sicherheit gestellten Vermögenswerte im Konzern auf EUR 464 Mio. bzw. EUR 481 Mio. bzw. EUR 533 Mio. Die Geschäftspartner sind verpflichtet, die Sicherheiten an den Konzern zurückzugeben.

Zum 31. Dezember 2019 bzw. 31. Dezember 2018 bzw. 31. Dezember 2017 hielt der Konzern keine Sicherheiten.

14. Ereignisse nach Bilanzstichtag

Durch die fortschreitende globale Ausbreitung des Corona-Virus (Sars-CoV-2) hat sich die Risikosituation für den Konzern u. a. in den Risikofeldern "Wirtschaftliches Umfeld" und "Logistik" verändert.

Der Konzern hat bereits Maßnahmen getroffen, diesen Risiken entgegenzusteuern.

Bereits im Februar wurde ein Notfallteam zur konzernweiten Koordination der Krisensituation etabliert.

Alle TV-Studios sind in vollem Umfang produktiv und durch Maßnahmen abgesichert (z.B. getrennte Teams, Vermeidung von persönlichen Kontakten, Erhöhung des "rerun contents", etc ).

Die Anlieferung der bestellten Ware ist für die nächsten 3 Monate für die Mehrzahl der Bestellungen gesichert.

Der Versand der Ware an die Kunden läuft störungsfrei weiter.

Die Logistikdienstleister und Call Center Dienstleister haben ebenfalls entsprechende Vorsorgemaßnahmen getroffen.

Sollte sich die Ausbreitung des Virus weiterhin dauerhaft fortsetzen, kann sich dies u. a. negativ auf die Nachfrage sowie das Nutzungs- und Zahlungsverhalten von Konsumenten oder die Gesundheit und Einsatzfähigkeit von Mitarbeitern und somit letztendlich auch auf die Leistungsfähigkeit des Konzerns auswirken. Eine genaue Risikoeinschätzung hinsichtlich der Dauer und der konkreten Auswirkungen der Corona-Krise ist derzeit nicht möglich, da sich die Einschätzungen von Gesundheitsexperten und die Maßnahmen der Politik stetig ändern.

15. Honorare des Abschlussprüfers

Die als Aufwand erfassten Abschlussprüferhonorare des Konzernabschlussprüfers Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft beliefen sich im Berichtsjahr auf insgesamt TEUR 354 (2018: TEUR 2.226; 2017: TEUR 1.143) und entfallen auf Abschlussprüfungsleistungen in Höhe von TEUR 245 (2018: TEUR 215; 2017: TEUR 378), andere Bestätigungsleistungen in Höhe von TEUR 14 (2018: TEUR 564; 2017: TEUR 159), Steuerberatungsleistungen in Höhe von TEUR 95 (2018: TEUR 144; 2017: TEUR 373) und sonstige Leistungen in Höhe von TEUR 0 (2018: TEUR 1.304; 2017: TEUR 233).

16. Aufstellung des Anteilsbesitzes der HSE24 Multichannel GmbH

Zum 31. Dezember 2019 stellt sich der mittelbare und unmittelbare Anteilbesitz der HSE24 Multichannel GmbH folgendermaßen dar:

Nr Gesellschaft Sitz Währung 2 Anteilsbesitz Anteilsbesitz in % Eigenkapital in Jahresergebnis in
von TEUR TEUR
Toc hterunternehmen            
1 HSE24 Trading GmbH1 Ismaning EUR unmittelbar 100,0 388.664 - 3
2 HSE24 Finance & Service GmbH 1 Ismaning EUR 1 100,0 746.191 - 3
3 HSE24 Beteiligungs GmbH 1 Ismaning EUR 2 100,0 46.088 - 3
4 Home Shopping Europe GmbH 1 Ismaning EUR 3 100,0 28.667 - 3
5 Direct Trade LLC Moskau, Russland RUB 4 99,9 35.098 3.657
3 0,1    
Assoziierte Unternehmen            
6 TV Shopping Media LLC Moskau, Russland RUB 4 20,0 359 145

1 Die Gesellschaft erfüllt die Bedingungen des § 264 Abs. 3 HGB und nimmt die Möglichkeit zur Befreiung von bestimmten Vorschriften über die Aufstellung, Prüfung und Offenlegung des Jahresabschlusses bzw. des Lageberichts in Anspruch.

2 Für die Umrechnung der angegebenen Werte zu Eigenkapital und Jahresergebnis sind die Kurse zum Bilanzstichtag maßgeblich.

3 Ergebnis nach Ergebnisabführungsvertrag.

 

Ismaning, den 30. April 2020

Sandra Rehm

Rainer Stäbler

Ralph Brugger

Die Geschäftsführung

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für den Zeitraum 1. Januar 2017 bis zum 31. Dezember 2017

Historische Anschaffungskosten
01.01.2017 Währungsänderung Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2017
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände            
1. Eigene Entwicklungen 16.315 -2 6.286 -189 9.948 32.357
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.634 -68 541 0 5 4.113
3. Geschäfts- oder Firmenwert 302.237 -68 0 0 0 302.169
4. Warenzeichen 74.524 0 0 0 0 74.524
5. Kundenstamm 298.182 0 0 0 0 298.182
6. Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung 10.449 -2 4.896 -55 -9.950 5.339
  705.341 -140 11.723 -244 4 716.683
II. Sachanlagen            
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.415 -16 982 0 63 6.444
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 57.628 -133 3.503 -926 592 60.665
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 670 -12 1.243 -3 -656 1.243
  63.713 -160 5.727 -929 0 68.351
  769.054 -300 17.450 -1.172 4 785.035
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2017 Währungsänderung Zugänge Abgänge 31.12.2017
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. Eigene Entwicklungen 7.021 -2 5.818 -143 12.696
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2269 -41 715 0 2.942
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0
4. Warenzeichen 0 0 0 0 0
5. Kundenstamm 90.150 0 19.812 0 109.964
6. Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung 0 0 0 0 0
  99.440 -42 26.345 -143 125.601
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2413 -5 1.180 0 3.589
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.952 -65 8.588 -867 23.607
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
  18.365 -70 9.768 -867 27.196
  117.805 -112 36.113 -1.010 152.796
Buchwerte
31.12.2017 31.12.2016
TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Eigene Entwicklungen 19.661 9.294
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 1.171 1.365
3. Geschäfts- oder Firmenwert 302.169 302.237
4. Warenzeichen 74.524 74.524
5. Kundenstamm 188.218 208.032
6. Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung 5.339 10.449
  591.082 605.901
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2856 3.002
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 37.058 41.676
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.243 670
  41.156 45.348
  632.238 651.249

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis zum 31. Dezember 2018

Historische Anschaffungskosten
01.01.2018 Währungsänderung Zugänge Abgänge Umbuchungen 31.12.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände            
1. Eigene Entwicklungen 32.357 -4 4.760 0 1.013 38.125
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 4113 -149 2.088 0 2.974 9.026
3. Geschäfts- oder Firmenwert 302.169 -116 0 0 0 302.053
4. Warenzeichen 74524 0 0 0 0 74.524
5. Kundenstamm 298.182 0 0 0 0 298.182
6. Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung 5.339 -14 5.855 -64 -4.457 6.659
  716.683 -283 12.703 -64 -470 728.569
II. Sachanlagen            
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 6.444 -36 984 0 28 7.421
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 60.665 -284 11.067 -953 1.331 71.825
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.243 -40 1.800 -59 -889 2.055
  68.351 -359 13.850 -1.012 470 81.300
  785.035 -643 26.554 -1.076 0 809.870
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2018 Währungsänderung Zugänge Abgänge 31.12.2018
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände          
1. Eigene Entwicklungen 12.696 -3 8.375 0 21.068
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 2.942 -104 844 0 3.681
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0
4. Warenzeichen 0 0 0 0 0
5. Kundenstamm 109.964 0 19.812 0 129.776
6. Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung 0 0 0 0 0
  125.601 -107 29.031 0 154.525
II. Sachanlagen          
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.589 -14 1.319 0 4.894
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 23.607 -180 10.177 -914 32.691
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0
  27.196 -194 11.496 -914 37.584
  152.796 -301 40.527 -914 192.109
Buchwerte
31.12.2018 31.12.2017
TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Eigene Entwicklungen 17.057 19.661
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.345 1.171
3. Geschäfts- oder Firmenwert 302.053 302.169
4. Warenzeichen 74.524 74.524
5. Kundenstamm 168.406 188.218
6. Immaterielle Vermögenswerte in Entwicklung 6.659 5.339
  574.044 591.082
II. Sachanlagen    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2.527 2.856
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 39.134 37.058
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2.055 1.243
  43.716 41.156
  617.760 632.238

Entwicklung des Konzernanlagevermögens für den Zeitraum 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Historische Anschaffungskosten
01.01.2019 * Währungsänderung Zugänge Abgänge aufgrund Konsolidierung Abgänge Umbuchungen 31.12.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände              
1. Eigene Entwicklungen 38.125 4 8.033 -848 -6.805 3.279 41.787
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 9.026 167 1.958 -3.065 -3.194 1.973 6.865
3. Geschäfts- oder Firmenwert 302.053 111 0 0 0 0 302.163
4. Warenzeichen 74.524 0 0 0 0 0 74.524
5. Kundenstamm 293.182 0 0 0 0 0 298.182
6. Geleistete Anzahlungen 6.659 13 6.477 0 -35 -5.365 7.749
  728.569 294 16.468 -3.913 -10.034 -113 731.270
II. Sachanlagen *              
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 7.421 -382 992 -3.369 -264 0 4.398
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 16.614 212 2.491 -4.440 -5.012 2.155 12.020
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 2055 71 1.404 0 -42 -2.041 1.448
  26.089 -99 4.888 -7.809 -5.317 113 17.866
III. Nutzungsrechte *              
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 33.628 429 2 -5.153 0 0 28.906
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 64.418 351 352 -5.571 0 0 59.549
  93.046 780 354 -10.724 0 0 88.455
  852.704 975 21.709 -22.446 -15.351 0 837.592
Kumulierte Abschreibungen
01.01.2019 * Währungsänderung Zugänge Abgänge aufgrund Konsolidierung Abgänge Umbuchungen 31.12.2019
TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände              
1. Eigene Entwicklungen 21.068 3 13.609 -111 -6.803 0 27.766
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3.681 116 3.789 -2.816 -3.061 0 1.709
3. Geschäfts- oder Firmenwert 0 0 0 0 0 0 0
4. Warenzeichen 0 0 0 0 0 0 0
5. Kundenstamm 129.776 0 19.812 0 0 0 149.589
6. Geleistete Anzahlungen 0 0 0 0 0 0 0
  154525 119 37.211 -2.928 -9.884 0 179.064
II. Sachanlagen *              
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 4894 108 947 -2.824 -132 0 2993
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.443 227 5.604 -3.381 -2.775 0 2119
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0 0 0 0 0 0 0
  7.337 335 6.551 -6.205 -2.906 0 5.112
III. Nutzungsrechte *              
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 0 0 7.961 -243 0 0 7.718
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 30.247 0 6.849 -2.328 0 0 34.768
  30.247 0 14.809 -2.571 0 0 42.486
  192.109 455 58.572 -11.704 -12.770 0 226.662
Buchwerte
31.12.2019 31.12.2018
TEUR TEUR
I. Immaterielle Vermögensgegenstände    
1. Eigene Entwicklungen 14.021 17.057
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 5.156 5.345
3. Geschäfts- oder Firmenwert 302.163 302.053
4. Warenzeichen 74.524 74.524
5. Kundenstamm 148.593 168.406
6. Geleistete Anzahlungen 7.749 6.659
  552.207 574.044
II. Sachanlagen *    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 1.405 2.527
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.901 39.134
3. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 1.448 2.055
  12.754 43.716
III. Nutzungsrechte *    
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 21.188 -
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 24.731 -
  45.969 -
  610.930 617.760

* Anpassung um Nutzungsrechte aufgrund der Erstanwendung von IFRS 16. Bzgl. der Auswirkungen ab 01.01.2019 siehe Textziffer 5 und Textziffer 12.1

Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2019

Inhalt

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell des Konzerns

1.1.1. Kunden

1.1.2. Servicequalität

1.1.3. Produktsortiment

1.1.4. Verbreitung und Vertriebswege

1.1.5. Logistik

1.1.6. Informationstechnologie

1.2. Konzernstruktur

1.2.1. Rechtsform

1.2.2. Leitung und Kontrolle

1.2.3. Segmente

1.3. Strategie und Ziele des Konzerns

1.3.1. Strategie

1.3.2. Ziele

1.4. Steuerungssystem

1.5. Forschung und Entwicklung

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1. Gesamtwirtschaft

2.1.2. Branche

2.1.3. Lage des Konzerns/ Plan-Ist-Vergleich

2.1.4. Ertragslage

2.1.5. Vermögenslage

2.1.6. Finanzlage

2.1.7. Gesamtaussage

3. Unternehmerische Verantwortung

3.1. Mitarbeiter

3.2. Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen

nach § 36 und § 52 Abs. 2 S. 1 GmbHG

3.3. Lieferanten- und Qualitätsmanagement

3.4. Gesellschaftliches Engagement

3.5. Nachhaltigkeit und Umweltbelange

3.5.1. Versand

3.5.2. Standort-Ökologie und Abfallwirtschaft

3.5.3. Energie

3.5.4. Mobilität und Geschäftsreisen

3.6. Datenschutz

4. Risiko- und Chancenbericht

4.1. Risikobericht

4.1.1. Risikomanagement System

4.1.2. Übersicht über Risiken und Maßnahmen

4.1.3. Gesamtbewertung über die Risikosituation im Konzern

4.2. Chancenbericht

4.2.1. Attraktives Produktsortiment

4.2.2. Digitalisierung

4.2.3. Zielgruppenerweiterung

4.2.4. Reichweite

4.2.5. Optimierung der Geschäftsprozesse

4.2.6. Internationale Ausrichtung

5. Compliance Management System

6. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

7. Prognosebericht

7.1. Künftige gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Situation

7.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

7.1.2. Branchenentwicklung

7.2. Künftige Entwicklung des Konzerns

1. Grundlagen des Konzerns

1.1 Geschäftsmodell des Konzerns

Der HSE24 Multichannel Konzern (im Folgenden "HSE24" oder "Konzern") ist ein international tätiger Omnichannel-Versandhandelskonzern, der auf die kanalübergreifende, vernetzte Inszenierung von Themen- und Markenwelten mit Lifestyle-Charakter setzt. HSE24 schafft für den Kunden ein inspirierendes Einkaufserlebnis im TV, im Internet über den Online Shop und auf den mobilen Endgeräten. HSE24 bietet darüber hinaus umfangreiche Apps für TV-Geräte an, über die interaktive Zusatzangebote genutzt werden können (Samsung Smart TV, Google TV, HbbTV und Video on Demand). Zudem ist HSE24 in den sozialen Medien präsent.

Das Geschäftsmodell wurde neben der D/A/CH-Region (Deutschland, Österreich, Schweiz) auch in Russland eingeführt. Basis für den nachhaltigen Erfolg von HSE24 sind insbesondere die Kundenorientierung in Verbindung mit einem ausgezeichneten Service, die konsequente Produkt- und Sortimentspolitik, die medien- und zielgruppengerechte Aufbereitung des Angebots unter Vernetzung der Inhalte auf unterschiedlichen Plattformen (TV, Internet, mobile Endgeräte) sowie die daraus resultierende Reichweite, national wie international.

Mit Beschluss vom 22. März 2019 hat der Konzern die Entscheidung getroffen, die Tochtergesellschaften in den Vereinigten Arabischen Emiraten (TSC Trading FZE, Jebel Ali Free Zone und TSC Broadcast FZ LLC, Dubai Media City, T-com, jeweils mit Sitz in Dubai) aus strategischen Gründen zu schließen. Die beiden Gesellschaften befinden sich zum 31. Dezember 2019 in Liquidation (i.L.).

Zum 5. Juli 2019 wurde die 100%-ige Beteiligung an der HSE24 S.p.A., Italien mit Sitz in Rom an eine italienische Mediengruppe veräußert.

1.1.1. Kunden *

Nach dem Verständnis des Konzerns ist die typische HSE24 Kundin mittleren Alters, sozial abgesichert, selbstbewusst, eigenständig und feminin. Sie lässt sich gern inspirieren, überraschen und unterhalten, hat Spaß am Leben, welches sie sich schön gestaltet, und kauft gern etwas für sich und ihre Familie.

Über 11,7 Mio. Kunden haben seit Gründung der jeweiligen operativen Gesellschaften bereits bei HSE24 eingekauft (D/A/CH: 10,6 Mio., Russland: 1,1 Mio.). Rund 1,7 Mio. Kunden haben im Jahr 2019 mindestens einmal bei HSE24 eingekauft (D/A/CH: 1,4 Mio., Russland: 0,3 Mio.). Der Anteil der weiblichen Kunden liegt je nach Region bei 87% (D/A/CH) und 97% (Russland).

HSE24 steht jeden Tag rund um die Uhr im direkten Dialog mit seinen Kunden, live und persönlich. Die Beratung erfolgt sowohl telefonisch, per E-Mail und über die Social Media-Kanäle als auch über Call-Ins direkt in der Live-Sendung. Die insgesamt 31 Call Center (23 für die D/A/CH Region, acht in Russland) nehmen durchschnittlich etwa 52.200 Anrufe täglich (D/A/CH: 41.600, Russland: 10.600) und 19,1 Mio. jährlich (D/A/CH: 15,2 Mio., Russland: 3,9 Mio.) entgegen. Der Tagesrekord lag im Berichtsjahr in der D/A/CH-Region bei 94.953 Anrufen (Deutschland: 87.412, Österreich: 6.446, Schweiz: 1.095), und in Russland bei 22.542.

* Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in inhaltliche Prüfung

1.1.2. Servicequalität *

Die Servicephilosophie des Konzerns lautet: "Den Kunden jeden Tag mit gleichbleibend hoher und zuverlässiger Service-Qualität begeistern und das über alle Kontaktkanäle hinweg". Zufriedene Kunden sind die Erfolgsformel von HSE24. Die Kundenorientierung und die Gewinnung von Kundenvertrauen ist HSE24 außerordentlich wichtig. Der Konzern hat seine Servicekanäle dem Mediennutzungsverhalten und den Bedürfnissen seiner Kunden angepasst und bietet über alle Kontaktpunkte hinweg einen hohen und nachhaltigen Kundenservice. HSE24 lässt seine Kundenprozesse regelmäßig von verschiedenen Prüfinstituten testen und wurde im abgelaufenen Berichtsjahr in Deutschland erneut mehrfach für seine klare Kundenorientierung und für seinen exzellenten Kundenservice rund um die Uhr auf allen Kontaktkanälen ausgezeichnet:

Die Home Shopping Europe GmbH wurde innerhalb des von der Deutschen Gesellschaft für Qualität e. V. (DGQ), dem F.A.Z.-Institut und dem Marktforschungs- und Beratungsunternehmen forum! initiierten Wettbewerbs "Deutschlands Kundenchampions 2019" erneut mit Bestwerten ausgezeichnet. Die Deutsche Gesellschaft für Qualität und forum! Marktforschung sucht jährlich im Rahmen des bundesweiten Wettbewerbs die Unternehmen mit den besten Kundenbeziehungen. Denn die Initiatoren sind überzeugt, dass Spitzenleistung in der Kundenbeziehung unabhängig von der Branche und der Ausrichtung möglich ist. Damit ist dieser Ansatz "vom Kunden her" gedacht, denn die Kunden vergleichen Leistungen auch über Branchengrenzen hinweg. Ausgezeichnet werden Unternehmen, die ihre Kunden begeistern und eine exzellente kundenorientierte Unternehmensführung vorzuweisen haben.

Der TÜV Saarland bestätigte HSE24 2019 erneut einen sehr guten Kundenservice. Das Unternehmen hat bei der Zertifizierung "TÜV Service tested" bereits zum sechsten Mal in Folge mit "sehr gut" abgeschnitten. Das Siegel basiert auf einer groß angelegten Kundenbefragung des neutralen und unabhängigen Prüfinstituts TÜV Saarland und wird alle zwei Jahre vergeben. Dabei haben die ca. 3.300 befragten Kunden vor Allem die Gesamtzufriedenheit mit dem Service als außerordentlich gut bewertet.

Darüber hinaus führt HSE24 konzernweit das Siegel "Shop with Confidence" der Verbraucherschutz-Organisation Electronic Retailing Association Europe (ERA). Dieses Siegel wird von dem europäischen Verband der elektronischen Versandhändler an Unternehmen vergeben, die in ihrem Online-Shop einen besonders verantwortungsvollen Umgang mit den Kunden pflegen. HSE24 hat sich als ERA Europe-Mitgliedsunternehmen zu einem fairen und ethisch einwandfreien Handel freiwillig selbst verpflichtet.

Weiter überprüfen der Bundesverband E-Commerce und Versandhandel (bevh) und das EHI Retail Institute (EHI) seit 2005 im Jahresturnus die deutsche Website von HSE24, mit dem Ergebnis, dass sie seither beständig mit dem renommierten Gütesiegel ausgezeichnet wurde. Das Siegel wird exklusiv an Versandhandelsunternehmen vergeben, die Mitglieder im bevh sind und den strengen Prüfkriterien (transparenter Bestellvorgang, vollständige Informationen über Kosten, Kaufvertrag, Lieferung etc. sowie Schutz persönlicher Daten und neutrales Beschwerdeverfahren) des EHI standhalten.

Der Handelsverband Österreich hat die Website www.hse24.at nach seinen strengen Kriterien geprüft und erneut zur Führung des begehrten Internet Siegels "E-Commerce Quality" berechtigt. Das Gütesiegel des Handelsverbands steht für sicheres und vertrauenswürdiges Online-Shopping und signalisiert den Konsumenten, dass der Einkauf sicher und in einem rechtskonformen und vertrauensvollen Shop stattfindet.

Vom Verband des Schweizerischen Versandhandels VSV wurde die Website www.hse24.ch erneut mit dem Siegel "Swiss Online Garantie" ausgezeichnet. Es steht für Sicherheit und Orientierung beim Online-Einkauf. Eines der wichtigsten Kriterien für den Erhalt des Siegels ist das Einhalten der Schweizer Gesetzmäßigkeiten beim Online-Einkauf. Außerdem werden unter anderem ein 14-tägiges Rückgaberecht (mit wenigen Ausnahmen), keine Zusatzkosten an der Haustüre sowie Retournierungen innerhalb der Schweiz vorausgesetzt.

* Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in inhaltliche Prüfung

1.1.3. Produktsortiment

Das nachhaltige Wachstum des Konzerns ist unter anderem das Ergebnis einer konsequenten Produkt- und Sortimentspolitik. HSE24 unterscheidet das Sortiment nach den Produktgruppen "Mode" (inkl. Schuhe und Wäsche), "Schmuck", "Kosmetik und Wellness" (inkl. Sportartikel), "Haushalt" sowie "Home & Living" Zum 31. Dezember 2019 ist der Bereich Mode mit 36,1% (31.12.2018: 33,5%; 31.12.2017: 35,4%) Umsatzanteil unverändert der stärkste Bereich im Konzern, gefolgt von Kosmetik und Wellness Bereich 28,3%; (31.12.2018: 26,4%; 31.12.2017: 27,9%), Haushalt 14,2%; (31.12.2018: 17,9%; 31.12.2017: 15,6%), Schmuck 13,9%; (31.12.2018: 13,6%; 31.12.2017: 12,9%) und Home & Living 7,5%; (31.12.2018: 8,6%; 31.12.2017: 8,2%).

Der Konzern setzt dabei den Fokus auf exklusive Lifestyle Trends und verfügt zudem über innovative themenbezogene Produktideen, die den Alltag des Kunden vereinfachen.

HSE24 bezieht einen wesentlichen Teil der Ware von deutschen Lieferanten, gefolgt von Ländern in Asien und Europa. Der größte Anteil der Ware aus Asien sind Textilien. Die Tochtergesellschaft in Russland bezieht ihre Ware zum Teil über die gleichen Lieferanten. Sie agiert jedoch selbstständig und orientiert sich an den Bedürfnissen des jeweiligen Marktes.

HSE24 bietet Fremdmarken und Eigenmarken an. Dabei sind viele Marken exklusiv bei HSE24 erhältlich.

1.1.3.1 Eigen- und Fremdmarken *

Der Großteil der Umsatzerlöse in der D/A/CH-Region wurde mit rund 110 (2018: rund 120; 2017: rund 130) Fremdmarken generiert, darunter viele namhafte Unternehmen, wie Judith Williams Cosmetics, Dr. Peter Hartig - Für Ihre Gesundheit und Beate Johnen Skinlike Kosmetik (Kosmetik und Wellness), Schlankstütz Kollektion Classic, Pfeffinger Mode & Accessoires und Caprice Laufen auf Luft (Mode), Harry Ivens Faszination Edelsteine und Münzengalerie Reppa (Schmuck) und Pastaclean Schmutz- & Fleckenprofi (Haushalt und Home & Living). Darüber hinaus bestehen rund 50 Eigenmarken (2018: rund 50; 2017: rund 50). Die mit Abstand umsatzstärkste Eigenmarke ist unverändert "Helena Vera Kombimode" (Mode). Weitere erfolgreiche Eigenmarken sind beispielsweise Flambiance flammenlose Kerzen und Lumesso (leuchtende Wohn-Deko; Home & Living), Cucinella (Haushalt), Diamond Collection Diamanten in Gold (Schmuck) oder Lavelle Mode & Dessus (Kosmetik).

Bei der russischen Tochtergesellschaft stehen die Eigen- und Fremdmarken zum 31. Dezember 2019 im Verhältnis 10% zu 90% (31.12.2018: im Verhältnis 25% zu 75%; 31.12.2017: im Verhältnis 8% zu 92%) bezogen auf vorhandene Anzahl der rund 214 Marken (um Bilanzstichtag (31.12.2018: 190; 31.12.2017: 190). Die Marken Caprice, Helena Vera, Nominee, Lilly Bennet, Alfred Pauly und Schlankstütz (Mode), Judith Williams und Dr. Fuchs Cosmetics (Kosmetik und Wellnes) sowie HKHC - Cekpetbi AOMOBOACTBa N3 Kopen ("HKHC -Haushaltsgeheimnisse aus Korea") und Clever Cleaning (Haushalt) tragen in den einzelnen Produktgruppen wesentlich zum Umsatz bei.

* Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung

1.1.4. Verbreitung und Vertriebswege *

HSE24 tritt in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit den Sender-Marken "HSE24", "HSE24 Extra" und "HSE24 Trend" sowie in Russland mit "Shopping Live" auf und verfügt in diesen Ländern im Jahr 2019 über eine Verbreitung von rund 78,2 Mio. TV-Haushalten (D/A/CH: 44,4 Mio., Russland 33,8 Mio).

Die HSE24 TV-Shopping-Sender sind über Kabel-, Satellit- und terrestrisches Fernsehen bzw. IP-TV (Internet Protocol Television) empfangbar.

Im Zuge der weiteren Digitalisierung wegen des Bandbreitenbedarfs für HD-TV und Internet ist die analoge Kabelverbreitung komplett der rein digitalen Verbreitung im gesamten D/A/CH Gebiet gewichen. Im Laufe des Jahres 2019 haben auch die letzten Kabelnetzbetreiber in Deutschland ihre Netze komplett auf rein digitale Verbreitung umgestellt. Die Digitalisierung der Rundfunkübertragungswege ist damit praktisch abgeschlossen. Abzuwarten bleibt, ob und wann aus Kapazitätsgründen die SD-Verbreitung eingestellt wird und nur noch HD-Programme verbreitet werden.

Ende März 2017 wurde das alte Antennenfernsehen DVB-T abgeschaltet und der neue Nachfolgestandard DVB-T2 HD gestartet. HSE24 und freenet TV-Plattformbetreiber MEDIA BROADCAST haben eine Vereinbarung zur Verbreitung geschlossen, so dass HSE24 nun flächendeckend deutschlandweit über DVB-T2 unverschlüsselt und kostenfrei zu sehen ist. Zuvor war HSE24 via DVB-T nur in drei Regionen (Berlin, Bayern und Niedersachen) zu empfangen. HSE24 setzt damit auch künftig auf die Terrestrik und erreicht über das digitale Antennenfernsehen 12 Mio. Haushalte.

HSE24 ist zudem auf weiteren Verbreitungswegen und Medienplattformen präsent. Durch die konsequente Vernetzung der interaktiven Plattformen TV, Onlineshop und Mobile Shop ist der Konzern Innovationstreiber für modernes Homeshopping und - über die Präsentation der Produkte im Fernsehen mit dem Ziel, dass diese direkt bestellt werden, hinausgehend - Anbieter Apps für das TV-Gerät, über die interaktive Zusatzangebote genutzt werden können. Zudem ist HSE24 auf Internet Community Plattformen (Facebook, Youtube, Instagram) vertreten.

1.1.5. Logistik

HSE24 sichert die Bereitstellung und Verteilung der Waren konzernweit über fünf Logistikstandorte. Zum Bilanzstichtag bestehen drei deutsche Lager. Das Hauptlager in Greven beliefert den deutschen und österreichischen Markt. Für die Zwischenlagerung von Waren und den temporären Versand von großvolumigen Artikel wird das Lager in Beckum eingesetzt. Das Lager Kerkstiege in Greven hat im Jahre 2019 die Tochtergesellschaften in Italien, Russland und Dubai beliefert. Die ausländischen Märkte wurden zudem durch Lagerorte in Muttenz (Schweiz), Rom (Italien), Jaroslavl (Russland) und Dubai (Vereinigte Arabische Emirate/Saudi-Arabien) bedient.

Die Logistikcenter werden entsprechend den Anforderungen von HSE24 kosteneffizient und flexibel von verschiedenen, renommierten Fulfillment-Dienstleistern betrieben, zu denen eine enge und langjährige Geschäftsbeziehung besteht. Die Abrechnung erfolgt größtenteils transaktionsbasiert. Durch diese Ausgestaltung sichert sich HSE24 insbesondere die Flexibilität, auf Marktbedürfnisse schnell reagieren zu können.

* Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung

Das zentrale Logistikcenter in Greven wird von der DHL Home Delivery betrieben. Trotz der operativ ausgelagerten Abwicklung erfolgt die Steuerung (Planung, Vorbereitung, Begleitung, Exception Handling) zentral über die deutsche operative Gesellschaft. Sie ist damit Know-How-Trägerin aller laufenden Prozesse, wie dem Wareneingang, dem Warenausgang und der Retouren. Zur Sicherstellung der Warenverfügbarkeit trotz erhöhtem Lagerbelegungsgrad wurden temporär bis zu zwei zusätzliche Logistikstandorte (Beckum, Greven) für die Zwischenlagerung von Waren eingesetzt. Im Rahmen der Prozessoptimierung im Supply-Chain-Bereich wurden im Berichtsjahr Workshops mit den Dienstleistern durchgeführt mit dem Ziel, Verbesserungspotentiale für beide Seiten zu identifizieren und um sich auf zukünftiges Wachstum optimal vorzubereiten. Der Großteil aller bestellten Pakete im deutschsprachigen Raum wird bislang vom zentralen Logistikcenter in Greven direkt zum Kunden nach Deutschland und Österreich geliefert, während die bestellte Ware der schweizerischen Kunden über ein Verteilcenter in Muttenz verschickt wird.

Der Konzern hat das grenzüberschreitende Warengeschäft im Januar 2019 auf den Dienstleister Biederlack Logistik Service in Greven ausgelagert. Dort wird aktuell die Ware für die Tochtergesellschaft in Russland ausgeliefert, bereitgestellt und der Transport ins Ausland abgewickelt.

Für das abgelaufenen Geschäftsjahr ergibt sich eine Retourenquote auf Konzernebene von 35,5% (2018: 34,2%; 2017: 33,5%). Die Retourenquote in der D/A/CH-Region beträgt 37,6% (2018: 36,4%; 2017: 35,6%) und in Russland 23,8% (2018: 20,7%; 2017: 19,5%).

1.1.6. Informationstechnologie

Die Informationstechnologie von HSE24 unterstützt die komplette Wertschöpfungskette des Unternehmens mit Hilfe hochmoderner Technologien und Systeme. HSE24 stellt an die digitale IT-Landschaft höchste Anforderungen im Hinblick auf Verfügbarkeit, Leistungsfähigkeit, Präzision der Steuerbarkeit, Effizienz und Verlässlichkeit. Letzteres ist insbesondere unter dem Aspekt des stetig wachsenden Anteils an Umsätzen im digitalen Handel unabdingbar. Hierbei steht die kontinuierliche Weiterentwicklung angemessener, wachsamer Prozesse und Maßnahmen zu Cyber-Sicherheit und Datensicherheit stets im Fokus.

Die konsequente Ausrichtung der IT am HSE24 Geschäftsmodell und an den strategischen Zielen des Konzerns führt zu einer abgeleiteten, multimodalen IT-Strategie, welche die Effizienz und Verlässlichkeit der IT über eine digitale Plattform gewährleistet. Im Rahmen der internationalen Koordination werden die bestehenden IT Systeme und Prozesse weitgehend harmonisiert.

Mit dem Launch der neu entwickelten HSE24 native App, im April 2019, soll eine signifikante Verlagerung von Telefon und Website zur Mobile App erreicht werden. Das Ziel ist eine deutliche Erhöhung der Kauffrequenz, die Steigerung der digital inspirierten Verkäufe und eine Erhöhung des Warenkorbvolumens. Darüber hinaus wurde im Dezember 2019 die neue HSE24 Shop Plattform "limelight" in Betrieb genommen. Diese Plattform setzt die inspirierenden Live-Shows, die exklusiven Produkte und das einzigartige Shoppingerlebnis noch besser in Szene und trägt wesentlich zur nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit und der Digitalisierung des Geschäftsmodells von HSE24 bei. Der Trend geht zur Online- und Mobile-Nutzung und auch die Nutzung von mobilem Video-Content steigt kontinuierlich.

1.2. Konzernstruktur

1.2.1. Rechtsform

Die HSE24 Multichannel GmbH mit Sitz in Ismaning wurde am 17. April 2012 in Deutschland gegründet und am selben Tag ins Handelsregister eingetragen. Die HSE24 Multichannel GmbH ist die übergeordnete Gesellschaft des nachfolgend dargestellten HSE24 Multichannel Konzerns:

Der Konzern ist international tätig und übt seine operative Geschäftstätigkeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz (Home Shopping Europe GmbH, Ismaning) und Russland (Direct Trade LLC, Moskau) in denen auch die wesentlichen Umsätze erwirtschaftet werden.

1.2.2. Leitung und Kontrolle

Die Geschäftsführung (GF) der HSE24 Multichannel GmbH setzte sich zum 31. Dezember 2019 aus vier Personen (31.12.2018: drei Personen; 31.12.2017: vier Personen) zusammen. Bis zum Ausscheiden von Sonja Piller zum 1. Februar 2019 hatte sie den Vorsitz der Geschäftsführung inne. Ab diesem Zeitpunkt bestand die Geschäftsführung aus zwei Personen - Ralph Brugger und Jan Schulze. Jan Schulze (CMO) verantwortete die "Brand & Product Development and Sourcing", "Marketing & Creation", "Omnichannel, Planung & Sales", "Customer Experience, Supply Chain & Studio Operations", " IT & Infrastructure" und "Business Development, Strategy & Projects" sowie die Funktion "International Commercial. Der Verantwortungsbereich von Ralph Brugger (CFO) umfasste die Bereiche "Legal & Compliance", "Finance" und "Media Politics".

Zum 1. September 2019 wurde Matthias Patzak in die Geschäftsführung berufen und verantwortete als Chief Digital Officer (CDO) die Bereiche "IT" und "E-Commerce".

Den Vorsitz der Geschäftsführung übernahm ab dem 1. Oktober 2019 Sandra Rehm (CEO). Sandra Rehm ist verantwortlich für die Bereiche "Product", "Marketing", "Planning & Sales", "Strategy", "HR" und "Corporate Communication". Ebenfalls mit Wirkung zum 1. Oktober 2019 wurde Rainer Stäbler zum Chief Operarting Officer (COO) berufen. Rainer Stäbler verantwortet die Bereiche "Supply Chain Management", "Sourcing Merchandise", "Procurment Indirect Spending", "Customer Care", "Studio Operation" und "Office & Facility Management".

Jan Schulze (CMO) ist zum 1. Oktober 2019 aus der Geschäftsführung ausgeschieden.

Ab dem 1. Februar 2020 ist Matthias Patzak (CDO) aus der Geschäftsführung ausgeschieden, womit die Geschäftsführung ab diesem Zeitpunkt aus drei Personen besteht.

Die HSE24 Finance & Service GmbH verfügt über einen Beirat (Advisory Board). Bis zum 23. Oktober 2019 zählte der Beirat 7 Mitglieder. Ab diesem Zeitpunkt besteht der Beirat aus fünf Mitgliedern, die der Geschäftsführung beratend zur Seite stehen. Daneben stehen ihm bestimmte Befugnisse und Aufgaben laut der Geschäftsordnung zu.

Die Home Shopping Europe GmbH hat einen Aufsichtsrat, der aus drei Mitgliedern besteht. Den Vorsitz hat Richard Reitzner. Dem Aufsichtsrat kommen die gesetzlichen Aufgaben und Befugnisse als Kontrollgremium der HSE GmbH zu.

Die Home Shopping Europe GmbH hat zudem gemäß § 106 des BetrVG einen Wirtschaftsausschuss gebildet, der aus 7 Mitgliedern des Betriebsrats besteht. Der Wirtschaftsausschuss wird regelmäßig von der Geschäftsführung über finanz- und personalwirtschaftliche Kennzahlen unterrichtet und berät den Arbeitgeber in diesen Angelegenheiten.

Die Tochtergesellschaft in Russland wird durch einen eigenständigen Geschäftsführer und eines Board of Directors geführt. In dem dortigen Aufsichtsgremium (Board of Directors) ist die Geschäftsführung der HSE24 Multichannel GmbH vertreten.

1.2.3. Segmente

Die interne Berichtsstruktur von HSE24 nach Geschäftstätigkeiten basiert auf einer geographischen Segmentierung in die Regionen D/A/CH (Deutschland, Österreich, Schweiz), Italien, Russland und Vereinigte Arabische Emirate & Saudi Arabien. Die Segmente Italien und Vereinigte Arabischen Emiraten & Saudi Arabien wurden im Geschäftsjahr 2019 verkauft bzw. liquidiert.

1.3. Strategie und Ziele des Konzerns

1.3.1. Strategie

HSE24 hat in den vergangenen Jahren konsequent die Entwicklung von einem Teleshoppingunternehmen zu einem erfolgreichen Omnichannel-Retailer vorangetrieben. Diese Ausrichtung ist auch weiterhin zentraler Bestandteil der Unternehmensstrategie von HSE24. Der Konzern hat den Trend der Parallelnutzung von digitalen Kanälen und TV erkannt und ist mit seiner Positionierung in der Lage, die TV-Expertise auf die digitalen Kundenkontaktpunkte zu übertragen und Inhalte wie auch Bewegtbilder nutzerfreundlich, zeitunabhängig und kanalübergreifend zu nutzen. Dadurch soll das dynamische und profitable Wachstum gesichert und die Wettbewerbsfähigkeit weiter gesteigert werden.

Ein weiterer wesentlicher Eckpfeiler der HSE24 Strategie ist die klare Kundenorientierung und der mehrfach ausgezeichnete Kundenservice.

Mit neuer Kundensegmentierung spricht HSE24 seine treuen und potentiellen neuen Kunden individuell auf den für sie relevanten Verkaufs- und Kommunikationskanälen an.

1.3.2. Ziele

Kundenstamm *

Durch eine zielgruppenadäquate Kundenansprache, eine klare Kundenorientierung in Verbindung mit exzellenten Service sollen Bestandskunden gehalten und deren Potenzial ausgeschöpft werden. Zum 31. Dezember 2019 hat HSE24 insgesamt 1,7 Mio. Bestandskunden, davon 1,4 Mio. in der D/A/CH-Region und 0,3 Mio. in Russland. In den Vorjahren 2018 und 2017 waren es insgesamt rund 1,8 Mio. (2018: D/A/CH: 1,5 Mio.; 1,5 Mio., Russland: 0,3 Mio. , 2017: D/A/CH: 1,5 Mio., Russland: 0,3 Mio ). Dank seines schnellen und interaktiven Geschäftsmodells ist HSE24 in der Lage, umgehend auf Trends und Kundenwünsche zu reagieren und permanent das Sortiment und Programm anzupassen. Die Multimedia-Aktivitäten sowie die Nutzung interaktiver Bestellmöglichkeiten und die Einbindung moderner Technologien und Plattformen spielen dabei eine wesentliche Rolle. Das breite Angebot auf allen Kanälen ermöglicht den Kunden größtmöglichen Komfort beim Shoppen - passgenau nach ihren individuellen Nutzungsbedürfnissen. Den Kunden wird dabei eine hohe Informationsdichte geboten, wie z.B. Zusatzinformationen, Hintergrundgeschichten und Verbrauchertipps oder Informationen zu variablen Bestell- und Bezahloptionen. Das Einkaufsverhalten der Kunden bestätigt diese Strategie und zeigt, dass der Ausbau und die Vernetzung aller Plattformen entscheidende Erfolgsfaktoren darstellen.

Neukundenwachstum und Zielgruppenerweiterung

Die konsequente Vernetzung der Vertriebskanäle ist der entscheidende Faktor, um neue Kundengruppen zu erschließen. Ein sehr starkes Wachstum zeigt der Neukundenanteil bei der Landesgesellschaft in Russland mit 40% (2018: 44%; 2017: 48%).

Die Zielgruppe der Neukunden von HSE24 sind Frauen ab 30 Jahren (D/A/CH) bzw. ab 35 Jahren in Russland.

HSE24 setzt daher verstärkt auf Lifestyle- und Multimedia-Initiativen, um insbesondere jüngere Neukunden zu gewinnen. Die gewählten Kampagnen für einen frischen, modernen Markenauftritt sollen positiv auf das Image des Unternehmens ausstrahlen und gleichzeitig die Präsenz im Social Media-Bereich ausbauen. Um Neukunden zu gewinnen und die Bedürfnisse der Bestandskunden noch besser zu verstehen, wurde 2018 eine Kundentypologie eingeführt. Diese Segmentierung soll dabei helfen, mit gezielten Maßnahmen Potenziale auszuschöpfen.

* Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in inhaltliche Prüfung

In 2019 wurden 49% (2018: 62%; 2017: 59%) aller Neukunden im deutschsprachigen Raum online gewonnen. In Russland wurden im Geschäftsjahr 40% (2018: 33%; 2017: 29%) der Kunden online geworben. Die intuitive Bedienbarkeit der Endgeräte passt ideal zum impulsgesteuerten, interaktiven Homeshopping. Das Shopping-Angebot ist jederzeit und von jedem Ort abrufbar, alle Informationen stehen zur Verfügung und die Ausführung der Bestellung ist komfortabel und einfach. Dies zeigt sich auch im kontinuierlichen Wachstum der E-Commerce und M-Commerce-Bereiche (Verkäufe über Phone, Tablet oder mobile Apps), die einen stetig steigenden Anteil am Gesamtumsatz aufweisen.

Digitalisierung

Homeshopping hat sich durch hohe Qualitäts- und Servicestandards im deutschen TV-Markt als Einkaufsalternative und einen wesentlichen Einkaufskanal etabliert. Homeshopping ist jedoch mehr als nur TV. Die Digitalisierung hat das Geschäft in den letzten Jahren stark beflügelt.

Der überwiegende Teil der Umsatzerlöse wird noch über das TV (inklusive des Zusatzgeschäfts bei angenommenen Anrufen) generiert (D/A/CH: EUR 460 Mio. (2018: EUR 474 Mio.; 2017: EUR 472 Mio.), Russland: EUR 89 Mio. (2018: EUR 88 Mio.; 2017: EUR 88 Mio.)). Der Vertriebsweg E-Commerce wächst jedoch überproportional und trägt zum Stichtag mit 35% (2018: 28%; 2017: 27%) zum Umsatz bei (D/A/CH: EUR 203 Mio., Russland: EUR 28 Mio.).

Internationale Ausrichtung

HSE24 ist ein internationaler Konzern, der bereits seit vielen Jahren in Deutschland, Österreich, Schweiz und Russland tätig ist.

Die etablierte Tochtergesellschaft in Russland steigerte auch 2019 ihren Umsatz. Mit einem Umsatzwachstum von rund 3% im Geschäftsjahr 2019 lag sie leicht unter der Vorjahreswachstumsrate (2018: 4%). Im Geschäftsjahr 2017 betrug das Umsatzwachstum 37%. Die russische Tochtergesellschaft trägt damit zu 15% (2018: 15%; 2017: 14%) des Konzernumsatzes bei.

Aus strategischen Gründen wurde im März 2019 vom Konzern die Entscheidung getroffen, den Geschäftsbetrieb für die VAE/SA-Region im ersten Halbjahr einzustellen. Ferner wurden die Anteile an der italienischen Tochtergesellschaft im Juli 2019 an einen strategischen Investor veräußert.

1.4. Steuerungssystem

Für jede geographische Region prüft die Geschäftsführung des Konzerns die internen Managementberichte auf einer monatlichen Basis. Die Steuerung der operativen Tätigkeiten orientiert sich an den jeweiligen Umsatzerlösen und am "bereinigten" EBITDA dieser vier Geschäftssegmente, welche die wesentlichen finanziellen Leistungsindikatoren darstellen.

Das bereinigte EBITDA ist das Ergebnis vor Ertragsteuern, Finanzergebnis, Abschreibungen und nicht operativen Ergebniseffekten. Die nicht operativen Ergebniseffekte umfassen Aufwendungen für anteilsbasierte Vergütungen, Aufwendungen für Transaktionskosten, Aufwendungen für Legal, Compliance und Reorganisation, Aufwendungen für Internationalisierung und Expansion, Aufwendungen für Abfindungen, Aufwendungen/ Erträge aus Fremdwährungsumrechnung sowie Aufwendungen/Erträge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwertes von Fremdwährungsderivaten.

Wesentlicher nicht-finanzieller Leistungsindikator des Konzerns ist die Retourenquote. Der Konzern betrachtet darüber hinaus bestimmte nicht-finanzielle Leistungsindikatoren (Anzahl der Kunden und Bestellungen, Kundenstamm, Anzahl der Artikel pro Bestellung sowie durchschnittlicher Umsatz pro Artikel, Bestellung und Kunde), die jedoch nicht als wesentlich für die Unternehmenssteuerung gelten.

1.5. Forschung und Entwicklung

Der Konzern trägt Kosten im Zusammenhang mit der Entwicklung von selbsterstellter Software. Hier werden im Wesentlichen spezifische Lösungen für HSE24 umgesetzt (zu weiteren Ausführungen siehe unter "Investitionen").

Insgesamt fielen im Konzern im Geschäftsjahr EUR 19,1 Mio. (2018: EUR 15,6 Mio.; 2017: EUR 12,4 Mio.) als Entwicklungskosten an. Davon wurden EUR 14,5 Mio. (2018: EUR 10,6 Mio.; 2017: EUR 11,2 Mio.) als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten für eigene Entwicklungen von Software unter den immateriellen Vermögenswerten aktiviert, während EUR 4,6 Mio. (2018: EUR 4,9 Mio.; 2017: 1,2 Mio.) aufwandswirksam erfasst wurden. Dies entspricht einer Aktivierungsquote von 75,8% (2018: 68,2%; 2017: 90,4%). Die Abschreibungen auf selbsterstellte Software beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 13,6 Mio. (2018: EUR 8,4 Mio.; 2017: 5,8 Mio.).

2. Wirtschaftsbericht

2.1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.1.1. Gesamtwirtschaft

Der Umsatz im Einzelhandel (Wiederverkauf von Neu- und Gebrauchtwaren, insbesondere an private Haushalte in Verkaufsräumen und Warenhäusern, an Marktständen, durch Versandhäuser, im Straßenhandel und durch Haustürverkauf, Verbrauchergenossenschaften etc., jedoch ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) ist in der Europäischen Union im Zeitraum von Januar bis November 2019 nominal um 3,1% und real um 2,6% im Vergleich zum Vorjahreszeitraum gewachsen. In Deutschland lag das Wachstum von Januar bis November 2019 nominal bei 3,5% und real bei 3,0%.

Der Brutto-Umsatz im europäischen E-Commerce Markt (Verkauf physischer Güter an private Endnutzer über einen digitalen Kanal bzw. Käufe über Desktop-Computer, Laptops und mobile Endgeräte) beträgt laut Statista EUR 309,6 Mrd. für 2019 (+10,2% ggü. 2018; EUR 281 Mrd. für 2018 (+8,2% ggü. 2017; EUR 260,1 Mrd.)) und wird bis 2024 auf geschätzte EUR 445,5 Mrd. ansteigen. Das größte Marktsegment ist das Segment "Fashion" mit einem Volumen von EUR 89,5 Mrd. in 2019, das auf EUR 128,5 Mrd. in 2024 ansteigen wird. Die Penetrationsrate (Anteil E-Commerce Käufer an der Gesamtbevölkerung) liegt bei 70,6% in 2019 und wird bis zum Jahr 2024 auf voraussichtlich 78,0% ansteigen.

2.1.2. Branche

Den größten Anteil am Home Shopping Markt (Verkauf von Produkten über TV) in Europa gemessen an den geschätzten Nettoumsatzerlösen hat im Geschäftsjahr 2019 Deutschland 39,1% (2018: 39,5%; 2017: 40,1%), gefolgt von Großbritannien 26,0% (2018: 26,4%; 2017: 26,5%), Italien 8,6% (2018: 8,6%; 2017: 8,5%) und Russland 9,0% (2018: 8,1%; 2017: 7,3%). Aufgrund der Geschäftstätigkeit des Konzerns wird nachfolgend die Branchenentwicklung in den Ländern beleuchtet, in denen der Großteil des Umsatzes erwirtschaftet wird.

Deutschland

In Deutschland besteht traditionell eine hohe Affinität zum Versandhandel. Gemäß den Angaben des Bundesverbands E-Commerce und Versandhandel e. V. ist der Brutto-Umsatz mit Waren und Dienstleistungen im interaktiven Handel 2019 im Vorjahresvergleich um 9,9% auf EUR 94,0 Mrd. gestiegen. Das entspricht einem Anteil am gesamten Einzelhandel von geschätzt 14,8%. Der Bruttoumsatz mit Waren (ohne Dienstleistungen) im interaktiven Handel ist in 2019 auf EUR 74,4 Mrd. (+ 9,3% ggü. 2018) bzw. auf EUR 72,6 Mrd. im E-Commerce (+ 11,6% ggü. 2018) gestiegen.

98% des deutschen interaktiven Handels mit Waren und Dienstleistungen entfallen im Jahr 2019 auf den E-Commerce. 66,5% der E-Commerce Bestellungen wurden in 2019 stationär mit PC oder Notebook (2018: 70%; 2017: 73%) und 33,5% mobil mit Smartphone oder Tablet (2018: 30%; 2017: 27%) getätigt.

E-Commerce-Handel findet in Deutschland gute Entwicklungsbedingungen vor. Im Jahr 2019 verfügten nach Angaben von Eurostat 94% der Haushalte in Deutschland über eine stationäre oder mobile Breitband-Internetverbindung. In Deutschland nutzen bereits 75% der Befragten ein Smartphone für den Zugang zum Internet. Des Weiteren haben 71% bzw. 79% der Befragten angegeben, dass sie innerhalb der letzten 3 Monate bzw. innerhalb der letzten 12 Monate etwas online bestellt haben.

Russland

Der Umsatz des russischen Home Shopping Marktes ist von EUR 50 Mio. (2012) auf EUR 290 Mio. (2016) dynamisch angewachsen, was nahezu einer Versechsfachung bzw. einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von rund 50% entspricht. Der Umsatz in 2019 wird auf EUR 504 Mio. geschätzt (+16,9% ggü. 2018).

Einer der entscheidenden Einflussfaktoren für die positive Entwicklung wird auch in Zukunft der wachsende M-Commerce Sektor sein, der einen schnellen und mühelosen Zugang zu den Onlineshops der Home Shopping Anbieter und den darin angebotenen Video-Streaming Inhalten bieten wird.

2.1.3. Lage des Konzerns/Plan-Ist-Vergleich

Der Konzern konnte die im Vorjahreslagebericht prognostizierten anspruchsvollen Ziele für die fortgeführten und aufgegebene Geschäftsbereiche in 2019 nicht erreichen. Hintergrund hierfür ist im Wesentlichen, dass für die fortgeführten Geschäftsbereiche insbesondere auf den Hauptmärkten in der D/A/CH-Region, als auch für die aufgegebenen Geschäftsbereiche, insbesondere in Italien ein unerwartet schwieriges Marktumfeld, vorgelegen hat.

Die Umsatzerlöse reduzierten sich um 0,2% auf EUR 774,9 Mio. Das Ziel der Steigerung im niedrigen einstelligen Prozentbereich konnte damit nicht erfüllt werden.

Bezogen auf das bereinigte EBITDA ging der Konzern für 2019, in seiner ursprünglichen Prognose, von einem bereinigten EBITDA auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2018 aus. Dieses Ziel konnte aufgrund der Veräußerung der Anteile an der italienischen Gesellschaft und weiteren Kosteneinsparungsmaßnahmen, mit einem Anstieg des bereinigten EBITDA im Vergleich zum Geschäftsjahr 2018 von EUR 104,5 Mio. um EUR 25,0 Mio. bzw. 23,9% auf EUR 129,5 Mio. übererfüllt werden.

Die Aufnahme des Geschäftsbetriebs in der VAE/SA-Region erfolgte Ende November 2018. Jedoch wurde aus strategischen Gründen mit Beschluss vom 22. März 2019 die Entscheidung getroffen, den Geschäftsbetrieb einzustellen. Die Anlaufkosten bis zum Go-Live stellen bei der Ermittlung des bereinigten EBITDA eine Korrekturgröße zum 31. Dezember 2018 dar. Ferner wurden die Anteile an der italienischen Tochtergesellschaft im Sommer 2019 an einen strategischen Investor veräußert

2.1.4. Ertragslage

Die Konzern- Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Anwendung des Umsatzkostenverfahrens erstellt.

Die Umsatzerlöse der fortzuführenden Geschäftsbereiche lagen im Vergleich zum Vorjahreszeitraum auf nahezu unverändertem Niveau und haben sich nur geringfügig von EUR 776,3 Mio. um EUR 1,4 Mio. bzw. 0,2% auf EUR 774,9 Mio. vermindert.

Nachfolgend sind die Segmentumsatzerlöse der fortzuführenden Geschäftsbereiche sowie der Bruttogewinn dargestellt, die sich wie folgt im abgelaufenen Geschäftsjahr bzw. in den Vorjahren zusammensetzen:

2019
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Erlöse mit externen Kunden 657.773 117.141 774.914 - 774.914
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 8.237 - 8.237 -8.237 -
Segmentumsatzerlöse 666.010 117.141 783.152 -8.237 774.914
Bruttogewinn 349.209 62.257 411.466 -319 411.146
2018
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Erlöse mit externen Kunden 662.333 113.924 776.257 - 776.257
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 18.137 34 18.171 -18.171 -
Segmentumsatzerlöse 680.471 113.958 794.429 -18.171 776.257
Bruttogewinn 342.175 66.008 408.183 -4.996 403.186
2017
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Erlöse mit externen Kunden 658.008 109.947 767.955 - 767.955
Umsatzerlöse zwischen den Segmenten 16.783 43 16.826 -16.826 -
Segmentumsatzerlöse 674.791 109.990 784.781 -16.826 767.955
Bruttogewinn 355.859 63.783 419.642 -835 418.807

Entwicklung des Geschäftsjahres 2019 im Vergleich zu Geschäftsjahr 2018

Der Rückgang der Summe der Segmentumsatzerlöse resultiert aus um EUR 14,5 Mio. bzw. 2,1% verminderte Segmentumsatzerlöse in der D/A/CH-Region. Dies konnte nicht durch den Anstieg der Segmentumsatzerlöse in Russland um EUR 3,2 Mio. bzw. 2,8% kompensiert werden.

Die Umsatzkosten beziehen sich auf den im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen verbundenen Wareneinsatz. Diese haben sich bezogen auf die Umsatzerlöse von 48,1% im Vorjahr auf 46,9% vermindert. Die Umsatzkosten sind von EUR 373,1 Mio. im Geschäftsjahr 2018 um EUR 9,3 Mio. bzw. 2,5% auf EUR 363,8 Mio. im Geschäftsjahr 2019 gesunken.

Der resultierende Bruttogewinn des Geschäftsjahres 2019 beträgt EUR 411,1 Mio. und ist von EUR 403,2 Mio. um EUR 7,9 Mio. bzw. 2,0% im Vergleich zum Vorjahr angestiegen. Der Anstieg der Summe der Segmentbruttogewinne resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg, trotz verminderter Umsatzerlöse, der Segmentbruttogewinne in der D/A/CH-Region um EUR 7,0 Mio. bzw. 2,1%. Der Anstieg ließ sich mit dem verminderten Bruttogewinn der Region Russland um EUR 3,8 Mio. bzw. 5,7% im Vergleich zum Vorjahr kompensieren.

In der D/A/CH Region ist der Bruttogewinn gegenläufig zu den Umsatzerlösen angewachsen. Dies ist vor allem auf geringe Kosten des Wareneinsatzes sowie gesunkene Lagerbereinigungskosten zurückzuführen, diese Effekte konnten die gestiegen Kosten für Retouren mehr als kompensieren. In Russland hat sich der Bruttogewinn unterproportional zu den Umsatzerlösen entwickelt. Begründet ist dies im Wesentlichen in höheren Kosten des Wareneinsatzes.

Die sonstigen betriebliche Erträge sind im Berichtsjahr von EUR 7,5 Mio. um EUR 0,7 Mio. bzw. 9,5% auf EUR 6,8 Mio. gesunken. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf um EUR 2,7 Mio. geringere Erträge aus der Fremdwährungsbewertung, um EUR 0,8 Mio. geringere Erträge aus der Zuschreibungen auf Forderungen und um EUR 0,7 Mio. gesunkene Erträge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten zurückzuführen. Gegenläufig wirkten, im Vorjahr nicht angefallen, Erträge von EUR 3,7 Mio. aus der Auflösung von Verbindlichkeiten für anteilsbasierte Vergütung.

Die Vertriebskosten entstehen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Konzerns im Hinblick auf Vertrieb, Präsentation und Marketing der Produkte. Sie sind bezogen auf die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr von 34,6% auf 34,5% im laufenden Geschäftsjahr gesunken. Die Vertriebskosten sind von EUR 268,5 Mio. um EUR 1,6 Mio. bzw. 0,6% auf EUR 267,0 Mio. gesunken. Der Rückgang der Vertriebskosten um EUR 1,6 Mio. ist im Wesentlichen verursacht durch gesunkene variable Kosten (EUR -5,7 Mio.) und um EUR 3,6 Mio. gestiegenen Marketingkosten. Die variablen Kosten umfassen Leistungen für den Vertrieb und Call-Center Gebühren, Logistikkosten, Provisionsaufwendungen für Marken sowie Kosten der Kreditprüfung.

Die Verwaltungskosten sind im Vergleich zum Vorjahr von EUR 79,4 Mio. um EUR 10,1 Mio. bzw. 12,7% auf EUR 89,5 Mio., im Wesentlichen begründet durch Aufwendungen in Zusammenhang mit einer Compliance Untersuchung und Abfindungen (EUR +15,0 Mio.) angestiegen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2019 auf EUR 1,6 Mio. und sind somit von EUR 9,5 Mio. um EUR 7,9 Mio. bzw. 83,2% im Vergleich zum Vorjahr gesunken. Diese Verminderung ist im Wesentlichen auf den im Vorjahr ausgewiesenen Aufwand in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen (EUR 6,8 Mio.) zurückzuführen.

Die Wertminderung gem. IFRS 9 stiegen um EUR 2,9 Mio. bzw. 258,3% von EUR 1,1 Mio. im Vorjahr auf EUR 4,0 Mio. im Berichtsjahr. Ursächlich hierfür sind hauptsächlich gestiegene Wertberichtigungen auf und Ausbuchung von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen.

Bedingt durch die oben angeführten Effekte ist das Betriebsergebnis um EUR 3,8 Mio. bzw. 7,2% von EUR 52,2 Mio. im Vorjahr auf EUR 55,9 Mio. im Geschäftsjahr 2019 angestiegen.

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen beinhaltet den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der TV Shopping Media LLC für das Geschäftsjahr 2019 in Höhe von TEUR 29 (2018: TEUR 9), an der der Konzern 20% hält.

Das negative Finanzergebnis hat sich bei einer Nettobetrachtung von EUR -19,6 Mio. um EUR 4,5 Mio. bzw. 22,9% im Vergleich zum Vorjahr auf EUR -24,1 Mio. verschlechtert. Innerhalb des Zinsaufwandes erhöhten sich die Aufwendungen für die Überlassung für Fremdkapital um EUR 0,7 Mio.. Ebenso sind die Zinsen aus Leasingverbindlichkeiten aufgrund der IFRS 16 Erstanwendung um EUR 1,3 Mio. angestiegen. Des Weiteren verringerten sich die, unter den Zinserträgen ausgewiesenen Erträge aus Ratenzahlungsverkäufen mit Kunden um EUR -0,5 Mio.

Daraus ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen zum 31. Dezember 2019 von EUR 31,8 Mio., welches im Vergleich zum Vorjahr um EUR 0,7 Mio. bzw. 2,2% gesunken ist (2018: EUR 32,5 Mio.).

Die Steuern vom Einkommen und Ertrag erhöhten sich von EUR 8,6 Mio. im Geschäftsjahr 2018 um EUR 3,9 Mio. bzw. 44,8% auf EUR 12,5 Mio. im Berichtsjahr. Der tatsächliche Steueraufwand liegt konstant bei EUR 16,6 Mio. im Geschäftsjahr 2019 zurück. Der latente Steuerertrag aus der planmäßigen Umkehrung temporärer Differenzen verminderte sich um EUR 3,8 Mio. bzw. 48,2% auf EUR 4,1 Mio.

Unter Berücksichtigung dieser Effekte sinkt das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen von EUR 23,9 Mio. im Vorjahr um EUR 4,6 Mio. bzw. 19,2% auf EUR 19,3 Mio. im Geschäftsjahr 2019 an.

Unter Berücksichtigung des um EUR 26,4 Mio. bzw. 151,1% geringeren Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von EUR 43,9 Mio. (2018: EUR 17,5 Mio.) wurde im Geschäftsjahr 2019 ein Konzernjahresfehlbetrag von EUR 24,6 Mio. (2018: Konzernjahresüberschuss von EUR 6,4 Mio.) erzielt, was einem Rückgang von EUR 31,0 Mio. im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Entwicklung des Geschäftsjahres 2018 im Vergleich zu Geschäftsjahr 2017

Der Anstieg der Summe der Segmentumsatzerlöse resultiert aus dem Anstieg der Segmentumsatzerlöse in der D/A/CH-Region um EUR 5,7 Mio. bzw. 0,8% sowie in Russland um EUR 4,0 Mio. bzw. 3,6%.

Die Umsatzkosten beziehen sich auf den im Zusammenhang mit den Umsatzerlösen verbundenen Wareneinsatz. Sie haben sich bezogen auf die Umsatzerlöse von 45,5% in 2017 auf 48,1% in 2018 erhöht. Die Umsatzkosten sind von EUR 349,1 Mio. im Geschäftsjahr 2017 um EUR 24,0 Mio. bzw. 6,9% auf EUR 373,1 Mio. im Geschäftsjahr 2018 angestiegen.

Der resultierende Bruttogewinn des Geschäftsjahres 2018 beträgt somit EUR 403,2 Mio. und ist von EUR 418,8 Mio. um EUR 15,6 Mio. bzw. 3,7% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 gesunken. Der Rückgang der Summe der Segmentbruttogewinne resultiert aus dem Rückgang der Segmentbruttogewinne in der D/A/CH-Region um EUR 13,7 Mio. bzw. 3,8% sowie aus dem Anstieg in Russland um EUR 2,2 Mio. bzw. 3,5%. In der D/A/CH-Region hat sich der Bruttogewinn unterproportional zum Wachstum der Umsatzerlöse entwickelt. Dies ist unter anderem auch auf höhere Wareneingangskosten als auch auf höhere Aufwendungen im Rahmen von Retouren zurückzuführen. In Russland hat sich der Bruttogewinn leicht unterproportional zu den Umsatzerlösen entwickelt. Begründet ist dies in geringfügig niedrigeren Wareneingangs- und gegenläufig hierzu überproportional höheren Lagerbereinigungskosten.

Die sonstigen betriebliche Erträge sind von EUR 2,6 Mio. in 2017 um EUR 4,9 Mio. bzw. 188,5% auf EUR 7,5 Mio. in 2018 gestiegen. Der Anstieg ist im Wesentlichen auf im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 um EUR 3,0 Mio. höhere Erträge aus Fremdwährungsumrechnung und EUR 0,6 Mio. höhere Erträge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten zurückzuführen. Darüber hinaus sind im Berichtsjahr Erträge aus der Wertaufholung ausgebuchter Forderungen in Höhe von EUR 0,8 Mio. enthalten.

Die Vertriebskosten entstehen im Zusammenhang mit den Aktivitäten des Konzerns im Hinblick auf Vertrieb, Präsentation und Marketing der Produkte. Sie sind bezogen auf die Umsatzerlöse im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 von 32,4% auf 34,6% im Geschäftsjahr 2018 gestiegen. Die Vertriebskosten sind von EUR 248,8 Mio. um EUR 19,7 Mio. bzw. 7,9% auf EUR 268,5 Mio. angestiegen. Der Anstieg der Vertriebskosten um EUR 19,7 Mio. ist im Wesentlichen auf im Vergleich zum Vorjahr gestiegene variable Kosten zurückzuführen (EUR +11,2 Mio ). Diese umfassen Leistungen für den Vertrieb und Call-Center Kosten, Logistikkosten, Provisionsaufwendungen für Marken sowie Kosten der Kreditprüfung. Darüber hinaus ist der Anstieg insbesondere auf höhere Kosten für Marketing und Vertrieb (EUR +4,7 Mio.) und gestiegene Abschreibungen (EUR +3,2 Mio.) zurückzuführen.

Die Verwaltungskosten sind im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 von EUR 69,3 Mio. um EUR 10,1 Mio. bzw. 14,6% auf EUR 79,4 Mio. im Wesentlichen aufgrund höherer allgemeiner Verwaltungsaufwendungen (EUR +9,9 Mio.) angestiegen. Der Anstieg der Verwaltungskosten im Vergleich zum Umsatzwachstum ist insbesondere auf höhere Aufwendungen für Beratung sowie einer Erhöhung des Personalbestands zurückzuführen.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beliefen sich im Geschäftsjahr 2018 auf EUR 9,6 Mio. und sind somit von EUR 26,3 Mio. um EUR 16,8 Mio. bzw. 63,8% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 gesunken. Der Rückgang entfällt im Wesentlichen auf Aufwendungen in Bezug auf anteilsbasierte Vergütungen (EUR -5,5 Mio.) sowie auf verringerte Aufwendungen aus Fremdwährungsumrechnung (EUR -0,7 Mio.). Die noch im Vorjahr unter den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen ausgewiesenen Wertberichtigungen und Ausbuchungen auf Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 1,1 Mio. 2017: EUR 9,7 Mio.) werden gem. IFRS 9 erstmalig als eigenständiger Posten "Wertminderungen gem. IFRS 9" in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen.

Bedingt durch die oben angeführten Effekte ist das Betriebsergebnis um EUR 24,9 Mio. bzw. 32,3% von EUR 77,0 Mio. im Geschäftsjahr auf EUR 52,1 Mio. im Geschäftsjahr 2018 rückläufig.

Das Ergebnis aus assoziierten Unternehmen beinhaltet den Anteil des Konzerns am Gesamtergebnis der TV Shopping Media LLC für das Geschäftsjahr 2018 in Höhe von TEUR 9 (2017: TEUR -3), an der der Konzern 20% hält.

Das negative Finanzergebnis hat sich bei einer Nettobetrachtung von EUR -24,4 Mio. um EUR 4,8 Mio. bzw. -19,7% im Vergleich zum Geschäftsjahr 2017 auf EUR -19,6 Mio. im Geschäftsjahr 2018 verbessert. Dies ist im Wesentlichen auf um EUR 0,8 Mio. gesunkene Kreditzinsen im Vergleich zum Vorjahr sowie um EUR 0,3 Mio. niedrigere Finanzierungskosten zurückzuführen. Des Weiteren erfolgte im Geschäftsjahr 2018 erstmals der Ausweis der Zinserträge aus Ratenzahlungsverkäufen mit Kunden unter den Finanzerträgen (EUR +1,6 Mio). Gegenläufig entwickelt haben sich die im Geschäftsjahr 2017 enthaltenen Erträge aus erfolgswirksam zum beizulegenden Zeitwert bewerteten Vermögenswerte (EUR -1,3 Mio.).

Daraus ergibt sich ein Ergebnis vor Steuern aus fortzuführenden Geschäftsbereichen zum 31. Dezember 2018 von EUR 32,5 Mio. Es ist im Vergleich zum Vorjahr um EUR 20,0 Mio. bzw. 38,1% rückläufig (2017: EUR 52,5 Mio.).

Der Rückgang der Steuern vom Einkommen und Ertrag von EUR 13,4 Mio. in 2017 um EUR 4,8 Mio. bzw. 35,8% auf EUR 8,6 Mio. im Geschäftsjahr 2018 ist bedingt durch einen um EUR 5,2 Mio. niedrigeren tatsächlichen Steueraufwand sowie einem um EUR 0,5 Mio. gestiegenen latenten Steuerertrag aus der planmäßigen Umkehrung temporärer Differenzen. Der gesunkene tatsächliche Steueraufwand ist im Wesentlichen auf ein geringeres Ergebnis vor Steuern in Deutschland zurückzuführen.

Unter Berücksichtigung dieser Effekte ging das Ergebnis aus fortzuführenden Geschäftsbereichen von EUR 39,1 Mio. zum 31. Dezember 2017 um EUR 15,2 Mio. bzw. 38,9% auf EUR 23,9 Mio. im Geschäftsjahr 2018 zurück.

Unter Einbeziehung des um EUR 5,6 Mio. bzw. 47,2% geringeren Ergebnis nach Steuern aus aufgegebenen Geschäftsbereichen von EUR 17,5 Mio. (2017: EUR 11,9 Mio.) wurde im Geschäftsjahr 2018 ein Konzernjahresüberschuss von EUR 6,4 Mio. (2017: EUR 27,3 Mio.) erzielt, was einem Rückgang von EUR 20,9 Mio. bzw. 76,6%. im Vergleich zum Vorjahr entspricht.

Für das Geschäftsjahr 2019 beträgt das bereinigte EBITDA insgesamt EUR 129,5 Mio. (2018: EUR 104,5 Mio.; 2017: EUR 132,7 Mio.). Der Anstieg des bereinigten EBITDA im Geschäftsjahr 2019 um EUR 25,0 Mio. bzw. 23,9% bzw. der Rückgang des bereinigten EBITDA um EUR 28,2 Mio. bzw. 21,3% im Geschäftsjahr 2018 entfällt wie folgt auf die geographischen Regionen:

2019
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Bereinigtes EBITDA 117.068 12.715 129.783 -329 129.454
2018
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Bereinigtes EBITDA 87.233 17.692 104.926 -398 104.527
2017
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Konzern
Bereinigtes EBITDA 114.043 18.745 132.789 -101 132.688

Der Anstieg des bereinigten EBITDA auf Ebene der Geschäftssegmente im Geschäftsjahr 2019 im Vergleich zu 2018 resultiert aus dem Anstieg des bereinigten EBITDA in der D/A/CH-Region um EUR 29,8 Mio. bzw. 34,2%, einem Rückgang in Russland um EUR 5,0 Mio. bzw. 28,1%.

Der Rückgang des bereinigten EBITDA auf Ebene der Geschäftssegmente im Geschäftsjahr 2018 im Vergleich zu 2017 resultiert aus dem Rückgang des bereinigten EBITDA in der D/A/CH-Region um EUR 26,8 Mio. bzw. 23,5%, in Russland um EUR 1,1 Mio. bzw. 5,6%.

Das Betriebsergebnis des Konzerns lässt sich wie folgt auf das EBITDA bzw. das bereinigte EBITDA überleiten:

(in TEUR) 2019 2018 2017
Betriebsergebnis 55.872 52.120 76.979
Abschreibungen 47.691 39.574 34.850
EBITDA Konzern 103.564 91.694 111.829
Management Anpassung 25.890 12.833 20.859
davon anteilsbasierte Vergütung -3.699 6.792 12.257
davon Transaktionskosten 1.998 4.930 2.512
davon Legal, Compliance und Reorganisation 21.493 3.122 2.154
davon Abfindung 7.104 1.207 1.766
davon Aufwendungen / Erträge aus Fremdwährungsumrechnung -1.713 -2.556 1.193
davon Aufwendungen / Erträge aus Änderungen des beizulegenden Zeitwerts von Fremdwährungsderivaten 708 -661 976
Bereinigtes EBITDA 129.454 104.527 132.688

2.1.5. Vermögenslage

Die Bilanzsumme des Konzerns hat sich im Geschäftsjahr 2019 von EUR 862,0 Mio. um EUR 21,7 Mio. bzw. 2,5% im Vergleich zum Vorjahr auf EUR 840,3 Mio. vermindert. Der Rückgang ist im Wesentlichen geprägt durch gesunkene Vorräte EUR -43,2 Mio., geringere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen EUR -10,6 Mio. und ein um EUR -6,8 Mio. vermindertes Anlagevermögen. Dem steht ein Anstieg der liquiden Mittel um EUR 37,2 Mio. gegenüber.

Die Segmentvermögenswerte setzen sich zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie der Vorjahre wie folgt zusammen:

2019
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche Konzern
Segmentvermögenswerte 813.725 59.960 873.684 -33.401 - 840.284
Langfristige Vermögenswerte 1 605.320 5.611 610.930 - - 610.930
2018
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche * Konzern
Segmentvermögenswerte 933.560 50.369 983.929 -149.573 27.633 861.989
Langfristige Vermögenswerte 1 605.666 3.075 608.741 -10.086 9.029 617.760
2017
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche * Konzern
Segmentvermögenswerte 966.781 42.141 1.008.922 -120.904 20.585 908.603
Langfristige Vermögenswerte 1 623.047 2.973 626.020 2.049 4.168 632.238

1 Die langfristigen Vermögenswerte beinhalten die Geschäfts- oder Firmenwerte, sonstige immateriellen Vermögenswerte, Sachanlagen und Nutzungsrechte (IFRS 8.33b).

Entwicklung des Geschäftsjahres 2019 im Vergleich zu 2018:

Der Rückgang der Segmentvermögenswerte in der D/A/CH-Region um EUR 119,8 Mio. bzw. 12,8% ist hauptsächlich bedingt durch den Abgang Anteile an der italienischen Tochtergesellschaft. Wohingegen sich in Russland die Segmentvermögenswerte im Jahr 2019 um EUR 9,6 Mio. bzw. 19,0% auf EUR 60,0 Mio. von EUR 50,4 Mio. in 2018 erhöhten. Zurückzuführen ist dies im Wesentlichen auf gestiegene konzerninterne Forderungen (+ EUR 14,2 Mio.), gegenläufig verringerten sich die Vorräte um EUR 7,9 Mio. bzw. 29,1%.

Die kurzfristigen Vermögenswerte reduzierten sich von EUR 235,9 Mio. um EUR 17,5 Mio. bzw. 7,4% auf EUR 218,4 Mio. Maßgeblich hierfür waren im Wesentlichen ein Rückgang der Vorräte um EUR 43,2 Mio. bzw. 33,4% und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 11,8 Mio. bzw. 16,0%. Die liquiden Mittel stiegen um EUR 37,2 Mio. bzw. 211,9% auf EUR 54,7 Mio. zum 31. Dezember 2019 an und beinhalten im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.

Des Weiteren reduzierten sich innerhalb des Anlagevermögens die immateriellen Vermögenswerte, vor allem aufgrund planmäßiger Abschreibungen, um EUR 21,8 Mio. bzw. 3,8% auf EUR 552,2 Mio. Dem gegenüber steht ein Anstieg des Sachlangevermögens und Nutzungsrechte um EUR 15,0 Mio. auf EUR 58,7 Mio. Dieser Anstieg ist hauptsächlich auf die Erfassung von Vermögenswerten auf Grund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16 zurückzuführen.

Entwicklung des Geschäftsjahres 2018 im Vergleich zu 2017:

Der Rückgang der Summe der Segmentvermögenswerte resultiert aus dem Rückgang der Segmentvermögenswerte in der D/A/CH-Region um EUR 33,2 Mio. bzw. 3,4%, sowie ein Anstieg in Russland um EUR 8,2 Mio. bzw. 19,5%. Der Rückgang der Segmentvermögenswerte ergibt sich in der Region D/A/CH überwiegend aus dem Rückgang der kurzfristigen Vermögenswerte, die geprägt sind durch einen Rückgang der Zahlungsmittel und Zahlungsmitteläquivalente. In Russland lässt sich der Anstieg der Segmentvermögenswerte mit dem Anstieg des Vorratsvermögens begründen.

Die kurzfristigen Vermögenswerte verringerten sich von EUR 268,4 Mio. um EUR 32,5 Mio. bzw. 12,1% auf EUR 235,9 Mio. Das um die Wertberichtigungen bereinigte Vorratsvermögen verminderte sich von EUR 135,5 Mio. um EUR 6,0 Mio. bzw. 4,4% auf EUR 129,5 Mio. im Vergleich zum Vorjahr. Zu beachten ist hier der Effekt aus der Erstanwendung von IFRS 15. Die Vermögenswerte aus Rückgaberechten (2018: EUR 5,3 Mio.; 2017: EUR 0) wurden größtenteils im Vorjahr unter den Vorräten ausgewiesen. Ohne diesen Anpassungseffekt wäre das Vorratsvermögen nur leicht gesunken.

Im gleichen Zeitraum haben sich die kurz- und langfristigen Forderungen, sonstigen Vermögenswerte, finanzielle Vermögenswerte und sonstigen finanziellen Vermögenswerte von EUR 78,1 Mio. um EUR 5,4 Mio. bzw. 6,9% auf EUR 83,5 Mio. erhöht. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Erhöhung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 8,4 Mio. Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus den Forderungen gegenüber Gesellschafter aufgrund des handelsrechtlichen Ergebnisausgleichsanspruchs. Gegenläufig hat sich die Verminderung der sonstigen finanziellen Vermögenswerte um EUR 3,3 Mio. ausgewirkt. Der Rückgang ist bedingt durch im Vergleich zum Vorjahr gesunkene von Lieferanten gewährte Rabatte auf realisierte Absatzmengen.

Die liquiden Mittel verzeichneten einen Rückgang von EUR 58,6 Mio. im Jahr 2017 um EUR 41,1 Mio. bzw. 70,1% auf EUR 17,5 Mio. im Geschäftsjahr 2018. Die liquiden Mittel beinhalten im Wesentlichen Guthaben bei Kreditinstituten.

Das Anlagevermögen hat sich von EUR 632,2 Mio. im Geschäftsjahr 2017 um EUR 14,5 Mio. bzw. 2,3% auf EUR 617,8 Mio. im Geschäftsjahr 2018 vermindert, im Wesentlichen aufgrund der planmäßigen Abschreibungen in Höhe von EUR 40,5 Mio. inklusive der Abschreibung des Kundenstamms in Höhe von EUR 19,8 Mio., welche die Investitionen des Geschäftsjahrs 2018 in Höhe von EUR 26,5 Mio. überstiegen haben (zu weiteren Ausführungen siehe unter "Investitionen").

2.1.6. Finanzlage

Kapitalstruktur zum 31. Dezember 2019

Das Eigenkapital verminderte sich zum 31. Dezember 2019 um EUR 20,3 Mio. bzw. 10,9% auf EUR 166,6 Mio. Zurückzuführen ist dies auf den Konzernjahresfehlbetrag von EUR 24,6 Mio. und dem Anstieg der Rücklage der Währungsumrechnungsdifferenzen von EUR 4,2 Mio. Die Eigenkapitalquote beträgt zum 31. Dezember 2019 19,8% (31.12.2018: 21,7%).

Die Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen beträgt zum Bilanzstichtag EUR 3,3 Mio. (31.12.2018: EUR -0,9 Mio.) und resultiert insgesamt aus Umrechnungsdifferenzen für einen ausländischen Geschäftsbetrieb aufgrund abweichender funktionaler Währung. Der Anstieg resultiert im Wesentlichen aus der Kursentwicklung des russischen Rubels im Vergleich zum Euro im Berichtsjahr.

Die Summe des kurz- und langfristigen Fremdkapitals verringerte sich mit EUR 1,4 Mio. bzw. 0,2% nur geringfügig und beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 673,7 Mio. (31.12.2018: EUR 675,0 Mio.). Darin enthalten ist verzinsliches Fremdkapital von EUR 458,0 Mio., für Bankdarlehen und Leasingverbindlichkeiten. Das nicht verzinsliche Fremdkapital beträgt zum 31. Dezember 2019 EUR 215,7 Mio.

Kapitalstruktur zum 31. Dezember 2018

Das Eigenkapital des Konzerns hat sich zum 31. Dezember 2018 von EUR 186,4 Mio. im Geschäftsjahr 2017 um EUR 0,5 Mio. bzw. 0,3% auf EUR 186,9 Mio. erhöht. Dies ist auf den Konzernjahresüberschuss in Höhe von EUR 6,4 Mio. und den Rückgang der Rücklage der Währungsumrechnungsdifferenzen um EUR 5,9 Mio. zurückzuführen. Die Eigenkapitalquote beläuft sich zum Bilanzstichtag auf rund 21,7% (31.12.2017: 20,5%).

Die Rücklage für Währungsumrechnungsdifferenzen beträgt zum Bilanzstichtag EUR -0,9 Mio. (31.12.2017: EUR 5,0 Mio.) und resultiert insgesamt aus Umrechnungsdifferenzen für ausländische Geschäftsbetriebe aufgrund abweichender funktionaler Währung. Der Rückgang der Währungsumrechnungsrücklage resultiert im Wesentlichen aus der Kursentwicklung des russischen Rubels sowie des VAE Dirhams im Vergleich zum Euro im Berichtsjahr.

Der Gesamtbetrag des kurz- und langfristigen Fremdkapitals ist von EUR 722,2 Mio. um EUR 47,1 Mio. bzw. 6,5% auf EUR 675,0 Mio. gesunken. Es enthält das verzinsliche Fremdkapital in Höhe von EUR 446,6 Mio. bestehend aus Bankdarlehen und Finanzierungs-Leasing und nicht verzinslichem Fremdkapital in Höhe von EUR 228,4 Mio.

Die Segmentschulden setzen sich zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie der Vorjahre wie folgt zusammen:

2019
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche Konzern
Segmentschulden 673.437 15.194 688.631 -14.948 - 673.683
2018
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche Konzern
Segmentschulden 646.491 13.477 659.968 -27.648 42.726 675.045
2017
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche Konzern
Segmentschulden 708.084 8.280 716.364 -13.337 19.168 722.195

Veränderung der Segmentschulden zum 31. Dezember 2019

Der Rückgang der Segmentschulden von 675,0 um EUR 1,4 Mio. bzw. 0,2% auf EUR 673,7 Mio. auf die Aufgabe der Geschäftstätigkeit in der Region Italien (EUR - 26,3 Mio.) und der VAE/SA-Region (EUR - 16,4 Mio.) zurückzuführen. In den fortzuführenden Geschäftsbereichen der D/A/CH-Region stiegen die Segmentschulden um EUR 26,9 Mio. bzw. 4,2% auf EUR 673,4 Mio. und in Russland um EUR 1,7 Mio. bzw. 12,7% auf EUR 15,2 Mio. an im Wesentlichen bedingt durch die Erstanwendung von IFRS 16 im Geschäftsjahr.

Dieser Anstieg ist im Wesentlichen verursacht, im verzinslichen Fremdkapital, durch die Erfassung zusätzlicher Leasingverbindlichkeiten aufgrund der Erstanwendung des IFRS16. In der Region D/A/CH erhöhten sich die Leasingverbindlichkeiten um EUR 21,8 Mio. bzw. 88,1% auf EUR 46,6 Mio. und in der Region Russland stiegen die Verbindlichkeiten aus Leasingverhältnissen um EUR 2,4 Mio. bzw. 209,0% auf EUR 3,5 Mio. an.

Das syndizierte Bankendarlehen ist aufgeteilt in ein Darlehen in Höhe von EUR 75,1 Mio. mit einer Laufzeit bis 2020, welches durch jährlich steigende Rückzahlungsbeträge halbjährlich getilgt wird, ein Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 272,0 Mio., welches eine Laufzeit bis 2021 hat und endfällig ist sowie ein weiteres Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 171,0 Mio., welches eine Laufzeit bis 2022 hat und ebenfalls endfällig ist. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich hierbei keine Änderungen. Für die syndizierten Bankendarlehen bestehen verschiedene marktübliche Sicherheitsleistungen, die von der Abtretung der gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen und des Vorratsbestandes bis hin zur Verpfändung von Gesellschaftsanteilen der innerhalb des Konzerns befindlichen Gesellschaften reichen. Die Zinssätze für die kurzfristigen und langfristigen verzinslichen Darlehen bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in einer Bandbreite von EURIBOR zzgl. Marge in Höhe von 3,25% bis 3,75% (31.12.2017: EURIBOR zzgl. Marge in Höhe von 3,25% bis 4,5%). Die syndizierten Bankdarlehen reduzierten sich, aufgrund planmäßiger Tilgung, im Geschäftsjahr um EUR 9,9 Mio. bzw. 2,4% und belaufen sich zum 31. Dezember 2019 auf EUR 407,8 Mio. (31.12.2018: EUR 407,8 Mio.).

Das nicht verzinsliche Fremdkapital setzt sich zum Bilanzstichtag im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 75,7 Mio.), latenten Steuerschulden (EUR 62,7 Mio.), den sonstigen kurzfristen Verbindlichkeiten (EUR 33,5 Mio.), den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (EUR 22,2 Mio.), den sonstigen Rückstellungen (EUR 11,5 Mio.) und den Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten (EUR 6,9 Mio.) zusammen. Der überwiegende Teil des Fremdkapitals ist mit EUR 519,2 Mio. bzw. 77,1% als langfristiges Fremdkapital zu klassifizieren, während der kleinere Teil mit EUR 154,5 Mio. bzw. 22,9% als kurzfristiges Fremdkapital einzustufen ist.

Die Summe der kurzfristigen Schulden erhöhte sich um EUR 6,4 Mio. bzw. 4,3% auf EUR 154,5 Mio. zum 31. Dezember 2019. Innerhalb der Summe der kurzfristigen Schulden stiegen die sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten, vor allem bedingt durch einen Anstieg der Personalverbindlichkeiten, im Wesentlichen aufgrund eines Compliance Projekts, um EUR 19,0 Mio. bzw. 130,8% auf EUR 33,5 Mio. an. Ferner erhöhten sich die sonstigen Rückstellungen um EUR 11,2 Mio. bzw. 3.961,4% auf EUR 11,5 Mio., unter anderem verursacht durch Aufwendung im Zusammenhang mit der Einstellung des Geschäftsbetriebs in der Region VAE/SA. Die finanziellen Verbindlichkeiten haben sich um EUR 4,0 Mio. bzw. 24,2% auf EUR 12,3 Mio. vermindert. Ursächlich für den Rückgang ist im Wesentlichen der gesonderte Ausweis von Leasingverbindlichkeiten aufgrund der erstmaligen Anwendung des IFRS 16.

Die Summe der langfristigen Schulden reduzierte sich um EUR 7,7 Mio. bzw. 1,5% auf EUR 519,2 Mio. zum Abschlussstichtag und beruhten im Wesentlichen auf der Finanzierungsstruktur mit einem langfristigen Anteil der Bankendarlehen von EUR 395,5 Mio., latenten Steuern von EUR 62,6 Mio., Leasingverbindlichkeiten von EUR 36,1 Mio., sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 22,2 Mio., sowie Ertragssteuerschulden von EUR 2,0 Mio., sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. und Vertragsverbindlichkeiten von EUR 0,4 Mio.

Veränderung der Segmentschulden zum 31. Dezember 2018

Die Veränderung der Summe der Segmentschulden resultiert zum einen aus dem Rückgang der Segmentschulden in der D/A/CH-Region um EUR 61,6 Mio. bzw. 8,7% sowie zum anderen aus einer Erhöhung der Segmentschulden in Italien um EUR 7,1 Mio. bzw. 37,2%, in Russland in Höhe von EUR 5,2 Mio. bzw. 62,8%. Zusätzlich erfolgte eine Erhöhung der Segmentschulden in der VAE/SA-Region um EUR 16,4 Mio. aufgrund der Finanzierung der Anlaufphase und der Aufnahme des Geschäftsbetriebs. Die Veränderung der Segmentschulden resultiert in den Regionen Italien und Russland im Wesentlichen aus den kurzfristigen Segmentschulden, in denen Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und Verbindlichkeiten gegenüber Konzerngesellschaften enthalten sind. Zudem weisen beide Gesellschaften im Geschäftsjahr 2018 eine Zunahme der Verbindlichkeiten aus Finanzierungsleasing innerhalb der langfristigen Segmentschulden aus. In der D/A/CH Region resultiert der starke Rückgang im Wesentlichen aus den kurzfristigen Segmentschulden. Die Minderung ist auf die Verminderung der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter sowie auf die Tilgungen bezogen auf die Bankendarlehen zurückzuführen.

Das verzinsliche Fremdkapital ist von EUR 500,0 Mio. um EUR 53,4 Mio. bzw. 10,7% auf EUR 446,6 Mio. zurückgegangen und beinhaltet das syndizierte Bankendarlehen (EUR 417,7 Mio.) sowie die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing (EUR 28,9 Mio.).

Das syndizierte Bankendarlehen ist aufgeteilt in ein Darlehen in Höhe von EUR 75,1 Mio. mit einer Laufzeit bis 2020, welches durch jährlich steigende Rückzahlungsbeträge halbjährlich getilgt wird, ein Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 272,0 Mio., welches eine Laufzeit bis 2021 hat und endfällig ist sowie em weiteres Darlehen in Höhe von insgesamt EUR 171,0 Mio., welches eine Laufzeit bis 2022 hat und ebenfalls endfällig ist. Im Vergleich zum Vorjahr ergaben sich hierbei keine Änderungen. Für die syndizierten Bankendarlehen bestehen verschiedene übliche Sicherheitsleistungen, die von der Abtretung der gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen und des Vorratsbestandes bis hin zur Verpfändung von Gesellschaftsanteilen der innerhalb des Konzerns befindlichen Gesellschaften reichen. Die Zinssätze für die kurzfristigen und langfristigen verzinslichen Darlehen bewegten sich im abgelaufenen Geschäftsjahr in einer Bandbreite von EURIBOR zzgl. Marge in Höhe von 3,25% bis 3,75% (31.12.2017: EURIBOR zzgl. Marge in Höhe von 3,25% bis 4,5%).

Die Verbindlichkeiten aus Finanzierungs-Leasing resultieren im Wesentlichen aus einem Service-Vertrag mit dem Dienstleister DHL aus der Nutzung des Logistikzentrums und betragen zum 31. Dezember 2018 insgesamt EUR 28,9 Mio. (31.12.2017: EUR 29,1 Mio.). Der Vertrag hat eine Laufzeit bis 2023 und die Verbindlichkeiten vermindern sich um monatlich steigende Tilgungsbeträge.

Das nicht verzinsliche Fremdkapital setzt sich zum 31. Dezember 2018 im Wesentlichen aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (EUR 108,0 Mio.), latenten Steuerschulden (EUR 66,2 Mio.), den sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten (EUR 27,7 Mio.), den sonstigen kurzfristigen Verbindlichkeiten (EUR 14,5 Mio.) und den Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten (EUR 6,1 Mio.) zusammen. Der überwiegende Teil des Fremdkapitals ist mit EUR 527,0 Mio. bzw. 78,1% als langfristiges Fremdkapital zu klassifizieren, während der kleinere Teil in Höhe von EUR 148,1 Mio. bzw. 21,9% als kurzfristiges Fremdkapital einzustufen ist.

Die Summe der kurzfristigen Schulden verringerte sich von EUR 155,8 Mio. um EUR 7,7 Mio. bzw. 5,0% auf EUR 148,1 Mio. Dabei sind die kurzfristigen Rückstellungen von EUR 1,9 Mio. um EUR 1,6 Mio. bzw. 85,0% auf EUR 0,3 Mio. zurückgegangen. Die kurzfristigen Ertragssteuerschulden haben sich von EUR 3,8 Mio. um EUR 0,9 Mio. bzw. 23,8% auf EUR 2,9 Mio. im Geschäftsjahr 2018 vermindert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen sind von EUR 99,1 Mio. um EUR 9,0 Mio. bzw. 9,0% auf EUR 108,0 Mio. angestiegen. Die erstmalig in 2018 aufgrund der Ausweisänderung im Zusammenhang mit IFRS 15 ausgewiesenen Vertrags- und Rückerstattungsverbindlichkeiten belaufen sich auf EUR 6,1 Mio. Die kurzfristigen sonstigen finanziellen Verbindlichkeiten und sonstigen Verbindlichkeiten haben sich von EUR 38,2 Mio. um EUR 23,7 Mio. Euro bzw. 62,0% auf EUR 14,5 Mio. verringert. Die kurzfristigen finanziellen Verbindlichkeiten sind von EUR 11,8 Mio. um EUR 4,4 Mio. bzw. 37,2% auf EUR 16,2 Mio. angestiegen und beinhalten die planmäßigen Tilgungen des syndizierten Bankdarlehens sowie die Tilgungen im Zusammenhang mit dem Finanzierungs-Leasing.

Die Summe der langfristigen Schulden hat sich von EUR 566,4 Mio. um EUR 39,5 Mio. bzw. 6,7,0% auf EUR 527,0 Mio. reduziert und beruht im Wesentlichen auf der Finanzierungsstruktur mit einem langfristigen Anteil der Bankendarlehen von EUR 406,5 Mio., sonstigen Verbindlichkeiten von EUR 27,7 Mio., finanziellen Verbindlichkeiten im Zusammenhang mit Finanzierungs-Leasing von EUR 23,8 Mio. sowie Ertragssteuerschulden von unverändert EUR 2,0 Mio., sonstige Rückstellungen in Höhe von EUR 0,4 Mio. latenten Steuern von EUR 66,2 Mio. und Vertragsverbindlichkeiten von EUR 0,3 Mio.

Investitionen

HSE24 hat im Jahr 2019 rund EUR 21,4 Mio. in Immaterielle Vermögenswerte und Sachanlagen investiert (2018: EUR 26,5 Mio.; 2017: EUR 17,5 Mio.).

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen betragen im Berichtsjahr EUR 4,9 Mio. (2018: EUR 13,9 Mio.; 2017: EUR 5,7 Mio.). Von den Investitionen in das Sachanlagevermögen sind EUR 1,4 Mio. (2018: EUR 1,8 Mio.; 2017: EUR 1,2 Mio.) für geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau sowie EUR 2,5 Mio. (2018: EUR 11,0 Mio.; 2017: EUR 4,5 Mio.) für Andere Anlagen sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung angefallen. Diese beinhalten Zugänge im Rahmen der Modernisierung der TV Produktionsstätten am Standort Ismaning (EUR 0,9 Mio.), für IT- Hardware (EUR 0,7 Mio.), und Videokonferenzsysteme (EUR 0,1 Mio.).

Um das HSE24 Shopping Erlebnis als Wettbewerbsvorteil auszubauen und weiter kundenspezifisch auszurichten, wurden in 2019 Investitionen in die Weiterentwicklung von kundennahen Technologien und Kernprozessen entlang der Wertschöpfung getätigt. Hierdurch wird einerseits die starke Position im Geschäftsbereich TV gesichert, und zeitgleich die wachsenden Distributionskanäle E-Commerce und M-Commerce weiter ausgebaut. Die Zugänge zu den Immateriellen Vermögenswerten betragen zum 31. Dezember 2019 EUR 16,5 Mio. (31.12.2018: EUR 12,7 Mio.; 31.12.2017: EUR 11,7 Mio.), wovon EUR 6,5 Mio. (31.12.2018: EUR 5,9 Mio.; 31.12.2017: EUR 4,9 Mio.) auf Anlagen in Entwicklung entfallen. Die Umbuchungen in Höhe von EUR 3,3 Mio. von den Anlagen in Entwicklung in die selbsterstellten immateriellen Vermögenswerte sowie in Höhe von EUR 2,0 Mio. in Software betreffen im Wesentlichen die Software-Infrastruktur der Home Shopping Europe GmbH. Zugänge des Berichtsjahres sind auf wesentliche Entwicklungsprojekte im Zusammenhang mit der Entwicklung einer neuen Shop-Plattform für D/A/CH (EUR 8,3 Mio.), der Entwicklung eines zentralen Produkt-Management-Tools (EUR 1,3 Mio.) sowie der Entwicklung einer neuen Mobile App (EUR 0,6 Mio.) zurückzuführen.

Die Segmentinvestitionen setzen sich zum 31. Dezember des abgelaufenen Geschäftsjahres sowie der Vorjahre wie folgt zusammen:

(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche * Konzern
Segmentinvestitionen 20.186 1.523 21.709 - - 21.709
2018
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche * Konzern
Segmentinvestitionen 17221 2.030 19.251 0 7.302 26.554
2017
(in TEUR) D/A/CH Russland Summe fortzuführende Geschäftssegmente Anpassungen Summe aufgegebene Geschäftsbereiche * Konzern
Segmentinvestitionen 15.729 954 16.683 -2 768 17.450

Der Rückgang der Summe der Segmentinvestitionen im Vergleich von 2019 zu 2018 ist bedingt durchaufgegebene Geschäftsbereiche. Bereinigt um diesen Effekt blieb die Summe der Segmentinvestitionen im Geschäftsjahr 2019 auf dem Niveau des Vorjahres. Wie in 2018 sind diese Investitionen auch im Geschäftsjahr 2019 im Wesentlichen auf Projekte im Bereich E-Commerce in der D/A/CH Region entfallen.

Der Anstieg der Summe der Segmentinvestitionen in 2018 im Vergleich zu 2017 resultiert aus dem Anstieg der Segmentinvestitionen in der D/A/CH-Region um EUR 1,5 Mio. bzw. 9,5%, in Italien um EUR 3,3 Mio. bzw. 432,7% sowie in Russland um EUR 1,1 Mio. bzw. 112,8% und ist im Wesentlichen auf die in 2018 gestarteten Hauptprojekte im Bereich E-Commerce zurückzuführen. Die Segmentinvestitionen in der VAE/SA-Region belaufen sich auf EUR 3,2 Mio.

Liquidität

Der Netto-Cashflow aus der betrieblichen Tätigkeit beträgt EUR 117,4 Mio. (2018: EUR 56,3 Mio.; 2017: EUR 66,3 Mio.). Ausgehend vom Konzernjahresfehlbetrag zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR -24,6 Mio. (2018: Konzernjahresüberschuss EUR 6,4 Mio.; 2017: Konzernjahresüberschuss EUR 27,3 Mio.) ergeben sich zahlungsunwirksame Überleitungspositionen von insgesamt EUR 101,1 Mio. (2018: EUR 67,2 Mio.; 2017: EUR 82,9 Mio.) sowie zahlungswirksame Mittelzuflüsse bzw. Mittelabflüsse von insgesamt EUR 40,9 Mio. (2018 EUR -17,3 Mio.; 2017: EUR -43,8 Mio.). Die Mittelveränderungen umfassen im Wesentlichen die gezahlten Ertragssteuern von EUR -19,4 Mio. (2018: EUR -21,4 Mio.; 2017: EUR -22,7 Mio.), die Verminderung der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen um EUR -19,6 Mio. (2018: EUR 9,0 Mio.; 2017 : EUR 24,3 Mio.), die Verminderung der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um EUR 9,6 Mio. (2018: EUR -8,4 Mio.; 2017: EUR -8,3 Mio.), die Verminderung der Vorräte um EUR 36,0 Mio. (2018: EUR 6,0 Mio ; 2017: -30,4 Mio.), die Erhöhung der sonstigen Schulden um EUR 23,6 Mio. (2018: EUR -3,0 Mio.; 2017: EUR -4.6 Mio.) sowie die Erhöhung der Rückstellungen um EUR 11,2 Mio. (2018: EUR -1,6 Mio.; 2017: EUR 0,5 Mio.).

Der Netto-Cashflow aus der Investitionstätigkeit beträgt EUR 31,0 Mio. (2018: EUR 20,2 Mio.; 2017: 16,1 Mio.) und ergibt sich im Wesentlichen aus dem Mittelabfluss bezogen auf die Investitionen in Sachanlagen und Immaterielle Vermögenswerte in Höhe von EUR 21,4 Mio. (2018: EUR 22,0 Mio.; 2017: 17,5 Mio.) sowie dem Abgang der Tochtergesellschaft HSE24 S.p.A. Italien in Höhe von EUR 10,9 Mio. Dieser wurde teilweise kompensiert von Mittelzufluss aus erhaltenen Zinsen in Höhe von EUR 1,3 Mio. (2018: EUR 1,7 Mio.; 2017: EUR 1,4 Mio ). Zu weiteren Ausführungen bzgl. der wesentlichen Mittelabflüsse im laufenden Geschäftsjahr siehe "Investitionen".

Der Netto-Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beläuft sich auf EUR 49,6 Mio. (2018: EUR 76,9 Mio.; 2017: EUR 41,5 Mio.) und ergibt sich in 2019 im Wesentlichen aus Auszahlungen aufgrund der Tilgung von Bankdarlehen in Höhe von EUR 11,5 Mio. (2018: EUR 56,3 Mio.; 2017: EUR 17,5 Mio.), dem Mittelabfluss aus Zinszahlungen in Höhe von EUR 22,0 Mio. (2018: EUR 15,8 Mio.; 2017: EUR 20,0 Mio.) sowie die Auszahlungen zur Tilgung von Leasingverbindlichkeiten in Höhe von EUR 16,1 Mio. (2018: EUR 4,7 Mio.; 2017: EUR 4,1 Mio.).

HSE24 verfügt zum 31. Dezember 2019 über frei verfügbare Kreditlinien in Höhe von EUR 23,8 Mio. (2018: EUR 21,5 Mio.; 2017: EUR 22,6 Mio.).

Nach Berücksichtigung aller Zahlungsvorgänge ergibt sich für das Geschäftsjahr 2019 ein Zuwachs der liquiden Mittel von EUR 37,2 Mio., so dass der Konzern zum 31. Dezember 2019 über einen Zahlungsmittelbestand von EUR 54,7 Mio. verfügt (2018: EUR 17,5 Mio.; 2017: EUR 58,6 Mio.). HSE24 generiert aufgrund der positiven Geschäftsentwicklung ausreichend liquide Mittel und kann seinen finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen. Der Konzern ist in der Lage das weitere Wachstum zu finanzieren und überzeugt, auch in Zukunft nachhaltig ausreichend liquide Mittel generieren zu können.

2.1.7. Gesamtaussage

Die Geschäftsführung beurteilt die wirtschaftliche Lage des Konzerns aufgrund der positiven Ertragslage in den fortzuführenden Geschäftsbereichen sowie der soliden und stabilen Vermögens- und Finanzlage als geordnet. Der Konzern hat durch zukunftsweisende Investitionen im Geschäftsjahr konsequent den Ausbau der Digitalisierung weiterverfolgt. Auf die Veränderung des Konsumverhaltens wurde mit geeigneten Maßnahmen nachhaltig reagiert und somit eine Verbesserung der Marktstellung erreicht.

3. Unternehmerische Verantwortung

3.1. Mitarbeiter

Zum Stichtag 31. Dezember 2019 beschäftigt der Konzern in den fortzuführenden Geschäftsbereichen 1.191 (31.12.2018: 1.310; 31.12.2017: 1.208) eigene Mitarbeiter, davon arbeiten 863 Mitarbeiter in Deutschland und 328 in Russland. Weitere 1.702 Personen sind bei Call Center- extern beschäftigt (D/A/CH: 1.260, Russland: 442).

Bezogen auf die deutschen Konzerngesellschaften befinden sich rund 89% der Mitarbeiter zum Stichtag 31. Dezember 2019 in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Ca. 55% der Mitarbeiter sind Frauen. Die durchschnittliche Betriebszugehörigkeit beträgt rund 7 Jahre und das Durchschnittsalter der Mitarbeiter liegt bei etwa 41 Jahren. Davon sind rund 26% zwischen 25 und 34 Jahren, 38% der Mitarbeiter zwischen 35 und 44 Jahre alt sowie 25% zwischen 45 und 54 Jahre alt. Rund 8% der Mitarbeiter sind über 55 Jahre alt. Die jüngsten Mitarbeiter im Alter bis zu 24 Jahren machen 3% des Personals aus.

Das Durchschnittsalter der Mitarbeiter in Russland liegt bei rund 35 Jahren.

3.1.1 Arbeitsumfeld *

Der Mensch steht bei HSE24 gemäß dem Motto "Unser Business ist People Business" im Mittelpunkt. Um auch weiterhin wettbewerbsfähig und erfolgreich zu bleiben, wurde 2014 ein großes Change-Projekt "2gether 4future" aufgesetzt. Die Organisationsentwicklung läuft dabei systemisch ab, d.h. es werden Gruppen gebildet, die das gesamte Unternehmen repräsentieren. Die Gruppen bearbeiten und treiben Themen voran, die für das ganze Unternehmen wichtig sind. Die Leitbilder für Führungskräfte und Mitarbeiter enthalten alle wesentlichen Elemente für eine konstruktive Zusammenarbeit. Ausgehend von den zentralen Werten Offenheit, Verantwortung, Verlässlichkeit und Glaubwürdigkeit, Vertrauen und Mut sowie Respekt und Wertschätzung wurden entsprechende Einstellungen, Kompetenzen und Verhaltensweisen erarbeitet und grafisch aufbereitet. Die Leitbilder finden sich in vielen zentralen HR Prozessen und Initiativen wieder und es wird kontinuierlich daran gearbeitet, die Leitbilder weiterhin in den Alltag zu implementieren.

Der HSE24 Campus beinhaltet sehr viele Personalentwicklungsmaßnahmen in den Kategorien "Fach und Methoden", "Persönlich und Sozial" sowie "Führung" und "Team". Das Angebot wird regelmäßig angepasst. Nicht enthaltene fachspezifische Themen können ergänzend gebucht werden. Im HSE24 Campus enthalten sind unter anderem Workshops, Coachings, Seminare, Teambuildings, Persönlichkeitstests und Webinare. Zusätzlich werden viele Maßnahmen spezifisch mit dem Fachbereich geplant und durchgeführt. Jeder Mitarbeiter kann sich in einem Online-Tool selbst zu Maßnahmen anmelden, welches auch eine Übersicht seiner besuchten Seminare enthält. Künftige Führungskräfte werden in Entwicklungsprogrammen auf ihre Rolle als Führungskraft vorbereitet bzw. darin unterstützt. Im Rahmen eines unternehmensweiten Talentmanagements werden Mitarbeiter mit Potential gemeinsam von den Führungskräften eines Fachbereichs identifiziert und deren Weiterentwicklung gefördert. In 2019 wurden bei der HSE GmbH rund TEUR 502 in die Fortbildung der Mitarbeiter investiert. Zum Stichtag liegt der Anteil von Frauen bei der HSE GmbH mit Führungsverantwortung ab Teamleiterebene bei 39%.

HSE24 ist ein familienfreundlicher Konzern und bietet seinen Mitarbeitern in Deutschland neben einem Gleitzeitmodell die Möglichkeit im Mobile Office zu arbeiten, um Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Zudem werden weitere, zahlreiche Sozialleistungen gewährt, wie zum Beispiel ein Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten bei noch nicht schulpflichtigen Kindern (monatlich bis zu EUR 50 pro Kind). Tendenziell gehen auch immer mehr Väter in Elternzeit, um für ihren Nachwuchs zu sorgen. Zum Stichtag befinden sich 36 Mitarbeiter der HSE GmbH in Elternzeit und rund 24% in einem Teilzeit-Angestelltenverhältnis.

* Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung

Das HSE24 Gesundheitsmanagement ist unter der internen Marke "feelin' good" bekannt. HSE24 bietet in Kooperation mit einem professionellen Gesundheitsdienstleister zahlreiche Sportkurse, Events und Aktionen sowie Vorsorgetermine an. Diese finden im hausinternen Fitnessraum statt und sind eng abgestimmt mit der Betriebsärztin und der Personalentwicklung. Fester Bestandteil im Jahreskalender ist ein Gesundheitstag, an dem sich die Beschäftigten untersuchen lassen können und für verschiedene Gesundheitsthemen sensibilisiert werden.

Darüber hinaus bietet HSE24 seinen Mitarbeitern ein Employee Assistance Program (EAP), eine anonyme, externe Mitarbeiterberatung zu Anliegen und Belastungen im beruflichen, privaten und psychologisch gesundheitlichen Bereich. Die Nutzung ist für die Mitarbeiter, sowie die mit im Haushalt lebenden Familienangehörigen kostenfrei und uneingeschränkt häufig nutzbar.

Außerdem hat HSE24 mit Corporate Pension Partner eine Kooperation geschlossen und fördert im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung alle Beiträge, die in eine Direktversicherung oder Pensionskasse eingezahlt werden mit 20%, was den gesetzlichen Mindestzuschuss übersteigt. Auch die Absicherung der Berufsunfähigkeit im Rahmen der Gehaltsumwandlung wird mit 20% des Beitrags gefördert. Hierfür ist keine komplizierte und umfassende Gesundheitsprüfung erforderlich, was die angebotenen Tarife attraktiv macht.

HSE24 hat zudem für alle festangestellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Unfallversicherung bei der Allianz Versicherungs AG abgeschlossen, die ab dem ersten Arbeitstag für den privaten und beruflichen Bereich rund um die Uhr gilt. Die Mitarbeiter sind gegen die Folgen von Unfällen mit Tod und Invalidität, die sich innerhalb und außerhalb des Berufes ereignen, versichert.

3.2. Festlegung zur Förderung der Teilhabe von Frauen an Führungspositionen nach § 36 und § 52 Abs. 2 S. 1 GmbHG *

Die Home Shopping Europe GmbH ist eine operative Tochtergesellschaft der HSE24 Multichannel GmbH und wird in deren Konzernabschluss einbezogen. Die Home Shopping Europe GmbH besitzt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 3 DrittelbG (Drittelbeteiligungsgesetz) einen Aufsichtsrat.

Im Gesellschafterbeschluss vom 26. April 2017 wurde beschlossen, dass bis zum 31. Dezember 2021 in der Geschäftsführung die Zielgröße von 25% Frauenanteil angestrebt werden soll. Im Aufsichtsrat soll der Anteil an Frauen langfristig erhöht werden. Die Gesellschafterversammlung sieht hierzu im festgelegten Zeitraum keine Möglichkeit und setzt die Quote daher formell auf 0% fest. Daneben ist geplant, dass der Frauenanteil in der Führungsebene I insgesamt 18% beträgt und den Frauenanteil in der Führungsebene II auf 27% zu erhöhen.

Zum 31. Dezember 2019 umfasste der Aufsichtsrat insgesamt drei Mitglieder, darunter kein weibliches Mitglied. Die Geschäftsführung umfasste vier Mitglieder, hierunter befand sich zum 31. Dezember 2019 ein weibliches Mitglied. Demnach wurde die Frauenquote in der Geschäftsführung gegenüber dem ursprünglichen Ziel mit 25% Frauenanteil erreicht. In der Führungsebene I umfasste der Frauenanteil 22%, in der Führungsebene II insgesamt 25%.

* Lageberichtstypische Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung

3.3. Lieferanten- und Qualitätsmanagement

Der Konzern setzt auf Qualität. HSE24 pflegt dabei langjährige Partnerschaften und arbeitet mit ausgewählten Lieferanten zusammen. Über den Lieferantenleitfaden verpflichtet HSE24 die Hersteller, vertraglich definierte Standards einzuhalten. Alle angelieferten Produkte müssen sowohl die von HSE24 gestellten produktspezifischen Anforderungen als auch die aktuellen nationalen und europäischen (EU) Rechtsanforderungen, d.h. Gesetze, Verordnungen, Richtlinien und Normen erfüllen. Dazu gehören z. B. die Vorgaben der EU-Kosmetikverordnung (VO (EG) 1233/2009), die Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV), die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) oder das Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuches (LFGB). Über das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) wird die Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Elektro und Elektronikgeräten sichergestellt. Neben dem Chemikaliengesetz und der Chemikalienverbots-Verordnung (ChemG und Chem VerbotsV) regelt die EU-weit gültige Verordnung REACh (Registration, Evaluation, Authorisation und Restriction of Chemicals) die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien. Der Lieferant ist damit verpflichtet, ausreichende Informationen über die chemische Zusammensetzung der in den Verkehr gebrachten Produkte vorzuhalten und auf Anfrage innerhalb von 48 Stunden vorzulegen. Ebenso ist der Lieferant verpflichtet, die in den relevanten Anhängen der REACh Verordnung geregelten verbotenen und beschränkten Substanzen in Zubereitungen / Gemischen, sowie in Erzeugnissen einzuhalten. Bei Artikeln aus dem Bereich Schmuck ist die Herkunft von Edelsteinen anzugeben sowie die REACh-Konformität einzureichen.

Um seiner sozialen Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette gerecht zu werden, ist HSE24 seit Februar 2017 Mitglied der Business Social Compliance Initiative (BSCI) des Verbands amfori. BSCI ist ein Zusammenschluss führender Unternehmen, die sich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in Fabriken und landwirtschaftlichen Betrieben in der ganzen Welt verpflichtet haben. Mit seiner Mitgliedschaft stimmt HSE24 der Einhaltung des BSCI Code of Conducts zu, der auf den folgenden elf Prinzipien basiert: Keine Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit, Arbeitsschutz, besonderer Schutz für jugendliche Arbeitnehmer, ethisches Wirtschaften, angemessene Vergütung, zumutbare Arbeitszeiten, Umweltschutz, keine Diskriminierung, Recht auf Vereinigungsfreiheit und Recht auf Kollektivverhandlungen sowie keine prekäre Beschäftigung.

HSE24 hat sich zum Ziel gesetzt, diese Prinzipien innerhalb der gesamten Wertschöpfungs- und Lieferkette zu implementieren. Dazu wurde der BSCI Code of Conduct in Juni 2017 Bestandteil des Lieferantenleitfadens, den jeder Geschäftspartner von HSE24 zu Beginn der Geschäftsbeziehungen unterzeichnet. Damit werden Lieferanten und Produzenten verpflichtet, sich an die BSCI Grundsätze zu halten und ihre Produktionsstätten auditieren zu lassen. Der Konzern wird damit seiner sozialen Verantwortung in den Produktionsländern gerecht und schärft das Bewusstsein für soziale Verantwortung vor Ort. Identifizierte Schwachstellen werden gemeinsam mit den Geschäftspartnern verbessert.

Die hauseigene Qualitätssicherung sorgt in einem mehrstufigen Prüfverfahren für einwandfreie Qualität der Artikel, angefangen von der Auswahl der Produkte bis hin zur Auslieferung. Noch vor der Bestellung der Ware werden Produktmuster bereits einem detaillierten Prüfprozess unterzogen, in dem Produktspezialisten sicherstellen, dass sämtliche Anforderungskriterien vollständig erfüllt sind. Zur Qualitätssicherung zählen die Überprüfung der produktspezifischen Qualitätskriterien und des Designs sowie der Verpackung/Etikettierung und der Bedienungsanleitung. Erst wenn alle Anforderungen erfüllt sind, wird ein Artikel in das Sortiment von HSE24 aufgenommen. Die Qualitätssicherung koordiniert zudem stichprobenartig Warenprüfungen in den Produktionsstätten vor Ort. Bei Ankunft in Deutschland wird die angelieferte Ware erneut von geschulten Qualitätsprüfern kontrolliert, damit ausschließlich fehlerfreie Artikel das Lager verlassen.

3.4. Gesellschaftliches Engagement *

HSE24 engagiert sich seit Jahren über die eigene Geschäftstätigkeit hinaus im sozialen und kulturellen Bereich.

HSE24 ist darüber hinaus Partner des Münchener Internet Business Clusters (IBC). Ziel des Netzwerks ist die Zusammenarbeit von Unternehmen und Universitäten, um zentrale Themen der Internetwirtschaft voranzutreiben und Studenten mit potenziellen Arbeitgebern zu vernetzen. Im Rahmen der Kooperation bringt HSE24 seine Markterfahrung und sein digitales Know-How als Vorreiter im Bereich Omnichannel-Shopping ein. Studierende stellen dabei ihre Ideen und Konzepte den Top-Managern der IBC-Partnerunternehmen und Uni-Professoren vor, beispielsweise zum veränderten Konsumverhalten aufgrund von digitalen Shopping-Assistenten.

3.5. Nachhaltigkeit und Umweltbelange

HSE24 legt großen Wert auf eine nachhaltige Unternehmensführung, insbesondere hinsichtlich hoher ökologischer Standards. Ziel der Nachhaltigkeitsstrategie von HSE24 ist es, die Umweltauswirkungen entlang der gesamten Wertschöpfungskette kontinuierlich zu verbessern und der sozialen Verantwortung gerecht zu werden.

3.5.1. Versand

HSE24 übernimmt Verantwortung und hat aktiv Maßnahmen definiert, um den ökologischen Fußabdruck der Geschäftsaktivitäten zu reduzieren. Der Konzern arbeitet mit ausgewählten Logistikpartnern zusammen, die die Erfassung, Reduktion und den Ausgleich ihrer CO2-Emissionen in ihrem Angebot berücksichtigen. Exklusiver Logistikpartner von HSE24 in Deutschland ist DHL Paket für den Paketversand beziehungsweise DHL Home Delivery für den Bereich Fulfillment. Für die Auslieferung in Österreich nutzt HSE24 die CO2-neutrale Zustellung der Post AT. Dabei gleicht die Post AT alle Kohlendioxid-Emissionen, die während des Transports entstehen, durch unternehmensinterne oder externe Klimaschutzmaßnahmen aus. Die beim Warenversand verwendeten Verpackungsmaterialien, wie beispielsweise die Kartonagen, bestehen aus FSC-zertifizierten Produkten, die aus verantwortungsvoller Waldbewirtschaftung stammen und Recyclingmaterialien beinhalten. Bei den Füllmaterialien verwendet HSE24 biologisch abbaubare, recycelbare und kompostierbare Produkte.

3.5.2. Standort-Ökologie und Abfallwirtschaft

Der betriebliche Umweltschutz hat im Konzern einen hohen Stellenwert. Die Mitarbeiter in der Zentrale werden stetig für den sparsamen Umgang mit Ressourcen sensibilisiert. In der Verwaltung und in den Büros setzt HSE24 auf umweltfreundliche Büromaterialen und nutzt FSC zertifiziertes Papier.

Ab 2018 gibt es eine Aktion zur Reduzierung des Verpackungsmülls bei Mitnahme der Mittagsgerichte. Dafür wurde in Kooperation zwischen dem Betreiber der Kantine, HSE24 Mitarbeiter motiviert Mehrweggeschirr zu verwenden. So konnten bis 2019 bereits 25.000 Einwegverpackungen eingespart werden. In den Konferenzräumen werden ab dem 01. November 2019 außerdem Getränkeflaschen aus Glas anstatt PET eingesetzt.

Wo eine Vermeidung negativer Auswirkungen auf die Umwelt nicht möglich ist, werden die eingesetzten Wertstoffe einer Wiederverwertung zugeführt. HSE24 ist Mitglied von "Der Grüne Punkt - Duales System Deutschland GmbH", dem führenden Anbieter im Bereich Verpackungsrücknahme und -entsorgung in Deutschland. Der "Grüne Punkt" unterliegt der europäischen "Packaging and Packaging Waste Directive - 94/62/EC", welche für alle Unternehmen verbindlich ist, deren Produkte Verpackungsmaterial erfordern. Über die Teilnahme am dualen System Grüner Punkt garantiert HSE24 nicht nur, dass 100% der Verpackungsabfälle recycelbar sind, sondern trägt auch zur Reduzierung von Treibhausgasen bei. Die Einsparung an CO2-Ausstoß entsprach gemäß dem für 2018 verliehenen Zertifikat, der Menge die entsteht, wenn 16.417 Personen mit der Bahn von München nach Bremen hin- und zurückfahren.

* Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung
Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung
Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung

Als Teil des AGROB Medien- und Gewerbeparks in Ismaning beteiligt sich HSE24 darüber hinaus am Abfallkonzept der AGROB Immobilien AG. Dieses beinhaltet neben einer umfangreichen Abfalltrennung - als Voraussetzung für hochwertiges Recycling - eine regionale Entsorgung mit schadstoffarmen Fahrzeugen.

Außerhalb der betriebseigenen Maßnahmen zum Schutz von Umwelt und Klima unterhält der Konzern zahlreiche Baumpatenschaften, die über die Aktenvernichtungsfirma "Shred it" vermittelt werden. Allein im Jahr 2018 wurden so 333 Bäume gerettet.

3.5.3. Energie *

Umweltschutz bedeutet für HSE24 auch schonend mit allen Ressourcen umzugehen: Das Unternehmen ist bestrebt, neben Abwasser v. a. den Energieverbrauch kontinuierlich zu reduzieren. HSE24 deckt den Stromverbrauch der Unternehmenszentrale zu über 56% mit regionalem Ökostrom ab. Dabei kooperiert HSE24 mit der Stromversorgung Ismaning GmbH. Da der Unternehmensbetrieb in erster Linie administrative Tätigkeiten und TV-Produktion um fasst, entsteht der größte Energieverbrauch in der Studioproduktion und der Klimatisierung. Daher wurde ein spezielles energieeffizientes Kühlsystem in der Studioumgebung installiert. Schnell schließende Tore vermeiden Wärme- und Kälteverlust. Darüber hinaus werden die Kühlsysteme in den Studios im Frühling, Herbst und Winter mit freier Kühlung, d.h. mit Kaltluft von außen betrieben. Durch den Ausgleich von Wärme und Kälte kann damit bei Heizung sowie Kühlung Energie gespart werden. Bei der Beleuchtung hat das Unternehmen bereits Initiativen gestartet, um herkömmliche Lichter durch energieeffiziente LED- und Leuchtstofflampen zu ersetzen. In allen Abteilungen, die über einen Schichtbetrieb organisiert sind, sorgen energiesparende LED-Lampen für die Beleuchtung. Darüber hinaus treibt HSE24 die Nutzung energiesparender Elektronikgeräte und Bewegungsmelder voran.

3.5.4. Mobilität und Geschäftsreisen

HSE24 versucht Geschäftsreisen durch die Nutzung moderner Kommunikationsmittel wie Skype und "gotomeetings", Video- und Telefonkonferenzen nach Möglichkeit zu reduzieren. Ist eine Vor-Ort-Präsenz dennoch zu bevorzugen, stehen den Mitarbeitern für Geschäftstermine in der näheren Umgebung zwei Poolfahrzeuge zur Verfügung.

Für den Poststellenbetrieb innerhalb und außerhalb des HSE24-Geländes wird seit März 2018 ein Elektro-Auto (BEV) eingesetzt.

3.6. Datenschutz

Die Datenschutzpraxis von HSE24 wurde im Berichtsjahr an die Erfordernisse der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie weiterer einschlägiger Datenschutzgesetze, bspw. das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG-neu) angepasst.

Besonderer Schwerpunkt dabei war die prozessuale Sicherstellung der Betroffenenrechte, sowohl von Kunden, Mitarbeitern, Bewerbern als auch von Lieferanten.

Ein wichtiger Baustein im Datenschutzmanagement ist daneben die konsequent transparente Information über erhobene Daten und die Zwecke und Mittel der Datenverarbeitung. Soweit für die konkrete Datenverarbeitung erforderlich wird die betroffene Person um ihr -stets widerrufliches- Einverständnis gebeten.

* Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung
Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung
Lageberichtsfremde Angabe, keine Einbeziehung in die inhaltliche Prüfung

Auch die technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz von personenbezogenen Daten werden einer regelmäßigen Prüfung unterzogen, um den Stand der Technik im Sinne des Art. 32 DSGVO zu gewährleisten.

So werden bspw. sämtliche über das Internet stattfindende Datenübertragungen im Rahmen des Onlineshops transportverschlüsselt, so dass Vertraulichkeit, Integrität und Authentizität sichergestellt sind.

Auch bei der Auswahl von Dienstleistern, die im Auftrag von HSE24 personenbezogene Daten verarbeiten (bspw. Call-Center, Auskunfteien) legt HSE24 einen strengen Maßstab an, der sich in den Verträgen zur Auftragsverarbeitung widerspiegelt und auch Gegenstand von Audits ist.

Zur Sicherstellung der Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sowie der Erfüllung der Rechenschaftspflichten unterhält die HSE24 ein Datenschutz-Managementsystem sowie ein Onlineschulungsprogramm für alle Mitarbeiter und Präsenzschulungsprogramm für Führungskräfte und Mitarbeiter, die vermehrt mit Datenschutzfragen konfrontiert werden.

Seit 1. Dezember 2019 hat HSE24 einen neuen externen Datenschutzbeauftragten. Der Experte ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Führungskräfte direkter Ansprechpartner in allen Datenschutzfragen.

4. Risiko- und Chancenbericht

4.1. Risikobericht

4.1.1. Risikomanagement System

HSE24 ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit mit einer Vielzahl von operativen und strategischen Risiken konfrontiert, die sich negativ auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage auswirken könnten. Die eingerichteten Planungs-, Reporting- und Frühwarn-Systeme und -prozesse stellen eine frühzeitige und kontinuierliche, übergreifende Identifikation, Bewertung und Steuerung der operativen und strategischen Risiken im Konzern sicher. Dies erfolgt überwiegend dezentral in der jeweiligen Unternehmenseinheit bzw. lokal in den Landesgesellschaften. Alle Mitarbeiter sind zu einem sachgerechten, risikobewussten Handeln aufgerufen.

HSE24 hat im ersten Halbjahr des Jahres 2018 ein formalisiertes Risikomanagement für den Konzern implementiert. Hierbei wurde das Risikoportfolio des Konzerns auf Landesgesellschaftsebene als auch auf Konzernebene identifiziert und im Hinblick auf die finanziellen und nicht-finanziellen Auswirkungen als auch auf die Eintrittswahrscheinlichkeit der jeweiligen Risiken bewertet. Außerdem werden die Maßnahmen dokumentiert und nachgehalten, welche zur Vermeidung oder Abschwächung einzelner Risiken identifiziert worden sind. In einem jährlichen Turnus wird Mitte des jeweiligen Jahres dem Management des Konzerns und der Ländergesellschaften über das aktuelle Risikoportfolio, die Bewertung und das Risikomanagement berichtet. Des Weiteren wird ein formalisierter Prozess bezüglich der kurzfristig eintretenden Risiken implementiert. Aufgrund der noch geringen Größe und Komplexität des Kontrollsystems verzichtet der Konzern bisher auf eine separate interne Revisionsabteilung.

4.1.2. Übersicht über Risiken und Maßnahmen

Als Risiko wird jedes Ereignis verstanden, das das Erreichen der geplanten operativen oder strategischen Ziele des Konzerns negativ beeinflussen kann. Nachfolgend werden die aktuellen Risiken dargestellt, die im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr sind, und die Instrumente sowie Maßnahmen zur Risikosteuerung beschrieben. Sofern nicht ausdrücklich erwähnt bzw. aus der Risikodarstellung ersichtlich, beziehen sich die dargestellten Risiken auf jedes der operativen Segmente. Die Reihenfolge der Nennung der Risiken erfolgt in absteigender Reihenfolge ihrer Bedeutung für den Konzern.

Absatzrisiken

Wettbewerb

HSE24 ist einer hohen Konzentration und einem intensiven Wettbewerb im Markt ausgesetzt. Die hohe Dynamik und permanente Veränderungen verlangen eine hohe "Time to Market" Geschwindigkeit, um auf veränderte Kundenbedürfnisse und -wünsche reagieren zu können. Hierdurch und mit erstklassigem Kundenservice sichert HSE24 langfristig seine Kundenbeziehungen und gewinnt Neukunden kosteneffizient.

Um sich stärker im Markt zu positionieren, baut HSE24 u. a. gezielt Eigenmarken auf und sorgt auch durch eine permanente Weiterentwicklung neuer Marken für ein interessantes, diversifiziertes Produktprogramm. Durch den Aufbau von Eigenmarken kann das Risiko größerer Umsatzeinbußen durch den Wegfall einzelner Fremdmarken begrenzt werden. Der Schutz der Markenrechte, die fast ausschließlich bei HSE24 liegen, trägt zusätzlich zu einer Risikoabsicherung bei.

Wirtschaftliches Umfeld

Die Entwicklung von HSE24 hängt wesentlich von der allgemeinen wirtschaftlichen Lage auf den Märkten ab, in denen der Konzern aktiv ist. Eine instabile wirtschaftliche Lage bzw. eine Phase des wirtschaftlichen Abschwungs könnte sich negativ auf das Kaufverhalten der Kundengruppen auswirken und die Umsatzerlöse dadurch negativ beeinflussen. Diese Risiken werden sowohl vor Ort durch die Landesgesellschaften als auch auf Konzernebene bewertet und bei Bedarf entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Aus der Ausbreitung des Coronavirus seit Januar 2020 besteht für HSE24 das Risiko, dass eine Verschlechterung der allgemeinen wirtschaftlichen Lage sich negativ auf das Kaufverhalten der Kunden und somit auf die Umsatzerlöse auswirkt.

Reichweite und Digitalisierung

Die stabile Entwicklung der Reichweite und die Verbreitung insbesondere in den Kabelnetzen, sowohl im In- als auch im Ausland, sind wesentlich für die wirtschaftliche Grundlage des Konzerns. Die Konzerninteressen können hinsichtlich der Verbreitung in den Kabelnetzen, d.h. der Sicherung von ausreichenden Sendekapazitäten, durch die intensive Zusammenarbeit mit den Landesmedienanstalten (Aufsichtsbehörden für private Radio- und Fernsehprogramme) und durch den Abschluss langfristiger Verträge mit einer Vielzahl von großen und kleinen Kabelnetzbetreibern weitgehend sichergestellt werden.

Die DLM (Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten) füllt im Zusammenhang des analogen Switch offs die Moderatorenrolle aus und wirkt in einem "Runden Tisch" mit den beteiligten Parteien (in enger Abstimmung mit dem Bundeskartellamt) für einen koordinierten und einheitlichen Abschaltprozess. Darüber hinaus werden in Deutschland mehrjährige Satelliteneinspeisungsverträge abgeschlossen.

Der Trend zur Digitalisierung und zum Einsatz von neuen Technologien führt zu mehr Wettbewerb um die Zuschauer und kann sich negativ auf die Auffindbarkeit auswirken. Des Weiteren führt der Wettbewerb zu einer Verkürzung der Produktlebenszyklen. Im Onlinebereich befindet sich HSE24 mit einer nennenswerten Anzahl von z.T. global agierenden Wettbewerbern, die sehr agil arbeiten. Um diesem Wettbewerb Rechnung zu tragen, ist HSE24 in 2019 mit einer neuen IT Infrastrukturlandschaft für den Webshop live gegangen, die es ermöglicht, wesentlich schneller auf technologische Änderungen oder auf Änderungen im Kundenverhalten zu reagieren.

HSE24 verfolgt bereits seit mehreren Jahren konsequent seine Omnichannel-Strategie des interaktiven Shoppings auf allen Kanälen - vernetzt, in "real time" und maßgeschneidert mit kanalbezogenem Mehrwert für den Kunden im TV, in Online-Shops und auf den Shopping-Apps. Diese Entwicklung bringt mit sich, dass Verbraucher die Anbieter schnell und unkompliziert vergleichen können. Die Verfügbarkeit der Produkte kann in Echtzeit mithilfe digitaler Tools bestimmen werden, was zu Entscheidungen führen kann, die ausschließlich auf dem Preis und/ oder der Funktionalität der Website basieren. Insofern muss HSE24 sich gegen andere Wettbewerber abgrenzen.

Kundenpräferenzen

HSE24 könnte möglicherweise nicht in der Lage sein, rechtzeitig sich ändernde Kundenpräferenzen - auch bedingt durch veränderte externe Einflüsse, Trends und Branchenstandards vorherzusehen oder auf diese rechtzeitig zu reagieren. Dies könnte zu Überbeständen, damit verbundenen Preisabschlägen, Umsatzeinbußen und erhöhten Vertriebskosten führen. HSE24 überwacht den Produktmix, die Preispunkte und das Kaufverhalten daher kontinuierlich und passt diese bei erkennbaren Veränderungen in der Nachfrage an, um die Kundenbedürfnisse zu befriedigen und um entsprechend auf sich ändernde Bedingungen zu reagieren.

Kundenretouren

Kundenrücksendungen sind eine natürliche Folge des Verkaufs von Produkten über das Fernsehen oder über das Internet. Eine Erhöhung der Kundenretouren erhöht die Kosten des Konzerns. Um die Anzahl der Retouren infolge nicht erfüllter Kundenerwartungen zu reduzieren, strebt HSE24 an, dem Kunden so detaillierte Informationen wie möglich über die Produkte zur Verfügung zu stellen. Online und mobil werden zu jedem Artikel Informationen, wie Fotos, Produktbeschreibungen und, sofern vorhanden, Kundenbewertungen sowie teilweise Produktvideos zur Verfügung gestellt.

Kundenservice

Die Servicequalität ist entscheidend für den Erfolg des Konzerns. HSE24 legt besonderen Wert auf die Kundenorientierung und das Kundenvertrauen und lässt seine Kundenprozesse regelmäßig von verschiedenen Prüfinstituten testen, die HSE24 jährlich mehrfach für die Servicequalität ausgezeichnet haben. Zu weiteren Ausführungen siehe Abschnitt "Servicequalität".

Logistik

Für die Lagerhaltung und Warenauslieferung werden, sowohl im In- als auch im Ausland, externe Dienstleistungsunternehmen beauftragt. In Deutschland arbeitet der Konzern ausschließlich mit DHL zusammen. Es besteht das Risiko, dass die Dienstleistungsunternehmen den Service nicht erbringen können. Sollte die Ware nicht an den Kunden ausgeliefert werden können, ist das Geschäft der HSE24 beeinträchtigt. Zur Risikobegrenzung werden im In- und Ausland renommierte und spezialisierte Dienstleistungsunternehmen, in Deutschland beispielsweise DHL, eingesetzt, mit denen langjährige Verträge geschlossen werden. Die mit der Verbreitung des Coronavirus einhergehenden möglichen Einschränkungen in den Produktions- und Lieferketten der Zulieferer von HSE24 und mögliche Einschränkungen bei der Warenauslieferung könnten sich negativ auf die Ertragssituation von HSE24 auswirken.

Regulatorisches Umfeld

Darüber hinaus können, insbesondere da HSE24 international tätig ist, neue Gesetze und Verordnungen das Geschäft beeinträchtigen indem beispielsweise Einfuhrbeschränkungen das Warenangebot begrenzen, landesspezifische Regeln die Geschäftsbeziehungen zu den Kunden belasten oder politische oder ökonomische Veränderungen es erschweren Waren zu verkaufen. Aufgrund einer Änderung zum Gesetz "Über Massenmedien" Nr. 2124-1 vom 27. Dezember 1991 sind ausländische Eigentümer in Russland verpflichtet, künftig ihre Anteile an Medienunternehmen auf maximal 20% zu begrenzen. Auch jede andere Form der Verwaltung oder Kontrolle ist ausgeschlossen. Die Neuregelung trat 2016 in Kraft. Aufgrund dieser gesetzlichen Änderung wurde die TV Shopping Media LLC mit Sitz in Moskau gegründet, um die Geschäftstätigkeit nicht zu gefährden. HSE24 hält 20% der Anteile am Stammkapital an der gegründeten Gesellschaft. Die TV Shopping Media LLC wiederum hält 100% der Anteile an der Shopping Live LLC, Moskau, welche Inhaberin der Sendelizenz ist und diese gemäß einem Servicevertrag der Direct Trade LLC zur Verfügung stellt. Die entsprechenden Gründungsunterlagen wurden der Behörde Roskomnadzor im Februar 2016 vorgelegt.

Der Austritt des Vereinigten. Königreichs aus der Europäischen Union ("Brexit") hat keine Auswirkungen auf den Konzern. Die HSE24 Multichannel GmbH und ihre Tochtergesellschaften haben im Geschäftsjahr 2019 nur in unwesentlichem Umfang Geschäftsbeziehungen mit Geschäftspartnern in Großbritannien unterhalten. Auch für die nähere Zukunft ist nicht geplant, das Geschäft dort auszubauen.

HSE24 begrenzt das Risiko neuer Gesetze und Verordnungen durch eine kontinuierliche Überwachung der Gesetzeslage, wie auch der Erschließung und des Ausbaus neuer Vertriebskanäle.

Beschaffungsrisiken

Lieferanten und Fremdmarken

HSE24 ist dem Risiko ausgesetzt, dass Lieferanten oder Fremdmarken wegfallen, bzw. dass Verträge zu ungünstigeren Konditionen verlängert werden. Dies würde zu niedrigeren Umsätzen und Produktmargen führen. Die breite Angebotsvielfalt des Konzerns bedingt eine große Anzahl von Lieferanten aus unterschiedlichen Branchen und Ländern sowie eine Vielzahl an Fremdmarken. Damit sind eine breite Risikostreuung und eine Aufteilung in Einzelrisiken mit jeweils vergleichsweise geringem Schadenspotenzial verbunden.

Weiter besteht das Risiko, dass die Öffentlichkeit bestimmte Lieferanten negativ wahrnehmen könnte in Bezug auf Arbeitsgesetze oder ethische Standards, so dass die Reputation von HSE24 Schaden nimmt. Im Rahmen seiner Mitgliedschaft bei der BSCI begrenzt der Konzern dieses Risiko, indem die Lieferanten und Produzenten zur Einhaltung der Anforderungen verpflichtet sind und ihre Produktionsstätten auditieren lassen müssen. Zu weiteren Ausführungen siehe "Lieferanten und Qualitätsmanagement". Zudem pflegt HSE24 enge und langjährige Partnerschaften mit ausgewählten, zuverlässigen und marktbedeutenden Lieferanten. Abweichungen von vereinbarten Lieferterminen oder -mengen werden in der Regel zum Schadensausgleich mit Vertragsstrafen geahndet.

Produktqualität

Ein weiteres Risiko besteht in der Produktqualität. Eine unzureichende Qualität würde Kosten durch mögliche Rückrufaktionen verursachen und einen Vertrauensverlust in die Qualität der Ware und in die Marke HSE24 mit sich bringen. HSE24 hat eine eigene Abteilung aufgebaut, die stetige Qualitätskontrollen durchführt und die Ware der ausgewählten Lieferanten sorgfältig prüft. Zudem existieren Versicherungen gegen diese Schadensfälle.

Das Risiko aus Produktmängeln in Form von Gewährleistungsansprüchen oder Forderungen aus dem Produkthaftungsgesetz wird zudem zur Risikoverlagerung auf den Lieferanten mittels vertraglicher Rückgriffmöglichkeit abgesichert.

Einkaufsplanung

Ein Risiko liegt in der Planungssicherheit und der möglichen Fehleinschätzung der Kundenbedürfnisse und damit der bestellten Warenmenge. Dies kann zu allgemein branchenüblichen Überbeständen im Lager führen, was sich negativ auf das Geschäftsergebnis auswirken würde. HSE24 minimiert dieses Risiko durch etablierte, aktive Steuerungsprozesse und Rücknahmevereinbarungen mit Lieferanten und erzielt somit einen stabilen Warenumschlag.

IT-Risiken

Technische Störungen

Das Geschäft von HSE24 unterliegt dem Risiko von Betriebsunterbrechungen durch technische Störungen, die unmittelbar zu Umsatz- und Ergebnisausfällen führen können. Beeinträchtigungen in der Stabilität und Verfügbarkeit der Online-Plattformen und in der IT-Sicherheit bezüglich der Kundendaten könnten das Geschäft negativ beeinträchtigen. Allerdings bewegen sich diese Risiken im Rahmen marktüblicher Abhängigkeiten von Technik-Dienstleistern oder Software-Herstellern wie SAP sowie dem Dienstleistern FTDS, die durch langfristige Verträge oder kurzfristig durch alternative Dienstleister minimiert werden können. Durch Investitionen in IT-Systeme und Prozesse sowie deren Harmonisierung ist HSE24 in der Lage, diese Risiken zu minimieren und zusätzlich Synergien zu schaffen.

Datensicherheit

HSE24 ist dem Sicherheitsrisiko durch die unbefugte Nutzung der Webseiten, Datenbanken, Online-Sicherheitssystemen oder computergestützten Logistikmanagementsystemen durch Dritte ausgesetzt. Der Konzern setzt auf eine Verschlüsselungs- und Authentifizierungstechnologie, die von Dritten lizenziert wurde, um vertrauliche persönliche und sensible Kundendaten einschließlich der Details zur Zahlungsabwicklung sicher zu übertragen.

Der Konzern unterliegt strengen länderübergreifenden Datenschutzgesetzen und Informationssicherheitsrichtlinien (DSGVO), unter anderem in Bezug auf die Nutzung und Offenlegung von Kunden-Informationen und die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit solcher Informationen. Insbesondere in der Europäischen Union sind die Datenschutzgesetze umfassend und komplex, und es gibt in jüngster Zeit eine Tendenz zu einer strengeren Durchsetzung von Anforderungen in Bezug auf den Schutz und die Vertraulichkeit personenbezogener Daten.

Personalrisiken

Der Erfolg des Unternehmens hängt maßgeblich von motivierten und qualifizierten Mitarbeitern ab. Im Rahmen der Personalentwicklung sollen besondere Fähigkeiten und Potenziale transparent werden und die Mitarbeiter gemäß ihren Qualifikationen spezialisiert und fokussiert eingesetzt werden.

Ein erfolgreiches Angebot im Homeshopping ist zu einem großen Teil abhängig von den Mitarbeitern, die das Produkt bzw. die Marke präsentieren. Grundsätzliches Ziel bei den umsatzstärksten Marken von HSE24 ist es, diese als "Experten" bezeichnete Personengruppe mit langfristigen Verträgen dauerhaft ans Unternehmen zu binden.

Strategische Risiken

HSE24 prüft jeweils die Marktrisiken und passt ihre Pläne an das aktuelle wirtschaftliche und politische Umfeld an. Das kann dazu führen, dass Pläne nicht wie geplant umgesetzt werden oder deren Umsetzung sich verzögert. Der Konzern begegnet diesem Risiko mit der Durchführung von Marktanalysen und kontinuierlicher Betrachtung von sich verändernden Marktrisiken.

Finanzrisiken

Mit verschiedenen Instrumenten werden Risiken in den Bereichen Liquidität, Zinsen, Währungen und Bonität der Kunden und Lieferanten frühzeitig erkannt und, sofern notwendig, gegensteuernde Maßnahmen eingeleitet.

Liquiditätsrisiken

Der Konzern überwacht das Risiko eines etwaigen Bedarfs an Zahlungsmitteln mittels einer periodischen Liquiditätsplanung für das operative Geschäft und Investitionen. Zur Sicherstellung der langfristigen Finanzierung hat der Konzern Darlehensverträge abgeschlossen. Hierdurch kann der Konzern jederzeit seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen. Die kurzfristige Liquiditätssteuerung erfolgt durch in kurzen Zeitabständen durchgeführte Liquiditätsplanungen, mit Hilfe derer frühzeitig der für das operative Geschäft notwendige Zahlungsmittelbestand überwacht und geplant wird.

Die zukünftigen Kosten orientieren sich an den Geschäftsprognosen und an der Schätzung der zukünftigen Umsatzerlöse. Diese sind schwer zu prognostizieren, da sie in der Regel von der Menge, dem Zeitpunkt und der Art der erhaltenen Aufträge abhängen, die unsicher sind. Die saisonalen Schwankungen der Vorräte, des Working-Capital-Bedarfs und der Cashflows erhöhen unter anderem die Schwierigkeit der Finanzprognosen und könnten die Fähigkeit des Konzerns beeinträchtigen, das Finanzergebnis bzw. den Liquiditätsbedarf, genau vorherzusagen.

Der Konzern überwacht die Konzerngesellschaften im Hinblick auf Budgetabweichungen, insbesondere in Verlustsituationen, und überprüft die Abweichungen und deren Ursachen regelmäßig.

Zinsänderungsrisiken

Zinsänderungsrisiken bestehen im Rahmen der Darlehensverbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten. Der Konzern hat nach Ablauf der Zinsderivate im Vorjahr keine neuen Zinssicherungskontrakte (Zinsswaps) abgeschlossen. Es wurde entschieden, das aktuelle Marktumfeld mit den historischen Negativzinsen genau zu beobachten und bei einer signifikanten Annäherung der EURIBOR-Forward-Kurve an die 0%-Marke eine Neubewertung der Zinsänderungsrisiken vorzunehmen.

Währungsrisiken

Währungsrisiken liegen aufgrund von Einkäufen in USD vor. Zur Begrenzung dieser Währungsrisiken werden Devisenterminkontrakte für den entsprechenden Betrag der Warenlieferung eingesetzt. Der Abschluss erfolgt ausschließlich über die deutsche operative Gesellschaft.

Des Weiteren ergeben sich Währungsrisiken aus der Umrechnung der russischen Tochtergesellschaft in EUR für den Einbezug in den Konzernabschluss. Dieses Risiko trägt der Konzern in voller Höhe. Aufgrund der Größe der Tochtergesellschaft wird dieses Währungsrisiko im Zusammenhang mit der Umrechnung der russischen Tochtergesellschaft von RUB in EUR von dem Konzern derzeit als nicht wesentlich erachtet.

In geringem Umfang liegen Währungsrisiken aufgrund von Einkäufen in CNY vor. Diese Währungsrisiken werden vom Konzern aufgrund des Umfangs als nicht wesentlich erachtet und in voller Höhe getragen.

Ausfallrisiken

Bonitätsrisiken ergeben sich aus dem Geschäft mit Kunden und Lieferanten. Die Steuerungssysteme im Bereich von Warenretouren an Lieferanten und Drittverwertungen wie auch im Kundenbereich sind erfolgreich im Einsatz. Die Bonitätsprüfung der Kunden aus der D/A/CH-Region erfolgt online in Zusammenarbeit mit beauftragten Auskunfteien, wodurch sich der maximal vertretbare Einkaufsrahmen ermittelt. Die Systeme zur Ermittlung der Bonitätsrisiken werden regelmäßig überprüft und optimiert. Die Evaluierungsmaßstäbe werden dabei bedarfsgerecht angepasst.

HSE24 bietet verschiedene Zahlungsmethoden an, die die Zahlung auf Rechnung, mit Kredit- und Debitkarten, via PayPal, per Nachnahme oder mittels Online-Überweisung und Lastschrift umfassen. Die Lieferung erfolgt in der D/A/CH-Region überwiegend gegen Rechnung. Das Ausfallrisiko wird durch die beschriebenen Maßnahmen wirksam begrenzt. In Russland zahlen die Kunden per Kreditkarte und Nachnahme. Daher ergeben sich für die russische Tochtergesellschaft keine wesentlichen Bonitätsrisiken.

Rechtliche Risiken

Der Erfolg des Konzerns hängt wesentlich von der Marke HSE24 und dem Markenproduktangebot ab. Daher gilt es, das geistige Eigentum, einschließlich der Eigenmarken und Domainnamen sowie die eigenen Technologien ausreichend zu schützen, um eine Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit zu verhindern und um erhebliche zusätzliche Ausgaben für Rechtsstreitigkeiten bzw. die Entwicklung neuer Marken zu vermeiden.

Grundsätzlich bestehen auch rechtliche Risiken aus steuerlicher und sozialversicherungsrechtlicher Beurteilung und Klassifizierung bei der Beauftragung von Fremdpersonal. Diesen Risiken wird durch geeignete vertragliche Überprüfung und einem zentralen strategischen Einkauf begegnet.

Vertragliche Risiken

Aus dem syndizierten Bankendarlehen ergeben sich vertragliche Verpflichtungen in Bezug auf die Einhaltung finanzwirtschaftlicher Kennzahlen (sog. "Covenants") Diesen wird durch die Optimierung der internen Planungs- und Steuerungssysteme, sowie personeller Maßnahmen ausreichend Rechnung getragen.

4.1.3. Gesamtbewertung über die Risikosituation im Konzern

Es ergeben sich bestimmte Risiken aus dem operativen Geschäft, die eng mit dem Geschäftsmodell des Konzerns verbunden sind und sich aus diesem Grund nur bedingt reduzieren lassen.

Im Rahmen einer Gesamtbeurteilung ist der Konzern jedoch der Ansicht, dass die dargestellten Risiken zum derzeitigen Zeitpunkt keinen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage haben. Die aktuelle Risikosituation zeigt damit keine Gefährdung des Fortbestands des Konzerns.

4.2. Chancenbericht

HSE24 rechnet in den kommenden Geschäftsjahren mit einer moderaten Ausweitung des Geschäftsvolumens und einem damit verbundenen Umsatzwachstum sowie steigenden Betriebsergebnissen. Eventuelle Risiken wurden umfassend im Risikobericht dargestellt und bei der Beurteilung der erwarteten Geschäftsentwicklung berücksichtigt. Das Produkt- und Programmangebot unterliegt einer stetigen nachfrageorientierten Optimierung, ebenso wie alle kundenrelevanten Prozesse. HSE24 hat diverse auf die Zukunft ausgerichtete Anstrengungen unternommen, u. a. Investitionen in die Verbesserung der IT-Systeme und Prozesse sowie in die Entwicklung einer konzernweiten, responsiven Shop-Plattform.

In diesem Chancenbericht sind die wichtigsten Chancen des Konzerns dargestellt.

4.2.1. Attraktives Produktsortiment

Homeshopping ist Live-Shopping. Die HSE24 Experten, der kundenorientierte Service und die kundenfreundliche Vernetzung der Shopping-Plattformen schaffen positive Einkaufserlebnisse, die zum Wiederkauf anregen. Eine attraktive Produkt- und Sortimentspolitik ist entscheidender Faktor des Geschäftserfolgs. Dabei liegt der Schwerpunkt auf exklusiven Lifestyle Trends und innovativen themenbezogenen Produkten. HSE24 kann kurzfristig auf veränderte Marktbedingungen reagieren und sowohl die zu präsentierenden Sortimente als auch die Produkte schnell an veränderte Kundenpräferenzen anpassen. Dies stellt gemeinsam mit der attraktiven Produkt- und Sortimentsauswahl einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Händlern mit geringerer Flexibilität und kleinerem Produkt- und Sortimentsportfolio dar.

4.2.2. Digitalisierung

Digitale Angebote sind zusätzliche Wachstumstreiber bei Umsatz und Neukunden. HSE24 verfolgt bereits seit mehreren Jahren konsequent seine Omnichannel-Strategie des interaktiven Shoppings auf allen Kanälen - vernetzt, in "real time" und maßgeschneidert mit kanalbezogenem Mehrwert für den Kunden im TV, in Online-Shops und auf den Shopping-Apps. Ziel ist es, mit dem Shopping-Angebot auf allen Endgeräten präsent zu sein und einfachen, intuitiven Shopping-Komfort und eine eigene Erlebniswelt zu bieten.

Die Relevanz der Online-Kanäle hat während der letzten Jahre für die Home Shopping Anbieter stark zugenommen, weil Breitband-Internetverbindungen in den meisten europäischen Ländern zu einem "Massenprodukt" geworden sind. Zusätzlich ist die umfangreiche Verbreitung von mobilen Endgeräten, speziell Smartphones und Tablets, ein Haupttreiber für die digitalen Aktivitäten der Home Shopping Anbieter.

Der Einfluss der Online-Welt auf die Home Shopping Anbieter ist komplex und umfangreich. Die offensichtlichste Chance ist die Möglichkeit zur Onlinebestellung, welche von zunehmend mehr Kunden genutzt wird. Besonders mobile Endgeräte sind zu einem bequemen Weg geworden, Produkte online zu bestellen. Smartphones werden aber auch oft als Second-Screen parallel zum Fernsehschauen genutzt. Dies gibt den Home Shopping Anbietern die Möglichkeit eine synchronisierte TV- und Online-Shopping-Experience zu bieten. Zusätzlich bieten (mobile) Websites den Konsumenten die Möglichkeit, einen näheren Blick auf Produkte und "Angebote des Tages" zu werfen, die von den Home Shopping Unternehmen im TV angeboten werden. Da die Anzahl an Produkten, die online präsentiert werden können, technisch unbegrenzt ist, können z.B. Online-only Angebote, Produktempfehlungen, Up- und Cross-Selling Angebote sowie eine große Anzahl an Produkten zu Zusatz-Umsatz führen. Internet und E-Mail bieten auch viele Möglichkeiten für Direkt-Marketing Kampagnen. Außerdem können die Anbieter auf Social Media Plattformen einen intensiven Dialog mit den Kunden führen und zunehmend Big-Data sammeln, was ihnen ermöglicht mehr über die Kundenwünsche zu lernen.

Über das Internet können nicht nur die regulären TV-Programme der Home Shopping Anbieter via Live-Stream empfangen, sondern jederzeit und überall auch Einzelprodukt-Videos abgerufen werden. Den Zeitpunkt des Abrufs bestimmen die Nutzer dabei selbst.

Insbesondere die jahrelange Erfahrung im Verkauf von Produkten über (Live-) Präsentationen (TV & Video) sowie die Einzigartigkeit der Produktexperten und Marken tragen dazu bei, dass HSE24 auch klare Wettbewerbsverteile gegenüber (konventionellen) E-Commerce Anbietern hat.

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die Erweiterung der Geschäftstätigkeit im E-Commerce und M-Commerce eine große Chance für den Konzern darstellt. Um auch zukünftig mit den Entwicklungen des Verbraucherverhaltens Schritt zu halten, investiert HSE24 weiterhin in den Ausbau des Multimedia-Angebots.

4.2.3. Zielgruppenerweiterung

HSE24 hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen getroffen, die den Markenauftritt betreffen und darauf ausgerichtet sind, die Kundenbasis auszubauen und Neukunden zu gewinnen. Um die Marketingaktivitäten für die Marken angemessen auszurichten, wurde eine Kundenanalyse durchgeführt. HSE24 will seine Zielgruppe erweitern und potenzielle Kunden an allen Kontaktpunkten der Customer Journey ansprechen. Strategisches Ziel ist es, jüngere Altersklassen (Frauen ab 30 Jahren) mit einem erweiterten Produktportfolio und einem frischen, modernen Markenauftritt anzusprechen - und dies über TV, aber vor allem über den Online-Shop, mobile Endgeräte und Social Media-Kanäle. Prognosen bestätigen, dass der E- und M-Commerce Handel weiter wächst.

In der Gruppe der Nicht-Kunden besteht großes Wachstums-Potenzial: Sie kennen das Angebot, sehen das Programm im Fernsehen und informieren sich im Internet, aber - sie kaufen noch nicht. Social-Media-Kanäle gewinnen einen zunehmenden Einfluss auf die Kaufentscheidung und bieten daher zusätzliches Wachstumspotenzial. Um Neukunden zu gewinnen und die Bedürfnisse der Bestandskunden noch besser zu kennen, wurde im Geschäftsjahr eine Anpassung der Kundensegmentierung vorgenommen. Die noch bessere Segmentierung eröffnet die Chance mit gezielten Maßnahmen Potenziale auszuschöpfen.

4.2.4. Reichweite

Die weitere Erschließung neuer Verbreitungswege über SmartTV-Angebote stellt eine Chance dar, neue Kunden zu gewinnen.

4.2.5. Optimierung der Geschäftsprozesse

Im Bereich der Logistik wurden im Berichtsjahr Verbesserungspotenziale identifiziert.

Die für 2020 insgesamt geplanten Investitionen sichern die erfolgreiche Realisierung der Unternehmensstrategie und sollen HSE24 strategisch in seiner Wettbewerbsposition in den Geschäftsfeldern TV, E- und M-Commerce stärken. Im Bereich der Technologieinvestitionen wird der Schwerpunkt in 2020 auf der Weiterentwicklung der digitalen IT-Infrastruktur liegen. Die Einführung der Software Systeme (PDM und SCM) zur Optimierung der Einkaufsprozesse und -margen, der Transparenz entlang der "order to delivery"-Prozesse, sowie ein Reengineering der Supply Chain Prozesse, stellen wesentliche Projekte in 2020 dar.

4.2.6. Internationale Ausrichtung

Die etablierte Tochtergesellschaft in Russland wächst stetig. Russland erzielte eine deutliche Zunahme der Neukundenzahlen. Der russische Homeshopping Markt ist noch vergleichsweise jung und mit zahlreichen Wettbewerbern stark umkämpft. Der konsequente Ausbau des Produktsortiments sowie die optimierte Ausschöpfung der Livezeiten werden weitere Neukunden ansprechen. Zudem besteht durch die Anbindung von zusätzlichen Kabelnetzbetreibern weiteres Wachstumspotential durch Reichweitenausbau. Der E-Commerce Anteil wird in den kommenden Jahren in Russland weiter ansteigen.

5. Compliance Management System

HSE24 führt seine Geschäfte stets in Übereinstimmung mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben und Regelungen. Die Geschäftsführung von HSE24 trägt daher die Gesamtverantwortung für die Implementierung und Aufrechterhaltung eines umfassenden Compliance Management Systems. Sie bekennt sich uneingeschränkt zu Compliance.

Seit Juni 2018 gilt bei HSE24 der neue Verhaltenskodex "We Care!" Zudem wurde ein anonymes Hinweisgeber-Tool implementiert und die Richtlinie zum Umgang mit Geschenken und Einladungen erneuert. Daneben wurden verschiedene weitere Richtlinien zur Sicherstellung rechtskonformen Handelns im Unternehmen erneuert und angepasst, in 2019 wurden unter anderem auch die Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche neu geregelt.

Den inhaltlichen Schwerpunkt von Compliance bei HSE24 bilden die Bekämpfung von Korruption, Geldwäsche und Wettbewerbsverstößen sowie der Datenschutz. Jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, die Vorschriften zu Compliance zu beachten und rechtliche Risiken an den jeweiligen Vorgesetzen oder den Compliance Officer zu melden. Führungskräfte tragen aufgrund ihrer Vorbildfunktion in besonderem Maße dazu bei, dass die Regelungen und Richtlinien zum Thema Compliance aktiv gelebt werden.

Der Chief Compliance Officer berichtet im Rahmen der regelmäßigen Compliance Berichterstattung quartalsweise direkt an die Geschäftsführung und Aufsichtsrat zu allen relevanten Compliance-Themen in der HSE Gruppe.

Mit der Einführung des neuen Verhaltenskodex wurde im Unternehmen auch eine neue Compliance Schulung implementiert. Inhalte der Schulung sind die Erläuterung von Compliance im Allgemeinen, die Vorschriften des Verhaltenskodex, der Umgang mit Geschenken und Einladungen sowie das neue Hinweisgebersystem. Bei der Schulung handelt es sich um eine Präsenzschulung. Die Schulung der bestehenden Mitarbeiter wurde in 2019 abgeschlossen. Die Teilnahme an der Compliance-Schulung ist für alle neuen Mitarbeiter Pflicht. Dazu finden fortlaufend regelmäßig weitere Präsenzschulungstermine statt.

6. Rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem

HSE24 hat ein rechnungslegungsbezogenes internes Kontrollsystem etabliert. Ziel des Systems ist die Identifizierung, Bewertung und Steuerung aller Risiken, die sich auf die ordnungsgemäße Erstellung der Einzelabschlüsse bzw. des Konzernabschlusses wesentlich auswirken könnten. Als integraler Bestandteil des Rechnungslegungs- und Berichterstattungsprozesses umfasst das rechnungslegungsbezogene interne Kontrollsystem präventive, überwachende und aufdeckende Kontrollmaßnahmen im Rechnungswesen und in den operativen Einheiten, die einen ordnungsgemäßen Abschlussprozess sicherstellen. Das interne Kontrollsystem ist basierend auf den verschiedenen Prozessen des Unternehmens aufgebaut, die einen wesentlichen Einfluss auf die finanzielle Berichterstattung haben. Die implementierten Kontrollmechanismen wirken prozessübergreifend. Sie umfassen unter anderem die Festlegung von Grundsätzen und Verfahrensweisen, die Definition von Prozessabläufen und Kontrollen, die Einführung von IT-seitigen Freigabe- und Prüfkonzepten bzw. des Vier-Augen-Prinzips sowie die Dokumentation von Richtlinien.

Der IFRS-Konzernabschluss und Konzernlagebericht wird auf Grundlage eines einheitlichen Berichtsformats in der Konzernzentrale in Ismaning erstellt. Die Standardsoftware SAP für die Buchhaltung sowie die Konsolidierungssoftware Tagetik für den Konzernabschluss schützt gegen unbefugte Zugriffe. Die Verantwortlichkeiten werden über die systemseitigen Zugriffsrechte geregelt. Die Konzernzentrale gibt einen verbindlichen Abschlusskalender vor und legt einheitliche Berichtsstrukturen fest, die Vollständigkeit und Vergleichbarkeit sicherstellen sollen. Der Konzernkontenplan gilt für alle einbezogenen Unternehmen und sichert die konsistente Darstellung gleicher Sachverhalte. Die Währungsumrechnung, Aufwands- und Ertragskonsolidierung sowie die Schuldenkonsolidierung erfolgen im System weitgehend automatisch. Die vorhandenen Validierungsprozesse und die analytischen Plausibilitätsprüfungen sichern die Vollständigkeit und Richtigkeit des Konzernabschlusses. Unternehmerische Sachverhalte werden bilanziell gewürdigt und in die externe Berichterstattung aufgenommen. Die Ausübung von Bilanzierungs- und Bewertungswahlrechten seitens der Tochtergesellschaften erfolgt in Abstimmung mit dem Konzernrechnungswesen.

Zwischen Bilanzstichtag und dem Zeitpunkt der Konzernlageberichterstattung haben sich keine Änderungen am rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystem und Risikomanagementsystem ergeben.

7. Prognosebericht

7.1. Künftige gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Situation

7.1.1. Gesamtwirtschaftliche Entwicklung

Das reale Bruttoinlandsprodukt in Deutschland im Jahr 2019 erhöhte sich entsprechend den vorläufigen Berechnungen des statistischen Bundesamtes nur um 0,6%. In den Jahren 2020 und 2021 dürfte das BIP Wachstum laut Herbstprognose der EU-Kommission mit jeweils 1,0% geringfügig höher liegen.

Die deutsche Wirtschafsleistung blieb im Jahr 2019 zweigeteilt. Der Auftrieb kam vor allem von der Binnenwirtschaft, die positiven Arbeitsmarkt- und Einkommensperspektiven hielten die Konsumfreude aufrecht. Gegenläufig wirkte die anhaltende Abwärtsbewegung in der exportorientierten Industrie. Zuletzt gab es aber Anzeichen dafür, dass sich die Situation des verarbeitenden Gewerbes Anfang des Jahres 2020 stabilisieren könnte, die Auftragseingänge gingen nicht weiter zurück und die Exporte stiegen an.

Der Anstieg der Erwerbstätigkeit verlangsamte sich gegen Endes Jahres 2019 im Vergleich zum Vorjahr. Die Summe aller Beschäftigten nahm im November 2019, nach Aussage der Deutschen Bundesbank, gegenüber dem Stand von Ende November 2018 um 0,7% zu. Saisonbereinigt waren 2,28 Millionen Personen im Dezember 2019 auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland arbeitslos gemeldet, dies entspricht einer Quote von 5,0%. Die saisonbereinigten Verbraucherpreise stiegen im Jahresvergleich um 1,5% an.

In ihrer Herbstprognose geht die EU-Kommission davon aus, dass die deutsche Binnenwirtschaft, insbesondere die Konsumentennachfrage und die Bauwirtschaft, die stützende Kraft der wirtschaftlichen Entwicklung in den Jahren 2020 und 2021 sein wird. Die Konsumentennachfrage sollte in den nächsten zwei Jahren von der stabilen Lage am Arbeitsmarkt und weiteren Lohnzuwächsen profitieren. Risiken werden vor allem darin gesehen, dass wie in der Vergangenheit geschehen zukünftige Lohnzuwächse die Sparquote und nicht die Konsumausgaben erhöhen. Weitere Risiken liegen im unsicheren außenwirtschaftlichen Umfeld, in strukturellen Schwächen der deutschen Wirtschaft und den begrenzten Planungs- und Umsetzungskapazitäten der öffentlichen Hand. In den Jahren 2020 und 2021 rechnet die EU-Kommission mit einem Anstieg der Verbraucherpreise von jeweils 1,5%.

Am 11.3.2020 hat die WHO die Coronavirus-Epidemie zur "Pandemie" erklärt. (WHO, Rolling Update 11 March 2020). Die führenden deutschen Wirtschaftsinstitute rechnen in ihrem Frühjahrsgutachten mit einem massiven Rückgang des deutschen Bruttoinlandsprodukts. Im Zuge des Corona Lockdowns wird ein Rückgang des Bruttoinlandsprodukts im Kalenderjahr 2020 um 4,2% Punkte und ein Anstieg der Arbeitslosigkeit bis auf 5,9% erwartet.

7.1.2. Branchenentwicklung

Nachfolgend wird auf Informationen einer derzeit verfügbaren Studie der Goldmedia GmbH Bezug genommen, die von der Europe Electronic Retailing Association Europe (ERA) veröffentlicht wurde und die Auswirkungen der Coronavirus Pandemie noch nicht berücksichtigt. Das branchenbezogene Umfeld wird nachfolgend dargestellt. Insgesamt wird von wachsenden Märkten im Bereich des Home Shoppings und hierbei insbesondere im E- und M-Commerce-Bereich für 2020 und die folgenden Jahre ausgegangen:

Obwohl der Home Shopping Markt in Deutschland bereits gut etabliert ist, wird für das Jahr 2020 eine Wachstumsrate von 4,5% erwartet. In diesem Zeitraum wird ist für den russischen Markt von einer Wachstumsrate von 16,1% auszugehen.

Bis zum Jahr 2022 wird für Europa erwartet, dass bei den Home Shopping Anbietern der E- und M-Commerce Umsatzanteil auf insgesamt 55,0% ansteigen wird, während der Anteil des TV und Call Center (inkl. Smart TV) am Umsatz auf 33,0% sinken wird. Der E- und M-Commerce Anteil (55%) teilt sich dabei in Verkäufe über Mobile mit 34% (App, Mobile Website inkl. Social Media) und Online mit 21% (Website inkl. Social Media) auf. Die restlichen 11% setzen sich aus Einzelhandelsverkäufen mit 9% (Geschäfte, Instore-TV etc.) und sonstige Verkäufe mit 2% (z.B. über Kataloge) zusammen.

In Deutschland wird der Anteil des E-Commerce Bereich am Gesamtumsatz bis zum Jahr 2022 auf 19,0% geschätzt und in Russland ist von einem Anteil von 17,0% auszugehen. Die Verkäufe über M-Commerce werden vergleichsweise stärker zunehmen. In Deutschland wird bis 2022 ein Anteil von 41,0%, und in Russland zu 29,0% am Gesamtumsatz erwartet.

7.2. Künftige Entwicklung des Konzerns

Die in diesem Lagebericht enthaltenen Aussagen über zukünftige Entwicklungen beruhen auf Einschätzungen zum Zeitpunkt der Aufstellung des Konzernabschlusses. Die Aussagen sind Unsicherheiten unterworfen, so dass die tatsächlichen Ergebnisse von den Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung abweichen können.

Seit Januar 2020 breitet sich das Coronavirus weltweit weiter aus (Coronavirus-Pandemie). Die Geschäftsführung beobachtet die derzeitige Entwicklung sehr genau im Hinblick auf das Konsumentenverhalten, der Verfügbarkeit von Waren und Gütern, der Betriebssicherheit sowie logistischer Prozesse.

Als international tätiger Omnichannel-Versandhandelskonzern geht die Geschäftsführung davon aus, dass sich das Geschäftsmodell erneut als resilient beweist. Die Zielgruppe (die TV-Kundin über 50 Jahre) verfügt über ein stabiles Einkommen und verbringt aktuell mehr Zeit vor dem Fernseher, wo HSE24 einen entsprechend optimierten Produktmix (insbesondere Gesundheit, Nahrungsergänzung und Sport) präsentiert. Weiterhin ist unser Angebot nicht nur über TV, sondern insbesondere über die virtuellen Kanäle Internet und mobile Endgeräte zu jeder Zeit zu erreichen. Auch der Service in Richtung "kontaktlosem Einkaufen" inkl. der Paketzustellung und Retoure wurde in Zusammenarbeit mit den Logistikdienstleistern weiter optimiert. Zudem wurden für die Produktion von Live-Sendungen entsprechende Vorkehrungen zum Schutz der Mitarbeiter und der Betriebssicherheit getroffen.

Dementsprechend wurde den bestehenden Risiken bereits durch unterschiedliche Maßnahmen entgegengewirkt, um insbesondere die Geschäftsprozesse stabil weiter zu führen. Aufgrund der derzeit beobachtbaren Entwicklung hat die Geschäftsführung ihre Erwartungen über die voraussichtliche Entwicklung in 2020 noch nicht gegenüber der Planung aus 2019 angepasst.

Der Konzern hat das strategische Ziel, sein profitables operatives Wachstum im Geschäftsjahr 2020 nach einem auf Vorjahresniveau konstanten Geschäftsjahr 2019 wieder aufzunehmen: HSE24 geht für 2020 von einem unverändert anhaltenden Anstieg der Kundenausschöpfung aus, da auch in den vergangenen Jahren keine Sättigung erreicht wurde und die Neukunden tendenziell im Zeitablauf zu aktiven Kunden werden. Darüber hinaus geht der Konzern von einer Erweiterung der Zielgruppe und somit einem Wachstum der aktiven Kunden aus. Zudem wird insbesondere im deutschsprachigen Markt aufgrund der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit einem steigenden verfügbaren Einkommen der Zielgruppe gerechnet. Bei einer weiterhin stabilen Verbreitungssituation (Reichweite) soll insbesondere die neue mobile Website mehr Kundenkontakte und Kundenakquise ermöglichen. Die Bestellmöglichkeiten über E-Commerce und M-Commerce werden zukünftig eine immer wichtigere Rolle spielen und maßgeblich zum Umsatzwachstum beitragen.

HSE24 erwartet für das Geschäftsjahr 2020 basierend auf dem geschätzten Marktpotential in der D/A/CH-Region sowie Russland eine weiterhin positive Umsatzentwicklung im niedrigen einstelligen Prozentbereich insbesondere getragen durch die Produktgruppen Mode sowie Kosmetik und Wellness. Dabei wird insbesondere in Bezug auf Russland von überproportionalen Wachstumsraten im Hinblick auf den Umsatz im Vergleich zur Konzernentwicklung ausgegangen.

Bei der Entwicklung des bereinigten EBITDA wird von analog zum Umsatzwachstum sich entwickelnden Materialaufwendungen, sowie unterproportional steigenden Aufwendungen im Verwaltungs- und Vertriebsbereich resultierend aus Kosteneinsparungen und Effizienzsteigerungen, einer stabilen Retourenquote, einem moderat wachsenden Kundenstamm und einer weiterhin überproportionalen Wachstumsrate des Ergebnisses in Russland ausgegangen. Für das Geschäftsjahr 2020 wird deshalb für den Konzern ein leicht über dem Niveau des Geschäftsjahres 2019 bereinigtes EBITDA angestrebt.

 

Ismaning, den 30. April 2020

Sandra Rehm

Rainer Stäbler

Ralph Brugger

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