AU-TO-FIT
Braun GmbH
Neustadt/Wstr.
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
14.559,58 |
13.422,58 |
| I.
Sachanlagen |
13.537,00 |
12.400,00 |
| II.
Finanzanlagen |
1.022,58 |
1.022,58 |
| B.
Umlaufvermögen |
276.786,22 |
365.453,95 |
| I.
Vorräte |
186.630,00 |
207.644,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
88.940,84 |
154.996,85 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.215,38 |
2.813,10 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
358,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
291.345,80 |
379.234,79 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
74.529,42 |
66.917,31 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
90.000,00 |
90.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
23.082,69 |
33.937,87 |
| III.
Jahresüberschuss |
7.612,11 |
10.855,18 |
| B.
Rückstellungen |
49.590,01 |
116.915,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
167.226,37 |
195.402,48 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
167.226,37 |
187.402,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
291.345,80 |
379.234,79 |
Anhang
Grundsätze für die Erstellung des
Jahresabschlusses
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften
erstellt. Die ab dem Jahr 2010 anzuwendenden
geänderten Bewertungs- und Ausweisvorschriften des
Handelsgesetzbuches durch das
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
berücksichtigt. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.
Die nach den gesetzlichen Vorschriften bei den einzelnen
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
anzubringenden Vermerke sowie weitergehende
Erläuterungen sind im Anhang enthalten.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung der
Vermögensgegenstände und Schulden ist nach den
handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung
der steuerrechtlichen Bewertungsvorschriften vorgenommen
worden.
Die Gegenstände des Anlagevermögens wurden
mit den Anschaffungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibung angesetzt. Die
Abschreibungen wurden linear vorgenommen. Die
Abschreibungsdauer entspricht der betriebsgewöhnlichen
Nutzung, in Anlehnung an die steuerlichen
Abschreibungstabellen. Geringwertige Anlagegüter
werden entsprechend den steuerlichen Vorschriften
abgeschrieben.
Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu den
Anschaffungskosten bzw. entsprechend den handels- und
steuerrechtlichen Vorschriften.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind, unter
Berücksichtigung von Pauschalwertberichtigungen bei
den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, zum
Nennwert angesetzt.
Der Umfang der Pensionsverpflichtungen wurde auf
Basis des Anwartschaftsbarwertverfahrens als
versicherungsmathematischer Barwert der bis zum
Bilanzstichtag erdienten Rentenanwartschaften ermittelt. Es
wurden dabei ein Rechnungszinssatz von 5,13 %, ein
Gehaltstrend von 0 % und die Richttafeln 2005 G von Klaus
Heubeck zugrunde gelegt. Für das den Verpflichtungen
gegenüberstehende Deckungsvermögen der
Rückdeckungsversicherungen wurde das
verrechnungsfähige Vermögen angesetzt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen sind mit den nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Beträgen
ausgewiesen.
Verbindlichkeiten sind mit den
Rückzahlungsbeträgen ausgewiesen.
Durch die geänderten Bewertungs- und
Ausweisvorschriften nach BilMoG sind die
Pensionsverpflichtung der Gesellschaft gegenüber ihrem
Geschäftsführer und das Deckungsvermögen aus
zu deren Finanzierung abgeschlossener
Rückdeckungsversicherung ab dem Jahresabschluss zum
30. Juni 2011 vollständig neu zu bewerten und es
ergibt sich ein geänderter Bilanzausweis.
Die Pensionsverpflichtung wurde auf Basis des
Anwartschaftsbarwertverfahrens als bis zum Bilanzstichtag
erdienter Rentenanwartschaft auf EUR 146.042 ermittelt.
Zum vorherigen Bilanzstichtag 30.06.2010 ergab sich
nach gleicher Berechnungsgrundlage eine Verpflichtung von
EUR 134.858. Nach der bisherigen Berechnung nach § 6 a
EStG betrug die Pensionsrückstellung am 30.06.2010 EUR
111.569.
Für die Umstellungsdifferenz von EUR 23.289 der
Neubewertung der Pensionsverpflichtung zum 30.06.2010 wurde
von der nach Art. 67 EGHGB gegebenen Möglichkeit
insoweit Gebrauch gemacht, dass in den Jahren bis zum 30.
Juni 2025 mindestens 1/15 der Differenz je Jahr angesammelt
werden.
Der Wert der Pensionsverpflichtung zum 30. Juni 2011
wurde im Bilanzansatz deshalb um EUR 21.736 (14/15 der
Umstellungsdifferenz von EUR 23.289) auf EUR 124.306
herabgesetzt.
Nach § 246 Abs. 2 S. 2 HGB ist das
verrechnungsfähige Vermögen der
Rückdeckungsversicherung mit der Pensionsverpflichtung
zu saldieren. Der o. g. Wert der Pensionsverpflichtung von
EUR 124.306 ist deshalb um den Aktivwert der
Rückdeckungsversicherung von EUR 82.242,19 auf den
Bilanzansatz von EUR 42.063,81 zu vermindern.
Sonstige Angaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Peter Braun.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.05.2012 festgestellt.
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