M & M Family Office GmbH
Selbe AdresseUnternehmensberatung
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Andreas Hattass seit 3.8.2005 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Hattaß Consulting GmbHGelnhausenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014BilanzAktiva
AnhangALLGEMEINE ANGABEN Die Hattaß Consutling GmbH mit Sitz in Gelnhausen ist beim Registergericht Hanau unter der Registernummer HRB 91498 in das Handelsregister eingetragen. Der Jahresabschluß der Hattaß Consulting GmbH für das Wirtschaftsjahr vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2014 wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches sowie der ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Gemäß § 267 Abs. 1 HGB erfüllt die Gesellschaft die Kriterien einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne des Handelsgesetzbuches. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB angewendet. Von den größenabhängigen Erleichterungen nach § 274 a HGB und § 276 HGB hat die Gesellschaft keinen Gebrauch gemacht. Hingegen wurden die Erleichterungen gemäß § 288 HGB teilweise sowie § 326 Satz 2 HGB vollumfänglich in Anspruch genommen. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG Die Bilanzierung und Bewertung wurden nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 246 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften in den §§ 269 bis 274 und 279 bis 283 HGB vorgenommen Die Bewertung der Vermögens- und Schuldposten trägt allen erkennbaren Risiken nach den Grundsätzen vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung Rechnung. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen werden zu Anschaffungs- einschließlich Anschaffungsnebenkosten bewertet. Der Werteverzehr wird durch planmäßige Abschreibungen auf der Grundlage der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer nach der linearen Methode erfaßt und pro rata temporis abgeschrieben. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen sind grundsätzlich mit dem vorsichtig geschätzten Erfüllungsbetrag angesetzt und berücksichtigen die bis zum Abschlußstichtag erkennbaren ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind nach den nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zu erwartenden Ausgaben bemessen. Als Grundlage für die Ermittlung der Pensionsverpflichtung wurden nach § 253 Abs. 1 Satz 1 HGB die zu erwartenden Lohn-, Preis- und Personalentwicklungen berücksichtigt. Die Rückstellung wurde mit dem Marktzins nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst. Es wurden die Richttafeln 2005G von Klaus Heubeck - Lizenz Heubeck Richttafeln-GmbH - verwendet. BILANZ AKTIVA ANLAGEVERMÖGEN 1. Anlagenspiegel Die Entwicklung der Anschaffungskosten, der kumulierten Abschreibungen und Restbuchwerte der immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Betriebs- und Geschäftsausstattung zum Bilanzstichtag je Anlageposten ist im Anlagenspiegel dargestellt. 2. Finanzanlagen Die Hattaß Consulting GmbH hat sich an folgenden Gesellschaften beteiligt:
UMLAUFVERMÖGEN 1. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen eine Forderung gegenüber dem Gesellschafter sowie sonstige Vermögensgegenstände. Sie sind, wie im Vorjahr, innerhalb eines Jahres fällig. 2. Flüssige Mittel Bei den flüssigen Mitteln handelt es sich um Bankguthaben. NICHT DURCH DAS EIGENKAPITAL GEDECKTER FEHLBETRAG Zum Bilanzstichtag übersteigen die Passiva des Unternehmens die Aktiva um € 24.933,56. Eine Überschuldung liegt nicht vor, da der geschäftsführende Gesellschafter des Unternehmens einen Anspruch auf Altersvorsorge hat, der zum Bilanzstichtag mit € 245.027,00 valutiert. Der Gesellschafter hat der Gesellschaft gegenüber eine Erklärung des Inhalts abgegeben, so lange auf die Erfüllung seiner Forderungen zu verzichten, bis alle übrigen Gläubiger befriedigt sind. PASSIVA EIGENKAPITAL 1. Gezeichnetes Kapital Die Gesellschaft wurde durch notarielle Urkunde vom 28.06.2005 gegründet. Das gezeichnete Kapital des Unternehmens in Höhe von € 25.000 wird gehalten von Herrn Andreas Hattaß. 2. Kapitalrücklage Es handelt sich um eine Kapitalrücklage nach § 272 Abs. 2 Ziffer 4 HGB aus Zuzahlungen des Gesellschafters. RÜCKSTELLUNGEN 1. Pensionsrückstellungen Die Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurde gebildet für die Versorgungszusage, die die Gesellschaft dem Gesellschafter-Geschäftsführer gegenüber erteilt hat. 2. sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden gebildet für die Kosten des Jahresabschlusses, Steuererklärungen und Buchhaltung für 2014. SONSTIGE PFLICHTANGABEN 1. Arbeitnehmer Im Durchschnitt des abgelaufenen Geschäftsjahres war ein Arbeitnehmer beschäftigt . Zum Bilanzstichtag wurde ein Arbeitnehmer beschäftigt. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden nur im branchenüblichen Rahmen. 3. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Wirtschaftsjahres lag die Geschäftsführung der Hattaß Consulting GmbH in den Händen von Herrn Andreas Hattaß, 63571 Gelnhausen. Der Geschäftsführer war einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angaben über die Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern1.1.2014 - 31.12.2014Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 248,65 EUR. 1.1.2013 - 31.12.2013Der Betrag der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 236,81 EUR. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung offengelegt. |
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