Wilhelm Schnapp GmbHLiquidiert

47506 Neukirchen-Vluyn, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Kleve HRB 5141
Eingetragen
7.1.1983
Branche
Garten- und LandschaftsbauArchitekturbüros für Garten- und LandschaftsgestaltungErbringung von sonstigen gärtnerischen Dienstleistungen
Gegenstand
Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau.

Historie

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Management

NameRolle
Dietmar Schnapp
seit 18.1.2021
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

47506 Neukirchen-Vluyn Balderbruchweg 38
51.129 €
100.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

Wilhelm Schnapp GmbH

Neukirchen-Vluyn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 2.496,00 4.977,00
I. Sachanlagen 2.496,00 4.977,00
B. Umlaufvermögen 410.245,85 349.590,73
I. Vorräte 99.538,44 50.126,96
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 130.940,85 105.592,04
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 179.766,56 193.871,73
C. Rechnungsabgrenzungsposten 7.629,43 7.386,07
Summe Aktiva 420.371,28 361.953,80

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 281.599,50 206.812,61
I. gezeichnetes Kapital 51.129,19 51.129,19
II. Gewinnvortrag 155.683,42 94.610,61
III. Jahresüberschuss 74.786,89 61.072,81
B. Rückstellungen 52.118,72 66.887,46
C. Verbindlichkeiten 86.653,06 88.253,73
Summe Passiva 420.371,28 361.953,80

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung und bei der Offenlegung (§§ 288, 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

1. Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungs- abgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

2. Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.

Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 410,00 €) wurden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im Anlagenspiegel im Jahres des Zugangs ein Abgang unterstellt wurde.Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und Marktpreis am Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren beizulegenden Wert abgeschrieben. Die Bewertung erfolgte durch den Auftraggeber und wurde ungeprüft übernommen.

Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt.

Flüssige Mittel wurden zu Nennwerten bewertet.

Als Aktive Rechnungsabgrenzung wurden transitorische Abgrenzungsposten ausgewiesen. Hierbei handelt es sich um Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Stichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

3. Betriebsaufspaltung

Damit die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zutreffend eingeschätzt werden kann, sind folgende Angaben zu beachten:

Das von der Gesellschaft pachtweise genutzte Anlagevermögen ist Eigentum von Herrn Dietmar Schnapp.

Steuerrechtlich besteht deshalb eine sogenannte Betriebsaufspaltung zwischen der Gesellschaft als sogenanntes Betriebsunternehmen und Herrn Dietmar Schnapp als sogenannte Besitzgesellschaft.

Umsatzsteuerlich besteht außerdem ein Organschaftsverhältnis mit der Gesellschaft als Organtochter und Herrn Schnapp als Organträger (= Umsatzsteuerschuldner).

Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz

Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Die Gliederung und die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen 35.772,00 €

davon entfallen auf:

a) Steuern 20.294,02 €

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit 815,19 €

c) gegenüber Gesellschaftern 355,35 €

Die Aufgliederung und die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten sind aus dem Jahresabschluss ersichtlich.

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht.

Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine sogenannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Ergänzende Angaben

Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

Geschäftsführer

Familienname Vorname Funktion Vertretungsbefugnis
Schnapp Dietmar Geschäftsführer Alleinvertretung

Ergebnisverwendung

Die Geschäftsleitung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis

Gewinnvortrag
155.683,42
Jahresüberschuss
74.786,89
Bilanzgewinn
230.470,31

wie folgt zu verwenden:

Vortrag auf neue Rechnungen
230.470,31

Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der von der Geschäftsführung vorgeschlagenen Gewinnverwendung aufgestellt.

Neukirchen-Vluyn, den 28. Mai 2020

Dietmar Schnapp

Auf der Gesellschafterversammlung vom 28. Mai 2020 wurde der nachfolgende Beschluss über die Verwendung des Jahresergebnisses gefasst:

Der Jahresüberschuss beträgt 74.786,89 €.

Einschließlich des zu berücksichtigenden Gewinnvortrages ergibt sich ein Betrag in Höhe von 230.470,31 €, der zu verwenden ist.

Auf neue Rechnung werden 230.470,31 € vorgetragen.

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 28.5.2020.

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