Gendin Bau GmbHLiquidiert

12161 Berlin, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Potsdam HRB 32817
Eingetragen
30.8.2019
Branche
Anbringen von Stuckaturen, Gipserei und VerputzereiAllgemeine GebäudereinigungArchitekturbüros für Hochbau
Gegenstand
Die Ausführung von Arbeiten im Trockenbau sowie Dienstleistungen eines Hausmeisters.

Finanzübersicht

Historie

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Management

NameRolle
Vladimir Gendin
seit 30.8.2019
Geschäftsführer

Bilanzkonten

Konzern- und Jahresabschlüsse

Gendin Bau GmbH

Blankenfelde-Mahlow

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz

Aktiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Anlagevermögen 90.322,28 106.343,28
B. Umlaufvermögen 241.969,48 319.625,48
davon Forderungen gegen Gesellschafter 79.397,45 127.932,17
C. Rechnungsabgrenzungsposten 2.679,19 4.164,11
Bilanzsumme, Summe Aktiva 334.970,95 430.132,87

Passiva

31.12.2020
EUR
31.12.2019
EUR
A. Eigenkapital 180.643,45 119.409,98
B. Rückstellungen 5.034,46 12.993,40
C. Verbindlichkeiten 149.293,04 297.729,49
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 139.902,40 245.988,87
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 9.390,64 51.740,62
Bilanzsumme, Summe Passiva 334.970,95 430.132,87

Anhang F Ü R D A S G E S C H Ä F T S J A H R 2020

Allgemeine Angaben zu Bilanzierung, Bewertung, Währungsumrechnung und Konsolidierung

Die Gendin Bau GmbH hat ihren Sitz in Blankenfelde-Mahlow und ist eingetragen in das Handelsregister beim

        Amtsgericht Potsdam

        HRB 32817 P

Die Gesellschaft ist entstanden durch Übertragung von Teilen des Vermögens als Gesamtheit aus dem Vermögen des von Herrn Vladimir Gendin, als Inhaber der Firma "Vladimir Gendin Trockenbau, Hausmeisterservice e.K." mit Niederlassung in Blankenfelde-Mahlow (Amtsgericht Potsdam HRA 7359 P) betriebenen Unternehmens auf Grund des Spaltungsplanes vom 05.08.2019. Die Spaltung ist mit der gleichzeitig erfolgten Eintragung in das Register des Sitzes des übertragenden Rechtsträgers wirksam geworden. Die Eintragung im Handelsregister unter HRB 32817 P erfolgte am 30.08.2019.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in der Fassung  des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG).

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung des Jahresabschlusses wurden nur bei der Erstellung des Anhangs in Anspruch genommen.

Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt.

Die dem Vorjahresabschluss zum 31.12.2019 zugrunde liegenden Ansatz-, Bewertungs- und Ausweismethoden werden unverändert fortgeführt soweit nicht neue Erkenntnisse eine abweichende Bewertung erforderten bzw. sich durch den Ansatz der neuen HGB Vorschriften nach BilRUG ergaben.

Die Vorjahreszahlen wurden im Hinblick auf die Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz angepasst. Die Höhe der Umgliederung ist für die Aussagekraft des Jahresabschlusses von untergeordneter Bedeutung.

Die Geschäftsleitung geht von der Fortführung des Unternehmens aus (going concern). Gründe die gegen die Fortführung sprechen, sind nicht erkennbar.

Angaben zur Bilanz

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet  worden. Bei abnutzbaren Vermögensgegenständen sind planmäßige Abschreibungen vorgenommen worden. Die Nutzungsdauer wurde anhand der von der Finanzverwaltung veröffentlichten Abschreibungstabellen ermittelt. Soweit erforderlich sind die niedrigeren beizulegenden Werte angesetzt worden.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bis 800,00 EUR wurde auch in der Handelsbilanz vom Wahlrecht gemäß § 6 Abs. 2 EStG Gebrauch gemacht und im Jahr der Anschaffung zugleich ein Abgang unterstellt.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu den Anschaffungskosten. Gründe für außerplanmäßige Abschreibungen waren nicht ersichtlich.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben in Höhe von 77.816,74 EUR (Vorjahr: 105.882,55 EUR) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr .

Der Betrag der Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit größer als einem Jahr beträgt 79.397,45 EUR (Vorjahr: 127.932,17 EUR).

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden nicht einzelwertberichtigt.

In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind solche gegenüber Gesellschaftern in Höhe von 79.397,45 EUR (Vorjahr: 127.932,17 EUR) enthalten.

Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten in Höhe von 17.949,10 EUR (Vorjahr: 33.682,15 EUR) solche, die rechtlich erst nach dem Bilanzstichtag entstehen.

Der im Bilanzgewinn enthaltene Gewinnvortrag beträgt 94.409,98 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle am Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten abzudecken.

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt 139.902,40 EUR (Vorjahr: 245.988,87 EUR).

Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit größer einem Jahr beträgt 9.390,64 EUR (Vorjahr: 51.740,62 EUR).

Der Gesamtbetrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt 0,00 EUR (Vorjahr: 0,00 EUR).

Sonstige Angaben

Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB zum Abschlussstichtag eingegangen.

Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen im Sinne des § 285 Nr. 3 a HGB beträgt
1.710,00 EUR und betrifft insbesondere Mietverträge.

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2,5 Arbeitnehmer beschäftigt.

Als Geschäftsführer war im Geschäftsjahr bestellt:

Geschäftsführer:        Vladimir Gendin

Berlin, 11. Juni 2021

Gendin Bau GmbH

Die Geschäftsführung

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben unter der Bilanz zum 31. Dezember 2020

Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten Verbindlichkeiten gemäß § 251 HGB

Die Gesellschaft ist keine Haftungsverhältnisse gemäß § 251 HGB eingegangen.


Gendin Bau GmbH
Die Geschäftsführung
gez. Vladimir Gendin


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 11.06.2021 festgestellt.

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