ORTHOSANA
Gesundheitszentrum GmbH
Homburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
167,50 |
251,50 |
| I.
Sachanlagen |
167,50 |
251,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
43.633,72 |
40.316,86 |
| I.
Vorräte |
10.314,52 |
11.947,56 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
20.937,25 |
21.011,11 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.381,95 |
7.358,19 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
43.801,22 |
40.568,36 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
36.815,44 |
33.405,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
7.840,63 |
4.859,39 |
| III.
Jahresüberschuss |
3.410,22 |
2.981,24 |
| B.
Rückstellungen |
2.951,04 |
4.452,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
4.034,74 |
2.711,14 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
43.801,22 |
40.568,36 |
Anhang
Allgemeine Hinweise
Der Jahresabschluss ist nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches in der Fassung des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes vom 25.05.2009 (BilMoG)
aufgestellt.
Die weiteren mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt
1.1.2010 verbundenen Wahlrechte wurden wie folgt
ausgeübt:
Eine Anpassung der Vorjahresbeträge - wegen der
erstmaligen Anwendung der neuen Bilanzierungsregelungen
nach BilMoG - zum Ausweis von "Bilanzposten" wurde nicht
vorgenommen.
Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, haben
wir einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und
Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang
gesondert aufgegliedert und erläutert. Aus dem
gleichen Grunde wurden die Angaben zur
Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der Bilanz
ebenfalls an dieser Stelle gemacht.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Anschaffungs- und Herstellungskosten von
Vermögensgegenständen des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer um planmäßige
Abschreibungen vermindert. Dabei findet auf sämtliche
Anlagegüter die lineare Abschreibungsmethode
Anwendung.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich
zeitanteilig.
Die Anschaffungskosten beweglicher
Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens bis zum
einem Wert von 410,- EUR wurden im Hinblick auf den
Gesichtspunkt der Wesentlichkeit im Jahr des Zugangs in
voller Höhe abgeschrieben.
Ein in den Vorjahren gebildeter Sammelposten für
bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens
mit Anschaffungskosten von mehr als 150,- EUR aber nicht
mehr als 1.000,- EUR wird über einen Zeitraum von 5
Jahren in jährlich gleichbleibenden Beträgen
aufgelöst.
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 HGB
aktiviert. In die Herstellungskosten werden die
Einzelkosten, angemessene Teile der Materialgemeinkosten,
der Fertigungsgemeinkosten und des Werteverzehrs des
Anlagevermögens, soweit dieser durch die Fertigung
veranlasst ist, einbezogen.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bzw. zu den niedrigeren Tageswerten
angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Rückstellungen werden in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags passiviert. Bei
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr werden künftige Preis- und
Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung
auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als
Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der
Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbank gemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der
Rückstellungen zum 1.1.2010 ergaben, wurden im
Berichtsjahr als außerordentlicher Aufwand in der
Gewinn- und Verlustrechnung dargestellt (Art. 67 Abs. 7
EGHGB). Ergab sich aus der Neubewertung eine Auflösung
der Rückstellung, so wurde gemäß Art. 67
Abs. 1 Satz 2 EGHGB der Rückstellungsbetrag
beibehalten.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Erläuterungen zur Bilanz
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Art der Forderung zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2010
|
|
kleiner 1 Jahr
|
größer 1 Jahr
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
9,0
|
8,0
|
1,0
|
gegenüber
Geschäftsführer
|
8,3
|
8,3
|
0,0
|
sonstige
Vermögensgegenstände
|
3,7
|
3,7
|
0,0
|
Summe
|
21,0
|
20,0
|
1,0
|
Die sonstigen Vermögensgegenstände
enthalten keine Beträge, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen.
Eigenkapital
Auswirkungen auf das Eigenkapital durch Art. 66 und
67 EGHGB haben sich nicht ergeben.
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten und die Besicherung der
Verbindlichkeiten sind nachfolgend im Einzelnen
dargestellt:
Verbindlichkeitenspiegel
Art der Verbindlichkeit zum
|
Gesamtbetrag
|
davon mit einer Restlaufzeit
|
31.12.2010
|
|
kleiner 1 J.
|
1 bis 5 J.
|
größer 5 J.
|
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
TEuro
|
aus Lieferungen und
Leistungen
|
0,3
|
0,3
|
0,0
|
0,0
|
sonstige
Verbindlichkeiten
|
3,7
|
3,7
|
0,0
|
0,0
|
Summe
|
4,0
|
4,0
|
0,0
|
0,0
|
Es liegt keine Besicherung der Verbindlichkeiten vor.
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind
Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe vonTEuro 3,5
(Vorjahr: TEuro 2,1) sowie im Rahmen der sozialen
Sicherheit in Höhe von TEuro 0,0 (Vorjahr: TEuro 0,0)
enthalten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse aus nicht bilanzierten
Verbindlichkeiten gemäß § 251 sind keine zu
vermerken.
Sonstige Angaben
Organe
Geschäftsführung
Zur Geschäftsführung war im Berichtsjahr
bestellt:
Frau Gabriele Bergmann, Ärztin
Der Geschäftsführer ist
alleinvertretungsberechtigt.
Gesamtbezüge
Es wird auf die Angabe der Gesamtbezüge gem.
§ 288 HGB verzichtet.
Gewährte Vorschüsse und Kredite an
Geschäftsführung
Kredite oder Vorschüsse wurden nicht
gewährt. Für die Geschäftsführung
besteht jedoch ein Verrechnungskonto.
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft war im Berichtsjahr an keiner
Gesellschaft mit mindestens 20 % beteiligt.
Ergebnisverwendung
Auf die Angaben über die Ergebnisverwendung wird
gemäß § 325 (1) Satz 4 HGB verzichtet.
Homburg-Einöd, den 15.12.2011
...................................................................................................................
Gabriele Bergmann
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.
|