TIGI
HAIRCARE GmbH
Herrenberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
0,00 |
35.954,97 |
| I.
Finanzanlagen |
0,00 |
35.954,97 |
| B.
Umlaufvermögen |
13.726.438,51 |
15.960.840,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
13.686.257,97 |
15.841.995,30 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.180,54 |
118.845,52 |
| C.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
197.652,66 |
176.480,97 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
13.924.091,17 |
16.173.276,76 |
Passiva
|
|
31.12.2022
EUR |
31.12.2021
EUR |
| A.
Eigenkapital |
10.230.274,99 |
10.157.859,80 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.600,00 |
25.600,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
5.500.000,00 |
5.500.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
4.632.259,80 |
4.762.789,00 |
| IV.
Jahresüberschuss |
72.415,19 |
-130.529,20 |
| B.
Rückstellungen |
1.054.318,97 |
3.665.116,44 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.639.497,21 |
2.350.300,52 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
13.924.091,17 |
16.173.276,76 |
Anhang
A.
Allgemeines
Der Jahresabschluss der TIGI HAIRCARE GmbH,
Herrenberg, Handelsregister Stuttgart, HRB 243340, zum
31. Dezember 2022 wurde nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches sowie nach den ergänzenden
Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit
beschränkter Haftung aufgestellt.
Auf die Rechnungslegung der Gesellschaft finden die
Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB Anwendung.
Die Gliederung der Bilanz erfolgte nach § 266
Abs. 2 und 3 HGB.
Zur Klarheit der Darstellung werden "Davon-Vermerke"
nicht in der Bilanz sondern im Anhang vorgenommen.
Die im Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2022
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
entsprechendenen des letzten Jahresabschlusses zum 31.
Dezember 2021.
Die Erleichterungsvorschriften des § 288 Abs. 2
HGB werden in Anspruch genommen.
B.
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Im Frühjahr 2021 wurde eine umfassende
Restrukturierung der TIGI-Gruppe beschlossen, die im April
2021 auch den Mitarbeitern bekannt gemacht wurde. Im Rahmen
dieser Restrukturierung kam es Ende 2021 zu einer
Einstellung der Geschäftstätigkeit der TIGI
Haircare GmbH. Vor diesem Hintergrund wurde bereits bei der
Erstellung des Jahresabschlusses auf den 31. Dezember 2020
nicht mehr von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Abweichend zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Jahresabschluss
auf den 31. Dezember 2019 erfolgt der Ansatz und die
Bewertung von Vermögensgegenständen,
Rechnungsabgrenzungsposten und Schulden in den
Jahresabschlüssen ab 2020 unter Berücksichtigung
des Wegfalls der handelsrechtlichen
Going-Concern-Prämisse.
Die nachfolgend dargestellten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden beinhalten die bis zur Abkehr von der
Going-Concern-Prämisse angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden mit Erläuterungen zu den mit
Wegfall der Going-Concern-Prämisse zum 31. Dezember
2020 erfolgten Änderungen.
Im Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2022 werden
die Vermögensgegenstände grundsätzlich mit
ihrem Nettoveräußerungswert angesetzt. Die
fortgeführten Anschaffungs- und Herstellungskosten
bilden dabei die Bewertungsobergrenze.
Die als
Finanzanlagen ausgewiesenen sonstigen Ausleihungen
werden zu Anschaffungskosten bzw. bei nachhaltiger
Wertminderung mit den niedrigeren beizulegenden Zeitwerten
bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind mit dem Nennbetrag
oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert am
Bilanzstichtag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden
durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für die zu erwartenden Skontoinanspruchnahmen, das
allgemeine Kreditrisiko und den Zinsverlust wird eine
Pauschalwertberichtigung gebildet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert am Bilanzstichtag angesetzt.
Als
aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind Ausgaben vor
dem Abschlussstichtag angesetzt, soweit sie Aufwand
für einen bestimmten Zeitraum nach diesem Zeitpunkt
darstellen.
Das Aktivierungswahlrecht nach § 274 Abs. 1 Satz
2 HGB für einen Überhang an aktiven latenten
Steuern wurde nicht ausgeübt.
Aktive und passive latente Steuern werden saldiert
ausgewiesen, so dass bei Vorliegen eines
Aktivüberhangs insgesamt keine latenten Steuern
bilanziert werden.
Deckungsvermögen im Sinne des § 246 Abs. 2
HGB wird mit dem beizulegenden Zeitwert bewertet und mit
den Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen
verrechnet. Entsprechend werden auch die zugehörigen
Aufwendungen und Erträge verrechnet. Soweit der
beizulegende Zeitwert des Deckungsvermögens die
Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen
übersteigt, wird ein
aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung ausgewiesen. Der beizulegende
Zeitwert des Deckungsvermögens wurde anhand von
Marktpreisen auf einem aktiven Markt bestimmt.
Das
Eigenkapital ist zum Nominalbetrag bilanziert.
Die Berechnung der
Rückstellungen für Pensionen zum
31. Dezember 2022 erfolgte nach dem
Teilwertverfahren unter Verwendung der von der
Pensionskasse Berolina VvaG, Hamburg, auf Grundlage der
Richttafeln 2018G von Prof. Dr. Klaus Heubeck entwickelten
modifizierten Sterbetafeln.
Sonstige Rückstellungen werden für
ungewisse Verbindlichkeiten mit dem nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet.
Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden
berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise
für deren Eintritt vorliegen. Sonstige
Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem
Jahr werden mit dem von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten laufzeitadäquaten
durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben
Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Des Weiteren sind im Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2022 die voraussichtlichen
Aufwendungen im Zusammenhang mit der Einstellung der
Unternehmenstätigkeit in den sonstigen
Rückstellungen enthalten.
Die
Verbindlichkeiten sind zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Forderungen und Verbindlichkeiten in
fremder Währung werden gemäß §
256a HGB bewertet. Bei einer Restlaufzeit von über
einem Jahr erfolgt die Fremdwährungsbewertung unter
Berücksichtigung des Imparitätsprinzips zum
niedrigeren bzw. höheren Kurs zum Bilanzstichtag.
Die Berechnung der
latenten Steuern beruht auf temporären
Unterschieden zwischen den Bilanzposten aus handels- und
steuerrechtlicher Betrachtungsweise (§ 274 HGB).
Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet. Die
Aktivierung latenter Steuern unterbleibt in Ausübung
des dafür bestehenden Ansatzwahlrechtes.
C.
Erläuterungen zum Jahresabschluss
Sämtliche
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände haben eine
Fälligkeit von unter einem Jahr.
Die
Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen
insbesondere das Cash-Pooling mit der Unilever Finance
International AG, Schaffhausen/Schweiz, in Höhe von
T-EUR 12.808 (Vorjahr: T-EUR 14.945). Daneben resultieren
Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von
T-EUR 123 (Vorjahr: T-EUR 22) aus einem
transfer-pricing-agreement mit der Gesellschafterin, der
TIGI International Ltd., Leatherhead/Großbritannien.
Der Unterschiedsbetrag gemäß § 253
Abs. 6 HGB zwischen dem Ansatz der
Pensionsrückstellungen mit dem Durchschnittszinssatz
der vergangenen 10 Geschäftsjahre und dem
Durchschnittszinssatz der vergangenen 7 Geschäftsjahre
beläuft sich auf T-EUR 1 und ist
ausschüttungsgesperrt.
Von den Pensionsrückstellungen wurden folgende
Verrechnungen von Vermögensgegenständen
vorgenommen:
|
|
T-EUR
|
Erfüllungsbeträge der verrechneten Schulden
|
|
9
|
beizulegende Zeitwerte
der verrechneten Vermögens-
|
|
|
gegenstände
|
|
-207
|
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
|
|
-198
|
Die beizulegenden Zeitwerte der verrechneten
Vermögensgegenstände entsprechen den
fortgeführten Anschaffungskosten.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im
Zusammenhang mit der Verrechnung von
Pensionsverpflichtungen und Vermögensgegenständen
folgende Aufwendungen und Erträge verrechnet:
|
|
T-EUR
|
Zinsaufwendungen
|
|
-105
|
Zinserträge
|
|
0
|
Saldierter Betrag
Zinsaufwendungen
|
|
-105
|
Der Betrag der
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr beträgt
T-EUR 2.639 (Vorjahr: T-EUR 2.350).
Die
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen
Unternehmen resultieren in Höhe von T-EUR 2.611
(Vorjahr: T-EUR 2.019) aus Lieferungen und Leistungen.
Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin, der
TIGI International Ltd., Leatherhead/Großbritannien,
sind in Höhe von T-EUR 1.617 (Vorjahr: T-EUR 1.025)
enthalten.
D.
Ergänzende Angaben
I.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Zum Bilanzstichtag bestehen keine sonstigen
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen, die
nicht über Rückstellungen bilanziell
berücksichtigt sind.
II.
Weitere Angaben
1.
Mitarbeiter
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 2
Mitarbeiter (Vorjahr: 32) beschäftigt. Hierbei
handelte es sich ausschließlich um Angestellte.
2.
Konzernzugehörigkeit
Der Jahresabschluss der TIGI HAIRCARE GmbH wird in
die Konzernabschlüsse der Unilever N.V.,
Rotterdam/Niederlande, und Unilever PLC,
London/Großbritannien, einbezogen.
Die Unilever PLC, London/Großbritannien, als
oberstes Mutterunternehmen, stellt den Konzernabschluss
für den größten Kreis von Unternehmen auf.
Die Konzernabschlüsse der Unilever PLC,
London/Großbritannien, werden auf der Homepage der
Gesellschaft veröffentlicht
Die Unilever N.V., Rotterdam/Niederlande, stellt den
Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von
Unternehmen auf. Die Konzernabschlüsse der Unilever
N.V., Rotterdam/Niederlande, werden im Bundesanzeiger
veröffentlicht.
Unterschrift der Geschäftsführung
Herrenberg, den 16. April
2024
gez.
Zeynep Ozcan
gez.
Guerric Bazin
gez.
Margaux Flack
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.04.2024
festgestellt.
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