Vivy GmbH
Selbe AdresseBeteiligungsgesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Holger Kostner seit 12.9.2024 | Prokura |
Sandra Scherer seit 1.3.2018 | Prokura |
Konrad Dr. von Nussbaum seit 20.10.2010 | Geschäftsführer |
Björn Dobrzewski seit 20.10.2010 | Prokura |
Klaus Schmidt seit 30.10.2009 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
| 1.23% | |
| 1.23% | |
| 1.23% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
2 von 3 Anteilseignern sichtbar
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ADEUS Aktienregister-Service-GmbHMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01. Januar 2023 - 31. Dezember 2023
AnhangAllgemeine Angaben:
Maßgebliche Rechtsvorschriften Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2023 wurde nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches in der aktuellen Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes (BilRuG) und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Bei der Erstellung der Bilanz und des Anhangs wurden größenabhängige Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Abs.1 HGB in Anspruch genommen. Bilanzierungs-, Bewertungs- und Ermittlungsmethoden Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen Die immateriellen Vermögensgegenstände werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Geleistete Anzahlungen auf immaterielle Vermögensgegenstände werden zu ihrem Nennwert bilanziert. Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige, lineare Abschreibungen entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer, angesetzt. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert bis 250 Euro netto werden sofort abgeschrieben. Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die der selbstständigen Nutzung fähig sind, wird ab 250 Euro netto bis 1.000 Euro netto ein steuerlicher Sammelposten gemäß § 6 Absatz 2a EStG gebildet, der im Jahr der Bildung und den folgenden vier Jahren pauschal mit jeweils einem Fünftel gewinnmindernd aufgelöst wird. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Guthaben bei Kreditinstituten Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden zum Nominalwert ausgewiesen. Mögliche Ausfallrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt. Der unter Guthaben bei Kreditinstituten ausgewiesene Bestand auf den laufenden Konten, sowie die sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bzw. fortgeführten Anschaffungskosten angesetzt. Auflösung von Bewertungseinheiten Die Neufassung der Allianz Equity Incentive Hedgingverträge zum 1. Januar 2023 hat zur Folge, dass die Eigenschaft eines Derivats verneint wird und somit der Bilanzausweis von den sonstigen Vermögensgegenständen hin zu den Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen geändert wurde. Dies hat keinen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage. Die Bewertungseinheit wurde aufgrund fehlenden Termingeschäfts aufgelöst. Vermögen zur Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen Das Vermögen wird gemäß § 253 Absatz 1 HGB mit dem beizulegenden Zeitwert angesetzt und in Verbindung mit § 246 Absatz 2 HGB mit den Schulden verrechnet. Sofern die Schulden den beizulegenden Zeitwert übersteigen, wird der übersteigende Betrag unter dem Posten Rückstellungen ausgewiesen. Übersteigt der beizulegende Zeitwert den Betrag der Schulden, so wird der übersteigende Betrag unter dem Posten Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung ausgewiesen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethode des aktiven Unterschiedsbetrags entspricht derjenigen, die im Abschnitt Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen beschrieben ist. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen und sonstige Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen sind nach versicherungsmathematischen Grundsätzen berechnet. Der aus der Erstanwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes im Jahr 2010 resultierende Umstellungsaufwand wurde bereits in der Vergangenheit voll als außerordentlicher Aufwand erfasst. Die Rückstellungen für Mitarbeiterjubiläen, Altersteilzeit und Vorruhestandsleistungen werden ebenfalls nach versicherungsmathematischen Grundsätzen ermittelt und in voller Höhe passiviert. Laut § 253 HGB sind Rückstellungen für Altersversorgungsverpflichtungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz aus den vergangenen zehn Geschäftsjahren und für sonstige Personalverpflichtungen aus den vergangenen sieben Geschäftsjahren abzuzinsen. Sofern die Bewertung der Altersversorgungsverpflichtungen mit dem siebenjährigen Durchschnittszins zu einer höheren Verpflichtung führt als die Bewertung mit dem zehnjährigen Durchschnittszins, unterliegt der Unterschiedsbetrag nach § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB einer Ausschüttungssperre. Bei der Ermittlung des Diskontierungszinssatzes nimmt die Gesellschaft die Vereinfachungsregelung gemäß § 253 Absatz 2 Satz 2 HGB (Restlaufzeit von 15 Jahren) in Anspruch, wobei wie im Vorjahr ein zum Bilanzstichtag prognostizierter Zinssatz zugrunde gelegt wurde. Der Effekt aus einer Änderung des Diskontierungszinssatzes wird im Sonstigen Ergebnis ausgewiesen. Weitere Erläuterungen zur Bilanzierung der Pensionen und ähnlicher Verpflichtungen finden Sie im Anhang unter Angaben zu den Passiva und unter Haftungsverhältnisse. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren erstellt. Angaben zu Aktiva 1. Entwicklung des Anlagevermögens (Aktiva A.) im Geschäftsjahr 2023
2. Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen Die Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen resultieren fast ausschließlich aus Forderungen aus dem Cashpooling TEUR 7.147 (Vj. TEUR 7.086). 3. Sonstige Vermögensgegenstände Der Rückgang der sonstigen Vermögensgegenstände um TEUR 319 auf TEUR 512 (Vj. TEUR 831) ist im Wesentlichen auf die Forderungen gegenüber dem Finanzamt in Höhe von TEUR 512 (Vj. TEUR 689) sowie die bilanzielle Umgliederung der AEIs zurückzuführen. 4. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung Ein Teil der Pensionsverpflichtungen ist durch Rückdeckungsversicherungen bzw. saldierungspflichtiges Deckungsvermögen gesichert. Angaben zu Passiva 5. Gezeichnetes Kapital: Das gezeichnete Kapital beträgt TEUR 1.700. 6. Kapitalrücklage:
7. Gewinnrücklage:
Ausschüttungssperre (§ 285 Nr. 28 HGB) Aus der Bewertung von Vermögensgegenständen zum Zeitwert nach § 246 Abs. 2 HGB sind im Geschäftsjahr unrealisierte Gewinne in Höhe von TEUR 42,1 entstanden. Der Betrag unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB der Ausschüttungs- und Abführungssperre. Der ausschüttungsgesperrte Betrag ist in vollem Umfang durch frei zur Verfügung stehende Eigenkapitalteile gedeckt. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Die Gesellschaft hat Pensionszusagen erteilt, für die Pensionsrückstellungen gebildet werden. Ein Teil der Pensionszusagen ist im Rahmen eines "Contractual Trust Arrangements" (Methusalem Trust e.V.) abgesichert. Dieses Treuhandvermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird. Der Erfüllungsbetrag wird auf Basis der Projected Unit Credit- Methode (dies bezeichnet ein Anwartschaftsbarwertverfahren bezogen auf den erdienten Teil) ermittelt beziehungsweise als Barwert der erworbenen Anwartschaft ausgewiesen. Sofern es sich um wertpapiergebundene Pensionszusagen handelt, wird der Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände angesetzt.
Abweichend hiervon wird bei einem Teil der Pensionszusagen die garantierte Rentendynamik von 1 Prozent pro Jahr zugrunde gelegt. Als biometrische Rechnungsgrundlagen werden die Heubeck-Richttafeln RT2018G verwendet, die bezüglich der Sterblichkeit, Invalidisierung und Fluktuation an die unternehmensspezifischen Verhältnisse angepasst wurden. Im Vorjahr wurden unternehmensspezifisch angepasste Heubeck-Richttafeln RT2005G zugrunde gelegt. Als Pensionierungsalter wird die vertragliche oder gesetzlich frühestmöglich vorgesehene Altersgrenze angesetzt.
Der mit dem siebenjährigen Durchschnittszins zum 31.12.2023 ermittelte Erfüllungsbetrag der verrechneten Schulden beträgt TEUR 3.465. Somit ist ein Betrag von TEUR 16 gemäß § 253 Absatz 6 Satz 2 HGB ausschüttungsgesperrt. Die Gesellschaft bildet Pensionsrückstellungen in Höhe von TEUR 226 (Vj. TEUR 225), die sich nach der Saldierung der Verpflichtungen aus Pensionszusagen mit dem beizulegenden Zeitwert der verrechneten Vermögensgegenstände ergeben. 8. Sonstige Rückstellungen
Die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH hat Verpflichtungen aus Jubiläumsgaben, einem Wertkontenmodell und Altersteilzeit- und Vorruhestandsverträgen, die unter den Sonstigen Rückstellungen ausgewiesen werden. Das im Methusalem Trust e.V. für das Altersteilzeit-Sicherungsguthaben und das Wertkontenmodell reservierte Vermögen stellt saldierungspflichtiges Deckungsvermögen dar, wobei als beizulegender Zeitwert der Aktivwert beziehungsweise der Marktwert zugrunde gelegt wird. Die Bewertung dieser Verpflichtungen erfolgt im Wesentlichen analog zu den Pensionszusagen und auf Basis der gleichen Rechnungsannahmen (mit Ausnahme des Diskontierungszinssatzes).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse erhöhten sich um TEUR 2.020 auf TEUR 17.249 (Vj. TEUR 15.229), dies ist im wesentlich auf um TEUR 1.944 gestiegene Hauptversammlungsumsätze zurückzuführen Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von TEUR 299 (Vj. TEUR 372) resultieren im Wesentlichen aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe TEUR 270,29 (Vj. TEUR 279,86). Verrechnete Erträge und Aufwendungen Aus der Verrechnung von Vermögensgegenständen und Schulden nach § 246 Absatz 2 HGB ergibt sich eine Saldierung folgender Erträge und Aufwendungen:
Personalaufwand Die Personalaufwendungen erhöhten sich um TEUR 666 auf TEUR 5.038 (Vj. TEUR 4.372), dies ist im wesentlichen auf den Anstieg der Mitarbeiterzahl zurückzuführen. Haftungsverhältnisse aus betrieblicher Altersversorgung und ähnlichen Verpflichtungen Haftungsverhältnisse bestehen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung. Grundlage der betrieblichen Altersversorgung für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der deutschen Allianz-Gesellschaften, die bis zum 31.12.2014 eingetreten sind, ist in der Regel die Mitgliedschaft in der Allianz Versorgungskasse VVaG (AVK), die als rechtlich selbständige und regulierte Pensionskasse der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegt. Die Leistungen der AVK werden nach dem Einmalbeitragssystem über Zuwendungen der Trägergesellschaften an die Kasse durch Gehaltsumwandlung und Arbeitgeberbeiträge finanziert. Zu den Trägergesellschaften gehört neben der Allianz SE, der Allianz Deutschland AG, der Allianz Versicherungs-AG und der Allianz Lebensversicherungs-AG unter anderem auch die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH. Die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH ist verpflichtet, anteilige Verwaltungskosten der AVK zu tragen und entsprechend den Rechtsgrundlagen gegebenenfalls Zuschüsse zu leisten. Außerdem leisten die Trägergesellschaften für bis zum 31.12.2014 eingetretene Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Zuwendungen an den Allianz Pensionsverein e.V. (APV). Weil die Anpassungsverpflichtung nach §16 BetrAVG Absatz 2 im Alttarif des APV nicht rückgedeckt ist, ist zum 31. Dezember 2023 das Deckungsvermögen des APV geringer als die Versorgungsverpflichtungen. Der Fehlbetrag zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 986 (Vj. TEUR 951) Der Fehlbetrag zum 31. Dezember 2023 beträgt TEUR 986 (Vj. TEUR 951). Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht nach Artikel 28 Absatz 1 Satz 2 EGHGB Gebrauch, hierfür keine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, da die gesetzlich vorgeschriebene Anpassung der Renten an den Verbraucherpreisindex durch zusätzliche Beiträge an den APV finanziert wird. Sowohl die AVK als auch der APV wurden für Neueintritte ab dem 01. Januar 2015 geschlossen. Für Neueintritte ab 01. Januar 2015 wurde die betriebliche Altersversorgung einheitlich neu geregelt. Die Gesellschaft leistet für diese einen monatlichen Beitrag in eine Direktversicherung bei der Allianz Lebensversicherungs-AG, welcher im Rahmen der Entgeltumwandlung finanziert wird. Außerdem wird monatlich ein Arbeitgeberbeitrag im Rahmen einer Direktzusage gewährt. Die Allianz SE haftet durch Schuldbeitritt gesamtschuldnerisch für einen Teil der Pensionszusagen der Gesellschaft. Diese erstattet die Kosten; die Allianz SE hat die Erfüllung übernommen. Daher werden diese Pensionsverpflichtungen bei der Allianz SE und nicht bei der Gesellschaft bilanziert. Mit Wirkung zum 01. Januar 2017 erstatten die Gesellschaften für ihre Angestellten lediglich noch die Dienstzeitaufwände. Für die Risiken aus Zins, Inflation und Biometrie erfolgt keine Erstattung mehr. Die gesamtschuldnerische Haftung der Gesellschaft aus diesen Pensionszusagen sowie die diesen Haftungsverbindlichkeiten gegenüberstehenden Rückgriffsforderungen an die Allianz SE betragen:
Sonstige Angaben Langfristige Zahlungsverpflichtungen Die Zahlungsverpflichtungen aus langfristigen Mietverhältnissen belaufen sich auf TEUR 530 p.a. (davon ggü. verb. Unternehmen TEUR 432). Gesamtbezüge der Geschäftsführer Angaben über die Gesamtbezüge der Geschäftsführer unterbleiben unter Anwendung der Regelungen in § 286 Absatz 4 HGB. Gesamthonorar des Abschlussprüfers gemäß § 285 Nr. 17 HGB Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers wird im Konzernabschluss angegeben. Anzahl der Mitarbeiter im Jahresdurchschnitt gemäß § 285 Nr. 7 HGB Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 43,0 (Vj. 40,0) Mitarbeiter beschäftigt. Davon waren 34 Mitarbeiter in Vollzeit und 9 Mitarbeiter in Teilzeit beschäftigt OECD Pillar Two-Modellregelung Der Allianz Konzern fällt in den Anwendungsbereich der OECD-Pillar Two-Modellregelungen (Mindeststeuer). Die Pillar Two-Gesetzgebung wurde in Deutschland, dem Steuerrechtsgebiet, in dem die Allianz SE als Konzernmuttergesellschaft ihren Sitz hat, beschlossen und tritt ab dem 1. Januar 2024 in Kraft. Da die Pillar Two-Gesetzgebung zum Berichtszeitpunkt noch nicht in Kraft war, unterliegt die Allianz SE dahingehend keiner Steuerbelastung. Für die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH wird sich aus der Pillar Two Gesetzgebung keine zusätzliche Steuerbelastung ergeben, da eine etwaige Mindeststeuer von der Allianz SE zu zahlen ist und eine Ablastung einer etwaigen Mindesteuer an Konzerngesellschaften gesetzlich nicht vorgesehen ist. Konzernzugehörigkeit Die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH gehört zum Allianz Konzern unter der Führung der Allianz SE, München. Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE wurden im März in ihrem Geschäftsbericht veröffentlicht und sodann beim Betreiber des Bundesanzeigers eingereicht und dort veröffentlicht. Sie können im Unternehmensregister eingesehen oder bei unserer Gesellschaft angefordert werden. Außerdem werden sie auf der Internetseite der Allianz SE verfügbar gemacht. In Konzernabschluss und -lagebericht der Allianz SE wird die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH einbezogen. Die Allianz SE, München, als Mutterunternehmen der Gesellschaft i.S.d. § 290 HGB stellt einen Konzernabschluss für den kleinsten und größten Kreis von Unternehmen auf.
München, den 31.03.2024 Die Geschäftsführer LageberichtGrundlagen der Gesellschaft 1. Geschäftstätigkeit Die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, München (ADEUS) ist ein Unternehmen der Allianz Gruppe. Als führender Komplettdienstleister erbringt ADEUS Dienstleistungen aller Art, die im Zusammenhang mit der Führung von Aktien- und sonstigen Personenregistern, der Beratung zu allen Fragen der Namens- und Inhaberaktie, der Vorbereitung und Abwicklung von Hauptversammlungen und sonstigen Informations- und Beschlussversammlungen sowie mit der Archivierung und Digitalisierung von Dokumenten stehen. Die Services werden u. a. unter Verwendung der geschützten Softwareprodukte STARIS ® , STARvote ® , STARISQ ® sowie STARiSweb erbracht. Im Rahmen der Aktienregisterführung übernimmt ADEUS die fachliche Betreuung von Emittenten bei der Umstellung von Inhaberaktien auf Namensaktien, bei Börsengängen mit Namensaktien und bei Kapitalmaßnahmen oder übernimmt Registerdaten aus anderen Systemen. Die laufende Führung des Aktienregisters schließt die Abbildung der täglichen Aktionärsbewegungen, aber auch die Durchführung von Aktionärsstrukturanalysen und Auskunftsverlangen zur Erhöhung der Aktionärstransparenz ein. ADEUS erbringt außerdem Dienstleistungen im Rahmen der Vorbereitung und Durchführung von virtuellen Hauptversammlungen und Präsenzhauptversammlungen. Diese Leistungen umfassen die Durchführung der Anmeldephase, den Versand von Hauptversammlungsunterlagen, die Bearbeitung der Anmeldungen von Aktionären, die Bereitstellung von Online-Services für Aktionäre für Liveübertragung, Abstimmung, Fragen, Anträge, Widersprüche und Redebeiträge und die Durchführung von Proxy-Solicitation-Kampagnen sowie die technische Abwicklung von Präsenz, Abstimmung und Frage- und Antwortmanagement am Hauptversammlungstag. 2. Ziele und Strategien Unser Ziel ist es, die langjährige erfolgreiche Entwicklung des Unternehmens auch in Zukunft fortzusetzen. Als Vorreiter für Services im Zusammenhang mit der Namensaktie auf dem deutschen Markt möchten wir auch weiterhin unseren Bestandskunden rechtssichere und technisch hochwertige Lösungen bei der Führung von Aktienregistern und der Vorbereitung und Durchführung von Hauptversammlungen bieten und hierfür auch neue Kunden gewinnen. Besondere Bedeutung hat für uns die Fortentwicklung der elektronischen Aktionärskommunikation und der grenzüberschreitenden Aktionärstransparenz. In diesem Rahmen streben wir an, unseren Umsatz und Ertrag im Rahmen der Marktgegebenheiten stabil zu halten und nach Möglichkeit auch zu steigern. Wirtschaftsbericht 1. Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft Das abgelaufene Geschäftsjahr war geprägt zum einen durch die veränderten Geschäfts- und Arbeitsprozesse nach der überstandenen COVID-19-Pandemie, zum anderen durch den Einsatz des neuen virtuellen Hauptversammlungsformats nach § 118a Aktiengesetz. Die coronabedingten Regelungen zur virtuellen Hauptversammlung des Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht liefen am 31.8.2022 aus. Mit dem Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20.07.2022 wurde im Anschluss eine dauerhafte gesetzliche Grundlage für virtuelle Hauptversammlungen in § 118a Aktiengesetz geschaffen, die das Niveau der Rechtsausübung durch die Aktionäre dem der Präsenzversammlung vergleichbar gestaltet. Diese Neuregelung kam 2023 voll zum Tragen und wurde von einer überwiegenden Zahl der großen Publikumsgesellschaften genutzt. Neben der weiterhin bei einigen ADEUS Kunden genutzten Präsenzhauptversammlung hat sich die virtuelle Hauptversammlung damit bei vielen ADEUS Kunden als Standard etabliert. Wir gehen davon aus, dass das Nebeneinander von virtuellen und Präsenzhauptversammlungen jeder Größenordnung auch in Zukunft Bestand haben wird. ADEUS konnte den Kunden durch fortlaufende Weiterentwicklungen der Produkte und Systeme ein breites und innovatives Produktportfolio zur Durchführung der neuen virtuellen Hauptversammlung bieten und zudem auch weiterhin große Präsenzhauptversammlungen durchführen. Durch kontinuierliche Weiterentwicklung stellt ADEUS sicher, auch in den Folgejahren als verlässlicher Partner für die Durchführung virtueller wie auch in Präsenz abgehaltener Aktionärs- und Mitgliederversammlungen zur Verfügung zu stehen. Für das Q&A-Management wurde das System STARiSQR weiter erfolgreich im Markt etabliert und von einer zunehmenden Anzahl von Gesellschaften vor und während der Hauptversammlung eingesetzt. Nach überstandener COVID-Pandemie setzte sich die Normalisierung des Geschäftsumfeldes von ADEUS weiter fort. Gleichzeitig geriet die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in einem weiter von Krisen geprägten Umfeld mit einer im Vergleich zum Vorjahr etwas geringeren Wirtschaftsleistung weiter ins Stocken. Insgesamt blicken wir erneut auf ein gutes Geschäftsjahr mit einer erfolgreichen und zukunftsgerichteten Weiterentwicklung und Anpassung unserer Systeme zurück. Die durchschnittliche Mitarbeiterzahl lag mit 43,0 Mitarbeitern über dem Vergleichszeitraum (Vorjahr: 40,0 Mitarbeiter). 2. Ertragslage Im Berichtszeitraum war gegenüber dem Vorjahreszeitraum ein Anstieg der Umsatzerlöse um TEUR 2.019 auf TEUR 17.249 zu verzeichnen. Ursächlich dafür waren im Wesentlichen um TEUR 1.944 auf TEUR 8.294 gestiegene Hauptversammlungsumsätze. Zu diesem Umsatzanstieg trugen Neukunden, Umsatzzuwächse mit Bestandskunden sowie die Durchführung einer außerordentlichen Hauptversammlung bei. Der Wegfall des Versands von gedruckten Einladungsbroschüren führte erneut zu einer leichten Verringerung der Portoerlöse um TEUR 161 auf TEUR 1.908. Die Grundserviceerlöse stiegen um TEUR 55 auf TEUR 3.368 an. Dabei standen sich leichte Anstiege und leichte Rückgänge bei verschiedenen Kunden gegenüber. Der Umsatzanstieg führte auch zu einem Anstieg des Gesamtaufwandes. Zu den wesentlichen Aufwandspositionen zählen die Aufwendungen für bezogene Leistungen mit einem Anstieg um TEUR 490 auf TEUR 7.782. Die Personalaufwendungen stiegen im Wesentlichen in Folge des Personalaufbaus um TEUR 666 auf TEUR 5.038. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen erhöhten sich um TEUR 227 auf TEUR 1.012. In Folge des allgemeinen Zinsanstieges und damit auch der Cash-Pool-Verzinsung war ein Anstieg des Finanzergebnisses um TEUR 197 auf TEUR 192 zu verzeichnen. Das Ergebnis vor Steuern lag mit TEUR 3.578 über dem Vorjahreswert von TEUR 3.026. Die um TEUR 592 auf TEUR 1.331 gestiegenen Steuern vom Einkommen und vom Ertrag führten dazu, dass sich der Jahresüberschuss um TEUR 84 auf 2.508 verringerte. Im Einklang mit der Umsatz- und Ertragsentwicklung haben sich die Eigenkapital- und die bereinigte Umsatzrendite entwickelt. Die Eigenkapitalrendite 2023 betrug 24,9% (Vorjahr: 27,1%, Durchschnitt 2018-2022: 22,0%). Die um durchlaufende Posten bereinigte Umsatzrendite 2023 betrug 16,3% (Vorjahr: 21,0%; Durchschnitt 2018-2022: 15,5%). 3. Vermögens- und Finanzlage Die Bilanzsumme ist zum 31.12.2023 um TEUR 380 auf TEUR 12.439 gestiegen. Auf der Aktivseite reduzierte sich das Anlagevermögen. Dieser Reduzierung stand u.a. eine Erhöhung des Umlaufvermögens gegenüber. Auf der Passivseite erhöhte sich das Eigenkapital und reduzierten sich die Rückstellungen. Das Anlagevermögen reduzierte sich um TEUR 294 auf TEUR 1.065. Die Erhöhung des Umlaufvermögens um TEUR 674 auf TEUR 11.374 resultiert aus einem deutlichen Anstieg der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen um TEUR 959 und einem Anstieg der Forderungen gegenüber verbundenen Unternehmen um TEUR 222. Diese Anstiege wurden durch Rückgänge bei den sonstigen Vermögensgegenständen um TEUR 318 und bei dem Guthaben bei Kreditinstituten um TEUR 189 teilweise kompensiert. Auf der Passivseite führte der erwirtschaftete Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 2.508 nach Abzug der Ausschüttung in Höhe von TEUR 2.000 zu einer Erhöhung des Eigenkapitals um TEUR 508 auf TEUR 10.063. Die Rückstellungen sanken um TEUR 101 auf TEUR 2.169. Im Wesentlichen sind dafür Reduzierungen bei den Steuerrückstellungen um TEUR 79 und bei den sonstigen Rückstellungen um TEUR 22 ursächlich. Die Gesellschaft verfügt über eine ausreichende Liquiditätsausstattung. Die liquiden Mittel werden im Cash Pool der Allianz Gruppe angelegt. Insbesondere im Hauptversammlungsgeschäft können so die über die Projektdauer von einigen Wochen üblichen Vorleistungen durch ADEUS erbracht werden, deren Abrechnung gegenüber den Kunden teilweise erst zu einem späteren Zeitpunkt nach Projektabschluss erfolgen kann. Wesentliches Ziel unserer Investitionen war der weitere Ausbau der Funktionen zur virtuellen Hauptversammlung, der Einsatz des neuen Q&A-Systems STARiSQ sowie die Weiterentwicklung der digitalen Funktionalitäten des Online-Service. Die Gesellschaft ist operativ und finanziell stabil aufgestellt, die wirtschaftliche Lage des Unternehmens wird insgesamt als positiv eingeschätzt. Prognose-, Chancen- und Risikobericht 1. Risikomanagement Als Konzerngesellschaft der Allianz Gruppe sind wesentliche Geschäftsprozesse von ADEUS organisatorisch eng in die Muttergesellschaft bzw. deren Konzerngesellschaften eingebunden bzw. werden durch diese erbracht. Dazu zählen neben weiteren Bereichen insbesondere die Bereiche IT und Rechnungswesen. Im Rahmen dieses Verhältnisses unterliegen die wesentlichen Geschäftsprozesse unserer Gesellschaft einer laufenden Überwachung durch die entsprechenden Fachabteilungen und die Konzernrevision. Diese Überwachung beinhaltet eine laufende Risikokontrolle. Ausgelagerte Prozesse werden zudem im Rahmen der geltenden Regelungen der Group Outsourcing Policy überwacht. 2. Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung Chancen und Risiken aus wirtschaftlichen Rahmenbedingungen Zu den übergeordneten Chancen und Risiken zählen für ADEUS Faktoren, die für das Umfeld für Namensaktien und Hauptversammlungen verantwortlich sind. Pandemiesituation Das abgelaufene Geschäftsjahr war durch die veränderte Arbeits- und Geschäftssituation nach Beendigung der Pandemiesituation geprägt. Dabei haben wir unsere Geschäftsprozesse weiter digitalisiert und so auch die Vorbereitung auf das mögliche Auftreten erneuter Pandemiesituationen weiter verbessert. Weltwirtschaft und Krieg in der Ukraine Auch im dritten Kriegsjahr bringt der durch den russischen Überfall ausgelöste Krieg in der Ukraine weitere erhebliche Belastungen für die Weltwirtschaft und die deutsche Wirtschaft mit sich. Trotz leichter Entspannungstendenzen auf den Energiemärkten sehen sich auch im abgelaufenen Geschäftsjahr aufgrund weiter gestiegener Erzeugerpreise ein großer Teil der Unternehmen und Privathaushalte auch weiterhin hohen Belastungen durch mögliche Preisanstiege ausgesetzt. Die Inflation liegt damit weiter über dem 2%-Ziel der EZB. Neben den wirtschaftlichen Belastungen in Folge politischer Instabilität sehen wir deutliche Tendenzen zur Deglobalisierung, Dekarbonisierung, der Reorganisation von Lieferketten und der Verknappung einzelner Güter und Rohstoffe. Wir gehen davon aus, dass diese Faktoren eine länger anhaltende Wirkung entfalten und über längere Sicht zu einem erhöhten Inflationsniveau und damit zu einem anhaltend gedämpften Wirtschaftswachstun führen können. Anhaltende wirtschaftliche Unsicherheiten und damit einhergehende negative Aussichten können insbesondere auch bei Privathaushalten zu einer geringeren Sparquote und damit auch zu einem rückläufigen Interesse am Erwerb von Aktien führen. In der Folge könnte ein geringeres Emissionsgeschäft unter Umständen zu einem geringeren Interesse an Dienstleistungen rund um das Aktienregister und die Hauptversammlungen führen. Aufgrund des beschriebenen makroökonomischen Umfelds bleiben die Risiken aus der Entwicklung der Weltwirtschaft und der Kapitalmärkte nach Einschätzung von ADEUS insgesamt hoch. Zinsentwicklung und Konjunktur Auch im abgelaufenen Geschäftsjahr setzte sich der deutliche Anstieg der kurzfristigen Zinsen fort. Zum Jahresende betrug der Hauptrefinanzierungssatz der Europäischen Zentralbank 4,5%. Gleichzeitig begannen zum Ende des Geschäftsjahres 2023 hin die Renditen für die 10-jährigen Staatsanleihen im Euro-Raum zu sinken, u.a. lag die Rendite der 10-jährigen Staatsanleihe der Bundesrepublik Deutschland im Dezember 2023 bei etwa 2,1%. Damit hat sich die inverse Zinsstruktur zum Jahresende hin deutlich verstärkt. Von den Marktteilnehmern wird eine solche Entwicklung regelmäßig als Indikator für eine bevorstehende Rezession interpretiert. Das Ifo-Institut bestätigt in seiner Konjunkturprognose vom 6. März 2024 die bereits vorher bestehenden Rezessionssorgen. Die Realzinsen privater Haushalte in Deutschland sind während des Jahres 2023 kontinuierlich angestiegen und haben Anfang 2024 erstmals seit langer Zeit und je nach Laufzeit zum Teil wieder in den positiven Bereich gedreht. Es bleibt abzuwarten, inwieweit es sich hier um eine nachhaltige Entwicklung handelt. Daher erwarten wir einerseits, dass eine Aktienanlage weiterhin attraktiv bleibt, weil sie einen gewissen Inflationsschutz bieten kann. Andererseits ist zu vermuten, dass weiter steigende Preise zu einer weiteren Einengung des finanziellen Spielraums breiter Bevölkerungskreise in Verbindung mit der Verringerung der allgemeinen Sparquote führen können. Dies könnte die Nachfrage nach Aktien umgekehrt dämpfen und zu einer Verringerung der Aktionärszahlen führen. Ein weiterer Anstieg der Zinsen könnte aufgrund einer höheren Attraktivität von Zinspapieren aus unserer Sicht erst dann negativ auf die Attraktivität einer Aktienanlage wirken, wenn gleichzeitig auch ein nachhaltiger Anstieg des Realzinses erkennbar wäre. Insgesamt dürften die positiven Effekte für die Aktienanlage nach unserer Einschätzung aber weiterhin eher überwiegen. Im abgelaufenen Geschäftsjahr beobachteten wir eher eine Stabilisierung der Aktionärszahlen auf einem gegenüber den Vorjahren hohem Niveau. Das Deutsche Aktieninstitut bestätigt diese Aussage im Rahmen seiner Studie vom 11. Januar 2024. Arbeitsmarkt Seit einigen Jahren zeigt sich am deutschen Arbeitsmarkt ein zunehmender Fachkräftemangel. Einhergehend mit dieser Entwicklung steht auch ADEUS weiterhin vor der Herausforderung, qualifiziertes Personal zu finden und zu halten. Chancen und Risiken aus aktienrechtlichen und datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen "Gesetz zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20.07.2022" Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Einführung virtueller Hauptversammlungen von Aktiengesellschaften und Änderung genossenschafts- sowie insolvenz- und restrukturierungsrechtlicher Vorschriften vom 20.07.2022 und den damit getroffenen Neuregelungen im Aktiengesetz können Hauptversammlungen entweder in Präsenz oder aufgrund einer entsprechenden Satzungsermächtigung der Gesellschaft virtuell abgehalten werden. ADEUS hat entsprechende Systemerweiterungen vorgenommen, um neben Präsenzveranstaltungen auch virtuelle Hauptversammlungen auch weiterhin erfolgreich abwickeln zu können. Durch laufende Weiterentwicklungen ist ADEUS technisch und organisatorisch in der Lage, die Funktionen virtueller Hauptversammlungen für Kunden auch weiterhin rechtssicher und stabil einzusetzen. Die Zuschaltung von Aktionären in Bild und Ton, um Fragen zu stellen und Wortbeiträge zu halten, stellt dabei ein Kernelement der virtuellen Hauptversammlung dar. Mit der weiteren technischen Entwicklung und der Virtualisierung der Hauptversammlung gehen sowohl Chancen für die Entwicklung neuer Produkte als auch Risiken aufgrund notwendiger Änderungen des Produktportfolios und technische Risiken in Bezug auf Stabilität und Verfügbarkeit der eingesetzten Systeme einher. Die virtuelle Hauptversammlung bietet zudem Chancen aufgrund prozessualer und organisatorischer Erleichterungen als auch prozessuale Risiken aufgrund der Komplexität der technischen Prozesse. Aktionärsrechterichtlinie Am 12. Dezember 2019 wurde das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) erlassen (BGBl. I 2019, 2637). Die Regelungen betreffend Aktionärsinformation (§§ 67a ff. Aktiengesetz) traten zusammen mit den technischen Standardisierungen der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1212 am 3. September 2020 in Kraft. Die erlassenen Regelungen stärken europaweit die Möglichkeit für Aktionäre, insbesondere ihre Stimmrechte bei Hauptversammlungen auszuüben. Wir konnten im Rahmen der Proxy- Kampagnen erkennen, dass sich in Folge der Regelung die Zahl der Abstimmungen aus dem europäischen Ausland zum Teil deutlich erhöht hat. Zudem erhöhte sich die Zahl der Aktionäre aus dem EU-Ausland, die direkt in das Aktienregister eingetragen wurden. Die direkte Eintragung ermöglicht eine direkte Kommunikation zwischen Aktionär und Gesellschaft und erspart somit den ansonsten zwischengeschalteten Intermediären in der Verwahrkette Aufwände und Kosten für die Information von Aktionären. Dies könnte für Intermediäre ein zusätzlicher Anreiz sein, eine Direkteintragung der wahren Aktionäre herbeizuführen. Weiter ist künftig auch eine beim depotführenden Institut vorhandene E-Mail-Adresse der Aktionäre in das Aktienregister einzutragen. Dies erweitert die bestehenden Möglichkeiten zur direkten digitalen Kommunikation mit Aktionären. Damit verbunden ist auch eine weitere Erhöhung der Attraktivität der Namensaktie im Vergleich zur Inhaberaktie. Zudem gibt das ARUG II auch Gesellschaften mit Inhaberaktien die Möglichkeit, im Rahmen eines Informationsverlangens ihre Aktionäre zu identifizieren. Auch hieraus ergeben sich neue Geschäftschancen für Leistungen im Zusammenhang mit der Aktionärsidentifikation für Gesellschaften mit Inhaberaktien. Fehlende Marktstandards und ein Auseinanderfallen der Regelungen auf Ebene der EU und der Mitgliedstaaten können zu Abwicklungsrisiken bei Hauptversammlungen vor allem auf Seiten der beteiligten Intermediäre führen. ADEUS verfolgt die Entwicklung im Detail und beteiligt sich aktiv an der Erarbeitung notwendiger Marktstandards. Das ARUG II enthält darüber hinaus Regelungen, die die Hauptversammlung auch inhaltlich weiter aufwerten. Wir gehen davon aus, dass die verstärkte Stimmrechtsausübung durch ausländische Investoren und die zusätzlichen Beschlusspunkte in der Tendenz zu einem weiter steigenden Interesse an Leistungen zur Hauptversammlung führen. Datenschutzgrundverordnung Mit der in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union ab 25. Mai 2018 in Kraft getretenen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) erfolgte eine umfassende Überarbeitung der europäischen Datenschutzregeln. Die Umsetzung der Regelungen ist in enger Anbindung an die Prozesse und Standards der Allianz Gruppe erfolgt, um potenzielle Risiken aus einer möglichen Verletzung dieser Standards zu minimieren und zugleich als Chance die hohen Standards der Datenverarbeitung als ADEUS Qualitätsmerkmal herauszuarbeiten. Dies ist wichtig, weil eine Datenschutzverletzung zu einem Reputationsrisiko führen könnte, welches ebenfalls zu vermeiden ist. Operative Chancen und Risiken Operative Risiken ergeben sich unverändert aus einer möglichen Beendigung von Geschäftsbeziehungen durch Squeeze-out, Insolvenz oder Vertragsbeendigung. Darüber hinaus besteht das Risiko, dass sich der Leistungsumfang bei bestehenden Kundenbeziehungen reduziert. Dies zeigt sich aktuell dadurch, dass Gesellschaften inzwischen weitgehend auf den Versand von Hauptversammlungsbroschüren verzichten und damit ein Umsatzrückgang im Bereich Druck und Versand einhergeht, auch mit Blick auf die zunehmende Zahl nutzbarer E-Mail-Adressen im Aktienregister. Hinsichtlich des Neugeschäfts sehen wir unverändert das Risiko, dass aufgrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation das Neuemissionsvolumen in Deutschland zurückgeht. Gleichzeitig ergeben sich Chancen für zusätzliche Produktangebote bei der Erweiterung des Dienstleistungsumfangs insbesondere am Hauptversammlungstag sowie beim elektronischen Versand. Die Software HVS bietet auch weiterhin eine stabile Grundlage für die weitere Nutzung und Vermarktung der bereits langjährig eingesetzten Software. Für die Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Aktienregister und Hauptversammlung nimmt ADEUS Leistungen des Konzernrechenzentrums der Allianz Gesellschaften in Deutschland in Anspruch. Die hohen Qualitätsstandards der Allianz Gruppe minimieren dabei die IT-Risiken von ADEUS. Das Interesse börsennotierter Gesellschaften an einer breiten Vertretung des Aktienkapitals auf Hauptversammlungen besteht unverändert weiter. Eine möglichst hohe Hauptversammlungspräsenz stellt die Beschlüsse auf eine breite Basis. Mit dem Ziel einer hohen Kundenzufriedenheit bemühen wir uns weiterhin intensiv um die Eintragung insbesondere ausländischer Aktienbestände in die Aktienregister unserer Kunden sowie um die Erhöhung der Abstimm- bzw. Vertretungsbereitschaft dieser Bestände bei Hauptversammlungen. Diese Maßnahmen sollen weiterhin dazu beitragen, die Eigentümerstrukturen der von uns betreuten Emittenten transparenter zu machen und Zufallsmehrheiten zu vermeiden. Dem Risiko ausfallender Forderungen wird mit einem strengen Forderungsmanagement begegnet. 3. Ausblick für das laufende und das darauffolgende Geschäftsjahr Die im Lagebericht für das Geschäftsjahr 2022 in Bezug auf das Geschäftsjahr 2023 getätigten Prognosen haben sich bestätigt. Das Geschäftsjahr 2023 konnte mit einer positiven Umsatz- und Ertragssituation abgeschlossen werden. Der bisherige Verlauf des aktuellen Geschäftsjahrs wird durch die oben beschriebene Gesetzesänderung und die damit verbundenen Weiterentwicklungen unserer Systeme geprägt. Gesamtwirtschaftlich bestimmend ist weiterhin die Kombination von geopolitischen Unsicherheiten, Inflation, Deglobalisierung, Dekarbonisierung und Fachkräftemangel, die auch auf ADEUS Auswirkungen haben können. Unter Berücksichtigung derzeit absehbarer Effekte gehen wir insgesamt von einer im Vergleich zu den Geschäftsjahren 2022 und 2023 anhaltenden stabilen Entwicklung des laufenden und des darauffolgenden Geschäftsjahrs aus. Unter Berücksichtigung erwarteter leicht stagnierender Umsatzerlöse in Verbindung mit erwarteten stagnierenden Aufwendungen erwarten wir für das Jahr 2024 ein leicht stagnierendes Ergebnis. Damit orientieren sich unsere Renditeerwartungen im Bereich des Durchschnittswerts der vergangenen Jahre. Im Interesse einer nachhaltigen Sicherung der Ertragskraft legen wir auch weiterhin unser deutliches Augenmerk auf unser Forderungsmanagement. Unser strenges Kostenmanagement besteht unverändert fort.
München, 31. März 2024 ADEUS Aktienregister-Service-GmbH Die Geschäftsführung Klaus Schmidt Dr. Konrad von Nussbaum BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, München Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ADEUS Aktienregister-Service-GmbH, München, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ADEUS Aktienregister-Service-GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 18. Juli 2024 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Mathias Röcker, Wirtschaftsprüfer Sandra Stiller, Wirtschaftsprüferin |
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