Transpharma International GmbH
Selbe AdresseGüterbeförderung in der Hochsee- und Küstenschifffahrt
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Sabrina Würth-Backes seit 18.2.2014 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
DDnÄ Institut für Disease Management e.V. | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
DN Nephrologie-Service GmbHNeunkirchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023DN Nephrologie-Service GmbHNeunkirchenAKTIVSEITE
PASSIVSEITE
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023DN Nephrologie-Service GmbHNeunkirchen
Anhang zum 31.12.2023der DN Nephrologie-Service GmbH in NeunkirchenI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Gemäß § 267 HGB ist die Gesellschaft eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die Erleichterungen für mittelgroße Kapitalgesellschaften wurden bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 in Anspruch genommen. Die Gesellschaft hat ihren Sitz in Neunkirchen und ist unter HRB 16045 beim Amtsgericht Saarbrücken eingetragen. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Bewertung erfolgte in Übereinstimmung mit den steuerlichen Vorschriften. Die Aufstellung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt durch Anwendung des Gesamtkostenverfahrens. III. Angaben zur Bilanz Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB vermindert um die planmäßigen Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Beim beweglichen Anlagevermögen wird die Abschreibung teils linear, teils degressiv vorgenommen. Die Nutzungsdauer ist entsprechend der vorgesehenen wirtschaftlichen Nutzung geschätzt. Ein Anlagegitter ist dem Anhang beigefügt. Die Vorräte beinhalten Waren i.H. v. EUR 2.188.713,98. Die übrigen Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert angesetzt. Die Restlaufzeit der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie der sonstigen Vermögensgegenstände beträgt nicht mehr als ein Jahr. Das Stammkapital beträgt EUR 2.500.000,00. Es sind eine Kapitalrücklage in Höhe von EUR 30.000,00 sowie eine Gewinnrücklage in Höhe von EUR 5.025.000,00 passiviert. Bei den Gewinnrücklagen handelt es sich um andere Gewinnrücklagen i.S. d. § 266 Abs. 3 HGB. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass den erkennbaren Risiken Rechnung getragen wird. Die Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: Gewährleistungen in Höhe von EUR 50.000,00 und sonstige in Höhe von rd. EUR 28.578,00 sowie Rückstellungen für Personalkosten in Höhe von EUR 29.700,00. Die Rückstellungen sind kurzfristig. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
Demnach bestehen keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über 5 Jahren. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Es liegen keine Haftungsverhältnisse vor. Nicht bilanzierte sonstige finanzielle Verpflichtungen betreffen Mietverträge mit revolvierenden Jahresverpflichtungen in Höhe von Euro 23.946,00 für unbewegliche Vermögensgegenstände sowie Leasingverpflichtungen in Höhe von jährlich Euro 7.085,00 für bewegliche Vermögensgegenstände. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gem. § 285 Nr. 3 HGB liegen nicht vor. Das Ergebnis nach Steuern i.H. v. EUR 945.469,46 wird durch Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i.H. v. EUR 347.766,47 belastet. Nach dem Ende des Geschäftsjahres sind keine besonderen Vorgänge im Sinne des § 285 Nr. 33 HGB zu vermerken. Die Ukraine-Krise wirkt sich bis zur Erstellung des Jahresabschlusses nicht nachteilig aus. Derzeit sind zum jetzigen Zeitpunkt keine wesentlichen weiteren Belastungen für 2024 bekannt. IV. Sonstige Angaben Geschäftsführerin im Geschäftsjahr 2023 war
Der gem. § 19 der Satzung gewählte Aufsichtsrat setzt sich im Geschäftsjahr 2023 wie folgt zusammen: Dr. med. Helmut Blume, Arzt, Vorsitzender des Aufsichtsrats Dr. med. Johannes Duttlinger, Diplominformatiker, stv. Vorsitzender des Aufsichtsrats Prof. Dr. med. Helmut Reichel, Arzt für innere Medizin/Nephrologe In 2023 wurden durchschnittlich sechs Arbeitnehmer (Angestellte) beschäftigt. Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht gemäß § 286 Abs. 4 HGB zur Unterlassung der Angaben zu den Geschäftsführervergütungen i.S. d. § 285 Nr. 9 Buchstaben a) und b) HGB Gebrauch. Das Bilanzergebnis soll auf neue Rechnung vorgetragen werden.
Neunkirchen, den 31.12.2023/15.02.2024 Anlagenspiegel per 31.12.2023
Lagebericht der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 20231. Geschäft und Rahmenbedingungen 1.1 Gesamtwirtschaft Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt war nach den ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes in 2023 in Deutschland um 0,3 % niedriger als in 2022. Im nach wie vor krisengeprägten Umfeld kam die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland ins Stocken, die Erholung vom tiefen Einbruch im Corona-Jahr 2020 setze sich nicht fort. (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024). 1.2 Gesundheitswirtschaft Im Jahr 2023 verlief die Entwicklung in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschiedlich. Neben den Bereichen Information und Kommunikation konnte der Bereich Öffentliche Dienstleister, Erziehung Gesundheit im Gegensatz zum Produzierenden oder Verarbeitenden Gewerbe preisbereinigt einen Zuwachs verzeichnen. (Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung Nr. 019 vom 15.01.2024). Die Geschäftslage in der Gesundheitswirtschaft stabilisierte sich aufgrund der zuletzt rückläufigen Energie- und Erzeugerpreise und abnehmender Materialengpässe. Die Stimmung in der Medizintechnik und Pharmabranche hellt sich immer mehr auf. Die Lage in den Apotheken hingegen hat sich verschlechtert, da diesen zum Beispiel Lieferengpässe bei Arzneimitteln weiterhin zu schaffen machen. (DIHK-Report Gesundheitswirtschaft im Sommer 2023). 2. Wirtschaftliche Lage der Gesellschaft 2.1. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Vermögenslage ist geordnet und durch eine gute Kapitalquote gekennzeichnet. Das Eigenkapital beträgt rund 80 % der Bilanzsumme, im Vorjahr betrug das Verhältnis 78 %. Die Leistungsindikatoren werden durch die Gesellschaft laufend überprüft. Es handelt sich insbesondere um Umsatzkennziffern, Material- und Personalbetrachtungen. Der Finanzmittelfonds ist gegenüber dem Vorjahr weiterhin positiv gewachsen. Die Gesellschaft ist in der Lage ihre Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die wirtschaftliche Lage der Gesellschaft ist zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts als gesichert zu sehen. 2.2 Gesamtaussage zur wirtschaftlichen Lage Die Gesellschaft hat eine gute wirtschaftliche Basis zu verzeichnen. Die Auftragslage ist zufriedenstellend. 3. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2023 nicht eingetreten. 4. Chancen- und Risikobericht 4.1 Chancen Das Dienstleistungsangebot für nephrologische Einrichtungen kann kurzfristig und ohne großen Aufwand ausgeweitet werden. Ausreichend kompetentes Personal sowie geeignete und ausreichende Räumlichkeiten, Ausrüstung und Einrichtungen stehen für alle Bereiche zur Verfügung. 4.2 Risiken Unvorhersehbare gesetzliche Entwicklungen im Gesundheitswesen können die Gesellschaft beeinflussen. Die Gesellschaft ist schlank aufgestellt, Liquiditätsrisiken sind nicht zu sehen, da die Gesellschaft ausreichende Kapitalpositionen eingestellt hat. 5. Prognosebericht Es ist davon auszugehen, dass die Geschäftsjahre 2024 und 2025 ebenfalls mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden, sofern keine unvorhersehbaren gesetzlichen Entwicklungen im Gesundheitswesen, die die Gesellschaft betreffen könnten, eintreten.
Neunkirchen, den 22.02.2024 Sabrina Würth-Backes, Geschäftsführerin Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die DN Nephrologie-Service GmbH, Neunkirchen Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der DN Nephrologie-Service GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der dort dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der DN Nephrologie-Service GmbH für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und angemessen sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, sofern einschlägig, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um angemessene und ausreichende Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Das Aufsichtsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Villingen-Schwenningen, den 04.03.2024 Prof.
Dr. Nann Treuhand & Revisions-GmbH
Prof. Dr. Nann, Wirtschaftsprüfer Bericht des Aufsichtsrates Geschäftsjahr 2023DN Nephrologie-Service GmbHWährend des Geschäftsjahres 2023 hat der Aufsichtsrat die Geschäftsführung regelmäßig überwacht. Die Geschäftsführerin hat den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend informiert. Alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen hat der Aufsichtsrat eingehend mit der Geschäftsführung behandelt. Im Rahmen der gem. § 13 Abs. 1 der Satzung in Verbindung mit § 108 Abs. 4 AktG durchgeführten telefonisch durchgeführten Sitzung und anhand mündlicher Berichte der Geschäftsführung hat sich der Aufsichtsrat ausführlich mit der wirtschaftlichen Lage des Unternehmens, dem Geschäftsverlauf, der Geschäftspolitik sowie der Risikolage und dem Risikomanagement befasst und darüber mit dem Vorstand beraten. Der Aufsichtsrat hat auch außerhalb der Sitzungen in regelmäßigen Kontakt mit der Geschäftsführerin wichtige geschäftspolitische und strategische Fragen erörtert. Der Aufsichtsrat hat keine Ausschüsse gebildet. Der Jahresabschluss der DN Nephrologie-Service GmbH zum 31.12.2023 sowie der Lagebericht 2023 wurden von der Prof. Dr. Nann Treuhand & Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Villingen- Schwenningen geprüft und unter dem Datum vom 04.03.2024 mit dem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Aufsichtsrat stimmt dem Ergebnis der Abschlussprüfung zu. Der Aufsichtsrat billigt den von der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2023 aufgestellten Jahresabschluss der DN Nephrologie-Service GmbH. Den Vorschlag der Geschäftsführung für die Verwendung des Bilanzgewinnes hat der Aufsichtsrat geprüft. Der Aufsichtsrat schließt sich dem Vorschlag der Geschäftsführung an. Nach dem abschließenden Ergebnis der Prüfung des Aufsichtsrats sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat dankt der Geschäftsführung für die Arbeit im Jahre 2023.
15.03.2024 Dr. med. Helmut Blume, Vorsitzender Beschluss über die Ergebnisverwendung und die Bilanzfeststellung:
Neunkirchen, den 20.03.2024 Die Gesellschafterversammlung. Feststellung nach § 328 HGB Der Jahresabschluss wird wegen der Inanspruchnahme von Erleichterungen nur teilweise offengelegt. Der Bestätigungsvermerk bezieht sich auf den vollständigen Jahresabschluss. |
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