ComTel GKS GmbHLiquidiert
Kerkelbornstraße 10, 63599 Biebergemünd, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Stephen Gold seit 19.4.2004 | Prokura |
Klaus Koehler seit 19.4.2004 | Geschäftsführer |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
ComTel GKS GmbH KommunikationssystemeBiebergemündJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010BilanzAktiva
Anhang zur Bilanz zum 31. Januar 2010ComTel GKS GmbH Telekommunikationstechnik, Kerkelbornstr. 12, 63599 BiebergemündI. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für grosse Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden A. Bewertungsgrundsätze Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem Anschaffungswertprinzip gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beibehalten worden. B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßigen Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB. C. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Dabei wurde die lineare/degressive Abschreibungsmethode angewandt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach der steuerlichen Abschreibungstabelle ermittelt. Regelung Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 31.12.2009 Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt. Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten größer als € 150,00 und kleiner bzw. gleich € 1.000,00 sind, wird ab 01.01.2008 ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre abzuschreiben ist. Regelung Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 01.01.2010 Ab dem 01.01.2010 wurde bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als € 150,00 betragen, von dem Wahlrechts des Sofortabzugsgebrauch gemacht. Ebenfalls wurde bei Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als € 150,00, aber nicht mehr als € 410,00 betragen, von dem Wahlrecht des Sofortabzugs gebrauch gemacht. Bei Wirtschaftsgütern deren Anschaffungs- oder Herstellungkosten mehr als € 410,00, aber nicht mehr als € 1.000,00 betragen wurde von dem Wahlrecht der Aktivierung und Abschreibung über den Zeitraum dessen betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer Gebrauch gemacht. D. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. E. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. F. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. G. Rückstellungen Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. H. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2009/2010 wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch Herrn Klaus Köhler Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angaben der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
gez. Klaus Köhler, Geschäftsführer |
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