Stammdaten

Register
Amtsgericht Hanau HRB 12831
Eingetragen
8.6.1999
Branche
Einzelhandel mit TelekommunikationsgerätenHerstellung von Geräten und Einrichtungen der TelekommunikationstechnikErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der Informationstechnologie
Gegenstand
Verkauf, Vermietung und Vertrieb von EDV-Systemen, Kommunikationsanlagen, Kommunikationsnetzen, Mobilfunksysteme, Sicherheitssysteme, Zeitwirtschaftssystemen, Kopiersysteme, Beratung, Planung, Inbetriebnahme und Service derselben.

Historie

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Management

NameRolle
Stephen Gold
seit 19.4.2004
Prokura
Klaus Koehler
seit 19.4.2004
Geschäftsführer

Konzern- und Jahresabschlüsse

ComTel GKS GmbH Kommunikationssysteme

Biebergemünd

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.02.2009 bis zum 31.01.2010

Bilanz

Aktiva

  31.1.2010
EUR
31.1.2009
EUR
A. Anlagevermögen 513.589,00 438.382,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 15.313,00 10.986,00
II. Sachanlagen 498.276,00 427.396,00
B. Umlaufvermögen 695.475,41 509.628,94
I. Vorräte 28.037,34 27.600,12
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 658.644,95 416.767,76
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 8.793,12 65.261,06
C. Rechnungsabgrenzungsposten 14.097,88 7.982,19
Bilanzsumme, Summe Aktiva 1.223.162,29 955.993,13

Passiva

   
  31.1.2010
EUR
31.1.2009
EUR
A. Eigenkapital 246.375,93 166.296,24
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzgewinn 221.375,93 141.296,24
B. Rückstellungen 202.940,44 174.336,00
C. Verbindlichkeiten 559.765,49 439.162,57
D. Rechnungsabgrenzungsposten 214.080,43 176.198,32
Bilanzsumme, Summe Passiva 1.223.162,29 955.993,13

Anhang zur Bilanz zum 31. Januar 2010

ComTel GKS GmbH Telekommunikationstechnik, Kerkelbornstr. 12, 63599 Biebergemünd

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen GmbH gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Sie wendet jedoch freiwillig die Vorschriften für grosse Kapitalgesellschaften gemäß § 267 Abs. 3 HGB an.

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

A. Bewertungsgrundsätze

Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem Anschaffungswertprinzip gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beibehalten worden.

B. Ansatz- und Bewertungswahlrechte

Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßigen Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2. HGB.

C. Anlagevermögen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Dabei wurde die lineare/degressive Abschreibungsmethode angewandt.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach der steuerlichen Abschreibungstabelle ermittelt.

Regelung Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 31.12.2009

Die Geringwertigen Wirtschaftsgüter werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben und im Anlagespiegel als Abgang gezeigt.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten größer als € 150,00 und kleiner bzw. gleich € 1.000,00 sind, wird ab 01.01.2008 ein Sammelposten gebildet, der über 5 Jahre abzuschreiben ist.

Regelung Geringwertige Wirtschaftsgüter ab 01.01.2010

Ab dem 01.01.2010 wurde bei Wirtschaftsgütern, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten nicht mehr als € 150,00 betragen, von dem Wahlrechts des Sofortabzugsgebrauch gemacht.

Ebenfalls wurde bei Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als € 150,00, aber nicht mehr als € 410,00 betragen, von dem Wahlrecht des Sofortabzugs gebrauch gemacht.

Bei Wirtschaftsgütern deren Anschaffungs- oder Herstellungkosten mehr als € 410,00, aber nicht mehr als € 1.000,00 betragen wurde von dem Wahlrecht der Aktivierung und Abschreibung über den Zeitraum dessen betriebsgewöhnlicher Nutzungsdauer Gebrauch gemacht.

D. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände

Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt.

E. Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt.

F. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

Es bestehen Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern.

G. Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen.

H. Geschäftsführung

Im Geschäftsjahr 2009/2010 wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch Herrn

Klaus Köhler

Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Bezüglich der Angaben der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

 

gez. Klaus Köhler, Geschäftsführer

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