Life Color
GmbH i.L.
Oberhaching, Ortsteil Deisenhofen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
0,00 |
48.017,00 |
| I.
Sachanlagen |
0,00 |
48.017,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
41.725,37 |
266.813,71 |
| I.
Vorräte |
0,00 |
107.556,67 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
41.074,26 |
115.616,56 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
651,11 |
43.640,48 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
213,10 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
41.725,37 |
327.543,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
23.031,26 |
37.037,85 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
12.037,85 |
9.246,42 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
1.506,59 |
-2.791,43 |
| B.
Rückstellungen |
12.162,30 |
6.606,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
6.531,81 |
283.899,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
41.725,37 |
327.543,81 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben
Der vorliegende Jahresabschluss ist gemäß
§ 238 ff. und § 264 ff. HGB sowie nach den
gesonderten Vorschriften des GmbHG aufgestellt.
Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag als kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB einzustufen.
Größenabhängige Erleichterungen
wurden bei der Aufstellung und Offenlegung des
Jahresabschlusses in Anspruch genommen.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der
Gesellschaft.
Eine Anpassung von (weiteren) Bilanzposten wegen der
erstmaligen Anwendung der Vorschriften nach Einführung
des BilMoG war nicht veranlasst.
II. Angaben zur Anwendung von Bilanzierungs- u.
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgte nach den
allgemeinen Bestimmungen der §§
238 - 263 HGB unter Berücksichtigung der
Sondervorschriften für Kapitalgesell-schaften
(§§ 265 - 283 HGB). Die nachfolgenden
Erläuterungen geben Aufschluss über die
angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden. Die bisher
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden im
Wesentlichen beibehalten. Ein grundlegender Wechsel
gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.
Die
Vergleichbarkeit der Jahresabschlusszahlen mit den
Vorjahreswerten ist gegeben.
III. Erläuterungen zur Anwendung der Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Aktiva
Das
Anlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten
bewertet und soweit abnutzbar um Abschreibungen, bemessen
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer, vermindert. Bei
der Bestimmung der Abschreibungsmethoden wurde der
tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens
beachtet.
Forderungen und
sonstige
Vermögensgegenstände wurden mit dem
Nennwert aktiviert und sämtliche erkennbare Risiken
berücksichtigt.
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem
Jahr bestanden nicht (§ 268 Abs. 4 HGB).
Der
Kassenbestand und die
Guthaben bei Kreditinstituten wurden zum Nennwert
angesetzt.
Passiva
Die
Rückstellungen wurden in Höhe des nach
kaufmännischer Beurteilung notwendigen
Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB
angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen
Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag
berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von
Rückstellungen am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz
1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages
wurden die von der Deutschen Bundesbank
veröffentlichten Abzinsungssätze verwendet.
Die
Steuerrückstellungen betreffen die Steuern
für das vorangegangene Geschäftsjahr.
Bei der Bemessung der
sonstigen Rückstellungen ist allen erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten Rechnung getragen.
Es handelt sich durchweg hier nicht um langfristige
Rückstellungen.
Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag
passiviert.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu
einem Jahr bestanden in folgender Höhe:
|
Geschäftsjahr
|
|
Vorjahr
|
Verbindlichkeiten
gegenüber Kreditinstituten
|
0,00
|
|
27.400,00
|
erhaltene Anzahlungen
|
0,00
|
|
193.153,00
|
Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen
|
3.578,38
|
|
58.197,90
|
sonstige
Verbindlichkeiten:
|
2.953,43
|
|
5.149,06
|
Gesamtsumme
|
6.531,81
|
|
283.899,96
|
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden nicht (§285 Nr.
1a und Nr. 2 HGB).
Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter
bestanden zum Abschlussstichtag nicht.
Forderungen gegenüber dem Gesellschafter
bestanden zum Abschlussstichtag in Höhe von EUR
1.845,64, im Vorjahr in Höhe von EUR 5.507,61.
IV. Einzelangaben zu Posten der Bilanz
Langfristige Ausleihungen, Forderungen oder
Verbindlichkeiten i. S. v. § 42 GmbHG an
Gesellschafter bestanden in folgender Höhe:
Forderung: EUR 1.845,64, Vorjahr EUR 5.507,61
Haftungsverhältnisse gemäß den
§§ 268 Abs. 7, 251 HGB bestanden nicht.
V. Sonstige Pflichtangaben nach § 285 HGB
Organmitglieder (§ 285 Nr. 10 HGB)
Geschäftsführung:
Einzelvertretungsberechtigte(r)
Geschäftsführer(in)/ Liquidator:
Herr Attila Horvath
Deisenhofen, den 9.12.2011
gez. Attila Horvath
(Liquidator)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 13.12.2011
festgestellt.
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