Tätigkeiten der Großhandelsvermittlung von Kraftwagenteilen und -zubehör
Magdanz Consulting GmbHLiquidiert
Breite Straße 117, 41238 Mönchengladbach, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Margot Magdanz seit 30.12.2011 | Liquidator |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Magdanz Consulting GmbHMönchengladbachJahresabschluss zum 31. Dezember 2010BILANZ zum 31. Dezember 2010Magdanz Consulting GmbH, MönchengladbachAKTIVA
ANHANG (§§ 284 ff. HGB) für das Geschäftsjahr 2010der Magdanz Consulting GmbH, MönchengladbachAllgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Magdanz Consulting GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Darstellungsstetigkeit Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember 2009 vorgetragen und um die Zu- und Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2010 weiterentwickelt. Die planmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgten für die jeweiligen Vermögensgegenstände nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode. Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Sowohl im Geschäftsjahre 2008 als auch in 2009 wurden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 in einem jahresbezogenen Sammelposten zusammengefasst. Sie werden einheitlich über einen Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils 20% entsprechend der steuerlichen Regelung (§ 6 Abs. 2 a EStG) abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände bis EUR 150,00 wurden im Jahr der Anschaffung direkt als Aufwand abgesetzt. Aufgrund des Wahlrechts (§ 6 Abs. 2 EStG n. F.) werden seit dem Geschäftsjahr 2010 wieder alle bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben. Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das Niederstwertprinzip (verlustfreie Bewertung) wurde beachtet. Abschreibungen waren nicht erforderlich. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit ihren Nominalwerten aktiviert. Die Wertberichtigungen zu Lieferungsforderungen werden aktivisch absetzt und sind angemessen. Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Aufwand des Folgejahres. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Abzinsungen für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mussten gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht vorgenommen werden, da es sich um kurzfristige Rückstellungen handelt. Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. Erläuterungen zur Bilanz Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von einem Jahr. Unter dem Posten sonstige Vermögensgegenstände werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 9.763,44 (Vorjahr EUR 44.279,34) ausgewiesen. Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 und der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr wurden in dem Posten Bilanzverlust zusammengefasst und auf Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor. Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Es wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres beträgt EUR 99.854,78 und wurde entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf neue Rechnung vorgetragen. Sonstige Pflichtangaben Die Magdanz Consulting GmbH verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB als kleine Kapitalgesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010. Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Gesellschaft ist:
Im Geschäftsjahr 2010 wurde ausschließlich die Geschäftsführerin beschäftigt.
Mönchengladbach, im Januar 2012 Magdanz Consulting GmbH vertreten durch die Geschäftsführerin Margot Magdanz |
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