Magdanz Consulting GmbHLiquidiert

Breite Straße 117, 41238 Mönchengladbach, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Moenchengladbach HRB 4053
Eingetragen
27.6.2003
Branche
BeteiligungsgesellschaftenTätigkeiten der Großhandelsvermittlung von pharmazeutischen Erzeugnissen, medizinischen Artikeln, Krankenhaus-, Dental- und AltenpflegebedarfManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Gegenstand
Beratung und Schulung von Ärzten und Pflegepersonal sowie Vertrieb von medizinischtechnischen Produkten und Pharmaprodukten. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes zu beteiligen sowie Zweigniederlassungen zu errichten.

Historie

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Management

NameRolle
Margot Magdanz
seit 30.12.2011
Liquidator

Konzern- und Jahresabschlüsse

Magdanz Consulting GmbH

Mönchengladbach

Jahresabschluss zum 31. Dezember 2010

BILANZ zum 31. Dezember 2010

Magdanz Consulting GmbH, Mönchengladbach

AKTIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR
A. Anlagevermögen
Sachanlagen 6.303,00 10.085,00
B. Umlaufvermögen
1. Vorräte 3.880,00 23.360,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 24.941,62 101.426,05
- davon gegen Gesellschaftern EUR 9.763,44 (EUR 44.279,34)
III. Guthaben bei Kreditinstituten 5.598,63 16.747,26
34.420,25 141.533,31
C. Rechnungsabgrenzungsposten 681,25 687,36
41.404,50 152.305,67

PASSIVA

31.12.2010 31.12.2009
EUR EUR
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Bilanzgewinn -289,66 99.565,12
- davon Gewinnvortrag EUR 99.565,12 (EUR 159.965,78) 25.274,93 125.129,71
B. Rückstellungen 12.535,84 13.920,16
C. Verbindlichkeiten 3.593,73 13.255,80
- davon aus Steuern EUR 1.965,81 (EUR 5.111,90)
- davon mit einer Restlauzeit bis zu einem Jahr EUR 3.593,73 (EUR 13.255,80)
41.404,50 152.305,67

ANHANG (§§ 284 ff. HGB) für das Geschäftsjahr 2010

der Magdanz Consulting GmbH, Mönchengladbach

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Magdanz Consulting GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Soweit Wahlrechte für Angaben in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang ausgeübt werden können, wurde der Vermerk in der Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung gewählt.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Darstellungsstetigkeit

Gegenüber dem Vorjahr haben sich keine Veränderungen ergeben.

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den kumulierten Abschreibungen zum 31. Dezember 2009 vorgetragen und um die Zu- und Abgänge zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten sowie den Abschreibungen des Geschäftsjahres 2010 weiterentwickelt.

Die planmäßigen Abschreibungen des Anlagevermögens erfolgten für die jeweiligen Vermögensgegenstände nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer unter Anwendung der linearen Abschreibungsmethode.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.

Sowohl im Geschäftsjahre 2008 als auch in 2009 wurden abnutzbare bewegliche Vermögensgegenstände mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als EUR 150,00 bis zu EUR 1.000,00 in einem jahresbezogenen Sammelposten zusammengefasst. Sie werden einheitlich über einen Zeitraum von fünf Jahren mit jeweils 20% entsprechend der steuerlichen Regelung (§ 6 Abs. 2 a EStG) abgeschrieben. Geringwertige Vermögensgegenstände bis EUR 150,00 wurden im Jahr der Anschaffung direkt als Aufwand abgesetzt.

Aufgrund des Wahlrechts (§ 6 Abs. 2 EStG n. F.) werden seit dem Geschäftsjahr 2010 wieder alle bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00 im Jahre des Zugangs voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Vorräte erfolgte zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. Das Niederstwertprinzip (verlustfreie Bewertung) wurde beachtet. Abschreibungen waren nicht erforderlich.

Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände sowie die liquiden Mittel sind mit ihren Nominalwerten aktiviert. Die Wertberichtigungen zu Lieferungsforderungen werden aktivisch absetzt und sind angemessen.

Der Rechnungsabgrenzungsposten enthält Aufwand des Folgejahres.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Abzinsungen für Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr mussten gem. § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht vorgenommen werden, da es sich um kurzfristige Rückstellungen handelt.

Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt.

Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

Erläuterungen zur Bilanz

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sowie die sonstigen Vermögensgegenstände haben eine Restlaufzeit von einem Jahr.

Unter dem Posten sonstige Vermögensgegenstände werden Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von EUR 9.763,44 (Vorjahr EUR 44.279,34) ausgewiesen.

Der Jahresfehlbetrag für das Geschäftsjahr 2010 und der Gewinnvortrag aus dem Vorjahr wurden in dem Posten Bilanzverlust zusammengefasst und auf Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen.

Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren liegen nicht vor.

Inanspruchnahme aus Haftungsverhältnissen

Mit einer Inanspruchnahme aus den Haftungsverhältnissen ist nicht zu rechnen.

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Es wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt.

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres beträgt EUR 99.854,78 und wurde entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Regelungen auf neue Rechnung vorgetragen.

Sonstige Pflichtangaben

Die Magdanz Consulting GmbH verzichtet gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB als kleine Kapitalgesellschaft auf die Aufstellung eines Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2010.

Alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerin der Gesellschaft ist:

 

Frau Margot Magdanz, kaufmännische Geschäftsführerin.

Im Geschäftsjahr 2010 wurde ausschließlich die Geschäftsführerin beschäftigt.

 

Mönchengladbach, im Januar 2012

Magdanz Consulting GmbH vertreten durch

die Geschäftsführerin

Margot Magdanz

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