IMC Günnel GmbHLiquidiert

53819 Neunkirchen-Seelscheid, DEU

Stammdaten

Register
Amtsgericht Siegburg HRB 16735
Eingetragen
18.6.2002
Branche
UnternehmensberatungErbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Gegenstand
Die Durchführung von betriebswirtschaftlichen Beratungsleistungen, sowie alle Dienstleistungen die im Zusammenhang mit der Unternehmensberatung stehen, der Handel und der Vertrieb mit Waren aller Art

Historie

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Management

NameRolle
Hermann Günnel
seit 28.2.2024
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (2)

NameAnteil
75.00%
Mechthild Günnel
25.00%

Gesellschafter

2 Gesellschafter

GmbH-Struktur

19.173 €
75.00%
Mechthild Günnel
6.391 €
25.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

IMC Günnel GmbH

Bonn

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz zum 31.12.2010

der IMC Günnel GmbH, Bonn

Aktivseite

Vorjahr
T€
A. Anlagevermögen
I. Sachanlagen 23.903,50 26,7
II. Finanzanlagen 60.946,82 170,8
84.850,32
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte 884,01 0,8
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 115.326,46 155,4
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 49.484,29 17,6
165.694,76
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 1,6
250.545,08 372,9

Passivseite

Vorjahr
T€
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 25.564,59 25,6
II. Gewinnvortrag 29.259,14 33,2
III. Jahresfehlbetrag -2.452,74 -4,0
52.370,99
B. Rückstellungen 49.255,00 151,9
C. Verbindlichkeiten 148.919,09 166,2
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr: 120.068,44€ (Vj. 134,7 T€)
250.545,08 372,9

I. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wird auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der § 266 bzw. § 275 HGB. Die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) werden erstmals im Geschäftsjahr 2010 angewendet. Von einer Anpassung der Vorjahreszahlen wird abgesehen.

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften.

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft gemäß § 267 HGB. Auf die Aufstellung eines Lageberichtes wurde daher gemäß § 264 Abs. 1 S. 4 HGB zulässigerweise verzichtet.

Die Zugänge zum Sachanlagevermögen werden zu den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bilanziert. Das Sachanlagevermögen wird entsprechend der Nutzungsdauer entweder linear oder degressiv abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Nettoanschaffungswert von unter 150,00 € werden gemäß § 6 Abs. 2 EStG im Jahre der Anschaffung voll abgeschrieben.

Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert am Bewertungsstichtag nach § 253 Abs. 3 HGB.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips und nach dem Gebot der kaufmännischen Vorsicht.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten oder einem niedrigeren Stichtagswert angesetzt. Die Wertberichtigungen werden unter dem Gesichtspunkt des kaufmännischen Vorsichtsprinzips in ausreichendem Umfang gebildet.

Für drohende Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen gebildet. Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber inländischen Berechtigten werden unter Saldierung mit Rückdeckungsversicherungsansprüchen mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Sie werden pauschal mit einem einer Restlaufzeit von 15 Jahren entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz abgezinst.

Rückstellungen und Verbindlichkeiten werden zu ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt.

II. Erläuterungen zur Bilanz

Die Entwicklung des Sachanlagevermögens und die vorgenommenen Abschreibungen sind in der Übersicht "Entwicklung des Anlagevermögens" dargestellt. Diese ist Bestandteil des Anhangs.

Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen gegenüber inländischen Berechtigten werden unter Saldierung mit Rückdeckungsversicherungsansprüchen mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Die Rückstellung für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden nach der versicherungsmathematischen Teilwertmethode gebildet. Es wurden folgende Annahmen für die Berechnung berücksichtigt:

durchschnittlicher Marktzins von 5,15 % für eine Laufzeit von 15 Jahren, der von der Deutschen Bundesbank bekanntgemacht wurde

ein Gehaltstrend wurde nicht berücksichtigt

Sterbetafeln nach Dr. Klaus Heubeck "Richttafeln 2005G"

Durch die Umstellung der Bewertung der Pensionsrückstellungen nach BilMoG ergibt sich ein zusätzlicher einmaliger Rückstellungsbetrag in Höhe von 20.076,00 €. Dieser ist unter den außerordentlichen Aufwendungen verbucht.

Die Rückdeckungsversicherung ist aufschiebend bedingt an den Anspruchsberechtigten verpfändet. Der Aktivwert wurde gemäß § 246 Abs. 2 HGB mit dem Rückstellungswert verrechnet. Im Vorjahr wurde der Aktivwert unter der Bilanzposition "Finanzanlagen" dargestellt.

III. Sonstige Angaben

Im Geschäftsjahr 2010 wurde die Geschäftsführung durch Herrn Hermann Günnel, Geschäftsführer, ausgeführt.

Zum 31.12.2010 waren 2 Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt.

Datum der Feststellung: 29.10.2011

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