brainsolution Software AG
Sonneberger Straße 110, 98744 Schwarzatal, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Ronny Franke seit 9.5.2006 | Vorstandsmitglied |
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
brainsolution Software AGOberweißbachJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileANHANG1. Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse Die Gesellschaft wurde am 21. Januar 2005 gegründet und hat ihre Tätigkeit am 01. Juli 2005 aufgenommen. Firma: brainsolution Software AG Rechtsform: Aktiengesellschaft Das Grundkapital beträgt 50.000,- € und ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien. Sitz/Anschrift: 98744 Schwarzatal, Gartenstraße 29, Oberweißbach Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von sowie die Beratung bei der Anwendung von Hard- und Softwarelösungen, die Durchführung von Schulungen, Seminaren und Internetdienstleistungen. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens. Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Jena HRB 210486 /Ersteintragung am 07. Juli 2005 Geschäftsführung: Herr Ronny Franke Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Buchführung: Für das Unternehmen besteht Buchführungspflicht nach § 238 HGB; nach Steuerrecht gilt somit § 140 AO. Die Buchführung wurde durch das Unternehmen selbst erstellt. 2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss 2.1. Gliederung des Jahresabschlusses Die brainsolution Software AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs.1 HGB. Dennoch wurden bei der Aufstellung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung, letztere nach dem Gesamtkostenverfahren, die Vereinfachungen nach § 266 Abs.1 Satz 3 HGB bzw. § 276 HGB nicht in Anspruch genommen. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Abweichungen der Handelsbilanz von der Steuerbilanz haben sich bei den Bilanzpositionen Konto 0280, 0320, 0410 sowie Konto 0490 ergeben. Konten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben. 2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 HGB) Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchen (HGB) aufzustellen. Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden: Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Anlagevermögens entsprechen sämtlich den tatsächlichen historischen Aufwendungen i.S. des § 255 Abs.1 und 2 HGB. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zulässigen Zeiträume linear vorgenommen. Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von je 250,- € werden im Zugangsjahr als Aufwand gebucht und sind im Anlageverzeichnis nicht erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,- € wurden sofort abgeschrieben. Die gesetzliche Gewinnrücklage wurde gem. § 150 Abs.1 AktG gebildet. In diese wurde bis 2018 der zwanzigste Teil des Jahresüberschusses (nach Abzug des Verlustvortrages aus dem Vorjahr) eingestellt, bis zum 31.12.2018 gemäß §150 Abs.2 AktG der zehnte Teil des Grundkapitals erreicht war. Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten aktiviert. Risiken, die sich aus verdeckten Mängeln, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben können, sind durch angemessene Bewertungsabschläge zu berücksichtigen. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen. Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen betreffen alle Verbindlichkeiten des Wirtschaftsjahres 2019, die in ihrer tatsächlichen Höhe ungewiss sind. Dabei wurde laut Angaben der Geschäftsführung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 Satz 2 HGB angesetzt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert. 2.3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Beim Jahresabschluss sind die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt. 3. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gegenüber Gesellschaftern 01.01.2019-31.12.2019 Die Summe der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €. Die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €. 01.01.2018-31.12.2018 Die Summe der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €. Die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €.
gezeichnet: Ronny Franke, Vorstand Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2021 festgestellt. |
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