Stammdaten

Register
Amtsgericht Jena HRB 210486
Eingetragen
7.7.2005
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieErbringung von sonstigen Dienstleistungen der InformationstechnologieGroßhandel mit Datenverarbeitungsgeräten, peripheren Geräten und Software
Gegenstand
die Entwicklung und der Vertrieb von sowie die Beratung bei der Anwendung von Hardund Softwarelösungen, die Durchführungen von Schulungen und Seminaren und Internetdienstleistungen; genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens

Historie

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Management

NameRolle
Ronny Franke
seit 9.5.2006
Vorstandsmitglied

Konzern- und Jahresabschlüsse

brainsolution Software AG

Oberweißbach

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019

Bilanz

Aktiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Anlagevermögen 170.929,37 156.237,83
B. Umlaufvermögen 242.757,62 255.997,64
C. Rechnungsabgrenzungsposten 5.349,76 3.794,41
davon Disagio 300,00 450,00
Aktiva 419.036,75 416.029,88

Passiva

31.12.2019
EUR
31.12.2018
EUR
A. Eigenkapital 126.490,40 137.039,26
B. Rückstellungen 9.287,34 9.819,75
C. Verbindlichkeiten 283.259,01 269.170,87
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 144.598,92 145.199,57
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 138.660,09 123.971,30
Passiva 419.036,75 416.029,88

sonstige Berichtsbestandteile

ANHANG

1. Rechtliche und steuerrechtliche Verhältnisse

Die Gesellschaft wurde am 21. Januar 2005 gegründet und hat ihre Tätigkeit am 01. Juli 2005 aufgenommen.

Firma: brainsolution Software AG

Rechtsform: Aktiengesellschaft

Das Grundkapital beträgt 50.000,- € und ist eingeteilt in 50.000 Stückaktien.

Sitz/Anschrift: 98744 Schwarzatal, Gartenstraße 29, Oberweißbach

Gegenstand des Unternehmens: Die Entwicklung und der Vertrieb von sowie die Beratung bei der Anwendung von Hard- und Softwarelösungen, die Durchführung von Schulungen, Seminaren und Internetdienstleistungen. Genehmigungspflichtige Geschäfte sind nicht Gegenstand des Unternehmens.

Eintragung ins Handelsregister: Amtsgericht Jena HRB 210486 /Ersteintragung am 07. Juli 2005

Geschäftsführung: Herr Ronny Franke

Geschäftsjahr: Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

Buchführung: Für das Unternehmen besteht Buchführungspflicht nach § 238 HGB;

nach Steuerrecht gilt somit § 140 AO. Die Buchführung wurde durch das Unternehmen selbst erstellt.

2. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

2.1. Gliederung des Jahresabschlusses

Die brainsolution Software AG ist eine kleine Kapitalgesellschaft i.S. des § 267 Abs.1 HGB.

Dennoch wurden bei der Aufstellung der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung, letztere nach dem Gesamtkostenverfahren, die Vereinfachungen nach § 266 Abs.1 Satz 3 HGB bzw. § 276 HGB nicht in Anspruch genommen. Größenabhängige Erleichterungen wurden bei der Offenlegung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen.

Abweichungen der Handelsbilanz von der Steuerbilanz haben sich bei den Bilanzpositionen Konto 0280, 0320, 0410 sowie Konto 0490 ergeben.

Konten der Bilanz bzw. der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gem. § 265 Abs.8 HGB nicht angegeben.

2.2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 Abs.2 HGB)

Der Jahresabschluss ist auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuchen (HGB) aufzustellen.

Im Einzelnen sind dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Anlagevermögens entsprechen sämtlich den tatsächlichen historischen Aufwendungen i.S. des § 255 Abs.1 und 2 HGB.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.

Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerlich zulässigen Zeiträume linear vorgenommen.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von je 250,- € werden im Zugangsjahr als Aufwand gebucht und sind im Anlageverzeichnis nicht erfasst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter bis 800,- € wurden sofort abgeschrieben.

Die gesetzliche Gewinnrücklage wurde gem. § 150 Abs.1 AktG gebildet. In diese wurde bis 2018 der zwanzigste Teil des Jahresüberschusses (nach Abzug des Verlustvortrages aus dem Vorjahr) eingestellt, bis zum 31.12.2018 gemäß §150 Abs.2 AktG der zehnte Teil des Grundkapitals erreicht war.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten aktiviert. Risiken, die sich aus verdeckten Mängeln, geminderter Verwertbarkeit usw. ergeben können, sind durch angemessene Bewertungsabschläge zu berücksichtigen. Die sonstigen Vermögensgegenstände, der Kassenbestand und die Bankguthaben sind mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Steuerrückstellungen und sonstigen Rückstellungen betreffen alle Verbindlichkeiten des Wirtschaftsjahres 2019, die in ihrer tatsächlichen Höhe ungewiss sind. Dabei wurde laut Angaben der Geschäftsführung allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen Rechnung getragen.

Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs.1 Satz 2 HGB angesetzt.

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

2.3. Abweichungen von bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Beim Jahresabschluss sind die bisher angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen beibehalten worden. Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht statt.

3. Angabe der Ausleihungen, Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen gegenüber Gesellschaftern

01.01.2019-31.12.2019

Die Summe der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €.

Die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €.

01.01.2018-31.12.2018

Die Summe der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €.

Die Summe der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 0,00 €.

 

gezeichnet: Ronny Franke, Vorstand

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 12.05.2021 festgestellt.

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