Perniss
MesseService GmbH
Tübingen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
52.182,00 |
82.627,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
6.382,00 |
12.771,00 |
| II.
Sachanlagen |
45.800,00 |
69.856,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
322.233,63 |
348.535,70 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
146.640,61 |
231.509,59 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
175.593,02 |
117.026,11 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
7.622,30 |
8.169,41 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
382.037,93 |
439.332,11 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
192.115,45 |
226.661,15 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
66.000,00 |
66.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
1.341,67 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
94.661,15 |
116.837,33 |
| IV.
Jahresüberschuss |
30.112,63 |
43.823,82 |
| B.
Rückstellungen |
127.538,82 |
107.416,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
62.383,66 |
105.254,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
382.037,93 |
439.332,11 |
Anhang
Die GmbH weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Gesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB
auf.
1. Angaben zur Form der
Darstellung von Bilanz und Gewinn- und
Verlustrechnung
1.1 Allgemeine Angaben zu Inhalt
und Gliederung des
Jahresabschlusses
1.1.1 Gliederung (§ 265 ff
HGB)
Der
Jahresabschluss wurde entsprechend den
Gliederungsvorschriften der §§ 266 ff
aufgestellt.
Die
Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung
ist gegenüber dem Vorjahr unverändert. (§
265 I S. 2 HGB)
2. Grundsätze der
Bilanzierung und Bewertung
2.1. Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden (§ 284 II Nr. 1
HGB)
2.1.1 Bilanzierungsvorschriften (§§ 246 -
251 HGB)
1) Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind
die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und
Ausweisstetigkeit sowie der Publizität
von
Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die
Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht
angepasst.
2) Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und
Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt
ist.
3) Die Posten der Aktivseite sind nicht mit
Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit
Erträgen und Grundstücksrechte nicht
mit
Grundstückslasten verrechnet
4) Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten
sind in der Bilanz
gesondert ausgewiesen
und hinreichend gegliedert.
5) Das Anlagevermögen weist nur
Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem
Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Für gering-
wertige
Wirtschaftsgüter über 150 € bis 1.000 €
die bis 31.12.2009 angeschafft wurden, wurde der
Sammelposten weitergeführt.
Wirtschaftsgüter
mit Anschaffungskosten bis 410 €, die im
Geschäftsjahr angeschafft wurden, wurden im
Zugangsjahr voll
abgeschrieben und ihr
Abgang unterstellt.
6) Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
7) Rechnungsabgrenzungsposten sind nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet
worden.
2.1.2
Bewertungsvorschriften
1) Die Wertansätze der
Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit
denen der Schlussbilanz des vorhergehenden
Geschäftsjahres
überein.
2) Bei der Bewertung wird von der
Fortführung der Unternehmenstätigkeit
ausgegangen. Dem stehen auch tatsächliche und
rechtliche
Gegebenheiten nicht entgegen.
3) Die Vermögensgegenstände und
Schulden sind zum Abschlussstichtag einzeln bewertet
worden.
4) Es ist vorsichtig bewertet worden,
namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste
die bis zum Abschlussstichtag
entstanden sind
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie am Abschlussstichtag
realisiert sind.
5) Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger
Abschreibung bewertet. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibung sind die
Anschaffungskosten oder
Herstellungskosten auf
die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
6) Die Vermögensgegenstände des
Umlaufvermögens sind auf den Börsen- oder
Marktpreis abgeschrieben worden. War ein
Börsen- oder
Marktpreis nicht feststellbar, so ist auf den beizulegenden
Wert abgeschrieben worden.
7) Die Forderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt.
8) Verbindlichkeiten sind mit dem
Erfüllungsbetrag
ausgewiesen.
9) Die Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung
ermittelt.
10) Für die Pensionsrückstellungen hat die
Gesellschaft zum 30.06.2011 ein versicherungsmathematisches
Gutachten unter
Berücksichtigung
der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriftten für
Pensionsrückstellungen entsprechend der sog.
PUC-Methode erstellen
lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,13 % p.a. zugrunde
gelegt. Zudem wurde die Sterbetafel
2005 G von Klaus
Heubeck verwendet. Die Gesellschaft hat von dem in Art. 67
Abs. 1 EGHGB eingeräumten Wahlrecht
für die
Aufteilung der infolge der Neubewertung erforderlichen
Zuführung zu den Pensionsrückstellungen keinen
Gebrauch
gemacht.
Eine
Rückdeckungsversicherung wurde nicht abgeschlossen.
Dementsprechend ergibt
sich gemäß § 246 Abs. 2 HGB folgender
Ausweis in der Bilanz:
Pensionsverpflichtung per
30.06.2011
106.109,00 €
11) Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen
im Jahresabschluss
berücksichtigt worden.
12) Die auf den vorhergehenden Jahresabschluss
angewandten Bewertungsmethoden sind grundsätzlich
beibehalten
worden.
13) Abschreibungen im Rahmen vernünftiger
kaufmännischer Schätzung sind nicht vorgenommen
worden.
3. Angaben zur Bilanz
3.1 Forderungen gegen
Gesellschafter
76.353,14 €
4. Sonstige Angaben
Alleinvertretungsberechtigte
Geschäftsführer waren im Geschäftsjahr
2010/2011:
Herr Georg Möhres und Herr
Otmar Perniss
Die Geschäftsführer sind
von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.07.2012 festgestellt.
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