HD-Timber
GmbH
Brakel
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
456.505,00 |
482.126,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.125,00 |
1.439,00 |
| II.
Sachanlagen |
455.380,00 |
480.687,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.291.599,92 |
1.109.381,52 |
| I.
Vorräte |
898.802,35 |
904.090,73 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
381.662,71 |
202.153,21 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
11.134,86 |
3.137,58 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.590,57 |
17.130,85 |
| Aktiva |
1.758.695,49 |
1.608.638,37 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.017.062,87 |
1.017.062,87 |
| I.
ausgegebenes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
30.000,00 |
30.000,00 |
| 2.
eigene Anteile |
-5.000,00 |
-5.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
-140.000,00 |
-140.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.132.062,87 |
1.132.062,87 |
| IV.
Jahresüberschuss/-fehlbetrag |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
59.119,61 |
63.149,70 |
| C.
Verbindlichkeiten |
682.513,01 |
528.425,80 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
654.206,55 |
460.074,27 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
28.306,46 |
68.351,53 |
| Summe
Passiva |
1.758.695,49 |
1.608.638,37 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Unternehmen
Die Firma lautet HD-Timber GmbH. Zuständiges
Registergericht ist das Amtsgericht Paderborn. Die HR B -
Nummer lautet: 7256.
II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung
des Jahresabschlusses
Die Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
in der geänderten Fassung des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes vom 17.07.2015
(BilRuG), insbesondere den ergänzenden Vorschriften
für Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff HGB.
Zu Vergleichszwecken werden in der Bilanz sowie in
der Gewinn- und Verlustrechnung die entsprechenden
Beträge des vorhergehenden Geschäftsjahres
angegeben (§ 265 (2) HGB).
Es handelt sich bei der Berichtsfirma um eine kleine
Kapitalgesellschaft gem. § 267 (1) HGB. Es wurden die
damit verbundenen Erleichterungen in vollem Umfange in
Anspruch genommen.
Ein Lagebericht wurde nicht erstellt.
I
II. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Die Bewertung der immateriellen
Vermögensgegenstände erfolgte zu
Anschaffungskosten. Die Abschreibungen wurden in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Die Gegenstände des Sachanlagevermögens
wurden grundsätzlich zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer linear in
handelsrechtlich zulässiger Höhe vorgenommen.
Zugänge zum beweglichen Anlagevermögen sind
pro-rata-temporis abgeschrieben worden.
Die Entwicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens und der Abschreibungen sind im
Brutto-Anlagenspiegel dargestellt.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgte zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten oder zu niedrigeren Teilwerten. In die
Herstellungskosten wurden neben den direkt zurechenbaren
Kosten auch angemessene Teile der Material- und
Fertigungsgemeinkosten einbezogen.
Eine Abweichung vom Niederstwertprinzip war nicht
erforderlich, da keine Bewertungseinheiten gem. § 254
HGB zu berücksichtigen waren.
Die Forderungen wurden mit dem Nennwert bilanziert.
Notwendige Einzel- und Pauschalwertberichtigungen wurden
berücksichtigt. Die Vorschriften des § 256 a HGB
(Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Sonstige Vermögensgegenstände und
Rechnungsabgrenzungsposten wurden mit ihrem Nennbetrag bzw.
niedrigeren Teilwert angesetzt.
Die Bewertung von Schecks, Kassenbestand, Bundesbank-
und Postgiroguthaben und Guthaben bei Kreditinstituten
erfolgte zum Nennbetrag. Die Vorschriften des § 256 a
HGB (Währungsumrechnung) waren nicht zu beachten.
Bei der Bemessung der sonstigen Rückstellungen
sind alle erkennbaren Risiken berücksichtigt worden.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als 1
Jahr liegen nicht vor. Der Ansatz erfolgt jeweils mit dem
Erfüllungsbetrag. Das Abzinsungsgebot gem. § 253
(2) HGB greift nicht.
Die Bewertung der Verbindlichkeiten erfolgte zum
Nennbetrag oder zum höheren Erfüllungsbetrag gem.
§ 253 (1) HGB.
Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden liegen nicht vor.
Weitere Bewertungseinheiten gem. § 254 i.V.m.
§ 285 Satz 1 Nr. 23 HGB liegen nicht vor.
Latente Steuern gem. § 274 (1) Satz 1 HGB sind
nicht anzusetzen.
Eine Ausschüttungssperre gem. § 268 (8) HGB
ist nicht zu berücksichtigen.
Geschäfte zu marktunüblichen Bedingungen
mit nahestehenden Unternehmen oder Personen gem. § 285
Satz 1 Nr. 21 HGB lagen nicht vor.
IV. Sonstige Angaben
Im Jahresdurchschnitt 2023 wurden 9 Mitarbeiter (ohne
Geschäftsführer) beschäftigt.
Während des Geschäftsjahres 2023 waren
Geschäftsführer die Herren Heiko Abbenseth und
Oliver Windemuth.
Hinsichtlich der Angabe der Bezüge der
Geschäftsführung werden die Vorschriften der
Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB in Anspruch
genommen.
sonstige Berichtsbestandteile
Brakel, den 19.08.2024;
gez.
Heiko Abbenseth
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2024
festgestellt.
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