Latus
GmbH
Lohmar
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
8.027,28 |
| B.
Anlagevermögen |
1,00 |
1,00 |
| I.
Sachanlagen |
1,00 |
1,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
55.800,62 |
80.796,51 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
55.798,48 |
80.796,51 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2,14 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
55.801,62 |
88.824,79 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
39.099,58 |
54.664,14 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-8.027,28 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
17.537,31 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
29.099,55 |
31.781,83 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
7.537,28 |
2.682,28 |
| B.
Rückstellungen |
16.225,74 |
33.287,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
476,30 |
873,65 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
55.801,62 |
88.824,79 |
Anhang
Die Latus GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB, die von den
gesetzlich vorgesehenen Erleichterungen nach § 274a
HGB bei der Offenlegung Gebrauch macht.
Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr
2010 wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Eine Anpassung der
Vorjahresbeträge wurde gemäß Art. 67 Abs. 8
EGHGB nicht vorgenommen.
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw.
dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt (§ 253
Abs. 1 HGB). Zur Berücksichtigung des allgemeinen
Kreditrisikos werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.
Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden
Einzelberichtigungen vorgenommen.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Nach § 249 HGB sind für ungewisse
Verbindlichkeiten Rückstellungen zu bilden. Der Ansatz
der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach § 253 Abs. 1
S. 2 HGB mit dem nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag.
Die sonstigen Rückstellungen sind in Höhe
des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 S. 2 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit dem
Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 S. 2
HGB).
B. Informationen zur Bilanz
Die sachliche Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr ist
analog § 265 HGB uneingeschränkt gegeben.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gemäß § 268
Abs. 4 Satz 1 HGB betragen € 70.449,74 (Vorjahr €
80.796,51).
Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
belaufen sich gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG auf
€ 45.904,42 (Vorjahr € 51.229,34). Analoge
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen
in Höhe von € -,- (Vorjahr € -,--).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu
einem Jahr betragen € 476,30 (Vorjahr € 873,65).
Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von
über 5 Jahren belaufen sich auf € -,- (Vorjahr
€ -,--).
C. Sontige Angaben
Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der
Gesellschaft von Herrn Adolf Latus geführt.
Außer dem Geschäftsführer war im
Berichtsjahr kein weiteres Organ bestellt.
Mit Eintragung vom 28.09.2009 firmiert die
Gesellschaft unter Latus GmbH. Gegenstand ist die
Abwicklung von Pensionszahlungen aus der früheren
Geschäftstätigkeit.
53797 Lohmar, den 04. Januar 2012
gez.
Adolf Latus
Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.12.2011 festgestellt.
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