Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH
Selbe AdresseBetrieb von Bahnhöfen für den Personenverkehr einschließlich Omnibusbahnhöfen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Eva Kreienkamp seit 24.7.2015 | Geschäftsführer |
Uwe Hiltmann seit 3.2.2009 | Geschäftsführer |
Stefan Löhner seit 7.3.2007 | Prokura |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
City-Bus Mainz GmbHMainzJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016GeschäftsentwicklungDie City-Bus Mainz GmbH (im Folgenden kurz CBM) hat zum Ziel, sich als wettbewerbsfähiges Unternehmen im liberalisierten Verkehrsmarkt zu positionieren. Seit Betriebsaufnahme wird die CBM in allen Belangen marktorientiert geführt und steigert Jahr für Jahr ihren Umsatz. Im Jahr 2016 leistete die CBM für die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH (im Folgenden kurz MVG) 428.000 Umlaufstunden (i. Vj. 440.000). Damit wurden von der CBM 2016 knapp 3 % weniger Umlaufstunden mit Bussen und Straßenbahnen als im Vorjahr geleistet. Darüber hinaus hat die CBM im Jahr 2016 der ESWE Verkehrsgesellschaft mbH, Wiesbaden (im Folgenden kurz ESWE) für rd. 84.000 Stunden (i. Vj. 101.000) und der Berliner Verkehrsbetriebe (im Folgenden kurz BVG) für rd. 19.000 Stunden (i. Vj. 5.000) Fahrerinnen und Fahrer für Linienverkehre zur Verfügung gestellt. Für den ESWE-Auftrag wurden neben dem eigenen Fahrpersonal im Wesentlichen Fahrerinnen und Fahrer der In-der-City-Bus GmbH (im Folgenden kurz ICB) eingesetzt. Hierzu wurde im Jahr 2015 mit der ICB ein Arbeitnehmerüberlassungsvertrag geschlossen. Auch der im Hinblick auf den Straßenbahnausbau begonnene Aufbau eines größeren Straßenbahnfahrerbestandes wurde 2016 durch die Einstellung weiterer Straßenbahnfahrer *innen sowie die Ausbildung von weiteren Kombifahrer *innen fortgeführt. Ihre aktive Personalpolitik hat die CBM auch im Jahr 2016 fortgesetzt und Fahrerinnen und Fahrer im In- und europäischen Ausland angeworben. Die in den Vorjahren eingeführte intensive Begleitung und Unterstützung der Fahrerinnen und Fahrer, die insbesondere aus dem Ausland umsiedeln, hat sich bewährt und wird weitergeführt. Die Fahrerinnen und Fahrer erhalten z. B. Unterstützung bei den erforderlichen Formalitäten bei einem Umzug, bei der Wohnungssuche und ggf. auch bei Sprachkursen. Darüber hinaus beteiligt sich die CBM an der Integration von geflüchteten Menschen. Im Januar 2016 wurde ein Sprachkurs mit 20 Geflüchteten begonnen, um diesen die Chance zu geben sich zum Omnibus- bzw. Berufskraftfahrer zu qualifizieren. Aus dieser Gruppe haben vier Geflüchtete im August 2016 eine Ausbildung zum Berufskraftfahrer begonnen. 14 Geflüchtete sind nach erfolgreichem Abschluss der Sprachkurse im Dezember 2016 ab Februar 2017 in der praktischen Führerschein-Ausbildung. Insgesamt hat sich der Personalbestand (inkl. Auszubildende) der CBM im Laufe des Jahres 2016 auf 399 Beschäftige (i. Vj. 389) erhöht, davon 346 Fahrerinnen und Fahrer. Dies entspricht 392 Vollzeitäquivalenten insgesamt und 340 beim Fahrpersonal. Lage der GesellschaftVermögens- und Finanzlage Die Gesellschaft weist zum 31. Dezember 2016 eine Eigenkapitalquote von 0,6 % (i. Vj. 1,2 %) aus. Die kurzfristig fälligen Verbindlichkeiten werden durch das kurzfristig verfügbare Vermögen gedeckt. Die Liquidität der Gesellschaft war durch die Einbeziehung in das Cash Pooling der Mainzer Stadtwerke AG (im Folgenden kurz MSW) im kompletten Geschäftsjahr sichergestellt. Aus dem Cash Pooling weist die CBM zum Bilanzstichtag eine Verbindlichkeit in Höhe von TEUR 2.568 aus (i. Vj. Ausweis einer Verbindlichkeit von TEUR 196). Ertragslage Die betrieblichen Erträge der CBM stiegen um TEUR 234 (0,8 %) auf TEUR 30.497 (i. Vj. TEUR 30.263). Davon entfallen auf die um 1,7 % gestiegenen Umsatzerlöse TEUR 30.475 (i. Vj. TEUR 29.976). Hier wirken im Wesentlichen Preisanpassungen. TEUR 26.447 (i. Vj. TEUR 26.181) und damit rd. 87 % der Umsatzerlöse wurden durch die Erbringung von Verkehrsleistungen für die MVG erzielt. Die Erträge aus den Leistungen für ESWE erreichten eine Höhe von TEUR 3.050 (i. Vj. TEUR 3.546) und für BVG TEUR 834 (i. Vj. TEUR 197). Die Erträge aus Weitervermietung von Wohnraum an Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen haben sich auf TEUR 33 (i. Vj. TEUR 55) reduziert, da die meisten Mietverträge mittlerweile direkt auf die Nutzer umgeschrieben wurden. Die betrieblichen Aufwendungen der CBM stiegen um TEUR 358 (1,2 %) von TEUR 30.120 im Jahr 2015 auf TEUR 30.477 im Jahr 2016. Die Steigerung der Aufwendungen liegt damit in etwa in der gleichen Größenordnung wie die Steigerung der Erträge im Jahr 2016. Für die Arbeitnehmerüberlassung von der ICB fielen Aufwendungen in Höhe von TEUR 1.914 (i. Vj. TEUR 2.096) an. Die Personalkosten stiegen um TEUR 1.177 bzw. 9 % auf TEUR 14.209 (i. Vj. TEUR 13.032). Der Anteil der Personalkosten an den Gesamtkosten beträgt rd. 47 % (i. Vj. 43 %). Die Fahrzeugmieten reduzierten sich durch eine geringere Leistung als im Vorjahr und eine Preisanpassung um 6 % auf TEUR 12.663 (i. Vj. TEUR 13.428). Unter Berücksichtigung des leicht negativen Zinsergebnisses von TEUR -5 (i. Vj. TEUR -1) erwirtschaftet die CBM 2016 ein Ergebnis vor Gewinnabführung von rd. TEUR 15 (i. Vj. TEUR 142). Das Ergebnis vor Gewinnabführung stellt die wesentliche Steuerungsgröße des Unternehmens dar. Der Kostendeckungsgrad beträgt für das Berichtsjahr 100 % (i. Vj. 100,1 %). Investitionen Im Jahr 2016 hat die CBM keine Investitionen getätigt, so dass sie auch weiterhin kein Anlagevermögen besitzt. Erklärung zur Unternehmensführung In der Aufsichtsratssitzung der MSW vom 24. September 2015 wurden für das unterrepräsentierte Geschlecht im Aufsichtsrat und im Vorstand der MSW - in beiden Fällen Frauen - die Zielgrößen festgelegt. Die Zielgröße für den Frauenanteil wird im Aufsichtsrat auf 33,33 % und im Vorstand auf 0 % festgelegt. Die Erreichensfrist für die Zielgrößen ist der 30. Juni 2017. Der Vorstand der MSW hat eine Führungsebene unter dem Vorstand definiert, für welche die Erklärung zur Unternehmensführung zu erfolgen hat. Dies ist die Ebene der Referats-/Geschäftsbereichsleiter bzw. Referatsverantwortlichen. Die Erreichensfrist der Zielgröße ist auch hier der 30. Juni 2017. Die Zielgröße für den Frauenanteil, welcher der geringere Anteil ist, wird auf 27 % festgelegt. Die Zielgrößen entsprechen in allen Fällen dem aktuellen Status Quo, da bis zur Erreichensfrist keine Fluktuation auf den entsprechenden Ebenen erwartet werden können. Für den nächsten Zeitraum, für den Zielgrößen definiert werden (ab 1. Juli 2017), soll es nicht dabei bleiben, sich vorzunehmen, nur den Status Quo zu halten. Die MSW will sich dabei auch nicht nur auf die Ebene der Führungskräfte konzentrieren, sondern alle Bereiche und Ebenen der Unternehmensgruppe betrachten, also auch zum Beispiel den Fahrdienst (MVG) oder die technischen Auszubildenden. Auch die vom Gesetz nicht betroffenen Gesellschaften der Unternehmensgruppe werden einbezogen. Aus diesem Grund wird eine Arbeitsgruppe gegründet, die ein Strategiepapier sowie einen Maßnahmenplan im Hinblick auf verschiedene Handlungsfelder erarbeiten wird:
Voraussichtliche Entwicklung mit Hinweisen auf wesentliche Chancen und Risiken der zukünftigen EntwicklungAuch in den zukünftigen Geschäftsjahren soll die Verkehrsleistung, welche die CBM für die MVG erbringt, weiterhin entsprechend den Personalabgängen bei der MVG erhöht werden. Darüber hinaus werden Leistungserweiterungen des MVG-Fahrplans ebenfalls zu Zuwächsen bei der CBM führen. Die Mittelfristplanung der CBM weist auch für den Zeitraum bis 2022 weiterhin positive Ergebnisse aus. Für das Geschäftsjahr 2017 wird von einem Gewinn auf dem Niveau des Berichtsjahres ausgegangen. Die CBM ist in das bestehende Risikomanagementsystem der Mainzer Stadtwerke AG eingebunden. Risiken, die den Bestand des Unternehmens unmittelbar gefährden, sind nicht erkennbar. Auch wesentliche Chancen, die über die weitere Ausweitung der Verkehrsleistungen für die MVG und die anderen Partner hinausgehen, sind nicht erkennbar. Einige der im Lagebericht gemachten Angaben enthalten zukunftsbezogene Aussagen. Diese wurden auf Grundlage unserer Erwartungen und Einschätzungen über künftige, uns betreffende Ereignisse formuliert. Solche in die Zukunft gerichteten Aussagen unterliegen naturgemäß Risiken und Ungewissheiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen Ergebnisse abweichen oder schlechter ausfallen als beschrieben.
Mainz, den 3. Mai 2017 City-Bus Mainz GmbH Geschäftsführung Dipl.-Math. Eva Kreienkamp Dipl.-Volkswirt Uwe Hiltmann Bilanz zum 31. Dezember 2016Aktiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016
Anhang für das Geschäftsjahr 2016I. Registerinformationen
II. AllgemeinDie City-Bus Mainz GmbH wurde mit Eintragung ins Handelsregister am 19. Juni 2002 als 100 %ige Tochtergesellschaft der Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH, Mainz (MVG), gegründet. Die Gesellschaft ist eine mittelgroße Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 2 und 4 HGB. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 ist aufgrund der ergänzenden Regelungen im Gesellschaftsvertrag nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) für große Kapitalgesellschaften, sowie unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Die in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefassten Posten sind im Anhang gesondert ausgewiesen. Um die Klarheit und Übersichtlichkeit des Jahresabschlusses zu vergrößern, wird vom Wahlrecht, bestimmte Angaben im Anhang zu machen, grundsätzlich Gebrauch gemacht. Die Gliederung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung richtet sich nach den §§ 265, 266 und 275 HGB. In der Gewinn- und Verlustrechnung wird zusätzlich der Posten Betriebsergebnis ausgewiesen. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren angewandt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind, mit Ausnahme der sich durch die Einführung des BilRUG ergebenden Änderungen gegenüber dem Vorjahr unverändert. Sich ergebende, wesentliche Änderungen werden an der betroffenen Stelle dieses Anhangs erläutert. III. Bilanzierungs- und BewertungsmethodenUmlaufvermögen Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen bilanziert. Das allgemeine Kreditrisiko wird in einer Pauschalwertberichtigung ausreichend berücksichtigt. Bei Vorliegen einer Aufrechnungslage nach § 387 BGB werden Forderungen und Verbindlichkeiten gegen die bzw. gegenüber der Gesellschafterin, verbundenen Unternehmen sowie Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, miteinander saldiert. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Eigenkapital Das Eigenkapital ist vollständig eingezahlt und wird zum Nennwert ausgewiesen. Rückstellungen und Verbindlichkeiten Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem Erfüllungsbetrag bemessen und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Die langfristigen Verpflichtungen für Jubiläumszuwendungen werden mit einem Zinssatz von 3,24 % p.a. (Vorjahr 3,89 %) bei einer Restlaufzeit von 15 Jahren diskontiert. Die Jubiläumsverpflichtungen werden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen unter Anwendung der Anwartschaftsbarwertmethode (Projected Unit Credit-Methode) und nach den Heubeck´schen Richttafeln 2005 G bewertet. Bei den sonstigen Rückstellungen werden alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten berücksichtigt. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden bei der Bewertung berücksichtigt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem fristgerechten durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre abgezinst. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. IV. Erläuterungen zur Bilanz(1) Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände In den Forderungen gegen verbundene Unternehmen sind Forderungen gegen die Gesellschafterin aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 5.490 (i.Vj. TEUR 659) enthalten. Die Forderungen gegen die Gesellschafterin wurden mit den Verbindlichkeiten aus Gewinnabführung in Höhe von TEUR 15 (i.Vj. TEUR 142) sowie mit Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 2.135 (i.Vj. TEUR 0) saldiert. Die weiteren Forderungen gegen verbundene Unternehmen beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. (2) Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen bestehen im Wesentlichen aus Rückstellungen für Personalaufwendungen in Höhe von TEUR 1.162 (i.Vj. TEUR 1.038), Beiträge zur Berufsgenossenschaft in Höhe von TEUR 115 (i.Vj. TEUR 112) sowie Jahresabschlusskosten in Höhe von TEUR 6 (i.Vj. TEUR 6). (3) Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus dem konzerninternen Cash Pooling in Höhe von TEUR 2.568 (i.Vj. TEUR 196) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 200 (i.Vj. TEUR 128), die mit den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 29 (i.Vj. TEUR 26) verrechnet wurden. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 94 (i.Vj. TEUR 70). Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. V. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung(4) Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse entfallen mit TEUR 26.447 (i.Vj. TEUR 26.181) auf Verkehrsleistungen für die Gesellschafterin MVG. Bei Anwendung des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG hätten sich für das Vorjahr Umsatzerlöse in Höhe von TEUR 30.031 ergeben. (5) Sonstige betriebliche Erträge In den sonstigen betrieblichen Erträgen sind periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 16 (i.Vj. TEUR 8) enthalten. (6) Sonstige betriebliche Aufwendungen In den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sind periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 35 (i.Vj. TEUR 2) enthalten. (7) Zinsen und ähnliche Aufwendungen Die Zinsen und ähnliche Aufwendungen beinhalten wie im Vorjahr Zinsaufwendungen, die aus der Bewertung von Jubiläumsrückstellungen sowie aus dem konzerninternen Cash Pooling an verbundene Unternehmen resultieren. (8) Gewinnabführung Der Überschuss in Höhe von EUR 14.818,88 wurde auf Grund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags vom 11. November 2002 an die MVG abgeführt. VI. NachtragsberichtVorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Abschluss des Geschäftsjahres haben sich nicht ereignet. VII. Sonstige AngabenMitarbeiter im Jahresdurchschnitt Die Gesellschaft beschäftigte im abgelaufenen Geschäftsjahr im Durchschnitt362 Mitarbeiter (i.Vj. 349 Mitarbeiter ohne Azubis). Konzernbeziehungen Die City-Bus Mainz GmbH gehört als mittelbares Tochterunternehmen über die Mainzer Verkehrsgesellschaft mbH zum Konzernkreis der Zentrale Beteiligungsgesellschaft der Stadt Mainz mbH (ZBM), Mainz, und wird in den Konzernabschluss der ZBM einbezogen. Dieser wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. Honorar des Abschlussprüfers Das von dem Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 berechnete Gesamthonorar beträgt TEUR 5 und betrifft ausschließlich Abschlussprüfungsleistungen. Organe der Gesellschaft Geschäftsführung:
Bezüglich der Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführung wird von der Befreiungsvorschrift des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Mainz, den 3. Mai 2017 City-Bus Mainz GmbH Geschäftsführung Dipl.-Volkswirt Uwe Hiltmann Dipl.- Math. Eva Kreienkamp Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der City-Bus Mainz GmbH, Mainz, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2016 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags liegen in der Verantwortung der Geschäftsführung der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Frankfurt am Main, den 3. Mai 2017 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Dirk Fischer, Wirtschaftsprüfer ppa. Michaela Rehr, Wirtschaftsprüferin Der Jahresabschluss wurde noch nicht festgestellt. |
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