RECOM
Refining Services GmbH
Aschaffenburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 29.09.2009 bis zum 31.12.2009
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
35.541,00 |
| I.
Sachanlagen |
35.541,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
11.654,53 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
7.144,57 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
4.509,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
47.195,53 |
Passiva
|
|
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
21.653,86 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
| II.
Jahresfehlbetrag |
3.346,14 |
| B.
Rückstellungen |
500,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
25.041,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
47.195,53 |
Anhang
1.1
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma RECOM Refining Services
GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs
aufgestellt.
Gemäß § 264 Abs. 1 S. 1 HGB ist
für Kapitalgesellschaften der Anhang
"Pflichtbestandteil des Jahresabschlusses", der denselben
Prüfungs- und Offenlegungspflichten unterliegt wie die
Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung. Der Anhang
besteht aus folgenden Angaben, soweit im Jahresabschluss
keine Angaben erfolgten:
-
Angaben zum Jahresabschluss insgesamt
-
Angaben über Ansatz und Bewertung der Bilanzposten
-
Angaben zur Gliederung des Jahresabschlusses
-
Aufgliederung und Erläuterung von Posten der Bilanz
und der Gewinn- und Verlustrechnung
-
Sonstige Angaben
1.1.1 Gliederung und
Darstellung
Die Bilanz wurde nach den Vorschriften der
§§ 266 ff. HGB in Kontoform aufgestellt.
In der Gewinn- und Verlustrechnung wurde die
Gliederung nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß
§ 275 Abs. 2 HGB gewählt.
Da es sich um das Gründungsjahr der Gesellschaft
handelt, entfallen die Angaben zu den Vorjahreswerten.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage.
1.2
Erläuterungen zur Bilanz
1.2.1 Gliederung der Bilanz
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und Rechnungs-abgrenzungsposten
sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
gegliedert.
Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände
zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen
geeignet und bestimmt sind.
Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern sind in der Bilanz nicht gesondert
ausgewiesen. Der Ausweis erfolgte in der Bilanz unter den
Posten "sonstige Vermögensgegenstände" bzw.
"sonstige Verbindlichkeiten".
1.2.2 Erläuterungen zur
Bilanz
Bilanzierungsmethode
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und
§ 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249
Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der
Rückstellungen erfolgte nach
bestimmungsgemäßem Verbrauch.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden nur im Rahmen der
Bestimmungen des § 250 HGB gebildet.
Bewertungsmethoden
Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich
grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen;
handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder
tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden.
Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste,
die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind,
berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen
Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des
Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese
am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und
Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der
entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst.
Die Leistungsforderungen sind grundsätzlich mit
dem Nennbetrag angesetzt. Erforderliche
Einzelwertberichtigungen wurden durchgeführt.
Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden nach
üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Anlagevermögen
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten vermindert um planmäßige
Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der
planmäßigen Abschreibungen wurde von der
voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung
der betrieblichen Nutzungsverhältnisse ausgegangen.
Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte zeitanteilig unter Anwendung
der steuerlichen Erleichterungsvorschriften.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 150,00 wurden im Jahr des
Zugangs sofort abgeschrieben.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von € 1.000,00 (GWG Sammelposten)
wurden im Jahr des Zugangs aktiviert und
planmäßig abgeschrieben.
Die Abschreibungen des Anlagevermögens belaufen
sich auf
- €
640,00 bei Sachanlagen
In den Abschreibungen des Sachanlagevermögens
sind keine außerplanmäßigen Abschreibungen
nach § 253 Abs. 2 S. 3 HGB enthalten.
Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestanden am Bilanzstichtag nicht.
Von den bilanzierten Verbindlichkeiten sind keine
durch Pfandrechte öder ähnliche Rechte gesichert.
Die Bilanzierung erfolgte vor Verwendung des
Jahresergebnisses.
Forderungen und Verbindlichkeiten i. S. d.
§ 42, III GmbHG
Die Gesellschaft hatte gegenüber den
Gesellschaftern keine Darlehensforderungen bzw.
Darlehensverbindlichkeiten.
Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB
bestanden am Bilanzstichtag nicht.
1.3
Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Steuerliche Sonderabschreibungen
Im Geschäftsjahr wurden keine
Sonderabschreibungen nach § 7 g Abs. 1 EStG i. V. m.
§ 254 HGB vorgenommen.
Außerplanmäßige Abschreibungen auf
das Anlagevermögen
Im Geschäftsjahr wurden keine
außerplanmäßigen Abschreibungen auf das
Anlagevermögen gem. § 253 Abs. 2 HGB vorgenommen.
1.4
Sonstige Angaben
Anteilsbesitz
Die Gesellschaft hält keine Beteiligungen.
Angaben über Arbeitnehmer
Mitarbeiter
(Jahresdurchschnitt)
Anzahl
Geschäftsführer
2
--------
Gesamt
2
Geschäftsführungsorgane
Außer dem Geschäftsführer waren im
Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Im
Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von
den Herren Harald Biba und Lothar Leiderer geführt.
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