Textilpflege Reichel GmbH
Dippoldiswalde
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
208.402,00 |
189.224,00 |
| I.
Sachanlagen |
208.402,00 |
189.224,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
162.031,42 |
164.135,11 |
| I.
Vorräte |
434,40 |
494,26 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
103.664,28 |
113.328,38 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
57.932,74 |
50.312,47 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
22.723,62 |
2.704,70 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
393.157,04 |
356.063,81 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
212.505,72 |
142.349,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnrücklagen |
35.133,30 |
0,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
151.807,83 |
0,00 |
| IV.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
116.785,31 |
| B.
Rückstellungen |
14.375,59 |
16.001,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
146.191,66 |
197.712,91 |
| D.
Passive latente Steuern |
20.084,07 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
393.157,04 |
356.063,81 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Textilpflege Reichel GmbH
wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG)
aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Zum 01.01.2010 wurde aufgrund des Übergangs auf
die Rechnungslegungsvorschriften nach BilMoG ein
außerordentliches Ergebnis in Höhe von €
8.098,40 bilanziert.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher
Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear vorgenommen.
Gemäß Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde von der
Möglichkeit Gebrauch gemacht, Zuschreibungen auf die
aufgrund von steuerrechtlich zulässigen Abschreibungen
niedrigeren Wertansätze von
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
vorzunehmen und den Betrag erfolgsneutral in die
Gewinnrücklagen einzustellen, soweit die
Abschreibungen nicht im letzten vor dem 01. Januar 2010
beginnenden Geschäftsjahr vorgenommen worden sind. Die
Rückgängigmachung der steuerrechtlichen
Abschreibungen des Jahres 2009 sind erfolgswirksam
vorzunehmen. Zuschreibungen zur Bereinigung von bislang
steuerrechtlich zulässigen Sonder- und degressiven
Abschreibungen wurden vorgenommen und zum Teil mit den
Gewinnrücklagen verrechnet sowie zum Teil
ertragswirksam in den außerordentlichen Erträgen
erfasst.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis € 150,00 wurden aus
Vereinfachungsgründen entsprechend
§ 6 Abs. 2 EStG im Erwerbsjahr voll
abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind
zum Nennwert bewertet.
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert
bewertet.
Das gezeichnete Kapital wird zum Nennwert angesetzt.
Es ist zum Berichtszeitpunkt voll einbezahlt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Die
Bewertung erfolgt zum Erfüllungsbetrag, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr
als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit
entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst.
Das Beibehaltungsrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 3
EGHGB wurde nicht in Anpruch genommen. Die sich aufgrund
der Neubewertung von Rückstellungen zum
Erfüllungsbetrag sowie aufgrund der Abzinsung von
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr ergebende Minderung wurde zugunsten der
Gewinnrücklagen aufgelöst.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Die Berechnung der passiven latenten Steuern beruht
auf temporären Differenzen zwischen Bilanzposten aus
handelsrechtlicher und steuerrechtlicher Betrachtungsweise.
Der zur Berechnung der latenten Steuern verwendete
Ertragsteuersatz liegt bei 30,70 %. Der
Gewerbesteuer-Hebesatz beträgt hierbei
durchschnittlich 425 %.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Beim Jahresabschluss wurden die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden übernommen.
Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten der
Bilanz und Gewinn-
und Verlustrechnung
Angaben zu Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen
Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände übersteigen weder im
Berichtsjahr noch im Vorjahr ein Jahr.
Sonstige Vermögensgegenstände enthalten
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in
Höhe von € 1.977,86 (Vorjahr: € 371,06).
Angaben zu Verbindlichkeiten
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt
€ 146.191,66 (Vorjahr: € 197.712,91).
Die Verbindlichkeiten enthalten in Höhe von
€ 3.199,51 (Vorjahr: € 2.741,35)
Verbindlichkeiten aus Steuern und in Höhe von €
0,00 (Vorjahr: € 837,93) Verbindlichkeiten im Rahmen
der sozialen Sicherheit.
Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit >
5 Jahre und der Sicherungsrechte
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren beträgt
€ 0,00 (Vorjahr: € 0,00).
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt € 0,00. Verbindlichkeiten aus
Lieferungen und Leistungen sind durch übliche
Sicherheiten abgedeckt.
Vorschlag zur Ergebnisverwendung
Es wird der Gesellschafterversammlung vom
Geschäftsführer vorgeschlagen, den
Jahresüberschuss zusammen mit dem bestehenden
Gewinnvortrag auf neue Rechnung vorzutragen.
Beschluss über die Verwendung des Ergebnisses
Auf der Gesellschafterversammlung vom 20.04.2011
wurde der Vorschlag der Geschäftsführung zur
Ergebnisverwendung angenommen.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Person geführt:
Geschäftsführer: Herr Hartmut Reichel
ausgeübter Beruf: Textilreinigermeister
Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und
Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)
Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die
nachfolgenden Rechte und Pflichten:
Sachverhalte
|
Betrag
|
|
€
|
Ausleihungen
|
0,00
|
Forderungen
|
64.646,69
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Verbindlichkeiten
|
0,00
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Die Forderungen gegenüber Gesellschaftern
beliefen sich im Vorjahr auf € 62.512,27
Unterschrift der Geschäftsleitung
Dippoldiswalde, 20.04.2011
gez. Hartmut Reichel
Angabe nach § 328 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 HGB:
Der Jahresabschluss 2010 wurde am 20.04.2011 von der
Gesellschafterversammlung festgestellt.
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