Genan GmbH
74mHerstellung von Verpackungsmitteln aus Kunststoffen
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Robert Sonnenschein seit 6.8.2021 | Geschäftsführer |
Erik Silge seit 24.5.2019 | Prokura |
Silvio Löderbusch seit 19.2.2016 | Geschäftsführer |
Volker Warrelmann seit 19.2.2016 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
REMONDIS QR GmbHDorstenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020Inhaltsverzeichnis Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 1. Bilanz zum 31. Dezember 2020 2. Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020... 3. Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2020 Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht Bilanz zum 31. Dezember 2020Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar 2020 bis 31. Dezember 2020
Anhang für das Geschäftsjahr 1. Januar - 31. Dezember 2020REMONDIS QR GmbH, DorstenRegistergericht Amtsgericht GelsenkirchenHandelsregister-Nummer: HRB 13412I. GRUNDLAGEN Die REMONDIS QR GmbH ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft wurde unter Beachtung des HGB, der weiteren rechtsformspezifischen Vorschriften sowie der Rethmann-Bilanzierungsrichtlinien aufgestellt. Größenabhängige Erleichterungen der §§ 264 Abs. 1 Satz 4, 274a und 288 Abs. 1 HGB wurden in weiten Teilen in Anspruch genommen. II. BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND AUSWEIS-METHODEN Die Gliederungsschemata gemäß §§ 266 und 275 HGB wurden zur verbesserten Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage um folgende Positionen geändert: In der Bilanz:
In der Gewinn- und Verlustrechnung:
Die sonstigen Steuern werden zwecks Anpassung an international übliche Darstellungsmethoden nicht als eigenständige Position nach den Steuern vom Einkommen und vom Ertrag in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesen. Diese sind in der Position sonstige betriebliche Aufwendungen enthalten. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB aufgestellt. In der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind jeweils die entsprechenden Vorjahresbeträge angegeben. Die Gesellschaft ist im Cashpool sowie dem gesamten Finanzmanagement der REMONDIS Gruppe eingebunden. Daher ist davon auszugehen, dass ausreichend Finanzmittel auch mittel- bis langfristig zur Verfügung stehen. Aktiva: Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben. Dabei werden entgeltlich erworbene EDV-Programme über eine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von drei Jahren und Kundenstämme sowie Vertragsrechte über fünf Jahre bzw. in Abhängigkeit der jeweiligen Vertragslaufzeit abgeschrieben. Der Zeitraum der planmäßigen Abschreibung für bis einschließlich 2009 entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwerte beträgt wie bisher 15 Jahre, im Zugangsjahr zeitanteilig. Die voraussichtliche Nutzungsdauer entspricht der Nutzungsdauer des dem Geschäftsbetrieb zuzurechnenden Kundenstamms. Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände werden nicht aktiviert. Sachanlagen sind mit den Anschaffungskosten, im Fall abnutzbarer Sachanlagen vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Bei vor dem 1. Januar 2010 angeschafften Sachanlagen werden die planmäßigen Abschreibungen - soweit steuerlich zulässig - degressiv vorgenommen. Sofern die lineare Abschreibung zu höheren Beträgen als die degressive Abschreibung führt, wird ein Wechsel von der degressiven zu der linearen Abschreibung vorgenommen. Bei Anlagegütern, die nach dem 1. Januar 2010 angeschafft wurden, erfolgt die Abschreibung näherungsweise gemäß dem tatsächlichen Nutzungsverlauf. Dabei kommt grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode zur Anwendung. Lediglich im Bereich der Fahrzeuge wird weiterhin degressiv abgeschrieben, da dies dem tatsächlichen Entwertungsverlauf entspricht. Soweit die beizulegenden Werte einzelner Vermögensgegenstände dauerhaft ihren Buchwert unterschreiten, werden zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen vorgenommen. Folgende Nutzungsdauern sind den Abschreibungen der einzelnen Sachanlagegruppen zugrunde gelegt worden:
Zugänge zu Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten aktiviert. Die Anschaffungskosten umfassen auch Nebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten. Dem Vermögensgegenstand direkt zurechenbare Anschaffungspreisminderungen werden abgesetzt. Der Umfang der Anschaffungskosten entspricht § 255 Abs. 1 HGB. Abgänge von immateriellen Vermögensgegenständen und Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten und den aufgelaufenen Abschreibungen zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens verbucht. Zugänge an Geringwertigen Wirtschaftsgütern bis 250 € (bis 2017: 150 €) werden direkt als sonstige betriebliche Aufwendungen erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250 € (bis 2017: 150 €) und 800 € (bis 2017: 410 €) werden aktiviert und sofort im Monat des Zugangs voll abgeschrieben. Hierbei wird im Anlagengitter der Totalabgang nach 6 Jahren unterstellt. Die Vorräte sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten und unter Berücksichtigung des Niederstwertprinzips bewertet. Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und geminderter Verwertbarkeit ergeben, wird durch Wertabschlägen Rechnung getragen. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe sind mit den Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungspreisminderungen aktiviert. Als Bewertungsvereinfachungsverfahren wird die Durchschnittsmethode angewandt. Die fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bewertet. Die Herstellungskosten enthalten die nach § 255 Abs. 2 HGB aktivierungspflichtigen Bestandteile. Der Ansatz von Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch die Bildung von Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne Umsatzsteuer) vorgenommen. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zu Nennwerten. Latente Steuern werden für zeitliche Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und steuerrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von 5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt auf Basis eines aus Gewerbesteuer, Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag kombinierten Steuersatzes. Eine sich insgesamt ergebende passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das Aktivierungswahlrecht ausgeübt. Der Ausweis erfolgt dann unter den aktiven latenten Steuern. Passiva: Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert. Bei der Bildung der sonstigen Rückstellungen wurde den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter Berücksichtigung zukünftiger Preis- und Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung zur Erfüllung notwendig ist. Sonstige langfristige Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung von der Deutschen Bundesbank ermittelt und veröffentlicht wird, abgezinst. Alle Verbindlichkeiten sind zu ihren Erfüllungsbeträgen bilanziert. Währungsumrechnung: Kurzfristige Forderungen und Verbindlichkeiten mit Restlaufzeiten bis zu einem Jahr sowie Kassenbestände und Bankguthaben in fremder Währung werden mit dem Devisenmittelkurs zum Bilanzstichtag umgerechnet. Entstehende Gewinne und Verluste werden ergebniswirksam berücksichtigt. III. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Anlagevermögen: Das Anlagengitter gemäß § 284 Abs. 3 HGB ist dem Anhang beigefügt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 7.215,35 € (Vorjahr 527,61 €) beinhalten Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 7.215,35 € (Vorjahr: 527,61 €). Die Forderungen gegen Gesellschafter schließen Forderungen gegen verbundene Unternehmen in Höhe von 30.533,91 € (Vorjahr: 66.800,17 €), sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 21.114,63 € (Vorjahr: 24.564,87 €) ein. Sie betreffen weiterhin Forderungen aus der Umsatzsteuerorganschaft mit 9.419,28 € (Vorjahr: 42.235,30 €). Eigenkapital: Das im Handelsregister eingetragene gezeichnete Kapital beträgt 511.000,00 €. Im Eigenkapital ist ein Betrag von 903.814,55 € (Vorjahr 816.970,52 €) aus der Aktivierung latenter Steuern zur Ausschüttung gesperrt. Verbindlichkeiten: Die Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen beinhalten Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 52.338,94 € (Vorjahr: 34.490,59 €), und sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 4.721.464,98 € (Vorjahr: 4.485.345,74 €). Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern schließen Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 36.761,65 € (Vorjahr: 23.848,21 €) sowie Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von 36.761,65 € (Vorjahr: 23.848,21 €) ein. Passive Rechnungsabgrenzungsposten: Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält bereits erhaltene Zahlungen für zukünftige Ansprüche sowie bereits vereinnahmte Entsorgungserlöse, bei denen die angenommenen Abfallmengen noch nicht verwertet bzw. beseitigt wurden bzw. für Leistungen, die noch nicht vollständig erbracht worden sind. IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Sonstige betriebliche Aufwendungen: Im Berichtsjahr 2020 sind in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen sonstige Steuern in Höhe von 12.734,54 € (Vorjahr: 12.653,55 €) enthalten. V. ERGÄNZENDE ANGABEN Arbeitnehmerzahlen: Im Berichtsjahr 2020 waren durchschnittlich 45 (Vorjahr: 52) Arbeitnehmer in der Gesellschaft beschäftigt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen: Als sonstige finanzielle Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3a HGB sind nach Art und Betrag zu nennen:
Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers: Diese Angabe erfolgt analog zu § 285 Nr. 17 HGB. Das im Aufwand erfasste Gesamthonorar des Wirtschaftsprüfers im abgeschlossenen Geschäftsjahr teilt sich wie folgt auf:
VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN Mitgliedschaft im Konzern: Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird gemäß §§ 290 ff. HGB in den Konzernabschluss der REMONDIS SE & Co. KG mit Sitz in Lünen, die den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen aufstellt, einbezogen.
Dorsten, den 23.04.2021 REMONDIS QR GmbH Michael Jung Volker Warrelmann Silvio Löderbusch Entwicklung des Anlagevermögens 2020
Bescheinigung nach prüferischer Durchsicht An die REMONDIS QR GmbH, Dorsten Wir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - der REMONDIS QR GmbH, Dorsten, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2020 einer prüferischen Durchsicht unterzogen. Die Aufstellung des Jahresabschlusses nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften liegt in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, eine Bescheinigung zu dem Jahresabschluss auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht abzugeben. Wir haben die prüferische Durchsicht des Jahresabschlusses unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze für die prüferische Durchsicht von Abschlüssen vorgenommen. Danach ist die prüferische Durchsicht so zu planen und durchzuführen, dass wir bei kritischer Würdigung mit einer gewissen Sicherheit ausschließen können, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage nicht vermittelt. Eine prüferische Durchsicht beschränkt sich in erster Linie auf Befragungen von Mitarbeitern der Gesellschaft und auf analytische Beurteilungen und bietet deshalb nicht die durch eine Abschlussprüfung erreichbare Sicherheit. Da wir auftragsgemäß keine Abschlussprüfung vorgenommen haben, können wir einen Bestätigungsvermerk nicht erteilen. Auf der Grundlage unserer prüferischen Durchsicht sind uns keine Sachverhalte bekannt geworden, die uns zu der Annahme veranlassen, dass der Jahresabschluss in wesentlichen Belangen nicht in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellt worden ist oder ein unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft nicht vermittelt. Wir erteilen diese Bescheinigung auf Grundlage des mit der Gesellschaft geschlossenen Auftrags, dem, auch mit Wirkung gegenüber Dritten, die beiliegenden Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2017 zu Grunde liegen.
Essen, den 23. April 2021 PricewaterhouseCoopers
GmbH
Stefan Wienands, Wirtschaftsprüfer ppa. Holger Schubert, Wirtschaftsprüfer |
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