Kiwo Jugendhilfe gGmbH
Lüdinghauser Straße 101, 48249 Dülmen, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Joachim Gerhardt Heines seit 21.4.2021 | Prokura |
Mario Tenhumberg seit 7.3.2019 | Geschäftsführer |
Andreas Dipl.-Heilpädagoge Völker seit 6.5.2004 | Prokura |
Helmut Dipl.-Betriebswirt Ebbing seit 6.5.2004 | Geschäftsführer |
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Kiwo Jugendhilfe GmbHDülmenJahresabschluss zum 31. Dezember 2022Bilanz zum 31. Dezember 2022A K T I V A
P A S S I V A
Anhang für das Geschäftsjahr 20221. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die Kiwo Jugendhilfe GmbH hat ihren Sitz in Dülmen und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Coesfeld unter der Nummer HRB 6689. Die Kiwo Jugendhilfe GmbH, Dülmen, ist eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB. Die steuerbegünstigten Zweckbetriebe sind von der Körperschaftsteuer und der Gewerbesteuer befreit. Nicht befreit sind steuerpflichtige wirtschaftliche Geschäftsbetriebe. Im Jahresabschluss wurden keine Änderungen im Ausweis der Vorjahresbeträge vorgenommen. Die Gliederung der Bilanz wurde nach § 265 HGB erweitert. Bei der Bewertung wurde von der Fortsetzung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. 2. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich der bisher aufgelaufenen und im Geschäftsjahr planmäßig fortgeführten Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer linear. Geringwertige Anlagegüter im Wert von mehr als 51,00 EUR bis zu 1.000,00 EUR netto werden im Jahr des Zugangs in voller Höhe abgeschrieben. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Wertberichtigungsbedarf bestand im Berichtsjahr nicht. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sind zu ihren Nominalbeträgen angesetzt. Die Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens werden in Übereinstimmung mit dem Anlagevermögen gebildet und entsprechend den Abschreibungen aufgelöst. Die KZVK gewährt für Beschäftigte des kirchlichen und kirchlich-caritativen Dienstes in den Diözesen der Bundesrepublik Deutschland eine zusätzliche Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenversorgung. In seiner Sitzung am 6. September 2016 hat der Verwaltungsrat der KZVK zur Ausfinanzierung von Versorgungszusagen aus der Zeit vor 2002 einen Finanzierungsplan beschlossen, der so ausgestaltet war, dass ab 2016 jährlich zu erhebende Finanzierungsbeiträge über einen Zeitraum von 25 Jahren in ausreichendem Umfang erhoben werden sollten, um die zukünftigen Verpflichtungen der KZVK gegenüber den Anspruchsberechtigten dauerhaft erfüllen zu können. Ab dem Jahr 2020 hat der Verwaltungsrat der KZVK erneut eine Anpassung des Finanzierungssystems beschlossen. Ziel des neuen Finanzierungssystems ist die Erhebung einer einheitlichen Umlage zur ca. 90 %igen Ausfinanzierung von Versorgungszusagen aus der Zeit vor dem Jahr 2002 und aus der Zeit danach. Hierfür erhebt die KZVK in den Jahren 2020 bis 2027 einen Angleichungsbeitrag, bevor ab dem Jahr 2027 die einheitliche Umlage erhoben werden soll. Die auf die Gesellschaft entfallende finanzökonomische Deckungslücke für die Versorgungszusagen aus der Zeit vor 2002 (ehemals Abrechnungsverband S), die durch die Erhebung der Finanzierungsbeiträge geschlossen werden sollte, betrug am 31. Dezember 2021 666 TEUR. Es ist auf Basis der Erläuterungen und Ausführungen der KZVK davon auszugehen, dass diese Deckungslücke auch im neuen Finanzierungssystem nur langfristig geschlossen werden wird. Aufgrund der Übernahme der Mitarbeiter der St. Josephs- und Gertrudis-Stiftung, Dülmen, sowie unter der Annahme einer linearen Schließung der Deckungslücke bis zum Jahr 2040 beträgt der Barwert dieser Lücke am 31. Dezember 2022 641 TEUR. Die Gesellschaft hat im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB dahingehend Gebrauch gemacht, dass mittelbare Pensionsverpflichtungen gegenüber den Anspruchsberechtigten der KZVK vollständig bilanziert werden. Eine ertragswirksame (Teil-) Auflösung nach § 249 Abs. 2 Satz 2 HGB der in der Vergangenheit gebildeten Rückstellung aufgrund der Satzungsänderung bzw. Einführung eines neuen Finanzierungssystems und daraus folgend ggf. einer erschwerten Quantifizierbarkeit der Deckungslücke schied im Jahresabschluss 2022 mangels Wegfalls der mittelbaren Altersversorgungsverpflichtung aus. Vielmehr muss die Rückstellung auch im neuen Finanzierungssystem stetig auf Basis der weiterhin bei der KZVK bestehenden Deckungslücke fortgeschrieben werden. Der Ansatz der Rückstellung erfolgt im Jahresabschluss 2022 mit dem annäherungsweise ermittelten notwendigen Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 HGB, wobei zu dessen Ermittlung die für das Vorjahr ermittelte Deckungslücke linear bis zum Jahr 2040 verteilt wurde. Für das Jahr 2022 ist ein Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB von 1,78 % für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zur Anwendung gekommen. Insgesamt wurde eine Rückstellung in Höhe von 641 TEUR gebildet. Bei der Bewertung mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31. Dezember 2022 eine Pensionsrückstellung in Höhe von insgesamt 658 TEUR ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag in Höhe von 17 TEUR unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind zu ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Unter den Rechnungsabgrenzungsposten sind nur Zahlungen vor dem Bilanzstichtag, die Ertrag bzw. Aufwand für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, ausgewiesen. 3. Angaben zu den Posten der Bilanz Zu den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Darüber hinaus sind zu den Verbindlichkeiten keine Sicherheiten oder Pfandrechte bestellt. Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter betreffen in Höhe von 300 TEUR (Vorjahr 1.000 TEUR) unbesicherte Verbindlichkeiten gegenüber der St. Josephs- und Gertrudis-Stiftung, Dülmen. Sie haben in Höhe von 300 TEUR (Vorjahr 1.000 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und in Höhe von 0,3 TEUR im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen haben in Höhe von 26 TEUR (Vorjahr ebenfalls 26 TEUR) eine Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren und in Höhe von 1 TEUR (Vorjahr ebenfalls 1 TEUR) eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Unter dem Treuhandvermögen/den Treuhandverbindlichkeiten werden die von der Gesellschaft verwalteten Geldbestände der Bewohner der Wohn- und Tagesgruppen ausgewiesen. 4. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Geschäftsführer der Gesellschaft sind Herr Mario Tenhumberg und Herr Helmut Ebbing, Dipl.-Betriebswirt. Sonstige finanzielle Verpflichtungen von Bedeutung i. S. d. § 285 Nr. 3 HGB bestehen nicht. Im Jahr 2022 waren durchschnittlich 212 Mitarbeiter beschäftigt.
Dülmen, 25. April 2023 Mario Tenhumberg, Geschäftsführer Helmut Ebbing, Geschäftsführer Feststellung des Jahresabschlusses 2022 Der Jahresabschluss ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 13. Juni 2023 festgestellt worden. |
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