Martin Siemens GmbH
Dattenfelder Straße 3B, 51570 Windeck, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Siemens seit 20.2.2014 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Martin Siemens GmbHWindeckJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.01.2014 bis zum 31.12.2014BILANZ
ANHANG
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung erstellt. Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach den Bestimmungen der §§ 266 bzw. 275 HGB. Bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden die handelsrechtlichen Vorschriften beachtet. Die Abschreibungen wurden im Einklang mit den steuerlichen Vorschriften und der Zielsetzung eines möglichst niedrigen Ergebnisses gewählt.
Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten aktiviert. Soweit es sich um abnutzbares Anlagevermögen handelt, wurden die Anschaffungs- und Herstellungskosten um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden aufgrund der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer ermittelt. Die Abschreibungen wurden grundsätzlich nach der linearen Methode angesetzt. Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2007 angeschafft wurden und deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten mehr als EUR 150,00 und bis zu EUR 1.000,00 betragen haben, wurde ein Sammelposten gebildet und gleichmäßig mit 20 % abgeschrieben, soweit keine günstigere Abschreibungsmöglichkeit angewandt werden konnte. Für Anschaffungen nach dem 31.12.2007 wurde eine Sofortabschreibung vorgenommen, soweit deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 nicht überschritten haben. Soweit möglich, wurde für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 410,00 die Bewertungsvereinfachung nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen. Die Forderungen und die sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nominalwert bzw. den Anschaffungskosten ausgewiesen. Gegenüber den Gesellschaftern bestehen Forderungen in Höhe von insgesamt EUR 19.547,60. Die Forderungen haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. 3. Angaben zu den Einzelposten der PASSIVA Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000,00 und ist zur Hälfte durch Sachgründung eingezahlt. Der Gesellschafterversammlung soll vorgeschlagen werden, den Jahresfehlbetrag in Höhe von EUR 1.505,46 auf neue Rechnung vorzutragen. Bei den Sonstigen Rückstellungen handelt es sich vorwiegend um Rückstellungen für die Erstellung der Steuererklärungen und des Jahresabschlusses sowie um Beträge für die Aufbewahrungsverpflichtung und ähnliches. Für die sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten wurden Rückstellungen in ausreichender Höhe gebildet. Gegenüber dem Gesellschafter bestehen Verbindlichkeiten in Höhe von insgesamt EUR 11.104,23 aus den geführten und verzinsten Verrechnungskonten sowie aus Gehaltsverbindlichkeiten. Die Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag passiviert. Sämtliche Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren zu Grunde gelegt. Die Gliederung entspricht § 275 Abs. 2 HGB. Der Grundsatz der Einzelbewertung nach § 252 Abs. 1 Nr. 3 HGB wurde berücksichtigt. Ebenso wurde das Imparitätsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 1. Halbsatz HGB) sowie das Realisationsprinzip (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 2. Halbsatz HGB) beachtet. Ebenso wurde die Bewertungsstetigkeit des § 252 Nr. 6 HGB eingehalten. 5. Angabe- und Erläuterungspflichten in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang Hinsichtlich der Darstellung der Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens und des Postens Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs (Anlagespiegel) gemäß § 268 Abs. 2 Satz 1 HGB) wird auf die Anlage "Anlagenspiegel" und "Abschreibungsverzeichnis" im Jahresabschuss verwiesen. Dort sind auch die Grundlagen für die Berechnung der Abschreibung zu entnehmen. Zur Geschäftsführung ist: Herr Martin Siemens, Windeck bestellt. Er ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Windeck, den 16. Januar 2016 gez. Martin Siemens Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 25.02.2016 |
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