Beteiligungsgesellschaften
Mohn Medien Service GmbHLiquidiert
33332 Gütersloh, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Wilfried Velte seit 31.10.2011 | Liquidator |
Axel Friedrich Hentrei seit 31.10.2011 | Liquidator |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
Kommanditgesellschaft (KG)
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Mohn Medien Service GmbHGüterslohJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010Bilanz zum 31. Dezember 2010AKTIVA
Anhang 2010Allgemeine AngabenDie Grundlagen der Rechnungslegung, nach denen der Abschluss aufgestellt wurde, sind in der beigefügten Anlage I beschrieben. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Sie hat von der Möglichkeit der größenabhängigen Erleichterungsvorschriften Gebrauch gemacht. Erläuterungen zur BilanzForderungen: Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind innerhalb eines Jahres fällig. Verbindlichkeiten: Die ausgewiesenen Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. GeschäftsführerGeschäftsführer der Gesellschaft im Geschäftsjahr 2010 waren:
Gütersloh, 19.01.2011 Mohn Medien Service GmbH Wilfried Velte Axel Friedrich Hentrei Allgemeine Angaben zu den Grundsätzen der Rechnungslegung nach HGB im Bertelsmann KonzernGrundlagen der Rechnungslegung Der Jahresabschluss wurde unter Berücksichtigung der neuen Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) in der Fassung vom 25. Mai 2009 aufgestellt. Soweit sich durch die Anwendung des BilMoG Änderungen bei Ansatz und Bewertung der Bilanzpositionen ergeben haben, wurden gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB die Vorjahresbeträge nicht an die geänderten Ansatz- und Bewertungsmethoden angepasst. Der Abschluss wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 2 HGB innerhalb der ersten drei Monate des neuen Geschäftsjahres erstellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Wegen der besonderen Bedeutung wird der Honorar- und Lizenzaufwand im Musik- und Verlagsbereich in der Gewinn- und Verlustrechnung in einer besonderen Zeile ausgewiesen. Bilanzierung und Bewertung Vom Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände wird kein Gebrauch gemacht. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten, Sachanlagen zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. Die Abschreibungssätze und -methoden orientieren sich an den steuerlichen Vorschriften. Dadurch erfolgen die Abschreibungen sowohl linear als auch degressiv. Bei der Anwendung der degressiven Methode erfolgt ein Übergang zur linearen Abschreibung, sobald der Abschreibungsbetrag höher liegt. Bei den planmäßigen Abschreibungen wird von den Nutzungsdauern ausgegangen, wie sie in den amtlichen Verlautbarungen der Finanzverwaltung veröffentlicht sind. Vermögensgegenstände, die nach dem 31. Dezember 2007 erworben wurden, werden ausschließlich linear abgeschrieben. Bei Wirtschaftsgüter deren Anschaffungskosten 410 € nicht übersteigen, erfolgt die Abschreibung im Jahr der Anschaffung. Geschäfts- oder Firmenwerte werden entsprechend der betrieblichen Nutzungsdauer linear abgeschrieben. Beim Finanzanlagevermögen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten. Bei voraussichtlich dauerhaften Wertminderungen erfolgt eine Abwertung auf den niedrigeren beizulegenden Wert. Eine Zuschreibung erfolgt, sobald die Gründe für die Abschreibungen weggefallen sind. Langfristigen Ausleihungen werden je nach Verzinsung mit dem Nennwert oder dem niedrigeren Barwert angesetzt. Die Vorräte sind unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten bilanziert. Die Herstellungskosten umfassen zusätzlich zu den Einzelkosten auch angemessene Teile der Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie des Werteverzehrs des Anlagevermögens und fertigungsbezogenen freiwilligen Sozialkosten. Allgemeine Verwaltungskosten werden nicht aktiviert. Bestandsrisiken werden durch Wertberichtigungen berücksichtigt; bei den Erzeugnissen wird das Prinzip der verlustfreien Bewertung angewendet. Die Forderungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden zum Barwert, die übrigen Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalwert angesetzt. Alle Risiken aus den Forderungen und den sonstigen Vermögensgegenständen werden durch aktivisch abgesetzte Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das in den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthaltene latente Risiko werden Pauschalwertberichtigungen gebildet. Guthaben bei Kreditinstituten sowie Kassenbestände und Schecks werden mit dem Nennbetrag angesetzt. Fremdwährungsbestände werden zum Devisenkurs am Stichtag bewertet. Die Bewertung der Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen erfolgt nach den anerkannten versicherungsmathematischen Berechnungsverfahren mittels der "Projected-Unit-Credit-Methode". Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die "Richttafeln 2005 G" von Dr. Klaus Heubeck verwendet. Die Pensionsrückstellungen wurden pauschal entsprechend einer Laufzeit von 15 Jahren, mit dem von der Deutschen Bundesbank vorgegebenen durchschnittlichen Marktzins von 5,16 % p. a. berechnet. Der Gehaltstrend wurde mit 2,25 % p.a., der Rententrend mit 1,8 % p.a. und eine Inflationsrate mit 1,8 % p.a. berücksichtigt. Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen sind nach den Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung bewertet. Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrages. Zukünftige Kosten- und Preissteigerungen werden berücksichtigt soweit ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Der anzuwendende Zinssatz wird von der Deutschen Bundesbank bekanntgegeben. Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. In der Gewinn- und Verlustrechnung werden die Aufwendungen und Erträge aus Ertragsteuern der Position "Steuern vom Einkommen und vom Ertrag" zugerechnet. Währungsumrechnung Fremdwährungsforderungen, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, Fremdwährungsforderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr werden mit dem Mittelkurs am Buchungstag oder dem niedrigeren Mittelkurs am Bilanzstichtag bewertet, sofern keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen worden sind. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Mittelkurs am Bilanzstichtag, alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten mit dem Mittelkurs am Buchungstag oder dem höheren Mittelkurs am Bilanzstichtag angesetzt, sofern keine Sicherungsgeschäfte abgeschlossen worden sind. Der Jahresabschluss der
für das Geschäftsjahr vom 01. Januar 2010 bis zum 31. Dezember 2010 wurde in der Gesellschafterversammlung vom 08. August 2011 festgestellt. |
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