GAMMA-RAY Software GmbH
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Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Helmut Hans-Dieter Zeh seit 11.2.2004 | Geschäftsführer |
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
GAMMA-RAY Service-Center GmbHGroßkrotzenburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde entsprechend den Vorschriften der §§ 242-288 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft hat zum 31.12.2010 die Größenmerkmale für die mittlere Kapitalgesellschaft nicht erreicht und ist daher nicht prüfungspflichtig. ANGABEN ZU BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN (§ 284 ABS. 2 NR. 1 HGB) Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden haben sich im Übrigen gegenüber dem letzten Jahresabschluss im wesentlichen nicht geändert. Die materielle Bilanzkontinuität ist daher gewahrt Anlagevermögen Sachanlagen werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden linear nach der amtlichen AfA-Tabelle vorgenommen. Die beweglichen und selbständig nutzungsfähigen Wirtschaftsgüter des abnutzbaren Anlagevermögens, deren einzelne Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten nicht mehr als EUR 150,00 betragen haben, sind im Jahr der Anschaffung voll abgesetzt worden. Das Anlagevermögen ist in einem Inventarverzeichnis in Anlage einzeln nachgewiesen. Umlaufvermögen Bei Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen werden die Risiken individuell abgewertet. Hierbei werden die Kenntnisse über die Verhältnisse am Bilanzstichtag verwendet, die bis zur Aufstellung der Bilanz gewonnen werden können. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit den Rückzahlungsbeträgen bilanziert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden im Rahmen vernünftiger und ordnungsgemäßer kaufmännischer Beurteilung liegt. ALLGEMEINE ANGABEN ZUM JAHRESABSCHLUSS Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen. SONSTIGE ANGABEN Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Helmut Zeh. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2. HGB liegen hinsichtlich des Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 285 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2011 festgestellt. |
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