Stammdaten

Register
Amtsgericht Fürth HRB 12260
Vorher
Ganymed Dienstleistungsgesellschaft für Datenverarbeitung mbHGanymed GmbH
Eingetragen
27.8.1992
Branche
Erbringung von Beratungsleistungen auf dem Gebiet der InformationstechnologieUnternehmensberatungErbringung von allen anderen wirtschaftlichen Dienstleistungen für Unternehmen und Privatpersonen a. n. g.
Gegenstand
Dienstleistung, Beratung und Vertrieb auf dem Gebiete der Solarenergie, sowie Unternehmensberatung und Coaching von Führungspersonen. Rechts- und Steuerberatung ist nicht Gegenstand der Gesellschaft.

Historie

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Management

NameRolle
Helmut Wechsler
seit 14.12.2015
Liquidator

Wirtschaftlich Berechtigte
Beta

100.00% identifiziert0.00% ungelöst

Identifizierte Personen (1)

NameAnteil
100.00%

Gesellschafter
Beta

1 Gesellschafter

GmbH-Struktur

Name
Ort
Betrag
Anteil
Helmut Wechsler
Friedrich-Rückert-Weg 21, 90547 Stein
13.000 €
50.00%

Konzern- und Jahresabschlüsse

sympat GmbH

Stein

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 1.004,50 12.620,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 11.497,00
II. Sachanlagen 1.004,50 1.123,50
B. Umlaufvermögen 3.373,85 3.708,88
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 990,06 1.066,44
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.383,79 2.642,44
C. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 2.466,76 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 6.845,11 16.329,38

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 10.075,01
I. gezeichnetes Kapital 26.000,00 26.000,00
II. Bilanzverlust 28.466,76 15.924,99
III. nicht gedeckter Fehlbetrag 2.466,76 0,00
B. Rückstellungen 400,00 650,00
C. Verbindlichkeiten 6.445,11 5.604,37
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 6.445,11 5.604,37
Bilanzsumme, Summe Passiva 6.845,11 16.329,38

Anhang


 
  
A. Allgemeine Angaben

1.  Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt.

2.  Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen  Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen.

3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's.

4.  Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren  ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten.

5.  Mit Ausnahme der durch die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ).

Mangels Notwendigkeit wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG):

Die mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sich ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
  

Von der Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens nach § 248 Abs. 2 Satz 1 HGB wird abgesehen.

Von dem Wahlrecht zum Ansatz aktiver latenter Steuern aufgrund sich ergebender Steuerentlastungen nach " 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird kein Gebrauch gemacht


Aktivseite

1.  Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

2.  Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung  mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen.

Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt.

Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben.

3.  Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

4.  Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet.

5.  Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet.

6.  Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet.

7.  Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

Passivseite

1.  Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages  ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen.

Rückstellungen für latente Steuern berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 27,03%.

Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden.

2.  Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

3.  Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt.

C. Erläuterungen zur Bilanz

I. Bilanz

Aktiva

1.  Die Entwicklung des Anlagevermögens ist dem Anlagegitter zu entnehmen. Die Abschreibungen des Geschäftsjahres belaufen sich auf 3.622,00 Euro und die des Vorjahres auf 4.024,30 Euro.

Im Jahr 2010 wurde  mangels Resonanz auf das patentierte Verfahren zum Betreiben einer Hub- und Fördervorrichtung der Patentschutz durch die Berichtsfirma aufgehoben (Fallenlassen des Patentes durch Mitteilung an das US-Patentamt). Im Anschluss an das Wegfallen des Patentschutzes ist das nicht  mehr geschützte Gut auf 0,00 Euro abgewertet worden.

2.  In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und in den Sonstigen Vermögensgegenständen sind sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr enthalten.

Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, waren im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht existent.

Passiva

1.  Die Bilanz weist im Berichtsjahr ein Eigenkapital in Höhe von -2.466,76 Euro und im Vorjahr ein Eigenkapital in Höhe von 10.075,01 Euro aus.

2.  Rückstellungen sind gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB für dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewisse Verbindlichkeiten gebildet.

3.  Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen in Höhe von 6.445,11 Euro ( Vorjahr 5.604,37 Euro ). Sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr liegen keine Verbindlichkeiten von mehr als 5 Jahren vor.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 5.648,77 Euro und im Vorjahr in Höhe von 5.604,37 Euro.

Die V erbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind durch Grundpfandrechte und Bürgschaften der Gesellschafter besichert. Die Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung sind durch die üblichen Eigentumsvorbehalte abgesichert. Die anderen Verbindlichkeiten sind unbesichert.

D. Sonstige Angaben

1.  Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht.

2.  Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt.

3.  Mitglieder der Geschäftsführung in 2010 ist:

Herr Helmut Wechsler

4.  Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, waren sowohl im laufenden Jahr als auch im Vorjahr nicht vorhanden.

E. Unterzeichnung der Geschäftsführer
 
Stein, den 22.12.2011

( Helmut Wechsler )
Geschäftsführer
  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.

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