Breitbandnetz Hilden GmbH
Selbe AdresseBau von Versorgungseinrichtungen für Elektrizität und Telekommunikation
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Daniel Dr. Heuberger seit 17.5.2026 | Geschäftsführer |
Deniz Dr. Tuna seit 10.12.2025 | Prokura |
Stephan Horn seit 31.3.2025 | Prokura |
Dirk Bremermann seit 20.7.2021 | Prokura |
Frank Sametat seit 16.7.2019 | Prokura |
Hans-Ullrich Schneider seit 1.7.2010 | Geschäftsführer |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stadt Hilden | 100.00% |
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Unternehmen, an denen diese Organisation direkt beteiligt ist
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% | |
| 100.00% | |
| 95.00% | |
| 50.00% |
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Stadtwerke Hilden GmbHHildenJahres- und Tätigkeitsabschluss nach EnWG zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 2023Grundlagen des Unternehmens Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung und Zielerreichung Die Stadtwerke Hilden GmbH (SWH) nimmt auf Basis des Gesellschaftsvertrages Aufgaben der Versorgung und der Daseinsvorsorge wahr, die in hohem Maße einem öffentlichen Zweck entsprechen. Hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Lieferung von Strom, Erdgas, Wärme und Wasser. Weiterhin obliegen der Gesellschaft beziehungsweise deren Tochtergesellschaften der Bau und Betrieb von Bäderanlagen, der Bau oder Erwerb und Betrieb von Anlagen im Bereich regenerativer Energien, die Errichtung von Telekommunikationsnetzen und deren Vermarktung sowie die Errichtung und der Betrieb von Anlagen des öffentlichen Personennahverkehrs. Wirtschaftsbericht Gesamtwirtschaftliche Entwicklung Der Krieg in der Ukraine und die Folgen der Covid-Pandemie zeigten im Jahr 2023 vielfältige Auswirkungen. Energiekrise, Lieferkettenprobleme, hohe Inflation und Zinssteigerungen der Notenbanken wirkten auf die Wirtschaft ein. Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) lag nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamtes um 0,3 % unter dem Vorjahr. Die Entwicklung der einzelnen Wirtschaftsbereiche verlief unterschiedlich. Im produzierenden Gewerbe (ohne Baugewerbe) ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung um 2,0 % zurück. Weiterhin hohe Baukosten, Fachkräftemangel und zunehmend schlechtere Finanzierungsbedingungen wirkten sich auf das Baugewerbe aus, welches preisbereinigt im Jahr 2023 insgesamt ein Wachstum von 0,2 % erzielte. Im Dienstleistungsbereich konnten höhere Wachstumsraten erzielt werden. Mit einem preisbereinigten Wachstum von 2,6 % wuchs der Bereich Information und Kommunikation am stärksten. Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit zeigten ein preisbereinigtes Wachstum von 1,0 %. Unternehmensdienstleister konnten nur leicht zulegen (preisbereinigt 0,3%). Einen Rückgang von 1 % verzeichnete der zusammengefasste Wirtschaftsbereich Handel, Verkehr und Gastgewerbe. Vor allem der Groß- und Einzelhandel zeigte Rückgänge, wohingegen Kraftfahrzeughandel und Verkehrsbereich zulegten. Insgesamt ging die preisbereinigte Bruttowertschöpfung im Jahr 2023 mit 0,1 % leicht zurück. Einen preisbereinigten Rückgang von 0,8 % zeigte der private Konsum, was vor allem auf hohe Verbraucherpreise zurückzuführen sein dürfte. Erstmals seit fast 20 Jahren reduzierte auch der Staat seine preisbereinigten Konsumausgaben (-1,7 %). Hohe Baupreise und gestiegene Bauzinsen wirkten sich bremsend auf den Wohnungsbau aus. Die Bauinvestitionen sanken im Jahr 2023 preisbereinigt um 2,1 %. Mehr investiert wurde in Ausrüstungen, worunter hauptsächlich Investitionen in Maschinen, Geräte und Fahrzeuge vorgenommen wurden. Preisbereinigt wurde in diese Bereiche 3,0 % mehr investiert als im Vorjahr. Die schwache inländische Nachfrage und die verhaltene weltwirtschaftliche Dynamik zeigten im Jahr 2023 Auswirkungen beim Handel mit dem Ausland, welcher trotz sinkender Preise zurückging. Preisbereinigt sanken die Importe (-3,0 %) stärker als die Exporte (-1,8 %). Im Saldo konnte ein positiver, das BIP stützender Außenbeitrag erzielt werden. Erbracht wurde die Wirtschaftsleistung im Jahr 2023 im Jahresdurchschnitt von so vielen Erwerbstätigen mit Arbeitsort in Deutschland wie noch nie. Mit durchschnittlich 45,9 Millionen waren dies 0,7 % oder 333.000 Personen mehr als im Vorjahr. Neben einer steigenden Erwerbsbeteiligung der inländischen Bevölkerung im Jahr 2023 nahm die Beschäftigung durch die Zuwanderung ausländischer Arbeitskräfte zu. Der Beschäftigungsaufbau fand fast ausschließlich in den Dienstleistungsbereichen statt. Entwicklung der Branche Die europäische und nationale Energiepolitik hat sich im Jahr 2023 stärker denn je mit dem Ziel einer Überleitung von fossilen Energieträgern hin zu einer nachhaltigen Energieversorgung beschäftigt. Hierfür soll der Ausbau erneuerbarer Energien gefördert werden, um das Klimaabkommen von Paris aus dem Jahr 2015 zu erfüllen. Dieses sieht vor, dass der weltweite Temperaturanstieg auf 1,5 Grad Celsius pro Jahr beschränkt werden soll. Das kann durch eine Reduzierung des CO 2 -Ausstoßes erreicht werden. Die europäische überarbeitete Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) soll einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Hierfür wurde der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch von bisher 32 % auf 45 % bis 2030 angehoben. Die deutsche Zielsetzung liegt sogar über denen der EU. Bis zum Jahr 2025 wurde der Anteil erneuerbarer Energien am Bruttostromverbrauch auf 40 % bis 45 % festgelegt. Dieser Anteil soll bis 2030 auf 80 % steigen. Bereits im Jahr 2023 wurde mehr als die Hälfte (52 %) der Stromversorgung aus erneuerbaren Energien gedeckt. Nicht nur die Stromversorgung, sondern auch die Wärmeversorgung soll kontinuierlich auf erneuerbare Energien umgestellt werden. Der Anteil erneuerbarer Energien an der Wärmeversorgung lag in Deutschland im Jahr 2023 bei 19 %. Weitere Fortschritte in den Bereichen der Strom- und Wärmeversorgung sollen durch die Maßnahmen in dem überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023 erreicht werden. Hierzu gehören unter anderem eine verbesserte Vergütung für Solaranlagen und eine Vereinfachung in der Realisierung von Bürgerenergiegesellschaften. Die installierte Photovoltaik-Leistung soll bis 2030 von 100 Gigawatt (GW) auf über 215 GW anwachsen und sich damit mehr als verdoppeln. Der Ausbau der Windenergie an Land soll über das beschlossene Wind-an-Land-Gesetz beschleunigt werden. Bis 2027 sollen 1,4 % der Bundesfläche für Windenergie bereitstehen, bis 2032 sind 2 % der Fläche für Windenergie auszuweisen. Jährlich sollen bei der Windenergie an Land 10 GW installierte Leistung dazu kommen und bis 2030 115 GW erreicht werden. Für die Windenergie auf See sollen bis 2030 mindestens 30 GW und bis 2035 mindestens 40 GW erreicht werden. Bis 2045 sollen mindestens 70 GW erreicht werden. Zur Erreichung dieser Ziele hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) im November 2022 eine Offshore-Realisierungsvereinbarung geschlossen. Beteiligt daran sind die Bundesländer Hansestadt Bremen, Hansestadt Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein sowie die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion und TenneT. Der bisher eher schleppende Rollout von intelligenten Messsystemen soll ebenso beschleunigt werden. Hierzu ist das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) im Mai 2023 in Kraft getreten. Demnach müssen bis zum Jahr 2032 mindestens 95 % aller auszustattenden Messstellen mit intelligenten Messsystemen ausgerüstet werden. Neben der Umstrukturierung der Stromversorgung wurde auch das Thema Wärmeversorgung als Konsequenz des Ausstiegs aus fossilen Brennstoffen politisch weiterverfolgt. Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) sowie das Gebäudeenergiegesetz (GEG) in Kraft getreten. Gemäß WPG müssen ab dem 1. März 2025 neue Wärmenetze mindestens 65 % ihrer jährlichen Nettowärmeerzeugung aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination aus beidem beziehen. Für bestehende Wärmenetze gilt bis 2030 eine 30 %-Marke und bis zum Jahr 2040 eine 80 %-Marke. Das endgültige Ziel besteht darin, bis zum Jahr 2045 ein vollständig von fossilen Brennstoffen unabhängiges Wärmenetz zu betreiben. Das GEG regelt, dass Neubauten in Neubaugebieten mit Heizungen ausgestattet werden müssen, die mindestens zu 65 % aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift diese Regelung in Hilden nach dem 30. Juni 2028. Der europäische Energiemarkt war in Folge des Ukraine-Kriegs im Jahr 2022 von stark gestiegenen Energiepreisen und Preisturbulenzen geprägt. Im Verlauf des Jahres 2023 haben die Energiepreise im Vergleich zum Vorjahr deutlich nachgelassen. Lag das Preisniveau an den Märkten für Gas und Strom in 2022 und noch zu Jahresbeginn 2023 auf hohem Niveau, so hat sich die Lage an den Commodity-Märken wieder beruhigt. Zum Jahresende 2023 lag das Preisniveau insgesamt wieder unterhalb des Preisniveaus wie zu Beginn des Ukraine-Kriegs. Um den Auswirkungen des anhaltenden Ukraine-Krieges auf die Versorgungssituation in Europa zu begegnen, wurden die Importkapazitäten für Flüssiggas, zusätzlich zu dem bereits erfolgten Ausbau, weiter gesteigert. Per März 2023 waren in Europa bereits 48 Terminals in Betrieb und weitere in Planung. Nichtsdestotrotz dauert die europäische Energiekrise weiter an. Die geplante Strommarktreform der EU soll Verbraucher langfristig durch den Ausbau erneuerbarer Energien vor finanziellen Belastungen schützen, die aus Energieknappheit wieder entstehen können. Mit dem Ziel, die aus den stark angestiegenen Energiepreisen resultierenden finanziellen Lasten für Bürger und Unternehmen abzufedern, wurde auf nationaler wie auf EU-weiter politischer Ebene mit verschiedenen Maßnahmen insbesondere im Jahr 2023 reagiert. Die Bundesregierung hat zur Entlastung die Umsatzsteuer auf Gas für den Zeitraum zwischen dem 1. Oktober 2022 und dem 31. März 2024 von 19 % auf 7 % abgesenkt. Des Weiteren wurde die Erhöhung des CO 2 -Preises für Heizöl, Erdgas und Kraftstoffe auf Anfang 2024 verschoben. Als weitere Maßnahme der Bundesregierung wurde ab dem 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 eine Gas- und Wärmepreisbremse sowie eine Strompreisbremse eingeführt. Die geplante Verlängerung der Preisbremsen bis zum 30. April 2024 wurde nicht in Anspruch genommen. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2023 ist erfolgreich verlaufen. Das Jahresergebnis vor Gewinnabführung liegt bei TEUR 2.369 und damit rund TEUR 335 über dem geplanten Wert von TEUR 2.034. Die Energiepreise unterlagen im Jahr 2023 teilweise starken Schwankungen, denen SWH durch eine strukturierte, risikoaverse Beschaffungsstrategie begegnete. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage Ertragslage Die Umsatzerlöse (nach Abzug der Strom- und Energiesteuer) erhöhten sich im Jahr 2023 im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 25.244 auf TEUR 95.594. Die Sparten Strom (+ TEUR 9.946), Gas (+ TEUR 15.840) und Wärme (+ TEUR 258) erzielten Mehrerlöse, wohingegen die Sparte Wasser (- TEUR 269) unter den Vorjahreserlösen lag. Die Nebengeschäftserträge verschlechterten sich um TEUR 860 gegenüber dem Geschäftsjahr 2022 und die Auflösung empfangener Zuschüsse wuchs um TEUR 32 an. Insgesamt wurden Strom- und Erdgassteuern in Höhe von TEUR 3.880 eingenommen, was einer Verminderung um TEUR 50 gegenüber dem Vorjahr entspricht. Der Umsatz in der Sparte Bäder erhöhte sich im abgelaufenen Geschäftsjahr gegenüber dem Vorjahr um TEUR 249 auf TEUR 1.842. Der Jahresüberschuss beträgt im Jahr 2023 TEUR 2.369 gegenüber TEUR 3.936 im Jahr 2022. Finanzlage Investitionen Zur nachhaltigen Stärkung der Unternehmenssubstanz und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit wurden Investitionen in Höhe von TEUR 5.121 (Vorjahr: TEUR 6.144) getätigt. Hiervon entfielen auf die regulierten Bereiche im Stromnetz TEUR 2.790 (Vorjahr: TEUR 1.991), Gasnetz TEUR 610 (Vorjahr: TEUR 1.073) und Messstellenbetrieb TEUR 233 (Vorjahr: TEUR 123). In den nicht regulierten Bereichen wurden in die Wärmeversorgung TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 107), in die Wasserversorgung TEUR 1.062 (Vorjahr: TEUR 1.272) und in den Glasfaserausbau TEUR 264 (Vorjahr: TEUR 902) investiert. Weitere TEUR 26 (Vorjahr: TEUR 136) wurden in die Sparte Vertrieb investiert. Die Investitionen im Bereich Bäder betrugen TEUR 134 (Vorjahr: TEUR 539). Die Finanzierung von größeren Sondermaßnahmen erfolgte im Wesentlichen fremdfinanziert. Für alle anderen Investitionen kam eine Innenfinanzierung zum Tragen. Liquidität Die Liquidität der Gesellschaft war im Berichtsjahr zu jeder Zeit sichergestellt. Zur Finanzierung standen ausreichende Mittel aus Innenfinanzierung sowie kurzfristige Finanzmittel der Stadt Hilden zur Verfügung. Die vorhandenen Kreditlinien wurden nicht in Anspruch genommen. Zum Bilanzstichtag betrugen die liquiden Mittel TEUR 3.647 (Vorjahr: TEUR 7.973). Vermögenslage / Kapitalstruktur Die Erläuterung der Kapitalstruktur wurde mit der Darstellung der Vermögenslage zusammengefasst. Bei einer Bilanzsumme von TEUR 69.963 betrug die Anlagenintensität im Jahr 2023 69,6 % (Vorjahr: 71,8 %). Darlehenstilgungen wurden in Höhe von TEUR 5.527 vorgenommen. Die Eigenkapitalquote des Unternehmens betrug wie im Vorjahr 31,5 %. Das Eigenkapital wies eine Rendite von 11,1 % auf. Zur Absicherung gegen finanzielle Risiken wird ein Finanz- und Risikomanagement betrieben. Zur Sicherstellung jederzeitiger Zahlungsfähigkeit wird ein fortlaufender Liquiditätsplan - abgestimmt auf die Gesamtplanung - erstellt, welcher periodisch aktualisiert wird. Die SWH verfügt über ein effizientes Mahnwesen. Soweit bei finanziellen Vermögenswerten Ausfall- und Bonitätsrisiken erkennbar sind, wird entsprechend reagiert. Personalentwicklung Im Jahr 2023 wurden die beiden Digitalisierungsprojekte - neue Zeitwirtschaft und digitale Personalakte mit Dokumentenerstellung - erfolgreich abgeschlossen. Darüber hinaus wurden die Themen Mitarbeiterentwicklung und Mitarbeitergewinnung als Treiber einer zukunfts- und wettbewerbsfähigen Organisation weiter vorangebracht. Ein Kernelement der Mitarbeiterentwicklung war der andauernde Kompetenzaufbau und -ausbau für das im Einsatz befindliche ERP-System "Schleupen". Hierzu wurde das Ende 2022 gestartete Key User Konzept weitergeführt, das Wissen zu den einzelnen ERP-Modulen weiter ausgebaut und mit einer Webinar-Flatrate der Zugang zu Schulungsinhalten einem breiteren Mitarbeiterkreis zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus wird die Mitarbeiterentwicklung nach individuellem Bedarf auf Basis der Mitarbeitergespräche weitergeführt - hierfür steht ein entsprechendes Budget für Schulungsmaßnahmen bereit. Verschiedene Fach- und Führungspositionen konnten durch interne Talente besetzt werden, die eine überzeugende Entwicklung ihres Potentials gezeigt haben und die durch die Übernahme der neuen Position weiter an das Unternehmen gebunden werden konnten. Darüber hinaus wurden zahlreiche Positionen mit externen Kandidat * innen nachbesetzt, was nicht nur im Hinblick auf Kapazitäten zu einer Stabilisierung der Organisation geführt hat, sondern sich auch positiv auf den Kompetenzaufbau in den einzelnen Teams ausgewirkt hat. Um auch in Zukunft erfolgreich Mitarbeiter * innen auf dem externen Arbeitsmarkt zu gewinnen, wurde das Projekt "Arbeitgebermarke" gestartet, das das Ziel verfolgt, die Stadtwerke Hilden als attraktiven Arbeitgeber zu positionieren und auch von Wettbewerbern zu differenzieren. Gleichzeitig dient die Entwicklung einer überzeugenden wie auch authentischen Arbeitgebermarke der Mitarbeiterbindung nach innen. Zur weiteren Stärkung der Arbeitgeberattraktivität wurden verschiedene Betriebsvereinbarungen aktualisiert bzw. neu abgeschlossen. Zu nennen sind hier die Betriebsvereinbarung zur Förderung nachhaltiger Mobilität sowie die Überarbeitung der Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeitflexibilisierung oder auch eine Betriebsvereinbarung mit neuen Regelungen zur Rufbereitschaft. Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Stadtwerke Hilden GmbH beschäftigt (davon 41 gewerblich Beschäftigte, 128 Angestellte und 6 leitende Angestellte). Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im Folgenden wird die wirtschaftliche Entwicklung der SWH anhand von finanziellen (Absatzmengen, Besucherzahlen) und nichtfinanziellen (Versorgungssicherheit) Leistungsindikatoren dargestellt: a) Absatzmengen- und Besucherentwicklung Strom: Die Netzlast des Geschäftsjahres 2023 ist mit 244,454 Mio. kWh gegenüber der Vorjahresmenge von 255,070 Mio. kWh um 4,2 % gesunken. Der Stromabsatz durch unseren Vertrieb ist um 3,1 % auf 125,162 Mio. kWh zurückgegangen. Für das Jahr 2023 hatten wir leicht erhöhte Netzlasten und Vertriebsabsätze prognostiziert. Erdgas: Die Netzlast betrug 376,815 Mio. kWh. Dies stellt einen Rückgang um 2,8 % gegenüber dem Jahr 2022 dar. Der Gasabsatz durch unseren Vertrieb ist dagegen um 2,2 % auf 239,620 Mio. kWh gestiegen. Wir hatten für das Jahr 2023 leicht erhöhte Netzlasten vs. Vorjahr prognostiziert. Für den Gasabsatz durch unseren Vertrieb sind wir ebenfalls von leicht steigenden Vertriebsabsätzen ausgegangen. Wasser: Die Wasserabgabe ist im Vergleich zu 2022 um 5,7 % auf 3.134 Mio. m 3 gesunken. Hinsichtlich der Wassermengen wurde gegenüber dem Jahr 2022 in der Prognose von leicht gestiegenen Werten für das Jahr 2023 ausgegangen. Wärme: Die Wärmeabgabe ist im Jahr 2023 um 11,9 % auf 10.791 Mio. kWh gegenüber dem Vorjahr gesunken. Für das Jahr 2023 wurden niedrigere Absatzmengen im Vergleich zum Vorjahr prognostiziert. Bäder: Mit 305.500 Gästen konnte im Jahr 2023 im Hildorado ein überdurchschnittlich gutes Ergebnis erzielt werden. Zum Vergleich: die durchschnittliche Besucherzahl in den Vor- Corona-Jahren lag bei 294.000 Gästen. Im Waldbad lag die Besucherzahl im Schnitt bei 100.000 Gästen mit wetterbedingten stärkeren Schwankungen im Verlauf der Jahre. Der wechselhafte Sommer 2023 wirkte sich mit knapp 83.000 Gästen entsprechend negativ aus. In Summe liegen die beiden Bäder mit über 388.000 Nutzern jedoch auf einem guten Niveau im Vergleich zu den Vor-Corona-Jahren und rund 30.000 Gäste über dem Vorjahr. Die Kosten für Strom und Gas haben sich im Jahr 2023 von TEUR 454 auf TEUR 866 im Vergleich zum Vorjahr um über 90 % erhöht, während der Verbrauch um 7 % anstieg. Der Verbrauchsanstieg ist auf den Wegfall von coronabedingten Einschränkungen und die lange Schließungszeit der Sauna in 2022 zurückzuführen sowie die kühle Witterung im Jahr 2023, speziell in den Sommermonaten, was zu einem erhöhten Gasverbrauch im Waldbad führte. Die Umsetzung von Energieeinsparmaßnahmen, wie der Temperaturreduzierung in den Becken, beim Duschwasser und der Raumluft wurden im Jahr 2023 beibehalten, so dass knapp 15 % weniger Energie zu vergleichbaren Vorjahren benötigt wurde. Der Einsatz einer neuen Chlordosierungsanlage auf Salzbasis reduziert die laufenden Kosten für Chemikalien zur Wasseraufbereitung um rund 15 %. Die Personalrekrutierung gestaltete sich aufgrund des Fachkräftemangels sehr schwierig und bleibt weiterhin eine zeitintensive Herausforderung, insbesondere in der Rekrutierung der saisonalen Wasseraufsicht, was ein branchenspezifisches und bundesweites Problem darstellt. b) Entwicklung der Versorgungssicherheit Strom: Die Versorgungssicherheit wird in Ausfallminuten je Letztverbraucher (LV) je Jahr gerechnet (min/LV/a). Im Strombereich lag diese Kennzahl im Jahr 2023 bei 4,7 min/LV/a (Vorjahr: 11,9 min/LV/a). Zum Vergleich lagen die derzeit verfügbaren Durchschnittswerte (die Veröffentlichung der neuen Werte erfolgt immer im Spätsommer) für Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 bei 11,7 min/LV/a (Mittelwert 2012-2022: 11,5 min/LV/a) und für Deutschland bei 12,2 min/LV/a (Mittelwert 2012-2022: 13,7 min/LV/a). Somit weist die SWH eine Versorgungssicherheit auf, die besser als der Durchschnitt ist. Gas: Analog zum Strom wird im Gas die Versorgungssicherheit ebenfalls über die Kennzahl Ausfallminuten je Letztverbraucher je Jahr (min/LV/a) definiert. Für das Jahr 2023 liegt der Wert bei 0,74 min/LV/a. Im Vergleich zum Vorjahr (1,21 min/LV/a) hat er sich verbessert und liegt deutlich unter dem Wert des Jahres 2022 für Nordrhein-Westfalen (3,87 min/LV/a) und unter dem Wert für Deutschland (1,52 min/LV/a). Der Bundesdurchschnitt der Jahre 2012 - 2022 liegt bei 1,25 min/LV/a. Wasser: Im Bereich der Wasserversorgung wird die Versorgungssicherheit über die sogenannte Rohrschadensrate (Schäden je km je Jahr) gekennzeichnet. Der DVGW hat hierzu ein Regelwerk festgelegt, nach denen die Schadensraten in drei Kategorien unterteilt werden: niedrige (< 0,1), mittlere (> 0,1 bis < 0,5) und hohe Schadensraten (> 0,5). Für das Jahr 2023 liegt der Wert der SWH bei 0,06 (Vorjahr: 0,02) und damit im unteren Bereich der niedrigen Schadensraten. Der Mittelwert der Jahre 2013-2023 liegt bei 0,03, also ebenfalls im unteren Bereich der niedrigen Schadensraten. Der DVGW hat auf seiner Homepage historische Daten veröffentlicht. Für NRW liegt der Vergleichswert (Mittelwert der Jahre 2009- 2015) bei 0,08, für Deutschland (Mittelwert 2009-2017) ebenfalls bei 0,08. Vertrieb und Beschaffung Auf Basis aktualisierter Beschaffungsstrategien und -richtlinien für Strom und Erdgas ist es gelungen, die stark schwankenden Energiepreise an den Großhandelsmärken zu glätten. Trotzdem führten die weiterhin stark steigenden Beschaffungskosten zu einer erneut deutlichen Anpassung der Strom- und Gaspreise zum 1. Januar 2023. Der Wegfall der Umlage für abschaltbare Lasten (AbLaV) in Höhe von 0,003 ct/kWh wurde entsprechend mit eingepreist, führte auf Kundenseite aber zu keiner spürbaren Entlastung. Im Bereich Strom wurden die Preise in der Grundversorgung um rd. 26 % und das Sondervertragssegment um rd. 42 % erhöht. Im Bereich Gas wurden die Preise in der Grundversorgung um rd. 15 % und das Sondervertragssegment um rd. 105 % erhöht. Zum 1. Juli 2023 stieg die Gasspeicherumlage um fast 150 % von 0,086 ct/kWh auf 0,145 ct/kWh. Die sich daraus ergebende Mehrbelastung wurde nicht an die Kunden weitergegeben. Der Wegfall der Gas-Bilanzierungsumlage zum 1. Oktober 2023 führte zu einer entsprechenden Gaspreissenkung um -0,61 ct/kWh für alle Gaskunden. Die Trinkwasserpreise wurden zum 1. Januar 2023 um rund 4,5 % (Einfamilienhaus mit einem Trinkwasserverbrauch von 120 m 3 pro Jahr) erhöht. Dabei blieb der Mengenpreis pro Kubikmeter unverändert, der Systempreis wurde um 10 % angepasst. Hintergrund für die Erhöhung des Systempreises sind neben gestiegenen Unterhaltsaufwendungen die Investitionsmaßnahmen in das Trinkwassernetz zur Erhaltung der Trinkwasserqualität und Versorgungssicherheit. Die Preismaßnahme wurde im Vorfeld durch die Landeskartellbehörde des Landes Nordrhein-Westfalen überprüft und genehmigt. Die systemseitige Umsetzung der rückwirkenden Strom- und Gaspreisbremsen zum 1. Januar 2023 erfolgte termingerecht. Am 29. März 2023 wurden die gesetzlich vorgeschriebenen Informationsschreiben zu den jeweiligen Entlastungsbeträgen an alle relevanten Kunden bzw. Kundengruppen versandt. Regulierung der Strom- und Gasnetze Für das Gasnetz wurde im Jahr 2021 eine Kostenprüfung für die vierte Regulierungsperiode (2023-2027) durchgeführt und der Antrag fristgerecht eingereicht. Die Regulierungskammer NRW hat am 21. Februar 2022 ein erstes Prüfergebnis mitgeteilt, auf welches die SWH am 25. März 2022 mit einer Stellungnahme reagiert hat. In den endgültigen Verhandlungen, welche am 24. August 2022 stattfanden, konnte man sich auf ein Ausgangsniveau einigen. Die Anhörung bzw. der Bescheid stehen noch aus. Seit dem 1. Januar 2023 läuft die vierte Regulierungsperiode mit dem neuen Ausgangsniveau. Für das Stromnetz wurde im Jahr 2022 eine Kostenprüfung für die vierte Regulierungsperiode durchgeführt und der Antrag ebenfalls fristgerecht eingereicht. Die Regulierungskammer NRW hat am 20. März 2023 ein erstes Prüfergebnis mitgeteilt, auf welches die SWH am 06. April 2023 mit einer Stellungnahme reagiert hat. Nach einem zweiten Prüfergebnis vom 22. Mai 2023 konnte man sich in den endgültigen Verhandlungen, welche am 5. Juni 2023 stattfanden, auf ein Ausgangsniveau einigen. Die Anhörung bzw. der Bescheid stehen noch aus. Die dritte Regulierungsperiode endete am 31. Dezember 2023, die vierte Regulierungsperiode läuft seit dem 01. Januar 2024 mit dem neuen Ausgangsniveau. Die Strukturdaten für das Benchmark zur Bestimmung des Effizienzwertes im Bereich Strom für die dritte Regulierungsperiode wurden im Jahr 2017 ermittelt und bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Im Dezember 2018 hat die Bundesnetzagentur die Effizienzwerte für die Stromnetzbetreiber festgelegt und diese mitgeteilt. Der Effizienzwert des Stromnetzes der SWH ist von 89,6 % auf 92,94 % gestiegen. Durch einen Berechnungsfehler seitens der Behörde bei der Kostenprüfung Strom wurde neben dem Ausgangsniveau auch der Effizienzwert korrigiert und zwar auf den neuen Wert 92,71 %. Die Kombination der beiden Korrekturen hat insgesamt eine positive Auswirkung auf die Netzerlöse. Die Strukturdaten für die vierte Regulierungsperiode Strom wurden im Jahr 2022 ermittelt und bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Am 11. März 2024 hat die Bundesnetzagentur die Ergebnisse des Effizienzvergleichs veröffentlicht. Der Effizienzwert der vierten Periode für das Stromnetz der SWH ist auf 93,14 % gestiegen. Im Geschäftsbereich Gas nimmt SWH am sogenannten vereinfachten Verfahren teil, in welchem kein individueller Effizienzwert berechnet wird, sondern ein allgemeiner, der für alle Teilnehmer gilt. Dieser liegt für die vierte Periode (2023-2027) bei 92,55 %. Am 12. Oktober 2021 hat die Bundesnetzagentur die Zinssätze für die Eigenkapitalverzinsung für die vierte Regulierungsperiode i. H. v. 5,07 % (Neuanlagen) bzw. 3,51 % (Altanlagen) festgelegt. Am 9. Dezember 2021 hat die SWH Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf eingereicht. Am 30. August 2023 hat das OLG Düsseldorf die Eigenkapitalzinssätze als rechtswidrig eingestuft, die Festlegung aufgehoben und die Bundesnetzagentur verpflichtet, diese neu festzulegen. Am 29. September 2023 hat die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde gegen das OLG-Urteil vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingereicht. Zu einer Verhandlung vor dem BGH wird es erst im Laufe des Jahres 2024 kommen. Ein Bestandteil der Erlösobergrenzenformel ist der sogenannte Produktivitätsfaktor. Dieser bildet die Differenzen von Preisniveau und Produktivität zwischen Energienetzbetreibern und der freien Marktwirtschaft ab. Je höher er ausfällt, desto nachteiliger ist dies für die Netzbetreiber, da dadurch die zugestandene Erlösobergrenze sinkt. Die Bundesnetzagentur hat in den Jahren 2017 (Gas) und 2018 (Strom) Datenerhebungen durchgeführt und im Januar 2018 (Gas) bzw. im Dezember 2018 (Strom) neue Produktivitätsfaktoren für die dritte Regulierungsperiode festgelegt. Da die Anwendung der Berechnungsmethodik durch die Bundesnetzagentur strittig und aus Sicht der SWH nicht korrekt war, wurde gegen beide Festlegungen Beschwerde eingelegt. Im Verfahren Gas hat das OLG Düsseldorf am 16. Oktober 2019 die Festlegung der BNetzA aufgehoben und diese zur Neuberechnung verpflichtet. Am 26. Januar 2021 wurde das Urteil des OLG Düsseldorf durch den Bundesgerichtshof (BGH) wieder aufgehoben. Nach Analyse der Entscheidungsgründe, welche sich inhaltlich sehr an die vorangegangenen Urteile zu den Eigenkapitalzinssätzen anlehnen, hat die SWH entschieden, die Beschwerde mangels Erfolgsaussicht zurückzuziehen. Im Verfahren Strom hat das OLG Düsseldorf am 16. März 2022 die Festlegung der BNetzA ebenfalls aufgehoben. Im Mai 2022 hat die Bundesnetzagentur Rechtsbeschwerde vor dem BGH eingereicht. Leider hat auch in diesem Verfahren der BGH die OLG-Entscheidung am 27. Juni 2023 wieder aufgehoben. Mit Ablauf der Fristverlängerung hat die SWH am 29. Februar 2024 ihre Beschwerde mangels Erfolgsaussicht zurückgenommen. Sämtliche hier erwähnten Beschwerdeverfahren werden über sogenannte Prozesskostengemeinschaften geführt, welche den Vorteil haben, dass die teilnehmenden Netzbetreiber sich die Gerichts- und Verfahrenskosten teilen. Im Rahmen der Datenerhebung für den Produktivitätsfaktor der vierten Regulierungsperiode hat die SWH am 22. Juni 2022 (Gas) bzw. am 2. September 2022 (Strom) fristgerecht Daten bei der Bundesnetzagentur eingereicht. Die Festlegungsverfahren dauern noch an. Die Datenmeldung zum sog. Qualitätselement wurde im Jahr 2021 auf einen jährlichen Rhythmus umgestellt. Das Qualitätselement wird über die Analyse der Versorgungsstörungen im Netzgebiet im Vergleich zum Bundesdurchschnitt ermittelt und sagt aus, wie stabil der Netzbetrieb war. Das Qualitätselement 2023 bringt einen Bonus i. H. v. rund 16 T€, für das Jahr 2024 einen Bonus i. H. v. rund 3 T€. Dies bedeutet, dass die Versorgungsqualität der Betrachtungsjahre (2019-2021 bzw. 2020-2022) leicht über dem Bundesdurchschnitt lag. Der Bonus wird zur Erlösobergrenze hinzuaddiert. Im Juni 2023 wurden zudem Anträge für den Kapitalkostenaufschlag 2024 (Strom und Gas) an die Regulierungskammer NRW gestellt, ebenso im Dezember 2023 für das Regulierungskonto 2022 (Strom und Gas). Die Bescheide stehen noch aus. Für die regulatorische Verzinsung neuer Investitionen in die Netze ab 2024 bis zum Ende der vierten Periode (2027/2028) hat die Bundesnetzagentur neue Festlegungen für die jährliche Anpassung sowohl des Fremdkapitalzinssatzes (am 14. August 2023) als auch des Eigenkapitalzinssatzes (am 17. Januar 2024) beschlossen. Gegen die Festlegung der Fremdkapitalzinssätze hat die SWH keine Beschwerde eingelegt, weil hier die jährliche Veränderung des Fremdkapitalzinsniveaus in der Berechnung Berücksichtigung findet. Gegen die Festlegung der Eigenkapitalzinssätze hat die SWH fristgerecht vor dem 7. März 2024 im Rahmen einer Prozesskostengemeinschaft Beschwerde vor dem OLG Düsseldorf eingelegt. Diese begründet sich zum einen darin, dass die Bundesnetzagentur bei der Berechnung die gleichen aus unserer Sicht und Sicht des OLG falschen Berechnungsansätze gewählt hat, die auch schon im noch laufenden Verfahren gegen die Eigenkapitalzinssätze für die Bestandsanlagen (siehe oben) als rechtswidrig eingestuft worden waren, und zum anderen in der Tatsache, dass die Jahre zwischen den Basisjahren und dem Startjahr 2024 (Gas: 2021- 2023, Strom: 2022-2023) schlicht nicht berücksichtigt wurden. Am 8. November 2022 hat die Bundesnetzagentur eine Festlegung zu kalkulatorischen Nutzungsdauern von Erdgasleitungsinfrastrukturen (KANU) beschlossen. Für Investitionen in das Erdgasnetz ab dem 1. Januar 2023 darf der Netzbetreiber im Rahmen der Anreizregulierung kalkulatorische Nutzungsdauern ansetzen, die jeweils zum 31. Dezember 2044 enden. Dies würde für die Neuinvestitionen höhere kalkulatorische Kosten und damit eine Erhöhung der Erlösobergrenze bedeuten, jedoch gleichzeitig einen schnelleren Substanzverlust beim kalkulatorischen Anlagevermögen zur Folge haben. Die SWH hat sich für 2023 und 2024 entschieden, auf den KANU-Ansatz zu verzichten, um sich bis zum Ergebnis der kommunalen Wärmeplanung alle Optionen betreffend die Bewertung der Gasnetz-Assets offen zu halten. Diese Entscheidung kann jährlich im Rahmen des Antrags zum Kapitalkostenaufschlag angepasst werden und wird daher jährlich neu bewertet. Am 2. September 2021 hatte der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden, dass das bisher in Deutschland gewählte Modell einer sog. vorstrukturierten Regulierung durch die Rechtsverordnungen (NEV, NZV, ARegV) als europarechtswidrig beurteilt wird. Als Folge werden die o.g. Verordnungen zum Ende der vierten Regulierungsperiode (Gas: 2027, Strom: 2028) beendet und die Regulierungssystematik ab der fünften Periode in Zukunft mittels Festlegungen durch die Bundesnetzagentur gestaltet. Der Startschuss dafür wurde am 29. Dezember 2023 durch das Inkrafttreten der EnWG-Novelle gegeben. Die Bundesnetzagentur wird ab 2024 mittels Rahmenfestlegungen (Ebene 1), Methodenfestlegungen (Ebene 2) und perioden- oder unternehmensbezogenen Festlegungen (Ebene 3, bei SWH durch die Regulierungskammer NRW) die Gestaltung des Regulierungssystems - in Abstimmung mit den Verbänden (VKU, BDEW) und den Netzbetreibern - selbst in die Hand nehmen. Die SWH wird die zukünftigen Festlegungen bzw. deren Vorstufen wie gewohnt beobachten, bewerten und sich dementsprechend optimieren und aufstellen. Chancen- und Risikobericht / Prognose Chancen- und Risikobericht Zunehmende Dynamik und Komplexität sowie unsichere Entwicklungen im energiewirtschaftlichen Marktumfeld können den Geschäftsverlauf 2024 stark beeinflussen. Vielfältige Einflussfaktoren, wie die Auswirkungen des Ukraine-Kriegs, hohe Inflation, geringes Wirtschaftswachstum, Dekarbonisierung, kurzfristige Änderungen von gesetzlichen Rahmenbedingungen und geänderte Verbrauchsverhalten, wirken auf SWH ein. Vor diesem Hintergrund hat SWH zur Identifizierung und Steuerung von Chancen und Risiken ein ganzheitliches Risikomanagementsystem genutzt. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat im Laufe des Jahres 2023 regelmäßig über die Risikosituation informiert. Aus einer Vielzahl von Gründen (z. B. Änderung des Freizeitverhaltens, Wetterlage, technische Ausfälle) kann es zu Einnahmeausfällen in den Bädern kommen. Im Personalbereich führt die Altersstruktur der Belegschaft zu einem erhöhten Wiederbesetzungsbedarf, der am Arbeitsmarkt gedeckt werden muss. Zusätzlich bestehen aufgrund der Unternehmensgröße Stellen, die bei einer unvorhergesehenen Fluktuation ggf. nicht überschneidungsfrei nachbesetzt werden können. Durch strategisches Personalmanagement wirkt die SWH diesen Risiken frühzeitig entgegen. Weitere Risiken bestehen z.B. in der Möglichkeit von (Groß-) Kundenverlusten, Kalkulationsfehlern bei der Preisgestaltung sowie im energiewirtschaftlichen und rechtlichen Bereich. Aus heutiger Sicht können Risiken mit wesentlichen Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage als auch bestandsgefährdende Risiken nicht identifiziert werden. Die Risiken durch den Krieg in der Ukraine und hierdurch möglicherweise bedingte Ausfälle bei der Gasversorgung lassen sich nur schwerlich vorhersagen. SWH hat als Netzbetreiber seine Aufgaben im Rahmen der Notfallplanung Gas kontrolliert und bei Bedarf angepasst. Der Verlängerung von Lieferketten wirkt SWH mit frühzeitigen Bestellungen von Material entgegen. Dennoch können Verzögerungen im Netzausbau oder in der Instandhaltung nicht ausgeschlossen werden. Die SWH will die Chancen, die die Energiewende bietet, konsequent nutzen. Es ist daher geplant in den kommenden Jahren weiterhin in neue Geschäftsfelder, wie z. B. Elektromobilität zu investieren. Zudem bieten sich außerhalb des klassischen energiewirtschaftlichen Bereichs vielfältige Chancen, die wir u. a. durch den Ausbau des Geschäftsfelds Glasfaser ergreifen möchten. Notwendigerweise ist hiermit aber auch das Eingehen von Risiken verbunden. Darüber hinaus wird auch das Geschäft mit energienahen Dienstleistungen konsequent verfolgt und ausgebaut. Prognosebericht Absatzmengen- und Besucherentwicklung Strom: Für das Jahr 2024 prognostizieren wir eine leicht sinkende Netzauslastung. Im Bereich des Stromabsatzes gehen wir von ansteigenden Werten gegenüber 2023 aus. Erdgas: Für das Jahr 2024 erwarten wir eine steigende Netzauslastung. Bei den Absatzmengen rechnen wir ebenfalls mit einer steigenden Entwicklung. Wasser: Im Bereich Wasser erwarten wir für 2024 gegenüber dem Jahr 2023 eine leicht steigende Verkaufsmenge. Wärme: Für 2024 wird eine sinkende Absatzmenge im Vergleich zu 2023 prognostiziert. Bäder: Die Energiekosten bleiben trotz derzeit sinkender Beschaffungskosten auf einem hohen Niveau. Die Energiesparmaßnahmen bleiben bestehen und werden weiter optimiert. Die Umstellung auf LED-Technik wird im Jahr 2024 weitgehend abgeschlossen sein, Fördermittel wurden dazu bewilligt und abgerufen. In den Sommermonaten bleibt die Sauna geschlossen, da dem relativ hohen Energieaufwand eine deutlich geringere Kundennachfrage gegenübersteht. Das Saunapersonal kann zudem im Sommerbetrieb des Waldbades sinnvoll eingesetzt werden. Zum 1. März 2024 wurden die Eintrittspreise für beide Bäder erhöht, um dem steigenden Kostendruck, insbesondere in den Bereichen Personal, Wartung, Instandhaltung sowie den Hilfs- und Betriebsstoffen, entgegenzuwirken. Die Anpassung erfolgte sozialverträglich mit einem geringeren Anstieg für Kinder, Jugendliche und Familien. Die Preise liegen im Mittelfeld vergleichbarer Bäderangebote im Kreis Mettmann. Nachdem im Rahmen der Digitalisierung das Kassen-, Zutritts- und Spindsystem erneuert wurde, wird in einem weiteren Schritt das Wasserflächenmanagement über die Buchung und Abrechnung von Bahnen neu organisiert, um die Auslastung zu optimieren. Das pauschale Abrechnungsmodell für Schulen und Vereine wird dadurch abgelöst. Energiepreisentwicklung und Energiebeschaffung Die Beschaffungsstrategien und -richtlinien für Strom und Erdgas wurden im Jahr 2023 überprüft und aktualisiert. Im Fokus der Betrachtungen standen Risikoabwägungen und die Gewährleistung der Planungssicherheit. Die Beschaffung für die Frontjahre (2025 bis 2027) verläuft auf Basis der aktualisierten Beschaffungsstrategien. Niedrigere Einkaufpreise bei der Energiebeschaffung machten Preissenkungen zum 1. Januar 2024 möglich. Im Bereich Strom wurde die Strom-Grundversorgung sowie das Strom-Sondervertragssegment um rd. 15 % gesenkt. Im Bereich Gas wurde die Gas-Grundversorgung sowie das Gas-Sondervertragssegment um rd. 24 % gesenkt. Durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, dass die Bundesregierung Gelder zur Bewältigung der Corona-Krise nicht in den Klimafonds hätte übertragen dürfen, wurden bereits zugesagte Mittel zur Stabilisierung der Netznutzungsentgelte bei den Übertragungsnetzbetreibern in Höhe von 5,5 Mrd. Euro wieder gestrichen. Dies führte auch im Verteilnetz der SWH zum 1. Januar 2024 zu einer erheblichen Erhöhung der NNE im Strom. Zum Zeitpunkt der Bekanntgabe der NNE-Anpassung waren die Preissenkungsschreiben zum 1. Januar 2024 für Strom und für Erdgas bereits an die Endkunden versendet. Der Vertrieb der SWH hat daher zum 1. April 2024 die Endkundentarife wieder leicht angehoben, um die Mehrbelastung aus den NNE abfedern zu können. Das Urteil hatte auch Auswirkungen auf die CO 2 -Preise ab Januar 2024. Dies führte aber nicht zu einer Erhöhung der Privatkundentarife im Erdgas, da es auf der Beschaffungsseite leicht gegenläufige Effekte gab. Die an den Energiehandelsbörsen fallenden Preise im Spotmarkt setzen den Vertrieb auf Endkundenseite - sowohl in der Sparte Strom wie Gas - enorm unter Druck, da wieder vermehrt Energiediscounter mit kurzfristigen Beschaffungsmodellen in den Markt drängen. Investitionen und Finanzierung Für das Jahr 2024 sind für den Netzbereich Investitionen exklusive aktivierter Eigenleistungen in Höhe von TEUR 6.686 geplant. Davon entfallen auf den Bereich Stromnetz TEUR 3.397. Die hohen Investitionskosten begründen sich u.a. durch Netzverstärkungsmaßnahmen aufgrund des steigenden Leistungsbedarfs der Anschlussnehmer im Gewerbegebiet Kreuz Hilden (Giesenheide), vorbereitende Maßnahmen für den geplanten Umbau der Umspannanlage Kalstert im Jahr 2025 sowie die netzseitigen Maßnahmen zur Umsetzung der Digitalisierung der Niederspannungsnetze zur Pflichterfüllung der gesetzlichen Vorgaben des § 14a EnWG. Für den Bereich Messstellenbetrieb sind Investitionen in Höhe von TEUR 372 geplant. Des Weiteren sind Investitionen im Bereich Gas von TEUR 688, im Bereich Wasser von TEUR 1.348, im Bereich Glasfasernetz von TEUR 400 und für den sonstigen Netzbereich von TEUR 481 geplant. Vertriebsseitig sind Investitionen von TEUR 300 vorgesehen. Für die Bäder sind Investitionen in Höhe von TEUR 280 geplant. Die geplanten Investitionen im Bereich Verwaltung sind mit TEUR 200 eingeplant worden. Zur Finanzierung der größeren Investitionsvorhaben sind Fremdkapitalaufnahmen eingeplant. Für alle anderen Investitionen ist eine Innenfinanzierung vorgesehen. Personalentwicklung Die kontinuierliche Verbesserung und Digitalisierung aller Personalprozesse liegt auch weiterhin im Fokus, ebenso wie die erfolgreiche Entwicklung und Implementierung der Arbeitgebermarke. Die drei Handlungsfelder Prozessverbesserung, Unternehmenskultur und Führung des im Jahr 2020 gestarteten Projekts "Unser Fundament", wurden in der Organisation verankert und werden im Tagesgeschäft weiterhin vorangetrieben und verfestigt. Besonderes Augenmerk liegt darüber hinaus auf der weiteren Organisationsentwicklung aus aufbau- und ablauforganisatorischer Sicht. Im Fokus hierbei stehen vor allem die unternehmenskritischen Einheiten, die besonderen Veränderungsdynamiken unterliegen. Hierzu zählen beispielsweise das Energiedatenmanagement, die Marktkommunikation oder auch der Vertrieb. Ergebnisentwicklung in den Folgejahren Die SWH hat im Zuge der Wirtschaftsplanerstellung für das Jahr 2024 ein Ergebnis von TEUR 1.502 geplant. Der Ukraine Konflikt seit Februar 2022 dauert auch im Jahr 2024 weiterhin an und wirkt sich direkt und indirekt auf die deutsche und europäische Energiebranche aus. Eine Einschätzung des weiteren Verlaufs des Kriegs in der Ukraine bzw. sich hierdurch ergebende Auswirkungen auf die SWH konnte im Zuge der Planungserstellung nur eingeschränkt, im Wesentlichen in Bezug auf Beschaffungskosten, erfolgen. Mögliche Ausfälle bei der Gasversorgung sind nicht vorherzusehen und auch nicht eingeplant worden. Eine belastbare vollumfängliche Einschätzung ist aktuell kaum möglich. Es ergeben sich jedoch aus heutiger Sicht keine Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken aufgrund dieses Ereignisses. Die Ertragskraft der SWH aus der laufenden Geschäftsentwicklung sowie die Vermögens- und Finanzstruktur sichern auch 2024 den Fortbestand des Unternehmens.
Hilden, 25. April 2024 Stadtwerke Hilden GmbH Hans-Ullrich Schneider Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 20231. Allgemeines
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 ist nach den Vorschriften des 3. Buches des HGB für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Die rechtsformspezifischen Vorschriften des GmbHG wurden beachtet. Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die Stadtwerke Hilden GmbH ist von der Pflicht zur Aufstellung eines Konzernabschlusses und Konzernlageberichtes gemäß § 291 Abs. 2 HGB sowie zur Offenlegung gemäß §325 HGB befreit, da die Gesellschaft in den nach handelsrechtlichen Vorschriften aufgestellten Konzernabschluss der Stadt Hilden Beteiligungsgesellschaft mbH (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 97147), Hilden, (kleinster und größter Konsolidierungskreis) einbezogen wird. Der Konzernabschluss wird im Unternehmensregister veröffentlicht. Aufgrund der Anforderungen an die Berichterstattung der Stadtwerke Hilden als vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen wurde der Jahresabschluss um eine Darstellung der Geschäftsbereiche Elektrizitätsverteilung und Gasverteilung (Spartenbilanzen, Spartengewinn- und Verlustrechnung, Spartenanlagenspiegel) erweitert. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die im vorherigen Jahresabschluss zugrunde gelegten Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze wurden unverändert beibehalten. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten erfasst und werden linear entsprechend ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet. In die Herstellungskosten der selbsterstellten Anlagen werden neben den direkt zurechenbaren Kosten auch anteilige Gemeinkosten ohne Fremdkapitalzinsen einbezogen. Abschreibungen auf Zugänge werden ausschließlich nach der linearen Methode vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Wert bis EUR 150,00 werden im Zugangsjahr in voller Höhe abgeschrieben. Für Wirtschaftsgüter im Wert von über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00 werden Sammelposten gebildet und über fünf Jahre linear abgeschrieben. Für die vor 2010 zugegangenen Anlagegüter wurden steuerrechtliche Abschreibungsmethoden angewandt. Von der Übergangsregelung nach Art. 67 Abs. 4 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die Finanzanlagen sind zu Anschaffungskosten beziehungsweise bei dauernder Wertminderung zu niedrigeren beizulegenden Werten bilanziert. Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu gewogenen Durchschnittspreisen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Soweit die Möglichkeit der Verwendung von Bau- und Installationsstoffen ungewiss ist, wird ein Bewertungsabschlag gemäß §253 Abs. 4 HGB vorgenommen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung angemessener Einzelwertberichtigungen bei erkennbaren Risiken angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Die ausgewiesenen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind im Rahmen der Jahresverbrauchsabrechnung mit den erhobenen monatlichen pauschalen Abschlagsbeträgen saldiert worden. Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten sowie die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten sind zum Nennwert bewertet. Es erfolgt kein Ausweis der aktiven latenten Steuern, da vom Aktivierungswahlrecht nach §274 Abs. 1 HGB kein Gebrauch gemacht wurde. Die latenten Steuern wurden auf Basis eines unternehmensspezifischen Steuersatzes von 30% ermittelt. Die Unterschiedsbeträge zwischen den handels- und steuerbilanziellen Wertansätzen ergeben sich überwiegend aus den Rückstellungen sowie aus dem Anlagevermögen. Die Rückstellungen sind so bemessen, dass sie allen erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen angemessen Rechnung tragen. Die Rückstellungen sind zum Erfüllungsbetrag passiviert. Rückstellungen, deren Erfüllung erst nach Ablauf von zwölf Monaten ab dem Bilanzstichtag erwartet wird, werden mit dem von der Bundesbank veröffentlichten laufzeitäquivalenten Zinssatz nach RückAbzinsV abgezinst. Für die Rückstellungen für Pensionen wurde ein versicherungsmathematisches Gutachten herangezogen. Dieses Gutachten basiert auf versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G. Als Bewertungsmethode für die Berechnung der Rückstellungen für Pensionen wurde die sogenannte Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) angewandt. Der Zinssatz beträgt 1,83 %. Der Rententrend wurde mit 1,0 % berücksichtigt. Vom Wahlrecht zur Verwendung einer pauschalierten Duration von 15 Jahren wurde Gebrauch gemacht. Für die Rückstellungen für Jubiläen und Deputate wurden versicherungsmathematische Gutachten herangezogen. Alle Gutachten basieren auf versicherungsmathematischen Grundsätzen auf der Grundlage der Heubeck-Richttafeln 2018 G. Als Bewertungsmethode für die Berechnung der Rückstellungen für Jubiläen und Deputate wurde die sogenannte Projected Unit Credit Method (PUC-Methode) angewandt. Der Zinssatz beträgt 1,83 % für die Deputat Verpflichtung und 1,75 % für die Jubiläumsverpflichtung. Für die Deputate wurde vom Wahlrecht zur Verwendung einer pauschalierten Duration von 15 Jahren Gebrauch gemacht. Der Gehaltstrend wurde mit 3,0 % berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Die in den passiven Rechnungsabgrenzungsposten enthaltenen Baukostenzuschüsse ab 2003 werden entsprechend der Nutzungsdauer und der Abschreibungsmethode der bezuschussten Anlagegüter aufgelöst, die übrigen Posten sind zum Nennwert bewertet. Umsatzerlöse im Bereich der Energie- und Wasserversorgung und des Netzbetriebs werden anhand des Abrechnungsfortschritts der einzelnen Versorgungsverträge bei Hochrechnung der noch nicht abgerechneten Verträge auf Basis von Lastprofilen erfasst. Andere Umsätze werden nach erfolgter Leistungserbringung erfasst. Aufwendungen werden soweit erforderlich entsprechend der wirtschaftlichen Veranlassung abgegrenzt. Zinserträge und -aufwendungen werden periodengerecht erfasst. Ggf. werden Abgrenzungen vorgenommen. 3. Angaben zu Posten der Bilanz Aktiva Die Gliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im Anlagenspiegel dargestellt. Als Vorräte sind Bau- und Installationsmaterial mit TEUR 906 abzüglich eines Bewertungsabschlages i. H. v. TEUR 111, CO 2 Zertifikate i. H. v. TEUR 1.305 sowie der Bestand im Wasserbehälter mit TEUR 9 ausgewiesen. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. TEUR 10.602 resultieren aus Energie- und Wasserlieferungen sowie Bau- und Installationsleistungen. Es bestehen Wertberichtigungen i. H. v. TEUR 572. Bei der weit überwiegenden Anzahl unserer Energie- und Wasserkunden wird nach einem rollierenden Verfahren jährlich abgelesen und abgerechnet. Der zum Bilanzstichtag noch nicht abgelesene und abgerechnete Verbrauch wird durch detaillierte Hochrechnungen pro Zähler individuell unter Berücksichtigung des jeweiligen Tarifes ermittelt und beläuft sich auf TEUR 31.139. Die bereits eingeforderten aber noch nicht in den Abrechnungen berücksichtigten Abschlagsbeträge i. H. v. netto TEUR 27.882 sind von den Forderungen abgesetzt. Die Forderungen gegen Gesellschafter betragen TEUR 1.255 (Vorjahr: TEUR 1.201). Davon betreffen TEUR 1.186 Darlehen an den Gesellschafter (Vorjahr: TEUR 1.186). 69 TEUR betreffen Lieferungen und Leistungen (Vorjahr: TEUR 15). Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen i. H. v. TEUR 273 (Vorjahr: TEUR 284) betreffen den Ergebnisabführungsvertrag mit der Neue Energien Hilden GmbH TEUR 272 und Lieferungen und Leistungen an die Verkehrsgesellschaft Hilden mbH i. H. v. TEUR 1. Die Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, betragen gegenüber der Wasserwerk Baumberg GmbH TEUR 198 (Vorjahr: TEUR 117). Die sonstigen Vermögensgegenstände i. H. v. TEUR 3.008 (Vorjahr TEUR 2.417) betreffen im Wesentlichen Forderungen aus Mehr-Minder-Mengen-Abrechnungen i. H. v. TEUR 1.040, debitorische Kreditoren i. H. v. TEUR 569, geleistete Sicherheitsleistungen i. H. v. TEUR 475, Strom- und Energiesteuer i. H. v. TEUR 368, Konzessionsabgabe i. H. v. TEUR 160, Forderungen aus EEG Umlage i. H. v. TEUR 120, Forderungen aus der Offshore Umlage i. H. v. TEUR 110, Strom NEV-Umlage i. H. v. TEUR 70, KWK Umlage i. H. v. TEUR 67 sowie sonstige i. H. v. TEUR 29. Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Der Kassenbestand und das Guthaben bei Kreditinstituten belaufen sich am Bilanzstichtag auf TEUR 3.647. Passiva Das gezeichnete Kapital beträgt unverändert TEUR 6.020 und ist vollständig eingezahlt. Die Kapitalrücklage beträgt unverändert im Geschäftsjahr TEUR 8.737. Der Jahresüberschuss des Vorjahres i. H. v. TEUR 3.936 wurde im Berichtsjahr i. H. v. TEUR 936 ausgeschüttet und i. H. v. TEUR 3.000 in die Gewinnrücklagen eingezahlt. Bei der Ermittlung der Rückstellungen für Pensionen beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes auf TEUR 5. Dieser Betrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB n. F. einer Ausschüttungssperre. Die Steuerrückstellungen i. H. v. TEUR 1.217 betreffen i. H. v. TEUR 95 die Körperschaftsteuer und i. H. v. TEUR 1.122 die Gewerbesteuer. Die sonstigen Rückstellungen i. H. v. insgesamt TEUR 8.558 betreffen im Wesentlichen Energiedeputate (TEUR 2.249) und CO 2 -Zertifikate (TEUR 1.445). Weitere Rückstellungen betreffen Verpflichtungen aus Urlaub, Überstunden, Leistungsentgelten und sonstigen Personalkosten (TEUR 753), Kosten der Verbrauchsabrechnung (TEUR 688), ausstehende Eingangsrechnungen (TEUR 35), Bezugskosten (TEUR 968), Altersteilzeit (TEUR 634), Prüfungs- und Beratungskosten (TEUR 339), Jubiläen (TEUR 88), Berufsgenossenschaft und Z.V.K.- Verpflichtungen (TEUR 79), Prozesskosten (TEUR 34) sowie andere energiewirtschaftlich begründete (TEUR 660) Rückstellungen. Vermögensgegenstände, die dem Zugriff aller übrigen Gläubiger entzogen sind und ausschließlich der Erfüllung von Schulden aus Altersversorgungsverpflichtungen oder vergleichbaren langfristig fälligen Verpflichtungen dienen (Planvermögen im Sinn des § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB), werden mit diesen Schulden verrechnet. Durch die Verrechnung von Planvermögen i. H. v. TEUR 73 mit der Rückstellung für Altersteilzeit verringerte sich der Gesamtausweis der sonstigen Rückstellung in gleicher Höhe entsprechend. Die Anschaffungskosten des Planvermögens entsprechen dabei annähernd dem Buchwert. Der Zeitwert des Planvermögens wird anhand des Werts der zugrundeliegenden Wertpapierfonds zum Bilanzstichtag ermittelt. Bei der Ermittlung der Rückstellung für Deputate beläuft sich der Unterschiedsbetrag zwischen dem Ansatz der Rückstellungen nach Maßgabe des siebenjährigen und des zehnjährigen Durchschnittszinssatzes auf TEUR 31. Dieser Betrag unterliegt gemäß § 253 Abs. 6 S. 2 HGB n. F. einer Ausschüttungssperre. Für die Verbindlichkeiten bestehen folgende Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten i. H. v. TEUR 11.668 betreffen im Wesentlichen drei langfristige Darlehen bei der Postbank AG (TEUR 2.813), ein langfristiges Darlehen bei der Commerzbank AG (TEUR 1.100), drei langfristige Darlehen bei der Sparkasse H-R-V (TEUR 7.755). Im Berichtsjahr wurden planmäßige Tilgungen i. H. v. TEUR 5.527 auf Darlehen vorgenommen. Sämtliche Darlehen sind wie im Vorjahr unbesichert. Die erhaltenen Anzahlungen i. H. v. TEUR 134 ergeben sich aus Kundenvorauszahlungen. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen i. H. v. TEUR 9.884 entfallen im Wesentlichen auf die Energiebeschaffung, Entgelte für vorgelagerte Netze und Investitionen. Von den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 182 (Vorjahr: TEUR 1.002) entfallen TEUR 158 (Vorjahr: TEUR 354) auf die Verlustübernahme der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH sowie TEUR 24 (Vorjahr: TEUR 3) auf die Umsatzsteuer der Neue Energien Hilden GmbH. Die sonstigen Verbindlichkeiten i. H. v. TEUR 7.604 enthalten im Wesentlichen abzuführende Lohnsteuer und Kirchensteuer i. H. v. TEUR 111, Umsatzsteuer für das Geschäftsjahr 2023 i. H. v. TEUR 548, Stromsteuer / Energiesteuer Gas 2023 i. H. v. TEUR 345, Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit i. H. v. TEUR 53, kreditorische Debitoren i. H. v. TEUR 2.080, zwei im Jahr 2021 gewährte langfristige Investitionsdarlehen der Stadt Hilden i. H. v. TEUR 2.663 sowie ein im Jahr 2023 gewährtes Darlehen i. H. v. von TEUR 1.000. Im Berichtsjahr wurden planmäßige Tilgungen i. H. v. TEUR 150 auf diese Darlehen vorgenommen. Als passive Rechnungsabgrenzungsposten i. H. v. TEUR 8.310 sind im Wesentlichen Baukostenzuschüsse ab 2003 i. H. v. TEUR 7.795, sowie Restbestände der für die Benutzung der Schwimmbäder verkauften Geldwertkarten i. H. v. TEUR 455 ausgewiesen. Die Zugänge der Baukostenzuschüsse belaufen sich auf TEUR 873 und TEUR 380 wurden im Geschäftsjahr 2023 erfolgswirksam aufgelöst. 4. Angaben zu Posten der Gewinn- und Verlustrechnung Die Entwicklung und Zusammensetzung erzielter Umsatzerlöse stellt sich wie folgt dar:
Die Strom- und Energiesteuer werden als Verbrauchsteuern von den Endverbrauchern erhoben. Sie sind an das Hauptzollamt abzuführen. Insofern handelt es sich um einen durchlaufenden Posten, der von den Brutto-Umsatzerlösen abzusetzen ist. In der Position sonstige betriebliche Erträge i. H. v. TEUR 659 werden im Wesentlichen Erträge aus Mahngebühren, Inkassogebühren und Sperrgebühren sowie Erträge aus Anlagenabgängen, Auflösung von Rückstellungen, Erträge aus ausgebuchten Forderungen und Versicherungsentschädigungen ausgewiesen. Die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren i. H. v. TEUR 65.144 setzen sich zusammen aus Energie- und Wasserbeschaffungskosten einschließlich Netzentgelten und Umlagen (KWK, EEG, StromNEV, Offshore und AbLaV) sowie sonstigem Materialaufwand, Hilfs- und Betriebsstoffen und Treibstoffen. Von den Aufwendungen für bezogene Leistungen i. H. v. insgesamt TEUR 1.495 entfallen TEUR 1.138 auf die Energie- und Wasserversorgungsanlagen und TEUR 357 auf Bezugsnebenkosten. Die Konzessionsabgabe hat sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 31 auf TEUR 3.115 verringert. Sie wurde in voller Höhe erwirtschaftet. Der Lohn- und Gehaltsaufwand ist um TEUR 782 auf TEUR 10.396 gestiegen. Die sozialen Abgaben und Aufwendungen für die Altersversorgung erhöhten sich um TEUR 648 auf TEUR 3.129. Von den Aufwendungen entfallen TEUR 1.226 auf die Altersversorgung. Für die aktiven Mitarbeiter besteht eine Zusatzversorgung bei der Rheinischen Zusatzversorgungskasse für Gemeinden und Gemeindeverbände (RZVK). Der Umlagesatz beträgt 4,25 %. Das umlagepflichtige Entgelt im Jahr 2023 betrug TEUR 10.251. Auch für 2023 wird der Umlagesatz voraussichtlich 4,25 % betragen. Zusätzlich wird ein Sanierungsgeld von 3,5 % des ZVK-pflichtigen Entgelts erhoben. Im Berichtszeitraum wurden Beträge i. H. v. von TEUR 699 gezahlt. Die Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen haben sich um TEUR 263 auf TEUR 3.253 erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen i. H. v. TEUR 6.641 betreffen Grundstücks- und Gebäudeaufwendungen, Fuhrparkaufwendungen, Miet- und Pachtaufwendungen, EDV-Kosten, Versicherungen, Rechts- und Beratungskosten, Fortbildungskosten, Aufwendungen für Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, allgemeine Betriebs- und Verwaltungsaufwendungen sowie Förderzuschüsse im Sinne rationeller und sparsamer Energieverwendung. Die Aufwendungen aus der Verlustübernahme i. H. v. TEUR 158 betrifft den Jahresfehlbetrag der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH, der gemäß dem Ergebnisabführungsvertrag übernommen wird. Die Erträge aus Gewinnabführungsverträgen betreffen i. H. v. TEUR 272 die Neue Energien Hilden GmbH. Die Erträge aus Beteiligungen betreffen i. H. v. TEUR 242 die Gewinnausschüttung der Windpark Prützke II GmbH & Co. KG i. H. v. TEUR 167 und die Gewinnausschüttung der Wasserwerk Baumberg GmbH i. H. v. TEUR 75. Die Erträge aus Ausleihungen des Finanzanlagevermögens betreffen i. H. v. TEUR 14 die Zinserträge aus der Ausleihung an die Wasserwerk Baumberg GmbH. Die Zinserträge belaufen sich auf TEUR 47. Die Zinsaufwendungen haben sich um TEUR 254 auf TEUR 513 erhöht. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i. H. v. TEUR 1.078 entfallen mit TEUR 521 auf Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2023 und mit TEUR 31 auf die Körperschaftsteuer aus Betriebsprüfung der Jahre 2015 bis 2018 sowie mit TEUR 466 auf die Gewerbesteuer 2023 und TEUR 60 aus Gewerbesteuerzahlungen für Vorjahre. Die sonstigen Steuern i. H. v. TEUR 40 betreffen die Grundsteuer i. H. v. TEUR 46 sowie die Kraftfahrzeugsteuer i. H. v. TEUR 3, sowie Strom-/ Energiesteuer Gas Erstattungen aus Vorjahren i. H. v. TEUR 9. 5. Sonstige Angaben Organe der Gesellschaft Aufsichtsrat Stadtwerke Hilden GmbH
Geschäftsführer Dipl.-Ing. Hans-Ullrich Schneider Für die Tätigkeiten im Geschäftsjahr wurden dem Geschäftsführer Gesamtvergütungen i. H. v. TEUR 278 gewährt. Diese setzen sich zusammen aus einer Grundvergütung i. H. v. TEUR 193, variablen Bezügen aufgrund von Zielvereinbarungen i. H. v. TEUR 54 und Nebenleistungen i. H. v. TEUR 31. Darüber hinaus besteht eine Zusage zur Altersvorsorge i. H. v. TEUR 386. Beschäftigte Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich 175 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vorjahr: 167) bei der Stadtwerke Hilden GmbH beschäftigt (davon 41 gewerblich Beschäftigte, 128 Angestellte und 6 leitende Angestellte). Beteiligungen An der Verkehrsgesellschaft Hilden mbH besteht eine Beteiligung von 95%. Das gezeichnete Kapital dieser Gesellschaft beläuft sich auf TEUR 26; das Eigenkapital zum 31.12.2023 beträgt TEUR 2.454. Im Geschäftsjahr 2023 ist ein Jahresfehlbetrag vor Verlustausgleich i. H. v. TEUR 158 angefallen, der von der Stadtwerke Hilden GmbH übernommen worden ist. Ferner besteht eine 100-prozentige Beteiligung an der Neue Energien Hilden GmbH. Das gezeichnete Kapital sowie das Eigenkapital dieser Gesellschaft betragen TEUR 25. Im Geschäftsjahr 2023 ist ein Jahresüberschuss vor Ergebnisabführung i. H. v. TEUR 272 angefallen, der an die Stadtwerke Hilden GmbH abgeführt worden ist. Die SWH hält eine indirekte Beteiligung von 26,0 % an der Windpark Lindtorf GmbH. Die SWH hält eine indirekte Beteiligung von 33,3 % an der Kemberg Windpark Management GmbH & Co. Betriebsgesellschaft KG in Düsseldorf. Eine 50-prozentige Beteiligung besteht an der Wasserwerk Baumberg GmbH in Solingen. Die SWH hält ein Drittel der Anteile an der Windpark Prützke II GmbH & Co. KG mit Sitz in Düsseldorf. Die Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der wpd AG mit Sitz in Bremen einbezogen. Abschlussprüferhonorar Das gemäß § 285 Nr. 17 HGB vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar besteht ausschließlich aus Abschlussprüfungsleistungen und beträgt TEUR 39. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Am Bilanzstichtag bestehen Verpflichtungen von insgesamt TEUR 48.733. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen setzten sich zusammen aus Leasing-, Miet- und Serviceverträgen i. H. v. TEUR 1.597 (2024-2026), aus Versicherungen i. H. v. TEUR 299 (2024-2026), abgeschlossenen Energielieferverträgen für die Jahre 2024-2026 i. H. v. TEUR 45.804 sowie einem Bestellobligo i. H. v. TEUR 1.033. Haftungsverhältnisse Es bestehen zum Bilanzstichtag keine Haftungsverhältnisse. Ergebnisverwendung Der Beschluss der Gesellschafterversammlung über die Verwendung des Jahresüberschusses i. H. v. TEUR 2.369 steht noch aus. Die Geschäftsführung schlägt vor TEUR 1.075 an den Gesellschafter auszuschütten und den Restbetrag zur Stärkung des Unternehmens zu thesaurieren. Angaben zu Geschäften mit nahestehenden Personen Geschäfte mit nahestehenden Personen zu nicht marktüblichen Bedingungen wurden im Berichtsjahr nicht getätigt. Angaben zu §6b Abs. 2 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) Geschäfte größeren Umfangs außerhalb der Energieversorgung mit verbundenen und assoziierten Unternehmen gemäß § 6 b Abs. 2 EnWG wurden nicht getätigt. Ereignisse nach dem Abschlussstichtag Nach § 321 Abs. 1 Satz 3 HGB berichten wir über Tatsachen, die die Entwicklung der Gesellschaft wesentlich beeinträchtigen können. Einmarsch russischer Streitkräfte in die Ukraine Der Ukraine Konflikt seit Februar 2022 dauert auch im Jahr 2024 weiterhin an und wirkt sich direkt und indirekt auf die deutsche und europäische Energiebranche aus. Eine Einschätzung des weiteren Verlaufs des Kriegs in der Ukraine bzw. sich hierdurch ergebende Auswirkungen auf die SWH ist kaum möglich. Mögliche Ausfälle bei der Gasversorgung oder eine mögliche Unterbrechung von Lieferketten sind nicht vorherzusehen. Es ergeben sich jedoch aus heutiger Sicht keine Hinweise auf bestandsgefährdende Risiken aufgrund dieses Ereignisses. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung nach Schluss des Geschäftsjahres bis zur Bilanzerstellung, die einen wesentlichen Einfluss auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft haben und die nicht Eingang in den Jahresabschluss 2023 gefunden haben, haben sich nicht ereignet.
Hilden, 25. April 2024 Stadtwerke Hilden GmbH Hans-Ullrich Schneider Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023
Ergänzende Angaben der Stadtwerke Hilden GmbH zur Rechnungslegung nach § 6b Abs. 3 EnWG für das Geschäftsjahr 2023 1. Allgemeines Gemäß § 6b Abs. 3 EnWG haben Unternehmen, die i. S. v. § 3 Nr. 38 EnWG zu einem vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen verbunden sind, mit der Erstellung des Jahresabschlusses für jeden der in § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG genannten Tätigkeitsbereiche jeweils eine den für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften entsprechende Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Bei der Stadtwerke Hilden GmbH sind folgende Tätigkeitsbereiche im Sinne von § 6b Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 - 6 EnWG zu unterscheiden: a) Elektrizitätsverteilung Unter der Elektrizitätsverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Hilden stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. b) moderner und intelligenter Messstellenbetrieb Unter dem modernen und intelligenten Messstellenbetrieb werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit dem Betrieb von modernen und intelligenten Messstellen für das Stromnetzgebiet der Stadtwerke Hilden stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. c) Gasverteilung Unter der Gasverteilung werden im Geschäftsjahr 2023 die im Zusammenhang mit der Netzbetreiberfunktion für das Gasnetz der Stadtwerke Hilden stehenden Geschäftsvorfälle zusammengefasst. 2. Pflichtangaben gemäß § 268 HGB Restlaufzeiten der Forderungen ( § 268 Abs. 4 Satz 1 HGB) nach Tätigkeiten Die in den Tätigkeitsbereichen ausgewiesenen Forderungen betreffen Forderungen mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB) nach Tätigkeiten Im Bereich der Elektrizitätsverteilung bestanden zum Abschlussstichtag Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 7.311 (davon TEUR 1.845 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr, TEUR 1.153 mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren und TEUR 4.313 mit einer Laufzeit über 5 Jahren). Im Bereich der Gasverteilung bestanden zum Abschlussstichtag Verbindlichkeiten i.H.v. TEUR 2.296 (davon TEUR 89 mit einer Restlaufzeit von bis zu 1 Jahr, TEUR 485 mit einer Restlaufzeit zwischen 1 und 5 Jahren und TEUR 1.722 mit einer Laufzeit über 5 Jahren). Im Bereich des modernen und intelligenten Messstellenbetriebs bestanden zum Bilanzstichtag keine Verbindlichkeiten. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Pflichtangaben in den ergänzenden Angaben sind nach § 6b Abs. 3 Satz 7 EnWG die Regeln/Methoden (Direktzuordnung oder Schlüsselung) einschließlich Abschreibungsmethoden, nach denen die Gegenstände des Aktiv- und Passivvermögens sowie die Aufwendungen und Erträge den Tätigkeiten zugewiesen werden. Die bei den Tätigkeiten angewendeten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen der Stadtwerke Hilden, die im Anhang als Bestandteil des Jahresabschlusses 2023 der Stadtwerke Hilden GmbH ausführlich erläutert werden. Zuordnungssregeln Die Stadtwerke Hilden GmbH hat bei der Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse in der internen Rechnungslegung folgende Grundsätze beachtet:
Im internen Rechnungswesen bietet es sich an, Aufwendungen und Erträge auf Kostenstellen zu erfassen. Eine Kostenstelle gibt an, wo die Aufwendungen und Erträge entstanden sind. Während auf Endkostenstellen Aufwendungen und Erträge erfasst werden, die direkt einer Tätigkeit zugeordnet werden können, so werden auf Hilfskostenstellen Aufwendungen und Erträge erfasst, die nicht direkt einer Tätigkeit zugeordnet werden können (Gemeinkosten). Es bietet sich an, eine Kostenstellenhierarchie aufzubauen, die den Grad des Gemeinkostencharakters abbildet. So stellt z.B. die Geschäftsführung Leistungen für alle Geschäftsbereiche bereit; die Gemeinkostenschlüsselung hat daher über alle Geschäftsbereiche hinweg zu erfolgen. Die Netzabrechnung hingegen ist zwar auch nicht direkt einer Tätigkeit zuzuordnen, erbringt aber nur Leistungen für das Elektrizitäts- oder Gasverteilnetz; die Gemeinkostenschlüsselung hat demnach lediglich über die zwei Geschäftsbereiche bzw. Tätigkeitsbereiche hinweg zu erfolgen. Insoweit stellt eine Kostenstellenhierarchie in der Regel die verursachungsgerechte Gemeinkostenschlüsselung in besonderer Weise sicher. Um eine derartige verursachungsgerechte Gemeinkostenschlüsselung zu gewährleisten, hat die Stadtwerke Hilden GmbH die nachfolgend dargestellte Kostenstellenhierarchie zur Gemeinkostenverrechnung verwendet:
Im Rahmen der Gemeinkostenschlüsselung sind verursachungsgerechte Umlageschlüssel unter Berücksichtigung der folgenden Schlüsselungsgrößen zur Anwendung gekommen:
Die oben dargestellte Gemeinkostenschlüsselung ist, so weit wie möglich, analog auch bei der Aufstellung der Tätigkeitsbilanzen verwendet worden. Dies gilt insbesondere für das auf Kostenstellen erfasste Analgevermögen. Eine direkte Zuordnung oder analoge Zuordnung gemäß der oben dargestellten Kostenstellenhierarchie war insbesondere für folgende Bilanzkonten nicht möglich:
Zur sachgerechten Verrechnung dieser Bilanzkonten auf die Tätigkeiten sind verursachungsgerechte Schlüssel auf der Basis folgender Schlüsselungsgrößen zur Anwendung gekommen:
Hilden, 25. April 2024 Stadtwerke Hilden GmbH Hans-Ullrich Schneider Tätigkeitenbilanz Elektrizitätsverteilung zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung Elektrizitätsverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Tätigkeitenbilanz Gasverteilung zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung Gasverteilung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Tätigkeitenbilanz für den modernen und intelligenten Messstellenbetrieb zum 31. Dezember 2023AKTIVA
PASSIVA
Tätigkeiten-Gewinn- und Verlustrechnung für den modernen und intelligenten Messstellenbetrieb für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Stadtwerke Hilden GmbH, Hilden Vermerk über die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Stadtwerke Hilden GmbH, Hilden, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Stadtwerke Hilden GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Prüfungsurteile Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 eingehalten hat. Darüber hinaus haben wir die Tätigkeitsabschlüsse für die Tätigkeiten "Elektrizitätsverteilung" und "Gasverteilung" nach § 6b Abs. 3 Satz 1 EnWG sowie § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG - bestehend jeweils aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2023 sowie die als Anlage beigefügten Angaben zu den Rechnungslegungsmethoden für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse - geprüft.
Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten und der Tätigkeitsabschlüsse in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des DW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grund-sätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG" weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (IDW QS 1) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten. Der gesetzliche Vertreter ist auch verantwortlich für die Aufstellung der Tätigkeitsabschlüsse nach den deutschen Vorschriften des § 6b Abs. 3 Sätze 5 bis 7 EnWG und des § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er als notwendig erachtet hat, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Die Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für die Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des gesetzlichen Vertreters und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass der jeweilige Tätigkeitsabschluss kein unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Tätigkeit zu vermitteln braucht. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen,
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unsere Prüfungsurteile zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG und § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sowie nach § 3 Abs. 4 Satz 2 MsbG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Unsere Verantwortung für die Prüfung der Tätigkeitsabschlüsse entspricht der im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" hinsichtlich des Jahresabschlusses beschriebenen Verantwortung mit der Ausnahme, dass wir für den jeweiligen Tätigkeitsabschluss keine Beurteilung der sachgerechten Gesamtdarstellung vornehmen können.
Düsseldorf, den 25. April 2024 EversheimStuible
Treuberater GmbH
Fuchs, Wirtschaftsprüfer Semelka, Wirtschaftsprüfer Auszug aus der Niederschrift über die ordentliche Gesellschafterversammlung am 24.06.2024: TOP 1 Jahresabschluss 2023 Die Gesellschafterversammlung stellt die Bilanz der Stadtwerke Hilden GmbH zum 31.12.2023 mit Aktiva und Passiva in Höhe von je 69.962.975,05 EUR und die Gewinn- und Verlustrechnung der Stadtwerke Hilden GmbH für das Geschäftsjahr 2023 mit einem Jahresüberschuss in Höhe von 2.368.922,14 EUR fest. Die Gesellschafterversammlung beschließt einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 1.293.922,14 EUR zu thesaurieren und den verbleibenden Betrag in Höhe von 1.075.000,00 an den Gesellschafter Stadt Hilden Holding GmbH auszuschütten. |
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