Frank
GmbH
Laupheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
104.725,00 |
129.281,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3,00 |
198,00 |
| II.
Sachanlagen |
104.722,00 |
129.083,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
160.677,11 |
156.949,84 |
| I.
Vorräte |
55.029,13 |
69.419,96 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
97.532,40 |
87.350,23 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
8.115,58 |
179,65 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.886,00 |
4.175,98 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
269.288,11 |
290.406,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
182.291,76 |
177.990,23 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
152.990,23 |
151.826,04 |
| III.
Jahresüberschuss |
4.301,53 |
1.164,19 |
| B.
Rückstellungen |
17.443,00 |
10.579,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
69.553,35 |
101.837,59 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
22.913,35 |
25.857,59 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
269.288,11 |
290.406,82 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der Frank GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
Nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine
Kapitalgesellschaft.
Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
einschließlich steuerrechtlicher Maßnahmen
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens
bis zu einem Wert von Euro 410,-- wurden im Jahre des
Zugangs voll abgeschrieben.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Allen risikobehafteten Posten ist durch die Bildung
angemessener Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen;
das allgemeine Kreditrisiko ist durch pauschale
Abschläge berücksichtigt.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen wurden für alle ungewissen
Verbindlichkeiten gebildet. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Für die Ermittlung latenter Steuern aufgrund von
temporären oder quasi-permanenten Differenzen zwischen
den handelsrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen
Wertansätzen oder aufgrund steuerlicher
Verlustvorträge werden die Beträge der sich
ergebenden Steuerbe- und entlastung mit den
unternehmensindividuellen Steuersätzen im Zeitpunkt
des Abbaus der Differenzen bewertet und nicht abgezinst.
Aktive und passive Steuerlatenzen werden verrechnet
ausgewiesen.
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Sonstige Pflichtangaben
Namen der Geschäftsführer
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch
Herrn Rainer Frank geführt.
Unterschrift der Geschäftsleitung
Laupheim, 29. Dezember 2011
Rainer Frank
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.12.2011 festgestellt.
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