Mason Valley Payment Monitoring GmbH
Selbe AdresseManagementtätigkeiten von sonstigen Holdinggesellschaften
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Caren Julia Wittmaack seit 4.8.2022 | Liquidator |
Margret Dircks seit 4.8.2022 | Liquidator |
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
| Name | Anteil |
|---|---|
Stichting Capital Raising | 100.00% |
Eigentümerstruktur und Kapitalverteilung des Unternehmens
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
Capital Raising GmbHNorderfriedrichskoogJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Lagebericht1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Die Gesellschaft wurde errichtet, um sich als stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 200.000 TEUR an einem Kreditinstitut im Sinne von § 1 KWG zu beteiligen und das hierzu erforderliche Kapital durch Ausgabe von Teilschuldverschreibungen in gleicher Höhe am Kapitalmarkt aufzunehmen. Durch die Höhe der Gewinnbeteiligung aus dem stillen Gesellschaftsverhältnis von zur Zeit 7,876856 % p.a. wird die Gesellschaft in die Lage versetzt, die Zinsen auf die ausgegebenen Teilschuldverschreibungen von 7,5 % p.a. sowie die Ertragssteuern insbesondere die Gewerbesteuer zahlen zu können. Ferner werden der Gesellschaft alle notwendigen Kosten zur Unterhaltung des erforderlichen Geschäftsbetriebs in voller Höhe ersetzt. Im Ergebnis verbleiben in der Gesellschaft im Wesentlichen die Erträge aus der Verzinsung der liquiden Mittel. Nach Erbringung der stillen Gesellschaftereinlage und Platzierung der Teilschuldverschreibungen am Kapitalmarkt besteht die Geschäftstätigkeit in der Abwicklung der Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Erhalt der Gewinnbeteiligung aus der stillen Beteiligung sowie der Ausreichung der Zinszahlung an die Inhaber der Teilschuldverschreibungen. Technisch erfolgt die Abwicklung über einen Treuhänder. Gemäß den vertraglichen Regelungen zur stillen Einlage erhält die Gesellschaft keine Gewinnbeteiligung, wenn sich dadurch ein Bilanzverlust bei der IKB Deutsche Industriebank AG ergibt oder sich dadurch erhöht. Ferner ist eine Rückzahlung der stillen Einlage nicht möglich, wenn diese durch Verlustbeteiligungen gemindert ist. Ferner ist vor einer Wiederaufnahme der Gewinnbeteiligung die Einlage erst wieder in voller Höhe aufzufüllen. Gemäß den Bedingungen der Teilschuldverschreibungen haben die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen keinen Anspruch auf Verzinsung oder Rückzahlung der Teilschuldverschreibung, wenn die Gesellschaft ihrerseits keine Erträge aus der stillen Einlage erzielt bzw. diese Einlage nicht zurückgezahlt wird. Im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise wurde die Geschäftsentwicklung der IKB Deutsche Industriebank AG nachhaltig schwer belastet. Diese Entwicklung führte dazu, dass die stille Einlage der Gesellschaft in voller Höhe an den Verlusten beteiligt wurde. Die vertraglichen Bedingungen hinsichtlich der stillen Beteiligung sehen vor, dass die Gesellschaft erst wieder Ausschüttungen auf die stille Beteiligung erhält, wenn die Bilanzverluste ausgeglichen sind und die stille Einlage wieder in voller Höhe aufgefüllt wurde. Auch eine Rückzahlung der stillen Einlage kann erst nach deren vollständigen Wiederauffüllung erfolgen. Korrespondierend hierzu erhalten auch die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen weder eine Verzinsung ihrer Teilschuldverschreibungen noch können diese die Rückzahlung ihrer Teilschuldverschreibungen verlangen. Gemäß dem Geschäftsbericht 2018/2019 weist die IKB Deutsche Industriebank AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 einen Jahresfehlbetrag von 44,5 Mio. EUR aus. Der Bilanzverlust beträgt zum 31. März 2019 2.508,1 Mio. EUR. Ferner hat die Bank im Geschäftsjahr 2018/19 die Ansprüche aus Besserungsabreden nun vollständig zurückgekauft. Die Rückzahlungsansprüche der stillen Gesellschafter bzw. die Buchwerte der stillen Einlagen im Jahresabschluss der IKB Deutsche Industriebank AG betragen aufgrund der Verlustbeteiligungen in den Vorjahren unverändert 0,00 EUR. Es wird weiter im Geschäftsbericht darauf hingewiesen, dass eine Wiederauffüllung nach einer Verlustteilnahme bei Erfüllung der entsprechenden vertraglichen Bedingungen ausdrücklich vorgesehen ist. Zeitliche Angaben, wann dies der Fall sein wird, werden im Geschäftsbericht nicht getätigt. Am 21. November 2019 veröffentlichte die IKB Deutsche Industriebank AG ihr Halbjahresergebnis 2019/2020. Hiernach beträgt der Konzernüberschuss der IKB Deutsche Industriebank AG im ersten Halbjahr 2019/20 (01. April 2019 bis 30. September 2019) 47,0 Mio. EUR (Vj. 18,9 Mio. EUR.) Der Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG geht in seinem Halbjahresbericht davon aus, dass auf Grundlage des Halbjahresergebnisses auch für das gesamte Geschäftsjahr 2019/20 ein deutlich positives Konzernergebnis nach Steuern erwirtschaftet wird. Der bestehende Bilanzverlust und die Wiederauffüllungsverpflichtungen der hybriden Finanzinstrumente wie z. B. den Einlagen der stillen Gesellschafter werden voraussichtlich dazu führen, dass auch zukünftig die IKB Deutsche Industriebank AG trotz operativer Gewinne keine Jahresüberschüsse ausweisen wird. Daher war zum Bilanzstichtag nicht abzuschätzen, wann die Gesellschaft wieder Erträge aus der stillen Beteiligung erzielen wird und korrespondierend die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen Zinserträge erhalten werden. Im Halbjahresbericht 2019/2020 der IKB Deutsche Industriebank AG verwies der Vorstand aber auch auf die Möglichkeit aufgrund von strategischen Optionen das stille Gesellschaftsverhältnis zu beenden. In diesem Zusammenhang wurde mit Datum vom 3. Februar 2020 ein Ergänzungsvertrag zu dem am 9./10. Dezember 2002 geschlossenen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft zwischen der IKB Deutsche Industriebank AG und der Gesellschaft abgeschlossen. Dieser Ergänzungsvertrag bestimmt, dass die IKB Deutsche Industriebank AG im Fall der Kündigung des stillen Gesellschaftsvertrages mit Wirkung zum 31. März 2020 unabhängig vom Buchwert der stillen Einlage den Rückzahlungsbetrag in Höhe von 200.000 TEUR an die Gesellschaft zahlen wird. Am 20. Februar 2020 kündigte die IKB Deutsche Industriebank AG den am 9./10. Dezember 2002 geschlossenen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft zum 31. März 2020. Der sich aus der Kündigung ergebende Rückzahlungsanspruch in Höhe von 200.000 TEUR wird im Juli 2020 fällig und zur Rückzahlung der von der Gesellschaft begebenen Teilschuldverschreibungen am 15. Juli 2020 verwendet. 2. Geschäftsverlauf und Lage 2.1 Ertragslage Im Geschäftsjahr 2019 wurde von der Gesellschaft ein Jahresüberschuss von 1,00 EUR erwirtschaftet und entsprach den Erwartungen. Der vom Vorstand der IKB Deutsche Industriebank AG veröffentlichte Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2018/2019 weist einen Jahresfehlbetrag von 44,5 Mio. EUR sowie einen Bilanzverlust von 2.508,1 Mio. EUR aus. Der Bilanzverlust der IKB Deutsche Industriebank AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 führte zum vollständigen Ausfall der Gewinnausschüttung auf die stille Beteiligung für das Geschäftsjahr 2018/2019 und somit zum Ausfall der für den 15. Juli 2019 vorgesehenen Zinszahlung auf die Teilschuldverschreibungen. Die Gesellschaft erzielt keine Erträge. Aufgrund einer Vereinbarung mit der IKB Deutsche Industriebank AG werden der Gesellschaft die notwendigen Betriebskosten ersetzt. Somit erzielt die Gesellschaft ein ausgeglichenes Ergebnis. 2.2 Finanzlage Die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft war zu jeder Zeit aufgrund der Betriebskostenerstattungen gegeben. Eine Gewinnbeteiligung auf die stille Beteiligung für das Geschäftsjahr 2018/2019 wurde aufgrund des Bilanzverlustes der IKB Deutsche Industriebank AG nicht gezahlt. Dementsprechend wurden auch keine Zinsen auf die Teilschuldverschreibungen an die Investoren ausgezahlt. 2.3 Vermögenslage Aufgrund des Jahresüberschusses hat sich das Eigenkapital der Gesellschaft geringfügig erhöht und beträgt zum 31. Dezember 2019 89 TEUR. Das langfristige Vermögen ist durch langfristig zur Verfügung stehendes Kapital formal in voller Höhe gedeckt. Hierbei ist aber zu berücksichtigen, dass aufgrund der Verlustbeteiligung in den Vorjahren die stille Einlage in der Bilanz der IKB Deutsche Industriebank AG mit 0,00 EUR ausgewiesen wird. Nur aufgrund der Bildung einer Bewertungseinheit mit den Teilschuldverschreibungen erfolgte bei der Gesellschaft keine außerplanmäßige Abschreibung der stillen Einlage auf 0,00 EUR. 3. Merkmale des internen Kontrollsystems und des Risikofrüherkennungssystems Die Abwicklung der Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Erhalt der Gewinnbeteiligung aus der stillen Gesellschaft sowie der Ausreichung der Zinszahlungen an die Inhaber der Schuldverschreibungen erfolgt über einen externen Treuhänder. Die laufende Finanzbuchhaltung, der Zwischenabschluss sowie der Jahresabschluss werden durch den Steuerberater der Gesellschaft erstellt. Die laufenden Kontrollen im Rechnungslegungsprozess sowie bei der Durchführung der übrigen Geschäftsvorfälle erfolgen direkt durch die Geschäftsleitung. Die Gesellschaft wird nach außen durch die Geschäftsführung gemeinschaftlich vertreten. 4. Bericht zur Teilschuldverschreibung Mit Datum vom 20. April 2017 informierte die IKB Lux Beteiligung S.a.r.l. (die Bieterin) über ihr Angebot an die Inhaber der von der Capital Raising GmbH begebenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE0007490724,"Capital Schuldverschreibungen") und von der Hybrid Raising GmbH begebenen Teilschuldverschreibungen (ISIN DE000A0AMCG6,"Hybrid Schuldverschreibungen ") - zusammen die "Schuldverschreibungen" -, sämtliche Schuldverschreibungen zum Kaufpreis in Höhe von 20 % des Nennbetrages gemäß den Bestimmungen und vorbehaltlich der Bedingungen des Tender Offer Memorandums vom 20. April 2017 zu erwerben. Das Angebot begann am 20. April 2017 und endete am 10. Mai 2017. Die IKB Lux Beteiligung S.a.r.l. gab am 12. Mai 2017 bekannt, dass sie zum Fristende des Angebots per 10. Mai 2017 in Bezug auf ihr Kaufangebot insgesamt 87,9 % der Schuldverschreibungen (im Durchschnitt über alle Schuldverschreibungen gesamtbetrachtet) erhalten hat. Damit hält der IKB-Konzern 352 Mio. EUR am Gesamtnominalwert von 400 Mio. EUR der Teilschuldverschreibungen. Der Erwerb der Teilschuldverschreibungen führte im IKB Konzern zu Liquiditätsabflüssen in Höhe des Kaufpreises zuzüglich Transaktionskosten. Zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2019 wurden die Teilschuldverschreibungen an der Börse Frankfurt mit 84,5 % des Nominalwertes gehandelt. 5. Risiko- und Prognosebericht Die Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung bestehen aufgrund des Geschäftsmodells in der Entwicklung der Verzinsung der Kontokorrent- und Festgeldkonten. Daher erwarten wir für das nächste Geschäftsjahr bei einem nahezu unveränderten Zinsniveau ein Jahresergebnis auf ungefähr gleicher Höhe wie im abgelaufenen Geschäftsjahr 2019. Aufgrund der am 20. Februar 2020 erfolgten Kündigung des am 9./10. Dezember 2002 geschlossenen Vertrages über die Errichtung einer stillen Gesellschaft zum 31. März 2020 durch die IKB Deutsche Industriebank AG werden die von der Gesellschaft begebenen Teilschuldverschreibungen am 15. Juli 2020 zurückgezahlt. Vor dem Hintergrund der aktuellen wirtschaftlichen Situation der IKB Deutsche Industriebank AG wird mit einer Verzinsung der stillen Einlage für das Geschäftsjahr 2019/2020 nicht gerechnet. Werden geringere oder keine Erträge aus der stillen Beteiligung erzielt, reduzieren sich entsprechend auch die Zinszahlungen auf die Teilschuldverschreibungen. Eine Nachzahlungsverpflichtung der Gesellschaft für entfallende Zinszahlungen besteht nicht. Bei Veränderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen können Anpassungen bei der Gewinnbeteiligung vorgenommen werden. 6. Versicherung der gesetzlichen Vertreter Wir versichern nach bestem Wissen, dass gemäß den anzuwendenden Rechnungslegungsgrundsätzen der Jahresabschluss ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt und im Lagebericht der Geschäftsverlauf einschließlich der Geschäftsergebnisse und die Lage der Gesellschaft so dargestellt sind, dass ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild vermittelt wird sowie die wesentlichen Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung der Gesellschaft beschrieben sind.
Norderfriedrichskoog, den 05. März 2020 Margret Dircks Dr. Hans-Joachim Winter BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
KapitalflussrechnungKapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr 2019
EigenkapitalspiegelEigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2019
AnhangI. Allgemeine Angaben Die Gesellschaft firmiert unter Capital Raising GmbH. Sitz der Gesellschaft ist Norderfriedrichskoog. Sie ist beim Amtsgericht Flensburg unter HRB 1810 HU eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 ist nach den Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches und des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft hat einen organisierten Markt im Sinne des § 2 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihr ausgegebene Teilschuldverschreibungen in Anspruch genommen. Daher stellt sie gemäß § 267 Abs. 3 Satz 2 HGB ihren Jahresabschluss nach den Kriterien für große Kapitalgesellschaften auf. Angaben, die wahlweise in der Bilanz gemacht werden können, sind i.d.R. im Anhang aufgeführt. Die Gesellschaft gliedert ihre Gewinn- und Verlustrechnung nach dem Gesamtkostenverfahren. Die Gesellschaft hat sich als stiller Gesellschafter an der IKB Deutsche Industriebank AG im Sinne von § 1 KWG mit einer Einlage von 200.000 TEUR beteiligt. Die Refinanzierung dieser Einlage erfolgte über die Ausgabe von Teilschuldverschreibungen am Kapitalmarkt. Die derzeitige Geschäftstätigkeit der Gesellschaft besteht in der Abwicklung der Geschäftsvorfälle im Zusammenhang mit dem Erhalt der Gewinnbeteiligung aus der stillen Beteiligung sowie der Ausreichung der Zinszahlungen an die Inhaber der Teilschuldverschreibungen. Gemäß den vertraglichen Regelungen zur stillen Einlage erhält die Gesellschaft keine Gewinnbeteiligung, wenn sich dadurch ein Bilanzverlust bei der IKB Deutsche Industriebank AG ergibt oder sich dadurch erhöht. Ferner ist eine Rückzahlung der stillen Einlage nicht möglich, wenn diese durch Verlustbeteiligungen gemindert ist. Ferner ist vor einer Wiederaufnahme der Gewinnbeteiligung die Einlage erst wieder in voller Höhe aufzufüllen. Aufgrund von hohen Verlusten im Zuge der Finanzmarktkrise wurde die stille Einlage der Gesellschaft in den Vorjahren in voller Höhe zur Verlustdeckung herangezogen. Dieser Sachverhalt sowie der aus den Vorjahren fortgeführte Bilanzverlust bei der IKB Deutsche Industriebank AG führten dazu, dass die Gesellschaft weder Gewinnausschüttungen erhielt noch die Rückzahlung ihrer stillen Einlage verlangen konnte. Vor dem Hintergrund des Bilanzverlustes der IKB Deutsche Industriebank AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 in Höhe von 2.508,1 Mio. Euro ist der Rückzahlungsanspruch der Gesellschaft weiterhin um 200 Mio. Euro vermindert. Dies entspricht einer prozentualen Gesamtverlustbeteiligung von bisher 100,0 % bezogen auf den ursprünglichen Rückzahlungsanspruch in Höhe des Nennbetrages, woraus sich ein verbleibender Buchwert der stillen Einlage auf Seiten der Gesellschaft ohne Berücksichtigung der Bewertungseinheit am Bilanzstichtag von 0,00 Euro ergibt. Aus Sicht der Gesellschaft war die stille Beteiligung unter Berücksichtigung der Höhe des Bilanzverlustes der IKB Deutsche Industriebank AG und der Bedingungen einer Wiederauffüllung der stillen Einlage am Bilanzstichtag mit hoher Wahrscheinlichkeit als auf Dauer wertlos anzusehen. Gemäß den Bedingungen der Teilschuldverschreibungen haben die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen keinen Anspruch auf Verzinsung oder Rückzahlung der Teilschuldverschreibung, wenn die Gesellschaft ihrerseits keine Erträge aus der stillen Einlage erzielt bzw. die Einlage nicht zurückgezahlt wird. Die vollständige Verlustbeteiligung der stillen Einlage sowie der Bilanzverlust der IKB Deutsche Industriebank AG führten zum vollständigen Ausfall der Gewinnausschüttung auf die stille Beteiligung für das Geschäftsjahr 2018/2019 und somit zum Ausfall der für den 15. Juli 2019 vorgesehenen Zinszahlung auf die Teilschuldverschreibungen. Gemäß den Bedingungen der stillen Beteiligung ist der Ausfall der Ausschüttung endgültig, und es besteht keine Nachzahlungspflicht. Aufgrund der wirtschaftlichen Situation der IKB Deutsche Industriebank AG sowie der Tatsache, dass bei Jahresüberschüssen der IKB Deutsche Industriebank AG diese vorrangig zur Reduzierung des Bilanzverlustes verwendet werden, erwartete die Gesellschaft auch zum Bilanzstichtag zukünftig keine Ausschüttungen auf die stille Einlage oder deren Rückzahlung, so dass auch die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen weder mit Zinszahlungen noch der Rückzahlung der Teilschuldverschreibung rechnen konnten. Hinsichtlich der aktuellen Entwicklung zur Rückzahlung der Teilschuldverschreibung wird auf den Nachtragsbericht verwiesen. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Das Finanzanlagevermögen wird zu Anschaffungskosten angesetzt. Aufgrund der Emissionsbedingungen der Teilschuldverschreibungen besteht ein innerer kompensatorischer Zusammenhang zwischen der stillen Gesellschaftereinlage bei der IKB Deutsche Industriebank AG und den Teilschuldverschreibungen in Höhe von 200.000 TEUR. Der Kern dieses Zusammenhangs basiert darauf, dass kein Anspruch auf Verzinsung oder Rückzahlung der Teilschuldverschreibung besteht, wenn die Gesellschaft ihrerseits keine Erträge aus der stillen Einlage erzielt bzw. die Einlage nicht zurückgezahlt werden kann. Dieser Sachverhalt führt dazu, dass von dem Grundsatz der Einzelbewertung abgewichen wird und die stille Einlage als Basisobjekt sowie die Teilschuldverschreibung als Sicherungsinstrument zu einer Bewertungseinheit gemäß § 254 HGB zusammengefasst werden. Hierbei wird die Einfrierungsmethode angewendet. Durch die Bildung dieser Bewertungseinheit in Form eines Mikro-Hedge wurde das Ausfallrisiko der stillen Gesellschaftereinlage von bis zu 200.000 TEUR vollständig abgesichert. Aufgrund der vertraglichen Gestaltung ist es auf Dauer ausgeschlossen, dass die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen Rückzahlungen von der Gesellschaft verlangen können, bevor nicht die Gesellschaft ihrerseits ihre stille Gesellschaftereinlage zurückbekommen hat. Im Rahmen der Bildung der Bewertungseinheit wurde untersucht und festgestellt, dass sich im Ergebnis die Parameter von Basisobjekt und Sicherungsinstrument in ihrer Wirkung auf zukünftige Zahlungsströme gegenseitig ausgleichen. Daher waren Abschreibungen wegen Wertminderung der stillen Einlage nicht erforderlich. Die stille Einlage wird im Jahresabschluss der IKB Deutsche Industriebank AG zum 31. März 2019 mit einem Wert von 0 TEUR ausgewiesen. Ohne die Bildung dieser Bewertungseinheit wäre die stille Gesellschaftereinlage in der Bilanz der Gesellschaft zum Bilanzstichtag mit 0,00 EUR zu bewerten. Die sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Abschreibungen zum niedrigeren beizulegenden Wert sind nicht erforderlich. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet und berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten. Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Hinsichtlich der Teilschuldverschreibungen erfolgten in den Vorjahren mehrere Angebote von Tochtergesellschaften des Mehrheitsaktionärs der IKB Deutsche Industriebank AG bzw. der IKB Deutsche Industriebank AG selbst zum Rückkauf. Diese Angebote lagen weit unter dem Nennwert. Ursprünglich sollten diese Rückkäufe dazu dienen, die Teilschuldverschreibungen an die Gesellschaft zurückzuführen und die stille Einlage entsprechend zu reduzieren. Zum Bilanzstichtag wird kein zeitanteiliger Gewinn aus der stillen Beteiligung aktiviert. Ebenso wird keine Zinsabgrenzung auf die Teilschuldverschreibungen passiviert, da es sich hierbei um aufschiebend bedingte Zinszahlungsverpflichtungen handelt. III. Erläuterungen zur Bilanz Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist dem als Anlage beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen. Ausgewiesen wird die stille Beteiligung an der IKB Deutsche Industriebank AG. Die Sonstigen Vermögensgegenstände enthalten die Forderung an die IKB Deutsche Industriebank AG aus der Aufwendungsersatzvereinbarung in Höhe von 60 TEUR. Die Sonstigen Rückstellungen beinhalten Prüfungskosten von 24 TEUR für 2019, Kosten für Steuer- und Rechtsberatung in Höhe von 9 TEUR sowie Kosten der Veröffentlichung in Höhe von 1 TEUR. Verbindlichkeiten
Die Angaben in den Klammern betreffen das Vorjahr. Die Laufzeit der Teilschuldverschreibungen war zum Bilanzstichtag unbegrenzt. Eine Rückzahlung der Teilschuldverschreibungen ist mit Beendigung des stillen Gesellschaftsverhältnisses verknüpft. Eine Kündigung der stillen Einlage kann nur durch die IKB Deutsche Industriebank AG erfolgen und wäre erstmals zum 31. März 2013 möglich gewesen. Voraussetzung hierfür ist aber, dass der Buchwert der Einlage bei der IKB Deutsche Industriebank AG dem Einlagennennwert entspricht. Hinsichtlich der aktuellen Entwicklung wird auf den Nachtragsbericht verwiesen. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung In den Sonstigen betrieblichen Erträgen wird der Aufwandsersatz, der der Gesellschaft aufgrund einer vertraglichen Verpflichtung von der IKB Deutsche Industriebank AG in Höhe der notwendigen Kosten des Geschäftsbetriebes vergütet wird, ausgewiesen. V. Sonstige Angaben Gesetzliche Vertreter Zum Geschäftsführer im Geschäftsjahr 2019 waren bestellt: Frau Margret Dircks, Kauffrau sowie Herr Dr. Hans-Joachim Winter, Rechtsanwalt Die Geschäftsführer vertreten die Gesellschaft gemeinsam und sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Vergütung für die Geschäftsführung betrug 14 TEUR. Abschlussprüferhonorar Das als Aufwand erfasste Honorar des Abschlussprüfers für die Abschlussprüfung beträgt 24 TEUR. Andere Leistungen wurden nicht in Anspruch genommen. Prüfungsausschuss gemäß § 324 HGB Der ausschließliche Zweck der Gesellschaft besteht in der Ausgabe von Wertpapieren im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 Wertpapierhandelsgesetz, die durch Vermögensgegenstände besichert sind. Daher wird aus Kostenerwägungen die Befreiung gemäß § 324 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 HGB in Anspruch genommen. VI. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss in Höhe von 1,00 EUR auf neue Rechnung vorzutragen. VII. Nachtragsbericht Mit Datum vom 3. Februar 2020 wurde ein Ergänzungsvertrag zu dem am 9./10. Dezember 2002 geschlossenen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft zwischen der IKB Deutsche Industriebank AG und der Gesellschaft abgeschlossen. Dieser Ergänzungsvertrag bestimmt, dass die IKB Deutsche Industriebank AG im Fall der Kündigung des stillen Gesellschaftsvertrages mit Wirkung zum 31. März 2020 unabhängig vom Buchwert der stillen Einlage den Rückzahlungsbetrag in Höhe von 200.000 TEUR an die Gesellschaft zahlen wird. Am 20. Februar 2020 kündigte die IKB Deutsche Industriebank AG den am 9./10. Dezember 2002 geschlossenen Vertrag über die Errichtung einer stillen Gesellschaft zum 31. März 2020. Der sich aus der Kündigung ergebende Rückzahlungsanspruch in Höhe von 200.000 TEUR wird im Juli 2020 fällig und zur Rückzahlung der von der Gesellschaft begebenen Teilschuldverschreibungen am 15. Juli 2020 verwendet. Weitere Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich nach Ende des Geschäftsjahres nicht ereignet.
Norderfriedrichskoog, den 05. März 2020 Margret Dircks Dr. Hans-Joachim Winter AnlagespiegelEntwicklung des Anlagevermögens - Anlagenspiegel zum 31. Dezember 2019
sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 19.06.2020 festgestellt. BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERSAn die Capital Raising GmbH, Norderfriedrichskoog VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Capital Raising GmbH, Norderfriedrichskoog, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019, der Gewinn- und Verlustrechnung, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Capital Raising GmbH, Norderfriedrichskoog, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-Abschlussprüferverordnung (Nr. 537/2014; im Folgenden "EU-APrVO") unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den europarechtlichen sowie den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Darüber hinaus erklären wir gemäß Artikel 10 Abs. 2 Buchst. f) EU-APrVO, dass wir keine verbotenen Nichtprüfungsleistungen nach Artikel 5 Abs. 1 EU-APrVO erbracht haben. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hinweis zur Hervorhebung eines Sachverhalts - dauerhaft negative Auswirkung der Finanzmarktkrise auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Anhang zum Jahresabschluss und im Lagebericht. Hiernach hat die Finanzmarktkrise in den Vorjahren dauerhaft negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, da die stille Einlage der Gesellschaft bei der IKB Deutsche Industriebank AG in voller Höhe an den Verlusten der IKB Deutsche Industriebank AG beteiligt wurde. Infolge dessen erhält die Gesellschaft dauerhaft keine Gewinnausschüttungen aus der stillen Einlage und korrespondierend die Gläubiger der Teilschuldverschreibungen keine Zinserträge. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht sind diesbezüglich nicht modifiziert. Besonders wichtige Prüfungssachverhalte in der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Besonders wichtige Prüfungssachverhalte sind solche Sachverhalte, die nach unserem pflichtgemäßen Ermessen am bedeutsamsten in unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2019 waren. Diese Sachverhalte wurden im Zusammenhang mit unserer Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts als Ganzem und bei der Bildung unseres Prüfungsurteils hierzu berücksichtigt; wir geben kein gesondertes Prüfungsurteil zu diesen Sachverhalten ab. Darstellung eines den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Zugehörige Informationen im Jahresabschluss und Lagebericht: Hinsichtlich der erforderlichen Angaben für ein zutreffendes Verständnis im Zusammenhang mit einem den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Bildes des Vermögens-, Finanz- und Ertragslage verweisen wir insbesondere auf die Angaben im Anhang zum Jahresabschluss in Kapital I. Allgemeine Angaben und Kapitel II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie im Lagebericht Kapitel 1. Geschäfts- und Rahmenbedingungen sowie 2. Geschäftsverlauf und Lage. Sachverhalt und Risiko: Die Gesellschaft besitzt eine stille Beteiligung in Höhe von 200 Mio. Euro an der IKB Deutsche Industriebank AG. Dieser stillen Beteiligung auf der Aktivseite der Bilanz stehen sich im Rahmen einer Bewertungseinheit Teilschuldverschreibungen in gleicher Höhe auf der Passivseite gegenüber. Durch die Erfassung beider Bilanzposten in einer Bewertungseinheit nach der Einfrierungsmethode wäre ohne angemessene Erläuterungen im Anhang zum Jahresabschluss und im Lagebericht nicht erkennbar, dass die stille Beteiligung an der IKB Deutsche Industriebank AG zum Bilanzstichtag wesentlich im Wert gemindert ist und wodurch der Jahresabschluss und der Lagebericht nicht ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage vermitteln würden. Prüferisches Vorgehen und Erkenntnisse: Im Rahmen der Prüfung haben wir die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter im Anhang zum Jahresabschluss und im Lagebericht dahingehend geprüft, ob diese geeignet sind, ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu vermitteln. Hierbei haben wir uns auf die öffentlich zugänglichen Informationen der IKB Deutsche Industriebank AG gestützt. So beträgt gemäß dem Geschäftsbericht IKB Deutsche Industriebank AG für das Geschäftsjahr 2018/2019 der Buchwert der stillen Einlage im Jahresabschluss der IKB Deutsche Industriebank AG zum 31. März 2019 aufgrund der Verlustbeteiligungen in den Vorjahren weithin unverändert 0,00 Euro. Aussagen über den Zeitpunkt einer möglichen Wiederauffüllung werden im Geschäftsbericht nicht getroffen. Aus unseren Prüfungshandlungen haben sich keine Einwendungen hinsichtlich der Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage im Anhang zum Jahresabschluss sowie im Lagebericht ergeben. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB und der EU-APrVO unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Wir geben gegenüber den für die Überwachung Verantwortlichen eine Erklärung ab, dass wir die relevanten Unabhängigkeitsanforderungen eingehalten haben, und erörtern mit ihnen alle Beziehungen und sonstigen Sachverhalte, von denen vernünftigerweise angenommen werden kann, dass sie sich auf unsere Unabhängigkeit auswirken, und die hierzu getroffenen Schutzmaßnahmen. Wir bestimmen von den Sachverhalten, die wir mit den für die Überwachung Verantwortlichen erörtert haben, diejenigen Sachverhalte, die in der Prüfung des Jahresabschlusses für den aktuellen Berichtszeitraum am bedeutsamsten waren und daher die besonders wichtigen Prüfungssachverhalte sind. Wir beschreiben diese Sachverhalte im Bestätigungsvermerk, es sei denn, Gesetze oder andere Rechtsvorschriften schließen die öffentliche Angabe des Sachverhalts aus. SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN Übrige Angaben gemäß Artikel 10 EU-APrVO Wir wurden von der Gesellschafterversammlung am 30. April 2019 als Abschlussprüfer gewählt. Wir wurden am 13. Januar 2020 von der Geschäftsführung beauftragt. Wir sind seit dem Geschäftsjahr 2018 als Abschlussprüfer der Capital Raising GmbH, Norderfriedrichskoog, tätig. VERANTWORTLICHER WIRTSCHAFTSPRÜFER Der für die Prüfung verantwortliche Wirtschaftsprüfer ist Herr Ingo Hafke.
Lübeck, den 3. April 2020 aditum
gmbh
Hafke, Wirtschaftsprüfer |
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