paydirekt GmbHLiquidiert
60325 Frankfurt am Main, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Finanzübersicht
Kennzahlen extrahiert aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Ungelöste Beteiligungen (4)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 33.34% | |
DZ BANK AG Deutsche Zentral-Genossenschaftsbank | 33.33% |
GIZS Verwaltungs-GmbH i.L. | 33.33% |
| 16.67% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
4 Gesellschafter
GmbH-Struktur
3 von 4 angezeigt
Bilanzkonten
Bilanzkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustkonten aus veröffentlichten Jahresabschlüssen
| Posten |
|---|
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
paydirekt GmbHFrankfurt am MainJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024Lageberichtpaydirekt GmbHInhalt 1. Rahmenbedingungen und Geschäftsverlauf II. II. Prognose- / Chancen- / Risikobericht 1. Chancen- und Risikobericht 2. 2. Prognosebericht Grundlagen des Unternehmens Die paydirekt GmbH wurde im Juni 2014 als technischer Betreiber des gemeinsamen Online-Bezahlverfahrens „paydirekt“ der Banken und Sparkassen mit Sitz in Frankfurt am Main gegründet. Mittels eines Assetübertrages wurde im Jahr 2020 das bereits seit 2005 im deutschen E-Commerce- und E-Government-Markt etablierte Online-Bezahlverfahren „giropay“ hinzugewonnen. Mit Übernahme der Acquiringverträge und Migration der Technik von den giropay-Altbetreibern hat die paydirekt GmbH unter der Produktmarke „giropay“ ein Payment-Gateway betrieben. In diesem waren ein anmeldepflichtiges auf Account basierendes Lastschriftverfahren (ehemals paydirektALT) sowie ein Account-to-Account Überweisungsverfahren (ehemals giropayALT) auf der Basis der PSD2-Schnittstellen der angeschlossenen Issuer integriert. In 2023 wurde als dritte Zahlart die digitale girocard als Funding-Source mitaufgenommen. Aufgrund strategischer Überlegungen der Gesellschafter der paydirekt GmbH haben diese Mitte des Jahres 2024 beschlossen, das Zahlverfahren giropay zum Jahresende 2024 einzustellen und vom Markt zu nehmen. Mit Wirkung zum 4. Dezember 2024 ist die paydirekt GmbH durch Rückgabe der Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) kein Zahlungsinstitut mehr. Die paydirekt GmbH wird zum 1. Juni 2025 abgewickelt („liquidiert“) (vgl. Kapitel II). Geschäftsführer der paydirekt GmbH sind zum Jahresende 2024 Herr Henning vorm Walde und Herr Dr. Helmut Wißmann. Sie verantworten und steuern die Bereiche Markt, Produkt, IT, Fraud, Operations sowie übergreifende regulatorische und prozessuale Themen (u.a. Compliance und die Verhinderung von Geldwäsche). Per 31. Dezember 2024 waren in der paydirekt GmbH 56 festangestellte Mitarbeiter beschäftigt, inklusive der beiden Geschäftsführer. Auf die Belegschaft entfielen zum Stichtag insgesamt 50 Vollzeit- und 6 Teilzeitkräfte. Die nach Anzahl der Mitarbeiter größten Bereiche waren IT und Operations inklusive des Kundenservices. Die bisherige Gesellschafterstruktur blieb im Jahr 2024 unverändert. Es gab keine Aus- oder Eintritte in den Gesellschafterkreis. Wirtschaftsbericht 1. Rahmenbedingungen und GeschäftsverlaufAusgangssituation und wirtschaftliche Entwicklung Konjunkturelles Umfeld:Die gesamtwirtschaftliche Entwicklung in Deutschland verlief in 2024 wenig dynamisch. Hintergrund war in Teilen der Verlust an Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Volkswirtschaft. Die Entwicklung scheint sich zunehmend von der weltwirtschaftlichen Erholung abzukoppeln. Während das Bruttoinlandsprodukt im 3. Quartal 2024 preis-, saison- und kalenderbereinigt in den USA bzw. in der EU im Vergleich zum Vorjahresquartal um +2,7 % bzw. um +1 % anstieg, sank dieses in Deutschland im Vergleichszeitraum um -0,3 %.1 Von den privaten Konsumausgaben gingen mit einem Plus von 0,1 % im 3. Quartal 2024 kaum Impulse aus. Korrespondierend dazu legte der Einzelhandel in Deutschland ebenfalls nur moderat um +0,1 % zu (preisbereinigt in den ersten drei Quartalen 2024 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum).2 Die Preissteigerung pendelte sich im Jahr 2024 bei rund 2 % ein. Im November 2024 zog die Inflation auf 2,2 % im Vergleich zum Vorjahresmonat an. Preistreibend wirkten sich insbesondere Dienstleistungen aus.3 Nach dem Post-Corona-Einbruch des E-Commerce in Deutschland scheint sich der Markt zumindest langsam zu erholen. Während im 1. Quartal 2024 noch ein Umsatzrückgang von -2,5 % im Vergleich zum Vorquartal festzustellen war, legte der Umsatz im 2./3. Quartal 2024 um +0,2 % bzw. +1,5 % im Vergleich zum Vorquartal zu.4 Wettbewerbsumfeld: Mit dem Online-Bezahlverfahren giropay befand sich die paydirekt GmbH mit zahlreichen E-Commerce Payment-Anbietern aus dem In- und Ausland im Wettbewerb. Neben den großen Playern Paypal und Klarna bieten die Open-Banking-Technologien Eintrittsmöglichkeiten für neue Wettbewerber. In 2024 ist die europäische Payment-Lösung „wero“ mit dem Angebot von P2P-Zahlungen gestartet und damit ein weiteres Angebot in den Payment-Markt eingetreten, das perspektivisch in den teilnehmenden Ländern (und Bankengruppen) auch E-Commerce-Zahlungen anbieten wird. Entwicklung der Gesellschaft giropay reagierte auf die strategischen Herausforderungen unter anderem mit einer weiteren Steigerung der Usability sowie mit einer Integration der Händlerbasis von giropayALT in das neue giropay, sodass möglichst viele Akzeptanzstellen den Zahlern die komfortable Bezahlung mit Benutzername und Passwort („paydirektALT“), Online-Banking-Zugangsdaten („giropayALT“) und der digitalen girocard anbieten konnten. Ausgehend von der seit Mitte 2023 schwachen Transaktionsentwicklung des Verfahrens (u.a. aufgrund der mangelnden Dynamik des E-Commerce allgemein, der Herausnahme von giropay als Funding-Source einer führenden Wallet-Lösung, des verzögerten Hochlaufs der digitalen girocard, der zyklischen Überprüfung und Bereinigung des Händlerportfolios aufgrund regulatorischer Vorgaben) konnte trotz der nach wie vor herausfordernden Rahmenbedingungen in 2024 ein Transaktionswachstum im 1. Quartal 2024 verzeichnet werden. Allerdings blieb die Transaktionsentwicklung 2024 insgesamt wie bereits 2023 hinter den Erwartungen zurück. Das Jahr 2024 war insbesondere durch das von den Gesellschaftern der paydirekt GmbH im 1. Quartal 2024 initiierte Transformationsprojekt geprägt, das zum Ziel hatte, die strategischen Handlungsoptionen der Gesellschaft im Zusammenhang mit giropay auszuloten. Das Projekt wurde durch die Unternehmensberatung Roland Berger Holding GmbH & Co. KGaA begleitet. Liquidationsentscheidung In der Gesellschafterversammlung am 12. Juni 2024 haben die Anteilseigner der paydirekt GmbH final beschlossen, das Zahlverfahren giropay zum Ende des Jahres 2024 einzustellen. Seit diesem Zeitpunkt sind durch die paydirekt GmbH keine Zahlungsanfragen mehr an die Issuer des giropay-Verfahrens weitergeleitet worden. Nach der Abschaltung von giropay am 31. Dezember 2024 ist das Kunden- und Händlerportal noch bis Ende Februar 2025 u.a. für Rückabwicklungen zu erreichen. Gemäß der Beschlussfassung der Anteilseigner in der Gesellschafterversammlung vom 13. November 2024 wird die paydirekt GmbH mit Wirkung zum 1. Juni 2025, 0:00 Uhr aufgelöst. Herr vorm Walde wird nach der Beendigung der Geschäftstätigkeit der paydirekt GmbH zum 31. Mai 2025 das Liquidationsverfahren als Liquidator initiieren. Das Geschäftsführermandat von Herrn Dr. Wißmann endet durch Mandatsniederlegung mit Ablauf des 31. Mai 2025. Um eine geordnete gesellschaftsrechtliche Liquidation zu ermöglichen, haben die Gesellschafter in ihrer Sitzung am 12. Juni 2024 beschlossen, zum 2. September 2024 sowie zum 2. Januar 2025 jeweils 7,5 Mio. Euro in die Kapitalrücklage einzustellen. Die Zahlung beider Tranchen ist zum Zeitpunkt der Erstellung des Lageberichts vollständig erfolgt. Im Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 sind Einzahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von 28,75 Mio. Euro enthalten, die im Berichtsjahr eingezahlt worden sind. Hierin enthalten sind 6,25 Mio. Euro, die am 2. Januar 2025 zur Einzahlung fällig waren. Weitere 1,25 Mio. Euro sind am 2. Januar 2025 eingezahlt worden. Allen direkt an giropayNEU angebundenen Händlern und Partnern wurde zum 31. Dezember 2024 seitens der paydirekt GmbH fristgerecht gekündigt. Ebenso den bereits in das neue giropay migrierten Acquirern. Den Acquirern von giropayALT ist bereits zuvor zum 30. Juni 2024 ordentlich gekündigt worden. Von dem Abschluss eines Neuvertrages für das neue giropay wurde nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung abgesehen. Nach der Entscheidung, giropay einzustellen und die paydirekt GmbH abzuwickeln, wurden gemäß der Run-Down-Planung nicht mehr benötigte Dienstleistungen gekündigt. Ferner verringert sich der Mitarbeiterpool sukzessive bis zum 1. August 2025 auf null. Allen Mitarbeitern wurde zu unterschiedlichen Zeitpunkten entsprechend des Gesellschafterbeschlusses vom 12. Juni 2024 betriebsbedingt gekündigt und individuelle Abfindungspakete angeboten. Per Ende des Jahres 2024 konnte mit allen Mitarbeitern inklusive der beiden Geschäftsführer eine Einigung bzgl. der Austrittsmodalitäten erreicht werden. Die bestehende Erlaubnis zum Erbringen des Akquisitionsgeschäftes und des Finanztransfergeschäftes gem. § 10 Abs. 1 Satz 1 ZAG („ZAG-Lizenz“) wurde per 4. Dezember 2024 zurückgegeben. Der Beschluss zur Rückgabe der Lizenz wurde in der Gesellschafterversammlung am 13. November 2024 getroffen und notariell beurkundet. Die bevorstehende Abschaltung von giropay wurde kommunikativ in Abstimmung mit den Gesellschaftern, die zugleich auch Issuer des Zahlverfahrens waren, eng begleitet. Neben der Information an die Öffentlichkeit erfolgte die Kommunikation an Händler und Endkunden über die Website von giropay. Den rund 4 Mio. registrierten Kunden von giropay wurde im Auftrag der Issuer fristgerecht zu Ende des Jahres 2024 per E-Mail in mehreren Wellen gekündigt. Liquidationsplanung Der Beginn der Liquidation der paydirekt GmbH zum 1. Juni 2025 wird seitens des Geschäftsführers bzw. Liquidators rechtzeitig dem Registergericht angezeigt und der Gläubigeraufruf im elektronischen Unternehmensregister veröffentlicht werden. Die Gläubiger der paydirekt GmbH haben nach Veröffentlichung dieses Gläubigeraufrufs ein Jahr Zeit, aus ihrer Sicht noch offene Forderungen anzumelden. Es ist davon auszugehen, dass die von den Gesellschaftern allein bzw. gemeinsam mit einem anderen Gesellschafter entsandten Verwaltungsratsmitglieder mit Wirkung zum Ablauf des 31. Mai 2025 abberufen werden und der Verwaltungsrat als Gremium aufgelöst wird. Die Bedienung der Gläubigerforderungen, der Abschluss der Verwertung der restlichen Vermögensgegenstände sowie die Erstellung der Schlussbilanz wird für Mitte 2026 erwartet. Nach Abgabe der notwendigen Steuererklärung ist von einer Löschung der paydirekt GmbH im Handelsregister in 2027 zu rechnen. Ertragslage Die Umsatzerlöse haben sich um 18,3 Mio. Euro von 22,8 Mio. Euro im Vorjahr auf 4,6 Mio. Euro reduziert, das entspricht einem Rückgang von 80 Prozent. Der Rückgang ist im Wesentlichen auf den Wegfall der Entgelte für den Betrieb des paydirekt-Bezahlverfahrens um 15,9 Mio. Euro sowie auf die Reduzierung der Betreiberentgelte für das giropay-Bezahlverfahren um 1,2 Mio. Euro zurückzuführen. Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich auf 0,1 Mio. Euro gegenüber 0,2 Mio. Euro im Vorjahr. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen sind von 9,7 Mio. Euro auf 7,9 Mio. Euro gesunken. Der Rückgang basiert hauptsächlich auf entfallene Leistungen im Rahmen des Bezahlverfahrens giropayALT in Höhe von 0,8 Mio. Euro mit Leistungsbezug von Dritten sowie geringeren IT-Weiterentwicklungskosten in Höhe von 0,8 Mio. Euro. Die Personalkosten sind aufgrund von Abfindungs- und Bonusverpflichtungen in Höhe von 7,0 Mio. Euro, um 4,7 Mio. Euro auf 16,4 Mio. Euro (Vorjahr: 11,7 Mio. Euro) gestiegen. Die Abschreibungen haben sich aufgrund außerplanmäßiger Abschreibungen sowie verkürzter Nutzungsdauern von 1,2 Mio. Euro auf 1,4 Mio. Euro erhöht. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich von 8,5 Mio. Euro um 6,6 Mio. Euro auf 15,2 Mio. Euro erhöht. Der Anstieg ist aufgrund der Einstellung des Bezahlverfahrens giropayALT auf den Anlagenabgang des Restbuchwertes des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von 6,8 Mio. Euro zurückzuführen. Darüber hinaus fielen sonstige betriebliche Aufwendungen von weniger als 0,1 Mio. Euro für periodenfremde Aufwendungen an. Die Gesamtaufwendungen sind um 9,8 Mio. Euro (+31 %) von 31,1 Mio. Euro im Vorjahr auf 40,9 Mio. Euro gestiegen und führen zu einem Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit von -36,2 Mio. Euro (Vorjahr: -8,1 Mio. Euro). Die paydirekt GmbH weist nach Steuern vom Einkommen und vom Ertrag einen Jahresfehlbetrag in Höhe von 36,2 Mio. Euro gegenüber einem Jahresfehlbetrag in Höhe von 7,7 Mio. Euro im Vorjahr aus. Finanz- und Vermögenslage Mit einer Eigenkapitalquote von 56 Prozent (Vorjahr: 80 Prozent) und 16,9 Mio. Euro an liquiden Mitteln (Vorjahr: 11,6 Mio. Euro) ergibt sich für die paydirekt GmbH zum 31. Dezember 2024 eine stabile Finanz- und Vermögenslage. Die Zahlungsfähigkeit der paydirekt GmbH war zu jedem Zeitpunkt gegeben. Die Zunahme der Liquidität resultiert im Wesentlichen aus Kapitaleinzahlungen der Gesellschafter, dem ein negativer Cashflow der laufenden Geschäftstätigkeit - resultierend aus der Einstellung des Bezahlverfahrens - gegenübersteht. Im Berichtszeitraum war die Liquiditätsausstattung unverändert komfortabel. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgten Einzahlungen in die Kapitalrücklage in Höhe von 28,75 Mio. Euro, eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage erfolgte am 2. Januar 2025 in Höhe von 1,25 Mio. Euro. Die vorhandene Stichtagsliquidität in Verbindung mit den abgeschlossenen Einzahlungen in die Kapitalrücklage sichert die geordnete Liquidation der Gesellschaft. Zur Sicherstellung der jederzeitigen Zahlungsfähigkeit und unter Berücksichtigung angemessener Liquiditätsreserven besteht eine Liquiditätsplanung, die auf Basis der zukünftig erwarteten Mittelzu- und -abflüsse den Liquiditätsbedarf bzw. -überschuss ermittelt. Die Bilanzsumme zum 31. Dezember 2024 beläuft sich auf 18,2 Mio. Euro (Vorjahr: 22,0 Mio. Euro) und liegt mit ca. 18 Prozent und 3,9 Mio. Euro unter dem Vorjahresniveau. Auf der Aktivseite resultiert dies im Wesentlichen aus dem Rückgang des Anlagevermögens von 7,7 Mio. Euro sowie dem Rückgang ausgewiesener Forderungen und sonstiger Vermögensgegenstände um 1,4 Mio. Euro; auf der Passivseite durch den Rückgang des Eigenkapitals aufgrund des Jahresfehlbetrages. Zur Bilanzsumme tragen das Anlagevermögen mit 0,01 Mio. Euro (weniger als 1 Prozent), das Umlaufvermögen mit 18,1 Mio. Euro (100 Prozent) und der aktive Rechnungsabgrenzungsposten mit 0,1 Mio. Euro (weniger als 1 Prozent) bei. Das Anlagevermögen setzt sich aus immateriellen Anlagewerten von 0,00 Mio. Euro (weniger als 1 Prozent) und aus Sachanlagen von 0,01 Mio. Euro (100 Prozent) zusammen. Das Umlaufvermögen von 18,1 Mio. Euro strukturiert sich zu 16,9 Mio. Euro aus liquiden Mitteln (94 Prozent) und 0,5 Mio. Euro (3 Prozent) aus bestehenden Forderungen an Kunden, aus Forderungen an Kredit- und Zahlungsinstituten sowie sonstigen Vermögensgegenständen von 0,7 Mio. Euro (4 Prozent). Auf der Passivseite addieren sich das Eigenkapital mit 10,2 Mio. Euro (56 Prozent), die Rückstellungen mit 6,7 Mio. Euro (37 Prozent) und die Verbindlichkeiten mit 1,3 Mio. Euro (7 Prozent). Das Eigenkapital hat sich aufgrund des Jahresfehlbetrages im Berichtsjahr um 7,4 Mio. Euro (-42 Prozent) von 17,6 Mio. Euro auf 10,2 Mio. Euro reduziert. Die Rückstellungen sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 Mio. Euro von 1,7 Mio. Euro auf 6,7 Mio. Euro gestiegen. Die Verbindlichkeiten reduzierten sich um 1,4 Mio. Euro von 2,7 Mio. Euro auf 1,3 Mio. Euro. Die Verbindlichkeiten haben eine Fristigkeit von bis zu drei Monaten. II. Prognose- / Chancen- / Risikobericht1. Chancen- und RisikoberichtDie paydirekt GmbH subsumiert unter dem Begriff Risikomanagement einen sachgerechten und adäquaten Umgang mit Risiken, unter Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie der durch die Geschäftsführung definierten Inhalte der Geschäfts- und Risikostrategie. Im Rahmen der quartalsweisen Risikoquantifizierung führt die Gesellschaft ergänzend Stresstests durch, mit denen die Folgen einer Verschlechterung bei wesentlichen Risikoarten und die Auswirkungen auf die Risikotragfähigkeit gemessen werden. Im Transformationsjahr 2024 war die Sicherheit des Zahlverfahrens stets gewährleistet. Im Berichtszeitraum wurden keine nennenswerten Sicherheitsvorfälle bekannt. Die für die paydirekt GmbH in 2024 noch vorhandenen Risiken sind grundsätzlich eng mit der Liquidation verbunden. Die paydirekt GmbH hat einen sorgfältigen Planungsprozess eingeleitet, um die Abschaltung von giropay sowie die Liquidation des Unternehmens geordnet und rechtlich abgesichert zu gestalten. Die „Run-Down-Planung" in Verbindung mit der daran anschließenden Liquidationsplanung zielt darauf ab, alle identifizierten Risiken zu minimieren und sicherzustellen, dass die Liquidation der Gesellschaft reibungslos und im Einklang mit allen relevanten Vorgaben verläuft. Die hierfür notwendigen Finanzmittel wurden durch die Gesellschafter durch Einzahlung in die Kapitalrücklage vollständig zur Verfügung gestellt. Es bestehen allgemeine Rechtsrisiken, die sich aus sich ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen, regulatorischen Anforderungen sowie der möglichen Durchsetzung von Ansprüchen durch Dritte ergeben können. Durch das systematische Vertragsmanagement der paydirekt GmbH in Verbindung mit der fristgerechten Kündigung der (Dienstleister-) Verträge sind keine nennenswerten Forderungsanmeldungen in dem zum 1. Juni 2025 beginnenden Sperrjahr zu erwarten. Ein weiteres potenzielles Risiko stellt die Reduzierung der Mitarbeiter dar, insbesondere, falls durch die Gesellschafter neue Aufgaben im Abwicklungsprozess hinzukommen sollten. In diesem Fall können Schlüsselmitarbeiter und notwendiges Fachwissen nicht mehr in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt werden. Bis dato sind, wie geplant, alle Schlüsselressourcen besetzt. Stand jetzt ist keine betriebsstörende Fluktuation zu verzeichnen. Die Schließung zahlreicher, durch die Einstellung der Geschäftstätigkeit nicht mehr relevanter Risiken hat sowohl zu einer Reduktion des Expected Loss als auch zu einer geringeren Auslastung des Gesamtrisikolimits geführt, was die Gesamtrisikosituation entlastet. Unter Berücksichtigung aller potenziellen Risikofaktoren wird im Ausblick für das Rumpfgeschäftsjahr 2025 keine negative Risikoentwicklung in den internen Berechnungsmodellen festgestellt. 2. PrognoseberichtGesamtwirtschaftliche Konjunkturindikatoren sowie Marktentwicklungen in 2025 haben keine Relevanz mehr auf die Entwicklung des Zahlverfahrens. giropay wurde durch Abschaltung per 31. Dezember 2024 vom Markt genommen. Durch die vollständige Einzahlung der Gesellschafter in die Kapitalrücklage ist die Gesellschaft für eine geordnete Liquidation bis zur finalen Löschung aus dem Handelsregister finanziert. Ein wesentlicher Einflussfaktor auf die Höhe des nach Ende des Sperrjahres auszuschüttenden „Restvermögens“ an die Gesellschafter ist die noch zu treffende Einigung mit dem Vermieter der Büroräume am Geschäftssitz des Unternehmens in der Stephanstraße in Frankfurt am Main. Dies hängt wiederum auch von einer erfolgreichen Nachmietersuche ab. Die Chancen werden als gegeben bewertet, da der Mietzins für den bestehenden Mietvertrag attraktiv unter Marktniveau ist und die Nachfrage nach modernen Standorten in zentraler Lage in Frankfurt am Main anzieht.5 Aus heutiger Sicht ist davon auszugehen, dass alle Risiken bekannt, bewertet sowie mitigiert sind und kein weiterer Finanzierungsbedarf besteht. 1 Quelle: Destatis, Pressemitteilung: Bruttoinlandsprodukt: Ausführliche Ergebnisse zur Wirtschaftsleistung im 3. Quartal 2024, in: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/11/PD24_438_811.html, zugegriffen am 16.12.2024. 2 Quelle: Destatis, Pressemitteilung: Einzelhandelsumsatz im September 2024 real um 1,2 % höher als im Vormonat, in: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/10/PD24_411_45212.html, zugegriffen am: 16.12.2024. 3 Quelle: Destatis, Pressemitteilung: Inflationsrate im November 2024 bei +2,2 %, in: https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/12/PD24_463_611.html, zugegriffen am: 16.12.2024. 4 Quelle: bevh: Der deutsche Onlinehandel in interaktiven Grafiken, in: https://bevh.org/daten-studien/umsaetze-im-onlinehandel, zugegriffen am: 16.12.2024. 5 Quelle: BNP Paribas Real Estate, At a Glance Q3 2024 Büromarkt Frankfurt, in: https://www.realestate.bnpparibas.de/marktberichte/bueromarkt/frankfurt-at-a-glance BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2024Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss und zu Bilanzierungs- und BewertungsmethodenI. ALLGEMEINESDer Jahresabschluss der paydirekt GmbH, Frankfurt am Main, wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) in EUR aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt worden. Der Vorjahresabschluss ist unter Beachtung der Vorgaben der RechZahlV aufgestellt worden. Mit Wirkung zum 4. Dezember 2024 ist durch Rückgabe der Erlaubnis nach dem Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) die paydirekt GmbH kein Zahlungsinstitut gemäß § 1 Abs. 1 Satz 2 Nr. 5 und 6 ZAG mehr. Die Posten und Beträge des Vorjahres sind an die Gliederungssystematik der §§ 266, 275 HGB angepasst worden. Die Darstellung der Gliederung ist daher gemäß § 265 Abs. 1 Satz 2 HGB abweichend. Von dem Wahlrecht des § 284 Abs. 1 HGB, im Anhang die Angaben zu machen, die nicht in die Bilanz oder in die Gewinn- und Verlustrechnung aufgenommen wurden, hat die Gesellschaft Gebrauch gemacht. Die Gesellschaft ist nach den Größenklassen des § 267 HGB eine mittelgroße Kapitalgesellschaft. Die größenabhängigen Aufstellungserleichterungen und Schutzklauseln wurden teilweise in Anspruch genommen. Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr. Die Gesellschafterversammlung vom 13. November 2024 hat einstimmig die Auflösung der Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Juni 2025 um 0:00 Uhr beschlossen. Die Bezahlverfahren der paydirekt GmbH sind zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2024 eingestellt worden. Die Gesellschaft macht von § 265 Abs. 8 HGB Gebrauch und führt in der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung die Posten, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Saldo hatten, nicht auf. II. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODENIm Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden, soweit dies nach den Vorschriften des § 246 HGB nicht ausdrücklich gefordert wird. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Infolge des Auflösungsbeschlusses durch die Gesellschafter mit Wirkung zum 1. Juni 2025 bestehen erhebliche Zweifel an der Fortführung der Geschäftstätigkeit im bisherigen Umfang. Eine positive Fortführungsprognose nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 liegt daher nicht vor. Die von den Gesellschaftern im Dezember 2024 und Januar 2025 zur Verfügung gestellten Eigenkapitaleinzahlungen stellen auf Basis der Planungsrechnungen eine geordnete Liquidation sicher. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind, soweit dies gesetzlich nicht ausdrücklich gefordert wird, nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten bewertet, und sofern sie der Abnutzung unterlagen, um planmäßige sowie außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Restbuchwerte ohne weitere betriebliche Nutzung sind als Anlagenabgang erfasst worden. Zum Bilanzstichtag beträgt der gesamte Restbuchwert EUR 32,00. Der entgeltlich erworbene Geschäfts- oder Firmenwert wurde im ersten Halbjahr 2024 planmäßig über die erwartete Nutzungsdauer von 10 Jahren abgeschrieben und mit Einstellung des Bezahlverfahrens giropayALT und der Kündigung der Verträge als Anlagenabgang ausgebucht. Zum Bilanzstichtag beträgt der Restbuchwert EUR 0,00. Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten bewertet und, soweit abnutzbar, um planmäßige nutzungsbedingte sowie außerplanmäßige Abschreibungen vermindert. Die Nutzungsdauern für die nach dem Bilanzstichtag betrieblich genutzten Vermögensgegenstände wurden jeweils angepasst und betragen ausnahmslos unter einem Jahr. Zum Bilanzstichtag beträgt der Restbuchwert EUR 8.319,60. Im Geschäftsjahr 2024 wendet die Gesellschaft für geringwertige Anlagegüter die Regelungen des § 6 Abs. 2 EStG in der geltenden Fassung an. Dementsprechend wurden geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu EUR 800,00 im Jahr der Anschaffung abgeschrieben. Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem Anlagespiegel ersichtlich. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennbetrag bewertet. Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten werden Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen und sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages unter Berücksichtigung erwarteter künftiger Preis- und Kostenänderungen angesetzt. Die übrigen Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden zum Nennwert bzw. Erfüllungsbetrag bewertet. § 274 HGB sieht die Ermittlung und Bewertung latenter Steuern bei unterschiedlichen Wertansätzen in Handels- und Steuerbilanz vor. Die Bewertung erfolgt mit dem aktuell gültigen Steuersatz von insgesamt 32,00 % (Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer). Die Bewertungsunterschiede begründen sich aus einer unterschiedlichen Abschreibungsdauer in Handels- und Steuerbilanz. Aus dem Verzicht auf die Ausübung des Wahlrechts gemäß § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zur Aktivierung aktiver latenter Steuern ergibt sich eine künftige steuerliche Entlastung, soweit ein steuerlicher Liquidationsgewinn entsteht. III. BILANZ1. Anlagevermögen: Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens sind im Anlagenspiegel ersichtlich. Mit Wirkung zum 1. Dezember 2020 hatte die paydirekt GmbH das giropayALT Verfahren erworben und mit Einstellung des Bezahlverfahrens ausgebucht. Damit ist in den immateriellen Vermögensgegenständen der Geschäfts- oder Firmenwert nicht mehr enthalten (Vorjahr: TEUR 7.366). 2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände: Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände liegen ausnahmslos unter einem Jahr. In den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.157 (Vorjahr: TEUR 2.582) sind Forderungen gegen Gesellschafter in Höhe von TEUR 58 (Vorjahr: TEUR 315) sowie Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 453 (Vorjahr: TEUR 1.610) enthalten. 3. Rückstellungen Rückstellungen werden für ungewisse Verbindlichkeiten und drohende Verluste aus schwebenden Geschäften gebildet. Wesentliche Rückstellungen betreffen den Personalbereich in Höhe von TEUR 3.820 (Abfindungen, Boni, Urlaub) sowie Drohverlustrückstellungen in Höhe von TEUR 2.100 für langfristige Dauerschuldverhältnisse, insbesondere aus dem Mietvertrag für die Geschäftsräume in Frankfurt, Stephanstraße 14-16. Weitere Rückstellungen sind für Rechtsrisiken sowie weitere ungewisse Verbindlichkeiten gebildet. 4. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 1.303 (Vorjahr: TEUR 2.735) beträgt ausschließlich bis zu einem Jahr. Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen enthalten in Höhe von TEUR 92 (Vorjahr: TEUR 0) Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern. Die sonstigen Verbindlichkeiten enthalten: - Verbindlichkeiten aus Steuern in Höhe von TEUR 1.012 (Vorjahr: TEUR 161) - Verbindlichkeiten im Rahmen der sozialen Sicherheit in Höhe von TEUR 15 (Vorjahr: TEUR 33) - Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter von TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 321). IV. GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNGErträge und Aufwendungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder Bedeutung haben sich im Berichtsjahr wie folgt ergeben: Außerplanmäßige Abschreibungen sind im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 128 vorgenommen worden. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten Zuführungen zu Rückstellungen für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften in Höhe von TEUR 2.100. Der Restbuchwert des Geschäfts- oder Firmenwertes in Höhe von TEUR 6.833 wurde aufgrund der Einstellung des Bezahlverfahrens giropayALT bereits zum 30. Juni 2024 als Anlagenabgang in den sonstigen betrieblichen Aufwendungen erfasst. V. SONSTIGE ANGABEN1. Angaben gemäß § 285 Ziff. 3a HGB (finanzielle Verpflichtungen): Der Gesamtbetrag der sonstigen finanziellen Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz zum 31. Dezember 2024 enthalten sind, beträgt am 29. Januar 2025 ca. TEUR 9.246 und beinhaltet geschäftsübliche Verpflichtungen, zum Teil mit variablen Verpflichtungen in Abhängigkeit der möglichen Inanspruchnahme von vereinbarten Leistungen und Kündigungsfristen sowie restliche Personalaufwendungen aus Arbeitsverträgen bis zum Austrittsdatum: • Mietvertrag an der Geschäftsadressel abzugl. des Betrages, der als Drohverlustrückstellung verbucht ist: TEUR 5.337 • Vereinbarungen mit einem Generalunternehmer für den IT-Restbetrieb inkl. Rückbau der Systeme: TEUR 1.872 • Personalaufwendungen und sonstige: TEUR 2.037. 2. Geschäftsführung: Als Geschäftsführer sind Herr Henning vorm Walde und Herr Dr. Helmut Wißmann bestellt. Auf die Angabe der Geschäftsführungsbezüge wird gem. § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. 3. Anzahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer: Im Jahresdurchschnitt waren 83 (Vorjahr: 109) Arbeitnehmer beschäftigt (davon weiblich 28, männlich 55). 4. Verwaltungsrat: Der Verwaltungsrat setzt sich wie folgt zusammen: - Herr Thomas Ullrich, Mitglied des Vorstands der DZ Bank AG (Vorsitzender) - Herr Dr. Michael Stollarz, Vorsitzender der Geschäftsführung der Deutscher Sparkassen Verlag GmbH (stellvertretender Vorsitzender) - Herr Torsten Daenert, Managing Director Privat- und Unternehmerkunden, Commerzbank Aktiengesellschaft - Herr André Korte, Leiter Zentralbereich Unternehmenskunden, Landesbank Baden-Württemberg - Herr Dr. Patrik Pohl, Head of Corporate Cash Management Germany, Corporate Bank, Deutsche Bank AG - Herr Ulrich Coenen, Sprecher des Vorstands der Atruvia AG - Frau Tanja Müller-Ziegler, Mitglied des Vorstands des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. - BVR - Herr Christian Rhino, Mitglied des Vorstandes der Helaba Die Verwaltungsratsmitglieder erhalten keine Vergütung für Ihre Tätigkeit. 5. Gesamthonorar des Abschlussprüfers für 2024 Das Honorar beläuft sich auf TEUR 41 (Vorjahr: TEUR 85) für Abschlussprüfungsleistungen, andere Bestätigungsleistungen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0) und sonstige Leistungen TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 0). 6. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es erfolgte eine Übertragung der Anteile der GIZS GmbH & Co. KG auf die GIZS Verwaltungs-GmbH durch Anwachsung. Die neue Gesellschafterin GIZS Verwaltungs-GmbH i. L., Stuttgart, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter HRB 789991, ist zur Liquidation eingetragen. Am 2. Januar 2025 hat die Gesellschaft eine weitere Einzahlung in die Kapitalrücklage in Höhe von TEUR 1.250 erhalten. Aufgrund des im Berichtsjahr von den Gesellschaftern getroffenen Beschlusses, die Gesellschaft mit Wirkung zum 1. Juni 2025 zu liquidieren, ist der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024 nicht mehr unter Anwendung des Going-Concern Grundsatzes aufgestellt worden. 7. Verwendung des Jahresergebnisses: Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den sich aus Jahresfehlbetrag 2024 in Höhe von TEUR 36.165 und Verlustvortrag ergebenden Bilanzverlust in Höhe von TEUR 38.664 auf neue Rechnung vorzutragen.
sonstige Berichtsbestandteile
Frankfurt am Main, den 7. März 2025 Henning vorm Walde, Geschäftsführer Dr. Helmut Wißmann, Geschäftsführer Angaben zur Feststellung:Der Jahresabschluss wurde am 28.04.2025 festgestellt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die paydirekt GmbH Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der paydirekt GmbH - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der paydirekt GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse - entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Hervorhebung eines Sachverhalts: Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung derUnternehmenstätigkeit Wir verweisen auf die Ausführungen der gesetzlichen Vertreter in Abschnitt V.6. (Ereignisse nach dem Bilanzstichtag, Nachtragsbericht) des Anhangs sowie die Angaben in Abschnitt II. 1. (Liquidationsentscheidung) des Lageberichts, in denen die gesetzlichen Vertreter den Beschluss zur Liquidation der Gesellschaft und die daraus folgende Abkehr vom Rechnungslegungsgrundsatz der Fortführung der Unternehmenstätigkeit beschreiben. Wie in Abschnitt II. 1. des Lageberichts dargelegt, deuten diese Ereignisse und Gegebenheiten auf das Bestehen einer wesentlichen Unsicherheit hin, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen kann und die ein bestandsgefährdendes Risiko im Sinne des § 322 Abs. 2 Satz 3 HGB darstellt. Unsere Prüfungsurteile sind bezüglich dieses Sachverhalts nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und denLagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktio auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel,ein ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Duisburg, den 20. März 2025 PKF Fasselt Partnerschaft mbB Müller-Kemler, Wirtschaftsprüfer Bachus, Wirtschaftsprüfer |
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