INRO
Industrierohstoffe GmbH
Stockstadt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
669.005,38 |
709.005,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
34.559,38 |
6.140,00 |
| II.
Sachanlagen |
633.496,00 |
701.905,00 |
| III.
Finanzanlagen |
950,00 |
960,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.132.176,42 |
858.489,32 |
| I.
Vorräte |
122.126,61 |
271.596,03 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
415.846,68 |
248.174,16 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
594.203,13 |
338.719,13 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.479,00 |
2.907,00 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
40.276,20 |
35.535,20 |
| Aktiva |
1.843.937,00 |
1.605.936,52 |
Passiva
|
|
31.12.2021
EUR |
31.12.2020
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.565.521,55 |
1.356.470,41 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
120.000,00 |
120.000,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
1.419.521,55 |
1.210.470,41 |
| B.
Rückstellungen |
124.834,33 |
33.613,52 |
| C.
Verbindlichkeiten |
111.687,12 |
167.327,59 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
111.687,12 |
167.327,59 |
| D.
Passive latente Steuern |
41.894,00 |
48.525,00 |
| Passiva |
1.843.937,00 |
1.605.936,52 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die INRO Industrierohstoffe GmbH, Leiderer
Straße 12, 63811 Stockstadt hat ihren Sitz in
Stockstadt und wird beim Amtsgericht Aschaffenburg unter
der Handelsregisternummer HRB 1513 geführt.
2. Allgemeine Angaben zur Bewertung und Bilanzierung
2.1 Angaben der auf die Posten der Bilanz und
Gewinn- und Verlustrechnung
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
(§ 284 Abs. 2 Nr. 1 HGB)
Der Jahresabschluss der "INRO Industrierohstoffe
GmbH" wurde unter Inanspruchnahme der
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften auf der Grundlage der
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes
zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende
Grundsätze und Methoden:
Der Jahresabschluss wird gemäß § 268
Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung der teilweisen
Verwendung des Jahresergebnisses erstellt.
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert. Die
planmäßigen Abschreibungen wurden nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen. Die Abschreibung auf Zugänge des
Anlagevermögens erfolgte grundsätzlich
zeitanteilig. Im Berichtsjahr wurden bewegliche
Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem
Anschaffungswert von 800,-- € im Jahr des
Zugangs aktiviert und voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen wurden die bilanzierten
Genossenschaftsanteile mit ihrem Nennbetrag angesetzt.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am
Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen wurden unter Berücksichtigung aller
erkennbaren Risiken bewertet.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurden Rückstellungen
gebildet. Die Rückstellungsbildung wurde auf der Basis
versicherungsmathematischer Berechnungen nach dem
Anwartschaftsbarwertverfahren (PUC-Methode) vorgenommen.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck zugrunde gelegt.
Für die Abzinsung wurde pauschal eine
durchschnittliche Restlaufzeit von 15 Jahren unterstellt.
Als Abzinsungsfaktor wurde nach § 253 Abs. 2 S. 1 HGB
n. F. der von der Deutschen Bundesbank für diese
Restlaufzeit ermittelte durchschnittliche Martktzinssatz
der vergangenen zehn Jahre verwendet. Der Abzinsungssatz
betrug zum Bilanzstichtag 1,870 %.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die das
Geschäftsjahr betreffenden noch nicht veranlagten
Steuern.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie
werden mit dem nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr wurden mit dem vorgeschriebenen
durchschnittlichen Marktzins abgezinst.
Die Verbindlichkeiten wurden zu ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
3. Angaben und Erläuterungen zu einzelnen Posten
der Bilanz
3.1 Rückstellung passive latente Steuern
Für einen passiven Saldo latenter Steuern war
unter Anwendung des § 274 HGB eine Rückstellung
zu bilden.
3.2 Pensionsrückstellung
Aus der Abzinsung der Rückstellungen für
Pensionen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen zehn Jahre (1,870%) ergibt sich im Vergleich
zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der
vergangenen sieben Jahre (1,350%) ein Unterschiedsbetrag
von 4.019,00 €. In Höhe dieses
Unterschiedsbetrags sind die passivierten
Rückstellungen für Pensionen und der Zinsaufwand
im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Jahre niedriger
angesetzt. Der abzinsungsbedingte Unterschiedsbetrag ist
gemäß § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB n. F.
für die Ausschüttung gesperrt.
Gemäß § 246 Abs. 2 Satz 2 HGB
erfolgte eine Verrechnung der Pensionsrückstellung mit
Planvermögen:
Erfüllungsbetrag
der Pensionsrückstellung
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133.763,00 €
|
Zeitwert des errechneten
Planvermögens
|
174.039,20 €
|
Aktiver
Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung
zum 31.12.2021
|
40.276,20 €
|
Der Zeitwert des Planvermögens entspricht dem
Aktivierungswert (Anschaffungskosten).
3.3 Verbindlichkeiten
Zu den in der Bilanz ausgewiesenen Verbindlichkeiten
werden folgende Erläuterungen gegeben:
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR
111.687,12 (Vorjahr EUR 167.327,59)
Der Gesamtbetrag der bilanzierten Verbindlichkeiten,
die durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte gesichert
sind, beträgt EUR 86.712,27. (Vorjahr EUR 79.619,62).
Die nachfolgenden Sicherungsarten und Sicherungsformen sind
mit den Verbindlichkeiten verbunden:
- branchenübliche Eigentumsvorbehalte
3.4 Nicht bilanzierte sonstige finanzielle
Verpflichtungen
Neben den in der Bilanz ausgewiesenen
Verbindlichkeiten bestehen sonstige finanzielle
Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen mit
einem Jahresbetrag in Höhe von 85.800 € (Vorjahr
85.600 €).
4. Sonstige Pflichtangaben
4.1 Angaben über die Mitglieder der
Unternehmensorgane
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurde die Geschäftsführung durch folgende
Personen wahrgenommen:
Helga Westarp, Kauffrau
Dipl. Ing. Doris Westarp, Kauffrau
5. Sonstige Angaben
Während des Geschäftsjahres wurden im
Unternehmen durchschnittlich 5 (Vorjahr 4 ) Arbeitnehmer
beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
sonstige Berichtsbestandteile
Stockstadt, den 22. Juli 2022
gezeichnet Helga Westarp
gezeichnet Dipl. Ing. Doris Westarp
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.07.2022
festgestellt.
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