Klosterladen Windberg GmbH
Windberg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
609,00 |
1.233,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1,00 |
1,00 |
| II.
Sachanlagen |
608,00 |
1.232,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
40.425,33 |
48.149,70 |
| I.
Vorräte |
31.568,01 |
31.741,18 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.656,91 |
10.192,81 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.200,41 |
6.215,71 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
498,00 |
782,00 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
193.756,30 |
180.013,96 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
235.288,63 |
230.178,66 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
205.013,96 |
179.943,18 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
13.742,34 |
25.070,78 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
193.756,30 |
180.013,96 |
| B.
Rückstellungen |
2.200,00 |
2.250,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
233.088,63 |
227.815,72 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
9.472,56 |
6.413,69 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
0,00 |
112,94 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
235.288,63 |
230.178,66 |
Anhang
1. Allgemeines
Der Jahresabschluss der Klosterladen Windberg GmbH
für das Geschäftsjahr 2010 ist nach den
Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des Gesellschaftsvertrages sowie des
GmbH-Gesetzes (GmbHG) zu beachten.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Besondere Umstände liegen nicht vor, so dass der
Jahresabschluss ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild i.S. des "true and
fair view"-Prinzip
vermittelt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 4 HGB
auf.Größenabhängige Erleichterungen wurden
bei der Aufstellung und Offenlegung des Jahresabschlusses
in Anspruch genommen.
2. Bilanzierung und Bewertung
Die Bilanzierung und Bewertung erfolgt nach den
für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen
Vorschriften. Soweit die angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden vom Vorjahr
abweichen, wird darüber nachfolgend berichtet.
Die Vorjahreszahlen wurden in Anwendung des Art. 68
Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht an die Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) angepasst.
Latente Steuern
Die Befreiungsvorschrift des §274a Nr. 5 HGB
über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch
genommen.
Anlagevermögen
Die Posten des Anlagevermögens sind ausgewiesen
zu historischen Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
vermindert um die planmäßigen Abschreibungen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
steuerlichen
Vorschriften linear bzw. degressiv vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung
führt.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Einzelanschaffungskosten bis Euro 150,00 netto, wurden im
Jahr des Zugangs unter Anwendung der
Bewertungsfreiheit des § 6 Abs. 2 EStG voll
abgeschrieben.
Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne des
§ 6 Abs. 2a EStG (Einzelanschaffungskosten
zwischen Euro 150,00 und Euro 1.000,00 netto) wurden im
Jahr des Zugangs in einen Sammelposten eingestellt
und entsprechend der steuerlichen Vorschrift linear
über 5 Jahre abgewertet.
Vorräte
Die Vorräte sind grundsätzlich mit
handelsrechtlich aktivierungspflichtigen Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind bewertet mit ihren
Nennwerten. Abzinsungen erfolgten nicht.
Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
werden erkennbare Einzelrisiken durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt.
Für das allgemeine Ausfall- und Kreditrisiko war
keine Pauschalwertberichtigung erforderlich.
Rückstellungen
Die Rückstellungen berücksichtigen alle bis
zur Bilanzerstellung erkennbaren Risiken und ungewissen
Verpflichtungen. Die Rückstellungen werden in
Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Sie werden,
soweit die Restlaufzeit am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr
beträgt, nach § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen
Erfüllungsbeträgen passiviert. Abzinsungen
erfolgten nicht.
Fremdwährung
Auf fremde Währung lautende
Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten werden
- soweit vorhanden - zum Devisenkassamittelkurs am
Abschlussstichtag
umgerechnet.
3. Angaben zur Gliederung
Grundsätze und Methoden der Gliederung
entsprechen den handelsrechtlichen Vorschriften und sind
unverändert gegenüber dem Vorjahr.
4. Angaben zur Bilanz
Die Restlaufzeiten der Forderungen und
Verbindlichkeiten sind zutreffend in der Bilanz
ausgewiesen.
5. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Ergänzende Angaben zur Gewinn- und
Verlustrechnung unterbleiben bei der Offenlegung unter
Anwendung des § 326 HGB als Erleichterungsvorschrift
für kleine Kapitalgesellschaften.
6. Sonstige Angaben
- Mitglieder der Geschäftsführung (§
285 Abs. 10 HGB)
Prämonstratenser-Abtei Windberg vertreten durch
Herrn Pater Jakob - Stefan Seitz.
Windberg, den 24.06.2011 (Datum der Feststellung)
Pater Jakob (Stefan Seitz)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 24.06.2011 festgestellt.
|