Euro-Pool
Finanz Service ® GmbH
Bielefeld
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
529.042,00 |
66.741,00 |
| I.
Sachanlagen |
2.642,00 |
3.341,00 |
| II.
Finanzanlagen |
526.400,00 |
63.400,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
420.603,90 |
295.806,56 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
380.125,69 |
249.650,19 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
14.787,85 |
175.982,87 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
40.478,21 |
46.156,37 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.750,00 |
1.750,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
951.395,90 |
364.297,56 |
Passiva
|
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31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
514.278,68 |
45.382,22 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
488.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
20.382,22 |
608,22 |
| III.
Jahresüberschuss |
5.396,46 |
19.774,00 |
| B.
Rückstellungen |
11.350,84 |
15.937,84 |
| C.
Verbindlichkeiten |
425.766,38 |
302.977,50 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
423.659,11 |
301.182,44 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
2.107,27 |
1.795,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
951.395,90 |
364.297,56 |
Anhang
zur Bilanz
zum 31. Dezember 2018
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.
Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich
unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss
angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach
den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden
Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt
(§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).
Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die
bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten
Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine
Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art.
67 VIII 1 HGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art.
67 VIII 2 EGHGB nicht angepasst.
Geschäftszweigtypische Ergänzungen der
Gliederung sind nicht notwendig.
Von den Erleichterungen des § 288 HGB wurde
Gebrauch gemacht.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Gegenüber dem Vorjahr abweichende Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurden nicht festgestellt.
Die Bilanzierung der
immateriellen Vermögensgegenstände und der
Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten unter Berücksichtigung
nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 I 1, III HGB). Bei den
immateriellen Vermögensgegenständen erfolgt die
Abschreibung linear. Die beweglichen Anlagegüter werden
grundsätzlich linear abgeschrieben.
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden gem. § 255 IIa
HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden
Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten
(§ 255 II HGB). Die Herstellungskosten beinhalten auch
Zinsen für Fremdkapital, soweit dieses der Finanzierung
des Herstellungsvorgangs dient. Der einbezogene Zinsaufwand
betrifft nur die Dauer der Herstellung.
Für
bewegliche Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit Anschaffungskosten von mehr als
150 Euro aber nicht mehr als 1.000 Euro wurde ein
Sammelposten gebildet und linear über 5 Jahre
abgeschrieben.
Die Bewertung der
Finanzanlagen erfolgt zu Anschaffungskosten
(§ 253 I 1 HGB).
Die Bewertung der
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte zu den
Anschaffungskosten, soweit nicht ein niedrigerer Wert
beizulegen war (§ 253 IV HGB).
Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu
Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die
produktionsbezogenen Vollkosten
(§ 255 II HGB).
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert
angesetzt. Den in den Forderungen aus Lieferungen und
Leistungen enthaltenen Risiken wird durch Bildung angemessen
dotierter Einzel- und Pauschalwertberichtigungen Rechnung
getragen.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind
mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 I 2 HGB). Rückstellungen
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem
ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre
abgezinst (§ 253 II 1 HGB).
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag bilanziert
(§ 253 I 2 HGB).
Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt
(§ 253 I HGB).
III. Erläuterungen zur Bilanz
Im Geschäftsjahr wurden keine
Aufwendungen für die Erweiterung des
Geschäftsbetriebs aktiviert.
Im Geschäftsjahr wurden keine
Aufwendungen für Forschung und Entwicklung
getätigt.
Zum 31.12. bestehen keine
ausschüttungsgesperrte Beträge.
Die Restlaufzeiten der
Verbindlichkeiten (§ 268 V 1 HGB, § 285 Nr.1
und Nr. 2 HGB) ergibt sich aus der Bilanz.
Die
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 III GmbHG) betragen 5.210,44 Euro.
Zum Abschlussstichtag bestanden keine
Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB
(§ 268 VII HGB).
Aktivierte
Disagiobeträge liegen nicht vor.
Latente Steuern sind nicht auszuweisen.
Auflösungen von
Sonderposten mit Rücklageanteil sind nicht
auszuweisen.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren (§ 275 II HGB) aufgestellt.
V. Sonstige Pflichtangaben
Es besteht kein Anteilsbesitz an anderen
Unternehmungen, die nach den gesetzlichen Pflichten
angabepflichtig sind.
Es liegt keine Konzernzugehörigkeit vor.
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens geführt
durch
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Frau Uta Wiesemann,
Gütersloh
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Herrn Walter Globisch,
Gütersloh
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| • |
Herrn Richard Szeremet,
Schloß Holte-Stukenbrock
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Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.396,46
Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Der Bilanzgewinn (Jahresüberschuss +
Gewinnvortrag) per 31. Dezember 2018 beträgt
25.778,68 Euro.
Bielefeld, den
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| (Uta Wiesemann) |
(Walter Globisch) |
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| (Richard Szeremet) |
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Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.1.2018 -
31.12.2018
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.103,17 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 14.200,00
EUR.
1.1.2017 -
31.12.2017
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 3.038,75 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 14.200,00
EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.02.2020 festgestellt.
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