lsm Verwaltungs-GmbH
Gassberg 1, 96114 Hirschaid, DEUStammdaten
Grundlegende Informationen zum Unternehmen
Historie
Öffentliche Bekanntmachungen aus dem Handelsregister
Management
Gesetzliche Vertreter dieser Organisation
| Name | Rolle |
|---|---|
Martin Eichner seit 1.9.2025 | Geschäftsführer |
Stephanie Eichner seit 1.9.2025 | Geschäftsführer |
Wirtschaftlich Berechtigte
Natürliche Personen, die das Unternehmen letztendlich besitzen oder kontrollieren – ermittelt durch Auflösen der Gesellschafterkette
Identifizierte Personen (1)
| Name | Anteil |
|---|---|
| 100.00% |
Gesellschafter
Eigentümer- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
1 Gesellschafter
GmbH-Struktur
Konzern- und Jahresabschlüsse
Öffentlich zugängliche Berichte in Volltext
lsm Verwaltungs-GmbHHirschaidJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
Anhang 2010A. Allgemeine Angaben 1. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 2 HGB. Der Jahresabschluss zum 31.12.2010 wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. 2. Im Interesse einer besseren Klarheit und Übersichtlichkeit werden die nach den gesetzlichen Vorschriften wahlweise in der Bilanz oder im Anhang anzubringenden Vermerke insgesamt im Anhang aufgeführt. Die Vermerke zu den Verbindlichkeiten sind ebenfalls im Anhang aufgenommen. 3. Von den größenabhängigen Erleichterungen bei den Angaben im Anhang nach § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften wurde Gebrauch gemacht. Der Anhang entspricht daher bis auf Sondererläuterungen nur den gesetzlichen Mindestanforderungen für kleine GmbH's. 4. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren ( § 275 Abs. 2 HGB ) gegliedert. Das Prinzip der Darstellungsstetigkeit nach § 265 Abs. 1 HGB wurde eingehalten. Posten der Bilanz, die im Geschäftsjahr und im vorangegangenen Geschäftsjahr keinen Betrag ausweisen, wurden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben . 5. Mit Ausnahme der durch die Anwendung der Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung vom 25.05.2009 erforderlichen Änderungen wurden die auf den vorhergehenden Jahresabschluss angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2010 beibehalten.(§ 252 Abs. 1 Nr.6, Abs. 2 HGB, § 265 Abs. 1 HGB ). Mangels Notwendigkeit wurden die Vorjahresvergleichszahlen aufgrund dies Wahlrechtes des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. 6. Unsere Geschäftstätigkeit im Jahre 2010 erschöpfte sich neben der Hingabe von Darlehen in der Komplementärstellung für die lsm ultraschall-verbindungstechnik GmbH & Co. KG in Hirschaid an deren Kapital wir jedoch nicht beteiligt sind. Hierfür erhalten wir eine angemessene Vergütung von der lsm ultraschall-verbindungstechnik GmbH & Co. KG. B. Erläuterungen zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ( § 284 Abs.2 HGB ) sind im Rahmen der handelsrechtlichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung, unter Beachtung ergänzender Vorschriften für Kapitalgesellschaften, an den steuerlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften orientiert ( §§5, 6ff. EStG, §8 Abs. 1 KStG): Die mit der erstmaligen Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BIMOG) sich ergebenden Wahlrechte wurden wie folgt ausgeübt:
Aktivseite 1. Die entgeltlich erworbenen Immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen werden linear pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. 2. Das abnutzbare Sachanlagevermögen, welches bei Anschaffung oder Herstellung mehr als 1.000 Euro beträgt und / oder nicht beweglich ist , wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um planmäßige lineare Abschreibungen unter Beachtung des Niederstwertprinzips, bewertet. Die Abschreibungen werden pro rata temporis, unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Aus Gründen der Wirtschaftlichkeitwird der Sammelposten i.S.d. § 6 Abs. 2a EStG in die handelsrechtliche Rechnungslegung als Ausnahmetatbestand nach § 252 Abs. 2 HGB übernommen.Danach werden abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von mehr als 150 Euro bis 1.000 Euro in einen jahrgangsbezogenen Sammelposten eingestellt. Dieser Sammelposten wird über die Dauer von fünf Jahren gleichmäßig verteilt aufgelöst. Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. 3. Finanzanlagen werden mit ihren Anschaffungskosten bzw. mit ihrem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. 4. Innerhalb der Vorräte werden die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe zu Anschaffungskosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert zum Bilanzstichtag bewertet. 5. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert bewertet. Das strenge Niederstwertprinzip ( § 253 Abs. 4 HGB ) wird beachtet. 6. Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden zu ihrem Nennwert bewertet. 7. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag , die Aufwendungen nach diesem Tag darstellen, werden im Aktiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt. Passivseite 1. Die Steuerrückstellungen und die Sonstigen Rückstellungen bilden dem Grunde nach alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen auf der Grundlage vorsichtig kaufmännischer Beurteilung in angemessenem und ausreichendem Umfang ab. Der Höhe nach werden die Rückstellungen in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages ( § 253 Abs. 1 HGB) bewertet.. Dabei werden bei den Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr entsprechend § 253 Abs. 2 HGB künftige Kosten- und Preissteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag mit laufzeitadäquatem Zinssatz gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung unter Verwendung der von der Deutschen Bank veröffentlichten Zinssätze vorgenommen. Rückstellungen für latente Steuer berücksichtigen die Steuermehraufwendungen, die auf Wertdifferenzen zwischen Handelsbilanzgewinn und steuerlichen Gewinn beruhen und die sich im Zeitablauf umkehren. Der zur Berechnung der latenten Steuern zu verwendene Ertragsteuersatz liegt bei 27,025 %. Die übrigen Rückstellungen berücksichtigen nach dem Maß vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ungewisse Verbindlichkeiten und Gewährleistungen, die ohne rechtliche Verpflichtungen erbracht werden . 2. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen und Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt. 3. Einnahmen vor dem Abschlussstichtag , die Erträge nach diesem Tag darstellen, werden im Passiven Rechnungsabgrenzungsposten berücksichtigt. C. Erläuterungen zur Bilanz Aktiva 1. Sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als 1 Jahrbestehen in Höhe von 5.000,00 Euro ( Vorjahr 5.000,00 Euro ) . 2. Ausleihungen und Forderungen gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten wäre, bestehen sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht. Forderungen gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren im Geschäftsjahr in Höhe von 49.306,25 Euro und im Vorjahr in Höhe von 42.711,72 Euro existent. Passiva 1. Die Bilanz weist ein Eigenkapital im laufenden Jahr in Höhe von 31.312,76 Euro und im Vorjahr in Höhe von 29.631,36 Euro aus. 2. Die Rückstellungen gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB umfassen Steuerrückstellungen in Höhe von 315,44 Euro ( Vj. 135,17 Euro ), sowie Rückstellungen für Abschluss u. Prüfung in Höhe von 600,00 Euro ( Vj. 600,00 Euro ) . 3. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr bestehen im Berichtsjahr in Höhe von 17.185,11 Euro und im Vorjahr in Höhe von 12.424,83 Euro. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren sind sowohl im Berichtsjahr als auch im Vorjahr nicht existent. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern, über die nach § 42 Abs. 3 GmbHG zu berichten sind, bestehen im Geschäftsjahr in Höhe von 15.624,56 Euro und im Vorjahr in Höhe von 10.928,01 Euro. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, waren im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht existent. C. Sonstige Angaben 1. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 268 Abs. 7 i.V.m. § 251 HGB bestehen nicht. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz erscheinen und auch nicht nach § 251 HGB oder aufgrund anderer Vorschriften des HGB anzugeben sind und deren Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von besonderer Bedeutung sind, sind nicht bekannt. 3. Mitglieder der Geschäftsführung in 2010 Ludwig Schwarzmann 4. Vorschüsse und Kredite an die Geschäftsführer, sowie zugunsten dieser Personen eingegangene Haftungsverhältnisse, bestehen im Geschäftsjahr als auch im Vorjahr nicht. D. Unterzeichnung des Geschäftsführers
Hirschaid, den 1. Dezember 2011 Ludwig Schwarzmann sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 01.12.2011 festgestellt. |
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