TPUK Finanz
GmbH
Magdeburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Umlaufvermögen |
34.443,22 |
38.252,00 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
31.565,79 |
33.863,43 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
2.877,43 |
4.388,57 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
34.443,22 |
38.252,00 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
29.493,76 |
29.088,33 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
4.500,00 |
4.500,00 |
| III.
Verlustvortrag |
411,67 |
1.183,58 |
| IV.
Jahresüberschuss |
405,43 |
771,91 |
| B.
Rückstellungen |
2.134,33 |
3.300,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
2.815,13 |
5.863,67 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
2.815,13 |
5.863,67 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
34.443,22 |
38.252,00 |
Anhang
1. Grundsätzliches zum Jahresabschluß
Der Jahresabschluss der TPuK Finanz GmbH zum
31.12.2011 wurde auf der Grundlage der Gliederungs-,
Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten
Buches des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend
zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des
GmbH-Gesetzes beachtet.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Größenabhängige Erleichterungen bei
der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288,
Satz 2 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw.
327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren im Sinne des § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
2.1. Allgemeine Angaben
2.1.1. Bilanzierungs- und
Bewertungsgrundsätze
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und
Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes
bestimmt ist.
Die Bilanzerstellung erfolgte vor
Berücksichtigung der Verwendung des Jahresergebnisses.
Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände
und Schulden wird vom Grundsatz der
Unternehmensfortführung (going-concern-Prinzip
gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB) ausgegangen.
Folgende Aktivierungswahlrechte wurden in Anspruch
genommen:
- keine -
Folgende Passivierungswahlrechte wurden in Anspruch
genommen:
- keine -
2.1.2. Abweichungen von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
- keine -
2.1.3. Abweichungen beim Aufbau und bei der Gliederung
von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
- keine -
2.1.4. Nicht vergleichbare und/oder angepasste
Vorjahresbeträge
- keine -
2.1.5. Gliederung nach verschiedenen
Gliederungsvorschriften bei Tätigkeit in mehreren
Geschäftszweigen
- keine -
2.1.6. zusammengefasste Posten
- keine -
2.1.7. Mitzugehörigkeit zu anderen Posten der
Bilanz
- keine -
2.1.8. Grundlagen der Kursumrechnung von
Fremdwährungspositionen
- keine -
2.2. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen ist nicht vorhanden.
Vorräte sind nicht vorhanden.
Die Bewertung der
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände erfolgte nach dem
strengen Niederstwertprinzip.
Die
Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Verbindlichkeiten sind mit dem
Rückzahlungsbetrag angesetzt.
3. Sonstige Angaben
3.1. Satzungsänderung
- keine -
3.2. Haftungsverhältnisse gemäß §
251 HGB und sonstige Verpflichtungen; Pfandrechte und
Sicherheiten
Am Abschlussstichtag bestanden folgende in der Bilanz
nicht ausgewiesene Haftungsverhältnisse i. S. von
§ 251 HGB
- keine -
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz auszuweisen sind und auch keine
Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind,
die für die Beurteilung der Lage des Unternehmens von
Bedeutung sind, bestanden am Abschlußstichtag aus:
Sonstige finanzielle Verpflichtung
|
Höhe der Verpflichtung
|
Davon gegenüber verbundenen Unternehmen
|
Erläuterungen
|
- keine -
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Zum Bilanzstichtag bestanden im Hinblick auf die
Verbindlichkeiten die folgenden Sicherheiten:
- keine -
3.3. Mitglieder der Geschäftsführung
Im Geschäftsjahr 2011 erfolgte die
Geschäftsführung durch:
Ronald Tübke, Magdeburg
Karsten Winkelmann, Magdeburg
Steffen Bosdorf, Magdeburg;
Herr Ronald Tübke wurde mit Wirkung vom
01.02.2011 als Geschäftsführer abberufen.
Die Geschäftsführer sind
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
3.4. Vorschüsse, Kredite, Haftungsverhältnisse
zugunsten der Geschäftsführung
- keine -
3.5. Außergewöhnliche/ einmalige
Sachverhalte
- keine -
3.6. Ergebnisverwendungsvorschläge
Die Geschäftsführung wird der
Gesellschaftsversammlung vorschlagen, das Jahresergebnis
auf neue Rechnung vorzutragen.
Magdeburg, im Dezember 2012
______________________________
Karsten Winkelmann, Geschäftsführer
__________________________
Steffen Bosdorf, Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
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