Kossowski
und Hanning GmbH
Steinheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
230.684,00 |
255.677,50 |
| I.
Sachanlagen |
230.684,00 |
255.677,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
90.366,48 |
67.504,30 |
| I.
Vorräte |
3.600,00 |
3.600,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
86.051,84 |
63.694,39 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
714,64 |
209,91 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.377,48 |
38.268,41 |
| D.
nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
116.400,02 |
40.435,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
462.827,98 |
401.885,74 |
Passiva
|
|
31.12.2011
EUR |
31.12.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
65.435,53 |
34.665,53 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
75.964,49 |
30.770,00 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
116.400,02 |
40.435,53 |
| B.
Rückstellungen |
1.800,00 |
1.700,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
461.027,98 |
400.185,74 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
462.827,98 |
401.885,74 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Kossowski und Hanning GmbH
wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen
des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß
§ 267 Abs. 1 HGB auf.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Das
Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungskosten,
vermindert um planmäßige nutzungsbedingte
Abschreibungen, angesetzt. Die Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände und entsprechend den
handelsrechtlichen Vorschriften linear vorgenommen.
Abschreibungen auf einen niedrigeren beizulegenden Wert am
Abschlussstichtag waren nicht erforderlich.
Die
Vorräte wurden zu Anschaffungskosten angesetzt.
Abschreibungen auf einen niedrigeren Börsen- oder
Marktpreis am Abschlussstichtag waren nicht erforderlich.
Die
Forderungen sind bis zur Abschlusserstellung bis auf
einen Betrag von 7,1 TEUR eingegangen. Bei der Bewertung
der Forderungen wurde dem allgemeinen Kreditrisiko durch
eine 1,5%ige Pauschalwertberichtigung i. H. v. 1,0 TEUR
ausreichend Rechnung getragen.
Die
übrigen Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert
bewertet.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist (§ 253 Abs. 1 HGB).
Die
Verbindlichkeiten werden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Angaben zur Bilanz
Die
sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten die
Verrechnungskonten der Gesellschafter:
1.
|
Gesellschafterdarlehen
Carsten Hanning
|
|
|
|
|
28.732,00
|
2.
|
Verrechnungskonto Dieter
Kossowski
|
|
|
|
|
4.077,83
|
|
|
|
|
|
|
32.809,83
|
Für das Gesellschafterdarlehen des Herrn Carsten
Hanning wurde der Rangrücktritt vereinbart.
Die
sonstigen Rückstellungen beinhalten
Rückstellungen für Abschlusskosten.
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von weniger als
einem Jahr bestehen in Höhe von 249.542,62 EUR.
Die
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als
fünf Jahren bestehen in Höhe von 2.839,53
EUR.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in
der Bilanz erscheinen und auch nicht nach
§ 251 HGB anzugeben sind, sofern diese
Angaben für die Beurteilung der Finanzlage von
Bedeutung sind:
1. Es bestehen Verpflichtungen aus Mietverträgen
für die genutzten Grundstücke und Gebäude i.
H. v. 7,9 TEUR p. a.
2. Die Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen durch
Eigentumsvorbehalt gesichert.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren
gem. § 275 Abs. 2 HGB
aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
Geschäftsführer sind Herr Dieter Kossowski
und Herr Carsten Hanning. Beide Geschäftsführer
vertreten die Gesellschaft gemeinsam und sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Steinheim, den 28.12.2012
gez. Dieter Kossowski
geu- Carsten Hanning
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2012 festgestellt.
|